Konzept und Leitfaden - Region Emmental
Konzept und Leitfaden - Region Emmental
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Touristische Signalisation im <strong>Emmental</strong><br />
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong><br />
Stand 21. Mai 2013
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" Inhalt<br />
Inhalt .<br />
Einleitung ................................................................................................................................ 6<br />
Kapitel I <strong>Konzept</strong> für regionale Willkommens- <strong>und</strong> Ankündigungstafeln ............................. 9<br />
I.1 Ist-Zustand der regionalen Willkommenstafeln ......................................................... 10<br />
I.2 <strong>Region</strong>ale Willkommenstafeln an Kantonsstrassen .................................................... 10<br />
I.2.1 Neue Standorte für regionale Willkommenstafeln an Kantonsstrassen ....................... 10<br />
I.2.2 Neugestaltung regionale Willkommenstafeln an Kantonsstrassen .............................. 11<br />
I.2.3 Antrag an das Tiefbauamt des Kantons Bern .......................................................... 12<br />
I.3 <strong>Region</strong>ale Ankündigungstafeln an Nationalstrassen .................................................. 13<br />
I.3.1 Standorte für regionale Ankündigungstafeln an Nationalstrassen .............................. 13<br />
I.3.2 Neugestaltung regionale Ankündigungstafeln an Nationalstrassen ............................ 14<br />
I.3.3 Antrag an das B<strong>und</strong>esamt für Nationalstrassen ASTRA ............................................ 14<br />
I.4 Terminplanung ...................................................................................................... 15<br />
I.5 Bestätigte Standorte .............................................................................................. 15<br />
Anhang I.1 Standorte bestehende <strong>und</strong> neuer regionale Willkommenstafeln ................................. 16<br />
Anhang I.2 Bestätigte Standorte .............................................................................................. 18<br />
Kapitel II <strong>Leitfaden</strong> touristische Signalisationen .................................................................. 27<br />
II.1 Ist-Zustand der touristischen Signalisation ............................................................... 28<br />
II.2 Vorschläge für zu signalisierende touristische Objekte .............................................. 28<br />
II.3 Zuständigkeiten für übrige touristische Signalisationen ............................................. 28<br />
II.4 Terminplanung ...................................................................................................... 28<br />
II.5 Bewilligungsverfahren für übrige touristische Signalisationen .................................... 28<br />
Anhang II.1 Auszug bestehende touristische Signalisation ........................................................... 29<br />
Anhang II.2 Teilinventar bestehende Signalisation ...................................................................... 30<br />
Anhang II.3 Vorgeschlagene touristische Objekte ....................................................................... 33<br />
Kapitel III Richtlinien <strong>und</strong> Anforderungen ............................................................................. 34<br />
III.1 Kurzübersicht ........................................................................................................ 35<br />
III.1.1 Einzelne touristische Signalisationen regionaler <strong>und</strong> kommunaler Bedeutung ............. 35<br />
III.1.2 Individuelle Hinweis- <strong>und</strong> Willkommenssignalisation ................................................ 35<br />
III.2 Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Weisungen .................................................................. 35<br />
III.2.1 Gesetzgebung <strong>und</strong> Weisungen des B<strong>und</strong>es ............................................................. 35<br />
III.2.2 Gesetzgebung <strong>und</strong> Weisungen des Kantons Bern .................................................... 36<br />
III.3 Weisungen zu Standorten <strong>und</strong> Gestaltung ............................................................... 38<br />
III.3.1 <strong>Region</strong>ale Willkommenstafeln ................................................................................ 38<br />
III.3.2 <strong>Region</strong>ale Ankündigungstafeln an Nationalstrassen ................................................. 39<br />
III.3.3 Hinweistafeln ....................................................................................................... 40<br />
III.3.4 Distanztafel für touristische Verkehrspunkte ........................................................... 41<br />
III.3.5 Willkommenstafel für touristische Verkehrspunkte ................................................... 43<br />
III.3.6 Touristische Willkommenstafel für Ortschaften ........................................................ 44<br />
III.3.7 Symboltafeln ........................................................................................................ 45<br />
III.3.8 Wegweiser .......................................................................................................... 47<br />
III.3.9 Touristische Symbole ............................................................................................ 49<br />
III.3.10 Farbendefinition / Retroreflexion ........................................................................... 49<br />
III.3.11 Individuelle Willkommenstafeln an Ortseingängen ................................................... 50<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 2
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" Inhalt<br />
Kapitel IV Bewilligung für touristische Signalisationen ........................................................ 51<br />
IV.1 Bewilligungsverfahren ............................................................................................ 52<br />
IV.1.1 Gesuch ................................................................................................................ 52<br />
IV.1.2 Zuständigkeiten ................................................................................................... 52<br />
IV.1.3 Rechtsmittelweg gegen negative Entscheide der Behörden ...................................... 53<br />
IV.2 Gesuch für einzelne touristische Signalisationen ....................................................... 53<br />
IV.3 Bewilligungsschema für einzelne touristische Signalisationen ..................................... 54<br />
Anhang IV.1 Bewilligungsformular touristische Willkommenstafeln Ortschaft ................................. 55<br />
Anhang IV.2 Bewilligungsformular touristische Verkehrspunkte .................................................... 56<br />
Anhang IV.3 Bewilligungsformular touristische Wegweisung......................................................... 57<br />
Kapitel V Investitionsrichtwerte .......................................................................................... 59<br />
V.1 Kosten für Bewilligungsverfahren ............................................................................ 60<br />
V.2 Produktionskosten (Beispiel) .................................................................................. 60<br />
V.3 Anbieter von Signaltafeln ....................................................................................... 60<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 3
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" Inhalt<br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Abbildung I.1: <strong>Region</strong>ale Willkommenstafel vor Wynigen ................................................................. 10<br />
Abbildung I.2: Neues Erscheinungsbild auf regionalen Willkommenstafeln an Kantonsstrassen ............ 11<br />
Abbildung I.3: Bestehende Signalisationen an der A1 vor der Ausfahrt Kirchberg (Pos. 15 + 16) ......... 13<br />
Abbildung I.4: Neues Erscheinungsbild auf regionalen Ankündigungstafeln an Nationalstrassen .......... 14<br />
Abbildung I.5: Standorte bestehender <strong>und</strong> neuer regionaler Willkommens- <strong>und</strong> Ankündigungstafeln 16<br />
Abbildung I.6: Standort Aefligen ................................................................................................ 18<br />
Abbildung I.7: Standort Dürrenroth ............................................................................................ 19<br />
Abbildung I.8: Standort Hindelbank ............................................................................................ 20<br />
Abbildung I.9: Standort A1 Kernenried ....................................................................................... 21<br />
Abbildung I.10: Standort A1 Kirchberg ......................................................................................... 22<br />
Abbildung I.11: Standort Koppigen .............................................................................................. 23<br />
Abbildung I.12: Standorte Krauchthal .......................................................................................... 24<br />
Abbildung I.13: Standort Seeberg ................................................................................................ 25<br />
Abbildung I.15: Standort Zielebach .............................................................................................. 26<br />
Abbildung II.1: Auszug aus der bestehenden touristische Signalisation (Teilinventar, unvollständig) .. 29<br />
Abbildung III.1: <strong>Region</strong>ale Willkommenstafel <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> an Kantonsstrassen ......................... 38<br />
Abbildung III.2: <strong>Region</strong>ale Willkommenstafel (Beispiel 2) ................................................................ 39<br />
Abbildung III.3: <strong>Region</strong>ale Ankündigungstafel <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> an Nationalstrassen ........................ 40<br />
Abbildung III.4: Hinweistafel ........................................................................................................ 41<br />
Abbildung III.5: Abmessungen Hinweistafel ................................................................................... 41<br />
Abbildung III.6: Distanztafel für touristische Verkehrspunkte (Beispiel 1) ......................................... 42<br />
Abbildung III.7: Distanztafel für touristische Verkehrspunkte (Beispiel 2) ......................................... 42<br />
Abbildung III.8: Willkommenstafel für touristische Verkehrspunkte (Beispiel 1) ................................. 43<br />
Abbildung III.9: Willkommenstafel für touristische Verkehrspunkte (Beispiel 2) ................................. 44<br />
Abbildung III.10: Willkommenstafel für Ortschaften (Beispiel 1) ........................................................ 44<br />
Abbildung III.11: Willkommenstafel für Ortschaften (Beispiel 2) ........................................................ 45<br />
Abbildung III.12: Symboltafeln (Beispiel 1) ..................................................................................... 46<br />
