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Umsatzsteuer Newsletter 20/2012 - KMLZ

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Rechtssicherheit für die beteiligten Unternehmer. Es<br />

handelt sich bei den AStBV um verwaltungsinterne<br />

Anweisungen, die weder Staatsanwaltschaften noch<br />

Gerichte binden. Vor dem Hintergrund des klaren Wort-<br />

lauts der Selbstanzeigevorschriften und des darin ent-<br />

haltenen Vollständigkeitsgebots ist eine – von Nr. 132<br />

Abs. 2 AStBV <strong>20</strong>13 abweichende – Beurteilung durch<br />

Staatsanwaltschaften oder Gerichte durchaus möglich.<br />

Auch die in Nr. 132 Abs. 2 AStBV <strong>20</strong>13 enthaltenen<br />

unbestimmten Rechtsbegriffe in Gestalt des begründe-<br />

ten Einzelfalls, der kurzfristigen Terminüberschreitung<br />

oder der Grenze der Geringfügigkeit tragen nicht unbe-<br />

dingt zu einer gesicherten und für Unternehmen praxis-<br />

gerechten Rechtsanwendung bei. Rechtssicherheit<br />

kann letztendlich nur durch eine Änderung des Rechts<br />

der Selbstanzeige durch den Gesetzgeber oder durch<br />

ein BGH-Urteil hergestellt werden, das die Regelung in<br />

Nr. 132 Abs. 2 AStBV <strong>20</strong>13 bestätigt.<br />

3. Folgerungen für die Praxis<br />

Infolgedessen sollten im Zusammenhang mit der Einrei-<br />

Antwortfax: +49 (0) 89/217 50 12 -99 oder<br />

per E-Mail an: office@kmlz.de<br />

Bitte senden Sie mir den <strong>Umsatzsteuer</strong>-<strong>Newsletter</strong> regelmäßig<br />

kostenlos per E-Mail zu.<br />

Firma:<br />

Empfänger:<br />

Position:<br />

E-Mail:<br />

küffner maunz langer zugmaier<br />

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />

Unterer Anger 3<br />

D-80331 München<br />

Tel.: +49 (0) 89 / 217 50 12 - <strong>20</strong><br />

Fax: +49 (0) 89 / 217 50 12 - 99<br />

www.kmlz.de<br />

office@kmlz.de<br />

Ansprechpartner:<br />

Dr. Oliver Zugmaier<br />

Rechtsanwalt / FA für Steuerrecht<br />

Tel.: 089 / 217 50 12 - 60<br />

oliver.zugmaier@kmlz.de<br />

chung von <strong>Umsatzsteuer</strong>-Voranmeldungen unbedingt<br />

auch weiterhin die folgenden Punkte berücksichtigt<br />

werden:<br />

• <strong>Umsatzsteuer</strong>-Voranmeldungen sind fristgerecht den<br />

Finanzbehörden zu übermitteln (ggf. sollte ein schriftli-<br />

cher Fristverlängerungsantrag gestellt werden).<br />

• Sofern im Zeitpunkt der Einreichung der <strong>Umsatzsteuer</strong>-<br />

Voranmeldungen Zweifel an der Richtigkeit oder Voll-<br />

ständigkeit der erklärten Umsätze bestehen, sollten die-<br />

se möglichst mit einem Sicherheitszuschlag geschätzt<br />

werden und auf diese Schätzung in einem Begleit-<br />

schreiben hingewiesen werden. Gegen etwaig zu hohe<br />

Schätzungen kann im Einspruchswege vorgegangen<br />

werden.<br />

• Sofern eine verspätet eingereichte oder unrichtige Um-<br />

satzsteuer-Voranmeldung im Wege einer Selbstanzeige<br />

korrigiert wird, muss diese Selbstanzeige sämtliche et-<br />

waig zuvor und ggf. auch danach begangenen und<br />

steuerstrafrechtlich noch nicht verjährten und die Um-<br />

satzsteuer betreffenden Steuerstraftaten umfassen. Ggf.<br />

ist auch hier hinzuzuschätzen.<br />

Stand: 11.12.<strong>20</strong>12 | Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt | Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden | © küffner maunz langer zugmaier

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