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Leitfaden zum Formular - Anerkennung Vorleistungen ... - IUBH

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<strong>Leitfaden</strong> zur <strong>Anerkennung</strong> bisher erbrachter Studien- und<br />

Fortbildungsleistungen<br />

<br />

Für Bewerber, die bereits einen Studiengang an einer Hochschule oder eine Fortbildung an einer staatlich<br />

anerkannten Weiterbildungseinrichtung absolviert haben, besteht grundsätzlich die Möglichkeit,<br />

abgeschlossene Studien- und Weiterbildungsleistungen auf das <strong>IUBH</strong> Fernstudium anerkennen zu lassen. Dies<br />

gilt insbesondere auch für Bewerber mit Aufstiegsfortbildung (z.B. in Form von IHK-Abschlüssen).<br />

Das Wichtigste auf einen Blick - Welche <strong>Vorleistungen</strong> wir in welchem Umfang anerkennen:<br />

Folgende Kurse sind von der <strong>Anerkennung</strong> grundsätzlich ausgeschlossen und werden in der Tabelle<br />

deshalb nicht aufgeführt:<br />

Unternehmensgründung und Innovationsmanagement<br />

Unternehmensführung<br />

Unternehmensplanspiel<br />

Maximal 90 ECTS können aus der Teilnahme an akademischen und beruflichen Weiterbildungen<br />

angerechnet werden, wenn das Vorliegen der mit dem anzurechnenden Modul angestrebten<br />

Kompetenzen durch eine Prüfung nachgewiesen wird.<br />

Maximal 40 ECTS können aus beruflichen Qualifikationen angerechnet werden, wenn das Vorliegen der<br />

mit dem anzurechnenden Modul angestrebten Kompetenzen durch ein Arbeitszeugnis nachgewiesen wird.<br />

Bei <strong>Anerkennung</strong> einer Studienleistung ist eine Prüfungsteilnahme in diesem Kurs im Fernstudium nicht<br />

mehr möglich. Angerechnete Kurse werden in der Notenübersicht entsprechend gekennzeichnet.<br />

Studien- und Prüfungsleistungen aus Berufsausbildungen und Berufserfahrung werden nur anerkannt,<br />

sofern es sich um Ausbildungen und Berufserfahrungen mit einem betriebswirtschaftlichen Hintergrund<br />

handelt.<br />

Es können nur Leistungen anerkannt werden, die mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen und<br />

bestanden wurden.<br />

Die Anrechnung von Abschlussarbeiten (Diplomarbeit bzw. Bachelor-Thesis) ist grundsätzlich<br />

ausgeschlossen.<br />

Es besteht kein Anspruch auf die Lieferung von Lehrmaterial in angerechneten Kursen. Eine separate<br />

Bereitstellung ist nur auf Antrag und gegen Gebühr möglich.<br />

Eine rechtsverbindliche Anrechnung von <strong>Vorleistungen</strong> erfolgt grundsätzlich erst mit der Immatrikulation.<br />

Bei Beantragung einer <strong>Anerkennung</strong> nach Studienstart erfolgt keine Reduzierung der Studiengebühren.<br />

Bei einigen Abschlüssen und Fort- bzw. Ausbildungen erfolgt die Prüfung und Anrechnung durch<br />

pauschalierte <strong>Anerkennung</strong>. Eine Liste dieser Abschlüsse folgt im nächsten Abschnitt.<br />

Pauschal anrechenbare <strong>Vorleistungen</strong><br />

Für zahlreiche Aus- und Fortbildungen kann eine pauschale Anrechnung von Leistungen auf den<br />

Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre erfolgen. Zum Beispiel:<br />

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Bankfachwirt/in IHK Betriebswirt/in IHK<br />

Technische/r Betriebswirt/in HWK Betriebswirt/in HWK<br />

Tourismusfachwirt/in IHK Handelsfachwirt/in IHK<br />

Kaufmännische Ausbildungen IHK<br />

(z.B. Industriekauffrau/-mann, Bürokaufmann/-frau, Reiseverkehrskauffrau/-mann etc.)<br />

Weitere finden Sie auf unserer Homepage unter:<br />

www.iubh-fernstudium.de/service/downloads/fuer-unternehmen.php<br />

Bei Beantragung von pauschalisierten <strong>Vorleistungen</strong> bitte den entsprechenden Pauschalisierungsausdruck<br />

dem Antrag beilegen.<br />

Vorgehensweise<br />

Um die <strong>Anerkennung</strong> Ihrer <strong>Vorleistungen</strong> vornehmen zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Um die<br />

für den Prozess notwendigen Informationen zu sammeln und bereitzustellen, sollten Sie dabei die folgenden<br />