Abbildung III.13: Abmessungen Symboltafel (Beispiel 1) .................................................................. 46<br />
Abbildung III.14: Symboltafeln (Beispiel 2) ..................................................................................... 46<br />
Abbildung III.15: Hierarchie der Wegweisungsarten ......................................................................... 47<br />
Abbildung III.16: Abmessungen Wegweiser für fliessenden Verkehr .................................................. 48<br />
Abbildung III.17: Abmessungen Wegweiser für Fussgänger .............................................................. 48<br />
Abbildung III.18: Touristische Symbole ........................................................................................... 49<br />
Abbildung IV.1: Rechtsmittelweg gegen negative Entscheide der Behörden ..................................... 53<br />
Abbildung IV.2: Bewilligung von touristischen Signalisationen für Objekte kommunaler Bedeutung ... 54<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 4
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" Inhalt<br />
Glossar<br />
BGG B<strong>und</strong>esgesetz vom 17. Juni 2005 über das B<strong>und</strong>esgericht<br />
BSG Bernische Systematische Gesetzessammlung (BSG)<br />
SN Schweizer Norm<br />
SR Systematische Rechtssammlung des B<strong>und</strong>es<br />
SSV Signalisationsverordnung vom 5. September 1979<br />
SV Kantonale Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008<br />
SVG Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958<br />
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie <strong>und</strong> Kommunikation<br />
VRPG Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege<br />
VSS Schweizerischer Verband der Strassen- <strong>und</strong> Verkehrsfachleute<br />
Quellenverzeichnis<br />
Wegweisung auf öffentlichen Strassen im Kanton Bern vom 30.09.2009 (BSIG Nr. 7/761.151/4.1)<br />
Touristische Signalisation an Kantons- <strong>und</strong> Gemeindestrassen sowie an öffentlichen Strassen<br />
in Privateigentum vom 7.04.2009 (BSIG Nr.: 7.732.11/6.1)<br />
Weisungen über die Signalisation touristische Signalisation an Autobahnen <strong>und</strong> Autostrassen<br />
vom 14. Mai 2012, eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie <strong>und</strong> Kommunikation UVEK, B<strong>und</strong>esamt<br />
für Strassen ASTRA<br />
Verfasser<br />
Der vorliegende <strong>Leitfaden</strong> wurde verfasst von:<br />
Markwalder & Partner AG<br />
Lyssachstrasse 7A<br />
3401 Burgdorf<br />
ristag Ingenieure AG<br />
Lyssachstrasse 7A<br />
3401 Burgdorf<br />
Daniel Eberhart, dipl. Kulturingenieur EPFL, eidg. pat. Ingenieur-Geometer<br />
Ablage intern: V:\950\CHECKLI\Vermessung\ristag\Objekte\662_2533\BERICHTE\Bericht\130412 Bericht.docx<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 5
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" Einleitung<br />
Einleitung<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 6
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" Einleitung<br />
Ausgangslage <strong>und</strong> Zielsetzung<br />
Der Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> hat beschlossen, die touristische Signalisation im <strong>Emmental</strong> zu analysieren<br />
<strong>und</strong> zu überarbeiten. Insbesondere soll das in die Jahre gekommene Erscheinungsbild der Willkommenstafeln<br />
an den Einfahrten ins <strong>Emmental</strong> neu gestaltet <strong>und</strong> in eine zeitgemässe Form gebracht werden.<br />
Im Rahmen einer Inventarisierung wurde durch die Mitgliedergemeinden des Vereins <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> ein<br />
Grossteil der bestehenden touristischen Signalisationen erhoben <strong>und</strong> durch die Verfasserin in einem geografischen<br />
Informationssystem katalogisiert.<br />
Bei den erhobenen Signalisationen handelt es sich neben den bekannten regionalen Willkommenstafeln vor<br />
allem um Wegweiser zu touristischen Objekten <strong>und</strong> vereinzelt um touristische Willkommenstafeln an Ortseingängen.<br />
Ausgeschlossen von der Inventarisierung waren Wegweiser zu Restaurations- <strong>und</strong> Hotelleriebetrieben.<br />
Das vorliegende Dokument umfasst das <strong>Konzept</strong> zur Erneuerung der regionalen Willkommenstafeln. Dieses<br />
beinhaltet Definition der Standorte sowie die grafische Ausgestaltung der regionalen Willkommenstafeln.<br />
Das <strong>Konzept</strong> wird den zuständigen Stellen bei B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kanton zur Genehmigung eingereicht.<br />
Der <strong>Leitfaden</strong> umfasst die nicht abschliessende Bestandsaufnahme der vorhandenen touristischen Signalisationen<br />
in der <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> sowie die rechtlichen <strong>und</strong> gestalterischen Richtlinien für die Erstellung<br />
von touristischen Signalisationen.<br />
Kapitelübersicht<br />
Kapitel I: <strong>Konzept</strong> für regionale Willkommenstafeln<br />
Kapitel I dient zur Gesuchstellung für die Überarbeitung <strong>und</strong> Auffrischung der bestehenden regionalen<br />
Willkommenstafeln. Die Gesuche werden für die Standorte an den Nationalstrassen beim B<strong>und</strong>esamt für<br />
Nationalstrassen (ASTRA) <strong>und</strong> für die Standorte an Kantonsstrassen beim Tiefbauamt des Kantons Bern<br />
(TBA), vertreten durch den Oberingenieurkreis IV, eingereicht.<br />
Das <strong>Konzept</strong> umfasst die Neugestaltung der regionalen Willkommenstafeln sowie die Auflistung der bestehenden<br />
Standorte <strong>und</strong> die Definition von neuen Standorten. Die neuen Standorte resultieren aus den Ergebnissen<br />
des Workshops vom 6. April 2011 mit den Mitgliedergemeinden des Vereins <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong>.<br />
Die grafische Ausarbeitung wurde durch das Grafikbüro Himmelblau vorgenommen. Die Arbeitsgruppe<br />
Signalisation des Vereins <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> hat die Ausarbeitung begleitet. Die grafische Ausgestaltung<br />
wurde den Mitgliedergemeinden des Vereins <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> präsentiert. Zudem wurde die neue regionale<br />
Willkommenstafel vorgängig beim Tiefbauamt des Kantons Bern zur Vorprüfung eingereicht. Das <strong>Konzept</strong><br />
wurde in einer internen Anhörung besprochen <strong>und</strong> durch den Verein verabschiedet.<br />
Kapitel II: <strong>Leitfaden</strong> touristische Signalisationen<br />
Kapitel II umfasst eine Teilbestandsaufnahme der bestehenden touristischen Signalisation im <strong>Emmental</strong>.<br />
Die erfassten Objekte wurden durch die Standortgemeinden gemeldet <strong>und</strong> in einem geografischen Informationssystem<br />
erfasst.<br />
Weiter sind die Resultate aus dem Workshop vom 6. April 2011 aufgeführt. Anlässlich dieses Workshops<br />
wurde durch die Mitgliedergemeinden des Vereins <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> die bestehende touristische Signalisation<br />
analysiert. Zudem wurden mögliche neue touristische Objekte definiert, welche für eine Signalisation<br />
in Frage kommen.<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 7
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" Einleitung<br />
Kapitel II beinhaltet das Vorgehenskonzept für die Erstellung von neuen touristischen Signalisationen an<br />
Kantons- <strong>und</strong> Gemeindestrassen exklusive der regionalen Willkommenstafeln gemäss Kapitel I.<br />
Die Umsetzung dieser individuellen touristischen Signalisationen ist Sache der jeweiligen Standortgemeinden<br />
<strong>und</strong> ist nicht im Bewilligungsverfahren gemäss Kapitel I enthalten. Die jeweiligen Gesuche werden<br />
durch die Standortgemeinden ausgearbeitet <strong>und</strong> an die zuständigen Behörden eingereicht.<br />
Kapitel III: Richtlinien <strong>und</strong> Anforderungen an touristische Signalisationen<br />
Kapitel III beinhaltet die rechtlichen <strong>und</strong> gestalterischen Richtlinien für die Erstellung von touristischen<br />
Signalisationen.<br />
Kapitel IV: Bewilligung für touristische Signalisationen<br />
Kapitel IV umfasst eine kurze Zusammenstellung mit den wichtigsten Punkten zu Bewilligungsverfahren für<br />
einzelne touristische Signalisationen sowie einem Bewilligungsschema <strong>und</strong> Musterformularen.<br />
Kapitel V: Investitionsrichtwerte<br />
Kapitel V umfasst eine kurze Zusammenstellung mit Richtwerten zu Kosten am Beispiel der regionalen Willkommenstafeln<br />
sowie eine Liste mit möglichen Lieferanten/Produzenten von touristischen Signalisationen.<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 8
Kapitel I <strong>Konzept</strong> für regionale Willkommens- <strong>und</strong><br />
Ankündigungstafeln<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 9
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" <strong>Konzept</strong> für regionale Willkommens-<br />
<strong>und</strong> Ankündigungstafeln<br />
I.1 Ist-Zustand der regionalen Willkommenstafeln<br />
Die <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> verfügt heute über 10 Standorte an Kantonsstrassen, an welchen mit Willkommenstafeln<br />
auf die <strong>Region</strong> aufmerksam gemacht wird.<br />
An 8 dieser Standorte stehen heute regionale Willkommenstafeln, wie in Anhang I.1, Seit 16,<br />
dargestellt. An zwei Standorten wurden die Tafeln 2011 demontiert.<br />
Auf den Nationalstrassen wird die <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> lediglich durch reduzierte touristische Tafeln<br />
mit der Aufschrift "<strong>Emmental</strong>" signalisiert.<br />
Abbildung I.1: <strong>Region</strong>ale Willkommenstafel vor Wynigen<br />
Die aktuellen Standorte der regionalen Willkommenstafeln sind im Anhang I.1, Seite 16 ff, dargestellt.<br />
I.2 <strong>Region</strong>ale Willkommenstafeln an Kantonsstrassen<br />
Es ist ein grosses Anliegen des Vereins <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong>, dass die <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> auf den<br />
Kantonsstrassen, welche in die <strong>Region</strong> führen, in neuem Kleid prominenter in Erscheinung tritt.<br />
Dies insbesondere auch im Hinblick auf das Eidgenössische Schwing- <strong>und</strong> Älplerfest 2013 in<br />
Burgdorf.<br />
An 8 der heute bestehenden 10 Standorte von regionalen Willkommenstafeln wird festgehalten.<br />
Die zwei Standorte vor Huttwil, an welchen 2011 die Tafeln demontiert wurden, werden auf<br />
Wunsch der Gemeinde Huttwil nicht reaktiviert. Anstelle dieser Standorte wird ein neuer Standort<br />
zwischen Huttwil <strong>und</strong> Dürrenroth evaluiert. Mit diesem Vorgehen wird auch dem Umstand Rechnung<br />
getragen, dass die Gemeinde Huttwil politisch neu im Oberaargau liegt.<br />
Neben einem neuen Design sollen auch neue Standorte für regionale Willkommenstafeln beantragt<br />
werden. Die Bestückung der neuen Standorte mit Willkommenstafeln soll – gemäss Priorität–<br />
gestaffelt vorgenommen werden, wobei ein Hauptaugenmerk auf den bestehenden Standorten<br />
sowie dem Ersatz der aufgehobenen Standorte liegt.<br />
I.2.1 Neue Standorte für regionale Willkommenstafeln an Kantonsstrassen<br />
Neben den bestehenden Standorten sollen die folgenden zusätzlichen Standorte beantragt werden:<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 10
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" <strong>Konzept</strong> für regionale Willkommens-<br />
