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als PDF downloaden - Bernischer Anwaltsverband

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Editorial<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen<br />

Mit dem neuen Jahr wurden wir mit<br />

einigen Änderungen konfrontiert.<br />

Diese in dubio -Ausgabe enthält deshalb<br />

wichtige Informationen für die<br />

Praxis und Hinweise auf Links betreffend<br />

neuer Gerichtsorganisation,<br />

ZPO und StPO.<br />

Der Geschäftsleiter der Schlichtungsbehörde<br />

Bern- Mittelland, Herr<br />

Hansjürg Hubacher, gibt uns Auskunft<br />

über den Aufbau der Schlichtungsbehörde<br />

und deren Wirken ab<br />

diesem Jahr. Das Interview zeigt,<br />

dass einiges noch im Fluss ist und<br />

die Praxis einige Fragen noch wird<br />

klären müssen.<br />

Herr Kollega Jean-Rodolphe Fiechter,<br />

LLM., zeigt uns in seinem juristischen<br />

Artikel, dass die sozialen<br />

Netzwerke wie Facebook nun auch<br />

vor den Gerichtssälen nicht Halt machen.<br />

Die Frage, inwieweit soziale<br />

Netzwerke resp. die Online-Profile<br />

von deren Benutzern <strong>als</strong> Beweismittel<br />

verwendet werden können oder<br />

inwieweit eine Verweigerung von deren<br />

Offenlegung <strong>als</strong> Verweigerung<br />

der Mitwirkungspflicht nach ZPO gewertet<br />

werden kann, wird wohl auch<br />

hierzulande noch zu Diskussionen<br />

Anlass geben.<br />

Die Protokolle der Aussprachen des<br />

BAV mit dem Verwaltungsgericht einerseits<br />

und der JGK anderseits werden<br />

in diesem in dubio veröffentlicht.<br />

Editorial 3<br />

Im Rahmen des neuen Internet-Auftritts<br />

der Justiz sollen nun auch in<br />

Zukunft die relevanten Urteile der<br />

bernischen Justiz auf dem Netz aufgeschaltet<br />

werden. Die JGK nimmt<br />

eine Revision von Art. 17 PKV in Angriff.<br />

Eine solche ist nötig, da mit Inkrafttreten<br />

der neuen StPO auch die<br />

Zuständigkeiten und Kompetenzen<br />

beim Strafverfahren geändert haben.<br />

Der BAV wird in die Vorbereitungsarbeiten<br />

miteinbezogen.<br />

Hingewiesen sei schliesslich auf das<br />

nun verabschiedete Reglement der<br />

Schlichtungsstelle BAV für Honorarstreitigkeiten<br />

zwischen Anwälten und<br />

Klienten. Es bleibt zu hoffen, dass es<br />

nicht viele derartige Honorarstreitigkeiten<br />

geben wird und falls doch, nun<br />

ein Instrument vorhanden ist, um<br />

langwierige Prozesse zu vermeiden.<br />

Andrea Lanz Müller, Redaktorin

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