als PDF downloaden - Bernischer Anwaltsverband
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Mit wie vielen Schlichtungsfällen<br />
wird bei der Schlichtungsbehörde<br />
Bern- Mittelland jährlich gerechnet?<br />
Man rechnet mit ca. 3700 Schlichtungsverhandlungen<br />
pro Jahr. 1 ⁄3<br />
werden miet- und arbeitsrechtliche<br />
Verfahren sein, 2 ⁄3 werden das übrige<br />
Zivilrecht betreffen. Die 3700 Fälle<br />
werden auf 500 Stellenprozente aufgeteilt,<br />
das heisst, dass pro Vollstelle<br />
ca. 720 Fälle pro Jahr anfallen werden.<br />
Können Sie die zweimonatige Frist<br />
zur Terminansetzung einhalten?<br />
Da wir zu Beginn 450 bis 500 hängige<br />
Verfahren übernehmen mussten,<br />
konnten diese Fälle nicht alle innerhalb<br />
zweier Monate angesetzt werden.<br />
Die alten Fälle mussten zuerst<br />
Interview 5<br />
administrativ ins neue System übertragen<br />
werden. Bei den neuen Fällen<br />
ab Januar 2011 bemühen wir uns die<br />
Frist einzuhalten, was aber aus Kapazitätsgründen<br />
leider nicht immer<br />
möglich sein wird. Es besteht aber<br />
ein grosses Bemühen seitens der<br />
Schlichtungsbehörde, die Fristen<br />
einzuhalten.<br />
Wie lange ist die Verhandlungsdauer<br />
im Normalfall? Für welche Fälle<br />
wird wie viel Zeit reserviert?<br />
Für normale Schlichtungsverhandlungen<br />
wird eine Stunde reserviert.<br />
Für arbeitsrechtliche und mietrechtliche<br />
Verhandlungen, bei welchen<br />
auch Fachrichter anwesend sind,<br />
werden 1 bis 1½ Stunden reserviert.<br />
Es ist jedoch im Einzelfall möglich,