<strong>und</strong> Ankündigungstafeln<br />
Pos. Kantonsstrasse<br />
Beschreibung Standort<br />
approximativ<br />
11 1303 Zwischen Fraubrunnen <strong>und</strong> Aefligen, Usserfeld (Gemeinde Aefligen) 608'420/215'700<br />
12 12 Zwischen Lohn <strong>und</strong> Kräiligen (Gemeinde Bätterkinden) 606'820/223'060<br />
13 23 Zwischen Huttwil <strong>und</strong> Dürrenroth, Meichbach (Gemeinde Dürrenroth) 628'030/216020<br />
14 1447 Zwischen Gerlafingen <strong>und</strong> Koppigen (Gemeinde Koppigen) 612'160/220'760<br />
15 1 Best. Tafel der <strong>Region</strong> Oberaargau bei Hellsau (Gemeinde Seeberg) 616'510/222'350<br />
16 1 Best. Tafel der <strong>Region</strong> Bern in Hindelbank Richtung Bäriswil<br />
(Gemeinde Hindelbank)<br />
607'330/208'950<br />
17 234.4 Zwischen Hub <strong>und</strong> Krauchthal (Gemeinde Krauchthal) 608'400/205'550<br />
18 1447 Zwischen Gerlafingen <strong>und</strong> Wiler b.U., vor Wald (Gemeinde Zielebach) 609'420/223'450<br />
Tabelle I.1: Neue <strong>und</strong> bestehende Standorte von regionalen Willkommenstafeln an Kantonsstrassen<br />
Die Standorte, bestehend <strong>und</strong> neu, können dem Anhang I.1, Seite 16 ff, entnommen werden.<br />
I.2.2 Neugestaltung regionale Willkommenstafeln an Kantonsstrassen<br />
Seit 2008 besteht die <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> (Ablösung von 3 Planungs- <strong>und</strong> Bergregionen). Dadurch<br />
sind die geografischen <strong>und</strong> politischen Grenzen zusammengeführt worden. Insbesondere die vier<br />
beantragten neuen Standorte gehörten vor 2008 nicht zum <strong>Emmental</strong> (ehemalige Planungsregion<br />
Burgdorf).<br />
Unter Berücksichtigung der Richtlinien für die Ausgestaltung von touristischen regionalen Willkommenstafeln<br />
wurde das neue Erscheinungsbild der regionalen Willkommenstafeln der <strong>Region</strong><br />
<strong>Emmental</strong> erarbeitet <strong>und</strong> umgesetzt.<br />
Das neue Design symbolisiert die Landschaft des <strong>Emmental</strong>s mit seinen Wäldern <strong>und</strong> typischen<br />
solitären Bäumen auf seinen Hügeln. Durch die Landschaft schlängelt sich die Emme, die Namensgeberin<br />
der <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong>.<br />
Abbildung I.2: Neues Erscheinungsbild auf regionalen Willkommenstafeln an Kantonsstrassen<br />
Die <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> stellt beim Tiefbauamt des Kantons Bern den Antrag um Genehmigung von<br />
vier zusätzlichen regionalen Willkommenstafeln an den Standorten gemäss Anhang I.1, Seite16.<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 11
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" <strong>Konzept</strong> für regionale Willkommens-<br />
<strong>und</strong> Ankündigungstafeln<br />
I.2.3 Antrag an das Tiefbauamt des Kantons Bern<br />
Der Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> beantragt dem Tiefbauamt des Kantons Bern die folgenden Anpassungen<br />
punkto regionaler Willkommenstafeln zu genehmigen:<br />
I. Genehmigung der grafischen Ausgestaltung der regionalen Willkommenstafel<br />
II. Bestätigung der bestehenden 8 Standorte von regionalen Willkommenstafeln.<br />
III. Genehmigung der neuen Standorte Aefligen, Bätterkinden, Dürrenroth, Hindelbank,<br />
Hellsau, Krauchthal, Koppigen <strong>und</strong> Zielebach<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 12
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" <strong>Konzept</strong> für regionale Willkommens-<br />
<strong>und</strong> Ankündigungstafeln<br />
I.3 <strong>Region</strong>ale Ankündigungstafeln an Nationalstrassen<br />
Es ist ein grosses Anliegen des Vereins <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong>, dass die <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> auch auf<br />
den Nationalstrassen insbesondere in Nähe der Ausfahrt Kirchberg der A1 prominenter in Erscheinung<br />
tritt. Dies insbesondere auch im Hinblick auf das Eidgenössische Schwing- <strong>und</strong> Älplerfest<br />
2013 in Burgdorf.<br />
Die heute vorhandenen reduzierten Beschilderungen sollen durch regionale Ankündigungstafeln<br />
ersetzt werden.<br />
Abbildung I.3: Bestehende Signalisationen an der A1 vor der Ausfahrt Kirchberg (Pos. 19 + 20)<br />
I.3.1 Standorte für regionale Ankündigungstafeln an Nationalstrassen<br />
An den folgenden Standorten werden regionale Ankündigungstafeln beantragt:<br />
Pos. Nationalstrasse<br />
Beschreibung Standort<br />
approximativ<br />
19 A1 Fahrtrichtung Bern vor Ausfahrt 39 (Kirchberg), Gemeinde<br />
Kirchberg (Ersatz für Standort unter Überführung Kantonsstrasse<br />
242)<br />
20 A1 Fahrtrichtung Zürich vor Ausfahrt 39 Kirchberg (bestehender<br />
Standort), Gemeinde Kernenried<br />
21 A6 Fahrtrichtung Thun vor Ausfahrt 14 (Rubigen), Gemeinde<br />
Rubigen<br />
22 A6 Fahrtrichtung Bern vor Ausfahrt 14 (Rubigen), Gemeinde<br />
Rubigen<br />
Km 18.1<br />
610'320/216'640<br />
Km 13.6<br />
609'160/212'390<br />
Km 11.1<br />
607'150/194'350<br />
Km 13.1<br />
607'800/192'330<br />
23 A6 Fahrtrichtung Thun vor Ausfahrt 15 (Kiesen), Gemeinde Kiesen Km 21.5<br />
610'450/184'680<br />
24 A6 Fahrtrichtung Bern vor Ausfahrt 15 (Kiesen), Gemeinde Kiesen Km 23<br />
610'830/183'370<br />
Tabelle I.2: Neue Standorte von regionalen Willkommenstafeln an Nationalstrassen<br />
Priorität<br />
Auf der A1, Ausfahrt 39 Kirchberg, sind heute reduzierte Signalisationen vorhanden. Diese sollen<br />
bis zum eidgenössischen Schwing- <strong>und</strong> Älplerfest durch die neu gestaltete regionale Ankündigungstafeln<br />
ersetzt werden. Dazu soll der Standort gemäss Position 20 erhalten werden <strong>und</strong> lediglich<br />
die bestehende "reduzierte" Tafel ersetz werden. Der Standort gemäss Position 19 ersetzt<br />
den heutigen Standort unter Überführung der Kantonsstrasse 242.<br />
Die Positionen 21 – 24 sind optionale Standorte, welche zu einem späteren Zeitpunkt realisiert<br />
werden könnten. Zum jetzigen Zeitpunkt soll abgeklärt werden, ob seitens ASTRA eine Bewilligung<br />
für diese Standorte in Betracht gezogen werden kann.<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 13<br />
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<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" <strong>Konzept</strong> für regionale Willkommens-<br />
<strong>und</strong> Ankündigungstafeln<br />
Anhang I.1, Seite 16 ff, resümiert die bestehenden sowie die neuen Standorte für regionale Ankündigungstafeln<br />
auf Nationalstrassen <strong>und</strong> regionale Willkommenstafeln an Kantonsstrassen.<br />
I.3.2 Neugestaltung regionale Ankündigungstafeln an Nationalstrassen<br />
Unter Berücksichtigung der Richtlinien für die Ausgestaltung von touristischen regionalen Ankündigungstafeln<br />
wurde das neue Erscheinungsbild der regionalen Ankündigungstafeln der <strong>Region</strong><br />
<strong>Emmental</strong> erarbeitet <strong>und</strong> umgesetzt.<br />
Seit 2008 besteht die <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> (Ablösung von 3 Planungs- <strong>und</strong> Bergregionen). Dadurch<br />
sind die geografischen <strong>und</strong> politischen Grenzen zusammengeführt worden. Insbesondere die vier<br />
beantragten neuen Standorte gehörten vor 2008 nicht zum <strong>Emmental</strong> (ehemalige Planungsregion<br />
Burgdorf).<br />
Das neue Design symbolisiert die Landschaft des <strong>Emmental</strong>s mit seinen Wäldern <strong>und</strong> typischen<br />
solitären Bäumen auf seinen Hügeln. Durch die Landschaft schlängelt sich die Emme, die Namensgeberin<br />
der <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong>.<br />
Abbildung I.4: Neues Erscheinungsbild auf regionalen Ankündigungstafeln an Nationalstrassen<br />
I.3.3 Antrag an das B<strong>und</strong>esamt für Nationalstrassen ASTRA<br />
Der Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> beantragt dem B<strong>und</strong>esamt für Nationalstrassen ASTRA die folgenden<br />
Anpassungen punkto touristischer Signalisation zu genehmigen:<br />
I. Genehmigung der grafischen Ausgestaltung der regionalen Ankündigungstafeln<br />
II. A1, Ausfahrt 39 (Kirchberg): Ersatz der bestehenden touristischen Signalisation<br />
Fahrtrichtung Zürich (ca. KM 13.6).<br />
III. A1, Ausfahrt 39 (Kirchberg): Aufhebung der bestehenden touristischen Signalisation<br />
an der Überführung der Kantonsstrasse 242 Fahrtrichtung Bern <strong>und</strong><br />
Ersatz durch eine freistehende touristische Signalisation gemäss Antrag I.<br />
IV. Genehmigung der Standorte an der A6 vor den Ausfahrten 14 <strong>und</strong> 15 (Rubigen<br />
<strong>und</strong> Kiesen) für spätere Umsetzung.<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 14
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" <strong>Konzept</strong> für regionale Willkommens-<br />
<strong>und</strong> Ankündigungstafeln<br />
I.4 Terminplanung<br />
Die Ausarbeitung <strong>und</strong> die Errichtung der neuen regionalen Willkommenstafeln an Kantonsstrassen<br />
<strong>und</strong> Ankündigungstafeln an Nationalstrassen hat erste Priorität. Die folgenden Arbeitsetappen<br />
<strong>und</strong> Termine sind vorgesehen:<br />
Arbeitsetappen Termin<br />
Einreichung <strong>Konzept</strong> zur Vorprüfung durch das Kantonale Tiefbauamt + ASTRA Mai 2012<br />
Anhörung der Gemeinden Juni – 15. August 2012<br />
Einreichung zur Genehmigung durch das Kantonale Tiefbauamt + ASTRA September 2012<br />
Offerten für Erstellung <strong>und</strong> Montage November 2012<br />
Ausführung der Arbeiten Ab Frühling 2013<br />
Tabelle I.3: Terminplanung für Umsetzung der regionalen Willkommenstafeln <strong>und</strong> Ankündigungstafeln<br />
I.5 Bestätigte Standorte<br />
Die folgenden Standorte wurden durch die jeweiligen Eigentümer bestätigt <strong>und</strong> gut geheissen:<br />
Pos. Kantonsstrasse<br />
Beschreibung Bestätigt<br />
11 1303 Zwischen Fraubrunnen <strong>und</strong> Aefligen, Usserfeld (Gemeinde Aefligen) JA<br />
12 12 Zwischen Lohn <strong>und</strong> Kräiligen (Gemeinde Bätterkinden) JA<br />
13 23 Zwischen Huttwil <strong>und</strong> Dürrenroth, Meichbach (Gemeinde Dürrenroth) JA<br />
14 1447 Zwischen Gerlafingen <strong>und</strong> Koppigen (Gemeinde Koppigen) JA<br />
15 1 Best. Tafel der <strong>Region</strong> Oberaargau bei Hellsau (Gemeinde Seeberg) JA<br />
16 1 Best. Tafel der <strong>Region</strong> Bern in Hindelbank Richtung Bäriswil<br />
(Gemeinde Hindelbank)<br />
17 234.3 Zwischen Hub <strong>und</strong> Krauchthal(Gemeinde Krauchthal) JA<br />
18 1447 Zwischen Gerlafingen <strong>und</strong> Wiler b.U., vor Wald (Gemeinde Zielebach) JA<br />
19 A1 Fahrtrichtung Bern vor Ausfahrt 39 (Kirchberg), Gemeinde Kirchberg (Ersatz<br />
für Standort unter Überführung Kantonsstrasse 242)<br />
20 A1 Fahrtrichtung Zürich vor Ausfahrt 39 Kirchberg (bestehender Standort),<br />
Gemeinde Kernenried<br />
21 A6 Fahrtrichtung Thun vor Ausfahrt 14 (Rubigen), Gemeinde Rubigen<br />
22 A6 Fahrtrichtung Bern vor Ausfahrt 14 (Rubigen), Gemeinde Rubigen<br />
23 A6 Fahrtrichtung Thun vor Ausfahrt 15 (Kiesen), Gemeinde Kiesen<br />
24 A6 Fahrtrichtung Bern vor Ausfahrt 15 (Kiesen), Gemeinde Kiesen<br />
Tabelle I.4: Bestätigte Standorte (Stand 21. Mai 2013)<br />
Kopien der jeweiligen unterzeichneten Situationspläne befinden sich im Anhang I.2<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 15<br />
