Bedenken Anregungen_B-Plan_aktuell - Geretsried
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<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 1 -<br />
Anlage zur Entwicklungs- und <strong>Plan</strong>ungsausschuss-Sitzung am Dienstag, den 19.10.2009<br />
Bebauungsplan Nr.136 der Stadt <strong>Geretsried</strong> für das Wohngebiet östlich<br />
des Alleebüchelweges Gemarkung Gelting<br />
Zusammenfassung der <strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> während der Beteiligung<br />
der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerbeteiligung<br />
Der Entwurf wurde in der Zeit vom 9. August bis einschließlich 10. September 2010 öffentlich dargelegt.<br />
Nachfolgend aufgeführte Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme zur Bebauungsplanung<br />
abgegeben. Die Stadt kann daher davon ausgehen, dass die von dort wahrzunehmenden öffentlichen Belange<br />
durch diesen Bebauungsplan nicht berührt werden. Eine weitere Benachrichtigung ist somit nicht<br />
erforderlich.<br />
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Sachgebiete Fachliche Ortsplanung und Naturschutz, ADFC <strong>Geretsried</strong>, Amt für<br />
Landwirtschaft und Forsten, Wolfratshausen, Bayer. Bauernverband, <strong>Geretsried</strong>-Gelting, Abwasserzweckverband Isar-<br />
Loisachgruppe, Wolfratshausen, Bund Naturschutz in Bayern, Wolfratshausen, Erdgas Südbayern, Wolfratshausen,<br />
Freiwillige Feuerwehr <strong>Geretsried</strong>, <strong>Plan</strong>ungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Polizeiinspektion <strong>Geretsried</strong>,<br />
RVO, München, Vermessungsamt Wolfratshausen, Wasserwirtschaftsamt Weilheim.<br />
Nachfolgend aufgeführte Träger öffentlicher Belange sind mit der <strong>Plan</strong>ung einverstanden bzw. haben keine<br />
Einwände zur Bebauungsplanung:<br />
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Sachgebiete Bodenschutzrecht und Humanmedizin; Bayer. Industrieverband<br />
Steine und Erden , München; Deutsche Telekom, Kempten; E.ON Netz GmbH, Bamberg; MVV München; Staatliches<br />
Bauamt Weilheim; Stadtverwaltung Wolfratshausen.<br />
Nachfolgend aufgeführte Träger öffentlicher Belange sind mit der <strong>Plan</strong>ung nicht einverstanden bzw. haben<br />
Einwände zum Bebauungsplan:<br />
Regierung von Oberbayern<br />
Höhere Landesplanungsbehörde<br />
Schreiben vom 25.8.2010<br />
Zur o.g. Bauleitplanung nimmt die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gemäß<br />
§ 4 Abs. 1 BauGB wie folgt Stellung:<br />
Aus Sicht der höheren Landesplanungsbehörde steht die vorliegende <strong>Plan</strong>ung – bei Berücksichtigung der<br />
Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sowie einer angemessenen landschaftlichen Einbindung<br />
(Ortsrand) und entsprechend umgebungsgeeigneter Baugestaltung (Ortsbild) – den Erfordernissen der<br />
Raumordnung grundsätzlich nicht entgegen.<br />
Wir weisen darauf hin, dass die für den Eingriff in Natur und Landschaft erforderlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen<br />
in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde festzulegen sind.<br />
Stellungnahme der Stadt<br />
Wird im Verlauf des Aufstellungsverfahrens berücksichtigt.
