Bedenken Anregungen_B-Plan_aktuell - Geretsried
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<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 10 -<br />
- Das bestehende Geländeniveau dürfe aufgrund der auf den nördlichen Grundstücken bestehenden<br />
Kellereingänge und Lichtschächte nicht an die höher liegende Erschließungsstraße angepasst<br />
werden.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />
/ Plewnia.<br />
- In Anpassung an die bestehende Bebauung östlich des Alleebüchelweges solle statt 130 m²<br />
Grundfläche maximal 110 m² zulässig sein, sowie keine Erweiterungsmöglichkeit auf 210 m² für<br />
Gewerbezwecke beinhalten.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />
/ Plewnia.<br />
Die erweiterte Grundflächengröße dient nicht Gewerbezwecken, sondern allen grundflächenrelevanten,<br />
der ordnungsgemäßen Nutzung dienenden „Anlagerungen“ an einem Wohngebäude (siehe Ziffer 3.1 der<br />
Festsetzung).<br />
- Der straßenbegleitende Grünstreifen schafft Abstand zur bestehenden Bebauung und solle daher<br />
nicht zum Parken verwendet werden. Desweiteren solle er als versickerungsfähige Mulde ausgebildet<br />
werden (z.B. Schneeschmelze). Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche solle nach<br />
Süden erfolgen.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Die Ausbildung der Verkehrsanlage und die Art der Entwässerung hat nach den anerkannten Regeln der<br />
Technik zu erfolgen und die angrenzenden Grundstücke zu berücksichtigen.<br />
Hans-Jochen Dahl<br />
Am Oberfeld 10, 82538 <strong>Geretsried</strong> - Gelting<br />
Schreiben vom 09.09.2010<br />
Es werden folgende <strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zur <strong>Plan</strong>ung als Grundstücksnachbarn vorgebracht:<br />
- Da das Haus des Stellungnehmers nur erdgeschossig ist, sollen die geplanten Gebäude zum Ortsrand<br />
hin auch nur ein Vollgeschoss erhalten.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Eine zu niedrige Bebauung entspricht nicht den Zielen einer nachhaltigen baulichen Entwicklung.<br />
Da genügend höhere Gebäude in der Umgebung zu finden sind, wäre nach §34 BauGB auf dem Grundstück<br />
des Stellungnehmers vermutlich auch ein zweigeschossiges Gebäude zulässig. Es kann schon allein<br />
aus diesem Grund nicht als Vergleichsfall herangezogen werden.<br />
- Reduzierung der Garagen-Wandhöhe, da höher festgesetzt als das eigene bestehende Wohngebäude.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />
/ Plewnia.