Heimvertrag - Niels-Stensen-Kliniken
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(4) Falls die Sachen der Bewohnerin/des Bewohners nicht unverzüglich nach Vertragsende<br />
abgeholt worden sind, können sie auf Kosten der Bewohnerin/ des Bewohners bzw. des<br />
Nachlasses durch die Einrichtung anderweitig untergebracht werden.<br />
Die Bewohnerin/ der Bewohner erklärt, dass sie/ er bei Nichtabholung der in ihrem/ seinem<br />
Eigentum befindlichen Sachen binnen eines Monats nach Vertragsende in der Absicht, auf<br />
das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sachen aufgibt. Eventuell anfallende<br />
Entsorgungskosten für die bewohnereigenen Gegenstände werden gesondert berechnet.<br />
§ 16 Beschwerderecht<br />
(1) Die Bewohnerin/ der Bewohner hat das Recht, sich bei Nichteinhaltung der<br />
Vertragsbedingungen mündlich oder schriftlich bei der Einrichtungsleitung zu beschweren.<br />
Daneben kann die Bewohnerin/der Bewohner sich auch beim Träger, beim Caritasverband,<br />
bei der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie bei der Bewohnervertretung/ dem<br />
Bewohnerfürsprecher beraten lassen oder beschweren. Die entsprechenden Anschriften<br />
werden bei Vertragsabschluß dem Vertrag als Anlage 5 beigefügt.<br />
(2) Die Einrichtung ist verpflichtet, binnen einer Woche auf eine schriftliche Beschwerde<br />
schriftlich zu antworten.<br />
(3) Die Bewohnerin/ der Bewohner hat das Recht, sich über die Ergebnisse der internen und<br />
externen Qualitätssicherung zu informieren.<br />
(4) Die Rechte des § 10 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) bleiben unberührt.<br />
§ 17 Mitwirkung der Bewohnerinnen/Bewohner<br />
(1) Die Bewohnerinnen/ Bewohner wirken durch eine Bewohnervertretung oder einem<br />
Bewohnerfürsprecher in Angelegenheiten der Einrichtung wie Unterkunft, Betreuung,<br />
Aufenthaltsbedingungen, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit. Die Bewohnervertretung<br />
bzw. der Bewohnerfürsprecher kann bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und Rechte<br />
fach- und sachkundige Personen seines Vertrauens hinzuziehen.<br />
(2) Näheres zur Wahl der Bewohnervertretung bzw. zur Bestellung des Bewohnerfürsprechers<br />
sowie über Art, Umfang und Form ihrer Mitwirkung ergibt sich aus der<br />
Mitwirkungsverordnung, die jederzeit in der Einrichtung einzusehen ist.<br />
§ 18 Datenschutz/Schweigepflicht<br />
(1) Die Bewohnerin/der Bewohner erklärt sich damit einverstanden, dass die Einrichtung<br />
personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet und nutzt, soweit dies im Rahmen dieses<br />
Vertragsverhältnisses für eine ganzheitliche Betreuung, zur verwaltungsmäßigen<br />
Abwicklung und zur Leistungsabrechnung erforderlich ist.<br />
(2) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung sind zur Verschwiegenheit sowie zur<br />
Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet.<br />
<strong>Heimvertrag</strong> Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V. / Landes-Caritasverband für Oldenburg e.V.,<br />
Fassung vom 04.12.2009<br />
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