JA<br />
JA<br />
JA
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" <strong>Konzept</strong> für regionale Willkommens-<br />
<strong>und</strong> Ankündigungstafeln<br />
Anhang I.1 Standorte bestehende <strong>und</strong> neuer regionale Willkommenstafeln<br />
Übersicht bestehende <strong>und</strong> neue regionale Willkommenstafeln <strong>und</strong> Ankündigungstafeln<br />
Abbildung I.5: Standorte bestehender <strong>und</strong> neuer regionaler Willkommens- <strong>und</strong> Ankündigungstafeln<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 16
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" <strong>Konzept</strong> für regionale Willkommens-<br />
<strong>und</strong> Ankündigungstafeln<br />
Nr. Standort<br />
Kantonsstrasse/<br />
Nationalstrasse<br />
Status Bemerkung<br />
1 Grosshöchstetten 10 Bestehend Ausserhalb <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong><br />
2 Lyssach 23 Bestehend<br />
3 Münsingen 228 Bestehend Ausserhalb <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong><br />
4 Oppligen 229 Bestehend Ausserhalb <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong><br />
5 Röthenbach i.E. 229.4 Bestehend<br />
6 Schangnau 229.4 Bestehend<br />
7 Trubschachen 10 Bestehend<br />
8 Wynigen 240 Bestehend<br />
9 Auswil/ Huttwil 244 Bestehend Ausserhalb <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong>/ Entfernt 2011<br />
10 Vor Huttwil 23 Bestehend Ausserhalb <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong>/ Entfernt 2011<br />
11 Aefligen 1303 Neu Fraubrunnenstrasse<br />
12 Bätterkinden 12 Neu Vor Kräiligen<br />
13 Dürrenroth 23 Neu Ersatz für Standorte Huttwil<br />
14 Gerlafingen/Koppigen 270 Neu Vor Koppigen<br />
15 Hellsau/Seeberg 1 Neu Tafel von <strong>Region</strong> Oberaargau<br />
16 Hindelbank 1 Neu Tafel von <strong>Region</strong> Bern vorhanden<br />
17 Krauchthal 234.3 Neu Kantonsstrasse Hub Richtung Krauchthal<br />
18 Zielebach 1447 Neu Vor Wald aus Richtung Gerlafingen<br />
19<br />
20<br />
21<br />
22<br />
23<br />
24<br />
Ausfahrt Kirchberg<br />
Richtung Bern<br />
Ausfahrt Kirchberg<br />
Richtung Zürich<br />
Ausfahrt Rubigen<br />
Richtung Thun<br />
Ausfahrt Rubigen<br />
Richtung Bern<br />
Ausfahrt Kiesen<br />
Richtung Thun<br />
Ausfahrt Kiesen<br />
Richtung Bern<br />
A1 Neu<br />
Ersatz Tafel an Überführung Kantonsstrasse 242 an<br />
neuem Standort <strong>und</strong> alleinstehend<br />
(Ankündigungstafel)<br />
A1 Bestehend Ersatz bestehende Tafel (Ankündigungstafel)<br />
A6 Neu 2. Priorität (Ankündigungstafel)<br />
A6 Neu 2. Priorität (Ankündigungstafel)<br />
A6 Neu 2. Priorität (Ankündigungstafel)<br />
A6 Neu 2. Priorität (Ankündigungstafel)<br />
Tabelle I.5: Bestehende <strong>und</strong> neue Standorte regionaler Willkommenstafeln<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 17
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" <strong>Konzept</strong> für regionale Willkommens-<br />
<strong>und</strong> Ankündigungstafeln<br />
Anhang I.2 Bestätigte Standorte<br />
Abbildung I.6: Standort Aefligen<br />
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<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" <strong>Konzept</strong> für regionale Willkommens-<br />
<strong>und</strong> Ankündigungstafeln<br />
Abbildung I.7: Standort Dürrenroth<br />
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<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" <strong>Konzept</strong> für regionale Willkommens-<br />
<strong>und</strong> Ankündigungstafeln<br />
Abbildung I.8: Standort Hindelbank<br />
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<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" <strong>Konzept</strong> für regionale Willkommens-<br />
<strong>und</strong> Ankündigungstafeln<br />
Abbildung I.9: Standort A1 Kernenried<br />
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<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" <strong>Konzept</strong> für regionale Willkommens-<br />
<strong>und</strong> Ankündigungstafeln<br />
Abbildung I.10: Standort A1 Kirchberg<br />
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<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" <strong>Konzept</strong> für regionale Willkommens-<br />
<strong>und</strong> Ankündigungstafeln<br />
Abbildung I.11: Standort Koppigen<br />
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<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" <strong>Konzept</strong> für regionale Willkommens-<br />
<strong>und</strong> Ankündigungstafeln<br />
Abbildung I.12: Standorte Krauchthal<br />
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<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" <strong>Konzept</strong> für regionale Willkommens-<br />
<strong>und</strong> Ankündigungstafeln<br />
Abbildung I.13: Standort Seeberg<br />
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<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" <strong>Konzept</strong> für regionale Willkommens-<br />
<strong>und</strong> Ankündigungstafeln<br />
Abbildung I.14: Standort Zielebach<br />
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<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" <strong>Leitfaden</strong> touristische Signalisation<br />
Kapitel II <strong>Leitfaden</strong> touristische Signalisationen<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 27
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" <strong>Leitfaden</strong> touristische Signalisation<br />
II.1 Ist-Zustand der touristischen Signalisation<br />
Im Rahmen einer Umfrage in den Mitgliedergemeinden der <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> wurde die bestehende<br />
touristische Signalisation im <strong>Emmental</strong> teilweise erhoben <strong>und</strong> in einem geografischen Informationssystem<br />
erfasst.<br />
Die Resultate dieser Erhebung sind im Übersichtsplan im Anhang II.1, Seite 29 grafisch dargestellt.<br />
In Anhang II.2, Seite 30 ff, sind die erfassten touristischen Signalisationen in tabellarischer<br />
Form zusammengestellt. Es handelt sich dabei um ein Teilinventar, welches nicht Anspruch von<br />
Vollständigkeit hat. Zudem haben die vorhandenen Signalisationen keinen Einfluss auf allfällige<br />
weitere Bewilligungen von neuen Signalisationen.<br />
II.2 Vorschläge für zu signalisierende touristische Objekte<br />
Die Mitgliedergemeinden haben anlässlich des Workshops vom 6. April 2011 die bestehende touristische<br />
Signalisation analysiert <strong>und</strong> touristische Objekte definiert, welche potentiell einer entsprechenden<br />
Signalisation bedürfen.<br />
In Anhang II.3, Seite 33, sind diese Objekte in tabellarischer Form aufgelistet. Jedes Objekt wurde<br />
mit einer Priorität versehen, welche über die Umsetzung der Signalisation Aufschluss gibt.<br />
II.3 Zuständigkeiten für übrige touristische Signalisationen<br />
Die Umsetzung von touristischen Signalisationen, welche nicht regionale Willkommenstafeln gemäss<br />
Kapitel I beinhalten, ist Aufgabe der jeweiligen Standortgemeinden. Insbesondere betrifft<br />
dies die Einreichung des Gesuchs <strong>und</strong> Finanzierung.<br />
Der Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> steht bei der <strong>Konzept</strong>ionierung der Signalisationen in beratender<br />
Funktion zur Verfügung.<br />
II.4 Terminplanung<br />
Die Terminplanung für die Umsetzung der Signalisationen obliegt den Standortgemeinden.<br />
II.5 Bewilligungsverfahren für übrige touristische Signalisationen<br />
In Kapitel IV, Seite 51, ist das Bewilligungsverfahren für die Erstellung touristischer Signalisationen<br />
beschrieben.<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 28
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" <strong>Leitfaden</strong> touristische Signalisation<br />
Anhang II.1 Auszug bestehende touristische Signalisation<br />
Auszug aus der bestehenden touristischen Signalisation (gemäss Angaben der Gemeinden, unvollständig)<br />
Abbildung II.1: Auszug aus der bestehenden touristische Signalisation (Teilinventar, unvollständig)<br />
Die vorliegende Darstellung ist nicht abschliessend. Anhang II.1 hat keinen Einfluss auf allfällige Bewilligungen<br />
von einzelnen Signalisationen in den Gemeinden.<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 29
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" <strong>Leitfaden</strong> touristische Signalisation<br />
Anhang II.2 Teilinventar bestehende Signalisation<br />
Gemeinde Standort Signalisationstyp Beschriftung 1 Beschriftung 2 Beschriftung 3<br />
Bätterkinden Kreisel Wegweiser Schloss Landshut<br />
Bätterkinden Kreisel Wegweiser Schloss Landshut<br />
Burgdorf Hinweist afeln M useum Franz Gertsch Diverses<br />
Burgdorf Hinweist afeln M useen Diverses<br />
Burgdorf Wegweiser Sommerhaus Schat tenweg<br />
Burgdorf Wegweiser M useum Franz Gertsch Kornhaus<br />
Burgdorf Wegweiser Info<br />
Burgdorf Wegweiser Zeltplatz M inigolf Tennis<br />
Burgdorf Wegweiser Schwimmbad Hallenbad<br />
Burgdorf Wegweiser Info<br />
Burgdorf Wegweiser Kornhaus<br />
Burgdorf Wegweiser Zeltplatz M inigolf Tennis<br />
Burgdorf Wegweiser Schwimmbad Hallenbad<br />
Burgdorf Wegweiser Schwimmbad Hallenbad<br />
Burgdorf Wegweiser Info<br />
Burgdorf Wegweiser Zeltplatz M inigolf<br />
Burgdorf Wegweiser Zeltplatz<br />
Burgdorf Wegweiser Minigolf<br />
Burgdorf Wegweiser Info<br />
Burgdorf Wegweiser Info<br />
Burgdorf Wegweiser M useum Franz Gertsch Kornhaus<br />
Burgdorf Wegweiser Squash<br />
Burgdorf Wegweiser Info<br />
Burgdorf Wegweiser M useen<br />
Burgdorf Wegweiser M useen<br />
Burgdorf Wegweiser Info<br />
Burgdorf Wegweiser Zeltplatz<br />
Burgdorf Wegweiser Squash<br />
Burgdorf Wegweiser Squash<br />
Burgdorf Wegweiser Squash<br />
Burgdorf Wegweiser M useen<br />
Burgdorf Wegweiser Info<br />
Burgdorf Wegweiser Fussball<br />
Burgdorf Wegweiser Tennis<br />
Burgdorf Wegweiser M useen<br />
Burgdorf Wegweiser Info<br />
Burgdorf Wegweiser Squash<br />
Burgdorf Wegweiser Kornhaus<br />
Burgdorf Wegweiser Info<br />
Burgdorf Wegweiser M useum Franz Gertsch<br />
Burgdorf Wegweiser M useen<br />
Burgdorf Wegweiser Info<br />
Burgdorf Wegweiser Kornhaus<br />
Burgdorf Wegweiser Info<br />
Burgdorf Wegweiser Info<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 30
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" <strong>Leitfaden</strong> touristische Signalisation<br />
Gemeinde Standort Signalisationstyp Beschriftung 1 Beschriftung 2 Beschriftung 3<br />
Burgdorf Willkommenstafel für Ortschaften Burgdorf<br />
Burgdorf Willkommenstafel für Ortschaften Burgdorf<br />
Burgdorf Willkommenstafel für Ortschaften Burgdorf<br />
Dürrenrot h Fuchsloch Wegweiser Hist . Landgast hof<br />
Dürrenrot h Hulligen Wegweiser Hist . Landgast hof<br />
Grosshöchst et ten <strong>Region</strong>ale Willkommenst af el Willkommen Emment al<br />
Hutt wil Haäbernbad <strong>Region</strong>ale Willkommenst af el Willkommen Emment al<br />
Hutt wil Schwende <strong>Region</strong>ale Willkommenst af el Willkommen Emment al<br />
Kiesen <strong>Region</strong>ale Willkommenst af el Emment al<br />
Langnau i.E. Bärau Wegweiser Zeltplat z<br />
Langnau i.E. Wegweiser Zeltplat z<br />
Langnau i.E. Wegweiser Zeltplat z<br />
Langnau i.E. Wegweiser Zeltplat z<br />
Langnau i.E. Wegweiser Zeltplat z<br />
Langnau i.E. Kreisel Wegweiser Fussball Hallenbad M inigolf<br />
