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Bedenken Anregungen_B-Plan_aktuell - Geretsried

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<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 10 -<br />

- Das bestehende Geländeniveau dürfe aufgrund der auf den nördlichen Grundstücken bestehenden<br />

Kellereingänge und Lichtschächte nicht an die höher liegende Erschließungsstraße angepasst<br />

werden.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />

/ Plewnia.<br />

- In Anpassung an die bestehende Bebauung östlich des Alleebüchelweges solle statt 130 m²<br />

Grundfläche maximal 110 m² zulässig sein, sowie keine Erweiterungsmöglichkeit auf 210 m² für<br />

Gewerbezwecke beinhalten.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />

/ Plewnia.<br />

Die erweiterte Grundflächengröße dient nicht Gewerbezwecken, sondern allen grundflächenrelevanten,<br />

der ordnungsgemäßen Nutzung dienenden „Anlagerungen“ an einem Wohngebäude (siehe Ziffer 3.1 der<br />

Festsetzung).<br />

- Der straßenbegleitende Grünstreifen schafft Abstand zur bestehenden Bebauung und solle daher<br />

nicht zum Parken verwendet werden. Desweiteren solle er als versickerungsfähige Mulde ausgebildet<br />

werden (z.B. Schneeschmelze). Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche solle nach<br />

Süden erfolgen.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Die Ausbildung der Verkehrsanlage und die Art der Entwässerung hat nach den anerkannten Regeln der<br />

Technik zu erfolgen und die angrenzenden Grundstücke zu berücksichtigen.<br />

Hans-Jochen Dahl<br />

Am Oberfeld 10, 82538 <strong>Geretsried</strong> - Gelting<br />

Schreiben vom 09.09.2010<br />

Es werden folgende <strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zur <strong>Plan</strong>ung als Grundstücksnachbarn vorgebracht:<br />

- Da das Haus des Stellungnehmers nur erdgeschossig ist, sollen die geplanten Gebäude zum Ortsrand<br />

hin auch nur ein Vollgeschoss erhalten.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Eine zu niedrige Bebauung entspricht nicht den Zielen einer nachhaltigen baulichen Entwicklung.<br />

Da genügend höhere Gebäude in der Umgebung zu finden sind, wäre nach §34 BauGB auf dem Grundstück<br />

des Stellungnehmers vermutlich auch ein zweigeschossiges Gebäude zulässig. Es kann schon allein<br />

aus diesem Grund nicht als Vergleichsfall herangezogen werden.<br />

- Reduzierung der Garagen-Wandhöhe, da höher festgesetzt als das eigene bestehende Wohngebäude.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />

/ Plewnia.

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