Heimvertrag - Niels-Stensen-Kliniken
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(3) Die Bewohnerin/ der Bewohner willigt ein, dass Daten durch die Einrichtung an Dritte<br />
übermittelt werden dürfen. Die Einwilligung zur Erhebung und zur Übermittlung bedarf der<br />
Schriftform und ist widerruflich. Näheres regelt die Anlage 6 zum Vertrag.<br />
(4) Die Bewohnerin/ der Bewohner willigt ein, dass beim Einzug in die Einrichtung der<br />
behandelnde Arzt die für die allgemeine und spezielle Pflege erforderlichen Informationen<br />
der Einrichtung zur Verfügung stellt und die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen<br />
erstellten Gutachten der Einrichtung ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.<br />
(5) Die Bewohnerin/ der Bewohner hat das Recht auf Auskunft, welche Daten über sie/ ihn<br />
gespeichert sind. Die Bewohnerin/ der Bewohner hat das Recht auf Einsichtnahme in die<br />
über sie/ ihn geführte Pflegedokumentation.<br />
§ 19 Schlussbestimmungen<br />
(1) Durch den Abschluss dieses Vertrags werden frühere vertragliche Regelungen außer Kraft<br />
gesetzt. Gleiches gilt für damit verbundene Nebenabreden, Änderungen und Anpassungen<br />
des Vertrags.<br />
(2) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Ein etwaiger Verzicht auf die<br />
Schriftform ist schriftlich zu vereinbaren.<br />
(3) Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags berührt die<br />
Rechtswirksamkeit im Übrigen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine<br />
Regelung, die dem von den Parteien Gewollten am Nächsten kommt.<br />
Lässt sich dies nicht eindeutig bestimmen, verpflichten sich die Parteien, schriftlich eine<br />
ergänzende Regelung zu treffen. Ebenso verpflichten sich die Parteien, schriftlich eine<br />
ergänzende Regelung zu treffen, wenn durch eine Änderung gesetzlicher Bestimmungen<br />
einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam werden.<br />
(4) Die in diesem Vertrag genannten Anlagen sind Bestandteil des Vertrags und der<br />
Bewohnerin/ dem Bewohner ausgehändigt worden.<br />
(5) Geldbeträge oder Wertsachen können von der Einrichtung nicht eingelagert werden. Das<br />
Angebot von Zusatzleistungen bleibt davon unberührt.<br />
(6) Die Bewohnerin/ der Bewohner soll über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen.<br />
Bewohnerin/ Bewohner und Einrichtung haften einander für Sachschäden im Rahmen<br />
dieses Vertrages nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden wird im<br />
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. Das gilt auch für sonstige Schäden.<br />
(7) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Standort der Einrichtung.<br />
Ankum, den<br />
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Unterschrift Einrichtung Unterschrift Bewohnerin/Bewohner<br />
oder Unterschrift Betreuerin/Betreuer<br />
<strong>Heimvertrag</strong> Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V. / Landes-Caritasverband für Oldenburg e.V.,<br />
Fassung vom 04.12.2009<br />
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