<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 2 -<br />
Regierung von Oberbayern<br />
Technischer Umweltschutz<br />
Schreiben vom 01.02.2010<br />
Unter Bezugnahme auf das Schreiben des Landratsamtes Bad Tölz vom 24.6.21009 (Az.: 35-Ste) nimmt<br />
der „Technische Umweltschutz“ der Regierung von Oberbayern zu o. g. <strong>Plan</strong>ung Stellung als Träger öffentlicher<br />
Belange.<br />
Der Technische Umweltschutz weist darauf hin, dass die Lage des geplanten WA zwischen den vorhandenen<br />
Sportflächen (mit Flutlicht) im Norden und dem vorhandenen GE im Süden aus fachlicher Sicht problematisch<br />
ist. Hier kann es zu unzulässigen Immissionen auf das geplante WA kommen.<br />
Für die zukünftigen Genehmigungsverfahren, die die bereits bestehenden GE-Flächen im Süden und die<br />
vorhandenen Sportflächen im Norden betreffen, wird darauf hingewiesen, dass diese zukünftig auf das<br />
dann vorhandene WA und seine erhöhte Schutzwürdigkeit Rücksicht nehmen müssen und dadurch evtl.<br />
Beschränkungen unterliegen oder Maßnahmen ergreifen müssen, die ohne WS nicht notwendig wären.<br />
In den weiteren Genehmigungsverfahren, die die angrenzenden GE- und Sport-Flächen betreffen, wäre<br />
somit auf ausreichenden Immissionsschutz für das geplante WA zu achten.<br />
Stellungnahme der Stadt<br />
Die Stadt <strong>Geretsried</strong> geht aufgrund der bestehenden Situation davon aus, dass weder von den Sportflächen<br />
im Norden noch von dem im Süden vorhandenen Gewerbegebiet Immissionen ausgehen, die in Hinsicht<br />
auf das geplante Allgemeine Wohngebiet unzulässig wären.<br />
- Es handelt sich um ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO mit nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.<br />
In den Bebauungsplänen ist ein flächenbezogener Schallleistungspegel von tags<br />
60 d(A) und nachts 45 d(A) festgesetzt, der die Einhaltung der Grenzwerte für Allgemeine Wohngebiete<br />
von tags 55 d(A) und nachts von 40 d(A) in dem bestehenden Wohngebiet berücksichtigt.<br />
Die geplante Wohnbebauung hält ca. 200 m Abstand zum Gewerbegebiet ein, was der Entfernung<br />
der bereits bestehenden Wohnbebauung am Oberfeld zum nordwestlichsten Gewerbebetrieb entspricht.<br />
- Die Immissionswirkungen des Sportbetriebes (Lärm und Flutlicht) werden durch die topografische<br />
Lage des Spielfeldes (ca. 4 m unterhalb des <strong>Plan</strong>ungsgebietes) wirksam eingeschränkt. Spiele finden<br />
meist tagsüber statt (an den Wochenenden Sa./So. nachmittags). Mögliche Belastungen gehen<br />
eher vom abendlichen Trainingsbetrieb mit Flutlicht aus. Die Belegung erfolgt derzeit in der<br />
Regel Mo. bis Do. von 17 Uhr bis max. 21 Uhr. Es ist anzumerken, dass die Sportplatznutzung in<br />
den letzten Jahren ohnehin abgenommen hat. Beschwerden von Anwohnern aus dem Umkreis<br />
des seit vielen Jahren bestehenden Sportgeländes sind nicht bekannt.<br />
Der Begründungstext zu Bebauungsplan und Flächennutzungsplan-Änderung sowie der Umweltbericht<br />
werden entsprechend der immissionsschutzrechtlichen Aussagen ergänzt.<br />
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen<br />
Sachgebiet <strong>Plan</strong>ungsrecht<br />
Schreiben vom 18.8.2010<br />
1. Hinweis auf Stellungnahme der Höheren Immissionsschutzbehörde zu Immissionseinwirkungen,<br />
die im Verfahren zu beachten ist.<br />
2. Festsetzung 5.3 Satz 1 ließe ggf. (bei größeren Balkonvorbauten) 1,4 m Dachüberstand auch an<br />
den Traufseiten zu. Es soll überprüft werden, ob dies dem <strong>Plan</strong>ungswillen entspricht.<br />
3. Redaktionelles<br />
Legende soll farbig sein.
