Bedenken Anregungen_B-Plan_aktuell - Geretsried
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<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 4 -<br />
Wir bitten dennoch um Anzeige des Baubeginns 14 Tage vorher.<br />
Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange:<br />
Nach unserem bisherigen Kenntnisstand sind die Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege von oben genannter<br />
<strong>Plan</strong>ung nicht betroffen.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Die Hinweise werden bei Umsetzung der <strong>Plan</strong>ung entsprechend berücksichtigt.<br />
E.ON Bayern AG<br />
Schreiben vom 18.8.2010<br />
Gegen das <strong>Plan</strong>ungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand,<br />
die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.<br />
Im überplanten Bereich befinden sich Anlagenteile der E.ON Bayern AG oder es sollen neue erstellt werden.<br />
Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbauträger<br />
und anderer Versorgungsträger ist es notwendig, dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen<br />
im <strong>Plan</strong>bereich frühzeitig (mindestens 3 Monate) vor Baubeginn der E.ON Bayern AG schriftlich<br />
mitgeteilt wird. Nach § 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen soweit herzustellen,<br />
dass Erdkabel in der endgültigen Trasse verlegt werden können.<br />
Die Kabellegearbeiten werden je nach Baufortschritt ausgeführt. Sie können jedoch erst dann begonnen<br />
werden, wenn der Straßenkörper im Kiesunterbau fertig gestellt und Bord- und Leistensteine gesetzt sind.<br />
Neubauten werden über Erdkabel angeschlossen.<br />
Erforderliche Kabelverteiler- und Anschlussschränke werden im Straßen- und Gehwegbereich vorderfrontbündig<br />
in die Einfriedungen integriert.<br />
Stellungnahme der Stadt<br />
Die mitgeteilten Erfordernisse werden bei der Umsetzung der <strong>Plan</strong>ung beachtet.<br />
<strong>Plan</strong>ungsverband Region Oberland<br />
Schreiben vom 27.8.2010<br />
Auf Vorschlag unserer Regionsbeauftragten schließen wir uns der Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde<br />
vom 25.8.2010 an.<br />
Stellungnahme der Stadt<br />
Die höhere Landesplanungsbehörde erhebt bei Beachtung von naturschutzrechtlichen Maßgaben, welche<br />
in der <strong>Plan</strong>ung entsprechend berücksichtigt werden, grundsätzlich keine Einwände gegen die <strong>Plan</strong>ung.<br />
Susanne Maurer und Bernd Plewnia<br />
Am Oberfeld 10 b, 82538 <strong>Geretsried</strong> - Gelting<br />
Schreiben vom 21.08.2010<br />
Es werden folgende <strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zur <strong>Plan</strong>ung als Grundstücksnachbarn vorgebracht: