Pachtvertrag - Freizeitsee-Biblis
Pachtvertrag - Freizeitsee-Biblis
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pachtver.doc<br />
Präambel:<br />
Die Firma Heinrich Kärcher Kiesbaggerei GmbH & Co. KG mit Sitz in 68647 <strong>Biblis</strong> ist Eigentümer der<br />
Grundstücke ”Freizeitzentrum Riedsee”.<br />
Dieses Gelände liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes 20b der Gemeinde <strong>Biblis</strong>.<br />
Ein Übersichtsplan ist diesem Vertrag als Anlage 4 beigefügt.<br />
Die Verpachtung der Freizeitparzellen obliegt ausschließlich der Firma Kärcher.<br />
<strong>Pachtvertrag</strong><br />
Parzelle Nr. Größe qm<br />
als Teilfläche des ”Freizeitzentrums Riedsee”<br />
zwischen<br />
Firma Heinrich Kärcher Kiesbaggerei GmbH & Co. KG<br />
Verwaltung: Chemiestr. 2-6, 64579 Gernsheim<br />
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer, Frau Gisela Drumm und Herrn Wolfgang Rohr,<br />
und<br />
Herrn/Frau<br />
wohnhaft in<br />
Tel.<br />
wird folgender Parzellenpachtvertrag geschlossen:<br />
§ 1 Pachtobjekt<br />
- Verpächter -<br />
- Pächter -<br />
Der Verpächter verpachtet an den Pächter die oben genannte voll erschlossene Parzelle ausschließlich<br />
zu Freizeitzwecken, wie z.B. als Liegewiese, für den Aufbau eines Hauszeltes, das Abstellen eines<br />
Wohnwagens/Wohnmobils oder zur Errichtung eines Freizeithauses, oder eines sonstigen Holzhauses.<br />
Andere Bauweisen sind grundsätzlich möglich, bedürfen aber der schriftlichen Zusage des Verpächters.<br />
Die Bebauung ist nur bis zu einer max. Grundfläche von 30 bzw. 40 qm möglich, bis zu einer max. Firsthöhe<br />
von 4,50 m und Traufenhöhe von 2,70 m.<br />
Eine Ausnahme hierzu bilden die im Lageplan besonders gekennzeichneten Parzellen.<br />
Diese Parzellen sind vorläufig für die Errichtung von Freizeithäusern vorgesehen.<br />
Darüber hinaus können jedoch, sofern gewünscht, auf allen anderen Parzellen ebenso Freizeithäuser<br />
und sonstige Holzhäuser errichtet werden.<br />
Das Bauen anderer nicht genehmigter Bauwerke führt zur sofortigen Kündigung des <strong>Pachtvertrag</strong>es.<br />
Der Pachtpreis richtet sich nach der Größe der Parzelle (qm x Preis), nicht nach der Art der vertraglich<br />
möglichen Nutzung. Unterverpachtung ist nicht zulässig. Evtl. Ausnahmen bedürfen der vorherigen<br />
schriftlichen Genehmigung des Verpächters. Jedwede gewerbliche Nutzung ist untersagt und führt zur<br />
sofortigen Kündigung. Die Seenutzung (Schwimmen und Surfen) ist im Pachtpreis enthalten.<br />
- 2 -
§ 2 Pachtjahr<br />
- 2 -<br />
Das Pachtjahr beginnt mit dem im § 4 eingetragenen Datum.<br />
§ 3 Pachtzins<br />
Der Pachtzins beträgt pro qm und Jahr Euro 10,00 x Parzellengröße in qm =<br />
Euro pro Jahr<br />
zuzüglich einem einmaligen verlorenen Baukostenzuschuß in Höhe von Euro 255,00<br />
und ist erstmals bei Unterzeichnung dieses Vertrages durch den Pächter im voraus auf das Konto des<br />
Verpächters<br />
zu bezahlen.<br />
Groß-Gerauer Volksbank<br />
Kto. Nr. 8 072 604<br />
BLZ 508 925 00<br />
Der vereinbarte Pachtzins wird nach der Anlage dieses Vertrages wertgesichert. Er ist für jedes angefangene<br />
und ohne Verschulden des Verpächters vorzeitig beendete Pachtjahr in voller Höhe zu entrichten.<br />
Zusätzlich zum Pachtzins übernimmt der Pächter die sein Pachtobjekt betreffenden laufenden Nebenkosten und<br />
Abgaben lt. eigenem Zähler, wie Strom, Telefon, Wasser und Kanalgebühren. Nebenkosten und Abgaben, die<br />