Schritte durchführen:<br />

1. Informationsrecherche<br />

2. Dokumente zusammenstellen<br />

3. Prüfung von <strong>Anerkennung</strong>smöglichkeiten<br />

4. Information über anerkannte Kurse<br />

5. Immatrikulation und <strong>Anerkennung</strong> von Studienleistungen<br />

1. Informationsrecherche<br />

Bitte informieren Sie sich anhand unserer Webseite und unseres Studienführers über unsere Hochschule,<br />

unser Studienprogramm, die Studiengebühren und alle anderen Aspekte des Studiums an unserer<br />

Hochschule. Sie finden dort auch Hinweise zur <strong>Anerkennung</strong> von Studienleistungen und die Ansprechpartner<br />

für das Verfahren. Unsere Webseite finden Sie unter www.iubh-fernstudium.de, Ansprechpartner für die<br />

<strong>Anerkennung</strong> von Studienleistungen ist unsere Studienberatung, die Sie telefonisch unter 0800-9023456 oder<br />

per E-Mail unter info@iubh-fernstudium.de erreichen.<br />

2. Dokumente zusammenstellen<br />

Bitte übermitteln Sie uns ausschließlich beglaubigte Kopien Ihrer Dokumente – keine Originale. Folgende<br />

Dokumente müssen Sie für die ordnungsgemäße Prüfung vorlegen:<br />

Bei der <strong>Anerkennung</strong> von Leistungen aus einem Studiengang<br />

beglaubigte Kopie ihrer Hochschulzugangsberechtigung<br />

beglaubigte Kopie eines offiziellen Nachweises/Transcripts über die erzielten Studienleistungen und<br />

ECTS<br />

<strong>zum</strong> Zeitpunkt der Prüfung gültige Studien- und Prüfungsordnung<br />

Modulhandbücher & Fachinhalte<br />

bei Studienleistungen an ausländischen Hochschulen: Übersicht über deren Bewertungssystem<br />

tabellarischer Lebenslauf<br />

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Bei der <strong>Anerkennung</strong> von Leistungen aus einer nicht-universitären Weiterbildung oder Berufserfahrung<br />

beglaubigte Kopie ihrer Hochschulzugangsberechtigung<br />

beglaubigte Kopie eines offiziellen Nachweises über die erzielten Leistungen und Unterrichtsstunden<br />

Darstellung der Prüfungsarten<br />

Darstellung der vermittelten Fachinhalte<br />

bei Fortbildungsleistungen an ausländischen Instituten: Übersicht über deren Bewertungssystem<br />

tabellarischer Lebenslauf<br />

Arbeitszeugnisse<br />

Alle Dokumente/Nachweise müssen der Hochschule auf Deutsch oder Englisch vorgelegt werden. Alle<br />

anderssprachigen Unterlagen müssen von einem beglaubigten Übersetzer bzw. von der Hochschule / dem<br />

Weiterbildungsanbieter übersetzt werden, der die Dokumente ausgestellt hat.<br />

Dokumente zusenden<br />

Bitte senden Sie uns die aufgeführten Dokumente zusammen mit dem unterschriebenen <strong>Anerkennung</strong>santrag<br />

ausschließlich per Post zu. Die Vollständigkeit der Dokumente ist Voraussetzung, um Studienleistungen<br />

anerkennen zu können. Die Unterlagen senden Sie bitte an:<br />

Internationale Hochschule Bad Honnef · Bonn (<strong>IUBH</strong>)<br />

Fernstudium<br />

Zenostr. 6<br />

83435 Bad Reichenhall<br />

3. Prüfung von <strong>Anerkennung</strong>smöglichkeiten<br />

Wenn Ihre Unterlagen vollständig eingetroffen sind, leiten wir diese zur Prüfung an unsere wissenschaftliche<br />

Studiengangsleitung weiter. Der Prüfungsprozess dauert bei einer Individual-prüfung circa 2 Wochen, bei<br />

einer pauschalen Anrechnung ggf. kürzer.<br />

4. Informationen über anerkannte Kurse<br />

Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie umgehend eine Mitteilung per E-Mail, welche Kurse in welchem<br />

Umfang anerkannt werden können.<br />

5. Immatrikulation und <strong>Anerkennung</strong> von Studienleistungen<br />

Bei der Immatrikulation fügen Sie diese Mitteilung bitte bei und stellen somit automatisch einen Antrag auf<br />

<strong>Anerkennung</strong> der Studienleistungen. Aus rechtlichen Gründen darf die offizielle <strong>Anerkennung</strong> erst folgen,<br />

wenn Sie immatrikuliert sind. Nach der offiziellen <strong>Anerkennung</strong> werden die anerkannten Kurse berücksichtigt<br />

und Ihr Modulplan und Zeitplan wird entsprechend angepasst. Des Weiteren findet die Anpassung der Kosten<br />

des Fernstudiums statt.<br />

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