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Bedenken Anregungen_B-Plan_aktuell - Geretsried

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<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 1 -<br />

Anlage zur Entwicklungs- und <strong>Plan</strong>ungsausschuss-Sitzung am Dienstag, den 19.10.2009<br />

Bebauungsplan Nr.136 der Stadt <strong>Geretsried</strong> für das Wohngebiet östlich<br />

des Alleebüchelweges Gemarkung Gelting<br />

Zusammenfassung der <strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> während der Beteiligung<br />

der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerbeteiligung<br />

Der Entwurf wurde in der Zeit vom 9. August bis einschließlich 10. September 2010 öffentlich dargelegt.<br />

Nachfolgend aufgeführte Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme zur Bebauungsplanung<br />

abgegeben. Die Stadt kann daher davon ausgehen, dass die von dort wahrzunehmenden öffentlichen Belange<br />

durch diesen Bebauungsplan nicht berührt werden. Eine weitere Benachrichtigung ist somit nicht<br />

erforderlich.<br />

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Sachgebiete Fachliche Ortsplanung und Naturschutz, ADFC <strong>Geretsried</strong>, Amt für<br />

Landwirtschaft und Forsten, Wolfratshausen, Bayer. Bauernverband, <strong>Geretsried</strong>-Gelting, Abwasserzweckverband Isar-<br />

Loisachgruppe, Wolfratshausen, Bund Naturschutz in Bayern, Wolfratshausen, Erdgas Südbayern, Wolfratshausen,<br />

Freiwillige Feuerwehr <strong>Geretsried</strong>, <strong>Plan</strong>ungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Polizeiinspektion <strong>Geretsried</strong>,<br />

RVO, München, Vermessungsamt Wolfratshausen, Wasserwirtschaftsamt Weilheim.<br />

Nachfolgend aufgeführte Träger öffentlicher Belange sind mit der <strong>Plan</strong>ung einverstanden bzw. haben keine<br />

Einwände zur Bebauungsplanung:<br />

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Sachgebiete Bodenschutzrecht und Humanmedizin; Bayer. Industrieverband<br />

Steine und Erden , München; Deutsche Telekom, Kempten; E.ON Netz GmbH, Bamberg; MVV München; Staatliches<br />

Bauamt Weilheim; Stadtverwaltung Wolfratshausen.<br />

Nachfolgend aufgeführte Träger öffentlicher Belange sind mit der <strong>Plan</strong>ung nicht einverstanden bzw. haben<br />

Einwände zum Bebauungsplan:<br />

Regierung von Oberbayern<br />

Höhere Landesplanungsbehörde<br />

Schreiben vom 25.8.2010<br />

Zur o.g. Bauleitplanung nimmt die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gemäß<br />

§ 4 Abs. 1 BauGB wie folgt Stellung:<br />

Aus Sicht der höheren Landesplanungsbehörde steht die vorliegende <strong>Plan</strong>ung – bei Berücksichtigung der<br />

Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sowie einer angemessenen landschaftlichen Einbindung<br />

(Ortsrand) und entsprechend umgebungsgeeigneter Baugestaltung (Ortsbild) – den Erfordernissen der<br />

Raumordnung grundsätzlich nicht entgegen.<br />

Wir weisen darauf hin, dass die für den Eingriff in Natur und Landschaft erforderlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde festzulegen sind.<br />

Stellungnahme der Stadt<br />

Wird im Verlauf des Aufstellungsverfahrens berücksichtigt.


<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 2 -<br />

Regierung von Oberbayern<br />

Technischer Umweltschutz<br />

Schreiben vom 01.02.2010<br />

Unter Bezugnahme auf das Schreiben des Landratsamtes Bad Tölz vom 24.6.21009 (Az.: 35-Ste) nimmt<br />

der „Technische Umweltschutz“ der Regierung von Oberbayern zu o. g. <strong>Plan</strong>ung Stellung als Träger öffentlicher<br />

Belange.<br />

Der Technische Umweltschutz weist darauf hin, dass die Lage des geplanten WA zwischen den vorhandenen<br />

Sportflächen (mit Flutlicht) im Norden und dem vorhandenen GE im Süden aus fachlicher Sicht problematisch<br />

ist. Hier kann es zu unzulässigen Immissionen auf das geplante WA kommen.<br />

Für die zukünftigen Genehmigungsverfahren, die die bereits bestehenden GE-Flächen im Süden und die<br />

vorhandenen Sportflächen im Norden betreffen, wird darauf hingewiesen, dass diese zukünftig auf das<br />

dann vorhandene WA und seine erhöhte Schutzwürdigkeit Rücksicht nehmen müssen und dadurch evtl.<br />

