Emissionsprospekt - SHEDLIN Investment AG
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<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG
Inhaltsverzeichnis<br />
1.<br />
Vorwort<br />
2.<br />
Hinweise zur Prospektverantwortung<br />
3.<br />
Die Beteiligung im Überblick<br />
4.<br />
Die wesentlichen Risiken der Beteiligung<br />
5.<br />
Das Emissions- und <strong>Investment</strong>haus<br />
6.<br />
Das Umfeld für Beteiligungen in China<br />
7.<br />
Mögliche Projekte in China<br />
8.<br />
Ein exklusiver Managementpartner:<br />
Charlemagne Capital<br />
9.<br />
Das Anlagekonzept<br />
10.<br />
Investitions- und Finanzplan (Prognose)<br />
11.<br />
Vermögens,- Finanz- und Ertragslage<br />
12.<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
2<br />
3<br />
5<br />
12<br />
20<br />
22<br />
34<br />
44<br />
52<br />
54<br />
56<br />
60<br />
13.<br />
Vertragspartner und Verflechtungen<br />
14.<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
15.<br />
Wichtige Verträge<br />
16.<br />
Besondere Angaben gemäß Vermögens-<br />
anlagen-Verkaufsprospektordnung<br />
17.<br />
Verbraucherinformationen<br />
zum Fernabsatz<br />
18.<br />
Quellenverzeichnis<br />
Anhang: Beitrittserklärung<br />
72<br />
74<br />
84<br />
104<br />
106<br />
Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt<br />
gemachten Angaben ist nicht Gegenstand<br />
der Prüfung durch die Bundesanstalt für<br />
Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />
110<br />
Inhaltsverzeichnis
Vorwort<br />
1.<br />
Vorwort<br />
China hat in den letzten Jahren einen beispiellosen Auf-<br />
holprozess durchlaufen und erlebt derzeit einen enormen<br />
Wirtschaftsboom. Namhafte Wirtschaftsökonomen ge-<br />
hen davon aus, dass China bereits 0 5 die führende<br />
Wirtschaftsmacht in der Welt sein wird. China hat in den<br />
achtziger Jahren umfangreiche politische und wirtschaft-<br />
liche Reformen durchgeführt. Seit der politischen Wende<br />
von Mao Zedong zu Deng Xiaoping begann in China der<br />
wirtschaftliche Umbruch: Bauern konnten wieder auf<br />
eigene Rechnung Land pachten und Handwerker eigene<br />
Betriebe gründen. Privat- statt Planwirtschaft wurde<br />
möglich und entfaltete schnell eine gewaltige Treibkraft<br />
im gigantischen Markt des ,3 Milliarden-Volkes. Zugleich<br />
öffnete sich China für den Weltmarkt und lehrt inzwischen<br />
westlichen Exportnationen das Fürchten. Damit ist China<br />
als wirtschaftliche Weltmacht an die Weltspitze zurückgekehrt.<br />
Diese enormen wirtschaftlichen Entwicklungen<br />
schaffen auch für ausländische Investoren eine Vielzahl<br />
von lukrativen Investitionsmöglichkeiten. Vor allem der<br />
sich stark entwickelnde Immobilienmarkt in den nachwachsenden<br />
Wirtschaftszentren ist enorm. Der stetig steigenden<br />
Nachfrage steht praktisch kein Angebot entgegen.<br />
Dieses Marktumfeld ist die Grundlage des vorliegenden<br />
Beteiligungsangebots. Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> bietet ihren<br />
Anlegern an, sich an Immobilienprojektentwicklungen<br />
in den Wachstumsregionen Chinas zu beteiligen und damit<br />
von der enormen Entwicklung dieser Immobilienmärkte<br />
zu profitieren. Der relativ kurze Investitionszeitraum von<br />
planmäßig etwa vier Jahren stellt zugleich eine attraktive<br />
und sinnvolle Ergänzung des Anlageportfolios dar. Um<br />
die sich bietenden Chancen des asiatischen Immobilienmarktes<br />
für die Anleger optimal nutzen zu können,<br />
wurde für das angebotene Fondskonzept Charlemagne<br />
Capital als <strong>Investment</strong>- und Managementpartner gewonnen.<br />
Charlemagne hat sich auf Investitionen in den so<br />
genannten Emerging Markets spezialisiert und hat in der<br />
Vergangenheit bereits mehrfach Immobilieninvestments in<br />
Schwellenländern erfolgreich für Investoren durchgeführt.<br />
Die Fondsgesellschaft profitiert vom langjährigen Know-<br />
*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3. 7, Seite 9<br />
how von Charlemagne Capital bei der Umsetzung von<br />
Projektentwicklungskonzepten und von den vorhandenen<br />
weitreichenden Kontakten und Verbindungen zu den lokalen<br />
Märkten und wichtigen Partnern und Entscheidungsträgern<br />
vor Ort. Durch die Verbindung mit Charlemagne<br />
kann die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> ihren Anlegern ein Produkt<br />
bzw. ein <strong>Investment</strong>konzept anbieten, zu dem üblicherweise<br />
nur institutionelle Investoren Zugang haben. Mit<br />
einer Beteiligung an der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property<br />
GmbH & Co. KG eröffnet sich dem Anleger die Möglichkeit,<br />
an dem Wirtschaftsboom Chinas teilzuhaben. Die<br />
rasant verlaufende wirtschaftliche Entwicklung in dieser<br />
Region und die damit verbundene überdurchschnittliche<br />
Nachfrage nach hochwertigen Immobilien und moderner<br />
Infrastruktur sind aus Sicht der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> die<br />
herausragenden Motive für eine Beteiligung. Die <strong>SHEDLIN</strong><br />
Capital <strong>AG</strong> verfolgt mit diesem Beteiligungsangebot das<br />
Ziel, ihren Anlegern eine überdurchschnittliche Wertentwicklung<br />
ihres eingesetzten Kapitals über einen für<br />
Immobilieninvestments vergleichsweise kurzen Zeitraum<br />
von etwa vier Jahren zu ermöglichen.
2.<br />
Hinweise zur Prospekt-<br />
verantwortung<br />
Erklärung der Anbieterin<br />
Die Angaben, Prognosen und Berechnungen sowie die<br />
steuerlichen und rechtlichen Grundlagen wurden von der<br />
Anbieterin, der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong>, Nürnberg, mit Sorg-<br />
falt zusammengestellt. Eine Haftung für Abweichungen<br />
durch künftige wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche<br />
Änderungen, insbesondere Änderungen der Rechtspre-<br />
chung, sowie für den tatsächlichen Eintritt der Prognosen<br />
wird von der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> nicht übernommen.<br />
Für den Inhalt des <strong>Emissionsprospekt</strong>es waren nur die bis<br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bekannten oder<br />
erkennbaren Sachverhalte maßgeblich.<br />
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der vorliegenden<br />
Emission um eine unternehmerische Beteiligung handelt.<br />
Angesprochen werden Anleger mit rechtlichen, wirt-<br />
schaftlichen und steuerlichen Grundkenntnissen. Es wird<br />
empfohlen, gegebenenfalls eine unabhängige Beratung in<br />
Anspruch zu nehmen, um sich ein eigenes Bild über dieses<br />
Beteiligungsangebot zu verschaffen.<br />
Die Angaben und die Gliederung dieses Prospektes orien-<br />
tieren sich grundsätzlich an dem Standard des Instituts der<br />
Wirtschaftsprüfer (IDW) „Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich an-<br />
gebotene Vermögensanlagen“ (IDW S 4). Soweit es der<br />
Verständlichkeit und Klarheit des Prospektes dient, wurde<br />
von der vom IDW empfohlenen Gliederung abgewichen.<br />
Prospektherausgeber<br />
Emittentin des Beteiligungsangebotes<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH & Co. KG<br />
mit Sitz in 9047 Nürnberg<br />
Breslauer Straße 396<br />
Anbieterin des Beteiligungsangebotes<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong><br />
mit Sitz in 9047 Nürnberg<br />
Breslauer Straße 396<br />
Herausgeber des vorliegenden Prospektes sind gemeinsam<br />
die Anbieterin und die Emittentin. Prospektverantwortliche<br />
ist allein die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong>, Nürnberg.<br />
Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong>, Breslauer Str. 396, 9047<br />
Nürnberg, vertreten durch ihren Vorstand Robert G.<br />
Schmidt, übernimmt die Verantwortung für den Inhalt des<br />
vorliegenden Verkaufsprospektes und erklärt, dass ihres<br />
Wissens die Angaben im Verkaufsprospekt richtig sind und<br />
keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden.<br />
Aufstellungsdatum des Prospektes<br />
ist der 05.09. 008.<br />
Robert G. Schmidt<br />
Vorstand der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong><br />
3<br />
Hinweise zur Prospektverantwortung
4<br />
3.<br />
Die Beteiligung<br />
im Überblick<br />
Mit <strong>SHEDLIN</strong> kann sich Kapital entfalten<br />
Investitionen in Boommärkte bieten im Allgemeinen<br />
deutlich bessere Wachstumschancen als eine Anlage in<br />
etablierten Märkten. Der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property<br />
beteiligt sich an chancenreichen Immobilienprojekten in<br />
aufstrebenden Regionen Chinas.<br />
Über den renommierten <strong>Investment</strong>manager für Immobilienprojektentwicklungen<br />
in den Emerging Markets – die<br />
börsenorientierte <strong>Investment</strong>gesellschaft Charlemagne<br />
Capital – erhalten Fondsanleger exklusiven Zugang zu einer<br />
Investitionsmöglichkeit, die bisher nur institutionellen<br />
Anlegern zur Verfügung stand. Der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property<br />
steht für professionelles Investitionsmanagement<br />
auf höchstem Niveau, das bei der Auswahl der Investitionsobjekte<br />
systematisch und zielorientiert vorgeht.<br />
Perspektive Erfolg<br />
Eckdaten des Beteiligungsangebots <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 Prognose<br />
Fondsvolumen 35–50 Mio. Euro<br />
Mindestbeteiligung 5.000 Euro zzgl. 5% Agio<br />
Investitionsfeld Immobilienprojektentwicklungen und Verkauf während der Bauphase<br />
Angestrebte Diversifizierung 4-fach Zielregionen, 4-fach Immobilienklassen<br />
Angestrebte Laufzeit ca. 4–5 Jahre<br />
Angestrebte Zielrendite > 5% p.a. (IRR*)<br />
Auszahlungen jeweils nach Projektveräußerung<br />
Einkunftsart Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3. 7, Seite 9
Besondere Fondsmerkmale<br />
Kurze Laufzeit von etwa 4–5 Jahren mit einer erwar-<br />
teten Zielrendite von über 5% (IRR-Rendite*) p.a.<br />
Gewinnbeteiligung des Managements erst ab einer<br />
Rendite von % (IRR*) p.a.<br />
Attraktives Rendite-Risiko-Profil u.a. durch mehrfache<br />
Diversifizierung<br />
Zugang zu spezialisiertem Top-<strong>Investment</strong>manager mit<br />
ausgezeichneter Expertise<br />
Investition in sonst nur institutionellen Anlegern zugängliche<br />
<strong>Investment</strong>s<br />
Gleichstellung der Privatanleger mit den institutionellen<br />
Investoren<br />
Attraktiver Frühzeichnerbonus in Höhe von 5% p.a. für<br />
Beitritte bis zum 8. Februar 009<br />
Steuerfreiheit der Rückflüsse aus dem Verkauf der Zielinvestments<br />
für den Anleger bei Beitritt noch im Jahr<br />
008<br />
3.1<br />
Das Beteiligungsangebot<br />
Angeboten wird eine Beteiligung als Kommanditist bzw.<br />
Treugeber an der Kommanditgesellschaft <strong>SHEDLIN</strong> Chinese<br />
Property GmbH & Co. KG. Der Beitritt zur Gesellschaft<br />
erfolgt ab dem Jahr 008.<br />
Das vorliegende Angebot richtet sich an Anleger, die ihr<br />
Vermögensportfolio sinnvoll ergänzen und diversifizieren<br />
wollen. Angesprochen werden Anleger, die als natürliche<br />
Personen in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt<br />
einkommensteuerpflichtig sind sowie über rechtliche, wirtschaftliche<br />
und steuerliche Grundkenntnisse verfügen.<br />
Da es sich hierbei um eine unternehmerisch geprägte<br />
Anlagemöglichkeit handelt, bei der im schlechtesten Fall<br />
mit einem Totalverlust zu rechnen ist, wird das aufmerksame<br />
Lesen des Kapitels 4 „Die wesentlichen Risiken der<br />
Beteiligung“ eindringlich empfohlen. Die Anleger sollten<br />
sich der dort beschriebenen Sachverhalte bewusst sein<br />
und über einen ausreichenden finanziellen Hintergrund<br />
verfügen, um eine eingeschränkte Fungibilität oder gar<br />
einen Totalverlust der Anlage finanziell verkraften zu können.<br />
Das Angebot ist nicht geeignet für Anleger, die eine<br />
festverzinsliche oder risikolose Kapitalanlage mit festen<br />
Rückzahlungszeitpunkten und der Möglichkeit der jederzeitigen<br />
Veräußerung der Beteiligung präferieren.<br />
3.2<br />
Anlageobjekte und Investitionsstrategie<br />
Mit dem von den Anlegern bereitgestellten Beteiligungskapital<br />
plant die Fondsgesellschaft mittelbar Investitionen<br />
in den wachstumsstarken Immobilienmarkt Chinas. Es ist<br />
vorgesehen, das eingeworbene Anlegerkapital in Immobilienprojektentwicklungen<br />
in verschiedenen aufstrebenden<br />
Regionen Chinas zu investieren. Dabei wird eine Diversifikation<br />
durch Investitionen in verschiedene Teilsegmente<br />
wie z.B. Hotel-, Büro-, Einzelhandels- und Wohnimmobilien<br />
angestrebt.<br />
Die Fondsgesellschaft wird nicht selbst unmittelbar Immobilieneigentum<br />
erwerben, sondern sich – neben anderen,<br />
überwiegend institutionellen Investoren – an<br />
einzelnen Immobilienobjektgesellschaften in China beteiligen.<br />
Diese Objektgesellschaften stehen unter Führung<br />
von Charlemagne Capital („Charlemagne“), einem der<br />
renommiertesten Projektentwickler in den so genannten<br />
Schwellenländern, zu denen auch China gehört. Charlemagne<br />
konnte für das vorliegende Beteiligungsangebot<br />
als <strong>Investment</strong>- und Managementpartner gewonnen werden<br />
(vgl. nachfolgend 3.3). Dadurch profitieren die Fondsgesellschaft<br />
und die Anleger vom langjährigen Know-how<br />
von Charlemagne, das durch eine herausragende Leistungsbilanz<br />
dokumentiert wird. Die von Charlemagne in<br />
der Vergangenheit durchgeführten Projektentwicklungen<br />
erzielten durchschnittliche Renditen von über 30% p.a.<br />
(IRR*) bei kurzen Haltedauern von im Durchschnitt etwa<br />
drei Jahren.<br />
Die Investitionsstrategie beruht nicht auf einer langfristigen<br />
Vermietung von Immobilien, sondern auf dem Erwerb<br />
von unbebauten Grundstücken, deren Entwicklung und<br />
Bebauung mit dem Ziel einer Wertsteigerung und der<br />
Realisierung dieser Wertsteigerung durch anschließende<br />
Veräußerung. Für die einzelnen Projekte wird mit einer<br />
Laufzeit zwischen zwei und vier Jahren gerechnet. Die<br />
Fondslaufzeit wird dementsprechend mit maximal vier<br />
Jahren kalkuliert. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
liegen der Fondsgesellschaft bereits Angebote über vier<br />
5<br />
Die Beteiligung im Überblick
6<br />
Die Beteiligung im Überblick<br />
Investitionsprojekte vor. Ob die Fondsgesellschaft tat-<br />
sächlich in diese Projekte investieren wird, hängt von dem<br />
Ergebnis der gegenwärtig noch stattfindenden umfang-<br />
reichen rechtlichen und wirtschaftlichen Prüfung durch<br />
den <strong>Investment</strong>- und Managementpartner ab. Weitere<br />
mögliche Projektentwicklungen in China liegen bereits<br />
vor und befinden sich derzeit in der Vorprüfung. Insoweit<br />
handelt es sich bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />
um ein sog. Blind-Pool-Konzept.<br />
3.3<br />
<strong>Investment</strong>- und Managementpartner<br />
Die Fondsgesellschaft wird beim vorliegenden Konzept<br />
von einem der renommiertesten und erfolgreichsten Im-<br />
mobilienprojektentwickler unterstützt, der Charlemagne<br />
Capital. Charlemagne hat sich spezialisiert auf die Finan-<br />
zierung und Durchführung von Projektentwicklungen in<br />
sog. Schwellenländern (Emerging Markets). Hierzu zählen<br />
neben China, auch weitere aufstrebenden Wirtschafts-<br />
märkte in Asien – wie z.B. Indien – sowie Brasilien, aber<br />
auch die sich entwickelnden Staaten Osteuropas.<br />
Die Anlagestrategie und die damit erreichte Performance<br />
bei bisher initiierten Projekten machen Charlemagne Capi-<br />
tal zu einem begehrten <strong>Investment</strong>partner, zu dem bisher<br />
ausschließlich institutionelle Investoren Zugang hatten. Die<br />
Finanzierung über geschlossene Fonds wird ausschließlich<br />
mit der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> durchgeführt, wodurch Pri-<br />
vatanleger jetzt exklusiv an diesem Investitionskonzept<br />
teilhaben können. Charlemagne ist für die Auswahl der<br />
einzelnen Projekte verantwortlich. Hierzu werden vor Ort<br />
in den Zielregionen geeignete lokale Partner identifiziert.<br />
Die Umsetzung der Projektentwicklungen erfolgt dann<br />
über gemeinsame Objektgesellschaften von Charlemagne<br />
und den jeweiligen lokalen Partnern in den ausgewählten<br />
Regionen Chinas. An diesen Objektgesellschaften kann<br />
sich dann die Fondsgesellschaft neben anderen – in der<br />
Regel institutionellen – Investoren beteiligen. Über die<br />
tatsächliche Beteiligung der Fondsgesellschaft an einer<br />
solchen Objektgesellschaft entscheidet die Geschäfts-<br />
führung der Fondsgesellschaft nach der Prüfung, ob<br />
eine Beteiligung geeignet erscheint, Anlagestrategie und<br />
Anlageziele optimal zu verfolgen. Die Fondsgesellschaft<br />
und die Anleger der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH &<br />
Co. KG erhalten somit die Möglichkeit, an chancenreichen<br />
Immobilieninvestments in China teilzuhaben und von der<br />
enormen Nachfrage nach hochwertigen Immobilienprojekten<br />
in diesem Land zu profitieren.<br />
Die Fondsgesellschaft wird sich nicht unmittelbar an<br />
einzelnen Objektgesellschaften beteiligen, sondern dies<br />
mittelbar über Tochtergesellschaften tun. Diese Tochtergesellschaften<br />
werden ihren Sitz voraussichtlich auf der<br />
Isle of Man haben. Dies eröffnet für die Fondsgesellschaft<br />
die Möglichkeit, bei der Umsetzung der geplanten <strong>Investment</strong>s<br />
von der langjährigen Erfahrung von Charlemagne<br />
und von bereits praktizierten und gesicherten rechtlichen<br />
und steuerlichen Strukturen zu profitieren. Charlemagne<br />
hat vergleichbare Konzepte bereits mehrfach für internationale<br />
Investoren von der Isle of Man, bzw. aus anderen<br />
Jurisdiktionen heraus, erfolgreich durchgeführt. Charlemagne<br />
Capital hat seinen Sitz ebenfalls auf der Isle of<br />
Man. Über einen Managementvertrag mit Charlemagne<br />
sichert sich die Fondsgesellschaft für ihre Tochtergesellschaften<br />
das langjährige Know-how von Charlemagne<br />
und seiner internationalen Partner und Berater im Hinblick<br />
auf die rechtliche und steuerliche Struktur der geplanten<br />
Immobilieninvestments.<br />
Wegen weiterer Details zur Charlemagne-Gruppe siehe<br />
die Ausführungen in Kapitel 8 oder<br />
www.charlemagnecapital.com<br />
Einzelheiten des Managementvertrages mit Charlemagne<br />
sind im Kapitel .9 dargestellt.<br />
3.4<br />
Investitions- und Beteiligungsstruktur<br />
Es ist vorgesehen, dass die <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property<br />
GmbH & Co. KG insgesamt mindestens 30 Mio. Euro<br />
mittelbar in Immobilienprojektentwicklungen in China investiert.<br />
Die Investitionen erfolgen über einzelne Tochtergesellschaften<br />
der Fondsgesellschaft, die für die jeweiligen<br />
Immobilienprojektentwicklungen gegründet und ihren Sitz<br />
voraussichtlich auf der Isle of Man haben werden. Sofern<br />
es aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder steuerlichen<br />
Gründen als sinnvoll erachtet wird, ist es auch möglich,<br />
dass einzelne Tochtergesellschaften sich an mehr als einer<br />
Immobilienprojektentwicklung beteiligen.
