Leitfaden zum Formular - Anerkennung Vorleistungen ... - IUBH
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<strong>Leitfaden</strong> zur <strong>Anerkennung</strong> bisher erbrachter Studien- und<br />
Fortbildungsleistungen<br />
<br />
Für Bewerber, die bereits einen Studiengang an einer Hochschule oder eine Fortbildung an einer staatlich<br />
anerkannten Weiterbildungseinrichtung absolviert haben, besteht grundsätzlich die Möglichkeit,<br />
abgeschlossene Studien- und Weiterbildungsleistungen auf das <strong>IUBH</strong> Fernstudium anerkennen zu lassen. Dies<br />
gilt insbesondere auch für Bewerber mit Aufstiegsfortbildung (z.B. in Form von IHK-Abschlüssen).<br />
Das Wichtigste auf einen Blick - Welche <strong>Vorleistungen</strong> wir in welchem Umfang anerkennen:<br />
Folgende Kurse sind von der <strong>Anerkennung</strong> grundsätzlich ausgeschlossen und werden in der Tabelle<br />
deshalb nicht aufgeführt:<br />
Unternehmensgründung und Innovationsmanagement<br />
Unternehmensführung<br />
Unternehmensplanspiel<br />
Maximal 90 ECTS können aus der Teilnahme an akademischen und beruflichen Weiterbildungen<br />
angerechnet werden, wenn das Vorliegen der mit dem anzurechnenden Modul angestrebten<br />
Kompetenzen durch eine Prüfung nachgewiesen wird.<br />
Maximal 40 ECTS können aus beruflichen Qualifikationen angerechnet werden, wenn das Vorliegen der<br />
mit dem anzurechnenden Modul angestrebten Kompetenzen durch ein Arbeitszeugnis nachgewiesen wird.<br />
Bei <strong>Anerkennung</strong> einer Studienleistung ist eine Prüfungsteilnahme in diesem Kurs im Fernstudium nicht<br />
mehr möglich. Angerechnete Kurse werden in der Notenübersicht entsprechend gekennzeichnet.<br />
Studien- und Prüfungsleistungen aus Berufsausbildungen und Berufserfahrung werden nur anerkannt,<br />
sofern es sich um Ausbildungen und Berufserfahrungen mit einem betriebswirtschaftlichen Hintergrund<br />
handelt.<br />
Es können nur Leistungen anerkannt werden, die mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen und<br />
bestanden wurden.<br />
Die Anrechnung von Abschlussarbeiten (Diplomarbeit bzw. Bachelor-Thesis) ist grundsätzlich<br />
ausgeschlossen.<br />
Es besteht kein Anspruch auf die Lieferung von Lehrmaterial in angerechneten Kursen. Eine separate<br />
Bereitstellung ist nur auf Antrag und gegen Gebühr möglich.<br />
Eine rechtsverbindliche Anrechnung von <strong>Vorleistungen</strong> erfolgt grundsätzlich erst mit der Immatrikulation.<br />
Bei Beantragung einer <strong>Anerkennung</strong> nach Studienstart erfolgt keine Reduzierung der Studiengebühren.<br />
Bei einigen Abschlüssen und Fort- bzw. Ausbildungen erfolgt die Prüfung und Anrechnung durch<br />
pauschalierte <strong>Anerkennung</strong>. Eine Liste dieser Abschlüsse folgt im nächsten Abschnitt.<br />
Pauschal anrechenbare <strong>Vorleistungen</strong><br />
Für zahlreiche Aus- und Fortbildungen kann eine pauschale Anrechnung von Leistungen auf den<br />
Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre erfolgen. Zum Beispiel:<br />
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Bankfachwirt/in IHK Betriebswirt/in IHK<br />
Technische/r Betriebswirt/in HWK Betriebswirt/in HWK<br />
Tourismusfachwirt/in IHK Handelsfachwirt/in IHK<br />
Kaufmännische Ausbildungen IHK<br />
(z.B. Industriekauffrau/-mann, Bürokaufmann/-frau, Reiseverkehrskauffrau/-mann etc.)<br />
Weitere finden Sie auf unserer Homepage unter:<br />
www.iubh-fernstudium.de/service/downloads/fuer-unternehmen.php<br />
Bei Beantragung von pauschalisierten <strong>Vorleistungen</strong> bitte den entsprechenden Pauschalisierungsausdruck<br />
dem Antrag beilegen.<br />
Vorgehensweise<br />
Um die <strong>Anerkennung</strong> Ihrer <strong>Vorleistungen</strong> vornehmen zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Um die<br />
für den Prozess notwendigen Informationen zu sammeln und bereitzustellen, sollten Sie dabei die folgenden<br />
Schritte durchführen:<br />
1. Informationsrecherche<br />
2. Dokumente zusammenstellen<br />
