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Heimvertrag - Niels-Stensen-Kliniken

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Allgemeines<br />

Dieser Vertrag hat zum Ziel, dass der Bewohnerin/ dem Bewohner Pflege, Betreuung,<br />

Unterkunft und Verpflegung gewährt wird, so dass ihr/ ihm ein Leben unter Wahrung von<br />

Menschenwürde und Selbstbestimmung möglich ist.<br />

Die Einrichtung hält sich an die Bestimmungen des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes<br />

(WBVG), den geltenden Vorschriften des Heimbewohnerschutzes und seiner Verordnungen<br />

sowie an die gesetzlichen Vorgaben aus dem Pflegeversicherungsgesetz und der<br />

Sozialgesetzgebung. Die Einrichtung ist durch Abschluss des Versorgungsvertrages gemäß §<br />

72 SGB XI durch die Pflegekassen zur Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen.<br />

Der Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI, der Landesrahmenvertrag nach § 75 SGB XI, die<br />

Pflegesatzvereinbarung nach § 84 SGB XI und die Vereinbarung der Investitionsfolgekosten<br />

gemäß §§ 75 ff SGB XII sind in der jeweils gültigen Fassung verbindliche Grundlage dieses<br />

Vertrags. Sie können jederzeit in der Einrichtung eingesehen werden. Art, Inhalt und Umfang<br />

der Leistungen werden im Vertrag beschrieben.<br />

§ 1 Vertragspartner<br />

Zwischen der <strong>Niels</strong> <strong>Stensen</strong> Pflegezentrum GmbH<br />

vertreten durch Herrn Ralf Brinkmann<br />

nachstehend Einrichtung genannt<br />

und<br />

bisher wohnhaft in<br />

vertreten durch<br />

(Bevollmächtige/n, Betreuerin/ Betreuer)<br />

nachstehend Bewohnerin/ Bewohner genannt<br />

wird mit Wirkung ab dem folgender Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

Einrichtungsträger<br />

Das <strong>Niels</strong> <strong>Stensen</strong> Pflegezentrum GmbH (Name des Einrichtungsträgers) ist ein gemeinnützig<br />

anerkannter Rechtsträger mit dem Sitz in Ankum.<br />

Die Bewohnerin/ der Bewohner bestätigt, dass sie/ er vor Abschluss des Vertrags schriftlich und<br />

mündlich über den Vertragsinhalt, insbesondere über die Leistungen, die Ausstattung und Lage<br />

der Einrichtung, über die Möglichkeit späterer Leistungs- und Entgeltänderungen, über die<br />

Rechte und Pflichten der Bewohnerinnen und Bewohner, über ihr/ sein Beschwerderecht und<br />

über das Ergebnis der letzten Qualitätsprüfung vor Vertragsabschluss informiert worden ist und<br />

dass sie/ er eine schriftliche Ausfertigung dieses Vertrags erhalten hat (§ 3 WBVG).<br />

<strong>Heimvertrag</strong> Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V. / Landes-Caritasverband für Oldenburg e.V.,<br />

Fassung vom 04.12.2009<br />

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