Bedenken Anregungen_B-Plan_aktuell - Geretsried
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<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 8 -<br />
Familie Wiegel<br />
Alleebüchelweg 11, 82538 <strong>Geretsried</strong> - Gelting<br />
Schreiben vom 03.09.2010<br />
Es werden folgende <strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zur <strong>Plan</strong>ung als Grundstücksnachbarn vorgebracht:<br />
- Festsetzung 3.4 i.V.m. 5.2: Die Festsetzung von Wandhöhe und Dachneigung solle ergänzt werden,<br />
um die hier am Ortsrand vorherrschende flache Dachneigung zu ermöglichen: Bei Wandhöhe<br />
4,5 m mit 22° bis 35°, bei Wandhöhe 5,0 m mit 16° bis 21° Dachneigung. (Hinweis auf die<br />
Wandhöhenvorgabe von 5 m bei der Genehmigung ihres eigenen Hauses am Alleebüchelweg 11)<br />
- Dächer auf Vor- und Anbauten an Hauptgebäuden sollen nicht nur mit „bis 23° festgesetzt, sondern<br />
auch nach unten auf 16° beschränkt werden, d.h. 16° bis 23°.<br />
- Bei Garagen und Nebengebäuden solle die Beschränkung nach unten von 18° auf 13° gesenkt<br />
werden, d.h. 13° bis 25°.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Müller.<br />
- Festsetzung 4.1: Die Anordnung von zwei Wohnungen solle nur horizontal möglich sein.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Ein Gebäude in offener Bauweise mit mindestens 2 Wohnungen, zwei getrennten Eingängen sowie getrennten<br />
Treppen - also in der Regel einer vertikalen Trennung des Gebäudes ist ein Doppelhaus. Doppelhäuser<br />
sind in den Festsetzungen ausgenommen.<br />
- Festsetzung 6.4: Beschränkung der Wandhöhe von Garagen und Carports auf 2,6 m und genaue<br />
Definition der Wandhöhe von Carports bezogen auf die Verschneidung von Stütze und Dachhaut.<br />
Begründung: Auch großvolumige PKW mit Dachaufbau benötigten nur 2,3 m Innenhöhe. Viele<br />
Carports würden mit viel zu hohen Dächern errichtet (ungünstige Proportion).<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />
/ Plewnia und Müller.<br />
- Keine Doppelgarage zwischen den ersten beiden Einzelhäusern, vom Alleebüchelweg aus gesehen,<br />
wegen optischem Eindruck einer durchgehenden Bebauung. Änderungsvorschlag mit Skizze:<br />
östliche Garage auf die Ostseite des zugehörigen Wohnhauses verlegen.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Die Doppelgarage dient städtebaulich gesehen der Durchmischung unterschiedlicher Gebäudeformen –<br />
wie am dörflichen Ortsrand typisch. Einzelhäuser mit einer jeweils auf der gleichen Seite angehängten Garage<br />
erwecken stärker den Eindruck eines typischen Neubaugebiets.<br />
Es kann aber auch der Argumentation des Eindrucks einer durchgehenden Bebauung gefolgt werden, daher<br />
wird die Stellung der Baukörper noch etwas verändert und der Bauraum des westlichen Gebäudes<br />
von 18 m auf 16 m verkleinert und damit der Anbau an die Doppelgarage unterbunden.