Langnau i.E. Kreisel Wegweiser Eisst adion<br />
Langnau i.E. Wegweiser M inigolf Hallenbad Fussball<br />
Langnau i.E. Wegweiser Inf o<br />
Langnau i.E. Wegweiser Kupferschmiede<br />
Langnau i.E. Wegweiser Eisst adion<br />
Langnau i.E. Kreisel Wegweiser Hallenbad M inigolf Zeltplat z<br />
Langnau i.E. China Rest . Wegweiser Zeltplat z<br />
Langnau i.E. Wegweiser Jugendherberge<br />
Langnau i.E. Wegweiser Jugendherberge<br />
Langnau i.E. Wegweiser Jugendherberge<br />
Langnau i.E. Willkommenstaf el f ür Ortschaf t en Herzlich Willkommen Langnau<br />
Langnau i.E. Willkommenstaf el f ür Ortschaf t en Herzlich Willkommen Langnau<br />
Langnau i.E. Willkommenstaf el f ür Ortschaf t en Herzlich Willkommen Langnau<br />
Lyssach Hinweistafeln Diverses<br />
Lyssach Doppel-Kreisel Wegweiser Emment al<br />
Lyssach <strong>Region</strong>ale Willkommenst af el Willkommen Emment al<br />
M ünsingen <strong>Region</strong>ale Willkommenst af el Willkommen Emment al<br />
Oppligen <strong>Region</strong>ale Willkommenst af el Willkommen Emment al<br />
Röt henbach i.E. Waldecke Wegweiser Fussweg zum Turm<br />
Röt henbach i.E. Waldecke Wegweiser Fussweg zum Turm<br />
Röt henbach i.E. Rest . Chuderhüsi Wegweiser Fussweg zum Turm<br />
Röt henbach i.E. <strong>Region</strong>ale Willkommenst af el Willkommen Emment al<br />
Rüdt ligen-Alchenf lüh Hinweist af eln Diverses Emment al<br />
Rüdt ligen-Alchenf lüh Ausf ahrt A1 Hinweist af eln Diverses Emment al<br />
Rüdt ligen-Alchenf lüh Ausf ahrt A1 Hinweist af eln Diverses Emment al<br />
Rüegsau Brücke b. Bhf Wegweiser Emme-M useum 120m<br />
Schangnau Ortsmit t e Hinweist af eln Wanderwege<br />
Schangnau Ortseingang <strong>Region</strong>ale Willkommenst af el Willkommen Emment al<br />
Signau Wegweiser Burg Kirche Inf o<br />
Signau Ortseingang Wegweiser Inf o Kirche Burg<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 31
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" <strong>Leitfaden</strong> touristische Signalisation<br />
Gemeinde Standort Signalisationstyp Beschriftung 1 Beschriftung 2 Beschriftung 3<br />
Signau An Bahnlinie Wegweiser Signau Kirche Inf o<br />
Sumiswald Bahnhof Wegweiser<br />
Sumiswald Ortseingang Willkommenstaf el f ür Ortschaf t en Gemeinde Sumiswald<br />
Sumiswald Ortseingang Willkommenstaf el f ür Ortschaf t en Gemeinde Sumiswald<br />
Trachselwald Hinweist af eln Wanderwege<br />
Trachselwald An Haus Wegweiser Simon Gf eller Gedenkst ube<br />
Trachselwald Wegweiser Zit her M useum<br />
Trubschachen Wegweiser Heimat museum<br />
Trubschachen Ortseingang Willkommenstaf el f ür <strong>Region</strong>en Willkommen Emment al<br />
Ut zenst orf Jurast r. Kreisel Wegweiser Schloss Landshut<br />
Ut zenst orf Wegweiser Schloss Landshut<br />
Ut zenst orf Wegweiser Schloss Landshut<br />
Ut zenst orf Wegweiser Schloss Landshut<br />
Ut zenst orf Wegweiser Schloss Landshut<br />
Wynigen Willkommenstaf el f ür <strong>Region</strong>en Willkommen Emment al<br />
Tabelle II.1: Teilinventar bestehende Signalisation gemäss Angaben der Gemeinden (regionale Willkommenstafeln grün hinterlegt)<br />
Die vorliegende Auflistung ist lediglich ein Teilinventar <strong>und</strong> nicht abschliessend. Anhang II.2 hat keinen<br />
Einfluss auf allfällige Bewilligungen von einzelnen Signalisationen in den Gemeinden.<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 32
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" <strong>Leitfaden</strong> touristische Signalisation<br />
Anhang II.3 Vorgeschlagene touristische Objekte<br />
Für Signalisation vorgeschlagene touristische Objekte<br />
Objekt Standort/Gemeinde Bemerkungen Priorität<br />
<strong>Emmental</strong>er Schaukäserei Affoltern Bessere Signalisierung 1<br />
Schaukäserei ESK Affoltern Ab Hasle B'hof, Weier, Häusernmoos 2<br />
Lueg Denkmal Affoltern Als Aussichtspunkt signalisieren 2<br />
Dorfzentrum Dürrenroth Dürrenroth Abklären 3<br />
Holzbogenbrücke Wintersei Hasle - Rüegsau grösste Freigespannte Holzbrücke von Europa 3<br />
Schloss Trachselwald (Ausstellung) Heimisbach 2<br />
Simon Gfeller Gedenkstube Heimisbach 2<br />
Sandsteinlehrpfad Krauchthal 3<br />
Gotthelfzentrum GZE Lützelflüh 2<br />
Gotthelfzentrum Lützelflüh 2<br />
Kulturmühle Lützelflüh 2<br />
Rothöhe Oberburg Als Aussichtpunkt signalisieren 2<br />
Kirche Würzbrunnen Röthenbach Wegweiser im Dorf 2<br />
Aussichtsturm / Chuderhüsi Röthenbach Wegweiser im Dorf 2<br />
Emmenmuseum Rüegsauschachen 3<br />
Räbloch Eingang Schangnau Hinweistafel nicht vorhanden 2<br />
Skilift, Camping Schangnau Hinweistafel nicht vorhanden 3<br />
Steinmösli, Räbloch Steinmösli Wegweiser 2<br />
Forum Sumiswald bereits signalisiert 2<br />
Lüderenalp Sumiswald 2<br />
Schloss Sumiswald Sumiswald sobald Nutzung klar! 3<br />
Napf/M ettlenalp Trub Erreichbarkeiten prüfen 2<br />
Täuferversteck Trub 2<br />
Kapf + Sahlenweidli Zihlmatt Eggiwil Wegweiser 3<br />
Tabelle II.2: Anlässlich Workshop vom 06.04.2011 vorgeschlagene touristische Objekte<br />
Legende:<br />
Prioritäten<br />
1: Horizont für Umsetzung ca. 2 Jahre<br />
2: Horizont für Umsetzung ca. 3 Jahre<br />
3: Horizont für Umsetzung ca. 4-5 Jahre<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 33
Kapitel III Richtlinien <strong>und</strong> Anforderungen<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 34
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" Richtlinien <strong>und</strong> Anforderungen<br />
III.1 Kurzübersicht<br />
III.1.1 Einzelne touristische Signalisationen regionaler <strong>und</strong> kommunaler Bedeutung<br />
Unter diese Kategorie fallen Signalisationen wie Willkommenstafeln für Gemeinden, Hinweise auf<br />
touristische Objekte <strong>und</strong> Wegweisungen.<br />
Für die Erstellung <strong>und</strong> Bewilligungsverfahren dieser einzelnen touristischen Signalisationen sind<br />
die folgenden Kapitel <strong>und</strong> Abschnitte zu berücksichtigen:<br />
Standorte <strong>und</strong> grafische Ausgestaltung: Kapitel III, Abschnitt III.3<br />
Bewilligungsverfahren/Dokumente: Kapitel IV<br />
Umsetzung/Finanzierung: Kapitel V<br />
III.1.2 Individuelle Hinweis- <strong>und</strong> Willkommenssignalisation<br />
Individuell gestaltete Hinweis- <strong>und</strong> Willkommenstafeln, welche nicht als touristische Signalisationen<br />
ausgestaltet sind, sind nicht zulässig.<br />
III.2 Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Weisungen<br />
Die touristische Signalisation untersteht verschiedenen gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Normen,<br />
welche bei der <strong>Konzept</strong>ionierung <strong>und</strong> Ausgestaltung des touristischen Erscheinungsbildes der <strong>Region</strong><br />
<strong>Emmental</strong> berücksichtigt werden müssen. Nachstehend sind die gesetzlichen <strong>und</strong> normativen<br />
Rahmenbedingungen für die touristische Signalisation zusammengefasst.<br />
III.2.1 Gesetzgebung <strong>und</strong> Weisungen des B<strong>und</strong>es<br />
Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01)<br />
Art. 5 Signale <strong>und</strong> Markierungen<br />
3 Im Bereich der für Motorfahrzeuge oder Fahrräder offenen Strassen dürfen nur die vom<br />
B<strong>und</strong>esrat vorgesehenen Signale <strong>und</strong> Markierungen verwendet <strong>und</strong> nur von den zuständigen<br />
Behörden oder mit deren Ermächtigung angebracht werden.<br />
Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV, SR 741.21)<br />
Art. 49 Gr<strong>und</strong>sätze<br />
2 Wegweiser, Vorwegweiser <strong>und</strong> Einspurtafeln nennen in erster Linie Ortschaften; nötigenfalls<br />
werden auch wichtige örtliche Verkehrspunkte (z.B. Bahnhof, Zentrum, Spital) angegeben.<br />
Für die Betriebswegweiser gilt Art. 54 Abs. 4, für die touristische Signalisation <strong>und</strong><br />
die Hotelwegweiser Art. 54 Abs. 9. Die in der Wegweisung verwendbaren Symbole <strong>und</strong><br />
ihre Bedeutung werden in Anhang 2 Ziff. 5 aufgeführt.<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 35
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" Richtlinien <strong>und</strong> Anforderungen<br />
Art. 54 Besondere Wegweiser <strong>und</strong> Vorwegweiser<br />
9 Für die touristische Signalisation <strong>und</strong> die Hotelwegweiser erlässt das UVEK Weisungen.<br />
Art. 62 Verschiedene Hinweise<br />
4 Die Signale „Hotel-Motel“, „Restaurant“ <strong>und</strong> „Erfrischungen“ werden nur aufgestellt, wo<br />
die Strassenbenützer entsprechende Einrichtungen oder Gebäude schwer erkennen oder<br />
finden können; die Namen der Betriebe dürfen nicht aufgeführt werden.<br />
Art. 101 Gr<strong>und</strong>sätze<br />
1 In dieser Verordnung nicht vorgesehene Signale <strong>und</strong> Markierungen sind unzulässig; vorbehalten<br />
bleiben die vom UVEK bewilligten Signale <strong>und</strong> Markierungen (Art. 54 Abs. 9, 61<br />
<strong>und</strong> 115).<br />
Weisungen des UVEK<br />
Weisungen über die Signalisation touristisch bedeutsamer <strong>Region</strong>en auf Autobahnen <strong>und</strong> Autostrassen<br />
vom 14. Mai 2012 (Stand am 1. September 2012)<br />
Verordnung über die auf die Signalisation von Strassen, Fuss- <strong>und</strong> Wanderwegen anwendbaren<br />
Normen vom 12.06.2007, worin die Normen des VSS SN 640 822 als verbindliche Norm<br />
für Leiteinrichtungen erklärt wird (Art. 5).<br />
Normen VSS<br />
SN 640 827 c Strassensignale; Touristische Signalisation an Haupt- <strong>und</strong> Nebenstrassen<br />
(Juni 1995)<br />
SN 640 870 -1 (EN 12899-1:2001) Ortsfeste, vertikale Strassenverkehrszeichen; Verkehrszeichen<br />
(30. Juni 2002)<br />
SN 640 846 Signale, Anordnung an Haupt- <strong>und</strong> Nebenstrassen (Oktober 1994)<br />
III.2.2 Gesetzgebung <strong>und</strong> Weisungen des Kantons Bern<br />
Als Gr<strong>und</strong>lage der kantonalen Weisung ist die Schweizer Norm SN 640 827c der Vereinigung der<br />
Schweizerischen Strassenfachleute (VSS) massgebend. Die kantonale Weisung wird gestützt auf<br />
die eidgenössische Strassenverkehrsgesetzgebung <strong>und</strong> die kantonale Strassenverordnung vom<br />
29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) erlassen (siehe Kapitel „Rechtsgr<strong>und</strong>lagen“).<br />
Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1)<br />
Art. 45 Wegweisung<br />
1<br />
Die für den Erlass von Verkehrsmassnahmen zuständige Behörde ist auch zuständig für<br />
die Wegweisung. Die Absätze 2 bis 5 bleiben vorbehalten.<br />
2 Die Wegweisung, die notwendigerweise nach einem lokalen oder regionalen Gesamtplan<br />
erfolgt wie insbesondere die touristische Signalisation, bedarf auf allen Strassen der Zustimmung<br />
des Tiefbauamts.<br />
3 Wird die Wegweisung gemäss Art. 115 der Signalisationsverordnung des B<strong>und</strong>es vom 5.<br />
September 1979 (SSV) privaten Organisationen übertragen, so erteilt das Tiefbauamt die<br />
erforderlichen Weisungen.<br />
Art. 49 Zuständigkeit für Anbringung <strong>und</strong> Unterhalt<br />
1 Signale werden durch die zum Erlass der entsprechenden Verkehrsmassnahme zuständige<br />
Behörde oder mit deren Ermächtigung angebracht <strong>und</strong> unterhalten.<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 36
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" Richtlinien <strong>und</strong> Anforderungen<br />
2 Die vorübergehende Wegweisung für Veranstaltungen <strong>und</strong> private Anlässe aller Art ist<br />