alle Parzellen betreffen, wie Hausmeisterkosten, Straßenreinigung und -beleuchtung, Müllabfuhr,<br />
ausgenommen der Grundsteuer, die der Verpächter trägt, werden auf die Gesamtzahl der verpachteten Parzellen<br />
umgelegt und zu gleichen Teilen aufgeteilt.<br />
Der Pächter übernimmt weiterhin sämtliche Kosten für Gebäudebrand- und Haftpflichtversicherungen für seine<br />
eigenen Gebäude auf seiner Parzelle.<br />
Unabhängig von der Laufzeit des Vertrages wird der Pachtzins kalenderjährlich abgerechnet (01.01. - 31.12.).<br />
§ 4 Pachtdauer und Kündigung<br />
Das Pachtverhältnis beginnt am .................. und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.<br />
Es kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende eines jeden<br />
Pachtjahres gekündigt werden.<br />
Das Recht der Vertragsteile zur fristlosen Kündigung des Pachtverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt<br />
unberührt.<br />
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />
Kündigt ein Pächter eine Parzelle, auf dem ein Freizeithaus errichtet ist, so räumt er dem Verpächter ein<br />
Vorkaufsrecht ein. Es gelten die Bestimmungen des § 504 ff BGB. Will der Verpächter davon keinen Gebrauch<br />
machen bzw. ist ein Dritter breit, mehr für das Haus zu bezahlen, so ist der Verpächter jederzeit bereit, den<br />
Pächter einvernehmlich aus dem Vertrag zu entlassen, wenn der Pächter einen gut beleumundeten wirtschaftlich<br />
sicheren Ersatzpächter benennt, der sich verbindlich zur Übernahme aller Rechte und Pflichten des Pächters aus<br />
dem Vertrag bereit erklärt.<br />
- 3 -
- 3 -<br />
§ 5 Unterhaltung, Aufwendungen für das Pachtobjekt:<br />
Die Pflege und Unterhaltung des Pachtobjektes ist Sache des Pächters. Alle Maßnahmen zur Erhaltung,<br />
Verbesserung und Umgestaltung des Pachtobjektes führt der Pächter ausschließlich auf eigene Rechnung durch.<br />
Vom Pächter erstellte Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Bauwerke, werden nur zu vorübergehendem<br />
Zweck mit dem Grund und Boden verbunden und bleiben Eigentum des Pächters, ausgenommen Maßnahmen<br />
gemäß Ziff. 9.<br />
Für Aufwendungen, die der Pächter auf dem Pachtobjekt getätigt hat, stehen ihm bei einer - gleich aus welchem<br />
Grund und gleich wann - erfolgenden Beendigung des Pachtverhältnisses keine Ersatzansprüche zu, und zwar<br />
gleichgültig, ob derartige Maßnahmen nützlich oder notwendig waren, oder ob sie mit Einverständnis des<br />
Verpächters durchgeführt wurden. Der Pächter ist jedoch berechtigt und auf Verlangen des Pächters<br />
verpflichtet, Gegenstände, mit denen er das Pachtobjekt versehen hat, bei Beendigung des Pachtverhältnisses<br />
wegzunehmen und den früheren Zustand wiederherzustellen.<br />
Für die Herstellung von Betonflächen (Bodenplatten, Terrassen etc.) ist ausschließlich der Einsatz von Waibel-<br />
Transportbeton vorgeschrieben.<br />
Alternativ:<br />
Fertigbeton Lampertheim Tel. 06206-92820<br />
Fertigbeton Waibel, Gernsheim Tel. 06258-2430<br />
§ 6 Beachtung von Vorschriften, Nutzung:<br />
Der Pächter hat sich über die Lage der im Boden verlegten Leitungen und Erschließungsanlagen zu erkundigen.<br />
Er wird auf dem im allgemeinen Lageplan eingezeichneten Schutzstreifen und im Rahmen der in der<br />
Gestaltungssatzung vorgegebenen Abstände zur Grenze der einzelnen Parzellen keine Gebäude errichten und<br />
alle sonstigen Einwirkungen unterlassen, die den Bestand der Grenzen der Leitungen und der<br />
