als PDF downloaden - Bernischer Anwaltsverband
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Editorial<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen<br />
Mit dem neuen Jahr wurden wir mit<br />
einigen Änderungen konfrontiert.<br />
Diese in dubio -Ausgabe enthält deshalb<br />
wichtige Informationen für die<br />
Praxis und Hinweise auf Links betreffend<br />
neuer Gerichtsorganisation,<br />
ZPO und StPO.<br />
Der Geschäftsleiter der Schlichtungsbehörde<br />
Bern- Mittelland, Herr<br />
Hansjürg Hubacher, gibt uns Auskunft<br />
über den Aufbau der Schlichtungsbehörde<br />
und deren Wirken ab<br />
diesem Jahr. Das Interview zeigt,<br />
dass einiges noch im Fluss ist und<br />
die Praxis einige Fragen noch wird<br />
klären müssen.<br />
Herr Kollega Jean-Rodolphe Fiechter,<br />
LLM., zeigt uns in seinem juristischen<br />
Artikel, dass die sozialen<br />
Netzwerke wie Facebook nun auch<br />
vor den Gerichtssälen nicht Halt machen.<br />
Die Frage, inwieweit soziale<br />
Netzwerke resp. die Online-Profile<br />
von deren Benutzern <strong>als</strong> Beweismittel<br />
verwendet werden können oder<br />
inwieweit eine Verweigerung von deren<br />
Offenlegung <strong>als</strong> Verweigerung<br />
der Mitwirkungspflicht nach ZPO gewertet<br />
werden kann, wird wohl auch<br />
hierzulande noch zu Diskussionen<br />
Anlass geben.<br />
Die Protokolle der Aussprachen des<br />
BAV mit dem Verwaltungsgericht einerseits<br />
und der JGK anderseits werden<br />
in diesem in dubio veröffentlicht.<br />
Editorial 3<br />
Im Rahmen des neuen Internet-Auftritts<br />
der Justiz sollen nun auch in<br />
Zukunft die relevanten Urteile der<br />
bernischen Justiz auf dem Netz aufgeschaltet<br />
werden. Die JGK nimmt<br />
eine Revision von Art. 17 PKV in Angriff.<br />
Eine solche ist nötig, da mit Inkrafttreten<br />
der neuen StPO auch die<br />
Zuständigkeiten und Kompetenzen<br />
beim Strafverfahren geändert haben.<br />
Der BAV wird in die Vorbereitungsarbeiten<br />
miteinbezogen.<br />
Hingewiesen sei schliesslich auf das<br />
nun verabschiedete Reglement der<br />
Schlichtungsstelle BAV für Honorarstreitigkeiten<br />
zwischen Anwälten und<br />
Klienten. Es bleibt zu hoffen, dass es<br />
nicht viele derartige Honorarstreitigkeiten<br />
geben wird und falls doch, nun<br />
ein Instrument vorhanden ist, um<br />
langwierige Prozesse zu vermeiden.<br />
Andrea Lanz Müller, Redaktorin