Heimvertrag - Niels-Stensen-Kliniken
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- Nachmittagskaffee<br />
- Abendessen<br />
- Versorgung mit nichtalkoholischen Getränken<br />
(2) Die Mahlzeiten werden in der Regel für alle Bewohner gemeinsam im Speisesaal oder in<br />
der Wohngruppe serviert.<br />
(3) Bei Krankheit oder pflegebedingter Unfähigkeit, die Mahlzeiten gemeinsam mit anderen<br />
einnehmen zu können, werden diese der Bewohnerin/ dem Bewohner in ihrem/ seinem<br />
Zimmer serviert.<br />
(4) Bei ärztlich begründetem Bedarf werden Schonkost und Diäten angeboten.<br />
(5) Individuelle Speise-, Getränke- und Diätwünsche werden als Zusatzleistung gegen Entgelt<br />
angeboten.<br />
(6) Die Einrichtung bietet Sonderleistungen zu jahreszeitlichen Festen.<br />
§ 6 Leistungen der Hauswirtschaft<br />
(1) Wäscheversorgung<br />
Sie umfasst die Bereitstellung, Instandhaltung und Reinigung der von der Einrichtung zur<br />
Verfügung gestellten Wäsche sowie das maschinelle Waschen und maschinelle Bügeln der<br />
persönlichen Wäsche und Kleidung im üblichen Umfang und ohne chemische Reinigung.<br />
(2) Hausreinigung<br />
Die Hausreinigung erfolgt als Sicht-, Unterhalts- und Grundreinigung.<br />
(3) Blumenpflege<br />
Die Pflege eigener Blumen obliegt der Bewohnerin/dem Bewohner.<br />
(4) Haustechnische Versorgung<br />
Die Einrichtung stellt die Instandhaltung und Wartung des Gebäudes und der Anlagen in<br />
erforderlichem Umfang sicher.<br />
Elektrisch betriebene Geräte wie z.B. Fernseher, Kaffeemaschinen, Lampen, Fön,<br />
Heizdecken, Heizkissen etc., die sich im Eigentum von Bewohnern befinden bzw. nicht von<br />
der Einrichtung zur Verfügung gestellt und im Haus betrieben werden, sind von der<br />
Bewohnerin/ dem Bewohner vor dem Einzug in die Einrichtung auf Betriebssicherheit zu<br />
prüfen und ständig im betriebssicheren Zustand zu halten. Für Schäden, die durch private<br />
Elektrogeräte entstehen, ist die Bewohnerin/ der Bewohner als Eigentümer verantwortlich.<br />
Bestehende Prüfpflichten der Einrichtung bleiben unberührt.<br />
§ 7 Zusatzleistungen gem. § 88 SGB XI<br />
(1) Die Bewohnerin/ der Bewohner und die Einrichtung können die Erbringung besonderer<br />
Komfortleistungen bei Unterkunft und Verpflegung sowie zusätzliche pflegerischbetreuende<br />
Leistungen im Sinne des § 88 SGB XI vereinbaren.<br />
Die von der Einrichtung angebotenen Zusatzleistungen und deren Entgelte ergeben sich<br />
aus der Anlage 2.<br />
<strong>Heimvertrag</strong> Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V. / Landes-Caritasverband für Oldenburg e.V.,<br />
Fassung vom 04.12.2009<br />
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