auf allen Strassen mit Ausnahme der Nationalstrassen sowie der kantonalen Autobahnen<br />
<strong>und</strong> Autostrassen der zuständigen Behörde der Gemeinden vorbehalten. Für die vorübergehende<br />
Wegweisung auf Kantonsstrassen ist die Zustimmung des Tiefbauamts erforderlich.<br />
3 Wo Private ermächtigt sind, Signale auf öffentlichen Strassen anzubringen, können die<br />
für Verkehrsanordnung zuständigen Behörden Weisungen über die Art <strong>und</strong> Weise der<br />
Anbringung erlassen. Werden Signale von Verbänden planmässig für mehrere Strassen<br />
angebracht, so bedarf der Plan der Zustimmung des Tiefbauamts.<br />
Geltungsbereich <strong>und</strong> Gegenstand der kantonalen Weisung<br />
Diese Weisung gilt für Haupt- <strong>und</strong> Nebenstrassen sowie Verkehrsflächen, deren Betrieb dem<br />
Strassenverkehrsrecht untersteht (z.B. öffentliche Plätze). Für bewilligte Signalisationen, die dieser<br />
Weisung nicht entsprechen, gilt die Besitzstandsgarantie. Solche Signalisationen sind möglichst<br />
bald, spätestens aber bei deren Erneuerung der vorliegenden Weisung anzupassen.<br />
In der kantonalen Weisung wird in Ergänzung zur VSS-Norm SN 640 827c die Anordnung <strong>und</strong><br />
Darstellung der touristischen Signalisation im Kanton Bern festgelegt.<br />
Begriffe<br />
i. Touristische Signalisation<br />
Die touristische Signalisation umfasst Hinweise auf<br />
Touristische <strong>Region</strong>en - Kulturstätten von überregionaler Bedeutung<br />
Touristisch bedeutsame Ortschaften<br />
Ziele, die mit fixen Symbolen angezeigt werden<br />
Sie erfolgt mittels Wegweisern, Symboltafeln, Willkommenstafeln <strong>und</strong> Hinweistafeln.<br />
ii. Strassenreklame<br />
Als Strassenreklamen gelten alle Werbeformen <strong>und</strong> anderen Ankündigungen in Schrift, Bild, Licht,<br />
Ton usw., die im Wahrnehmungsbereich der Fahrzeugführenden liegen, während diese ihre Aufmerksamkeit<br />
dem Verkehr zuwenden.<br />
Gr<strong>und</strong>sätze der touristischen Signalisation<br />
Die touristische Signalisation darf nicht zur Begünstigung einzelner Betriebe <strong>und</strong> Anlagen<br />
führen.<br />
Wenn ein Ort mehrere touristisch bedeutsame Objekte aufweist, ist ein Gesamtkonzept aufgr<strong>und</strong><br />
einer Bestandsaufnahme dieser Objekte zur erstellen.<br />
Einrichtungen, deren Betrieb für längere Zeit eingestellt ist (wie Skilifte im Sommer), dürfen<br />
während dieser Periode für den fliessenden Verkehr nicht signalisiert sein.<br />
Die minimalen Ausgestaltungsstufen der Signale sowie die farbmetrischen licht- <strong>und</strong> materialtechnischen<br />
Anforderungen an die Signale sind in der VSS-Norm SN 640 870-1 „Ortsfeste,<br />
vertikale Strassenverkehrszeichen; Verkehrszeichen“ geregelt.<br />
Es ist unzulässig, Hinweistafeln, die als Signalisation nach dieser Weisung zu gestalten sind,<br />
im Verfahren für Strassenreklamen zu behandeln.<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 37
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" Richtlinien <strong>und</strong> Anforderungen<br />
Kann ein touristischer Hinweis nicht als „Touristische Signalisation“ bewilligt werden,<br />
so darf er auch nicht als Strassenreklame bewilligt werden.<br />
Strassenreklamen, welche touristische Hinweise, touristische Symbole, Aufschriften<br />
wie „Willkommen“, „Auf Wiedersehen“ etc. beinhalten, oder in Bezug auf Inhalt, Gestaltung<br />
<strong>und</strong> Aussehen einer touristischen Signalisation ähnlich sind, können aufgr<strong>und</strong><br />
von Art. 96 Abs. 1 Bst. c SSV nicht bewilligt werden.<br />
Bei Unklarheiten, ob ein Hinweis als touristische Signalisation oder als Strassenreklame einzustufen<br />
ist, empfiehlt sich eine Rücksprache mit den Sachverständigen der Bereiche Verkehrstechnik<br />
(Signalisation) oder Strassenbaupolizei im zuständigen Oberingenieurkreis.<br />
III.3 Weisungen zu Standorten <strong>und</strong> Gestaltung<br />
Die touristische Signalisation umfasst verschiedene Beschilderungstypen, welche verwendet werden<br />
können. Zudem gelten zu Standorten <strong>und</strong> zur Ausgestaltung der Signalisation Weisungen.<br />
Nachfolgend sind die Rahmenbedingungen für diese Aspekte der Signalisation zusammengefasst.<br />
III.3.1 <strong>Region</strong>ale Willkommenstafeln<br />
Gr<strong>und</strong>sätzliches<br />
<strong>Region</strong>ale Willkommenstafeln stehen eingangs der entsprechenden geografischen oder touristischen<br />
<strong>Region</strong>. Sie dürfen nicht mit anderen Signalen verb<strong>und</strong>en oder in deren Nähe aufgestellt<br />
werden.<br />
<strong>Region</strong>ale Willkommenstafeln dürfen keine Ortsnamen enthalten.<br />
Als Willkommenstafeln kommen die untenstehenden Beispiele infrage. Es darf jedoch nur einer<br />
der beiden Typen verwendet werden. Dieser wird für die ganze <strong>Region</strong> verwendet.<br />
Ausführungsbeispiel 1(aktuell gültiges Layout)<br />
Die Gr<strong>und</strong>farbe ist dunkelbraun. Die Aufschriften <strong>und</strong> die Strichzeichnung sind hellbraun oder<br />
weiss.<br />
Zulässiger Inhalt:<br />
Name der geografischen oder touristischen <strong>Region</strong><br />
"Willkommen" in maximal 3 Sprachen<br />
Ein kurzer touristischer Hinweis<br />
Eine Strichzeichnung zur Identifikation der <strong>Region</strong><br />
Ein touristisches Signet<br />
Abbildung III.1: <strong>Region</strong>ale Willkommenstafel <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> an Kantonsstrassen<br />
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<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" Richtlinien <strong>und</strong> Anforderungen<br />
Ausführungsbeispiel entspricht dem aktuell gültigen Erscheinungsbild der <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> für<br />
regionale Willkommenstafeln an Kantonsstrassen.<br />
Ausführungsbeispiel 2<br />
Die Willkommenstafel weist unten <strong>und</strong> oben je ein dunkelbraunes Beschriftungsfeld auf. Touristische<br />
Symbole sind nicht zulässig.<br />
Im Beschriftungsfeld oben stehen der Name der geografischen oder touristischen <strong>Region</strong> in<br />
Kursivschrift (Hellbraun oder weiss) <strong>und</strong> allenfalls ein touristisches Signet.<br />
Die Mittelzone kann unter den folgenden Voraussetzungen frei gestaltet werden:<br />
Einfache <strong>und</strong> schnelle Wahrnehmung<br />
Kurze <strong>und</strong> schnell verständliche Zusatztexte werden toleriert (z.B. "Ferien- <strong>und</strong> Wanderland",<br />
"Kultur <strong>und</strong> Sport", etc.)<br />
Für Zusatztexte ist nur eine Sprache zulässig<br />
Die Schriftart muss leserlich <strong>und</strong> gut wahrnehmbar sein<br />
Nicht erlaubt sind in der Mittelzone:<br />
Texte zur Begrüssung der Verkehrsteilnehmer<br />
Hinweise auf Ortschaften, Berge, Hügelzüge, Seen, etc.<br />
Zusatztexte, die zum Nachdenken anregen <strong>und</strong> dadurch die Verkehrssicherheit gefährden<br />
können (z.B. "aktiv", "energievoll", "Bergerlebnis", etc.)<br />
Das Beschriftungsfeld unten ist reserviert für die Aufschrift "Willkommen" (hellbraun oder<br />
weiss) in maximal 3 frei wählbaren Sprachen.<br />
Abbildung III.2: <strong>Region</strong>ale Willkommenstafel (Beispiel 2)<br />
III.3.2 <strong>Region</strong>ale Ankündigungstafeln an Nationalstrassen<br />
Gr<strong>und</strong>sätzliches<br />
Das ASTRA erlaubt die Errichtung einer regionalen Willkommenstafel im Fall des <strong>Emmental</strong>s<br />
nicht, da die <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> auf der A1 lediglich zwischen Kirchberg <strong>und</strong> Kernenried durchfahren<br />
wird.<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong> werden an den Autobahnstandorten regionale Ankündigungstafeln errichtet.<br />
Die Ankündigungstafel zeigt den Verkehrsteilnehmenden an, dass die auf der Signalisationstafel<br />
angegebenen touristischen Ziele oder <strong>Region</strong>en über die nächste Ausfahrt erreicht werden können.<br />
Auf einer Ankündigungstafel darf maximal auf drei touristisch bedeutsame Ziele oder <strong>Region</strong>en<br />
hingewiesen werden.<br />
Zur Verdeutlichung, dass die Autobahn oder Autostrasse an der nächsten Ausfahrt verlassen werden<br />
muss, sind Ankündigungstafeln am rechten unteren Rand zwingend mit einem im Winkel von<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 39
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" Richtlinien <strong>und</strong> Anforderungen<br />
30° schräg nach oben gerichteten, in weisser oder bei weissem Hintergr<strong>und</strong> in brauner Farbe gehaltenen<br />
Ausfahrtspfeil zu versehen.<br />
Die Kantone sind in der Wahl der Text- oder Bildelemente gr<strong>und</strong>sätzlich frei. Die Text- oder<br />
Bildelemente müssen jedoch einen genügenden Bezug zu den signalisierten touristischen Zielen<br />
aufweisen.<br />
Mindestens ein Drittel der Tafelfläche ist in einem Einheitlichen durchgehenden Braunton (Pantone<br />
168 c oder RAL 8002) zu halten.<br />
Die Namen der touristischen Ziele oder <strong>Region</strong>en müssen einfach lesbar sein <strong>und</strong> die Schrift muss<br />
sich gut vom übrigen Tafelinhalt abheben.<br />
Die Mindestschriftgrösse beträgt 25cm.<br />
Die touristischen Signalisationstafeln an Nationalstrasse haben ein Mass von mindestens 275cm<br />
(Breite) x 215cm (Höhe) <strong>und</strong> maximal 450cm (Breite) x 350cm (Höhe). Das Verhältnis von 9:7<br />
zwischen Breite <strong>und</strong> Höhe ist in jedem Fall einzuhalten.<br />
Abbildung III.3: <strong>Region</strong>ale Ankündigungstafel <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> an Nationalstrassen<br />
Ausführungsbeispiel entspricht dem vorgeschlagenen Erscheinungsbild der <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> für<br />
regionale Ankündigungstafeln an Nationalstrassen.<br />
III.3.3 Hinweistafeln<br />
Gr<strong>und</strong>sätzliches<br />
Hinweistafeln enthalten den Ortsnamen <strong>und</strong> die Bezeichnung von höchstens zwei Kulturstätten<br />
von überregionaler Bedeutung, die Distanz zur Ortschaft oder zur Kulturstätte <strong>und</strong> ein auf die<br />
Kulturstätte bezogenes Signet.<br />
Anstelle des Ortsnamens kann der Name der Kulturstätte angegeben werden.<br />
Hinweistafeln stehen auf Haupt- oder wichtigen Nebenstrassen, welche zur Kulturstätte führen;<br />
aus jeder Anfahrtsrichtung ist nur eine Hinweistafel zulässig.<br />
Ausführungsbeispiel<br />
Hinweistafeln mit Trennstrich werden für kurze Orts- <strong>und</strong> Kulturstättennamen, Hinweistafeln ohne<br />
Trennstrich für lange Orts- <strong>und</strong> Kulturstättennamen verwendet.<br />
Hinweistafeln sind rechteckig <strong>und</strong> dunkelbraun mit weissem Signet <strong>und</strong> weisser Kursivschrift.<br />
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Abbildung III.4: Hinweistafel<br />
Abmessungen:<br />
Die folgende Grafik zeigt die Bemassung der Hinweistafeln. Die Bemassungen sind in cm angegeben.<br />
Abbildung III.5: Abmessungen Hinweistafel<br />
III.3.4 Distanztafel für touristische Verkehrspunkte<br />
Gr<strong>und</strong>sätzliches<br />
Distanztafeln für touristische Verkehrspunkte mit überregionaler Bedeutung stehen zwischen dem<br />
touristischen Verkehrspunkt <strong>und</strong> der nächsten wichtigen Strassenverzweigung. Sie dürfen nicht<br />
mit anderen Signalen verb<strong>und</strong>en oder in deren Nähe aufgestellt werden.<br />
