Bedenken Anregungen_B-Plan_aktuell - Geretsried
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<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 7 -<br />
- Festsetzung 5.6: Für eine eindeutige Längsausrichtung der Dächer solle das Längen-Breiten-<br />
Verhältnis der Baukörper den Wert 9:6 nicht unterschreiten.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />
/ Plewnia.<br />
- Festsetzung 5.7: Die Material- und Farbwahl für Fassaden und Balkone solle noch weitergehender<br />
eingeschränkt werden, um standortunübliche Ausführungen am Ortsrand zu verhindern:<br />
Holz nur naturbelassen (statt helle Naturtöne)<br />
Überwiegender Holzanteil bei Balkonen aus Holz-Stahl-Konstruktion<br />
Keine Glasausfachungen der Geländerbereiche und keine gläsernen Balkonüberdachungen<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Die <strong>Anregungen</strong> werden in die Festsetzungen übernommen.<br />
- Festsetzung 6.4: Beschränkung der Wandhöhe von Garagen und Carports auf 2,6 m und genaue<br />
Definition der Wandhöhe von Carports bezogen auf die Verschneidung von Stütze und Dachhaut.<br />
Begründung: Auch großvolumige PKW mit Dachaufbau benötigten nur 2,3 m Innenhöhe. Viele<br />
Carports würden mit viel zu hohen Dächern errichtet (ungünstige Proportion).<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />
/ Plewnia.<br />
Carports werden in die Beschränkung der Wandhöhe von Garagen mit aufgenommen.<br />
- Auf Fl.Nr. 922/3 befindet sich im südöstlichen Grundstückseck eine Sternwarte. Um die freie Himmelssicht<br />
nicht einzuschränken sollten die östlich und südlich geplanten Bäume entfallen bzw. anderweitig<br />
vorgesehen werden.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Einer der Bäume kann entfallen, einer kann noch etwas verschoben werden. Generell kann jedoch auch<br />
nicht verhindert werden, dass die neuen Grundstückseigentümer von sich aus Bäume an - in dieser Hinsicht<br />
- ungünstigen Stellen pflanzen.<br />
- Die beiden nördlich geplanten Grundstücke sollten vergrößert (gestreckt) werden, damit die neuen<br />
Baukörper versetzt zum nördlichen Gebäudebestand angeordnet werden können (Auflockerung<br />
der Gesamtbebauung). Anlage Skizze.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />
/ Plewnia.