Beschränkungen unterliegen oder Maßnahmen ergreifen müssen, die ohne WS nicht notwendig wären.<br />

In den weiteren Genehmigungsverfahren, die die angrenzenden GE- und Sport-Flächen betreffen, wäre<br />

somit auf ausreichenden Immissionsschutz für das geplante WA zu achten.<br />

Stellungnahme der Stadt<br />

Die Stadt <strong>Geretsried</strong> geht aufgrund der bestehenden Situation davon aus, dass weder von den Sportflächen<br />

im Norden noch von dem im Süden vorhandenen Gewerbegebiet Immissionen ausgehen, die in Hinsicht<br />

auf das geplante Allgemeine Wohngebiet unzulässig wären.<br />

- Es handelt sich um ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO mit nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.<br />

In den Bebauungsplänen ist ein flächenbezogener Schallleistungspegel von tags<br />

60 d(A) und nachts 45 d(A) festgesetzt, der die Einhaltung der Grenzwerte für Allgemeine Wohngebiete<br />

von tags 55 d(A) und nachts von 40 d(A) in dem bestehenden Wohngebiet berücksichtigt.<br />

Die geplante Wohnbebauung hält ca. 200 m Abstand zum Gewerbegebiet ein, was der Entfernung<br />

der bereits bestehenden Wohnbebauung am Oberfeld zum nordwestlichsten Gewerbebetrieb entspricht.<br />

- Die Immissionswirkungen des Sportbetriebes (Lärm und Flutlicht) werden durch die topografische<br />

Lage des Spielfeldes (ca. 4 m unterhalb des <strong>Plan</strong>ungsgebietes) wirksam eingeschränkt. Spiele finden<br />

meist tagsüber statt (an den Wochenenden Sa./So. nachmittags). Mögliche Belastungen gehen<br />

eher vom abendlichen Trainingsbetrieb mit Flutlicht aus. Die Belegung erfolgt derzeit in der<br />

Regel Mo. bis Do. von 17 Uhr bis max. 21 Uhr. Es ist anzumerken, dass die Sportplatznutzung in<br />

den letzten Jahren ohnehin abgenommen hat. Beschwerden von Anwohnern aus dem Umkreis<br />

des seit vielen Jahren bestehenden Sportgeländes sind nicht bekannt.<br />

Der Begründungstext zu Bebauungsplan und Flächennutzungsplan-Änderung sowie der Umweltbericht<br />

werden entsprechend der immissionsschutzrechtlichen Aussagen ergänzt.<br />

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen<br />

Sachgebiet <strong>Plan</strong>ungsrecht<br />

Schreiben vom 18.8.2010<br />

1. Hinweis auf Stellungnahme der Höheren Immissionsschutzbehörde zu Immissionseinwirkungen,<br />

die im Verfahren zu beachten ist.<br />

2. Festsetzung 5.3 Satz 1 ließe ggf. (bei größeren Balkonvorbauten) 1,4 m Dachüberstand auch an<br />

den Traufseiten zu. Es soll überprüft werden, ob dies dem <strong>Plan</strong>ungswillen entspricht.<br />

3. Redaktionelles<br />

Legende soll farbig sein.


<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 3 -<br />

Festsetzung 7.1 und 7.2 (lediglich erläuternd) sollen zusammengefasst werden.<br />

Zu Hinweis Nr.8: Öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt; Straßenbegleitgrün ist – auch erschließungsbeitragsrechtlich<br />

– Bestandteil des Straßenkörpers.<br />

Stellungnahme der Stadt<br />

Zu 1. Die Stellungnahme der Immissionsschutzbehörde wird im Aufstellungsverfahren entsprechend berücksichtigt<br />

(siehe Ausführungen zum Schreiben der Regierung von Oberbayern, Technischer<br />

Umweltschutz vom 01.02.2010).<br />

Zu 2. Die Festsetzung zu Dachüberständen, Ziffer 5.3, wird wie folgt geändert:<br />