Erschließungsanlagen gefährden könnten.<br />
§ 7 Gemeinschaftsinteressen:<br />
Die Nutzung des Pachtobjektes und die Ausübung aller Rechte und Pflichten des Pächters hat so zu erfolgen,<br />
daß die Interessen der Nachbarn und der Allgemeinheit und der mehrheitliche Wille der übrigen Pächter des<br />
”Freizeitzentrums Riedsee” nicht mehr als unvermeidlich beeinträchtigt werden.<br />
Die jeweils aktuelle Benutzungsordnung ist zu beachten. Der Verpächter ist berechtigt, die gegenwärtig gültige,<br />
als Anlage beigefügte Benutzungsordnung in für alle Pächter verbindlicher Form zu ändern oder zu ergänzen,<br />
wenn dies unter Berücksichtigung von Nachbarinteressen, von Interessen der Allgemeinheit oder nach<br />
Auffassung der Mehrheit der Pächter des Pachtbereichs ”Riedsee” erforderlich ist (z.B. Einschränkung von<br />
Lärmbelästigung, Gestaltung und Bepflanzung des Pachtobjektes, Errichtung und Gestaltung von Zäunen und<br />
Bauwerken, Einhaltung von Grenzabständen u.a.).<br />
Auf der Pachtfläche darf nur 1 Auto abgestellt werden. Es ist verboten, außerhalb der gemieteten Grundstücke<br />
auf den Straßenflächen zu parken.<br />
Ein Parkplatz für Besucher steht im Eingangsbereich zur Verfügung.<br />
Das Gesamtgewicht der Fahrzeuge darf 7,5 to nicht überschreiten. Die festgesetzte Geschwindigkeitsgrenze<br />
beträgt 20 km/h. Hupen ist verboten.<br />
- 4 -
- 4 -<br />
Wird eine Einfriedigung des gemieteten Grundstückes vorgenommen, so darf diese nur aus plastikummanteltem<br />
grünen Draht in einer Höhe von ca. 0,80 m erfolgen. Eingänge müssen aus demselben Material<br />
bestehen und dürfen den Verkehr nicht beeinträchtigen (siehe Plan Schepp).<br />
Der Mieter ist verpflichtet, Fassaden, Zäune, Tore und ähnliches in Ordnung zu halten. Es dürfen keine<br />
Farben und Dekorationen verwendet werden, die disharmonisch und unschön wirken oder überhaupt nicht zum<br />
Ganzen passen.<br />
Die Grenzen der abgesteckten Parzellen sind genau einzuhalten.<br />
§ 8 Gewährleistung, Haftung:<br />
Der Pächter hat das Pachtobjekt besichtigt und erkennt dessen Zustand als ordnungsgemäß und<br />
zweckentsprechend an.<br />
Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt und soweit gesetzlich zulässig, ist jede Sach- und<br />
Rechtsmängelhaftung des Verpächters ausgeschlossen.<br />
Der Mieter übernimmt die Haftung für Personen- und Sachschäden, die auf dem Mietgelände oder von seinem<br />
Mietgelände ausgehend durch ihn, seine Angehörigen, Hausangestellten, Personen, die sich mit seinem Willen<br />
auf seinem Mietgrundstück aufhalten oder von ihm beauftragte Dritte verursacht werden. Er stellt den<br />
Vermieter insoweit von allen Schadenersatzansprüchen Dritter frei.<br />
Insbesondere übernimmt der Mieter auch die Verkehrssicherungspflicht in bezug auf das gesamte Mietobjekt<br />
einschließlich der errichteten Anlagen, sowie der vorhandenen Bäume und Sträucher, und sämtlicher sonst in<br />
Betracht kommenden Gegenstände auf dem von ihm angemieteten Pachtgelände.<br />
Das Baden und Surfen im Baggersee geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung der Vermieterin für etwaige<br />
Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.<br />
Unbeschadet der Regelung in Ziff. 9 ist der Verpächter auch nicht verpflichtet, besondere Gemeinschaftseinrichtungen<br />
(z.B. WC) zu erstellen.<br />
Allgemein haftet der Verpächter nicht für höhere Gewalt und für sonstige Umstände, auf die er keinen Einfluß<br />
hat, insbesondere nicht für fehlende behördliche oder drittseitige Zustimmungen oder Genehmigungen, nicht<br />
für den unverschuldeten Ausfall von Gemeinschafts- und Erschließungsanlagen, sowie nicht für Krieg,<br />
Betriebsstörungen, Mangel an Rohstoffen und Arbeitskräften, Streik und Demonstration etc.<br />
§ 9 Erstanlage und Erschließung<br />
Der Verpächter hat die behördlichen Genehmigungen für die vorbezeichneten Freizeitnutzungen der Parzellen<br />
erwirkt und Gemeinschaftsflächen und beleuchtete Zuwegung erstellt. Alle Parzellen sind mit Frischwasser,<br />
Kanal, Strom und Telefon ver- bzw. entsorgt und mit Wasserzählern ausgerüstet. Die entsprechenden<br />
Anschlüsse befinden sich in unmittelbarer Nähe der Parzellen.<br />
Alle Einrichtungen der Erschließung bleiben Eigentum des Verpächters.<br />
Erschließung und Erschließungskosten:<br />
a) Der Stromverbrauch wird mittels plombierter Zähler gemessen. Nur Bevollmächtigte der Verpächterin<br />
dürfen das elektrische Netz anschließen sowie Zähler einbauen oder verlegen.<br />
b) Die Höhe der Strompreise und Gebühren entsprechen den Tarifen in der Gemeinde <strong>Biblis</strong>.<br />
c) Die Zahlung des Stromverbrauchs erfolgt jährlich.<br />
d) Es ist untersagt, andere Stromversorgungen als die der Verpächterin zu benutzen.<br />
e) Die Erstellung von Hochspannungswerken ist Sache der Vermieterin.<br />
f) Offene Feuerstellen, mit Ausnahme von ordnungsgemäßen Grillstellen, sind verboten.<br />
- 5 -
§ 10 Sonstiges<br />
- 5 -<br />
Die Anlagen zu diesem Vertrag sind dessen wesentlicher Bestandteil und für beide Parteien verbindlich, jedoch<br />
gehen die Bestimmungen dieses Vertrages etwaigen Angaben in den Anlagen vor.<br />
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen<br />
Bestimmungen nicht; die Parteien verpflichten sich jedoch, Vereinbarungen zu treffen, die dem gewollten<br />
wirtschaftlichen Erfolg soweit wie möglich nahekommen.<br />
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Besondere Zusicherungen sind ausdrücklich nicht gegeben.<br />
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit und nicht nur aus Beweisgründen der<br />
Schriftform; dasselbe gilt für die Abbedingung dieser Schriftformklausel.<br />
Diese Vereinbarung wird hiermit vom Pächter als verbindliches Angebot unterzeichnet, an das er sich bis zur<br />
Übersendung eines schriftlichen Widerrufs an die Firma Heinrich Kärcher Kiesbaggerei GmbH & Co. KG,<br />
Chemiestr. 2-6, 64579 Gernsheim, gebunden hält. Der <strong>Pachtvertrag</strong> kommt erst mit schriftlicher Annahme<br />
dieses Angebotes durch den Verpächter zustande.<br />
64579 Gernsheim, ....................................................................................<br />
....................................................................................<br />
Pächter<br />
64579 Gernsheim, ....................................................................................<br />
Heinrich Kärcher Kiesbaggerei GmbH & Co. KG<br />
Verpächter<br />
Anlagen, die Bestandteil dieses Vertrages sind:<br />
1. Benutzungsordnung/Seeordnung<br />
2. Wertsicherungsklausel<br />
3. Gestaltungssatzung<br />
4. Parzellenübersichtsplan
als Anlage zum <strong>Pachtvertrag</strong>.<br />
Benutzungsordnung<br />
Anlage - 1 -<br />
1. Das verpachtete Gelände dient der Erholung des Pächters und seiner Familienangehörigen. Die Benutzung<br />
von Motorbooten ist nicht gestattet. Segelboote können nur im Einvernehmen mit dem Segelverein <strong>Biblis</strong><br />
