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Bedenken Anregungen_B-Plan_aktuell - Geretsried

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<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 7 -<br />

- Festsetzung 5.6: Für eine eindeutige Längsausrichtung der Dächer solle das Längen-Breiten-<br />

Verhältnis der Baukörper den Wert 9:6 nicht unterschreiten.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />

/ Plewnia.<br />

- Festsetzung 5.7: Die Material- und Farbwahl für Fassaden und Balkone solle noch weitergehender<br />

eingeschränkt werden, um standortunübliche Ausführungen am Ortsrand zu verhindern:<br />

Holz nur naturbelassen (statt helle Naturtöne)<br />

Überwiegender Holzanteil bei Balkonen aus Holz-Stahl-Konstruktion<br />

Keine Glasausfachungen der Geländerbereiche und keine gläsernen Balkonüberdachungen<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Die <strong>Anregungen</strong> werden in die Festsetzungen übernommen.<br />

- Festsetzung 6.4: Beschränkung der Wandhöhe von Garagen und Carports auf 2,6 m und genaue<br />

Definition der Wandhöhe von Carports bezogen auf die Verschneidung von Stütze und Dachhaut.<br />

Begründung: Auch großvolumige PKW mit Dachaufbau benötigten nur 2,3 m Innenhöhe. Viele<br />

Carports würden mit viel zu hohen Dächern errichtet (ungünstige Proportion).<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />

/ Plewnia.<br />

Carports werden in die Beschränkung der Wandhöhe von Garagen mit aufgenommen.<br />

- Auf Fl.Nr. 922/3 befindet sich im südöstlichen Grundstückseck eine Sternwarte. Um die freie Himmelssicht<br />

nicht einzuschränken sollten die östlich und südlich geplanten Bäume entfallen bzw. anderweitig<br />

vorgesehen werden.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Einer der Bäume kann entfallen, einer kann noch etwas verschoben werden. Generell kann jedoch auch<br />

nicht verhindert werden, dass die neuen Grundstückseigentümer von sich aus Bäume an - in dieser Hinsicht<br />

- ungünstigen Stellen pflanzen.<br />

- Die beiden nördlich geplanten Grundstücke sollten vergrößert (gestreckt) werden, damit die neuen<br />

Baukörper versetzt zum nördlichen Gebäudebestand angeordnet werden können (Auflockerung<br />

der Gesamtbebauung). Anlage Skizze.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />

/ Plewnia.

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