Bedenken Anregungen_B-Plan_aktuell - Geretsried

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28.10.2013 Aufrufe

Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 136 - 8 - Familie Wiegel Alleebüchelweg 11, 82538 Geretsried - Gelting Schreiben vom 03.09.2010 Es werden folgende Bedenken und Anregungen zur Planung als Grundstücksnachbarn vorgebracht: - Festsetzung 3.4 i.V.m. 5.2: Die Festsetzung von Wandhöhe und Dachneigung solle ergänzt werden, um die hier am Ortsrand vorherrschende flache Dachneigung zu ermöglichen: Bei Wandhöhe 4,5 m mit 22° bis 35°, bei Wandhöhe 5,0 m mit 16° bis 21° Dachneigung. (Hinweis auf die Wandhöhenvorgabe von 5 m bei der Genehmigung ihres eigenen Hauses am Alleebüchelweg 11) - Dächer auf Vor- und Anbauten an Hauptgebäuden sollen nicht nur mit „bis 23° festgesetzt, sondern auch nach unten auf 16° beschränkt werden, d.h. 16° bis 23°. - Bei Garagen und Nebengebäuden solle die Beschränkung nach unten von 18° auf 13° gesenkt werden, d.h. 13° bis 25°. Stellungnahme der Stadt: Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den Bedenken u. Anregungen der Grundstücksnachbarn Müller. - Festsetzung 4.1: Die Anordnung von zwei Wohnungen solle nur horizontal möglich sein. Stellungnahme der Stadt: Ein Gebäude in offener Bauweise mit mindestens 2 Wohnungen, zwei getrennten Eingängen sowie getrennten Treppen - also in der Regel einer vertikalen Trennung des Gebäudes ist ein Doppelhaus. Doppelhäuser sind in den Festsetzungen ausgenommen. - Festsetzung 6.4: Beschränkung der Wandhöhe von Garagen und Carports auf 2,6 m und genaue Definition der Wandhöhe von Carports bezogen auf die Verschneidung von Stütze und Dachhaut. Begründung: Auch großvolumige PKW mit Dachaufbau benötigten nur 2,3 m Innenhöhe. Viele Carports würden mit viel zu hohen Dächern errichtet (ungünstige Proportion). Stellungnahme der Stadt: Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den Bedenken u. Anregungen der Grundstücksnachbarn Maurer / Plewnia und Müller. - Keine Doppelgarage zwischen den ersten beiden Einzelhäusern, vom Alleebüchelweg aus gesehen, wegen optischem Eindruck einer durchgehenden Bebauung. Änderungsvorschlag mit Skizze: östliche Garage auf die Ostseite des zugehörigen Wohnhauses verlegen. Stellungnahme der Stadt: Die Doppelgarage dient städtebaulich gesehen der Durchmischung unterschiedlicher Gebäudeformen – wie am dörflichen Ortsrand typisch. Einzelhäuser mit einer jeweils auf der gleichen Seite angehängten Garage erwecken stärker den Eindruck eines typischen Neubaugebiets. Es kann aber auch der Argumentation des Eindrucks einer durchgehenden Bebauung gefolgt werden, daher wird die Stellung der Baukörper noch etwas verändert und der Bauraum des westlichen Gebäudes von 18 m auf 16 m verkleinert und damit der Anbau an die Doppelgarage unterbunden.

Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 136 - 9 - - Das auch nur kurzzeitige Parken auf dem straßenbegleitenden Grünstreifen solle durch Abgrenzungen verhindert werden. Stellungnahme der Stadt: Der Hinweis in der Begründung auf die kurzzeitige Parkmöglichkeit auf dem straßenbegleitenden Grünstreifen kann entfallen, da bei 5 m Fahrbahnbreite auf dieser kurzen Sackgasse auch am Straßenrand geparkt werden kann. - Das geplante Baugebiet solle im Niveau an die nördlich angrenzenden Bestandsgrundstücke angepasst werden. Es solle sichergestellt werden, dass Niederschlagswasser auf dem Planungsgebiet versickere und nicht in die Bestandsgrundstücke ablaufe. Stellungnahme der Stadt: Niederschlagswasser muss generell versickert werden (siehe Hinweis Nr.6). Siehe dazu auch die Stellungnahme der Stadt zu den Bedenken u. Anregungen der Grundstücksnachbarn Maurer / Plewnia. Ute und Norbert Gatzka Schlederleiten 14, 82515 Wolfratshausen Schreiben vom 09.09.2010 Es werden folgende Bedenken und Anregungen zur Planung als Grundstücksnachbarn vorgebracht: - Die im Plan vorgeschlagenen Baukörper seien zu klein dargestellt. Mit der zulässigen Baukörpergröße ergäbe sich eine Stadtsiedlung. Dies entspräche nicht der „Erhaltung des dörflichen Erscheinungsbildes“ (womit bestimmte Bauauflagen zu ihrer eigenen Doppelhausbebauung (Baulücke) am Oberfeld begründet worden seien). Stellungnahme der Stadt: Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den Bedenken u. Anregungen der Grundstücksnachbarn Maurer / Plewnia. - Die direkt vor den bestehenden Häusern geplanten Baukörper minderten die Wohnqualität und den Grundstückswert des Bestandes. Das dörfliche Erscheinungsbild am Ortsrand ginge verloren. Stellungnahme der Stadt: Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den Bedenken u. Anregungen der Grundstücksnachbarn Maurer / Plewnia. Bettina und Stefan Knauer Alleebüchelweg 9, 82538 Geretsried - Gelting Schreiben vom 07.09.2010 Es werden folgende Bedenken und Anregungen zur Planung als Grundstücksnachbarn vorgebracht:

<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 9 -<br />

- Das auch nur kurzzeitige Parken auf dem straßenbegleitenden Grünstreifen solle durch Abgrenzungen<br />

verhindert werden.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Der Hinweis in der Begründung auf die kurzzeitige Parkmöglichkeit auf dem straßenbegleitenden Grünstreifen<br />

kann entfallen, da bei 5 m Fahrbahnbreite auf dieser kurzen Sackgasse auch am Straßenrand geparkt<br />

werden kann.<br />

- Das geplante Baugebiet solle im Niveau an die nördlich angrenzenden Bestandsgrundstücke angepasst<br />

werden. Es solle sichergestellt werden, dass Niederschlagswasser auf dem <strong>Plan</strong>ungsgebiet<br />

versickere und nicht in die Bestandsgrundstücke ablaufe.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Niederschlagswasser muss generell versickert werden (siehe Hinweis Nr.6).<br />

Siehe dazu auch die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn<br />

Maurer / Plewnia.<br />

Ute und Norbert Gatzka<br />

Schlederleiten 14, 82515 Wolfratshausen<br />

Schreiben vom 09.09.2010<br />

Es werden folgende <strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zur <strong>Plan</strong>ung als Grundstücksnachbarn vorgebracht:<br />

- Die im <strong>Plan</strong> vorgeschlagenen Baukörper seien zu klein dargestellt. Mit der zulässigen Baukörpergröße<br />

ergäbe sich eine Stadtsiedlung. Dies entspräche nicht der „Erhaltung des dörflichen Erscheinungsbildes“<br />

(womit bestimmte Bauauflagen zu ihrer eigenen Doppelhausbebauung (Baulücke)<br />

am Oberfeld begründet worden seien).<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />

/ Plewnia.<br />

- Die direkt vor den bestehenden Häusern geplanten Baukörper minderten die Wohnqualität und<br />

den Grundstückswert des Bestandes. Das dörfliche Erscheinungsbild am Ortsrand ginge verloren.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />

/ Plewnia.<br />

Bettina und Stefan Knauer<br />

Alleebüchelweg 9, 82538 <strong>Geretsried</strong> - Gelting<br />

Schreiben vom 07.09.2010<br />

Es werden folgende <strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zur <strong>Plan</strong>ung als Grundstücksnachbarn vorgebracht:

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