e.V. eingesetzt werden, um eine Überfüllung des Sees mit Booten dieser Art zu verhindern. Schwimmen und<br />
Surfen etc. geschieht auf eigene Gefahr. Tauchen mit Sauerstoffgeräten ist nur mit besonderer Erlaubnis<br />
möglich.<br />
Fischen (nur mit Angel) ist nur mit schriftlicher Erlaubnis des Verpächters gestattet. Mindestgrößen und<br />
Schonzeiten der Fische sind beim Angeln auf jeden Fall zu beachten. Harpunieren ist verboten.<br />
2. Auf der Pachtfläche ist der Verkauf von Eß-, Trink- und Rauchwaren, von Campingartikeln und von<br />
sonstigen Gegenständen - gleich welcher Art -sowie jede gewerbliche Tätigkeit verboten.<br />
3. Hunde dürfen nicht im See gebadet werden; ebenso ist das Waschen von Fahrzeugen usw. nicht gestattet.<br />
4. Auf der Pachtfläche dürfen nur PKW der Pächter, keinesfalls aber mehr als ein Fahrzeug abgestellt werden.<br />
Ein Besucherparkplatz im Eingangsbereich steht zur Verfügung.<br />
5. Während der üblichen Ruhezeiten ist das Betreiben von Krafträdern, Mopeds und anderem Motorengeräusch<br />
nicht gestattet.<br />
6. Der Pächter hat für Ordnung und Sauberkeit seiner Pachtfläche zu sorgen. Jegliche Abfälle hat er in die dafür<br />
vorgesehenen Container zu werfen. Anstößiges Verhalten ist verboten (z.B. lautes Radio, starkes Lärmen,<br />
Nacktbaden). Die Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gilt als Zeit der Nachtruhe.<br />
7. Grobe und wiederholte Verstöße gegen diese Benutzungsordnung berechtigen die Verpächterin, das<br />
Pachtverhältnis fristlos zu kündigen. Die Verpächterin ist jederzeit und ohne vorherige Abmahnung<br />
berechtigt, vertragswidrige Zustände auf den Parzellen zu unterbinden sowie unerlaubte und gefahrbringende<br />
Gegenstände zu entfernen.<br />
8. Jeder Pächter soll dahinstreben, ein ruhiges Zusammenleben und erholsames Verhalten zu fördern. Der<br />
Verpächter hat das Recht, die Pachtfläche zu betreten, wenn Anlaß zu der Vermutung besteht, daß diese<br />
Benutzungsordnung oder der <strong>Pachtvertrag</strong> nicht eingehalten werden oder künftig nicht eingehalten werden<br />
sollen.
als Anlage zum <strong>Pachtvertrag</strong>.<br />
Wertsicherungsklausel<br />
Anlage - 2 -<br />
Der in § 3 des <strong>Pachtvertrag</strong>es für jedes Pachtjahr vereinbarte Pauschalpachtzins wird in Beziehung gesetzt zum<br />
Preisindex für die Lebenshaltung für einen Vier-Personen-Arbeitnehmer-Haushalt mit mittlerem Einkommen des<br />
alleinverdienenden Haushaltsvorstandes, wie er vom Statistischen Bundesamt für den Monat August 1997<br />
ermittelt wird (Basisindex 1991 = 100). Ändert sich dieser für den Monat August eines jeden Kalenderjahres neu<br />
festgestellte Index gegenüber dem Index des Monats August 1997 - bzw. gegenüber dem Index desjenigen<br />
Jahres, für welches eine Änderung des Pachtzinses erfolgte - um mehr als 10 %, so ändert sich der für ein<br />
Pachtjahr vereinbarte Pauschalpachtzins entsprechend. Die Pachtzinsänderung erfolgt ggf. mit Wirkung<br />
ab 1. September desjenigen Kalenderjahres, für dessen Monat August die maßgebende Indexänderung vom<br />
Statistischen Bundesamt festgestellt worden ist.<br />
Die Vertragsparteien werden dafür Sorge tragen, daß die vorstehende Wertsicherungsklausel von der<br />
Landeszentralbank genehmigt wird. Sollte die Genehmigung versagt werden, verpflichten sich die Vertrags-<br />
parteien, die Wertsicherungsklausel durch eine wirtschaftlich gleichwertige, genehmigungsfähige oder<br />
genehmigungsfreie Anpassungsklausel zu ersetzen.