Bis zu 80% Kofinanzierung der Partner<br />
An jedem Fondsprojekt wird sich der jeweils zugehörige<br />
lokale Projektentwicklungspartner in der Regel selbst mit<br />
50% Eigenkapital beteiligen. Ca. 30 weitere Prozent des<br />
Kapitalbedarfs werden über Charlemagne Capital durch<br />
Die Beteiligungsstruktur (Prognose)<br />
3.5<br />
Geschäftsführung<br />
Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft obliegt der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin <strong>SHEDLIN</strong> Geschäfts-<br />
führungs GmbH. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />
wird für die Fondsgesellschaft Tochtergesellschaften für<br />
die vorgesehenen Zielinvestments gründen, voraussicht-<br />
lich auf der Isle of Man. Für die Tochtergesellschaften<br />
wird ein Managementvertrag mit Charlemagne Capital als<br />
Manager geschlossen. Danach ist der Manager berechtigt<br />
und verpflichtet, die Geschäfte der Tochtergesellschaften<br />
eigenverantwortlich zu führen. Der Managementvertrag<br />
sieht umfassende Kontroll- und Überwachungsrechte<br />
zugunsten des Geschäftsführers der jeweiligen Tochterge-<br />
sellschaft vor.<br />
3.6<br />
Objektgesellschaft<br />
Immobilien-Projektentwicklung<br />
Region A<br />
Geplantes Fondsvolumen<br />
Objektgesellschaft<br />
Immobilien-Projektentwicklung<br />
Region B<br />
Das geplante Fondsvolumen der Fondsgesellschaft beträgt<br />
nach Vollplatzierung 35.000.000 Euro. Es soll – neben dem<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property<br />
ausgewählte institutionelle Anleger gedeckt. Für Fonds-<br />
anleger ist das ein bedeutender Aspekt, denn die hohe Be-<br />
teiligung der Projektpartner und des Managements lässt<br />
auf ein hohes Interesse an der ertragsstarken Realisierung<br />
der Projekte schließen.<br />
Isle of Man CP LLC Isle of Man CP LLC Isle of Man CP3 LLC Isle of Man CP4 LLC<br />
Institutionelle Investoren Institutionelle Investoren Institutionelle Investoren Institutionelle Investoren<br />
Objektgesellschaft<br />
Immobilien-Projektentwicklung<br />
Region C<br />
Gründungskommanditkapital von 5.000 Euro – vollstän-<br />
dig aus Eigenkapital beitretender Anleger/Gesellschafter<br />
finanziert werden. Sofern von beitrittswilligen Anlegern<br />
entsprechende Beitrittserklärungen abgegeben werden,<br />
kann die Geschäftsführung das Kommanditkapital um wei-<br />
tere bis zu 5.000.000 Euro („Überplatzierungsreserve“<br />
gem. § 4 Ziffer 3 Satz des Gesellschaftsvertrages) auf bis<br />
zu 50.000.000 Euro erhöhen.<br />
3.7<br />
Laufzeit der Fondsgesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft hat gemäß Gesellschaftsvertrag<br />
eine unbestimmte Laufzeit. Anleger können das Ge-<br />
sellschaftsverhältnis erstmals zum 3 . Dezember 0 3<br />
ordentlich kündigen.<br />
Objektgesellschaft<br />
Immobilien-Projektentwicklung<br />
Region D<br />
Die Beteiligungen an den Tochtergesellschaften sollen<br />
nach Abschluss der durch sie finanzierten Projektent-<br />
wicklungen veräußert werden. Genaue Aussagen zum<br />
Zeitpunkt der Beendigung der Einzelinvestments sind<br />
7<br />
Die Beteiligung im Überblick
8<br />
Die Beteiligung im Überblick<br />
nicht möglich. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die<br />
Projektentwicklungen in den einzelnen Regionen in China<br />
nicht zum selben Zeitpunkt abgeschlossen sein werden.<br />
Insgesamt wird mit einem Zeitraum ab Beendigung der<br />
Platzierung des Fondseigenkapitals (geplant Ende 009)<br />
bis zum Abschluss des letzten Einzelinvestments von etwa<br />
vier Jahren gerechnet.<br />
3.8<br />
Mindestbeteiligung/Zeichnung/Einzahlung<br />
Die Mindestbeteiligung beträgt 5.000 Euro zzgl. 5%<br />
Agio. Höhere Beträge müssen ohne Rest durch .000<br />
teilbar sein. Der Anleger zeichnet seine Beteiligung mittels<br />
beigefügter Beitrittserklärung. Die Einzahlung des<br />
gezeichneten Kommanditkapitals zzgl. Agio hat innerhalb<br />
von 4 Tagen nach Annahme der Beitrittserklärung auf<br />
das in der Beitrittserklärung genannte Bankkonto der<br />
Treuhänderin zu erfolgen.<br />
3.9<br />
Mittelfreigabekontrolle<br />
Eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist mit<br />
der Mittelfreigabekontrolle beauftragt. Sie kontrolliert und<br />
überwacht die Freigabe des von den Anlegern gezahlten<br />
Beteiligungskapitals gemäß den Vereinbarungen des<br />
Mittelfreigabekontrollvertrages.<br />
3.10<br />
Ergebnisverteilung – gleichgerichtete<br />
Interessen von Management und Anlegern<br />
Die Anleger sind über die gesamte Fondslaufzeit am<br />
Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft entsprechend ihrer<br />
Beteiligungsquote beteiligt. Im Rahmen der Ergebnisverteilung<br />
erhalten zunächst die jeweils berechtigten Zeichner<br />
einen Frühzeichnerbonus (vgl. Kapitel 3. ). Das danach<br />
verbleibende Ergebnis wird auf alle Anleger entsprechend<br />
ihrer Beteiligungsquote verteilt.<br />
Auf diese Weise erfolgt die Ergebnisverteilung so lange,<br />
bis die Anleger insgesamt Auszahlungen in Höhe ihrer<br />
eingezahlten Kommanditeinlage (ohne Agio und Frühzeichnerbonus)<br />
zzgl. einer Vorzugsrendite in Höhe von<br />
% p.a. für die Zeit der Kapitalbindung ab Schließung<br />
der Gesellschaft erhalten haben (Berechnung auf Basis der<br />
internen Zinsfußmethode*). Das darüber hinausgehende<br />
erwirtschaftete Ergebnis wird im Verhältnis 60 : 40 auf<br />
die Anleger und die geschäftsführende Kommanditistin<br />
verteilt. Management und Anleger haben somit die gleichen<br />
Interessen, da sie von denselben Erfolgen profitieren.<br />
Zudem erhält das Management eine Erfolgsbeteiligung<br />
erst dann, wenn die Anleger eine Mindestrendite von<br />
% p.a. gemäß IRR-Methode erhalten haben.<br />
Für das Managementteam stellt dies einen sehr hohen<br />
Anreiz dar, die Projekte bestmöglich zu veräußern. Da das<br />
Management durch Charlemagne Capital erfolgt, fallen auf<br />
Fondsebene keine zusätzlichen Managementgebühren an.<br />
3.11<br />
Frühzeichnerbonus<br />
Laut Gesellschaftsvertrag steht allen Kommanditisten, die<br />
bis zum 8. Febrzuar 009 der Gesellschaft beigetreten<br />
sind und ihre Kommanditeinlage inkl. Agio vollständig<br />
geleistet haben, ab dem ersten des auf die Einzahlung<br />
folgenden Kalendermonats bis zur Schließung der Gesellschaft<br />
ein Frühzeichnerbonus in Höhe von 5% p.a.<br />
bezogen auf die von ihnen gezeichnete und eingezahlte<br />
Kommanditeinlage ohne Agio zu. Der Frühzeichnerbonus<br />
wird den Gesellschaftern als Gewinnvorab auf ihren Ergebnissonderkonten<br />
zugewiesen. Steht freie Liquidität für Auszahlungen<br />
an die Gesellschafter zur Verfügung, wird diese<br />
zunächst zur Zahlung der Frühzeichnerboni verwendet.<br />
3.12<br />
Veräußerungserlöse/Ausschüttungen<br />
Aufgrund der Fondskonzeption und der für die einzelnen<br />
Projektentwicklungen geplanten kurzen Laufzeiten sind<br />
keine laufenden Ausschüttungen geplant. Es ist vorgesehen,<br />
dass nach Beendigung und Veräußerung eines<br />
Projektes die Beteiligung an der betreffenden Tochtergesellschaft<br />
veräußert werden soll. Aus diesem Veräußerungserlös<br />
sollen dann Ausschüttungen an die Anleger<br />
generiert werden. Mit entsprechenden Rückflüssen aus<br />
einer Beteiligungsveräußerung wird erstmals für 0<br />
gerechnet.
3.13<br />
Kosten<br />
Sämtliche Kosten in der Investitionsphase sind in der<br />
Mittelverwendungsrechnung dargestellt. Entsprechende<br />
vertragliche Vereinbarungen liegen vor. Der Investitionsund<br />
Finanzplan ist in Kapitel 0 ausführlich dargestellt<br />
und erläutert.<br />
Als laufende Kosten auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
fallen die Vergütungen für die persönlich haftende Gesellschafterin,<br />
die geschäftsführende Kommanditistin<br />
und die Treuhänderin in Höhe von insgesamt , 5% des<br />
Kommanditkapitals p.a. zzgl. gesetzl. USt. an. Daneben<br />
hat die Fondsgesellschaft die Kosten für die Erstellung der<br />
Buchführung, der Jahresabschlüsse sowie der Steuererklärungen<br />
zu tragen. Auf Ebene der Tochtergesellschaften<br />
fallen zunächst ebenfalls die Kosten der jeweils eigenen<br />
Verwaltung an. Daneben haben die Gesellschaften eine<br />
Managementverwaltungsgebühr in Höhe von jeweils<br />
,95% des Nettovermögens (Eigenkapital) p.a. gemäß<br />
Managementvertrag mit Charlemagne Capital zu tragen.<br />
3.14<br />
Steuerliche Behandlung<br />
Die <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH & Co. KG wird<br />
planmäßig lediglich Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften,<br />
namentlich den von ihr gegründeten<br />
Tochtergesellschaften, halten. Das bloße Halten von Beteiligungen<br />
an Kapitalgesellschaften ist für sich genommen<br />
keine gewerbliche Tätigkeit, sondern dem Grunde nach als<br />
Vermögensverwaltung anzusehen. Die Fondsgesellschaft<br />
ist durch entsprechende gesellschaftsvertragliche Gestaltungen<br />
als vermögensverwaltende Gesellschaft konzipiert.<br />
Laufende Dividendeneinnahmen sind konzeptionsgemäß<br />
nicht geplant, sodass die Anleger auch keine laufenden<br />
Einkünfte zu versteuern haben. Rückflüsse an die Anleger<br />
ergeben sich plangemäß lediglich aus der Veräußerung<br />
der Beteiligungen an den Tochtergesellschaften. Sofern<br />
aus diesen Veräußerungen Gewinne entstehen, sind diese<br />
für den Anleger steuerfrei, wenn er der Fondsgesellschaft<br />
vor dem . Januar 009 beigetreten ist, die Tochtergesellschaften<br />
vor dem . Januar 009 von der Fondsgesellschaft<br />
gegründet worden sind und der Anleger an einer<br />
einzelnen Tochtergesellschaft mittelbar zu weniger als<br />
% beteiligt ist. Für weitere Einzelheiten zur steuerlichen<br />
Behandlung der Einkünfte aus der Fondsgesellschaft wird<br />
auf das Kapitel 4 „Steuerliche Grundlagen“ verwiesen.<br />
3.15<br />
Haftung<br />
Die Anleger haften gegenüber etwaigen Gläubigern der<br />
Fondsgesellschaft nur in Höhe ihrer im Handelsregister<br />
eingetragenen Hafteinlage. Diese beträgt % der jeweils<br />
gezeichneten Kommanditeinlage. Die Haftung kann auch<br />
nach vollständiger Leistung der Kommanditeinlage wieder<br />
aufleben, wenn das Kapitalkonto eines Anlegers unter den<br />
Betrag der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage<br />
sinkt (z.B. durch Ausschüttungen). Im Innenverhältnis<br />
zur Treuhänderin (siehe Kapitel 3. 6) ist die Haftung des<br />
Anlegers auf die Leistung der übernommenen Kommanditeinlage<br />
zzgl. Agio beschränkt.<br />
3.16<br />
Treuhänderin<br />
Die Verwaltung des Beteiligungskapitals erfolgt durch die<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH, Nürnberg, die der Fondsgesellschaft<br />
als Kommanditistin beigetreten ist. Die <strong>SHEDLIN</strong><br />
Treuhand GmbH hält das Beteiligungskapital treuhänderisch<br />
für die Anleger nach Maßgabe eines separat abzuschließenden<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />
3.17<br />
Interne-Zinsfuß-Methode bzw. IRR-Rendite<br />
In diesem Verkaufsprospekt wird an verschiedenen Stellen<br />
zur Beschreibung der Vorteilhaftigkeit eines Investitionsprojektes<br />
der sog. interne Zinsfuß bzw. die IRR-Rendite*<br />
(englisch: IRR = Internal Rate of Return) verwendet.<br />
Die Interne-Zinsfuß-Methode ist ein Verfahren der dynamischen<br />
Investitionsrechnung. Neben der Höhe der<br />
Ein- und Auszahlungen wird auch deren zeitlicher Bezug<br />
berücksichtigt. Dabei wird derjenige kritische Zinssatz<br />
berechnet, bei dessen Verwendung die diskontierten<br />
künftigen Ein- und Auszahlungen dem heutigen Preis bzw.<br />
Wert einer Investition entsprechen und damit zu einem<br />
Kapitalwert von null führen. Eine Investition ist nach dem<br />
Kriterium des internen Zinsfußes dann vorteilhaft, wenn<br />
9<br />
Die Beteiligung im Überblick
0<br />
Die Beteiligung im Überblick<br />
der errechnete interne Zinsfuß über dem Marktzins bzw.<br />
einer geforderten Mindestverzinsung liegt.<br />
Aufgrund der Berechnungssystematik und der impliziten<br />
Prämissen kann der interne Zinsfuß (bzw. die IRR-Rendi-<br />
te*) nicht ohne Einschränkung für einen Vorteilhaftigkeits-<br />
vergleich mit anderen Investitionsprojekten herangezogen<br />
werden. Insbesondere eignet sich die Interne-Zinsfuß-<br />
Methode nicht zum Vorteilhaftigkeitsvergleich mit festver-<br />
zinslichen Kapitalanlagen bzw. mit Investitionsprojekten,<br />
die in Bezug auf die Höhe, die Dauer der Kapitalbindung<br />
sowie den Zeitpunkt von Ein- und Auszahlungen von der<br />
zu bewertenden Investitionsalternative abweichen. Kri-<br />
tisch an der Internen-Zinsfuß-Methode ist unter anderem,<br />
dass sie nicht in allen denkbaren Fällen zu einem eindeu-<br />
tigen Ergebnis gelangt. Weiterhin ist anzumerken, dass<br />
die Interne-Zinsfuß-Methode davon ausgeht, dass die frei<br />
werdenden Einzahlungsüberschüsse jeweils zum internen<br />
Zinssatz wieder angelegt werden können (Wiederanla-<br />
geprämisse). Dies ist insbesondere bei sich ergebenden<br />
hohen internen Zinsfüßen nicht realistisch.<br />
Die Interne-Zinsfuß-Methode eignet sich gut zur Beur-<br />
teilung von Einzelinvestitionen ohne vollständig definier-<br />
bare Entwicklungsszenarien. Sie wird daher in der Praxis<br />
auch regelmäßig zur Beurteilung von Einzelinvestments<br />
ohne vergleichbare Investitionsalternative verwendet.<br />
Diese Voraussetzungen sind bei Immobilienprojektent-<br />
wicklungsinvestitionen wie dem vorliegenden Angebot<br />
mit ihren bekannten Unsicherheiten hinsichtlich Höhe<br />
der Investition, Zeitpunkt der Ein- und Auszahlungen<br />
und Dauer der Kapitalbindung gegeben. Die Angabe<br />
von Renditen nach der Internen-Zinsfuß-Methode (IRR-<br />
Rendite*) in diesem Prospekt entspricht daher dem<br />
üblichen, auch im angelsächsischen Bereich verbreiteten<br />
Vorgehen.