„An den Traufseiten der Hauptbaukörper beträgt der maximal zulässige Dachüberstand 1,2 m. An<br />

den Giebelseiten darf der Dachüberstand maximal 1,0 m, bei größeren Balkonvorbauten mit Stützenkonstruktion<br />

maximal 1,4 m betragen.“<br />

Zu 3.1 Die Legende ist farbig angelegt. (Vermutlich Versehen oder Druckkomplikation). Wird bei erneuter<br />

Vorlage der Unterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des B-<strong>Plan</strong>s beachtet.<br />

Zu 3.2 Die Festsetzungen zu Verkehrsflächen, Ziffer 7.1 und 7.2 werden wie folgt zusammengefasst:<br />

Kombiniertes <strong>Plan</strong>zeichen - Öffentliche Verkehrsfläche mit Straßenbegleitgrün als<br />

Eigentümerweg nach Art.53, Nr.3 BayStrWG. Die Fahrbahn<br />

ist in mindestens 5 m Breite auszuführen.<br />

Zu 3.3 Die Hinweis Ziffer 8 wird wie folgt geändert:<br />

Die öffentliche Verkehrsfläche (Eigentümerweg) ist Gemeinschaftseigentum, das heißt, für Herstellung<br />

und Unterhalt haben die Eigentümer der vier südlichen Grundstücke gemeinsam Sorge zu<br />

tragen.<br />

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege<br />

Schreiben vom 13.9.2010<br />

Zur vorgelegten <strong>Plan</strong>ung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange,<br />

wie folgt Stellung:<br />

Bodendenkmalpflegerische Belange:<br />

Nach unserem bisherigen Kenntnisstand besteht gegen die oben genannte <strong>Plan</strong>ung von Seiten der Bodendenkmalpflege<br />

kein Einwand. Wir weisen jedoch darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler<br />

der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde<br />

gemäß Art. 8 Abs. 1-2 DSchG unterliegen.<br />

Art. 8 Abs. 1 DSchG:<br />

Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde<br />

oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer<br />

und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund<br />

geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten,<br />

die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an<br />

den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit.<br />

Art. 8 Abs. 2 DSchG:<br />

Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige<br />

unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt<br />

oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.


<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 4 -<br />

Wir bitten dennoch um Anzeige des Baubeginns 14 Tage vorher.<br />

Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange:<br />

Nach unserem bisherigen Kenntnisstand sind die Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege von oben genannter<br />

<strong>Plan</strong>ung nicht betroffen.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Die Hinweise werden bei Umsetzung der <strong>Plan</strong>ung entsprechend berücksichtigt.<br />

E.ON Bayern AG<br />

Schreiben vom 18.8.2010<br />

Gegen das <strong>Plan</strong>ungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand,<br />

die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.<br />

Im überplanten Bereich befinden sich Anlagenteile der E.ON Bayern AG oder es sollen neue erstellt werden.<br />

Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbauträger<br />

und anderer Versorgungsträger ist es notwendig, dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen<br />

im <strong>Plan</strong>bereich frühzeitig (mindestens 3 Monate) vor Baubeginn der E.ON Bayern AG schriftlich<br />

mitgeteilt wird. Nach § 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen soweit herzustellen,<br />

dass Erdkabel in der endgültigen Trasse verlegt werden können.<br />

Die Kabellegearbeiten werden je nach Baufortschritt ausgeführt. Sie können jedoch erst dann begonnen<br />

werden, wenn der Straßenkörper im Kiesunterbau fertig gestellt und Bord- und Leistensteine gesetzt sind.<br />

Neubauten werden über Erdkabel angeschlossen.<br />

Erforderliche Kabelverteiler- und Anschlussschränke werden im Straßen- und Gehwegbereich vorderfrontbündig<br />

in die Einfriedungen integriert.<br />

Stellungnahme der Stadt<br />

Die mitgeteilten Erfordernisse werden bei der Umsetzung der <strong>Plan</strong>ung beachtet.<br />

<strong>Plan</strong>ungsverband Region Oberland<br />

Schreiben vom 27.8.2010<br />

Auf Vorschlag unserer Regionsbeauftragten schließen wir uns der Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde<br />

vom 25.8.2010 an.<br />

Stellungnahme der Stadt<br />

Die höhere Landesplanungsbehörde erhebt bei Beachtung von naturschutzrechtlichen Maßgaben, welche<br />

in der <strong>Plan</strong>ung entsprechend berücksichtigt werden, grundsätzlich keine Einwände gegen die <strong>Plan</strong>ung.<br />

