Bedenken Anregungen_B-Plan_aktuell - Geretsried
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<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 6 -<br />
- Im Rahmenplan von 2001 sei im Süden von Fl.Nr. 925/3 keine Bebauung vorgesehen gewesen.<br />
Die jetzige Erweiterung sei nicht nachvollziehbar.<br />
Die Stellungnahme enthält 3 Alternativvorschläge:<br />
1. Keine Bebauung vor Fl.Nr. 925/3, zwei in Nordsüdrichtung längsgerichtete Baukörper („auf Lücke“)<br />
auf kleineren Grundstücken.<br />
2. Nur ein Gebäude auf einem bis zur Westgrenze von Fl.Nr. 925/3 vergrößertem Grundstück.<br />
3. Zwei Gebäude wie geplant aber lagemäßig versetzt zum Gebäudebestand bei deutlicher Vergrößerung<br />
des westlichen Grundstücks.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Um der Bestandsbebauung, die auf Grundstücken mit geringer Tiefe und daher wenig Südgarten errichtet<br />
wurden, entgegenzukommen werden die zwei nordwestlichen Baukörper verschoben und der Geltungsbereich<br />
dadurch geringfügig erweitert.<br />
Ein Rahmenplan dient der allgemeinen Festlegung einer städtebaulichen Zielrichtung. Im speziellen Fall in<br />
Gelting sollte festgelegt werden, wo bauliche Entwicklung überhaupt stattfinden soll, in welcher Dichte<br />
und ob sich eine mögliche Bebauung in den Bestand einfügen kann. In ihm ist nicht der rechtliche Anspruch<br />
auf Bebauung oder Nichtbebauung einzelner Grundstücke und Grundstücksteile enthalten.<br />
Susanne und Christian Müller<br />
Am Oberfeld 8, 82538 <strong>Geretsried</strong> - Gelting<br />
Schreiben vom 25.08.2010<br />
Es werden folgende <strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zur <strong>Plan</strong>ung als Grundstücksnachbarn vorgebracht:<br />
- Festsetzung 3.4 i.V.m. 5.2: Zusätzlich zu 30°-35°-Dächern sollen auch die - hier am Ortsrand vorherrschenden<br />
- flachen Dachneigungen von 16° - 25° zugelassen werden und für diese Baukörper<br />
als Ausgleich die Wandhöhe um 0,9 m auf 5,4 m erhöht werden.<br />
- Dächer auf Vor- und Anbauten an Hauptgebäuden sollen nicht mit 23° bis 35° festgesetzt werden,<br />
sondern mit 13° bis 23°.<br />
- Bei Garagen und Nebengebäuden solle die Beschränkung nach unten von 18° auf 13° gesenkt<br />
werden, d.h. 13° bis 25°.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Der Anregung wird wie folgt entsprochen:<br />
Neben den bisher festgesetzten E+D Baukörpern werden auch Gebäude mit 5,4 m Wandhöhe und einer<br />
Dachneigung von 16° bis 25° zugelassen.<br />
Der bestehende Siedlungsbereich hat bereits jetzt eine Prägung durch die maßvoll zweigeschossigen Gebäude<br />
mit flachen Dächern erhalten, die sich in den dörflichen Ortsrandcharakter durchaus einfügen. Bei<br />
einer Bauweise mit raumhaltigen Dächern können trotz der geringen Wandhöhe ausreichende Geschosshöhen<br />
erreicht werden. Aufgrund der flachen Dachneigung erhöht sich Gesamthöhe des Baukörpers jedoch<br />
nicht.<br />
Ebenfalls nach unten verändert wird der Spielraum der Dachneigung für Dächer auf Vor- und Anbauten<br />
an Hauptgebäuden sowie von Garagen und Nebengebäuden: 13° bis 25°.