als PDF downloaden - Bernischer Anwaltsverband
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in dubio 1_11 Mitteilungen Vorstand 36<br />
Art. 6 Kosten und Spesen<br />
Der Antragsteller hat für das Verfahren vor der Schlichtungsstelle eine Gebühr<br />
von mindestens CHF 100.00 und max. CHF 500.00 zu bezahlen, welche sich<br />
nach der Höhe des im Streit liegenden Honorarteils richtet. In Ausnahmefällen<br />
kann von der Erhebung einer Gebühr abgesehen werden.<br />
Die Mitglieder der Schlichtungsstelle werden gemäss dem Spesenreglement<br />
des Bernischen <strong>Anwaltsverband</strong>es entschädigt.<br />
Das vorliegende Reglement ist vom Vorstand am 15. Dezember 2010 beschlossen<br />
und in Kraft gesetzt worden.<br />
Im Namen des Bernischen <strong>Anwaltsverband</strong>es<br />
Der Präsident: sig. Jürg Friedli<br />
Die Sekretärin: sig. Véronique Bachmann<br />
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