Susanne Maurer und Bernd Plewnia<br />

Am Oberfeld 10 b, 82538 <strong>Geretsried</strong> - Gelting<br />

Schreiben vom 21.08.2010<br />

Es werden folgende <strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zur <strong>Plan</strong>ung als Grundstücksnachbarn vorgebracht:


<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 5 -<br />

- Der Baukörpervorschlag sei kleiner als entsprechend Festsetzung möglich. Die Darstellung führe<br />

möglicherweise zu falschen Annahmen bezüglich eines aufgelockerten dörflichen Ortsrandes.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Die Baukörpervorschläge stellen leicht variierende Möglichkeiten dar, die mit maximal 220 m² festgesetzte<br />

Geschossfläche auszunutzen. Die Halbierung der Geschossfläche (ergibt 110 m² GR) entspricht der<br />

normalen Ausnutzung von zwei zulässigen Vollgeschossen. Durch die Zulässigkeit einer etwas größeren<br />

Grundfläche von 130 m² wird die Nutzung flexibler: z.B. wird bei 130 m² Grundfläche ein nur erdgeschossiges<br />

Gebäude eher ermöglicht als bei 110 m². Alternativ ist ein eingeschossiger Anbau möglich (wie in<br />

der <strong>Plan</strong>zeichnung angedeutet), wobei der Hauptbaukörper dann im OG kleiner werden muss, damit die<br />

220 m² Geschossfläche nicht überschritten werden.<br />

Im weiteren Verfahren wird in der <strong>Plan</strong>zeichnung auch ein Baukörpervorschlag mit 130 m² Grundfläche<br />

im EG dargestellt.<br />

- Das Geländeniveau des <strong>Plan</strong>ungsgebietes liege ca. 30 cm niedriger als der angrenzende Gebäudebestand,<br />

was unbedingt beibehalten werden solle.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Gemäß Ziffer 8.6 der Festsetzungen sind Aufschüttungen und Abgrabungen auf den neuen Grundstücken<br />

unzulässig.<br />

Das <strong>Plan</strong>ungsgelände wurde nicht vorab vermessen, da die ebene Topografie keine expliziten Höhenfestsetzungen<br />

erforderlich macht. Natürlich wird bei der Anlage der Straße die bestehende Bebauung berücksichtigt.<br />

Sollte sich eine größere Höhendifferenz zum Alleebüchelweg ergeben, lässt sich diese durch die<br />

Grünfläche bis zur Erschließung des ersten Hauses gut auffangen.<br />

Da die Straße Am Oberfeld (587,06 m üNN) sogar geringfügig höher liegt als der Alleebüchelweg (586,66<br />

m), ist anzunehmen, dass das Niveau der Grundstücke am Oberfeld nicht niedriger liegt als das <strong>Plan</strong>ungsgebiet.<br />

- Das festgesetzte Längen-Breiten-Verhältnis der Baukörper von 9:7 (siehe Ziffer 5.6) entspräche<br />

nicht dem Baubestand. 9:5 sei ortstypischer, die Gebäudeausrichtung eindeutiger.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Der Baubestand weist nur in drei Einzelfällen mit sehr schmalen Grundstücken das gestalterisch günstigere<br />

Längen-Breiten-Verhältnis von 9:5, bzw. sogar höher auf. Um die Grundrissgestaltung nicht zu sehr<br />

einzuschränken wird das Längen-Breiten-Verhältnis - bezogen auf den Hauptbaukörper - nur auf 9:6 erhöht.<br />

- Auch für hohe PKW sei eine Garagenwandhöhe von 2,5 m ausreichend.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Die Erfahrung in vergleichbaren Fällen in der Stadt hat gezeigt, dass zu geringe Wandhöhen für Garagen<br />

zu einer großen Zahl von Befreiungsanträgen führt. Die maximale Wandhöhe wird daher nur auf 2,75 m<br />

reduziert.


