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als PDF downloaden - Bernischer Anwaltsverband

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in dubio 1_11 Mitteilungen Vorstand 36<br />

Art. 6 Kosten und Spesen<br />

Der Antragsteller hat für das Verfahren vor der Schlichtungsstelle eine Gebühr<br />

von mindestens CHF 100.00 und max. CHF 500.00 zu bezahlen, welche sich<br />

nach der Höhe des im Streit liegenden Honorarteils richtet. In Ausnahmefällen<br />

kann von der Erhebung einer Gebühr abgesehen werden.<br />

Die Mitglieder der Schlichtungsstelle werden gemäss dem Spesenreglement<br />

des Bernischen <strong>Anwaltsverband</strong>es entschädigt.<br />

Das vorliegende Reglement ist vom Vorstand am 15. Dezember 2010 beschlossen<br />

und in Kraft gesetzt worden.<br />

Im Namen des Bernischen <strong>Anwaltsverband</strong>es<br />

Der Präsident: sig. Jürg Friedli<br />

Die Sekretärin: sig. Véronique Bachmann<br />

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