3. Prüfung von <strong>Anerkennung</strong>smöglichkeiten<br />
4. Information über anerkannte Kurse<br />
5. Immatrikulation und <strong>Anerkennung</strong> von Studienleistungen<br />
1. Informationsrecherche<br />
Bitte informieren Sie sich anhand unserer Webseite und unseres Studienführers über unsere Hochschule,<br />
unser Studienprogramm, die Studiengebühren und alle anderen Aspekte des Studiums an unserer<br />
Hochschule. Sie finden dort auch Hinweise zur <strong>Anerkennung</strong> von Studienleistungen und die Ansprechpartner<br />
für das Verfahren. Unsere Webseite finden Sie unter www.iubh-fernstudium.de, Ansprechpartner für die<br />
<strong>Anerkennung</strong> von Studienleistungen ist unsere Studienberatung, die Sie telefonisch unter 0800-9023456 oder<br />
per E-Mail unter info@iubh-fernstudium.de erreichen.<br />
2. Dokumente zusammenstellen<br />
Bitte übermitteln Sie uns ausschließlich beglaubigte Kopien Ihrer Dokumente – keine Originale. Folgende<br />
Dokumente müssen Sie für die ordnungsgemäße Prüfung vorlegen:<br />
Bei der <strong>Anerkennung</strong> von Leistungen aus einem Studiengang<br />
beglaubigte Kopie ihrer Hochschulzugangsberechtigung<br />
beglaubigte Kopie eines offiziellen Nachweises/Transcripts über die erzielten Studienleistungen und<br />
ECTS<br />
<strong>zum</strong> Zeitpunkt der Prüfung gültige Studien- und Prüfungsordnung<br />
Modulhandbücher & Fachinhalte<br />
bei Studienleistungen an ausländischen Hochschulen: Übersicht über deren Bewertungssystem<br />
tabellarischer Lebenslauf<br />
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Bei der <strong>Anerkennung</strong> von Leistungen aus einer nicht-universitären Weiterbildung oder Berufserfahrung<br />
beglaubigte Kopie ihrer Hochschulzugangsberechtigung<br />
beglaubigte Kopie eines offiziellen Nachweises über die erzielten Leistungen und Unterrichtsstunden<br />
Darstellung der Prüfungsarten<br />
Darstellung der vermittelten Fachinhalte<br />
bei Fortbildungsleistungen an ausländischen Instituten: Übersicht über deren Bewertungssystem<br />
tabellarischer Lebenslauf<br />
Arbeitszeugnisse<br />
Alle Dokumente/Nachweise müssen der Hochschule auf Deutsch oder Englisch vorgelegt werden. Alle<br />
anderssprachigen Unterlagen müssen von einem beglaubigten Übersetzer bzw. von der Hochschule / dem<br />
Weiterbildungsanbieter übersetzt werden, der die Dokumente ausgestellt hat.<br />
Dokumente zusenden<br />
Bitte senden Sie uns die aufgeführten Dokumente zusammen mit dem unterschriebenen <strong>Anerkennung</strong>santrag<br />
ausschließlich per Post zu. Die Vollständigkeit der Dokumente ist Voraussetzung, um Studienleistungen<br />
anerkennen zu können. Die Unterlagen senden Sie bitte an:<br />
Internationale Hochschule Bad Honnef · Bonn (<strong>IUBH</strong>)<br />
Fernstudium<br />
Zenostr. 6<br />
83435 Bad Reichenhall<br />
3. Prüfung von <strong>Anerkennung</strong>smöglichkeiten<br />
Wenn Ihre Unterlagen vollständig eingetroffen sind, leiten wir diese zur Prüfung an unsere wissenschaftliche<br />
Studiengangsleitung weiter. Der Prüfungsprozess dauert bei einer Individual-prüfung circa 2 Wochen, bei<br />
einer pauschalen Anrechnung ggf. kürzer.<br />
4. Informationen über anerkannte Kurse<br />
Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie umgehend eine Mitteilung per E-Mail, welche Kurse in welchem<br />
Umfang anerkannt werden können.<br />
5. Immatrikulation und <strong>Anerkennung</strong> von Studienleistungen<br />
Bei der Immatrikulation fügen Sie diese Mitteilung bitte bei und stellen somit automatisch einen Antrag auf<br />
<strong>Anerkennung</strong> der Studienleistungen. Aus rechtlichen Gründen darf die offizielle <strong>Anerkennung</strong> erst folgen,<br />
wenn Sie immatrikuliert sind. Nach der offiziellen <strong>Anerkennung</strong> werden die anerkannten Kurse berücksichtigt<br />
und Ihr Modulplan und Zeitplan wird entsprechend angepasst. Des Weiteren findet die Anpassung der Kosten<br />
des Fernstudiums statt.<br />
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