<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 6 -<br />

- Im Rahmenplan von 2001 sei im Süden von Fl.Nr. 925/3 keine Bebauung vorgesehen gewesen.<br />

Die jetzige Erweiterung sei nicht nachvollziehbar.<br />

Die Stellungnahme enthält 3 Alternativvorschläge:<br />

1. Keine Bebauung vor Fl.Nr. 925/3, zwei in Nordsüdrichtung längsgerichtete Baukörper („auf Lücke“)<br />

auf kleineren Grundstücken.<br />

2. Nur ein Gebäude auf einem bis zur Westgrenze von Fl.Nr. 925/3 vergrößertem Grundstück.<br />

3. Zwei Gebäude wie geplant aber lagemäßig versetzt zum Gebäudebestand bei deutlicher Vergrößerung<br />

des westlichen Grundstücks.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Um der Bestandsbebauung, die auf Grundstücken mit geringer Tiefe und daher wenig Südgarten errichtet<br />

wurden, entgegenzukommen werden die zwei nordwestlichen Baukörper verschoben und der Geltungsbereich<br />

dadurch geringfügig erweitert.<br />

Ein Rahmenplan dient der allgemeinen Festlegung einer städtebaulichen Zielrichtung. Im speziellen Fall in<br />

Gelting sollte festgelegt werden, wo bauliche Entwicklung überhaupt stattfinden soll, in welcher Dichte<br />

und ob sich eine mögliche Bebauung in den Bestand einfügen kann. In ihm ist nicht der rechtliche Anspruch<br />

auf Bebauung oder Nichtbebauung einzelner Grundstücke und Grundstücksteile enthalten.<br />

Susanne und Christian Müller<br />

Am Oberfeld 8, 82538 <strong>Geretsried</strong> - Gelting<br />

Schreiben vom 25.08.2010<br />

Es werden folgende <strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zur <strong>Plan</strong>ung als Grundstücksnachbarn vorgebracht:<br />

- Festsetzung 3.4 i.V.m. 5.2: Zusätzlich zu 30°-35°-Dächern sollen auch die - hier am Ortsrand vorherrschenden<br />

- flachen Dachneigungen von 16° - 25° zugelassen werden und für diese Baukörper<br />

als Ausgleich die Wandhöhe um 0,9 m auf 5,4 m erhöht werden.<br />

- Dächer auf Vor- und Anbauten an Hauptgebäuden sollen nicht mit 23° bis 35° festgesetzt werden,<br />

sondern mit 13° bis 23°.<br />

- Bei Garagen und Nebengebäuden solle die Beschränkung nach unten von 18° auf 13° gesenkt<br />

werden, d.h. 13° bis 25°.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Der Anregung wird wie folgt entsprochen:<br />

Neben den bisher festgesetzten E+D Baukörpern werden auch Gebäude mit 5,4 m Wandhöhe und einer<br />

Dachneigung von 16° bis 25° zugelassen.<br />

Der bestehende Siedlungsbereich hat bereits jetzt eine Prägung durch die maßvoll zweigeschossigen Gebäude<br />

mit flachen Dächern erhalten, die sich in den dörflichen Ortsrandcharakter durchaus einfügen. Bei<br />

einer Bauweise mit raumhaltigen Dächern können trotz der geringen Wandhöhe ausreichende Geschosshöhen<br />

erreicht werden. Aufgrund der flachen Dachneigung erhöht sich Gesamthöhe des Baukörpers jedoch<br />

nicht.<br />

Ebenfalls nach unten verändert wird der Spielraum der Dachneigung für Dächer auf Vor- und Anbauten<br />

an Hauptgebäuden sowie von Garagen und Nebengebäuden: 13° bis 25°.


<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 7 -<br />

- Festsetzung 5.6: Für eine eindeutige Längsausrichtung der Dächer solle das Längen-Breiten-<br />

Verhältnis der Baukörper den Wert 9:6 nicht unterschreiten.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />

/ Plewnia.<br />

- Festsetzung 5.7: Die Material- und Farbwahl für Fassaden und Balkone solle noch weitergehender<br />

eingeschränkt werden, um standortunübliche Ausführungen am Ortsrand zu verhindern:<br />

Holz nur naturbelassen (statt helle Naturtöne)<br />

Überwiegender Holzanteil bei Balkonen aus Holz-Stahl-Konstruktion<br />

Keine Glasausfachungen der Geländerbereiche und keine gläsernen Balkonüberdachungen<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Die <strong>Anregungen</strong> werden in die Festsetzungen übernommen.<br />

- Festsetzung 6.4: Beschränkung der Wandhöhe von Garagen und Carports auf 2,6 m und genaue<br />

Definition der Wandhöhe von Carports bezogen auf die Verschneidung von Stütze und Dachhaut.<br />

