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Bedenken Anregungen_B-Plan_aktuell - Geretsried

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<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 5 -<br />

- Der Baukörpervorschlag sei kleiner als entsprechend Festsetzung möglich. Die Darstellung führe<br />

möglicherweise zu falschen Annahmen bezüglich eines aufgelockerten dörflichen Ortsrandes.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Die Baukörpervorschläge stellen leicht variierende Möglichkeiten dar, die mit maximal 220 m² festgesetzte<br />

Geschossfläche auszunutzen. Die Halbierung der Geschossfläche (ergibt 110 m² GR) entspricht der<br />

normalen Ausnutzung von zwei zulässigen Vollgeschossen. Durch die Zulässigkeit einer etwas größeren<br />

Grundfläche von 130 m² wird die Nutzung flexibler: z.B. wird bei 130 m² Grundfläche ein nur erdgeschossiges<br />

Gebäude eher ermöglicht als bei 110 m². Alternativ ist ein eingeschossiger Anbau möglich (wie in<br />

der <strong>Plan</strong>zeichnung angedeutet), wobei der Hauptbaukörper dann im OG kleiner werden muss, damit die<br />

220 m² Geschossfläche nicht überschritten werden.<br />

Im weiteren Verfahren wird in der <strong>Plan</strong>zeichnung auch ein Baukörpervorschlag mit 130 m² Grundfläche<br />

im EG dargestellt.<br />

- Das Geländeniveau des <strong>Plan</strong>ungsgebietes liege ca. 30 cm niedriger als der angrenzende Gebäudebestand,<br />

was unbedingt beibehalten werden solle.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Gemäß Ziffer 8.6 der Festsetzungen sind Aufschüttungen und Abgrabungen auf den neuen Grundstücken<br />

unzulässig.<br />

Das <strong>Plan</strong>ungsgelände wurde nicht vorab vermessen, da die ebene Topografie keine expliziten Höhenfestsetzungen<br />

erforderlich macht. Natürlich wird bei der Anlage der Straße die bestehende Bebauung berücksichtigt.<br />

Sollte sich eine größere Höhendifferenz zum Alleebüchelweg ergeben, lässt sich diese durch die<br />

Grünfläche bis zur Erschließung des ersten Hauses gut auffangen.<br />

Da die Straße Am Oberfeld (587,06 m üNN) sogar geringfügig höher liegt als der Alleebüchelweg (586,66<br />

m), ist anzunehmen, dass das Niveau der Grundstücke am Oberfeld nicht niedriger liegt als das <strong>Plan</strong>ungsgebiet.<br />

- Das festgesetzte Längen-Breiten-Verhältnis der Baukörper von 9:7 (siehe Ziffer 5.6) entspräche<br />

nicht dem Baubestand. 9:5 sei ortstypischer, die Gebäudeausrichtung eindeutiger.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Der Baubestand weist nur in drei Einzelfällen mit sehr schmalen Grundstücken das gestalterisch günstigere<br />

Längen-Breiten-Verhältnis von 9:5, bzw. sogar höher auf. Um die Grundrissgestaltung nicht zu sehr<br />

einzuschränken wird das Längen-Breiten-Verhältnis - bezogen auf den Hauptbaukörper - nur auf 9:6 erhöht.<br />

- Auch für hohe PKW sei eine Garagenwandhöhe von 2,5 m ausreichend.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Die Erfahrung in vergleichbaren Fällen in der Stadt hat gezeigt, dass zu geringe Wandhöhen für Garagen<br />

zu einer großen Zahl von Befreiungsanträgen führt. Die maximale Wandhöhe wird daher nur auf 2,75 m<br />

reduziert.

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