Die Beteiligung im Überblick
4.<br />
Die wesentlichen risiken<br />
der Beteiligung<br />
4.1<br />
Allgemeine unternehmerische Risiken<br />
Die Beteiligung an der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH<br />
& Co. KG ist ein unternehmerisches Engagement und als<br />
solches mit verschiedenen Risiken verbunden. Die zukünf-<br />
tige Entwicklung der Beteiligung hängt von wirtschaft-<br />
lichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen<br />
ab, die aus heutiger Sicht nicht vorhersehbar sind und die<br />
von den diesem Prospekt zugrunde liegenden Annahmen<br />
und Prämissen zum Teil erheblich abweichen können.<br />
Dadurch kann es zu negativen Auswirkungen auf die Liqui-<br />
ditätsentwicklung der Fondsgesellschaft und folglich zu<br />
verminderten Auszahlungen an die Anleger kommen. Das<br />
maximale Risiko für die Anleger besteht im Totalverlust<br />
des eingesetzten Kapitals inkl. Agio zuzüglich der Verbind-<br />
lichkeiten aus einer evtl. auf Anlegerebene eingegangenen<br />
Fremdfinanzierung der Beteiligung.<br />
*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3. 7, Seite 9<br />
Es wird daher dringend empfohlen, dass der einzelne<br />
Anleger vor Beitritt zur Gesellschaft fachkundige Beratung<br />
in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht in Anspruch nimmt,<br />
um die Auswirkungen des Beteiligungsangebotes und<br />
der damit verbundenen Risiken auf seine individuellen<br />
Verhältnisse prüfen zu können. Im Folgenden werden<br />
die wesentlichen Risiken des Beteiligungsangebotes dar-<br />
gestellt. Dabei stellt die Reihenfolge der Auflistung der<br />
einzelnen Risiken keine Wertung im wirtschaftlichen oder<br />
rechtlichen Sinne dar.<br />
Bei den folgenden Ausführungen wird zwischen an-<br />
leger-, anlage- und prognosegefährdenden Risiken<br />
unterschieden:<br />
Als anlegergefährdende Risiken werden diejenigen<br />
Risiken bezeichnet, die beim Anleger nicht nur zum<br />
Verlust der gesamten Beteiligungssumme führen, son-<br />
dern auch weiteres Vermögen gefährden können.<br />
Unter den anlagegefährdenden Risiken sind diejenigen<br />
Risiken zu verstehen, die entweder das Anlageobjekt<br />
oder die gesamte Vermögensanlage gefährden und<br />
damit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust<br />
der Beteiligungssumme führen können.
Prognosegefährdend sind diejenigen Risiken, deren<br />
Eintritt das Ergebnis der Emittentin belasten und somit<br />
die Höhe der Auszahlung an die Anleger verringern<br />
kann.<br />
Das Auftreten einzelner oder auch das Zusammenwirken<br />
mehrerer Risikofaktoren kann dazu führen, dass sich das<br />
wirtschaftliche Ergebnis einer Beteiligung erheblich ver-<br />
schlechtern, ggf. sogar ein Totalverlust des eingesetzten<br />
Kapitals eintreten kann.<br />
4.2<br />
Anlegergefährdende Risiken<br />
4.2.1<br />
Anteilsfinanzierung<br />
Dieses Beteiligungsangebot beinhaltet kein Angebot über<br />
eine Finanzierung der zu leistenden Beteiligungssumme.<br />
Sofern der Anleger beabsichtigt, die Beteiligung über ein<br />
Darlehen zu finanzieren, sollte er dabei jedoch beachten,<br />
dass nach dem Fondskonzept keine laufenden Ausschüt-<br />
tungen vorgesehen sind und er insofern für die laufenden<br />
Zins- und Tilgungszahlungen des in Anspruch genom-<br />
menen Darlehens andere Vermögenswerte verwenden<br />
muss. Sollten auch die geplanten Rückflüsse aus Veräuße-<br />
rungserlösen geringer sein oder komplett ausfallen oder<br />
sogar ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals eintreten,<br />
muss der Anleger die Rückzahlung seiner Darlehensschuld<br />
zzgl. Zinsen vollständig aus seinem sonstigen Vermögen<br />
leisten.<br />
4.2.2<br />
Haftung<br />
Die Haftung eines Kommanditisten ist während der Be-<br />
teiligung ausgeschlossen, sofern die im Handelsregister<br />
eingetragene Hafteinlage geleistet wurde. Werden jedoch<br />
die Kapitalanteile durch Entnahmen unter die eingezahlte<br />
Hafteinlage gemindert, lebt die Haftung gemäß § 7<br />
Abs. 4 HGB bis maximal in Höhe der im Handelsregister<br />
eingetragenen Hafteinlage wieder auf. Gleiches gilt, sofern<br />
Entnahmen – auch auf Gewinne – getätigt werden,<br />
während der Kapitalanteil des Kommanditisten durch<br />
Verluste unter den Betrag der eingezahlten Hafteinlage<br />
gemindert ist.<br />
4.2.3<br />
Sonstige Haftungstatbestände<br />
Aus der Gesellschaft ausgeschiedene Gesellschafter haften<br />
für Verbindlichkeiten, die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens<br />
aus der Gesellschaft begründet waren. Dies gilt für<br />
die Dauer von fünf Jahren ab dem Ende des Tages, an dem<br />
das Ausscheiden in das Handelsregister eingetragen wird.<br />
Weiterhin ist auf das Risiko hinzuweisen, dass bei einem<br />
Schadensfall im Sitzland der Tochtergesellschaften oder<br />
im Investitionsland China der Sachverhalt der Schädigung<br />
nicht versicherbar sein kann oder der Versicherungsschutz<br />
aus irgendwelchen Gründen versagt werden oder nicht<br />
ausreichend sein könnte. Die Fondsgesellschaft wird sich<br />
nicht unmittelbar selbst an den ausländischen Objektgesellschaften<br />
beteiligen, sondern nur mittelbar über eigene<br />
Tochtergesellschaften. Es ist in diesem Zusammenhang<br />
gleichwohl nicht auszuschließen, dass es über die Haftung<br />
der Tochtergesellschaften hinaus zu einer Haftung der<br />
Fondsgesellschaft kommen kann. Es ist dann denkbar,<br />
dass ausländische Gerichte die Haftungsbeschränkung der<br />
Kommanditisten nach deutschem Recht nicht anerkennen.<br />
4.2.4<br />
Steuerrecht<br />
Die steuerliche Konzeption des vorliegenden Beteiligungsangebotes<br />
sowie die Darstellung der steuerlichen Grundlagen<br />
in diesem Prospekt beruhen auf den zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung geltenden Steuergesetzen, der<br />
veröffentlichten Rechtsprechung sowie den aktuellen veröffentlichten<br />
Auffassungen der Finanzverwaltung.<br />
Alle Ausführungen zur steuerlichen Konzeption und zu<br />
den steuerlichen Folgen einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
geben die Auffassung der steuerlichen Berater<br />
der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH & Co. KG wieder,<br />
beruhen jedoch nicht auf einer verbindlichen Auskunft der<br />
zuständigen Finanzbehörden. Insoweit kann keine Gewähr<br />
dafür übernommen werden, dass die derzeit geltenden und<br />
im Prospekt dargestellten steuerlichen Regelungen für die<br />
Fondslaufzeit in unveränderter Form fortbestehen. Die steuerliche<br />
Behandlung der Einkünfte aus der Fondsgesellschaft<br />
beim einzelnen Anleger steht erst nach endgültiger Bestandskraft<br />
der Steuerbescheide der Fondsgesellschaft fest.<br />
Dies wird in der Regel erst nach Abschluss einer Betriebsprüfung<br />
durch das zuständige Finanzamt der Fall sein.<br />
3<br />
Die wesentlichen Risiken der Beteiligung
4<br />
Die wesentlichen Risiken der Beteiligung<br />
Es ist vorgesehen, dass die Fondsgesellschaft zur Umset-<br />
zung des geplanten Investitionskonzepts ausländische<br />
Tochtergesellschaften gründet und sich über diese an Im-<br />
mobilienobjektgesellschaften in einzelnen Regionen Chinas<br />
beteiligt. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist noch<br />
nicht entschieden, wo die Tochtergesellschaften ihren Sitz<br />
haben werden. Sie werden in jedem Falle die Rechtsform<br />
einer Kapitalgesellschaft haben bzw. steuerlich als solche<br />
eingeordnet werden. Die Besteuerung der Einkünfte bzw.<br />
der Rückflüsse aus den Tochtergesellschaften beim Anleger<br />
richtet sich u.a. danach, ob Deutschland mit dem jewei-<br />
ligen Sitzland der Tochtergesellschaften ein Doppelbesteu-<br />
erungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat. Sofern dies<br />
nicht der Fall ist, bestimmen sich die steuerlichen Folgen<br />
für den Anleger in Deutschland allein nach den deutschen<br />
steuerlichen Vorschriften. Es ist nicht auszuschließen, dass<br />
die endgültige steuerliche Behandlung der Rückflüsse aus<br />
der Fondsgesellschaft beim Anleger durch die Finanzver-<br />
waltung von der im Prospekt dargestellten abweicht.<br />
Die unmittelbare Investitionstätigkeit in Immobilienprojekt-<br />
entwicklungen findet an den Investitionsstandorten in China<br />
statt. Die erwirtschafteten Gewinne/Einnahmenüberschüs-<br />
se werden aus den jeweiligen Objektgesellschaften über<br />
die Tochtergesellschaften an die Fondsgesellschaft ausge-<br />
schüttet. Die Besteuerung der erwirtschafteten Gewinne<br />
richtet sich zunächst nach den Steuergesetzen in China<br />
und darüber hinaus nach den entsprechenden Vorschriften<br />
des Sitzlandes der beteiligten Tochtergesellschaften der<br />
Fondsgesellschaft. Zusätzlich sind die ggf. bestehenden<br />
DBAs zwischen den Sitzländern der Tochtergesellschaften<br />
und China zu beachten. Künftige Änderungen von Steuer-<br />
gesetzen bzw. Besteuerungsverfahren in den genannten Ju-<br />
risdiktionen oder Änderungen in den zu beachtenden DBAs<br />
können die Höhe der Ausschüttungen aus den Objektge-<br />
sellschaften bis hin zur Fondsgesellschaft beeinflussen.<br />
Die Fondsgesellschaft wird sich unmittelbar zu mehr als<br />
der Hälfte an Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland<br />
beteiligen, die wiederum Anteile an einzelnen Objekt-<br />
gesellschaften an den Investitionsstandorten in China<br />
erwerben werden. Die Tochtergesellschaften werden<br />
ihren Sitz voraussichtlich in Ländern haben, in denen die<br />
Besteuerung von Einkünften grundsätzlich niedriger als<br />
in Deutschland ausfällt. Daher ist zu prüfen, ob in diesem<br />
Fall die Voraussetzungen für die Anwendung der Hinzu-<br />
rechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 bis 4 Außensteuer-<br />
gesetz (AStG) vorliegen. In einem solchen Fall würden die<br />
Einkünfte, die auf Ebene der ausländischen Gesellschaften<br />
entstehen, beim Anleger der Fondsgesellschaft unabhän-<br />
gig von der Art der Gewinnverwendung der Besteuerung<br />
unterworfen. Nach dem Wortlaut des Gesetzes fällt die<br />
vorliegende Beteiligungskonzeption einschließlich der Be-<br />
teiligung der Tochtergesellschaften der Fondsgesellschaft<br />
an den Objektgesellschaften nicht unter die Bestimmun-<br />
gen der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 7 ff. AStG.<br />
Nicht ausgeschlossen ist jedoch, dass die zuständigen Fi-<br />
nanzbehörden im Rahmen des Veranlagungsverfahrens zu<br />
einer anderweitigen Beurteilung kommen. Dies hätte für<br />
die Anleger der Fondsgesellschaft die oben beschriebenen<br />
Konsequenzen der Versteuerung von Einkünften auch<br />
ohne Zufluss entsprechender Gewinnanteile.<br />
Die Fondsgesellschaft beteiligt sich nach dem vorgese-<br />
henen Konzept mittelbar über ausländische Kapitalge-<br />
sellschaften an ausländischem Immobilienvermögen.<br />
Ausländisches Immobilienvermögen kann bei Vorliegen<br />
bestimmter Voraussetzungen ausländisches <strong>Investment</strong>-<br />
vermögen im Sinne des <strong>Investment</strong>gesetzes (InvG) sein.<br />
Nach der Änderung des InvG zum . Januar 008 gilt dies<br />
dann, wenn der Anleger das Recht hat, seine Anteile an<br />
der ausländischen Gesellschaft zurückzugeben oder die<br />
ausländische Gesellschaft einer investmentrechtlichen<br />
Aufsicht in ihrem Sitzland unterliegt. Beides ist nach dem<br />
geplanten Fondskonzept aller Voraussicht nach nicht<br />
gegeben, sodass von einer Anwendung des InvG und in<br />
der Folge des <strong>Investment</strong>steuergesetzes (InvStG) auf das<br />
Beteiligungsangebot nicht ausgegangen wird. Sollte die<br />
Finanzverwaltung später im Rahmen des Veranlagungsverfahrens<br />
oder einer eventuellen Betriebsprüfung zu der<br />
Auffassung gelangen, dass die Vorschriften des InvStG<br />
anzuwenden sind, könnte dies zu einer Gewinnschätzung<br />
oder zu einer pauschalen Strafbesteuerung gemäß § 6<br />
InvStG führen. Es würde zu einer höheren Besteuerung bei<br />
den Anlegern, ggf. unabhängig von eventuell gezahlten<br />
Dividenden kommen.<br />
In zwei Urteilen aus dem Jahr 007 hat der Bundesfinanz-<br />
hof seine bisherige Rechtsprechung zur Abgrenzung der<br />
vermögensverwaltenden von der gewerblichen Tätigkeit im
Zusammenhang mit der Vermietung von beweglichen Wirt-<br />
schaftsgütern erweitert. So wurde entschieden, dass der<br />
Gewinn aus der Veräußerung beweglicher Wirtschaftsgüter<br />
dann zu gewerblichen Einkünften führt, wenn die Veräuße-<br />
rung der Wirtschaftsgüter von Beginn an zum betrieblichen<br />
Konzept gehört hat und der Gewinn aus der Veräußerung<br />
zur Erreichung eines Totalgewinnes notwendig ist.<br />
Bei dem hier vorliegenden Konzept handelt es sich nicht um<br />
die Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter. Dennoch be-<br />
steht dass Risiko, dass die neue BFH-Rechtsprechung auch<br />
auf das vorliegende Beteiligungsangebot anzuwenden ist.<br />
Dies hätte zur Folge, dass die Einkünfte der Gesellschaft<br />
zusätzlich der Gewerbesteuer unterliegen würden. Zudem<br />
wäre ein Gewinn aus der Veräußerung der Tochterge-<br />
sellschaftern sowohl einkommen- als auch gewerbesteu-<br />
erpflichtig. Die zusätzliche steuerliche Belastung könnte<br />
somit zu einer geringeren Rendite für die Anleger führen.<br />
4.3<br />
Anlagegefährdende Risiken<br />
4.3.1<br />
Laufzeit und Handelbarkeit<br />
Die Beteiligung kann bis zum 3 . Dezember 0 3 nicht<br />
gekündigt werden. Eine vorzeitige Veräußerung der Betei-<br />
ligung an Dritte ist möglich. Im Regelfall kann ein Verkauf<br />
nur mit der Zustimmung der geschäftsführenden Kom-<br />
manditistin erfolgen. Bei den angebotenen Gesellschafts-<br />
anteilen handelt es sich um beschränkt veräußerbare<br />
Beteiligungen, für die ein Markt erst entsteht. Es besteht<br />
somit das Risiko, dass bei einem Veräußerungswunsch<br />
kein Erwerber gefunden werden kann. Ferner besteht die<br />
Möglichkeit, dass aufgrund eines geringen Veräußerungs-<br />
preises ein Verkauf nur mit einem Verlust erfolgen kann.<br />