Begründung: Auch großvolumige PKW mit Dachaufbau benötigten nur 2,3 m Innenhöhe. Viele<br />

Carports würden mit viel zu hohen Dächern errichtet (ungünstige Proportion).<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />

/ Plewnia.<br />

Carports werden in die Beschränkung der Wandhöhe von Garagen mit aufgenommen.<br />

- Auf Fl.Nr. 922/3 befindet sich im südöstlichen Grundstückseck eine Sternwarte. Um die freie Himmelssicht<br />

nicht einzuschränken sollten die östlich und südlich geplanten Bäume entfallen bzw. anderweitig<br />

vorgesehen werden.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Einer der Bäume kann entfallen, einer kann noch etwas verschoben werden. Generell kann jedoch auch<br />

nicht verhindert werden, dass die neuen Grundstückseigentümer von sich aus Bäume an - in dieser Hinsicht<br />

- ungünstigen Stellen pflanzen.<br />

- Die beiden nördlich geplanten Grundstücke sollten vergrößert (gestreckt) werden, damit die neuen<br />

Baukörper versetzt zum nördlichen Gebäudebestand angeordnet werden können (Auflockerung<br />

der Gesamtbebauung). Anlage Skizze.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />

/ Plewnia.


<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 8 -<br />

Familie Wiegel<br />

Alleebüchelweg 11, 82538 <strong>Geretsried</strong> - Gelting<br />

Schreiben vom 03.09.2010<br />

Es werden folgende <strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zur <strong>Plan</strong>ung als Grundstücksnachbarn vorgebracht:<br />

- Festsetzung 3.4 i.V.m. 5.2: Die Festsetzung von Wandhöhe und Dachneigung solle ergänzt werden,<br />

um die hier am Ortsrand vorherrschende flache Dachneigung zu ermöglichen: Bei Wandhöhe<br />

4,5 m mit 22° bis 35°, bei Wandhöhe 5,0 m mit 16° bis 21° Dachneigung. (Hinweis auf die<br />

Wandhöhenvorgabe von 5 m bei der Genehmigung ihres eigenen Hauses am Alleebüchelweg 11)<br />

- Dächer auf Vor- und Anbauten an Hauptgebäuden sollen nicht nur mit „bis 23° festgesetzt, sondern<br />

auch nach unten auf 16° beschränkt werden, d.h. 16° bis 23°.<br />

- Bei Garagen und Nebengebäuden solle die Beschränkung nach unten von 18° auf 13° gesenkt<br />

werden, d.h. 13° bis 25°.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Müller.<br />

- Festsetzung 4.1: Die Anordnung von zwei Wohnungen solle nur horizontal möglich sein.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Ein Gebäude in offener Bauweise mit mindestens 2 Wohnungen, zwei getrennten Eingängen sowie getrennten<br />

Treppen - also in der Regel einer vertikalen Trennung des Gebäudes ist ein Doppelhaus. Doppelhäuser<br />

sind in den Festsetzungen ausgenommen.<br />

- Festsetzung 6.4: Beschränkung der Wandhöhe von Garagen und Carports auf 2,6 m und genaue<br />

Definition der Wandhöhe von Carports bezogen auf die Verschneidung von Stütze und Dachhaut.<br />

Begründung: Auch großvolumige PKW mit Dachaufbau benötigten nur 2,3 m Innenhöhe. Viele<br />

Carports würden mit viel zu hohen Dächern errichtet (ungünstige Proportion).<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />

/ Plewnia und Müller.<br />

- Keine Doppelgarage zwischen den ersten beiden Einzelhäusern, vom Alleebüchelweg aus gesehen,<br />

wegen optischem Eindruck einer durchgehenden Bebauung. Änderungsvorschlag mit Skizze:<br />

östliche Garage auf die Ostseite des zugehörigen Wohnhauses verlegen.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Die Doppelgarage dient städtebaulich gesehen der Durchmischung unterschiedlicher Gebäudeformen –<br />

wie am dörflichen Ortsrand typisch. Einzelhäuser mit einer jeweils auf der gleichen Seite angehängten Garage<br />

erwecken stärker den Eindruck eines typischen Neubaugebiets.<br />

Es kann aber auch der Argumentation des Eindrucks einer durchgehenden Bebauung gefolgt werden, daher<br />

wird die Stellung der Baukörper noch etwas verändert und der Bauraum des westlichen Gebäudes<br />

von 18 m auf 16 m verkleinert und damit der Anbau an die Doppelgarage unterbunden.