als Anlage zum <strong>Pachtvertrag</strong>.<br />
Gestaltungssatzung<br />
Anlage - 3 -<br />
Allgemeine Gestaltungsanforderungen für das Aufstellen von Klein-Wochenendhäusern auf den Einzelparzellen.<br />
1) Die Klein-Wochenendhäuser sind nach den Angaben des Grundeigentümers/Verpächters als Bau-Systemhäuser<br />
zu errichten. Die Vorschriften der HBO sind einzuhalten (Bauanzeigepflicht).<br />
2) Klein-Wochenendhäuser sind rechtwinklig und/oder parallel zu den Parzellengrenzen zu errichten.<br />
3) Als landschaftsbezogene Dachform sind Satteldächer mit Neigungen nicht unter 12 o und max. 24 o oder<br />
Pultdächer bis 10 o Neigung zulässig. Dachabdichtung in Beton- oder Tonziegel; alternativ wurzelfeste<br />
Dachabdichtung mit Extensivbegrünung. Firsthöhe max. 4,50 m, Dachüberstände max. 0,60 m.<br />
Regenwasser ist über Versicherungsrigolen bzw. Zisternen zu entsorgen.<br />
4) Eine gewerbliche Nutzung der Klein-Wochenendhäuser ist nicht zulässig.<br />
5) Zu Nachbarparzellen und Wegen ist ein Grenzabstand von mind. 1,0 m gemessen ab Traufenaussenkante<br />
einzuhalten. Brandschutz nach F30 ist einzuhalten.<br />
Bei angrenzenden Pflanzflächen (Gehölzstreifen und Wallbegrünung) ist eine Grenzbebauung bezogen auf<br />
Vorderkante Traufe möglich.<br />
6) OK Fussboden der Klein-Wochenendhäuser ist max. 20 cm über OK-Gelände zulässig.<br />
7) In den einzelnen Zeilen der Baugruppen I-XII sind jeweils einheitliche Giebelrichtungen anzustreben.<br />
8) Ausrichtung der Gebäudestellungen jeweils im nordöstlichen Parzellenbereich. Der südwestliche Bereich ist<br />
für Freiflächennutzung freizuhalten.<br />
9) Pro Parzelle ist die Einrichtung max. eines Stellplatzes 2,50 x 5,50 m zulässig. Ausführung in Schotterrasen<br />
oder Rasenfugenpflaster (Fugen mind. 2 cm breit).<br />
10) Anbauten, Schuppen, Materiallager (z. B. Kompost) sind nicht zulässig.<br />
11) Hinsichtlich Ver- und Entsorgung besteht Anschlusspflicht an die vorgegebenen Einrichtungen wie Strom,<br />
Wasser, Abwasser.<br />
- 2 -
12) Belegung der Wochenendparzellen<br />
Nr.<br />
Anzahl<br />
Parzellen<br />
Fläche / Format<br />
I 27 100 qm: 12,5 x 8,0 m<br />
2 4) 200 qm<br />
II 27 100 qm: 12,5 x 8,0 m<br />
2 4) 200 qm<br />
III 35 100 qm: 12,5 x 8,0 m<br />
2 4) 200 qm<br />
IV 35 100 qm: 12,5 x 8,0 m<br />
2 4) 200 qm<br />
V 31 100 qm: 12,5 x 8,0 m<br />
2 4) 200 qm<br />
VI 31 100 qm: 12,5 x 8,0 m<br />
2 4) 200 qm<br />
VII 20 120 qm: 12,5 x 9,6 m<br />
2 4) 2) 240 qm<br />
VIII 14 120 qm: 12,5 x 9,6 m<br />
1 4) 240 qm<br />
IX 26 3) 120 qm: 12,0 x 10,0 m<br />
X 25 120 qm: 12,0 x 10,0 m<br />
1 4) 240 qm<br />
XI 28 120 qm: 12,0 x 10,0 m<br />
1 4) 240 qm<br />
XII 23 120 qm: 12,0 x 10,0 m<br />
2 240 qm<br />
- 2 -<br />
Freizeit-Typenhaus gem.<br />
B-Plan Festsetzungen<br />
1) Grundfläche max. 30 qm<br />
1) Grundfläche max. 40 qm<br />
1) Grundfläche max. 40 qm<br />
1) Entspricht einer GRZ von 0,3, ohne Flächenansatz bleiben: überdachter Freisitz und Vorfläche, soweit die<br />
Gesamtgrundfläche 50 qm nicht überschreitet.<br />
2) Eine Parzelle im Bereich des Leitungsrechts.<br />
3) Vier Parzellen in Solitärstellung, eine Parzelle im Bereich des Leitungsrechts.<br />
4) Innerhalb Doppelparzellennutzung und Eckparzellen ist nur ein Klein-Wochenendhaus möglich innerhalb der<br />
dort angesetzten GRFZ.<br />
13) Zäune und Hecken zwischen den Wochenendparzellen dürfen die Höhe von 0,80 m nicht überschreiten<br />
(B-Plan Ziffer 11.2 u. 11.11).<br />
14) Befestigungen von Freisitzen, Terrassen sind zulässig in Bohlenbelag, kleinformatigen Platten oder<br />
Pflasterungen.<br />
15) Das Errichten eines Klein-Wochenendhauses und die Nutzung der Freizeitparzellen unterliegt einer<br />
verbindlichen Platzordnung des Grundeigentümers/Verpächters, welche die zutreffenden Bestimmungen<br />
des B-Planes vollinhaltlich berücksichtigt.