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als PDF downloaden - Bernischer Anwaltsverband

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Mitteilungen Vorstand 31<br />

Herr Auer erinnert daran, dass die Gerichte bei jeder amtlichen Vertretung<br />

stets auch das ordentliche Honorar festsetzen müssten. Es wäre wün schenswert,<br />

dass sich das neue System gleich von Anfang an gut einspiele. Er möchte<br />

daher wissen, ob die JGK den Richterverband sensibilisieren sollte.<br />

Herr Friedli teilt mit, dass der BAV dieses Thema bei der nächsten Aussprache<br />

mit dem Obergericht vorbringen werde. Es sei aber nicht nur Sache der Richter,<br />

sondern auch der Anwälte aufzupassen, denn es komme darauf an, ob sie<br />

die neuen Honorarnoten richtig eingeben würden. Es liege auch an den BAV die<br />

Anwältinnen und Anwälte zu informieren. Man habe versucht mit einem<br />

Gebührenrechner auf der Homepage des BAV Unterstützung zu leisten. Man<br />

könne die Mitglieder aber nicht zwingen, davon Angebot Gebrauch zu machen.<br />

5. Anpassung von Art. 17 PKV<br />

Herr Friedli teilt mit, dass dieser Punkt vom BAV traktandiert worden sei. Man<br />

ist der Meinung, dass Art. 17 PKV im Hinblick auf die neue StPO angepasst<br />

werden müsste. Das Problem bestehe darin, dass die Zuständigkeiten und<br />

Kompetenzen beim Strafverfahren ändern würden. Beispielweise erhöhe sich<br />

die Strafkompetenz des Einzelgerichts von einem auf zwei Jahre, was den Aufwand<br />

für die Anwältinnen und Anwälte erheblich steigern könnte.<br />

Herr Auer informiert, dass Art. 17 PKV eine von zahlreichen Verordnungsbestimmungen<br />

sei, die im Rahmen einer vom Regierungsrat am 20. Oktober 2010 be-

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