<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 3 -<br />
Festsetzung 7.1 und 7.2 (lediglich erläuternd) sollen zusammengefasst werden.<br />
Zu Hinweis Nr.8: Öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt; Straßenbegleitgrün ist – auch erschließungsbeitragsrechtlich<br />
– Bestandteil des Straßenkörpers.<br />
Stellungnahme der Stadt<br />
Zu 1. Die Stellungnahme der Immissionsschutzbehörde wird im Aufstellungsverfahren entsprechend berücksichtigt<br />
(siehe Ausführungen zum Schreiben der Regierung von Oberbayern, Technischer<br />
Umweltschutz vom 01.02.2010).<br />
Zu 2. Die Festsetzung zu Dachüberständen, Ziffer 5.3, wird wie folgt geändert:<br />
„An den Traufseiten der Hauptbaukörper beträgt der maximal zulässige Dachüberstand 1,2 m. An<br />
den Giebelseiten darf der Dachüberstand maximal 1,0 m, bei größeren Balkonvorbauten mit Stützenkonstruktion<br />
maximal 1,4 m betragen.“<br />
Zu 3.1 Die Legende ist farbig angelegt. (Vermutlich Versehen oder Druckkomplikation). Wird bei erneuter<br />
Vorlage der Unterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des B-<strong>Plan</strong>s beachtet.<br />
Zu 3.2 Die Festsetzungen zu Verkehrsflächen, Ziffer 7.1 und 7.2 werden wie folgt zusammengefasst:<br />
Kombiniertes <strong>Plan</strong>zeichen - Öffentliche Verkehrsfläche mit Straßenbegleitgrün als<br />
Eigentümerweg nach Art.53, Nr.3 BayStrWG. Die Fahrbahn<br />
ist in mindestens 5 m Breite auszuführen.<br />
Zu 3.3 Die Hinweis Ziffer 8 wird wie folgt geändert:<br />
Die öffentliche Verkehrsfläche (Eigentümerweg) ist Gemeinschaftseigentum, das heißt, für Herstellung<br />
und Unterhalt haben die Eigentümer der vier südlichen Grundstücke gemeinsam Sorge zu<br />
tragen.<br />
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege<br />
Schreiben vom 13.9.2010<br />
Zur vorgelegten <strong>Plan</strong>ung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange,<br />
wie folgt Stellung:<br />
Bodendenkmalpflegerische Belange:<br />
Nach unserem bisherigen Kenntnisstand besteht gegen die oben genannte <strong>Plan</strong>ung von Seiten der Bodendenkmalpflege<br />
kein Einwand. Wir weisen jedoch darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler<br />
der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde<br />
gemäß Art. 8 Abs. 1-2 DSchG unterliegen.<br />
Art. 8 Abs. 1 DSchG:<br />
Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde<br />
oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer<br />
und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund<br />
geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten,<br />
die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an<br />
den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit.<br />
Art. 8 Abs. 2 DSchG:<br />
Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige<br />
unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt<br />
oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.
<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 4 -<br />
Wir bitten dennoch um Anzeige des Baubeginns 14 Tage vorher.<br />
Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange:<br />
Nach unserem bisherigen Kenntnisstand sind die Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege von oben genannter<br />
<strong>Plan</strong>ung nicht betroffen.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Die Hinweise werden bei Umsetzung der <strong>Plan</strong>ung entsprechend berücksichtigt.<br />
E.ON Bayern AG<br />
Schreiben vom 18.8.2010<br />
Gegen das <strong>Plan</strong>ungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand,<br />
die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.<br />
Im überplanten Bereich befinden sich Anlagenteile der E.ON Bayern AG oder es sollen neue erstellt werden.<br />
Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbauträger<br />
und anderer Versorgungsträger ist es notwendig, dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen<br />
im <strong>Plan</strong>bereich frühzeitig (mindestens 3 Monate) vor Baubeginn der E.ON Bayern AG schriftlich<br />
mitgeteilt wird. Nach § 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen soweit herzustellen,<br />
dass Erdkabel in der endgültigen Trasse verlegt werden können.<br />
Die Kabellegearbeiten werden je nach Baufortschritt ausgeführt. Sie können jedoch erst dann begonnen<br />
werden, wenn der Straßenkörper im Kiesunterbau fertig gestellt und Bord- und Leistensteine gesetzt sind.<br />
Neubauten werden über Erdkabel angeschlossen.<br />
Erforderliche Kabelverteiler- und Anschlussschränke werden im Straßen- und Gehwegbereich vorderfrontbündig<br />
in die Einfriedungen integriert.<br />
Stellungnahme der Stadt<br />
Die mitgeteilten Erfordernisse werden bei der Umsetzung der <strong>Plan</strong>ung beachtet.<br />
<strong>Plan</strong>ungsverband Region Oberland<br />
Schreiben vom 27.8.2010<br />
Auf Vorschlag unserer Regionsbeauftragten schließen wir uns der Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde<br />
vom 25.8.2010 an.<br />
Stellungnahme der Stadt<br />
Die höhere Landesplanungsbehörde erhebt bei Beachtung von naturschutzrechtlichen Maßgaben, welche<br />
in der <strong>Plan</strong>ung entsprechend berücksichtigt werden, grundsätzlich keine Einwände gegen die <strong>Plan</strong>ung.<br />
Susanne Maurer und Bernd Plewnia<br />
Am Oberfeld 10 b, 82538 <strong>Geretsried</strong> - Gelting<br />
Schreiben vom 21.08.2010<br />
Es werden folgende <strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zur <strong>Plan</strong>ung als Grundstücksnachbarn vorgebracht:
<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 5 -<br />
- Der Baukörpervorschlag sei kleiner als entsprechend Festsetzung möglich. Die Darstellung führe<br />
möglicherweise zu falschen Annahmen bezüglich eines aufgelockerten dörflichen Ortsrandes.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Die Baukörpervorschläge stellen leicht variierende Möglichkeiten dar, die mit maximal 220 m² festgesetzte<br />
Geschossfläche auszunutzen. Die Halbierung der Geschossfläche (ergibt 110 m² GR) entspricht der<br />
normalen Ausnutzung von zwei zulässigen Vollgeschossen. Durch die Zulässigkeit einer etwas größeren<br />
Grundfläche von 130 m² wird die Nutzung flexibler: z.B. wird bei 130 m² Grundfläche ein nur erdgeschossiges<br />
Gebäude eher ermöglicht als bei 110 m². Alternativ ist ein eingeschossiger Anbau möglich (wie in<br />
der <strong>Plan</strong>zeichnung angedeutet), wobei der Hauptbaukörper dann im OG kleiner werden muss, damit die<br />
220 m² Geschossfläche nicht überschritten werden.<br />
Im weiteren Verfahren wird in der <strong>Plan</strong>zeichnung auch ein Baukörpervorschlag mit 130 m² Grundfläche<br />
im EG dargestellt.<br />
- Das Geländeniveau des <strong>Plan</strong>ungsgebietes liege ca. 30 cm niedriger als der angrenzende Gebäudebestand,<br />
was unbedingt beibehalten werden solle.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Gemäß Ziffer 8.6 der Festsetzungen sind Aufschüttungen und Abgrabungen auf den neuen Grundstücken<br />
unzulässig.<br />
Das <strong>Plan</strong>ungsgelände wurde nicht vorab vermessen, da die ebene Topografie keine expliziten Höhenfestsetzungen<br />
erforderlich macht. Natürlich wird bei der Anlage der Straße die bestehende Bebauung berücksichtigt.<br />
Sollte sich eine größere Höhendifferenz zum Alleebüchelweg ergeben, lässt sich diese durch die<br />
Grünfläche bis zur Erschließung des ersten Hauses gut auffangen.<br />
Da die Straße Am Oberfeld (587,06 m üNN) sogar geringfügig höher liegt als der Alleebüchelweg (586,66<br />
m), ist anzunehmen, dass das Niveau der Grundstücke am Oberfeld nicht niedriger liegt als das <strong>Plan</strong>ungsgebiet.<br />
- Das festgesetzte Längen-Breiten-Verhältnis der Baukörper von 9:7 (siehe Ziffer 5.6) entspräche<br />
nicht dem Baubestand. 9:5 sei ortstypischer, die Gebäudeausrichtung eindeutiger.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Der Baubestand weist nur in drei Einzelfällen mit sehr schmalen Grundstücken das gestalterisch günstigere<br />
Längen-Breiten-Verhältnis von 9:5, bzw. sogar höher auf. Um die Grundrissgestaltung nicht zu sehr<br />
einzuschränken wird das Längen-Breiten-Verhältnis - bezogen auf den Hauptbaukörper - nur auf 9:6 erhöht.<br />
- Auch für hohe PKW sei eine Garagenwandhöhe von 2,5 m ausreichend.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Die Erfahrung in vergleichbaren Fällen in der Stadt hat gezeigt, dass zu geringe Wandhöhen für Garagen<br />
zu einer großen Zahl von Befreiungsanträgen führt. Die maximale Wandhöhe wird daher nur auf 2,75 m<br />
reduziert.
<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 6 -<br />
- Im Rahmenplan von 2001 sei im Süden von Fl.Nr. 925/3 keine Bebauung vorgesehen gewesen.<br />
Die jetzige Erweiterung sei nicht nachvollziehbar.<br />
Die Stellungnahme enthält 3 Alternativvorschläge:<br />
1. Keine Bebauung vor Fl.Nr. 925/3, zwei in Nordsüdrichtung längsgerichtete Baukörper („auf Lücke“)<br />
auf kleineren Grundstücken.<br />
2. Nur ein Gebäude auf einem bis zur Westgrenze von Fl.Nr. 925/3 vergrößertem Grundstück.<br />
3. Zwei Gebäude wie geplant aber lagemäßig versetzt zum Gebäudebestand bei deutlicher Vergrößerung<br />
des westlichen Grundstücks.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Um der Bestandsbebauung, die auf Grundstücken mit geringer Tiefe und daher wenig Südgarten errichtet<br />
wurden, entgegenzukommen werden die zwei nordwestlichen Baukörper verschoben und der Geltungsbereich<br />
dadurch geringfügig erweitert.<br />
Ein Rahmenplan dient der allgemeinen Festlegung einer städtebaulichen Zielrichtung. Im speziellen Fall in<br />
Gelting sollte festgelegt werden, wo bauliche Entwicklung überhaupt stattfinden soll, in welcher Dichte<br />
und ob sich eine mögliche Bebauung in den Bestand einfügen kann. In ihm ist nicht der rechtliche Anspruch<br />
auf Bebauung oder Nichtbebauung einzelner Grundstücke und Grundstücksteile enthalten.<br />
Susanne und Christian Müller<br />
Am Oberfeld 8, 82538 <strong>Geretsried</strong> - Gelting<br />
Schreiben vom 25.08.2010<br />
Es werden folgende <strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zur <strong>Plan</strong>ung als Grundstücksnachbarn vorgebracht:<br />
- Festsetzung 3.4 i.V.m. 5.2: Zusätzlich zu 30°-35°-Dächern sollen auch die - hier am Ortsrand vorherrschenden<br />
- flachen Dachneigungen von 16° - 25° zugelassen werden und für diese Baukörper<br />
als Ausgleich die Wandhöhe um 0,9 m auf 5,4 m erhöht werden.<br />
- Dächer auf Vor- und Anbauten an Hauptgebäuden sollen nicht mit 23° bis 35° festgesetzt werden,<br />
sondern mit 13° bis 23°.<br />
- Bei Garagen und Nebengebäuden solle die Beschränkung nach unten von 18° auf 13° gesenkt<br />
werden, d.h. 13° bis 25°.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Der Anregung wird wie folgt entsprochen:<br />
Neben den bisher festgesetzten E+D Baukörpern werden auch Gebäude mit 5,4 m Wandhöhe und einer<br />
Dachneigung von 16° bis 25° zugelassen.<br />
Der bestehende Siedlungsbereich hat bereits jetzt eine Prägung durch die maßvoll zweigeschossigen Gebäude<br />
mit flachen Dächern erhalten, die sich in den dörflichen Ortsrandcharakter durchaus einfügen. Bei<br />
einer Bauweise mit raumhaltigen Dächern können trotz der geringen Wandhöhe ausreichende Geschosshöhen<br />
erreicht werden. Aufgrund der flachen Dachneigung erhöht sich Gesamthöhe des Baukörpers jedoch<br />
nicht.<br />
Ebenfalls nach unten verändert wird der Spielraum der Dachneigung für Dächer auf Vor- und Anbauten<br />
an Hauptgebäuden sowie von Garagen und Nebengebäuden: 13° bis 25°.
<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 7 -<br />
- Festsetzung 5.6: Für eine eindeutige Längsausrichtung der Dächer solle das Längen-Breiten-<br />
Verhältnis der Baukörper den Wert 9:6 nicht unterschreiten.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />
/ Plewnia.<br />
- Festsetzung 5.7: Die Material- und Farbwahl für Fassaden und Balkone solle noch weitergehender<br />
eingeschränkt werden, um standortunübliche Ausführungen am Ortsrand zu verhindern:<br />
Holz nur naturbelassen (statt helle Naturtöne)<br />
Überwiegender Holzanteil bei Balkonen aus Holz-Stahl-Konstruktion<br />
Keine Glasausfachungen der Geländerbereiche und keine gläsernen Balkonüberdachungen<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Die <strong>Anregungen</strong> werden in die Festsetzungen übernommen.<br />
- Festsetzung 6.4: Beschränkung der Wandhöhe von Garagen und Carports auf 2,6 m und genaue<br />
Definition der Wandhöhe von Carports bezogen auf die Verschneidung von Stütze und Dachhaut.<br />
Begründung: Auch großvolumige PKW mit Dachaufbau benötigten nur 2,3 m Innenhöhe. Viele<br />
Carports würden mit viel zu hohen Dächern errichtet (ungünstige Proportion).<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />
/ Plewnia.<br />
Carports werden in die Beschränkung der Wandhöhe von Garagen mit aufgenommen.<br />
- Auf Fl.Nr. 922/3 befindet sich im südöstlichen Grundstückseck eine Sternwarte. Um die freie Himmelssicht<br />
nicht einzuschränken sollten die östlich und südlich geplanten Bäume entfallen bzw. anderweitig<br />
vorgesehen werden.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Einer der Bäume kann entfallen, einer kann noch etwas verschoben werden. Generell kann jedoch auch<br />
nicht verhindert werden, dass die neuen Grundstückseigentümer von sich aus Bäume an - in dieser Hinsicht<br />
- ungünstigen Stellen pflanzen.<br />
- Die beiden nördlich geplanten Grundstücke sollten vergrößert (gestreckt) werden, damit die neuen<br />
Baukörper versetzt zum nördlichen Gebäudebestand angeordnet werden können (Auflockerung<br />
der Gesamtbebauung). Anlage Skizze.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />
/ Plewnia.
<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 8 -<br />
Familie Wiegel<br />
Alleebüchelweg 11, 82538 <strong>Geretsried</strong> - Gelting<br />
Schreiben vom 03.09.2010<br />
Es werden folgende <strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zur <strong>Plan</strong>ung als Grundstücksnachbarn vorgebracht:<br />
- Festsetzung 3.4 i.V.m. 5.2: Die Festsetzung von Wandhöhe und Dachneigung solle ergänzt werden,<br />
um die hier am Ortsrand vorherrschende flache Dachneigung zu ermöglichen: Bei Wandhöhe<br />
4,5 m mit 22° bis 35°, bei Wandhöhe 5,0 m mit 16° bis 21° Dachneigung. (Hinweis auf die<br />
Wandhöhenvorgabe von 5 m bei der Genehmigung ihres eigenen Hauses am Alleebüchelweg 11)<br />
- Dächer auf Vor- und Anbauten an Hauptgebäuden sollen nicht nur mit „bis 23° festgesetzt, sondern<br />
auch nach unten auf 16° beschränkt werden, d.h. 16° bis 23°.<br />
- Bei Garagen und Nebengebäuden solle die Beschränkung nach unten von 18° auf 13° gesenkt<br />
werden, d.h. 13° bis 25°.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Müller.<br />
- Festsetzung 4.1: Die Anordnung von zwei Wohnungen solle nur horizontal möglich sein.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Ein Gebäude in offener Bauweise mit mindestens 2 Wohnungen, zwei getrennten Eingängen sowie getrennten<br />
Treppen - also in der Regel einer vertikalen Trennung des Gebäudes ist ein Doppelhaus. Doppelhäuser<br />
sind in den Festsetzungen ausgenommen.<br />
- Festsetzung 6.4: Beschränkung der Wandhöhe von Garagen und Carports auf 2,6 m und genaue<br />
Definition der Wandhöhe von Carports bezogen auf die Verschneidung von Stütze und Dachhaut.<br />
Begründung: Auch großvolumige PKW mit Dachaufbau benötigten nur 2,3 m Innenhöhe. Viele<br />
Carports würden mit viel zu hohen Dächern errichtet (ungünstige Proportion).<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />
/ Plewnia und Müller.<br />
- Keine Doppelgarage zwischen den ersten beiden Einzelhäusern, vom Alleebüchelweg aus gesehen,<br />
wegen optischem Eindruck einer durchgehenden Bebauung. Änderungsvorschlag mit Skizze:<br />
östliche Garage auf die Ostseite des zugehörigen Wohnhauses verlegen.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Die Doppelgarage dient städtebaulich gesehen der Durchmischung unterschiedlicher Gebäudeformen –<br />
wie am dörflichen Ortsrand typisch. Einzelhäuser mit einer jeweils auf der gleichen Seite angehängten Garage<br />
erwecken stärker den Eindruck eines typischen Neubaugebiets.<br />
Es kann aber auch der Argumentation des Eindrucks einer durchgehenden Bebauung gefolgt werden, daher<br />
wird die Stellung der Baukörper noch etwas verändert und der Bauraum des westlichen Gebäudes<br />
von 18 m auf 16 m verkleinert und damit der Anbau an die Doppelgarage unterbunden.
