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als PDF downloaden - Bernischer Anwaltsverband

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Mit wie vielen Schlichtungsfällen<br />

wird bei der Schlichtungsbehörde<br />

Bern- Mittelland jährlich gerechnet?<br />

Man rechnet mit ca. 3700 Schlichtungsverhandlungen<br />

pro Jahr. 1 ⁄3<br />

werden miet- und arbeitsrechtliche<br />

Verfahren sein, 2 ⁄3 werden das übrige<br />

Zivilrecht betreffen. Die 3700 Fälle<br />

werden auf 500 Stellenprozente aufgeteilt,<br />

das heisst, dass pro Vollstelle<br />

ca. 720 Fälle pro Jahr anfallen werden.<br />

Können Sie die zweimonatige Frist<br />

zur Terminansetzung einhalten?<br />

Da wir zu Beginn 450 bis 500 hängige<br />

Verfahren übernehmen mussten,<br />

konnten diese Fälle nicht alle innerhalb<br />

zweier Monate angesetzt werden.<br />

Die alten Fälle mussten zuerst<br />

Interview 5<br />

administrativ ins neue System übertragen<br />

werden. Bei den neuen Fällen<br />

ab Januar 2011 bemühen wir uns die<br />

Frist einzuhalten, was aber aus Kapazitätsgründen<br />

leider nicht immer<br />

möglich sein wird. Es besteht aber<br />

ein grosses Bemühen seitens der<br />

Schlichtungsbehörde, die Fristen<br />

einzuhalten.<br />

Wie lange ist die Verhandlungsdauer<br />

im Normalfall? Für welche Fälle<br />

wird wie viel Zeit reserviert?<br />

Für normale Schlichtungsverhandlungen<br />

wird eine Stunde reserviert.<br />

Für arbeitsrechtliche und mietrechtliche<br />

Verhandlungen, bei welchen<br />

auch Fachrichter anwesend sind,<br />

werden 1 bis 1½ Stunden reserviert.<br />

Es ist jedoch im Einzelfall möglich,

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