Es kann zwischen den nachfolgend beschriebenen zwei Beispielen gewählt werden. Zulässig ist<br />
jedoch nur eine Tafelart.<br />
Sie dürfen einzig den Namen des Verkehrspunktes <strong>und</strong> eine Distanzangabe enthalten. Eine Aufschrift<br />
„Willkommen“, Ortsnamen <strong>und</strong> wegweisende Elemente sind nicht erlaubt.<br />
Ausführungsbeispiel 1<br />
Die Gr<strong>und</strong>farbe ist dunkelbraun. Die Aufschriften <strong>und</strong> die Grafiken sind hellbraun oder weiss. Zusätzlich<br />
ist ein touristisches Signet erlaubt.<br />
Zulässige Aufschriften sind der Name der touristischen Stätte <strong>und</strong> eine Distanzangabe.<br />
Distanzen < 1000m werden in Metern angegeben <strong>und</strong> sind auf 10m auf- bzw. abzur<strong>und</strong>en. Distanzen<br />
≥ 1000m werden in Kilometern angegeben <strong>und</strong> sind auf 100m auf- bzw. abzur<strong>und</strong>en.<br />
Die Distanzangabe ist in Kursivschrift zu schreiben.<br />
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<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" Richtlinien <strong>und</strong> Anforderungen<br />
Abbildung III.6: Distanztafel für touristische Verkehrspunkte (Beispiel 1)<br />
Ausführungsbeispiel 2<br />
Die Tafel weist unten <strong>und</strong> oben je ein dunkelbraunes Beschriftungsfeld auf. Touristische Symbole<br />
sind nicht zulässig.<br />
Im Beschriftungsfeld oben stehen der Name des touristischen Verkehrspunktes in Kursivschrift<br />
(hellbraun oder weiss) <strong>und</strong> ein allfälliges touristisches Signet.<br />
Die Mittelzone kann unter den folgenden Voraussetzungen frei gestaltet werden:<br />
Einfache <strong>und</strong> schnelle Wahrnehmung<br />
Eine zweckdienliche Präsentation<br />
Kurze, schnell verständliche Zusatztexte werden toleriert (z.B. "Ferien- <strong>und</strong> Wanderland",<br />
Kultur <strong>und</strong> Sport", etc.)<br />
Für die Zusatztexte ist nur eine Sprache zulässig<br />
Die Schriftart muss leserlich <strong>und</strong> gut wahrnehmbar sein<br />
Nicht erlaubt sind in der Mittelzone:<br />
Texte zur Begrüssung der Verkehrsteilnehmer<br />
Hinweise auf Anlässe, Sonderausstellungen, etc.<br />
Zusatztexte, die zum Nachdenken anregen <strong>und</strong> dadurch die Verkehrssicherheit gefährden<br />
können (z.B. "aktiv", "energievoll", "Bergerlebnis", etc.)<br />
Das Beschriftungsfeld unten ist reserviert für die Distanzangabe in Kursivschrift (hellbraun<br />
oder weiss). Distanzen < 1000m werden in Metern angegeben <strong>und</strong> sind auf 10m auf- bzw. abzur<strong>und</strong>en.<br />
Distanzen ≥ 1000m werden in Kilometern angegeben <strong>und</strong> sind auf 100m auf- bzw. abzur<strong>und</strong>en.<br />
Abbildung III.7: Distanztafel für touristische Verkehrspunkte (Beispiel 2)<br />
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<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" Richtlinien <strong>und</strong> Anforderungen<br />
III.3.5 Willkommenstafel für touristische Verkehrspunkte<br />
Gr<strong>und</strong>sätzliches<br />
Willkommenstafeln für touristische Verkehrspunkte mit überregionaler Bedeutung stehen innerorts<br />
0 - 50 m <strong>und</strong> ausserorts 150 - 250 m vor der touristischen Stätte. Sie dürfen keine wegweisenden<br />
Elemente, keine Ortsnamen <strong>und</strong> keine Distanzangaben enthalten. Sie dürfen nicht mit<br />
anderen Signalen verb<strong>und</strong>en oder in deren Nähe aufgestellt werden.<br />
Es kann zwischen den nachfolgend beschriebenen zwei Beispielen gewählt werden. Zulässig ist<br />
jedoch nur eine Tafelart.<br />
Ausführungsbeispiel 1<br />
Die Gr<strong>und</strong>farbe ist dunkelbraun. Die Aufschriften <strong>und</strong> die Grafiken sind hellbraun oder weiss. Zusätzlich<br />
ist ein touristisches Signet erlaubt.<br />
Zulässige Aufschriften sind der Name der touristischen Stätte, ein kurzer touristischer Hinweis<br />
<strong>und</strong> die Aufschrift "Willkommen" in maximal 3 Sprachen.<br />
Abbildung III.8: Willkommenstafel für touristische Verkehrspunkte (Beispiel 1)<br />
Ausführungsbeispiel 2<br />
Die Tafel weist unten <strong>und</strong> oben je ein dunkelbraunes Beschriftungsfeld auf. Touristische Symbole<br />
sind nicht zulässig.<br />
Im Beschriftungsfeld oben stehen der Name der touristischen Einrichtung in Kursivschrift<br />
(hellbraun oder weiss) <strong>und</strong> allenfalls ein touristisches Signet.<br />
Die Mittelzone kann unter den folgenden Voraussetzungen frei gestaltet werden:<br />
Einfache <strong>und</strong> schnelle Wahrnehmung<br />
Eine zweckdienliche Präsentation<br />
Kurze <strong>und</strong> schnell verständliche Zusatztexte werden toleriert (z.B. "Ferien- <strong>und</strong> Wanderland",<br />
"Kultur <strong>und</strong> Sport", etc.)<br />
Für Zusatztexte ist nur eine Sprache zulässig<br />
Die Schriftart muss leserlich <strong>und</strong> gut wahrnehmbar sein<br />
Nicht erlaubt sind in der Mittelzone:<br />
Texte zur Begrüssung der Verkehrsteilnehmer<br />
Hinweise auf Anlässe, Sonderausstellungen, etc.<br />
Zusatztexte, die zum Nachdenken anregen <strong>und</strong> dadurch die Verkehrssicherheit gefährden<br />
können (z.B. "aktiv", "energievoll", "Bergerlebnis", etc.)<br />
Das Beschriftungsfeld unten ist reserviert für die Aufschrift "Willkommen" (hellbraun oder<br />
weiss) in maximal 3 frei wählbaren Sprachen.<br />
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<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" Richtlinien <strong>und</strong> Anforderungen<br />
Abbildung III.9: Willkommenstafel für touristische Verkehrspunkte (Beispiel 2)<br />
III.3.6 Touristische Willkommenstafel für Ortschaften<br />
Gr<strong>und</strong>sätzliches<br />
Besteht am Ortseingang bereits eine Symboltafel gemäss Abschnitt III.3.7, darf keine zusätzliche<br />
touristische Willkommenstafel für Ortschaften aufgestellt werden.<br />
Touristische Willkommenstafeln für Ortschaften stehen im Bereich des Ortseingangs, dürfen jedoch<br />
nicht mit anderen Signalen verb<strong>und</strong>en oder in deren Nähe aufgestellt werden.<br />
Touristische Willkommenstafeln dürfen keine <strong>Region</strong>sbezeichnungen enthalten.<br />
Es kann zwischen den nachfolgend beschriebenen zwei Beispielen gewählt werden. Zulässig ist<br />
jedoch nur eine Tafelart.<br />
Ausführungsbeispiel 1<br />
Die Gr<strong>und</strong>farbe ist dunkelbraun. Die Aufschriften <strong>und</strong> die Grafik sind hellbraun oder weiss. Zusätzlich<br />
ist ein touristisches Signet erlaubt.<br />
Zulässige Aufschriften sind:<br />
Name der Ortschaft<br />
"Willkommen" in maximal 3 Sprachen<br />
Ein kurzer touristischer Hinweis<br />
Nicht zulässig sind touristische Symbole.<br />
Abbildung III.10: Willkommenstafel für Ortschaften (Beispiel 1)<br />
Ausführungsbeispiel 2<br />
Die Tafel weist unten <strong>und</strong> oben je ein dunkelbraunes Beschriftungsfeld auf. Touristische Symbole<br />
sind nicht zulässig.<br />
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<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" Richtlinien <strong>und</strong> Anforderungen<br />
Im Beschriftungsfeld oben stehen der Name der Ortschaft in Kursivschrift (hellbraun oder<br />
weiss) <strong>und</strong> allenfalls ein dazugehörendes Orts- oder Gemeindewappen <strong>und</strong>/oder ein touristisches<br />
Signet.<br />
Die Mittelzone kann unter den folgenden Voraussetzungen frei gestaltet werden:<br />
Einfache <strong>und</strong> schnelle Wahrnehmung in Bild, Grafik <strong>und</strong> Text<br />
Eine zweckdienliche Präsentation<br />
Kurze <strong>und</strong> schnell verständliche Zusatztexte werden toleriert (z.B. "Ferien- <strong>und</strong> Wanderland",<br />
"Kultur <strong>und</strong> Sport", etc.)<br />
Für Zusatztexte ist nur eine Sprache zulässig<br />
Die Schriftart muss leserlich <strong>und</strong> gut wahrnehmbar sein<br />
Nicht erlaubt sind in der Mittelzone:<br />
Texte zur Begrüssung der Verkehrsteilnehmer<br />
Hinweise auf Ortschaften, Berge, Hügelzüge, Seen, etc.<br />
Zusatztexte, die zum Nachdenken anregen <strong>und</strong> dadurch die Verkehrssicherheit gefährden<br />
können (z.B. "aktiv", "energievoll", "Bergerlebnis", etc.)<br />
Das Beschriftungsfeld unten ist reserviert für die Aufschrift "Willkommen" (hellbraun oder<br />
weiss) in maximal 3 frei wählbaren Sprachen.<br />
Abbildung III.11: Willkommenstafel für Ortschaften (Beispiel 2)<br />
III.3.7 Symboltafeln<br />
Gr<strong>und</strong>sätzliches<br />
Besteht am Ortseingang bereits eine Willkommenstafel für Ortschaften, darf keine zusätzliche<br />
Symboltafel aufgestellt werden.<br />
Symboltafeln stehen im Bereich des Ortseingangs, dürfen jedoch nicht mit anderen Signalen verb<strong>und</strong>en<br />
oder in deren Nähe aufgestellt werden.<br />
Wird eine Symboltafel aufgestellt, muss die Folgewegweisung zu allen auf der Symboltafel aufgeführten<br />
Zielen gewährleistet sein.<br />
Die verwendbaren touristischen Symbole sind in Abschnitt III.3.9 beschrieben.<br />
Es kann zwischen den nachfolgend beschriebenen zwei Beispielen gewählt werden. Zulässig ist<br />
jedoch nur eine Tafelart.<br />
Ausführungsbeispiel 1<br />
Im Beschriftungsfeld oben stehen der Name der Ortschaft (weisse Kursivschrift bei braunen<br />
Tafeln, schwarze Normalschrift bei weissen Tafeln), allenfalls ein dazugehörendes Orts- oder Gemeindewappen<br />
oder ein touristisches Signet.<br />
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<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" Richtlinien <strong>und</strong> Anforderungen<br />
Das Beschriftungsfeld unten enthält mindestens zwei <strong>und</strong> maximal sechs Symbole sowie allenfalls<br />
ein Feld für Veranstaltungen. Die Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Schriftfarben sind analog der Symboltafel zu<br />
wählen.<br />
Abbildung III.12: Symboltafeln (Beispiel 1)<br />
Abmessungen:<br />
Die folgende Grafik zeigt die Bemassung der Willkommenstafeln gemäss Beispiel 1. Die Bemassungen<br />
sind in cm angegeben.<br />
Abbildung III.13: Abmessungen Symboltafel (Beispiel 1)<br />
Ausführungsbeispiel 2<br />
Die Tafel weist unten <strong>und</strong> oben je ein dunkelbraunes Beschriftungsfeld auf. Die Felder erstrecken<br />
sich über die gesamte Tafelbreite.<br />
Im Beschriftungsfeld oben stehen der Name der Ortschaft in Kursivschrift (hellbraun oder<br />
weiss) <strong>und</strong> allenfalls ein dazugehörendes Orts- oder Gemeindewappen <strong>und</strong>/oder ein touristisches<br />
Signet.<br />
Die Mittelzone kann in Bild oder Grafik frei gestaltet werden. Voraussetzung ist eine einfache<br />
<strong>und</strong> schnelle Wahrnehmung. Nicht erlaubt sind Texte.<br />
Das Beschriftungsfeld unten ist reserviert für maximal fünf touristische Symbole.<br />
Abbildung III.14: Symboltafeln (Beispiel 2)<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 46
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" Richtlinien <strong>und</strong> Anforderungen<br />
III.3.8 Wegweiser<br />
Gr<strong>und</strong>sätzliches<br />
Wegweiser stehen dort, wo über den einzuschlagenden Weg Zweifel bestehen. Das Aufstellen der<br />
Wegweiser in Kombination mit anderen Wegweisern ist in der VSS-Norm SN 640 846 geregelt.<br />
Wegweiser enthalten ein oder mehrere Symbole nach Ziffer 20 der VSS-Norm SN 640 827c, Signete<br />
