Heimvertrag - Niels-Stensen-Kliniken
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Allgemeines<br />
Dieser Vertrag hat zum Ziel, dass der Bewohnerin/ dem Bewohner Pflege, Betreuung,<br />
Unterkunft und Verpflegung gewährt wird, so dass ihr/ ihm ein Leben unter Wahrung von<br />
Menschenwürde und Selbstbestimmung möglich ist.<br />
Die Einrichtung hält sich an die Bestimmungen des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes<br />
(WBVG), den geltenden Vorschriften des Heimbewohnerschutzes und seiner Verordnungen<br />
sowie an die gesetzlichen Vorgaben aus dem Pflegeversicherungsgesetz und der<br />
Sozialgesetzgebung. Die Einrichtung ist durch Abschluss des Versorgungsvertrages gemäß §<br />
72 SGB XI durch die Pflegekassen zur Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen.<br />
Der Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI, der Landesrahmenvertrag nach § 75 SGB XI, die<br />
Pflegesatzvereinbarung nach § 84 SGB XI und die Vereinbarung der Investitionsfolgekosten<br />
gemäß §§ 75 ff SGB XII sind in der jeweils gültigen Fassung verbindliche Grundlage dieses<br />
Vertrags. Sie können jederzeit in der Einrichtung eingesehen werden. Art, Inhalt und Umfang<br />
der Leistungen werden im Vertrag beschrieben.<br />
§ 1 Vertragspartner<br />
Zwischen der <strong>Niels</strong> <strong>Stensen</strong> Pflegezentrum GmbH<br />
vertreten durch Herrn Ralf Brinkmann<br />
nachstehend Einrichtung genannt<br />
und<br />
bisher wohnhaft in<br />
vertreten durch<br />
(Bevollmächtige/n, Betreuerin/ Betreuer)<br />
nachstehend Bewohnerin/ Bewohner genannt<br />
wird mit Wirkung ab dem folgender Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
Einrichtungsträger<br />
Das <strong>Niels</strong> <strong>Stensen</strong> Pflegezentrum GmbH (Name des Einrichtungsträgers) ist ein gemeinnützig<br />
anerkannter Rechtsträger mit dem Sitz in Ankum.<br />
Die Bewohnerin/ der Bewohner bestätigt, dass sie/ er vor Abschluss des Vertrags schriftlich und<br />
mündlich über den Vertragsinhalt, insbesondere über die Leistungen, die Ausstattung und Lage<br />
der Einrichtung, über die Möglichkeit späterer Leistungs- und Entgeltänderungen, über die<br />
Rechte und Pflichten der Bewohnerinnen und Bewohner, über ihr/ sein Beschwerderecht und<br />
über das Ergebnis der letzten Qualitätsprüfung vor Vertragsabschluss informiert worden ist und<br />
dass sie/ er eine schriftliche Ausfertigung dieses Vertrags erhalten hat (§ 3 WBVG).<br />
<strong>Heimvertrag</strong> Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V. / Landes-Caritasverband für Oldenburg e.V.,<br />
Fassung vom 04.12.2009<br />
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