Eine Beteiligung sollte daher als langfristige Kapitalanlage<br />
betrachtet werden.<br />
4.3.2<br />
Rückabwicklung der Beteiligung<br />
Aufgrund von derzeit nicht vorhersehbaren Ereignissen<br />
könnte es notwendig werden, dass die Beteiligung an<br />
der Gesellschaft rückabgewickelt werden muss. Ein denk-<br />
barer Grund könnte die nicht vollständige Einwerbung<br />
des Eigenkapitals sein. Ebenso ist nicht auszuschließen,<br />
dass die vorgesehenen Investitionen in Immobilienpro-<br />
jektentwicklungen aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder<br />
tatsächlichen Gründen nicht realisiert werden können<br />
oder dass geeignete Investitionsmöglichkeiten in den vor-<br />
gesehenen Zielregionen nicht vorhanden sind bzw. nicht<br />
identifiziert werden können. In einem solchen Fall können<br />
die Gesellschafter durch Beschluss die Auflösung der<br />
Gesellschaft herbeiführen. Aus dem nach der Berichtigung<br />
der Schulden und der Erfüllung eingegangener Verträge<br />
übrig bleibenden Gesellschaftsvermögen sind die Einlagen<br />
zurückzuerstatten. Dies könnte für die Kommanditisten zu<br />
einem teilweisen Verlust oder im schlimmsten Fall sogar zu<br />
einem Totalverlust ihrer Kommanditeinlage führen.<br />
4.3.3<br />
Vertragspartner<br />
Die Fondsgesellschaft wird sich mittelbar über Toch-<br />
tergesellschaften bzw. Beteiligungsgesellschaften an<br />
Objektgesellschaften in den Investitionsstandorten betei-<br />
ligen. Die Durchführung der einzelnen Investitionen bzw.<br />
Projektentwicklungen selbst unterliegt den jeweiligen<br />
Objektgesellschaften vor Ort. Die Fondsgesellschaft selbst<br />
hat keinen Einfluss auf Entscheidungsprozesse innerhalb<br />
dieser Objektgesellschaften bzw. ist an diesen nur mit-<br />
telbar als Minderheitsgesellschafterin neben anderen<br />
Investoren beteiligt. Sie hat daher nur begrenzt Einfluss<br />
auf die Auswahl von für die Durchführung der Investi-<br />
tionen wichtigen Vertragspartnern. Sollten wesentliche<br />
Vertragspartner, insbesondere während der Bauphase,<br />
z.B. durch eine Insolvenz ausfallen, besteht das Risiko,<br />
dass vereinbarte Leistungen nicht mehr oder nur zu<br />
höheren Kosten erbracht werden können. Die Wirtschaft-<br />
lichkeit der Beteiligung kann sich in einem solchen Fall<br />
deutlich verschlechtern.<br />
4.3.4<br />
Schlüsselpersonenrisiko<br />
Das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft ist<br />
in hohem Maße mit den persönlichen Fähigkeiten, Er-<br />
fahrungen und Kontakten des Projektmanagements<br />
verbunden. Das Projektmanagement für das vorliegende<br />
Beteiligungsangebot liegt wesentlich in den Händen des<br />
<strong>Investment</strong>- und Managementpartners der Fondsgesell-<br />
schaft. Dies ist die Charlemagne Capital („Charlemagne“),<br />
5<br />
Die wesentlichen Risiken der Beteiligung
6<br />
Die wesentlichen Risiken der Beteiligung<br />
die für die Identifikation, die Auswahl und die Bewertung<br />
von geeigneten Immobilienprojektentwicklungen zustän-<br />
dig ist und der Fondsgesellschaft bzw. ihren Tochterge-<br />
sellschaften entsprechende Investitionsmöglichkeiten<br />
vorschlägt.<br />
Bisher hat Charlemagne in China keine Immobilienpro-<br />
jektentwicklungen abgeschlossen. Es besteht das Risiko,<br />
dass der wirtschaftliche Erfolg einzelner Projekte geringer<br />
ausfällt als erwartet. Charlemagne kooperiert bei der<br />
Durchführung der einzelnen Immobilienprojektentwick-<br />
lungen an den Investitionsstandorten mit verschiedenen<br />
lokalen Partnern und Beratern vor Ort. Es kann keine<br />
Gewähr dafür übernommen werden, dass nicht während<br />
der Fondslaufzeit wichtige Entscheidungsträger aus dem<br />
Management von Charlemagne ausscheiden oder lokale<br />
Partner und Berater von Charlemagne nicht mehr zur Ver-<br />
fügung stehen und sich dadurch negative Einflüsse auf die<br />
wirtschaftliche Entwicklung und damit mittelbar auch auf<br />
die Anleger der Fondsgesellschaft ergeben.<br />
4.3.5<br />
Einzahlungsverpflichtungen<br />
Die Gesellschaft ist bei der vorgesehenen Investition auf<br />
die termingerechte Einzahlung der Kapitaleinlagen der<br />
Anleger angewiesen. Werden die Kapitaleinlagen der An-<br />
leger nicht vollständig oder nicht fristgerecht eingezahlt,<br />
kommt die Fondsgesellschaft unter Umständen mit ihren<br />
eigenen mittelbaren oder unmittelbaren Einzahlungsver-<br />
pflichtungen bei den einzelnen Objektgesellschaften in<br />
Verzug. Dies kann bedeuten, dass die Investitionszeitpläne<br />
an den Investitionsstandorten nicht eingehalten werden<br />
können oder auch (Teil-)Investitionen nicht mehr durchge-<br />
führt werden können.<br />
4.3.6<br />
Kapitalzufluss bei den Objektgesellschaften<br />
Die Fondsgesellschaft wird sich an einzelnen Immobilien-<br />
Objektgesellschaften in verschiedenen Standorten in China<br />
aller Voraussicht nach lediglich als Minderheitsgesellschaf-<br />
ter neben anderen Investoren beteiligen. Sie hat keinen<br />
Einfluss darauf, dass die Objektgesellschaften jeweils das<br />
von ihnen vorgesehene Eigenkapitalvolumen erreichen<br />
bzw. dass die anderen Investoren ihren Einzahlungsver-<br />
pflichtungen vollumfänglich und fristgemäß nachkommen.<br />
Es besteht dann das Risiko, dass die Objektgesellschaften<br />
ihre Investitionsstrategie nicht oder nicht in der geplanten<br />
Form umsetzen können und dass die zugesagte bzw. kal-<br />
kulierte Aufnahme von Fremdfinanzierungsmitteln nicht<br />
oder nicht in der geplanten Höhe möglich ist. Dies kann<br />
die Durchführung der Investitionen insgesamt bzw. deren<br />
Wirtschaftlichkeit beeinflussen und somit zu geringeren<br />
Rückflüssen beim Anleger führen.<br />
4.3.7<br />
Auslandsrisiko, politisches System in China<br />
Die Fondsgesellschaft wird in Immobilienprojektentwick-<br />
lungen in China investieren. Bei China handelt es sich um<br />
ein sog. Schwellenland (Emerging Market). Investitionen<br />
in Schwellenländern beinhalten regelmäßig Risiken, die<br />
bei Investitionen in entwickelten Volkswirtschaften bzw.<br />
Finanz- und Kapitalmärkten nicht gegeben sind. Allge-<br />
mein beinhaltet jede Auslandsinvestition das Risiko der<br />
Veränderung der politischen, rechtlichen oder steuerlichen<br />
Rahmenbedingungen.<br />
Das politische System Chinas ist nicht mit den demo-<br />
kratischen Strukturen Europas vergleichbar. Es besteht<br />
beispielsweise keine Sicherheit, dass bestehend Gesetze<br />
auch tatsächlich angewendet werden. In China existiert<br />
nach wie von ein Ein-Parteien-System ohne Opposition<br />
und die Medien unterliegen einer umfassenden Zensur. Es<br />
ist daher nicht auszuschließen, dass z.B. unterschiedliche<br />
Rechtsauffassungen oder Willkür bei der Anwendung der<br />
bestehenden Normen zu einer Benachteiligung der Anle-<br />
ger bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals<br />
führen können.<br />
Bei Investitionen in Schwellenländern kommen darüber<br />
hinaus weitere Risiken hinzu, deren Ursachen zu einem<br />
großen Teil darin begründet sind, dass der Transfor-<br />
mationsprozess von den ehemals planwirtschaftlichen<br />
Systemen hin zu einer marktwirtschaftlichen Ordnung<br />
teilweise noch nicht abgeschlossen ist. Zu nennen sind<br />
hier beispielsweise mögliche Beschränkungen des Devi-<br />
sen- und Kapitalverkehrs, die mangelnde Liquidität und<br />
Transparenz der im Aufbau befindlichen Finanz- und<br />
Kapitalmärkte, staatliche Beschränkungen bzw. behörd-<br />
liche Eingriffsrechte in Bezug auf den Eigentumserwerb<br />
durch ausländische Investoren einschließlich des Risikos
der Enteignung oder Verstaatlichung bestimmter Investiti-<br />
onen, das Fehlen ausreichender Marktdaten bzw. die nur<br />
geringe Anzahl von Immobilientransaktionen oder auch<br />
ungewöhnliche Vorschriften hinsichtlich der Bilanzierung<br />
und/ oder Veröffentlichung von Unternehmensdaten.<br />
4.3.8<br />
Allgemeine Risiken aus Immobilieninvestitionen<br />
Investitionen in Immobilienmärkte sind regelmäßig da-<br />
durch gekennzeichnet, dass sie bestimmten Zyklen un-<br />
terliegen, die für andere Branchen bzw. Märkte nicht<br />
typisch sind. Immobilieninvestitionen unterliegen neben<br />
allgemeinen gesamtwirtschaftlichen insbesondere auch<br />
branchen- und objektspezifischen Faktoren und darüber<br />
hinaus regionalen Einflüssen. Kurzfristig eingetretene<br />
Änderungen der Marktbedingungen wie z.B. die Kon-<br />
kurrenz durch neue Immobilien oder eine veränderte<br />
Nachfragestruktur können die Wertentwicklung einzelner<br />
Investitionen nachhaltig beeinflussen. Eine Reaktion auf<br />
solche kurzfristigen Marktveränderungen ist meist nicht<br />
oder nur unter Inkaufnahme eines Verlustes möglich,<br />
da Immobilieninvestments in der Regel nicht kurzfristig<br />
liquidierbar sind. Insofern kann bei Investitionen in Immo-<br />
bilien nicht ausgeschlossen werden, dass ursprüngliche<br />
Planungen hinsichtlich des Zeitpunktes des Verkaufs und<br />
der Höhe des zu erzielenden Verkaufserlöses später nicht<br />
mehr eingehalten werden können, da sie mit erheblichen<br />
wirtschaftlichen Nachteilen für die Investoren verbunden<br />
wären.<br />
4.3.9<br />
Risiken aus Investitionen in<br />
Projektentwicklungen<br />
Über die allgemeinen Risiken von Investitionen in Immo-<br />
bilien hinaus unterliegen Immobilienprojektentwicklungen<br />
verschiedenen besonderen Risiken. Projektentwicklungen<br />
beinhalten ein höheres Risiko als Investitionen in Bestands-<br />
immobilien mit einer langfristigen Vermietung. Bei Letzte-<br />
ren sind die zu erzielenden Einnahmen durch langfristige<br />
Mietverträge meist gut kalkulierbar und sollen auf diese<br />
Weise zur Wertsteigerung für die Investoren beitragen.<br />
Charakteristisch für Projektentwicklungen ist im Gegen-<br />
satz hierzu die Realisierung der Wertsteigerung einer<br />
Immobilie nicht durch laufende Mieteinnahmen, sondern<br />
durch Veräußerung des zuvor erworbenen und anschlie-<br />
ßend bebauten Grundstücks nach einem überschaubaren<br />
Zeitraum von etwa zwei bis fünf Jahren. Das Risiko für die<br />
Investoren liegt bei Projektentwicklungen zum einen in<br />
der Einhaltung der geplanten Kostenstruktur während der<br />
Bauphase einschließlich der entstehenden Kosten durch<br />
verzögerte oder mängelbehaftete Bauabwicklung. Zum<br />
anderen besteht das Risiko hinsichtlich des Zeitpunkts und<br />
der Höhe der Realisierung einer Wertsteigerung der Immo-<br />
bilie durch Veräußerung an Dritte. Es ist denkbar, dass es<br />
zu Verzögerungen bei der Veräußerung kommt, weil sich<br />
ein angemessener Verkaufspreis aus Sicht des Veräußerers<br />
nicht erzielen lässt. Im schlimmsten Fall kann es dazu<br />
kommen, dass in bestimmten Marktbedingungen kein<br />
geeigneter Käufer für die Immobilie gefunden wird. Dies<br />
kann im Ergebnis dazu führen, dass sich die Wirtschaftlich-<br />
keit einer Investition deutlich verschlechtert und sich dies<br />
entsprechend auf die Rendite der Investoren auswirkt.<br />
Auch der Totalverlust des in eine Projektentwicklung<br />
eingesetzten Kapitals ist denkbar, wenn der Wert der<br />
Immobilie nachhaltig unter den Wert des aufgenommenen<br />
Fremdkapitals gesunken ist.<br />
Die Unsicherheit hinsichtlich Zeitpunkt und Höhe des<br />
Rückflusses an die Anleger bedeutet, dass seriöse Pro-<br />
gnoserechnungen in diesem Prospekt nicht möglich sind.<br />
Die im Prospekt gemachten Angaben zu den erwarteten<br />
Rückflüssen bzw. zu den möglichen Renditeerwartungen<br />
beruhen ausschließlich auf den Prognosen und Erwar-<br />
tungen des Managementpartners. Von diesem in der Ver-<br />
gangenheit bei vergleichbaren Projekten in anderen<br />
Ländern erzielte Renditen bieten keine Gewähr dafür, dass<br />
mit künftigen Projekten ähnliche Renditen erzielt werden<br />
können.<br />
4.4<br />
Prognosegefährdende Risiken<br />
4.4.1<br />
Investitionskosten/Eigenkapitalplatzierung<br />
Sollte die Eigenkapitalplatzierung nur unzureichend,<br />
d. h. unter den Plandaten erfolgen, so sind fixe Aufwands-<br />
positionen im Verhältnis zum eingeworbenen Eigen-<br />
7<br />
Die wesentlichen Risiken der Beteiligung
8<br />
Die wesentlichen Risiken der Beteiligung<br />
kapital relativ höher als prognostiziert. Dies hätte eine<br />
Verschlechterung der Liquiditätslage der Gesellschaft zur<br />
Folge und damit verbunden auch eine Verringerung der<br />
Wirtschaftlichkeit der Beteiligung.<br />
4.4.2<br />
Kostenrisiko<br />
Die Gesellschaft sowie ihre Tochter- oder Beteiligungs-<br />
gesellschaften, über die mittelbar die Investitionen in<br />
Immobilienprojektentwicklungen erfolgen sollen, haben<br />
jährlich wiederkehrende Kosten ihrer eigenen Verwaltung<br />
zu tragen. Sollte zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen<br />
keine ausreichende Liquidität vorhanden sein, müsste<br />
ggf. Fremdkapital zur Finanzierung dieser Kosten aufge-<br />
nommen werden. Sofern dies nicht möglich ist, kann dies<br />
im schlimmsten Fall zur Insolvenz der Gesellschaft bzw.<br />
einzelner Tochtergesellschaften führen. Für den Anleger<br />
würde dies im schlimmsten Fall zu einem Verlust seines<br />
investierten Kapitals führen.<br />
4.4.3<br />
Wertentwicklung (niedrigere Rückflüsse aus den<br />
Objektgesellschaften)<br />
Die Wertentwicklung einer Beteiligung an der Fonds-<br />
gesellschaft hängt unmittelbar vom wirtschaftlichen<br />
Ergebnis der einzelnen Objektgesellschaften an den<br />
Investitionsstandorten ab. Aus den Objektgesellschaften<br />
werden Rückflüsse aus der Veräußerung der einzelnen Im-<br />
mobilienprojekte erwartet. Diese Rückflüsse fließen über<br />
die Tochtergesellschaften an die Fondsgesellschaft. Es<br />
besteht das Risiko, dass die bei Erwerb der unmittelbaren<br />
bzw. mittelbaren Beteiligungen erwarteten Rückflüsse aus<br />
den Projektveräußerungen nicht erwirtschaftet werden<br />
können. Dies hätte eine Verschlechterung der Liquiditäts-<br />
lage der Gesellschaft zur Folge und damit verbunden auch<br />
eine Verringerung der Ausschüttungen an die Anleger.<br />
4.4.4<br />
Währungsrisiken<br />
Die Beteiligung des Anlegers an der Fondsgesellschaft<br />
erfolgt in Euro. Die mittelbare Beteiligung der Fondsgesell-<br />
schaft über ihre Tochtergesellschaften an den Objektge-<br />
sellschaften in China erfolgt in der lokalen Währung bzw.<br />
in US-Dollar. Die chinesische Währung heißt Renminbi<br />
(deutsch: Volkswährung) und wird mit den Anfangsbuch-<br />
staben der drei Silben RMB abgekürzt. Das früher feste<br />
Wechselkursverhältnis gegenüber dem US-Dollar besteht<br />
nicht mehr. Inzwischen ist die chinesische Währung an ei-<br />
nen Pool von westlichen Währungen gekoppelt. Schwan-<br />
kungen des RMB bzw. der Währungen dieses Pools<br />
gegenüber dem Euro können das wirtschaftliche Ergebnis<br />
der einzelnen Objektgesellschaften beinträchtigen und im<br />
Ergebnis dazu führen, dass die für die Fondsgesellschaft<br />
erwarteten Rückflüsse aus den Beteiligungen in Euro<br />
niedriger ausfallen als ursprünglich kalkuliert. Dies könnte<br />
zu einer Verringerung der Ausschüttungen an die Anleger<br />
führen.<br />
4.4.5<br />
Blind-Pool-Risiko<br />
Die Fondsgesellschaft plant, sich mittelbar an Immobili-<br />
enprojektentwicklungen in China zu beteiligen. Diese Im-<br />
mobilienprojektentwicklungen werden in den jeweiligen<br />
Regionen Chinas von einzelnen eigens hierfür gegründe-<br />
ten Objektgesellschaften durchgeführt und abgewickelt.<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung steht noch nicht<br />
fest, in welche Projekte in China investiert werden wird.<br />
Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot handelt es sich<br />
somit um ein Blind-Pool-Konzept.<br />
Zu den Risiken von Blind-Pool-Konzepten gehört im We-<br />
sentlichen, dass die einzelnen Anlageobjekte bzw. die<br />
rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Strukturen<br />
noch nicht vollständig bekannt sind. Es ist denkbar, dass<br />
das für Investitionen vorgesehene Kapital der Fondsgesell-<br />
schaft nicht oder nicht vollständig investiert werden kann,<br />
da geeignete Projektentwicklungen nicht vorhanden sind<br />
bzw. nur unter Inkaufnahme unverhältnismäßiger Risiken<br />
realisiert werden können. Sollten keine ausreichenden<br />
Investitionsmöglichkeiten identifiziert werden, könnte es<br />
zu einer Rückzahlung der überschüssigen Liquidität der<br />
Fondsgesellschaft an die Anleger kommen.<br />
4.4.6<br />
Gesellschafterstellung<br />
Es ist vorgesehen, dass sich die Fondsgesellschaft mit-<br />
telbar an verschiedenen Objektgesellschaften beteiligt.<br />
Die Fondsgesellschaft bzw. ihre direkt beteiligten Toch-<br />
tergesellschaften übernehmen bei den einzelnen Objekt-<br />
gesellschaften jedoch nur einen Teil des Eigenkapitals
und werden somit im Verhältnis zu weiteren Investoren<br />
lediglich die Stellung eines Minderheitsgesellschafters<br />
einnehmen. In den Gesellschafterversammlungen der<br />
Objektgesellschaften können somit auch Entscheidungen<br />
gegen die Fondsgesellschaft getroffen werden. Dies kann<br />
sich nachteilig auf das wirtschaftliche Ergebnis der Fonds-<br />
gesellschaft bzw. der Anleger auswirken.<br />
Bei Beschlussfassung auf Ebene der Fondsgesellschaft ist<br />
aufgrund der Vielzahl der beteiligten Gesellschafter und<br />
bei einer üblichen Höhe der Nominalbeteiligung eines<br />
Anlegers regelmäßig davon auszugehen, dass der einzelne<br />
Anleger ebenfalls lediglich Minderheitsgesellschafter ist.<br />
In solchen Fällen ist es zumeist nicht möglich, dass ein ein-<br />
zelner Anleger seine Interessen innerhalb der Gesellschaft<br />
vollständig durchsetzen kann. Es ist darüber hinaus nicht<br />
auszuschließen, dass einzelne Gesellschafter durch die<br />
Zeichnung höherer Beteiligungssummen einen entspre-<br />
chend höheren Einfluss innerhalb der Gesellschafterver-<br />
sammlung erhalten und damit das Abstimmungsverhalten<br />
maßgeblich beeinflussen können. Andererseits ist auch<br />
denkbar, dass für alle Gesellschafter bindende Beschlüsse<br />
lediglich von einer Minderheit gefasst werden, wenn nur<br />
wenige Gesellschafter an Gesellschafterversammlungen<br />
bzw. Beschlussfassungen teilnehmen.<br />
4.5<br />
Risikokumulation<br />
Durch das kumulative Auftreten mehrerer der vorgenann-<br />
ten Faktoren können deutlich schlechtere Ergebnisse als<br />
prognostiziert erwirtschaftet werden. Dies hätte eine<br />
entsprechend negative Auswirkung auf die Wirtschaft-<br />
lichkeit der Beteiligung. Eine Beteiligung wird daher nur<br />
Anlegern empfohlen, die aufgrund ihrer Einkunfts- und<br />
Vermögenssituation im Extremfall auch einen Totalverlust<br />
der Beteiligung hinnehmen können. Der Anbieterin sind<br />
keine weiteren wesentlichen tatsächlichen oder recht-<br />
lichen Risiken bekannt, die Einfluss auf die Beteiligung<br />
haben könnten.<br />
9<br />
Die wesentlichen Risiken der Beteiligung
0<br />
5.<br />
emissions- und<br />
<strong>Investment</strong>haus<br />
5.1<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> stellt sich vor<br />
Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> ist ein junges und innovatives In-<br />
vestmenthaus und hat das Ziel, den Anlegern Investitions-<br />
möglichkeiten mit außergewöhnlichen Renditeaussichten<br />
zu erschließen. Die Gesellschaft wurde durch das Manage-<br />
ment eines seit vielen Jahren renommierten Beratungs-<br />
unternehmens im Bereich Assetmanagement gegründet.<br />
Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> entwickelt und managt offene<br />
und geschlossene Fonds, platziert diese im Markt und legt<br />
darüber hinaus weitere <strong>Investment</strong>s auf. <strong>SHEDLIN</strong> ist mit<br />
seinem <strong>Investment</strong>ansatz, einen langfristig hohen Kapi-<br />
talzuwachs durch eine strategische Anlagepolitik jenseits<br />
eingefahrener Wege zu erzielen, nachweislich erfolgreich.<br />
Drei herausragende Persönlichkeiten standen Pate bei<br />
der Namensgebung der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong>. So steht<br />
*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3. 7, Seite 9<br />
<strong>SHEDLIN</strong> für: Shackleton, Edison und Lincoln. US-Präsi-<br />
dent Abraham Lincoln hat trotz vieler Schicksalsschläge nie<br />
aufgegeben, an sich zu glauben. Er strebte stets Gerechtig-<br />
keit für sein Volk an. Thomas Alva Edison, eine der größten<br />
Unternehmerpersönlichkeiten aller Zeiten, erkannte das<br />
Potenzial seiner Erfindungen und nutzte es konsequent.<br />
Mit Kreativität und Beharrlichkeit begegnete er allen<br />
Schwierigkeiten. Polarforscher Sir Ernest Henry Shackleton<br />
beeindruckte als hervorragender Stratege und Organisator.<br />
Zwar wollte er als erster Mensch den Südpol erreichen,<br />
doch er ordnete dieses Ziel der Sicherheit und der Fürsorge<br />
für sein Team unter. Nach dem Vorbild dieser Namensgeber<br />
engagiert sich <strong>SHEDLIN</strong> für seine Anleger: mit Verantwor-<br />
tung, Strategie, Ausdauer und Kreativität. Die <strong>SHEDLIN</strong>-<br />
Philosophie ist dabei ebenso schlicht wie anspruchsvoll:<br />
Auf Worte folgen Taten. <strong>SHEDLIN</strong>-Mitarbeiter denken und<br />
arbeiten zielorientiert. Sie streben nach hervorragenden<br />
Ergebnissen und Erfolg für die Anleger. Die Zielerreichung<br />
entscheidet über unseren eigenen Ertrag, denn nur wer<br />
Leistung bringt, hat das Recht auf Bezahlung. Ein faires<br />
Prinzip. Kurzum: Für seine Anleger entwickelt <strong>SHEDLIN</strong><br />
attraktive <strong>Investment</strong>lösungen, bei deren Realisierung kon-<br />
sequent auf die prognostizierten Ziele hingearbeitet wird.
5.2<br />
Produkte und Auszeichnungen<br />
So erhielt der flexible Dachfonds <strong>SHEDLIN</strong> Warrior, der zuvor<br />
unter dem Namen Patriarch My Finance Total Return (WKN:<br />
A0E Q07) am Markt war, beim Dachfonds-Award 007<br />
des österreichischen Finanzmagazins „Geld-Magazin“ die<br />
Auszeichnung als bester Fonds der Kategorie „Gemischte<br />
Dachfonds Vermögensverwaltung“. Auch beim „Deutschen<br />
Fondspreis 008“ in der Kategorie „Dachfonds: gemischt/<br />
global“ konnte der <strong>SHEDLIN</strong> Warrior punkten und belegte<br />
den . Platz. Der Preis wurde von der Fachzeitschrift<br />
„FONDS professionell“ verliehen. Innovative Kapitalmarktprodukte<br />
mit Alleinstellungsmerkmal differenzieren<br />
die <strong>SHEDLIN</strong>-Angebote deutlich vom Wettbewerb und erschließen<br />
neue renditestarke Investitionsfelder. Neben der<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong>, die alle Aufgaben als Anbieterin von<br />
Finanzprodukten wahrnimmt, existieren die <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand<br />
GmbH für die Betreuung der Anleger und Abwicklung<br />
der Beteiligungen sowie die <strong>SHEDLIN</strong> Management GmbH<br />
als Komplementär für geschlossene Fonds und die <strong>SHEDLIN</strong><br />
Geschäftsführungs GmbH, die die Geschäftsführung bei<br />
vermögensverwaltenden Fonds übernimmt.<br />
Bei der Konzeption geschlossener Fonds legt <strong>SHEDLIN</strong><br />
hohen Wert auf die Gestaltung innovativer Produkte. Derzeit<br />
hat <strong>SHEDLIN</strong> vier Produktserien im Vertrieb (Middle<br />
East Health Care Series, New European Frontiers Series,<br />
Portfolio Fund Series und Chinese Property Series), zu denen<br />
momentan keine vergleichbaren Produkte am Markt<br />
existieren.<br />
Weiterhin befindet sich die <strong>SHEDLIN</strong> Adriatic Series in<br />
der Konzeption und wird in Kürze den ersten Fonds in<br />
Montenegro auflegen. Investitionen in Südafrika und<br />
Indien sind derzeit ebenfalls in der konzeptionellen<br />
Vorbereitung.<br />
DEUTSCHER<br />
2008<br />
2. Platz<br />
Dachfonds Gemischt global – dynamisch<br />
1 Jahr<br />
powered by: software-systems.at & TeleTrader<br />
Das Emissions- und <strong>Investment</strong>haus
6.<br />
Das Umfeld für<br />
Beteiligungen in China<br />
Nǐhǎo – 你好! – Willkommen in China<br />
6.1<br />
China: Ein Land der Superlative mit<br />
5000-jähriger Geschichte<br />
Im Juli 004 sprach die New York Times vom neuen „chi-<br />
nesischen Jahrhundert“ und stellte fest: „Das Land hat<br />
sich verändert, nun verändert es die Welt.“ „Wird die Welt<br />
chinesisch?“ ( ) . „China rüstet sich zur technologischen<br />
Supermacht“ ( ) . Hinter diesen Schlagzeilen steht keine<br />
Geringere als eine der ältesten Zivilisationen der Welt: Die<br />
Volksrepublik China. Schneller, höher, stärker ist ihr Mot-<br />
to: Jeder fünfte Mensch kommt aus China. Jedes vierte<br />
Teeblatt auch. Der drittlängste Fluss der Welt schmückt<br />
das Land. Und das drittgrößte Exportvolumen. Die größte<br />
Armee, die meisten Nachbarstaaten und viele der höchs-<br />
ten Berge. Dies ist aber noch nicht alles: die viertgrößte<br />
*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3. 7, Seite 9<br />
Volkwirtschaft der Erde, die drittgrößte Handelsnation<br />
nach den USA und Deutschland. Mammutprojekte wie<br />
das gigantische Staudammprojekt am Yangtse und der<br />
Bau der weltweit höchstgelegenen Eisenbahnstrecke nach<br />
Tibet fördern den Stolz der Nation genauso wie der erste<br />
bemannte chinesische Raumflug 003. Und selbst die<br />
Tatsache, dass eines der amerikanischen Symbole, wie die<br />
legendäre Levi´s Jeans, die zu den USA genauso wie Coca-<br />
Cola oder Fast-Food gehört, mittlerweile in China produziert<br />
wird, spricht eine mehr als deutliche Sprache. (3)<br />
6.2<br />
Historischer Rückblick: China gestern<br />
Verstehen wird China nur derjenige, der auch ein bisschen<br />
Interesse aufbringt für die Geschichte des Landes und seine<br />
Kultur, wer die Perspektive zu ermessen sucht, aus der<br />
heraus China auf die Welt blickt.<br />
China war für Jahrhunderte eines der mächtigsten und<br />
reichsten Länder der Welt, das noch bis 8 0 zusammen<br />
mit Indien über 40% der weltweiten Wirtschaftsleistung<br />
produzierte. (4) Seit der Reichseinigung durch Kaiser Qin
Shihaung vor mehr als 000 Jahren blieb China fast durch-<br />
gängig ein Kaiserreich. Den größten Teil dieser Zeit war<br />
das Land die zivilisatorisch und wirtschaftlich am weites-<br />
ten entwickelte Nation der Erde sowie das ökonomische<br />
und kulturelle Zentrum Asiens. (5) Im . Jahrhundert kam<br />
es in China zu einer regelrechten Wissensexplosion. Große<br />
Erfindungen wie Buchdruck und Schießpulver wurden in<br />
dieser Zeit entwickelt und perfektioniert. Die Chinesen<br />
bohrten nach Erdgas, verwendeten Hebelschleudern und<br />
züchteten schnell wachsende Getreidesorten. China stand<br />
an der Spitze des Fortschritts und war dem Westen in<br />
Astronomie, Mathematik, Physik, Chemie, Meteorologie<br />
und Seismologie weit voraus. Die kulturellen Zeugnisse<br />
belegen noch bis heute, dass China über Jahrhunderte<br />
hinweg die tonangebende Kultur in Ostasien war.<br />
Noch 8 0 war China die größte Volkswirtschaft der Erde<br />
und erzeugte nahezu ein Drittel des weltweiten Brut-<br />
tosozialproduktes (BSP). (6) Während aber in Europa die<br />
industrielle Revolution ihren Lauf nahm, fiel China danach<br />
wirtschaftlich und technologisch immer weiter zurück.<br />
950 war der Anteil des Landes am Welt- BSP auf rund<br />
4,5% geschrumpft. Seit 978 durchläuft China allerdings<br />
einen beispiellosen Aufholprozess (siehe Kapitel 6.3), um<br />
wieder dahin zurück zukehren, wo es schon lange stand:<br />
an die Weltspitze.<br />
Historische Karte Chinas<br />
6.3<br />
Aufstieg zur erneuten Weltmacht –<br />
Historische und politische Hintergründe<br />
zur wirtschaftlichen Entwicklung<br />
Im . Jahrhundert schickt sich China an, die Weltgeltung<br />
zu erreichen, die ihm, dem „Reich der Mitte“, nach Ansicht<br />
seiner Eliten schon immer zukam. China hatte die Ambition<br />
„Global-Player“ zu sein, nie aus den Augen verloren.<br />
Noch deutlicher formulierte es Napoleon Bonaparte:<br />
„Wenn China erwacht, erbebt die Welt“. (7) Fast 00 Jahre<br />