<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 9 -<br />

- Das auch nur kurzzeitige Parken auf dem straßenbegleitenden Grünstreifen solle durch Abgrenzungen<br />

verhindert werden.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Der Hinweis in der Begründung auf die kurzzeitige Parkmöglichkeit auf dem straßenbegleitenden Grünstreifen<br />

kann entfallen, da bei 5 m Fahrbahnbreite auf dieser kurzen Sackgasse auch am Straßenrand geparkt<br />

werden kann.<br />

- Das geplante Baugebiet solle im Niveau an die nördlich angrenzenden Bestandsgrundstücke angepasst<br />

werden. Es solle sichergestellt werden, dass Niederschlagswasser auf dem <strong>Plan</strong>ungsgebiet<br />

versickere und nicht in die Bestandsgrundstücke ablaufe.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Niederschlagswasser muss generell versickert werden (siehe Hinweis Nr.6).<br />

Siehe dazu auch die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn<br />

Maurer / Plewnia.<br />

Ute und Norbert Gatzka<br />

Schlederleiten 14, 82515 Wolfratshausen<br />

Schreiben vom 09.09.2010<br />

Es werden folgende <strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zur <strong>Plan</strong>ung als Grundstücksnachbarn vorgebracht:<br />

- Die im <strong>Plan</strong> vorgeschlagenen Baukörper seien zu klein dargestellt. Mit der zulässigen Baukörpergröße<br />

ergäbe sich eine Stadtsiedlung. Dies entspräche nicht der „Erhaltung des dörflichen Erscheinungsbildes“<br />

(womit bestimmte Bauauflagen zu ihrer eigenen Doppelhausbebauung (Baulücke)<br />

am Oberfeld begründet worden seien).<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />

/ Plewnia.<br />

- Die direkt vor den bestehenden Häusern geplanten Baukörper minderten die Wohnqualität und<br />

den Grundstückswert des Bestandes. Das dörfliche Erscheinungsbild am Ortsrand ginge verloren.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />

/ Plewnia.<br />

Bettina und Stefan Knauer<br />

Alleebüchelweg 9, 82538 <strong>Geretsried</strong> - Gelting<br />

Schreiben vom 07.09.2010<br />

Es werden folgende <strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zur <strong>Plan</strong>ung als Grundstücksnachbarn vorgebracht:


<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 10 -<br />

- Das bestehende Geländeniveau dürfe aufgrund der auf den nördlichen Grundstücken bestehenden<br />

Kellereingänge und Lichtschächte nicht an die höher liegende Erschließungsstraße angepasst<br />

werden.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />

/ Plewnia.<br />

- In Anpassung an die bestehende Bebauung östlich des Alleebüchelweges solle statt 130 m²<br />

Grundfläche maximal 110 m² zulässig sein, sowie keine Erweiterungsmöglichkeit auf 210 m² für<br />

Gewerbezwecke beinhalten.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />

/ Plewnia.<br />

Die erweiterte Grundflächengröße dient nicht Gewerbezwecken, sondern allen grundflächenrelevanten,<br />

der ordnungsgemäßen Nutzung dienenden „Anlagerungen“ an einem Wohngebäude (siehe Ziffer 3.1 der<br />

Festsetzung).<br />

- Der straßenbegleitende Grünstreifen schafft Abstand zur bestehenden Bebauung und solle daher<br />

nicht zum Parken verwendet werden. Desweiteren solle er als versickerungsfähige Mulde ausgebildet<br />

werden (z.B. Schneeschmelze). Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche solle nach<br />

Süden erfolgen.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Die Ausbildung der Verkehrsanlage und die Art der Entwässerung hat nach den anerkannten Regeln der<br />

Technik zu erfolgen und die angrenzenden Grundstücke zu berücksichtigen.<br />

Hans-Jochen Dahl<br />

Am Oberfeld 10, 82538 <strong>Geretsried</strong> - Gelting<br />

Schreiben vom 09.09.2010<br />

Es werden folgende <strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zur <strong>Plan</strong>ung als Grundstücksnachbarn vorgebracht:<br />

- Da das Haus des Stellungnehmers nur erdgeschossig ist, sollen die geplanten Gebäude zum Ortsrand<br />

hin auch nur ein Vollgeschoss erhalten.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Eine zu niedrige Bebauung entspricht nicht den Zielen einer nachhaltigen baulichen Entwicklung.<br />

Da genügend höhere Gebäude in der Umgebung zu finden sind, wäre nach §34 BauGB auf dem Grundstück<br />

des Stellungnehmers vermutlich auch ein zweigeschossiges Gebäude zulässig. Es kann schon allein<br />

aus diesem Grund nicht als Vergleichsfall herangezogen werden.<br />

- Reduzierung der Garagen-Wandhöhe, da höher festgesetzt als das eigene bestehende Wohngebäude.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />

/ Plewnia.


