Regelungen zum bezahlten Jahresurlaub für Arbeitnehmer - AHK
Regelungen zum bezahlten Jahresurlaub für Arbeitnehmer - AHK
Regelungen zum bezahlten Jahresurlaub für Arbeitnehmer - AHK
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
iSheet<br />
Legal Service<br />
Thema Arbeitsrecht<br />
Titel <strong>Regelungen</strong> <strong>zum</strong> <strong>bezahlten</strong> <strong>Jahresurlaub</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong><br />
Datum 18. Januar 2008<br />
<strong>Regelungen</strong> <strong>zum</strong> <strong>bezahlten</strong> <strong>Jahresurlaub</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong><br />
1. Sinn und Zweck der Neuregelung<br />
Am 07. Dezember 2007 wurden die Bestimmungen <strong>zum</strong> <strong>bezahlten</strong> <strong>Jahresurlaub</strong> neu geregelt.<br />
Diese dienen dem Zweck das Recht des <strong>Arbeitnehmer</strong>s auf Erholung und Motivation zu sichern.<br />
Dieses geschah im Einklang mit dem Arbeits- und Zivilrecht. Die folgenden Bestimmungen treten<br />
ab 1. Januar 2008 in Kraft.<br />
2. Geltungsbereich<br />
<strong>Arbeitnehmer</strong>, die ein Jahr oder länger bei einem Unternehmen, einer öffentlichen Einrichtung<br />
oder privaten Firmen durchgängig beschäftigt sind, haben Anspruch auf <strong>bezahlten</strong> <strong>Jahresurlaub</strong>.<br />
Dabei sind sie <strong>für</strong> die Urlaubszeit so zu vergüten, als wenn sie gearbeitet hätten.<br />
3. Höhe der Urlaubszeit<br />
Die Urlaubszeit beträgt <strong>für</strong> den <strong>Arbeitnehmer</strong>, welcher seit 1 bis 10 Jahren arbeitet 5 Tage; 10<br />
Tage <strong>für</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong>, die 10 bis 20 Jahre und 15 Tage <strong>für</strong> diejenigen, die 20 Jahre und länger<br />
gearbeitet haben. Der <strong>Jahresurlaub</strong> gilt zusätzlich zu den übrigen nationalen Feiertagen und<br />
sonstigen freien Tagen.<br />
4. Ausnahmen<br />
Unter folgenden Umständen wird der <strong>Jahresurlaub</strong> dem <strong>Arbeitnehmer</strong> nicht gewährt:<br />
a) sofern diesem Winter- und Sommerurlaub laut Gesetz zusteht und diese Urlaubstage die<br />
jährlichen Urlaubstage übersteigen;<br />
b) er aus privaten Gründen insgesamt 20 Tage oder mehr der Arbeit fernblieb und von seinem<br />
Gehalt aus diesem Grund nichts abgezogen wurde;<br />
c) er 2 Monate oder mehr krankheitsbedingt der Arbeit fernblieb, sofern er durchgehend 1 bis<br />
10 Jahre gearbeitet hat;<br />
d) er 3 Monate oder mehr krankheitsbedingt der Arbeit fernblieb, sofern er durchgehend 10 bis<br />
20 Jahre gearbeitet hat;<br />
e) er 4 Monate oder mehr krankheitsbedingt der Arbeit fernblieb, sofern er durchgehend seit<br />
20 Jahren oder mehr gearbeitet hat.<br />
Silke Helmholz, Rechtsanwältin / Sinologin<br />
GIC German Industry & Commerce (Taicang) Co. Ltd. Shanghai Branch<br />
29/F POS Plaza 1600 Century Avenue Pudong Shanghai 200122<br />
Tel +86(0)21 6875 8536 ext. 1627 Fax +86(0)21 6875 8573 ext. 5627<br />
helmholz.silke@sh.china.ahk.de www.china.ahk.de
<strong>Regelungen</strong> <strong>zum</strong> <strong>bezahlten</strong> <strong>Jahresurlaub</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong><br />
18. Januar 2008<br />
5. Möglichkeiten des Arbeitgebers<br />
Der Arbeitgeber hat unter Berücksichtigung der aktuellen Produktion und Arbeitssituation die<br />
Möglichkeit den <strong>Jahresurlaub</strong> seiner <strong>Arbeitnehmer</strong> im Ganzen zu planen. Grundlage dabei ist der<br />
Wille der <strong>Arbeitnehmer</strong>.<br />
Der <strong>Jahresurlaub</strong> kann auf einmal oder gestaffelt im Rahmen eines Jahres genommen werden.<br />
Dabei darf dieser grundsätzlich nicht in das nächste Jahr mitgenommen werden. Davon ist eine<br />
Ausnahme zu machen, sofern aus besonderen Produktions- oder Arbeitsgründen dies erforderlich<br />
ist. In diesem Fall darf der <strong>Jahresurlaub</strong> nur <strong>für</strong> das nächste Jahr aufgerundet werden.<br />
Wenn ein Unternehmen einem <strong>Arbeitnehmer</strong> den ihm zustehenden <strong>Jahresurlaub</strong> aufgrund<br />
Bedarfs nicht geben kann, so ist dies zulässig, sofern dies mit der Zustimmung des<br />
<strong>Arbeitnehmer</strong>s geschieht. Für den vom <strong>Arbeitnehmer</strong> nicht genommenen <strong>Jahresurlaub</strong>, zahlt das<br />