später ist seine Prophezeiung Wirklichkeit geworden.<br />
Die wohlhabenden Provinzen der Ostküste<br />
Initiative „Wiederbeleben des Nordostens“<br />
Strategie „Aufsteigendes Zentralchina“<br />
Strategie „Entwicklung West-Chinas<br />
Die beeindruckende wirtschaftliche Entwicklung Chinas<br />
in der jüngeren Vergangenheit begann 978, nach dem<br />
Tode Mao Zedongs, der das Land in wirtschaftlicher und<br />
moralischer Verwüstung hinterlassen hatte. In diesem Jahr<br />
beschloss die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) unter<br />
dem Einfluss von Deng Xiaoping, mittels Reformen die<br />
Funktionsweise der Planwirtschaft zu verbessern, um dadurch<br />
mehr Wachstum und Beschäftigung zu erzielen. (8)<br />
( ) Zeit online, Bericht „Wird die Welt chinesisch“ vom 6.06. 005<br />
( ) Zeit online, Bericht vom 6.06. 005<br />
(3) Frank Sieren, Der China Code, Berlin 005, S. 7ff<br />
(4) Karl Pilny, Tanz der Riesen, Indien und China prägen die Welt, Frankfurt/M. 006, S. 49ff<br />
(5) Pilny 006, S. 49 ff<br />
(6) Pilny 006, S. 5 ff<br />
(7) Pilny 006, S. 5 ff<br />
(8) Chinas sozialistische Marktwirtschaft, in: www. bpb.de, zitiert aus: Harald Maass, Der Unternehmer, in: Frankfurter Rundschau vom 3. Dezember 004<br />
Das Umfeld für Beteiligungen in China<br />
3
4<br />
Das Umfeld für Beteiligungen in China<br />
Diese Reformen zielten zunächst darauf ab, ausreichend<br />
Deviseneinnahmen zu erwirtschaften, um das Land wie-<br />
der zu stabilisieren und weitere Hungerkatastrophen zu<br />
vermeiden.<br />
Ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaftreformen gegen<br />
Ende der 970er und Anfang der 980er Jahre war die<br />
Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen, in denen es eine<br />
Steuerbefreiung und einen erheblich geringeren Verwaltungsaufwand<br />
für Unternehmen gibt.<br />
Ziel war es vor allem, durch gezielte Vergabe von wirtschaftlichen<br />
Vorteilen, die Investitionen in den Sonderwirtschaftszonen<br />
zu erhöhen. In China wollte man dadurch vor<br />
allem ausländisches Kapital akquirieren. Die so genannten<br />
wirtschaftlichen und technischen Entwicklungszonen sind<br />
Dalian, Qinhuangdao, Tianjin, Yantai, Qingdao, Lianyungang,<br />
Nantong, Shanghai, Ningbo, Wenzhou, Fuzhou,<br />
Guangzhou, Zhanjiang und Beihai.<br />
Die Zahl der Sonderwirtschaftszonen und Sonderentwicklungsgebiete<br />
wurde bis 990 erfolgreich erweitert. Heute<br />
findet man boomende Industrie- und Handelsstädte entlang<br />
der gesamten Süd- und Ostküste der Volksrepublik<br />
China.<br />
Mit den Reformentscheidungen seit 978 beendete die<br />
Regierung explizit die vorherige Politik der wirtschaft-<br />
lichen Abschottung.<br />
Phasen und Ziele der wirtschaftspolitischen Reformen nach 1978 / zusammengefasst<br />
Jahr Reformen Ziel Mittel Bereich Initiator<br />
978 Verbesserung der<br />
Planwirtschaft<br />
bis 99 Aufbau der<br />
980 -<br />
990<br />
sozialistischen<br />
Marktwirtschaft<br />
Einführung der Son-<br />
derwirtschaftszonen<br />
ab 993 sog. „sanfte<br />
Umsteuerung“<br />
ab 997 Förderungsprogramm<br />
Ende<br />
00<br />
Quelle: eigene Darstellung<br />
zur „großen Erschlie-<br />
ßung des chinesischen<br />
Mehr Wachstum<br />
Mehr Eigeninitiative<br />
Mehr Beschäftigung<br />
Anerkennung der Marktwirt-<br />
schaft durch das Ausland<br />
(günstige Bedingungen für<br />
Antidumping-Verfahren im<br />
Rahmen der WTO)<br />
Deviseneinnahmen<br />
Verhinderung von<br />
Hungerkatastrophen<br />
Banken übernehmen mehr<br />
Verantwortung für ihre<br />
Kreditpolitik<br />
Unterstützung der inlän-<br />
dischen Nachfrage<br />
Bemühen um den Beitritt in<br />
Preisreformen<br />
Finanzielle<br />
Anreizsysteme<br />
Steuerbefreiung und<br />
geringerer Verwal-<br />
tungsaufwand für aus-<br />
ländische Unternehmer<br />
Restrukturierung des<br />
Finanzsektors<br />
Staatliche Ausgaben<br />
(Investitionsprojekte)<br />
Nachfragestimulierung<br />
Landwirtschaft Deng<br />
Landwirtschaft<br />
Industrie<br />
Industrie<br />
Landwirtschaft<br />
Xiaoping<br />
Deng<br />
Xiaoping<br />
Deng<br />
Xiaoping<br />
Finanzpolitik Deng<br />
Xiaoping<br />
Wirtschaft Deng<br />
Xiaoping<br />
Westens“<br />
die WTO<br />
Beitritt zur WTO Starke Wachstumsimpulse Wirtschaft Deng<br />
Xiaoping
Wirtschaftspolitische Maßnahmen, die das Wachstum Chinas beschleunigt haben:<br />
. Beitritt zur WTO 00 ( Liberalisierung des Außenhandels, Öffnung zusätzlicher Branchen, Folgen: siehe untere Grafik),<br />
internationaler Wettbewerb<br />
. Senkung des Zollniveaus (von 43, % auf %) (9)<br />
3. Importsubstitution (Unterstützung der eigenen Produktion, um Importprodukte zu eliminieren)<br />
4. Reform des Rechtssystems (größere Investorenfreundlichkeit)<br />
5. Ausdehnung der Öffnungspolitik seit 99 (keine Beschränkungen im Bereich Investitionen)<br />
6. Exportorientierung (gezielte Förderung der Exportwirtschaft zog viele Investoren nach China)<br />
Die Neustrukturierung der Branchen in China verlief seit 1980 nach einem bestimmten Muster<br />
(Hier am Beispiel von Waschmitteln):<br />
Quelle: eigene Darstellung<br />
6.4<br />
China heute – Wirtschaftliche Lage aktuell<br />
Seit Beginn der Reform- und Öffnungspolitik im Jahre<br />
978 hat sich die chinesische Wirtschaft mit einem jährlichen<br />
durchschnittlichen Wachstumstempo von mehr als<br />
9% kontinuierlich und gesund entwickelt. Als viertgrößte<br />
Volkswirtschaft, drittgrößte Handelsnation und mit über<br />
.530 Mrd. US-Dollar den weltweit höchsten Devisenreserven<br />
ist China eine der entscheidenden Wirtschaftsmächte<br />
geworden. ( 0)<br />
Nachfrage-Überhang an Waschmittel<br />
Öffnung der Branche für private in- und ausländische Unternehmen<br />
Rasche Expansion<br />
Rapider Angebotsüberhang an Waschmitteln<br />
Überkapazität<br />
Wettbewerb bei in- und ausländischen Unternehmen<br />
Erstmalige Konkurrenz und Bestehen der besten Unternehmen<br />
(9) BFAI, Bericht von Corinne Abele, Mai 008 oder Fakten und Zahlen in: chinesische Botschaft.de<br />
( 0) Auswärtiges Amt, Stand: März 008<br />
6.4.1<br />
Von der Planwirtschaft zur sozialistischen<br />
Marktwirtschaft<br />
Seit Anfang der 980er Jahre ist China von der Planwirtschaft<br />
zur sozialistischen Marktwirtschaft übergangen,<br />
und dieses System wurde schrittweise verbessert. In<br />
diesem Prozess wurden auch die entsprechenden Gesetze<br />
und gesetzlichen Vorschriften ständig vervollkommnet,<br />
und der Markt wurde besonders für ausländische Investoren<br />
geöffnet (siehe obiges Diagramm). Zudem wurde<br />
das Investitionsumfeld ständig verbessert und die Reform<br />
des Finanzsystems vorangetrieben. Dies alles hat u.a. die<br />
Grundlage für die Weiterentwicklung der chinesischen<br />
5<br />
Das Umfeld für Beteiligungen in China
6<br />
Das Umfeld für Beteiligungen in China<br />
Wirtschaft und somit auch ein gutes Umfeld für auslän-<br />
dische Unternehmer geschaffen. Ende 997 hat China<br />
den „Katalog über die empfehlenswerten Projekte für<br />
ausländische Investoren“ überarbeitet und veröffentlicht.<br />
Es regt darin ausländische Investoren an, in Bereiche wie<br />
die Erschließung in der Landwirtschaft, Energie, Verkehr,<br />
Rohstoffe, Hochtechnologien, Mehrzwecknutzung von<br />
Ressourcen und Umweltschutz zu investieren. ( ) Die<br />
Volksrepublik ist damit neben den Vereinigten Staaten<br />
das weltweit attraktivste Zielland für Direktinvestitionen<br />
geworden.<br />
Weitere Investitionen wurden in folgenden Sektoren<br />
vorgenommen:<br />
Ölindustrie und Kokereien<br />
Bergbausektor<br />
Energiegewinnung und Landwirtschaft zur Erweite-<br />
rung der Stromerzeugung<br />
Chinas Wachstum basiert auf:<br />
1. Globalisierung<br />
China ist mittlerweile die drittgrößte Handelsnation<br />
2. Industrialisierung<br />
Die massive Industrialisierung treibt den 3. Faktor, die<br />
Urbanisierung an.<br />
3. Urbanisierung<br />
Die Urbanisationsrate ist in China von 7,9% ( 978)<br />
auf 44% im Jahre 006 angestiegen. Die städtische<br />
Bevölkerung mit steigendem Einkommen führt zum 4.<br />
Faktor, dem<br />
4. Binnenkonsum<br />
Bei florierendem Binnenkonsum ist mit dem inner-chine-<br />
sischen Handel bereits ein Fünftel der Weltbevölkerung<br />
wirtschaftlich aktiv und versorgt.<br />
Vier Säulen des chinesischen Wirtschaftswachstums, Quelle: eigene Darstellung<br />
( ) Auswärtiges Amt, Stand: März 008<br />
( ) Tee oder Kaffee: Lateinamerika oder China, in: procontra 0 /08, S. 4<br />
( 3) Interview mit Meinhard von Gerkan, Hamburger Abendblatt vom ./3. 09. 008<br />
Spezialmaschinenbau, die Transportmittelherstellung<br />
und elektrische Maschinen<br />
Chinas wirtschaftlicher Aufschwung ist in seiner Dimensi-<br />
on einzigartig. Noch vor wenigen Jahren waren führende<br />
Ökonomen der Meinung „ wenn die USA niesen, bekom-<br />
men die Schwellenländer eine Grippe“. Dies ist lange<br />
vorbei. Die neue Immunität lockt Anleger. ( )<br />
6.4.2<br />
Änderung des Konsumverhaltens<br />
In China drängen aufgrund der Lohnunterschiede Millio-<br />
nen Menschen vom Land in die Städte und generieren so<br />
einen immensen Bedarf an Wohnungen. Die meisten Chi-<br />
nesen kaufen anstatt zu mieten. Das Immobiliengeschäft<br />
ist sehr profitabel, da der Bedarf so groß ist, dass Woh-<br />
nungen in der Regel schon vor der Fertigstellung verkauft<br />
sind. ( 3) Der Wohnungsverkauf ist landesweit innerhalb<br />
der letzten 3 Jahre um 3 ,9% gestiegen.
6.4.3<br />
Am Puls der Zeit: enorme Konsumsteigerung<br />
Die chinesische Bevölkerung gilt mit einem Durchschnitts-<br />
alter von 33, Jahre als sehr jung. ( 4) Junge Leute wollen,<br />
nach langer Zeit der Bescheidenheit, am Puls der Zeit<br />
sein. Neue Bars, Restaurants, ganze Shoppingmalls mit<br />
Modetempeln, komplexe Gebäude mit einer modernen<br />
Infrastruktur schießen binnen weniger Monaten aus dem<br />
Boden, um den rasanten Bedarf zu stillen.<br />
Die Konsumstruktur der Bevölkerung hat sich auffallend<br />
geändert. Von den gesamten Ausgaben für den Konsum<br />
ist der Anteil der Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung und<br />
Gebrauchsartikel, die die grundlegenden Lebensbedürf-<br />
nisse befriedigen, in großem Ausmaß gesunken, während<br />
der Anteil der Ausgaben für Wohnung, Verkehr, Telekom-<br />
munikation, medizinische Pflege, kulturelle Aktivitäten,<br />
Erziehung und Vergnügungen rasch gestiegen ist.<br />
Adidas und Nike eröffnen in China etwa 00 neue<br />
Shops pro Monat. ( 5) 4% der weltweit hergestellten<br />
Güter haben ihren Ursprung in China. 995 lag der<br />
Anteil noch bei rund 5%. Heute werden in China z.B.<br />
50% aller Adidas-Schuhe gefertigt. ( 6)<br />
Was treibt die chinesische Binnenwirtschaft an?<br />
Shoppingmalls<br />
Luxusgüter<br />
Bars<br />
Restaurants<br />
Einkommensanstieg<br />
Elektrogeräte<br />
Möbel<br />
Umsatzsteigerung in der<br />
Automobilbranche ( 9)<br />
( 4) Statistische Daten zu China, aus: https://www.ipicture.de<br />
( 5) Wirtschaftswoche vom 8.07. 008, Großes China, kleines China, Seite 3<br />
( 6) Interview mit Adidas-Chef Herbert Hainer, in Wirtschaftswoche vom 8.07. 008, Seite 40<br />
( 7) China Statistical Yearbook 007, NBS, CASS<br />
( 8) China Statistical Yearbook 007, NBS, CASS<br />
( 9) China Statistical Yearbook 007, NBS, CASS<br />
( 0) China Statistical Yearbook 007, NBS, CASS<br />
Die Lebensqualität des Volkes hat sich mithin weiter er-<br />
höht. Darüber hinaus haben sich die Wohn-, Verkehrs- und<br />
Telekommunikationsbedingungen sehr verbessert. Lang-<br />
lebige Gebrauchsgüter wie elektrische Haushaltsgeräte<br />
haben an Quantität und Qualität zugenommen. Klimaanla-<br />
gen und Heimkinos, Duschvorrichtungen und Möbel guter<br />
Qualität sind Verkaufsschlager geworden, und auch immer<br />
mehr PKWs, Videokameras und Computer werden von<br />
Privatpersonen gekauft. In 00 wuchs der Umsatz der<br />
Automobilindustrie um 58%. Rund 60%, in den großen<br />
Städten sogar über 80% aller Fahrzeuge wurden für die<br />
private Nutzung gekauft. Während ein Privatauto früher<br />
als unerschwingliches Luxusprodukt galt, lässt der aufstrebende<br />
Mittelstand mittlerweile die Nachfrage explodieren<br />
(siehe untere Grafik).<br />
Der Binnenkonsum trägt inzwischen etwa genauso viel<br />
zum BIP-Wachstum bei wie die Investitionen. Ein Indikator<br />
für die steigende Konsumkraft ist der Einzelhandelsumsatz<br />
von Konsumgütern, der 007 nominal ein Plus von 6,8%<br />
verzeichnete. Im . Quartal 008 lag die Zuwachsrate mit<br />
0,6% noch höher. Die CASS (Chinese Academy of Social<br />
Sciences) prognostiziert für 008 eine nominale Steige-<br />
( 7)<br />
rung von 7,4%.<br />
Enorme Konsumsteigerung<br />
(Wachstumsprognose für 008 gegenüber dem Vorjahr: 0- 0,5%) ( 0)<br />
Faktoren für das Wachstum der chinesischen Binnenwirtschaft; Quelle: eigene Darstellung<br />
Umsatzsteigerung in der<br />
Immobilienbranche ( 8)<br />
7<br />
Das Umfeld für Beteiligungen in China
8<br />
Das Umfeld für Beteiligungen in China<br />
6.4.4<br />
Bruttoinlandsprodukt<br />
Das Bruttoinlandsprodukt ist ein Maßstab für die wirt-<br />
schaftliche Leistung eines Landes. Es beinhaltet alle neu<br />
zur Verfügung stehenden Waren und Dienstleistungen zu<br />
aktuellen Marktpreisen.<br />
Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf errechnet sich aus<br />
dem gesamten Bruttoinlandsprodukt dividiert durch<br />
die Zahl der Einwohner. Es gibt Aufschluss über die<br />
durchschnittliche wirtschaftliche Leistung des einzelnen<br />
Einwohners. ( )<br />
Im April 007 hatte das National Bureau of Statistics<br />
(NBS) die Prognose für das Wirtschaftswachstum für das<br />
( ) Bruttoinlandsprodukt zu China, aus: China Statistical Yearbook 007, NBS, CASSF<br />
( ) China Statistical Yearbook 007, NBS, CASS<br />
( 3) Offizielle Statistik der VR China, aus: National Bureau of Statistic<br />
Gesamtjahr 007 um 0,5 Prozentpunkte auf ,9% nach<br />
oben korrigiert. ( ) Im . Quartal 008 legte das Brutto-<br />