<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 9 -<br />
- Das auch nur kurzzeitige Parken auf dem straßenbegleitenden Grünstreifen solle durch Abgrenzungen<br />
verhindert werden.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Der Hinweis in der Begründung auf die kurzzeitige Parkmöglichkeit auf dem straßenbegleitenden Grünstreifen<br />
kann entfallen, da bei 5 m Fahrbahnbreite auf dieser kurzen Sackgasse auch am Straßenrand geparkt<br />
werden kann.<br />
- Das geplante Baugebiet solle im Niveau an die nördlich angrenzenden Bestandsgrundstücke angepasst<br />
werden. Es solle sichergestellt werden, dass Niederschlagswasser auf dem <strong>Plan</strong>ungsgebiet<br />
versickere und nicht in die Bestandsgrundstücke ablaufe.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Niederschlagswasser muss generell versickert werden (siehe Hinweis Nr.6).<br />
Siehe dazu auch die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn<br />
Maurer / Plewnia.<br />
Ute und Norbert Gatzka<br />
Schlederleiten 14, 82515 Wolfratshausen<br />
Schreiben vom 09.09.2010<br />
Es werden folgende <strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zur <strong>Plan</strong>ung als Grundstücksnachbarn vorgebracht:<br />
- Die im <strong>Plan</strong> vorgeschlagenen Baukörper seien zu klein dargestellt. Mit der zulässigen Baukörpergröße<br />
ergäbe sich eine Stadtsiedlung. Dies entspräche nicht der „Erhaltung des dörflichen Erscheinungsbildes“<br />
(womit bestimmte Bauauflagen zu ihrer eigenen Doppelhausbebauung (Baulücke)<br />
am Oberfeld begründet worden seien).<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />
/ Plewnia.<br />
- Die direkt vor den bestehenden Häusern geplanten Baukörper minderten die Wohnqualität und<br />
den Grundstückswert des Bestandes. Das dörfliche Erscheinungsbild am Ortsrand ginge verloren.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />
/ Plewnia.<br />
Bettina und Stefan Knauer<br />
Alleebüchelweg 9, 82538 <strong>Geretsried</strong> - Gelting<br />
Schreiben vom 07.09.2010<br />
Es werden folgende <strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zur <strong>Plan</strong>ung als Grundstücksnachbarn vorgebracht:
<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 10 -<br />
- Das bestehende Geländeniveau dürfe aufgrund der auf den nördlichen Grundstücken bestehenden<br />
Kellereingänge und Lichtschächte nicht an die höher liegende Erschließungsstraße angepasst<br />
werden.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />
/ Plewnia.<br />
- In Anpassung an die bestehende Bebauung östlich des Alleebüchelweges solle statt 130 m²<br />
Grundfläche maximal 110 m² zulässig sein, sowie keine Erweiterungsmöglichkeit auf 210 m² für<br />
Gewerbezwecke beinhalten.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />
/ Plewnia.<br />
Die erweiterte Grundflächengröße dient nicht Gewerbezwecken, sondern allen grundflächenrelevanten,<br />
der ordnungsgemäßen Nutzung dienenden „Anlagerungen“ an einem Wohngebäude (siehe Ziffer 3.1 der<br />
Festsetzung).<br />
- Der straßenbegleitende Grünstreifen schafft Abstand zur bestehenden Bebauung und solle daher<br />
nicht zum Parken verwendet werden. Desweiteren solle er als versickerungsfähige Mulde ausgebildet<br />
werden (z.B. Schneeschmelze). Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche solle nach<br />
Süden erfolgen.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Die Ausbildung der Verkehrsanlage und die Art der Entwässerung hat nach den anerkannten Regeln der<br />
Technik zu erfolgen und die angrenzenden Grundstücke zu berücksichtigen.<br />
Hans-Jochen Dahl<br />
Am Oberfeld 10, 82538 <strong>Geretsried</strong> - Gelting<br />
Schreiben vom 09.09.2010<br />
Es werden folgende <strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zur <strong>Plan</strong>ung als Grundstücksnachbarn vorgebracht:<br />
- Da das Haus des Stellungnehmers nur erdgeschossig ist, sollen die geplanten Gebäude zum Ortsrand<br />
hin auch nur ein Vollgeschoss erhalten.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Eine zu niedrige Bebauung entspricht nicht den Zielen einer nachhaltigen baulichen Entwicklung.<br />
Da genügend höhere Gebäude in der Umgebung zu finden sind, wäre nach §34 BauGB auf dem Grundstück<br />
des Stellungnehmers vermutlich auch ein zweigeschossiges Gebäude zulässig. Es kann schon allein<br />
aus diesem Grund nicht als Vergleichsfall herangezogen werden.<br />
- Reduzierung der Garagen-Wandhöhe, da höher festgesetzt als das eigene bestehende Wohngebäude.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />
/ Plewnia.