von Kulturstätten sowie allfällige Aufschriften. Wegweiser zeigen den Weg zu touristisch bedeutsamen<br />
Objekten, wichtigen örtlichen Verkehrspunkten oder Kulturstätten von überregionaler<br />
Bedeutung, welche das Ziel einer grossen Zahl nicht ortsk<strong>und</strong>iger Touristen sind. Besteht für ein<br />
Objekt bzw. eine Kulturstätte weder ein Symbol noch ein Signet, so ist eine Aufschrift zu verwenden.<br />
Zur Unterscheidung gleichartiger Einrichtungen sind neben dem Symbol ergänzende Aufschriften<br />
zulässig.<br />
Wegweiser haben entweder auf weissem Gr<strong>und</strong> schwarze Symbole, Signete <strong>und</strong> Normschrift oder<br />
auf braunem Gr<strong>und</strong> weisse Kursivschrift <strong>und</strong> braune Symbole oder Signete in weissen Feldern.<br />
Die Ausgestaltung richtet sich nach der VSS-Norm SN 640 827c.<br />
An einem Standort können mehrere Wegweiser (touristische <strong>und</strong> andere) am selben Kandelaber<br />
angebracht werden. Es ist jedoch zu beachten, dass die Hierarchie der Wegweiser eingehalten<br />
wird. Touristische Wegweiser, Hotel- <strong>und</strong> Betriebswegweiser können am gleichen Standort angebracht<br />
werden. Wenn möglich sollen sie aber von den übrigen Wegweisungen getrennt sein.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich sind die folgenden Hierarchien einzuhalten:<br />
Abbildung III.15: Hierarchie der Wegweisungsarten<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 47
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" Richtlinien <strong>und</strong> Anforderungen<br />
Ausführungsbeispiel "fliessender Verkehr"<br />
Für Wegweiser für den fliessenden Verkehr gelten die folgenden Abmessungen in cm.<br />
Abbildung III.16: Abmessungen Wegweiser für fliessenden Verkehr<br />
Ausführungsbeispiel "Fussgänger"<br />
Für Wegweiser für Fussgänger gelten die folgenden Abmessungen in cm.<br />
Abbildung III.17: Abmessungen Wegweiser für Fussgänger<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 48
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" Richtlinien <strong>und</strong> Anforderungen<br />
III.3.9 Touristische Symbole<br />
Die nachfolgend aufgeführten <strong>und</strong> nicht rot durchkreuzten touristischen Symbole sind auf den<br />
Symboltafeln (vgl. Abschnitt III.3.7) zulässig.<br />
Abbildung III.18: Touristische Symbole<br />
III.3.10 Farbendefinition / Retroreflexion<br />
Sämtliche Signale müssen in retroreflektierender Ausführung (Klasse R1 gemäss VSS-Norm SN<br />
640 870-1) gefertigt sein.<br />
Die Folienbezeichnungen der Firma 3M (Schweiz) AG entsprechen der geforderten Farbgebung.<br />
Andere Folienfabrikate sind zulässig; die Farben müssen jedoch denjenigen der nachstehend aufgeführten<br />
Folien entsprechen.<br />
Dunkelbraun 3M Scotchlite EG, Serie 3290, Folie Nr. 3279<br />
Hellbraun 3M Scotchlite EG, Serie 3290, Folie Nr. 580-64<br />
Weiss 3M Scotchlite EG, Serie 3290, Folie Nr. 3290<br />
Sämtliche Elemente der Tafeln inkl. Hintergründe <strong>und</strong> Mittelzonen müssen retroreflektieren. Fluoreszierende,<br />
lumineszierende, aktiv leuchtende oder nachleuchtende Elemente sind nicht erlaubt.<br />
Allfällig verwendete Elemente in schwarzer Farbe reflektieren nicht.<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 49
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" Richtlinien <strong>und</strong> Anforderungen<br />
III.3.11 Individuelle Willkommenstafeln an Ortseingängen<br />
Individuelle Willkommenstafeln, wie sie bereits vielerorts errichtet wurden, sind nicht zulässig <strong>und</strong><br />
werden von den zuständigen Stellen (Strasseninspektorat) nicht bewilligt.<br />
Ortseingangsschilder dürfen weder Werbung (z.B. Plakate für Anlässe) noch touristische Elemente<br />
(z.B. "Willkommen in..." oder Schriftzug <strong>Emmental</strong>) enthalten<br />
Für die bereits errichteten individuellen Willkommenstafeln gilt jedoch die Besitzstandsgarantie.<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 50
Kapitel IV Bewilligung für touristische Signalisationen<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 51
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" Bewilligung für touristische Signalisationen<br />
IV.1 Bewilligungsverfahren<br />
Touristische Signalisationen sind wie alle übrigen verkehrstechnischen Wegweisungen bewilligungspflichtig.<br />
Nachfolgend wird ausgeführt welche Gesuche bei welchen Instanzen eingereicht<br />
werden müssen <strong>und</strong> wie ein allfälliger Rekurs abläuft.<br />
IV.1.1 Gesuch<br />
Die touristische Signalisation darf nur mit Bewilligung der für die Strassensignalisation zuständigen<br />
Behörde aufgestellt werden (siehe Art. 45 SV).<br />
Generell ist ein Gesuch bei der entsprechenden Gemeinde einzureichen. Richtet sich die Signalisation<br />
an Verkehrsteilnehmer auf Kantonsstrassen, ist das Gesuch von der zuständigen Gemeindebehörde<br />
mit einer entsprechenden Stellungnahme an den zuständigen Oberingenieurkreis IV<br />
zum Entscheid weiterzuleiten.<br />
Auf Autobahnen <strong>und</strong> Autostrassen können aufgr<strong>und</strong> eines Gesamtkonzeptes bedeutsame <strong>Region</strong>en<br />
signalisiert werden; einzelne Ortschaften dürfen nicht signalisiert werden. Zuständig für<br />
die touristische Signalisation an Nationalstrassen ist das B<strong>und</strong>esamt für Strassen ASTRA. Für die<br />
touristische Signalisation ist in jedem Fall ein entsprechendes Gesuch einzureichen. Gesuche sind<br />
stets bei der Gemeinde einzureichen, in deren Gebiet die Signalisation aufgestellt werden soll.<br />
Für die verschiedenen Arten von Wegweisungen im Entscheidungsbereich der kantonalen Behörden<br />
liegen entsprechende Formulare vor.<br />
Entsprechende Formulare sind im Anhang zu diesem <strong>Leitfaden</strong> zu finden.<br />
IV.1.2 Zuständigkeiten<br />
Die Zuständigkeit für das Aufstellen von touristischen Signalisationen ergibt sich aus der Strassenverordnung<br />
vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) insbesondere Art. 45 Abs. 1 <strong>und</strong> 2<br />
sowie Art. 49 Abs. 1 bis 3 (vgl. Abschnitt III.2.2).<br />
Gemeindestrassen<br />
Für die Bewilligung von touristischen Wegweisern an Gemeindestrassen ist die jeweilige Gemeinde<br />
zuständig.<br />
Kantonsstrassen<br />
Für die Bewilligung von touristischen Wegweisern an Kantonsstrassen ist das kantonale Tiefbauamt<br />
zuständig. Die betreffende Gemeinde gibt zum Gesuch einen Mitwirkungsbericht ab.<br />
Nationalstrassen<br />
Auf Autobahnen <strong>und</strong> Autostrassen können aufgr<strong>und</strong> eines Gesamtkonzepts (Touristik-<strong>Konzept</strong>)<br />
bedeutsame <strong>Region</strong>en signalisiert werden. Zuständige Bewilligungsbehörde ist in diesem Fall das<br />
B<strong>und</strong>esamt für Strassen ASTRA.<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 52
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" Bewilligung für touristische Signalisationen<br />
IV.1.3 Rechtsmittelweg gegen negative Entscheide der Behörden<br />
Für Einsprachen <strong>und</strong> Beschwerden gegen Entscheide der Bewilligungsbehörden gelten die folgenden<br />
Rechtswege:<br />
Abbildung IV.1: Rechtsmittelweg gegen negative Entscheide der Behörden<br />
Ist die Gemeinde Bewilligungsbehörde, so ist der Verfahrensweg links einzuschlagen. Ist hingegen<br />
das Tiefbauamt Bewilligungsbehörde, so ist der Verfahrensweg rechts einzuschlagen.<br />
IV.2 Gesuch für einzelne touristische Signalisationen<br />
Für die Einreichung eines Gesuchs für einzelne touristische Signalisationen an Kantonsstrassen<br />
sind die Formulare im Anhang IV.1 bis Anhang IV.3 zu verwenden. Die Formulare gelten für touristische<br />
Willkommenstafeln für Ortschaften, Willkommenstafeln für touristische Verkehrspunkte<br />
<strong>und</strong> touristische Wegweisungen.<br />
Die jeweiligen Gesuche umfassen die folgenden Angaben:<br />
Gewünschte Symbole<br />
Gewünschter Text<br />
Art des Wegweisers (braun/weiss mit Kursivschrift oder weiss/schwarz mit Normalschrift)<br />
Ein Situationsplan mit eingezeichneter Lage des Objekts<br />
Mitbericht der Gemeindebehörde<br />
Angabe über allfällige weitere touristisch bedeutsame Objekte in der Gemeinde<br />
Angabe über Betriebszeit des Objekts während des Jahres<br />
Angabe über bestehende Wegweiser am selben Standort<br />
Lage des Ziels (innerorts/ausserorts)<br />
Lage der Zufahrt (innerorts/ausserorts)<br />
Lage des Ziels betreffend Haupt- oder Nebenstrassen<br />
Sichtbarkeit der Zufahrt<br />
Allfällige Zusatzreklamen am Objekt<br />
Parkierungsmöglichkeiten beim Objekt<br />
Allfällige Bemerkungen der Gemeindebehörde<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 53
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" Bewilligung für touristische Signalisationen<br />
IV.3 Bewilligungsschema für einzelne touristische Signalisationen<br />
Das untenstehende Schema bezieht sich auf das Bewilligungsverfahren für einzelne Signalisation<br />
von touristischen Objekten.<br />
Abbildung IV.2: Bewilligung von touristischen Signalisationen für Objekte kommunaler Bedeutung<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 54
Anhang IV.1 Bewilligungsformular touristische Willkommenstafeln Ortschaft<br />
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<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" Bewilligung für touristische Signalisationen<br />
Anhang IV.2 Bewilligungsformular touristische Verkehrspunkte<br />
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<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" Bewilligung für touristische Signalisationen<br />
Anhang IV.3 Bewilligungsformular touristische Wegweisung<br />
Formular für die Bewilligung einzelne touristische Wegweisung an Kantonsstrassen<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 57
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" Bewilligung für touristische Signalisationen<br />
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Kapitel V Investitionsrichtwerte<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 59
<strong>Konzept</strong> <strong>und</strong> <strong>Leitfaden</strong> "Touristische Signalisation" Investiionsrichtwerte<br />
V.1 Kosten für Bewilligungsverfahren<br />
Im Rahmen der Bewilligung fallen Verfahrenskosten an. Seitens des Kantons setzen sich die Kosten<br />
gemäss Gebührentarif wie folgt zusammen:<br />
- Gr<strong>und</strong>gebühr: CHF 120.00<br />
- Bearbeitung: CHF 100.00 – 800.00<br />
V.2 Produktionskosten (Beispiel)<br />
Für die Herstellung <strong>und</strong> Montage einer Willkommenstafel (200cm x 150cm) gemäss Abschnitt<br />
III.3.1 muss mit den folgenden Kosten pro Tafel gerechnet werden:<br />
Position Anz. Einheitspreis Total<br />
Tafel + Druck + Montage 1 CHF 1‘500.— CHF 1‘500.—<br />
Rahmen 1 CHF 700.— CHF 700.—<br />
Masten 2 CHF 400.— CHF 800.—<br />
Montagebriden 4 CHF 50.— CHF 200.—<br />
F<strong>und</strong>amente (neue Tafeln) 2 CHF 250.— CHF 500.—<br />
Reserve für Montageanpassungen CHF 800.—<br />
Total CHF 4‘500.—<br />
Tabelle V.1: Kostenschätzung Willkommenstafel für <strong>Region</strong> (Angaben: Signal AG, Büren a.A.)<br />
V.3 Anbieter von Signaltafeln<br />
Signal AG<br />
Industriezone kleine Ey<br />
Kanalstrasse 34 - 38<br />
CH-3294 Büren a/A<br />
Robert Wild AG<br />
Luzernerstrasse 19<br />
5630 Muri<br />
F. Wyssbrod AG<br />
Dammweg 17<br />
3073 Gümligen<br />
Verein <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> Seite 60