als PDF downloaden - Bernischer Anwaltsverband
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Mitteilungen Vorstand 31<br />
Herr Auer erinnert daran, dass die Gerichte bei jeder amtlichen Vertretung<br />
stets auch das ordentliche Honorar festsetzen müssten. Es wäre wün schenswert,<br />
dass sich das neue System gleich von Anfang an gut einspiele. Er möchte<br />
daher wissen, ob die JGK den Richterverband sensibilisieren sollte.<br />
Herr Friedli teilt mit, dass der BAV dieses Thema bei der nächsten Aussprache<br />
mit dem Obergericht vorbringen werde. Es sei aber nicht nur Sache der Richter,<br />
sondern auch der Anwälte aufzupassen, denn es komme darauf an, ob sie<br />
die neuen Honorarnoten richtig eingeben würden. Es liege auch an den BAV die<br />
Anwältinnen und Anwälte zu informieren. Man habe versucht mit einem<br />
Gebührenrechner auf der Homepage des BAV Unterstützung zu leisten. Man<br />
könne die Mitglieder aber nicht zwingen, davon Angebot Gebrauch zu machen.<br />
5. Anpassung von Art. 17 PKV<br />
Herr Friedli teilt mit, dass dieser Punkt vom BAV traktandiert worden sei. Man<br />
ist der Meinung, dass Art. 17 PKV im Hinblick auf die neue StPO angepasst<br />
werden müsste. Das Problem bestehe darin, dass die Zuständigkeiten und<br />
Kompetenzen beim Strafverfahren ändern würden. Beispielweise erhöhe sich<br />
die Strafkompetenz des Einzelgerichts von einem auf zwei Jahre, was den Aufwand<br />
für die Anwältinnen und Anwälte erheblich steigern könnte.<br />
Herr Auer informiert, dass Art. 17 PKV eine von zahlreichen Verordnungsbestimmungen<br />
sei, die im Rahmen einer vom Regierungsrat am 20. Oktober 2010 be-