<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 11 -<br />

- Die südlich von Fl.Nr. 925 geplante Bebauung sei – entgegen der Darstellung im Rahmenplan zu<br />

nah an dem niedrigen Bestandsgebäude. Es sollte wenigstens „auf Lücke“ geplant werden.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />

/ Plewnia.<br />

Daniela Müller-Jensen und Alexander Schäfer<br />

Am Oberfeld 6, 82538 <strong>Geretsried</strong> - Gelting<br />

Schreiben vom 10.09.2010<br />

Es werden folgende <strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zur <strong>Plan</strong>ung als Grundstücksnachbarn vorgebracht:<br />

- Festsetzung 3.4 i.V.m. 5.2: Die Festsetzung von Wandhöhe und Dachneigung solle ergänzt werden,<br />

um die hier am Ortsrand vorherrschende flache Dachneigung von 16° - 25° zu ermöglichen:<br />

Bei Wandhöhe 4,5 m mit 22° bis 35°, bei Wandhöhe 5,0 m mit 16° bis 21° Dachneigung.<br />

- Dächer auf eingeschossigen Vor- und Anbauten an Hauptgebäuden sollen nicht nur mit „bis 23°<br />

festgesetzt, sondern auch nach unten auf 13° beschränkt werden, d.h. 13° bis 23°.<br />

- Bei Garagen und Nebengebäuden solle die Beschränkung nach unten von 18° auf 13° gesenkt<br />

werden, d.h. 13° bis 25°.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Müller.<br />

- Festsetzung 4.1: Die Anordnung von zwei Wohnungen solle nur horizontal möglich sein (um<br />

Doppelhausnutzung zu verhindern).<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Wiegel.<br />

- Festsetzung 5.6: Für eine eindeutige Längsausrichtung der Dächer solle das Längen-Breiten-<br />

Verhältnis der Baukörper den Wert 9:6 nicht unterschreiten.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />

/ Plewnia.<br />

- Das auch nur kurzzeitige Parken auf dem straßenbegleitenden Grünstreifen solle durch geeignete<br />

Maßnahmen verhindert werden.<br />

- Die Straßenbeleuchtung solle nicht in die bestehenden Grundstücke leuchten.


<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 12 -<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Wiegel.<br />

Die <strong>Plan</strong>ung der Straßenbeleuchtung ist nicht Gegenstand dieser Bauleitplanung. Generell soll bei Beleuchtungsplanung<br />

im öffentlichen Raum darauf geachtet werden, dass sich diese nicht störend für den<br />

Privatbereich auswirkt.<br />

- Das geplante Baugebiet solle im Niveau an die nördlich angrenzenden Bestandsgrundstücke angepasst<br />

werden. Es solle sichergestellt werden, dass Niederschlagswasser auf dem <strong>Plan</strong>ungsgebiet<br />

versickere und nicht in die Bestandsgrundstücke ablaufe.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Wiegel.<br />

Michael Hopp<br />

Karl-Lederer-Platz 13, 82538 <strong>Geretsried</strong><br />

Schreiben vom 10.09.2010<br />

Es werden folgende <strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zur <strong>Plan</strong>ung als Geltinger Bürger und Kaufinteressent<br />

vorgebracht:<br />

- Die Beschränkung auf Gebäude mit niedriger Wandhöhe, die ein zweites Vollgeschoss nur im<br />

Dach zulasse, scheine aufgrund der umliegenden Bebauung nicht zwingend geboten. Die zweigeschossige<br />

Bebauung östlich aber auch westlich des Alleebüchelwegs sei gebietsprägend. Niedrigere<br />

Dachneigung als Ausgleich für höhere Wandhöhe.<br />

Stellungnahme der Stadt:<br />

Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Müller.<br />

Aufgestellt:<br />

Im Auftrag<br />

Schlenz

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