Unternehmen dem <strong>Arbeitnehmer</strong> 300 % seines täglichen Einkommens <strong>für</strong> jeden Tag seines nicht<br />
genommenen und ihm zustehenden <strong>Jahresurlaub</strong>s.<br />
6. Einhaltung dieser Regelung<br />
Die Personalabteilung und die Arbeitsschutzbehörde auf lokaler Ebene oder höher sollen die<br />
Durchführung dieser <strong>Regelungen</strong> überwachen. Die Gewerkschaften sollen die<br />
Urlaubsberechtigung der <strong>Arbeitnehmer</strong> schützen.<br />
7. Rechtsfolgen bei Verstoss<br />
Für den Fall, dass ein Unternehmen dem <strong>Arbeitnehmer</strong> den <strong>Jahresurlaub</strong> nicht gewährt und das<br />
Urlaubsgeld <strong>für</strong> den nicht genommenen <strong>Jahresurlaub</strong> nicht zahlt, wird die Personalabteilung<br />
oder die Arbeitsschutzbehörde auf lokaler Ebene oder höher das Unternehmen anweisen, dieses<br />
im Rahmen einer gewissen Zeit zu korrigieren. Wenn dies erfolglos ist, ist das Unternehmen<br />
anzuweisen, die Zahlung vorzunehmen und hat dem <strong>Arbeitnehmer</strong> darüber hinaus eine<br />
Entschädigung in Höhe des nicht genommenen <strong>Jahresurlaub</strong>s zu zahlen. Wenn sich das<br />
Unternehmen dem widersetzt, sollen Strafen, sofern die <strong>Arbeitnehmer</strong> öffentliche Angestellte<br />
oder Arbeiter sind, die dem öffentlichen Dienst zugehörig sind, gegenüber der verantwortlichen<br />
Person direkt und anderen verantwortlichen Personen verhängt werden. In anderen Fällen kann<br />
sich die Arbeitsschutzbehörde, die Personalabteilung oder der <strong>Arbeitnehmer</strong> an das Gericht<br />
wenden, um dies durchzusetzen.<br />
Seite 2 von 4<br />
Please note that the iSheet is intended solely for general informational purposes. It is not intended to provide or constitute<br />
legal advice, and no legal or business decision should be based on its contents.
<strong>Regelungen</strong> <strong>zum</strong> <strong>bezahlten</strong> <strong>Jahresurlaub</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeitnehmer</strong><br />
18. Januar 2008<br />
Das <strong>AHK</strong>-Netzwerk steht Ihnen <strong>für</strong> An- und Rückfragen gern zur Verfügung.<br />
<strong>AHK</strong> Büro Shanghai<br />
Frau Dr. Sun Jing (sun.jing@sh.china.ahk.de)<br />
Frau RA’in Silke Helmholz (helmholz.silke@sh.china.ahk.de)<br />
<strong>AHK</strong> Büro Beijing<br />
Herr Florian Kessler (kessler.florian@bj.china.ahk.de)<br />
<strong>AHK</strong> Büro Guangzhou<br />
Frau Alexandra Voss (voss.alexandra@gz.china.ahk.de)<br />
<strong>AHK</strong> Büro Hong Kong<br />
Frau Sabine Florian (florian.sabine@hongkong.ahk.de)<br />
Seite 3 von 4<br />
Please note that the iSheet is intended solely for general informational purposes. It is not intended to provide or constitute<br />
legal advice, and no legal or business decision should be based on its contents.
Rechtshinweis<br />
Diese Information kann naturgemäß nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf<br />
Vollständigkeit. Obwohl alle Informationsmaterialien mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt oder<br />
ausgewählt und überprüft werden, kann daher keine Haftung <strong>für</strong> die Vollständigkeit und inhaltliche<br />
Richtigkeit dieser Informationen übernommen werden. Sowohl Veröffentlichung als auch entgeltliche wie<br />
unentgeltliche Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung des GICs erlaubt.<br />
本信息仅为初步提示,使用者不得对其完整性提出要求。即使所有材料已尽最大的谨慎提供、选择和校验,信<br />
息提供者对于信息的完整性以及内容的正确性不承担任何责任。除非得到 GIC 的事先许可,使用者不得发布<br />
本信息或出于商业和非商业目的向第三方传播本信息。<br />
This information can naturally give only first advice and thus is not exhaustive. Although all informative<br />
literature is generated or selected and revised with utmost care, no liability will be assumed for the<br />
completeness and the accuracy of the contents of this bulletin. Publication as well as commercial and<br />
non-commercial transmission to a third party is prohibited unless prior permission is obtained from GIC.<br />
German Industry and Commerce (Taicang) Co. Ltd. Shanghai Branch<br />
29/F POS Plaza | 1600 Century Avenue | Shanghai 20012<br />
Phone: +86 - 21 6875 8536 Fax: +86 - 21 6875 8573<br />
office@sh.china.ahk.de | www.china.ahk.de<br />
DEinternational ist die Servicemarke der Deutschen Auslandshandelskammern, vertreten durch GIC.