<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 11 -<br />
- Die südlich von Fl.Nr. 925 geplante Bebauung sei – entgegen der Darstellung im Rahmenplan zu<br />
nah an dem niedrigen Bestandsgebäude. Es sollte wenigstens „auf Lücke“ geplant werden.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />
/ Plewnia.<br />
Daniela Müller-Jensen und Alexander Schäfer<br />
Am Oberfeld 6, 82538 <strong>Geretsried</strong> - Gelting<br />
Schreiben vom 10.09.2010<br />
Es werden folgende <strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zur <strong>Plan</strong>ung als Grundstücksnachbarn vorgebracht:<br />
- Festsetzung 3.4 i.V.m. 5.2: Die Festsetzung von Wandhöhe und Dachneigung solle ergänzt werden,<br />
um die hier am Ortsrand vorherrschende flache Dachneigung von 16° - 25° zu ermöglichen:<br />
Bei Wandhöhe 4,5 m mit 22° bis 35°, bei Wandhöhe 5,0 m mit 16° bis 21° Dachneigung.<br />
- Dächer auf eingeschossigen Vor- und Anbauten an Hauptgebäuden sollen nicht nur mit „bis 23°<br />
festgesetzt, sondern auch nach unten auf 13° beschränkt werden, d.h. 13° bis 23°.<br />
- Bei Garagen und Nebengebäuden solle die Beschränkung nach unten von 18° auf 13° gesenkt<br />
werden, d.h. 13° bis 25°.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Müller.<br />
- Festsetzung 4.1: Die Anordnung von zwei Wohnungen solle nur horizontal möglich sein (um<br />
Doppelhausnutzung zu verhindern).<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Wiegel.<br />
- Festsetzung 5.6: Für eine eindeutige Längsausrichtung der Dächer solle das Längen-Breiten-<br />
Verhältnis der Baukörper den Wert 9:6 nicht unterschreiten.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Maurer<br />
/ Plewnia.<br />
- Das auch nur kurzzeitige Parken auf dem straßenbegleitenden Grünstreifen solle durch geeignete<br />
Maßnahmen verhindert werden.<br />
- Die Straßenbeleuchtung solle nicht in die bestehenden Grundstücke leuchten.
<strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zum Bebauungsplan Nr. 136 - 12 -<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Wiegel.<br />
Die <strong>Plan</strong>ung der Straßenbeleuchtung ist nicht Gegenstand dieser Bauleitplanung. Generell soll bei Beleuchtungsplanung<br />
im öffentlichen Raum darauf geachtet werden, dass sich diese nicht störend für den<br />
Privatbereich auswirkt.<br />
- Das geplante Baugebiet solle im Niveau an die nördlich angrenzenden Bestandsgrundstücke angepasst<br />
werden. Es solle sichergestellt werden, dass Niederschlagswasser auf dem <strong>Plan</strong>ungsgebiet<br />
versickere und nicht in die Bestandsgrundstücke ablaufe.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Wiegel.<br />
Michael Hopp<br />
Karl-Lederer-Platz 13, 82538 <strong>Geretsried</strong><br />
Schreiben vom 10.09.2010<br />
Es werden folgende <strong>Bedenken</strong> und <strong>Anregungen</strong> zur <strong>Plan</strong>ung als Geltinger Bürger und Kaufinteressent<br />
vorgebracht:<br />
- Die Beschränkung auf Gebäude mit niedriger Wandhöhe, die ein zweites Vollgeschoss nur im<br />
Dach zulasse, scheine aufgrund der umliegenden Bebauung nicht zwingend geboten. Die zweigeschossige<br />
Bebauung östlich aber auch westlich des Alleebüchelwegs sei gebietsprägend. Niedrigere<br />
Dachneigung als Ausgleich für höhere Wandhöhe.<br />
Stellungnahme der Stadt:<br />
Siehe dazu die Stellungnahme der Stadt zu den <strong>Bedenken</strong> u. <strong>Anregungen</strong> der Grundstücksnachbarn Müller.<br />
Aufgestellt:<br />
Im Auftrag<br />
Schlenz