Gutachten zur Abwehr von Vögeln in der ... - Starenabwehr
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Methoden <strong>zur</strong> Vogelabwehr Seite 27<br />
Tab. 2: Zulässige Immissionsrichtwerte (Schallpegel) nach § 48 BImSchG <strong>von</strong><br />
Schussapparaten und sonstigen akustischen Signal- und Alarmgeräten.<br />
Siedlung Gültiger Immissionsrichtwert<br />
In/zu Dorf- und Mischgebieten 60 dB (A)<br />
In/zu allgeme<strong>in</strong>en Wohngebieten 55 dB (A)<br />
In/zu re<strong>in</strong>en Wohngebieten 50 dB (A)<br />
Aus den <strong>in</strong> Tab. 2 aufgeführten Immissionsrichtwerten wurden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergangenheit nach<br />
entsprechenden Messungen folgende M<strong>in</strong>destabstände zwischen Schussapparaten und<br />
Wohngebieten als Richtwerte festgelegt (Tab. 3).<br />
Tab. 3: Gültige Richtwerte <strong>von</strong> M<strong>in</strong>destabständen zwischen Schussapparaten<br />
und sonstigen akustischen Signal- und Alarmgeräten. Bei Verwendung<br />
mehrerer Schussapparate im Umkreis <strong>von</strong> Wohngebieten gilt bzgl. <strong>der</strong><br />
M<strong>in</strong>destabstände e<strong>in</strong> Faktor <strong>von</strong> 1,2.<br />
Siedlung M<strong>in</strong>destabstand<br />
<strong>in</strong>/zu Dorf- und Mischgebieten 300 m<br />
<strong>in</strong>/zu allgeme<strong>in</strong>en Wohngebieten 500 m<br />
In/zu re<strong>in</strong>en Wohngebieten 700 m<br />
Da mit zunehmen<strong>der</strong> Schusszahl pro Zeit<strong>in</strong>tervall e<strong>in</strong>e verstärkte Lärmbelästigung<br />
e<strong>in</strong>hergeht, wurden zwischen dem Geme<strong>in</strong>de- und Städtebund Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz, dem<br />
Bauern- und W<strong>in</strong>zerverband Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz Süd e.V. und dem M<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft,<br />
Verkehr, Landwirtschaft und We<strong>in</strong>bau sowie dem M<strong>in</strong>isterium für Umwelt und Forsten<br />
folgende vorläufige Abstandsrichtwerte abgestimmt. Dabei gelten die <strong>in</strong> Tab. 4 aufgeführten<br />
Distanzen für max. 40 Schuss pro Apparat und Tag.<br />
Tab. 4: Übersicht zu vorläufig empfohlenen M<strong>in</strong>destabstände <strong>von</strong> selbsttätigen<br />
Knallschussapparaten zu Wohnbebauungen <strong>in</strong> Relation zu verschiedenen<br />
Schussfrequenzen (BauNVO = , MI = Mischgebiete, MD = Dorfgebiete, WA =<br />
allgeme<strong>in</strong>e Wohngebiete, WR = re<strong>in</strong>e Wohngebiete).<br />
Art <strong>der</strong> Wohnbebauung nach BauNVO<br />
max. Schusszahl je Tag MI / MD WA WR<br />
0 - 40 300 m 500 m 700 m<br />
41 - 100 500 m 800 m 1.000 m<br />
> 100 Ke<strong>in</strong>e Richtwerte, E<strong>in</strong>zelfallprüfung<br />
Bei E<strong>in</strong>haltung dieser Richtwerte wird die Erlaubnis erteilt. Im Grenzbereich ger<strong>in</strong>gfügig<br />
über 40 Schüsse je Tag kann <strong>der</strong> Richtwert im Ermessen <strong>der</strong> die Erlaubnis erteilenden