Bedenken Anregungen_B-Plan_aktuell - Geretsried
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<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 2 -<br />
Regierung von Oberbayern<br />
Technischer Umweltschutz<br />
Schreiben vom 01.02.2010<br />
Unter Bezugnahme auf das Schreiben des Landratsamtes Bad Tölz vom 24.6.21009 (Az.: 35-Ste) nimmt<br />
der „Technische Umweltschutz“ der Regierung von Oberbayern zu o. g. <strong>Plan</strong>ung Stellung als Träger öffentlicher<br />
Belange.<br />
Der Technische Umweltschutz weist darauf hin, dass die Lage des geplanten WA zwischen den vorhandenen<br />
Sportflächen (mit Flutlicht) im Norden und dem vorhandenen GE im Süden aus fachlicher Sicht problematisch<br />
ist. Hier kann es zu unzulässigen Immissionen auf das geplante WA kommen.<br />
Für die zukünftigen Genehmigungsverfahren, die die bereits bestehenden GE-Flächen im Süden und die<br />
vorhandenen Sportflächen im Norden betreffen, wird darauf hingewiesen, dass diese zukünftig auf das<br />
dann vorhandene WA und seine erhöhte Schutzwürdigkeit Rücksicht nehmen müssen und dadurch evtl.<br />
Beschränkungen unterliegen oder Maßnahmen ergreifen müssen, die ohne WS nicht notwendig wären.<br />
In den weiteren Genehmigungsverfahren, die die angrenzenden GE- und Sport-Flächen betreffen, wäre<br />
somit auf ausreichenden Immissionsschutz für das geplante WA zu achten.<br />
Stellungnahme der Stadt<br />
Die Stadt <strong>Geretsried</strong> geht aufgrund der bestehenden Situation davon aus, dass weder von den Sportflächen<br />
im Norden noch von dem im Süden vorhandenen Gewerbegebiet Immissionen ausgehen, die in Hinsicht<br />
auf das geplante Allgemeine Wohngebiet unzulässig wären.<br />
- Es handelt sich um ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO mit nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.<br />
In den Bebauungsplänen ist ein flächenbezogener Schallleistungspegel von tags<br />
60 d(A) und nachts 45 d(A) festgesetzt, der die Einhaltung der Grenzwerte für Allgemeine Wohngebiete<br />
von tags 55 d(A) und nachts von 40 d(A) in dem bestehenden Wohngebiet berücksichtigt.<br />
Die geplante Wohnbebauung hält ca. 200 m Abstand zum Gewerbegebiet ein, was der Entfernung<br />
der bereits bestehenden Wohnbebauung am Oberfeld zum nordwestlichsten Gewerbebetrieb entspricht.<br />
- Die Immissionswirkungen des Sportbetriebes (Lärm und Flutlicht) werden durch die topografische<br />
Lage des Spielfeldes (ca. 4 m unterhalb des <strong>Plan</strong>ungsgebietes) wirksam eingeschränkt. Spiele finden<br />
meist tagsüber statt (an den Wochenenden Sa./So. nachmittags). Mögliche Belastungen gehen<br />
eher vom abendlichen Trainingsbetrieb mit Flutlicht aus. Die Belegung erfolgt derzeit in der<br />
Regel Mo. bis Do. von 17 Uhr bis max. 21 Uhr. Es ist anzumerken, dass die Sportplatznutzung in<br />
den letzten Jahren ohnehin abgenommen hat. Beschwerden von Anwohnern aus dem Umkreis<br />
des seit vielen Jahren bestehenden Sportgeländes sind nicht bekannt.<br />
Der Begründungstext zu Bebauungsplan und Flächennutzungsplan-Änderung sowie der Umweltbericht<br />
werden entsprechend der immissionsschutzrechtlichen Aussagen ergänzt.<br />
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen<br />
Sachgebiet <strong>Plan</strong>ungsrecht<br />
Schreiben vom 18.8.2010<br />
1. Hinweis auf Stellungnahme der Höheren Immissionsschutzbehörde zu Immissionseinwirkungen,<br />
die im Verfahren zu beachten ist.<br />
2. Festsetzung 5.3 Satz 1 ließe ggf. (bei größeren Balkonvorbauten) 1,4 m Dachüberstand auch an<br />
den Traufseiten zu. Es soll überprüft werden, ob dies dem <strong>Plan</strong>ungswillen entspricht.<br />
3. Redaktionelles<br />
Legende soll farbig sein.