Bedenken Anregungen_B-Plan_aktuell - Geretsried

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28.10.2013 Aufrufe

Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 136 - 10 - - Das bestehende Geländeniveau dürfe aufgrund der auf den nördlichen Grundstücken bestehenden Kellereingänge und Lichtschächte nicht an die höher liegende Erschließungsstraße angepasst werden. Stellungnahme der Stadt: Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den Bedenken u. Anregungen der Grundstücksnachbarn Maurer / Plewnia. - In Anpassung an die bestehende Bebauung östlich des Alleebüchelweges solle statt 130 m² Grundfläche maximal 110 m² zulässig sein, sowie keine Erweiterungsmöglichkeit auf 210 m² für Gewerbezwecke beinhalten. Stellungnahme der Stadt: Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den Bedenken u. Anregungen der Grundstücksnachbarn Maurer / Plewnia. Die erweiterte Grundflächengröße dient nicht Gewerbezwecken, sondern allen grundflächenrelevanten, der ordnungsgemäßen Nutzung dienenden „Anlagerungen“ an einem Wohngebäude (siehe Ziffer 3.1 der Festsetzung). - Der straßenbegleitende Grünstreifen schafft Abstand zur bestehenden Bebauung und solle daher nicht zum Parken verwendet werden. Desweiteren solle er als versickerungsfähige Mulde ausgebildet werden (z.B. Schneeschmelze). Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche solle nach Süden erfolgen. Stellungnahme der Stadt: Die Ausbildung der Verkehrsanlage und die Art der Entwässerung hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen und die angrenzenden Grundstücke zu berücksichtigen. Hans-Jochen Dahl Am Oberfeld 10, 82538 Geretsried - Gelting Schreiben vom 09.09.2010 Es werden folgende Bedenken und Anregungen zur Planung als Grundstücksnachbarn vorgebracht: - Da das Haus des Stellungnehmers nur erdgeschossig ist, sollen die geplanten Gebäude zum Ortsrand hin auch nur ein Vollgeschoss erhalten. Stellungnahme der Stadt: Eine zu niedrige Bebauung entspricht nicht den Zielen einer nachhaltigen baulichen Entwicklung. Da genügend höhere Gebäude in der Umgebung zu finden sind, wäre nach §34 BauGB auf dem Grundstück des Stellungnehmers vermutlich auch ein zweigeschossiges Gebäude zulässig. Es kann schon allein aus diesem Grund nicht als Vergleichsfall herangezogen werden. - Reduzierung der Garagen-Wandhöhe, da höher festgesetzt als das eigene bestehende Wohngebäude. Stellungnahme der Stadt: Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den Bedenken u. Anregungen der Grundstücksnachbarn Maurer / Plewnia.

Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 136 - 11 - - Die südlich von Fl.Nr. 925 geplante Bebauung sei – entgegen der Darstellung im Rahmenplan zu nah an dem niedrigen Bestandsgebäude. Es sollte wenigstens „auf Lücke“ geplant werden. Stellungnahme der Stadt: Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den Bedenken u. Anregungen der Grundstücksnachbarn Maurer / Plewnia. Daniela Müller-Jensen und Alexander Schäfer Am Oberfeld 6, 82538 Geretsried - Gelting Schreiben vom 10.09.2010 Es werden folgende Bedenken und Anregungen zur Planung als Grundstücksnachbarn vorgebracht: - Festsetzung 3.4 i.V.m. 5.2: Die Festsetzung von Wandhöhe und Dachneigung solle ergänzt werden, um die hier am Ortsrand vorherrschende flache Dachneigung von 16° - 25° zu ermöglichen: Bei Wandhöhe 4,5 m mit 22° bis 35°, bei Wandhöhe 5,0 m mit 16° bis 21° Dachneigung. - Dächer auf eingeschossigen Vor- und Anbauten an Hauptgebäuden sollen nicht nur mit „bis 23° festgesetzt, sondern auch nach unten auf 13° beschränkt werden, d.h. 13° bis 23°. - Bei Garagen und Nebengebäuden solle die Beschränkung nach unten von 18° auf 13° gesenkt werden, d.h. 13° bis 25°. Stellungnahme der Stadt: Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den Bedenken u. Anregungen der Grundstücksnachbarn Müller. - Festsetzung 4.1: Die Anordnung von zwei Wohnungen solle nur horizontal möglich sein (um Doppelhausnutzung zu verhindern). Stellungnahme der Stadt: Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den Bedenken u. Anregungen der Grundstücksnachbarn Wiegel. - Festsetzung 5.6: Für eine eindeutige Längsausrichtung der Dächer solle das Längen-Breiten- Verhältnis der Baukörper den Wert 9:6 nicht unterschreiten. Stellungnahme der Stadt: Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den Bedenken u. Anregungen der Grundstücksnachbarn Maurer / Plewnia. - Das auch nur kurzzeitige Parken auf dem straßenbegleitenden Grünstreifen solle durch geeignete Maßnahmen verhindert werden. - Die Straßenbeleuchtung solle nicht in die bestehenden Grundstücke leuchten.

<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 11 -<br />

- Die südlich von Fl.Nr. 925 geplante Bebauung sei – entgegen der Darstellung im Rahmenplan zu<br />

nah an dem niedrigen Bestandsgebäude. Es sollte wenigstens „auf Lücke“ geplant werden.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />

/ Plewnia.<br />

Daniela Müller-Jensen und Alexander Schäfer<br />

Am Oberfeld 6, 82538 <strong>Geretsried</strong> - Gelting<br />

Schreiben vom 10.09.2010<br />

Es werden folgende <strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zur <strong>Plan</strong>ung als Grundstücksnachbarn vorgebracht:<br />

- Festsetzung 3.4 i.V.m. 5.2: Die Festsetzung von Wandhöhe und Dachneigung solle ergänzt werden,<br />

um die hier am Ortsrand vorherrschende flache Dachneigung von 16° - 25° zu ermöglichen:<br />

Bei Wandhöhe 4,5 m mit 22° bis 35°, bei Wandhöhe 5,0 m mit 16° bis 21° Dachneigung.<br />

- Dächer auf eingeschossigen Vor- und Anbauten an Hauptgebäuden sollen nicht nur mit „bis 23°<br />

festgesetzt, sondern auch nach unten auf 13° beschränkt werden, d.h. 13° bis 23°.<br />

- Bei Garagen und Nebengebäuden solle die Beschränkung nach unten von 18° auf 13° gesenkt<br />

werden, d.h. 13° bis 25°.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Müller.<br />

- Festsetzung 4.1: Die Anordnung von zwei Wohnungen solle nur horizontal möglich sein (um<br />

Doppelhausnutzung zu verhindern).<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Wiegel.<br />

- Festsetzung 5.6: Für eine eindeutige Längsausrichtung der Dächer solle das Längen-Breiten-<br />

Verhältnis der Baukörper den Wert 9:6 nicht unterschreiten.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />

/ Plewnia.<br />

- Das auch nur kurzzeitige Parken auf dem straßenbegleitenden Grünstreifen solle durch geeignete<br />

Maßnahmen verhindert werden.<br />

- Die Straßenbeleuchtung solle nicht in die bestehenden Grundstücke leuchten.

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