inlandsprodukt (BIP) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum<br />
um ,4% zu.<br />
008 erwartet die Chinese Academy of Social Sciences<br />
(CASS) einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um<br />
0,7%. Höhere Rohstoffpreise und Lohnkosten sowie<br />
vermehrte Umweltauflagen sorgen in einigen Industriezweigen<br />
für Modernisierungsdruck. Der Bedarf an neuen<br />
Anlagen dürfte daher konstant bleiben. Hinzu kommt<br />
das wachsende Interesse zahlungskräftiger chinesischer<br />
Kundschaft an ausländischen Luxusgütern. Chinas Importe<br />
aus Deutschland legten auch 007 weiterhin<br />
kräftig zu.<br />
Das Bruttoinlandsprodukt Chinas berechnet zu den Preisen von 2005 (umgerechnet in Euro)<br />
Jahr 95 956 960 964 968 97 976 980 984 988 99 996 000 004 007<br />
BIP in Mrd. Euro 3 ,0 47,4 65,6 58,6 68,5 06 5 75 58 393 53 809 095 567 09<br />
BIP in Euro pro<br />
Einwohner<br />
55, 76,9 00,9 83, 87,8 3 34 78 68 357 454 658 86 0 69<br />
Index zu 95 ,00 ,48 ,05 ,83 , 4 3,3 3,9 5,47 8,06 , 8 6,60 5,30 34, 3 48,98 66,68<br />
Das Bruttoinlandsprodukt Chinas 95 - 007 ( 3)<br />
Transrapid in Shanghai
6.4.5<br />
Bausektor<br />
Etwa ein Viertel der Gesamtinvestitionen entfällt auf<br />
Bauinvestitionen in Wohnungen und Bürogebäude. Im .<br />
Quartal 008 legten die Immobilieninvestitionen um fast<br />
33% zu.<br />
Entwicklung von Chinas Immobiliensektor 2006 und 2007 (24)<br />
Projektbeschreibung Veränderung 2007 Veränderung<br />
2006 zu 2005 (in %)<br />
2007 zu 2006 (in %)<br />
Von Bau- und Entwicklungsgesellschaften gekauftes Land<br />
(in Mio. m²)<br />
-3,8 406, ,0<br />
Von Bau- und Entwicklungsgesellschaften gekauftes Land<br />
(in Mrd. RMB (I) )<br />
30, 405,6 3 ,7<br />
Landerschließung (in Mio. m²) 7,3 68,7 0,7<br />
Realisierte Immobilieninvestitionen (in Mrd. RMB) ,8 . 3,9 30,3<br />
darunter für Wohngebäude (in Mrd. RMB) 5,3 .80 ,0 3 ,<br />
Fertig gestellte Bauprojekte (in Mio. m²) 7, 58 ,4 4,3<br />
davon Wohngebäude (in Mio. m²) 8, 477,7 0,5<br />
Laufende Bauprojekte (in Mio. m²) 8,0 .358,8 ,5 (II)<br />
davon Wohngebäude (in Mio. m²) 8,6 .864,5 3, (II)<br />
Im gleichen Jahr begonnene Bauprojekte (in Mio. m²) 5, k. A. k. A.<br />
davon Wohngebäude (in Mio. m²) 7,7 k. A. k. A.<br />
Inländisches Kreditvolumen für den Immobiliensektor<br />
(in Mrd. RMB)<br />
37,3 696, 3 ,3<br />
Entwicklung von Chinas Immobiliensektor in den Jahren 006 und 007 ( 5)<br />
Erfasst wird nur ein Teil der gesamten Bautätigkeit in China. Die Zahlen basieren auf offiziellen Angaben der Entwicklungsgesellschaften (Real Estate Developer), deren Projekte auf dem<br />
freien Markt angeboten werden, gegenüber dem National Bureau of Statistics (NBS). Bauleistungen anderer Träger sind nicht enthalten. Die Basis der erfassten Unternehmen kann sich im<br />
Zeitverlauf ändern; (I) Renminbi Yuan (RMB), Wechselkurs Jahresdurchschnitt 007: Euro = 0,4 RMB; (II) Eigene Berechnung<br />
Rasanter Bedarf an Immobilien – Appartements in Peking<br />
( 4) bfai oder China Economic Information Network (CEInet)<br />
( 5) bfai oder/und China Economic Information Network (CEInet)<br />
9<br />
Das Umfeld für Beteiligungen in China
30<br />
Das Umfeld für Beteiligungen in China<br />
6.4.6<br />
Außenhandel<br />
Laut Statistiken des chinesischen Handelsministeriums ist<br />
die EU größter Handelspartner und viertgrößter Investor<br />
in China. Zugleich ist China nach den USA zweitgrößter<br />
Handelspartner der EU. ( 6) Das Vertrauen ausländischer<br />
Unternehmen in die Wirtschaft Chinas ist ungebrochen.<br />
Charakteristika des chinesischen Außenhandels:<br />
Ausfuhren machen fast 33,3% des chinesischen BIP<br />
aus.<br />
Seit 970 ist der Wert der chinesischen Exporte um<br />
den Faktor 40 angewachsen, 7 x schneller als der<br />
Weltdurchschnitt.<br />
Beim Eintritt zur WTO 00 : achtgrößte Handelsnati-<br />
on, jetzt Position 3.<br />
Chinas Importe aus Deutschland legten auch 007<br />
kräftig zu.<br />
Der chinesische Außenhandel entwickelte sich in den<br />
letzten zwei Jahren weiterhin ausgesprochen dyna-<br />
misch (Wachstum von gut 0%). Ein- und Ausfuhren<br />
haben im vergangenen Jahr um 0 bzw. 5% zuge-<br />
nommen.<br />
Die Devisenreserven erhöhten sich bis Oktober 007<br />
auf .455 Milliarden US-Dollar, womit China nun<br />
vor Japan (mit 970 Milliarden US-Dollar), Russland<br />
Die folgende Tabelle zeigt die Haupthandelspartner<br />
Chinas: ( 9)<br />
( 6) China-EU-Verband will Handelsbeziehungen fördern, in: www.china-botschaft.de<br />
( 7) Entwicklung des Außenhandels Chinas 006, in: http://www.bfai.de<br />
( 8) Chinesische Botschaft Berlin und/oder german.china.org<br />
( 9) Handelspartner in China, aus:http://www. bfai.de<br />
(305,6 Mrd. US-Dollar) und Taiwan ( 68,0 Mrd. US-<br />
Dollar) die größten Reserven der Welt besitzt. Zum<br />
Vergleich: Die gesamte Euro-Zone verfügt nur über<br />
( 7)<br />
9 ,6 Milliarden US-Dollar.<br />
Auch ausländische Unternehmen investieren beziehungsweise<br />
reinvestieren weiterhin in den chinesischen<br />
Wachstumsmarkt. 007 stiegen die realisierten ausländischen<br />
Direktinvestitionen um 3,6% und erreichten<br />
damit nach Angaben des Ministry of Commerce (ohne<br />
Finanzinvestitionen) 74,8 Mrd. US-Dollar. ( 8)<br />
Nach dem . Quartal 008 melden die Großen der Automobilbranche<br />
(Mercedes, BMW) für China, Absatzrekorde.<br />
Zudem planen die Konzerne, ihre Fertigung<br />
vor Ort weiter auszubauen.<br />
Über 500.000 Unternehmen mit ausländischer Beteiligung<br />
wurden seit der wirtschaftlichen Öffnung 978 in<br />
China gegründet.<br />
Haupthandelspartner (2005)<br />
Ausfuhr (in Prozent) nach Einfuhr (in Prozent) von<br />
USA ,4 Japan 5,<br />
Hongkong, SVR 6,3 Korea (Rep.) ,6<br />
Japan ,0 Taiwan ,3<br />
Korea (Rep.) 4,6 USA 7,4<br />
Deutschland 4,3 Deutschland 4,7<br />
Niederlande 3,4 Malaysia 3,0<br />
Großbritannien ,5 Singapur ,5<br />
sonstige Länder 36,5 sonstige Länder 44,3<br />
alle EU Länder zusammen 18,9 alle EU Länder zusammen 11,1
China: Drittgrößte Handelsmacht<br />
Außenhandel insgesamt, Exporte, Importe<br />
(2006, in Milliarden US-Dollar) (30)<br />
Insg. Exporte Importe<br />
957 038 9 9<br />
0 909<br />
76 969 79<br />
30 650 580<br />
068 448 6 0<br />
0 5 490 535<br />
6.5<br />
Bevölkerung<br />
6.5.1<br />
Ein Wachstumsfaktor:<br />
Hochqualifizierte Facharbeitskräfte<br />
Bei dem enormen Wirtschaftserfolg der Chinesen spielt<br />
auch deren Kultur, Tradition und Mentalität eine wichtige<br />
Rolle. Sie gelten als besonders zielstrebig und hartnäckig.<br />
Zudem zählt China schon jetzt mit seinen 3 Millionen<br />
Studenten (zum Vergleich Deutschland: 0,3 Millionen) und<br />
36 Hochschulen und Universitäten zum Land mit der<br />
höchsten Zahl an hochqualifizierten Arbeitskräften. (3 ) So<br />
Bevölkerungsdichte der chinesischen<br />
Provinzen (Einw./km²)<br />
< 3,0<br />
3, - 0,0<br />
0, - 50,0<br />
50, - 300,0<br />
300, - 500,0<br />
500, - 800,0<br />
> 800<br />
Die Einwohnerzahlen der administrativen Regionen der Volksrepublik China (33)<br />
(30) Quelle WTO<br />
(3 ) Statistische Daten zu China in: www.ipicture.de<br />
(3 ) https://www.daad.de<br />
(33) Liste der administrativen Regionen der Volksrepublik China nach Einwohnerzahl<br />
haben 007 ca. vier Millionen Studenten ihr Studium abgeschlossen.<br />
(3 ) „Projekt “ ist ein Projekt des Bildungsministeriums<br />
der Volksrepublik China, das die staatliche<br />
Hochschulbildung im . Jahrhundert durch Eliteförderung<br />
vorantreibt.<br />
6.5.2<br />
Bevölkerungsstruktur und -entwicklung<br />
China ist mit ,3 Milliarden Menschen ( 0% der Weltbevölkerung)<br />
das bevölkerungsreichste Land, auch die<br />
Bevölkerungsdichte in China ist relativ hoch.<br />
Der überwiegende Teil der chinesischen Bevölkerung<br />
wohnt jedoch in den Provinzen entlang der Küste und<br />
im östlichen Zentralchina. Westlich der Linie Ningxia -<br />
Guizhou nimmt die Zahl der Einwohner stark ab (siehe<br />
Abbildung unten).<br />
Die Bevölkerungsdichte in den östlichen Provinzen Chinas<br />
liegt bei rund 400 Personen je Quadratkilometer.<br />
Im Gegensatz dazu leben im Westen Chinas – also in<br />
den Gegenden des Himalaja und in den Regionen um die<br />
Gobi-Wüste – nur durchschnittlich 0 Personen auf einem<br />
Quadratkilometer. Das entspricht in etwa der Bevölkerungsdichte<br />
im fast menschenleeren Saudi-Arabien.<br />
3<br />
Das Umfeld für Beteiligungen in China
3<br />
Das Umfeld für Beteiligungen in China<br />
6.5.2<br />
Umweltbelastungen Chinas – besser als ihr Ruf<br />
Viele der Großbetriebe in China erfüllen mittlerweile här-<br />
tere Schadstoffemissionskriterien als ein Großteil europä-<br />
ischer Unternehmen. Dies z.B. trifft auf die Ledergerberei<br />
Isa Tanec in Guangzhou zu. Der deutsche Geschäftsführer<br />
bestätigte, dass viele der Produktionsstätten in China um-<br />
weltfreundlicher als manche Fabrik in Deutschland seien.<br />
Dies war auch der Anlass für den Umweltminister Sigmar<br />
Gabriel, Ende Januar 008 die als Musterbetrieb geltende<br />
Fabrik zu besuchen. (34)<br />
CO2-Emissionen – Tonnen pro Kopf der Bevölkerung<br />
5,<br />
6.6<br />
China morgen<br />
(34) Wirtschaftswoche vom 8.07. 008, Seite 4<br />
(35) Der Spiegel vom 4.08. 008, Seite 87<br />
(36) Auswärtiges Amt, Stand: März 008<br />
(37) Karl Pilny: Tanz der Riesen, Indien und China prägen die Welt, Frankfurt/M. 006, S. 57<br />
(38) Oskar Weggel: Die Asiaten, München 997, S. 3<br />
9,4<br />
8,6<br />
Im Rahmen der hohen Umweltstandards, beschloss die<br />
chinesische Regierung im vergangenen Jahr, den umweltbelastenden<br />
und energieineffizienten Unternehmen die<br />
Steuervorteile zu streichen.<br />
Das folgende Diagramm über die CO -Emissionen zeigt,<br />
dass unter den verteilten Mengen der CO -Emissionen pro<br />
Kopf der Bevölkerung China nur auf Platz 4 hinter Russland,<br />
den Vereinigten Staaten und sogar den EU-Staaten<br />
rangiert. (35)<br />
China USA EU-Staaten Indien Russland<br />
Viele Experten sind der Meinung, dass die Globalisierung<br />
im . Jahrhundert ein ganz neues, asiatisches Gesicht<br />
bekommen wird und es an der Zeit ist, sich von einem<br />
eurozentrischen Fortschritts- und Globalisierungsbegriff<br />
zu verabschieden. (37)<br />
In einem Versuch einer virtuellen Demonstration über die<br />
weitere wirtschaftliche Entwicklung Asiens kommen die<br />
Experten zum Ergebnis, dass China die USA bereits im<br />
Jahre 0 5 als die führende Wirtschaftsmacht der Welt ablösen<br />
könnte. Im Jahre 0 0 könnte die Wirtschaftskraft<br />
,8<br />
Chinas bereits 40% größer sein als die der USA. (38)<br />
Auch für das Gesamtjahr 008 und die nähere Zukunft<br />
zeigt sich beispielsweise die Automobilbranche sehr optimistisch.<br />
Erwartet werden für 008 zweistellige Zuwächse<br />
beim Absatz in China. Sofern die positive wirtschaftliche<br />
Entwicklung auf dem asiatischen Kontinent weiter anhalte,<br />
wollen viele Konzerne, darunter BMW, bis 0 in dieser<br />
Region 00.000 Fahrzeuge absetzen, so Vertriebs- und<br />
Marketingvorstand Stefan Krause.<br />
Für 008 wird ein Gesamtvolumen von über .600 Mrd.<br />
US-Dollar erwartet, der Überschuss dürfte bei ca. 80 Mrd.<br />
US-Dollar liegen. (36)<br />
,8
6.7<br />
Fazit und Ausblick –<br />
Was macht China einzigartig?<br />
China ist nicht nur Fabrik der Welt sondern verfügt auch<br />
über den Absatzmarkt, der weltweit die meisten neuen<br />
Marktanteile verspricht. Deshalb zieht China seit einigen<br />
Jahren mehr Auslandsinvestitionen an als jedes andere<br />
Land. Allein 004 über 60 Milliarden US-Dollar. China<br />
verzeichnet seit 5 Jahren einen stetigen Wirtschaftsboom.<br />
004 hatte es den höchsten Anteil am Weltproduktionswachstum.<br />
China steht jedoch erst am Anfang<br />
seiner Entwicklung: „Das Comeback des Reichs der<br />
Mitte ist das bedeutendste welthistorische Ereignis dieses<br />
Jahrhunderts“. (39)<br />
Die Weltwirtschaft ist auf China als Produktionsstandort<br />
angewiesen, Chinas Boom ist überdurchschnittlich und<br />
übertrifft selbst die stärkste Wachstumsphase der USA.<br />
Ca. 65% der chinesischen Exporte in die USA werden von<br />
US-amerikanischen Unternehmen in China hergestellt.<br />
Der Exportstrom, Chinas Haupteinnahmequelle, kann<br />
nicht von heute auf morgen versiegen. Umfassende Handelsschranken<br />
gegen China aufzubauen ist kaum noch<br />
möglich.<br />
Im Gegensatz zu vielen anderen Entwicklungsländern hat<br />
China es verstanden, sich bei seiner wirtschaftlichen Entwicklung<br />
nicht den westlichen Investoren zu unterwerfen,<br />
sondern das Wissen und das Kapital der Investoren zum<br />
Vorteil Chinas zu nutzen. Diese Tatsache ist wohl eines<br />
der Geheimnisse für den überraschenden und rasanten<br />
wirtschaftlichen Erfolg der Volksrepublik China.<br />
China ist als Zukunftsmarkt in der Mischung von Potential,<br />
Stabilität, Infrastruktur, Preisniveau und Produktionsvolumen<br />
unvergleichbarbar. Es gibt kein anderes Land dieser<br />
Größe, das so stabil ist. „In vielen Ländern kann man<br />
investieren, aber in China muss man dabei sein“. (40)<br />
(39) Stefan Baron, Chefredakteur der Wirtschaftswoche<br />
(40) Bernd Pischetsrieder, ehemaliger Vorstandsvorsitzender Volkswagen, aus: Karl Pilny, Tanz der Riesen, China und Indien prägen die Welt, Frankfurt/M. 006<br />
33<br />
Das Umfeld für Beteiligungen in China
34<br />
7.<br />
Mögliche Projekte in<br />
China<br />
Peking ist zwar die Hauptstadt Chinas, im Ranking der<br />
besten Städte des Landes rangiert Peking jedoch nur auf<br />
Platz 5 (4 ) . Die Ursache dafür liegt auf der Hand: die Bevölkerung<br />
Chinas bevorzugt Städte, die mehr Lebensqualität,<br />
bessere Infrastruktur und weniger Verkehrsprobleme<br />
bei niedrigerer Bevölkerungsdichte bieten können. Die<br />
begehrtesten Städte im Ranking sind Dalian im Nordosten<br />
Chinas, die Provinz Sichuan mit der Stadt Chengdu, die<br />
Provinz Jiangsu und die Stadt Zhanjiang in der Provinz<br />
Guangdong.<br />
Die interessantesten Standorte für Immobilienprojektentwicklungen<br />
finden sich daher auch nicht in den großen<br />
Städten Peking oder Shanghai, sondern vielmehr in den<br />
oben genannten Städten und Provinzen. Die nachfolgend<br />
beschriebenen Immobilienentwicklungsprojekte befinden<br />
sich in diesen Provinzen und Städten Chinas, die bei den<br />
Chinesen immer mehr an Popularität gewinnen.<br />
Die nachfolgenden Projekte befinden sich zurzeit im<br />
Due-Diligence-Verfahren beim <strong>Investment</strong>- und Managementpartner<br />
Charlemagne Capital. Über eine Investition in<br />
diese Projekte ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
noch nicht entschieden worden. Die Kalkulationen und<br />
Prognosen aller dargestellten Investitionsprojekte sind<br />
somit modellhaft.<br />
(4 ) www.chinadaily.com.cn/english/doc/ 006-0 /03/content_5088 8.htm Altbekannte Verkehrsprobleme in Beijing (Peking)<br />
*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3. 7, Seite 9
Provinzen der möglichen<br />
Projektstandorte<br />
Provinz Anhui<br />
Provinz Guangdong<br />
3 Provinz Jiangsu<br />
4 Provinz Sichuan<br />
7.1<br />
Das Projekt „Mei Garden“ in Hefei,<br />
Provinz Anhui<br />
7.1.1<br />
Kurze Darstellung und Einführung in das Projekt<br />
Hierbei handelt es sich um ein Wohnimmobilienprojekt,<br />
bestehend aus Wohngebäuden, Bürogebäuden und einem<br />
Einkaufszentrum in der Stadt Hefei, in der Provinz Anhui.<br />
Der lokale Partner hat das Grundstück bereits erworben.<br />
Es befindet sich in zentraler Innenstadtlage, in einem traditionellen<br />
Geschäftsbereich, in Hefei.<br />
7.1.2<br />
Der Projektstandort Hefei<br />
Héféi (chin. 合肥市, Héféi Shì) ist die Hauptstadt der<br />
chinesischen Provinz Anhui. Das Verwaltungsgebiet der<br />
bezirksfreien Stadt hat eine Fläche von 6.9 km² und ca.<br />
4,45 Millionen Einwohner. Die Tendenz ist steigend, da diese<br />
moderne, dennoch im Vergleich zu Peking viel ruhigere<br />
Stadt, eine unglaubliche Anziehungskraft, besonders auf<br />
die jungen Chinesen, ausübt.<br />
Hefei ist heute ein Verkehrsknoten und eine gut prosperierende<br />
Industriestadt, mit hervorragend ausgebauter<br />
Infrastruktur. Automobil-, Textil-, Stahl- und chemische<br />
Industrie sind hier stark vertreten.<br />
4<br />
Die Stadt beherbergt ein knappes Dutzend Universitäten<br />
und vergleichbare weiterführende Schulen und stellt<br />
somit eines der vier von der chinesischen Regierung ge-<br />
förderten Zentren der Hochschulausbildung dar. Die zwei<br />
bekanntesten Hochschulen Hefeis sind: die chinesische<br />
Universität für Wissenschaft und Technik (中国科技大<br />
学) und die Anhui-Universität (安徽大学). Diese Univer-<br />
sitäten gehören zur landesweiten Elite und nehmen am<br />
-Projekt der Regierung teil, das zum Ziel hat, mit Hilfe<br />
spezieller Förderung rund 00 Universitäten von Weltniveau<br />
zu schaffen.<br />
Hefei<br />
Projektstandort in der Provinz Anhui<br />
2<br />
1<br />
3<br />
35<br />
Mögliche Projekte in China
36<br />
Mögliche Projekte in China<br />
7.1.3<br />
Beschreibung des Projektes<br />
Das Grundstück umfasst eine Gesamtfläche von 99.600 m².<br />
Davon entfallen 85.000 m² auf den Wohnungsbereich,<br />
00.000m² auf Büro und Gewerbeflächen, 49.600 m² auf<br />
das Einkaufzentrum. Weitere 65.000 m² sind als Parkfläche<br />
(mit 600 Parkplätzen) vorgesehen.<br />
Projekt Mei Garden in Hefei. Computeranimation, Charlemagne Capital<br />
Die gesamten Bauträgerkosten wurden mit 5,0 Mio.<br />
US-Dollar veranschlagt. Innerhalb von 4 Jahren sollen Ver-<br />
kaufserlöse von 64, 7 Mio. US-Dollar erzielt werden.<br />
7.1.4<br />
Projektstatus<br />
Charlemagne Capital hat das Due-Diligence-Verfahren in<br />
Bezug auf den Genehmigungsprozess und die Eigentums-<br />
urkunden bereits begonnen.<br />
7.1.5<br />
Projektpartner<br />
Der Projektbauträger ist ein hochqualifiziertes, lokales<br />
Bauunternehmen, mit langjähriger Erfahrung. In der<br />
Vergangenheit wurden bereits zahlreiche Projekte, dar-<br />
unter Wohngebäude, Einkaufszentren und verschiedene<br />
vergleichbare Bauprojekte in der Provinz Anhui erfolg-<br />
reich realisiert. Er verfügt daher über eine umfangsreiche<br />
Erfahrung in der Realisierung von lokalen Bauprojekten<br />
des sich dort stark entwickelnden Immobilienmarktes. Es<br />
bestehen etablierte Kontakte zu den dortigen Behörden<br />
und Bauämtern.<br />
7.1.6<br />
Finanzstruktur<br />
Mit der Bezeichnung „Investoren“ sind bei allen Projekten<br />
die Fondsgesellschaften, weitere institutionelle Investo-<br />
ren, sowie Charlemagne Capital gemeint.<br />
Die Investoren beteiligen sich in Form eines Joint-Venture-<br />
Vertrages zusamen mit dem lokalen Entwicklungspartner,<br />
der in der Regel eine Kapitalbeteiligung in Höhe von 50%<br />
eingeht. Die andere Hälfte des benötigten Kapitals wird<br />
unter weiteren institutionellen Anlegern, Charlemagne<br />
Capital sowie dem Fonds aufgeteilt. Dieses Verfahren<br />
sorgt für ein außerordentlich hohes Engagement und<br />
Interesse aller Kapitalgeber am erfolgreichen Verlauf des<br />
Projekts.<br />
Die Investoren stellen dem Unternehmen 9,4 Mio. US-<br />
Dollar Eigenkapital zur Verfügung und erhalten dafür 60%<br />
der Beteiligung an der Joint-Venture-Gesellschaft sowie<br />
60% der Projekterlöse bei der Projektrealisierung.<br />
7.1.7<br />
Modellprognose<br />
Nachstehend sind die geplanten Gesamterträge und Kos-<br />
ten für das Projekt nach Prognose des lokalen Partners<br />
zusammengefasst:<br />
Prognose<br />
Geplanter Gesamterlös 64. 78.7 US-Dollar<br />
Entwicklungskosten gesamt 5.0 0. 47 US-Dollar<br />
Gewinn vor Steuern 39. 68.574 US-Dollar<br />
Gewinn nach Steuern 04.45 .430 US-Dollar<br />
Die Ertragsprognosen und die Entwicklungskosten beru-<br />
hen auf den Schätzungen des lokalen Partners, basierend<br />
auf seiner langjährigen Erfahrung und unter Beachtung<br />
der verfügbaren Marktdaten und Marktpreise und im Ver-<br />
gleich zu anderen ähnlichen Projekten in Anhui.
7.1.8<br />
Beispielhafte IRR-Rendite für das Projekt<br />
Über die geplante Projektlaufzeit von 48 Monaten soll der<br />
Eigenkapitaleinsatz der Investoren von 9,4 Mio. US-<br />
Dollar (einschließlich der Transaktionskosten) eine Rendite<br />
nach Steuern von 30, % (IRR*) p.a. generieren.<br />
7.1.9<br />
Finanzierung<br />
Die Gesamtentwicklungskosten von 5,0 Mio. US-Dollar<br />
könnten wie folgt aufgeteilt werden:<br />
Eigenkapitalbeitrag der Investoren<br />
und des lokalen Projektpartners<br />
4 , 7 Mio. US-Dollar<br />
Bankdarlehen 9,4 Mio. US-Dollar<br />
Vorverkäufe 54,4 Mio. US-Dollar<br />
7.2<br />
Das Projekt „Blue Bay“ in Zhanjiang,<br />
Provinz Guangdong<br />
7.2.1<br />
Kurze Darstellung und Einführung in das Projekt<br />
Es handelt sich um ein Immobilienentwicklungsprojekt,<br />
bestehend aus Wohngebäuden und einem Einkaufszentrum<br />
in Zhanjiang, in der Provinz Guangdong. Dieses<br />
Projekt wird durch einen lokalen Partner sichergestellt.<br />
Das Grundstück befindet sich im Bereich der Innenstadt im<br />
Stadtbezirk Chikan in Zhanjiang.<br />
7.2.2<br />
Der Projektstandort Zhanjiang<br />
Zhanjiang (湛江市) ist eine bezirksfreie Stadt in der chinesischen<br />
Provinz Guangdong. Sie liegt südwestlich der<br />
Provinzhauptstadt Guangzhou an der Küste des südchinesischen<br />
Meeres bei der Halbinsel Leizhou.<br />
Zhanjiang ist heute mit 6.070.70 Einwohnern die viert-<br />
größte Stadt der südchinesischen Provinz. Sie hat eine<br />
Fläche von .490 km², die die gesamte Halbinsel Leizhou<br />
und einige nördlich davon gelegene Gebiete umfasst.<br />
Zhanjiang besteht aus vier Stadtbezirken (zusammen<br />
.360 km² städtisches Siedlungsgebiet), drei kreisfreien<br />
Städten (Lianjiang, Leizhou und Wuchuan) und zwei<br />
Kreisen.<br />
Ursprünglich war Zhanjiang ein kleiner Fischereihafen.<br />
Im Jahr 898 besetzten französische Truppen die Stadt<br />
mit dem Ziel, dort eine Handelsniederlassung zu gründen.<br />
Ein 99-jähriger Pachtvertrag (ähnlich wie im Fall<br />
der ehemaligen britischen Kronkolonie Hongkong) kam<br />
zustande. Allerdings kam Zhanjiang bereits 946 wieder<br />
unter chinesische Hoheit, nachdem es seit 943 durch<br />
japanische Truppen besetzt gewesen war. Erst nach dem<br />
Zweiten Weltkrieg gelang Zhanjiang der Aufstieg zu einer<br />
bedeutenden Hafenstadt, der durch das chinesische Wirtschaftswachstum<br />
der vergangen Jahre fortgeführt wurde.<br />
Durch die natürlichen Verhältnisse als Tiefwasserhafen<br />
begünstigt, gehört die Stadt heute zu den zehn umschlagstärksten<br />
Häfen der Volksrepublik. Neben dem<br />
Stückgut- und Containerumschlag stellen die Öl- und<br />
Gasförderung (offshore), Fischerei, Perlenzucht und<br />
Salzgewinnung die bedeutendsten Wirtschaftszweige<br />
Zhanjiangs dar.<br />
Zhanjiang<br />
Projektstandort in der Provinz Guangdong<br />
7.2.3<br />
Die Beschreibung des Projektes<br />
Das Projekt wird auf einer Gesamtgrundstücksfläche von<br />
44 ,5 m² entstehen. Auf 430,5 m² werden Wohnein-<br />
37<br />
Mögliche Projekte in China
38<br />
Mögliche Projekte in China<br />
heiten errichtet werden, die Grundfläche für das Einkaufs-<br />
zentrum wird .000 m² betragen, weitere , 40 m² sind<br />
für Parkplatzflächen geplant.<br />
Die gesamten Bauträgerkosten des Projektes wurden mit<br />
5,44 Mio. US-Dollar veranschlagt. Innerhalb von 5<br />
Monaten sollen Verkaufserlöse von etwa 38 ,7 Mio. US-<br />
Dollar erzielt werden.<br />
Projekt Blue Bay in Zhanjiang, Computeranimation, Charlemagne Capital<br />
7.2.4<br />
Projektstatus<br />
Das Projekt durchläuft zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
das Due-Diligence-Verfahren bei Charlemagne<br />
Capital.<br />
Der lokale Joint-Venture-Partner hat das Grundstück<br />
gesichert und befindet sich aktuell in der Erstellung der<br />
Bauplanung. Über die wichtigsten Vertragsparameter<br />
haben sich die Vertragspartner (lokaler Projektpartner und<br />
Charlemagne Capital) bereits geeinigt.<br />
7.2.5<br />
Projektpartner<br />
Der Bauträger für das Projekt ist ein lokales Unternehmen<br />
mit hervorragenden Referenzen, dessen Spezialisten dank<br />
der Realisierung zahlreicher Immobilienprojekte in der Provinz<br />
Guangdong über große Erfahrung bei Bebauung von<br />
Wohngebäuden, Bürogebäuden und Einkaufzentren verfügen.<br />
Darüber hinaus kann der Projektpartner auf etablierte<br />
Kontakte zu den dortigen Behörden zurückgreifen.<br />
7.2.6<br />
Finanzstruktur<br />
Der Wert des Grundstückes beträgt 6 ,74 Mio. US-Dollar.<br />
Der lokale Partner offeriert eine Joint-Venture-Struktur, an<br />
der sich die Investoren mit ,6 Mio. US-Dollar beteiligen<br />
können. Dafür erhalten sie 35% der Anteile der Joint-<br />
Venture-Gesellschaft und 35% der Projekterlöse nach<br />
Realisierung des Projektes.<br />
7.2.7<br />
Modellprognose<br />
Nachstehend sind die geplanten Gesamterträge und Kosten<br />
für das Projekt nach Prognose des lokalen Partners<br />
zusammengefasst:<br />
Prognose<br />
Geplanter Gesamterlös 38 .7 3.597 US-Dollar<br />
Entwicklungskosten gesamt 5.447.343 US-Dollar<br />
Gewinn vor Steuern 67. 76. 54 US-Dollar<br />
Gewinn nach Steuern 5.457. 9 US-Dollar<br />
Die Ertragsprognosen und die Entwicklungskosten beruhen<br />
auf den Schätzungen des lokalen Partners, basierend<br />
auf seiner langjährigen Erfahrung, unter Beachtung der<br />
verfügbaren Marktdaten und Marktpreise und im Vergleich<br />
zu anderen ähnlichen Projekten in Zhanjiang.<br />
7.2.8<br />
Beispielhafte IRR-Rendite für das Projekt<br />
Nach der geplanten Dauer des Projektes von 5 Monaten<br />
soll der Eigenkapitaleinsatz der Investoren von ,6 Mio.<br />
US-Dollar (inkl. Transaktionskosten) eine Rendite nach<br />
Steuern von 3 , % (IRR*) p.a. generieren.<br />
7.2.9<br />
Finanzierung<br />
Die Gesamtentwicklungskosten von 5,44 Mio. US-Dollar<br />
sollen wie folgt aufgeteilt werden:<br />
Eigenkapitalbeitrag der Investoren 48,5 Mio. US-Dollar<br />
und des lokalen Projektpartners<br />
Bankdarlehen 44, Mio. US-Dollar<br />
Vorverkäufe ,80 Mio. US-Dollar
7.3<br />
Das Projekt „Phoenix“ in Wuxi, Provinz Jiangsu<br />
7.3.1<br />
Kurze Darstellung und Einführung in das Projekt<br />
Es handelt sich um ein Immobilienentwicklungsprojekt,<br />
bestehend aus Wohngebäuden, Bürogebäuden, Einkaufzentrum<br />
und einem Hotel in Wuxi, in der Provinz Jiangsu.<br />
Das Grundstück wird durch einen lokalen Partner bereitgestellt.<br />
Es befindet sich in zentraler Innenstadtlage im<br />
Bezirk Beitang in Wuxi. Das Grundstück besitzt eine sehr<br />
gute Verkehrslage und eine hervorragend entwickelte<br />
Infrastruktur.<br />
7.3.2<br />
Der Projektstandort Wuxi<br />
Wuxi (chin. 无锡市, Wúxí shì, IPA (hochchin.) u.ɕi ʂɻ) ist<br />
eine bezirksfreie Stadt in der Volksrepublik China. Wuxi<br />
liegt in der Provinz Jiangsu, zwischen dem Chang Jiang<br />
und dem Binnensee Tai Hu (Tai-See). Das Verwaltungsgebiet<br />
der Stadt Wuxi hat eine Fläche von 4.787,6 km² und<br />
ca. 4.47 .900 Einwohner.<br />
Projektstandort in der Provinz Jiangsu<br />
Wuxi<br />
Aufgrund seiner aufstrebenden wirtschaftlichen Entwicklung<br />
wird Wuxi oft auch als Klein-Shanghai bezeichnet.<br />
Wuxi ist eines der Wirtschaftszentren in Jiangsu, profitiert<br />
von seiner günstigen Lage am Kaiserkanal und der Autobahn<br />
und Eisenbahnlinie von Shanghai nach Nanjing.<br />
Mit Einführung der „Bullet-Trains“ am 8. April 007 ist<br />
Wuxi in 45 Minuten Fahrzeit mit dem Zug von Shanghai<br />
zu erreichen. Wuxi ist das Zentrum der Wasserwege im<br />
südlichen Jiangsu. Wuxi ist die Stadt Nummer Zwei auf<br />
Verwaltungsebene der Provinz Jiangsu und war die erste<br />
Stadt in Jiangsu mit einem „Singapore Industrial Park“ zur<br />
Ansiedlung ausländischer Investoren. Wuxi beherbergt<br />
heute eine Vielzahl chinesischer Solarunternehmen.<br />
Obwohl die Verkehrssituation in Wuxi im Vergleich zu<br />
anderen Städten der Region sehr gut ist und Staus nicht<br />
zum Alltag gehören, gibt es bereits konkrete Pläne für<br />
ein eigenes U-Bahnnetz. Baubeginn der ersten Nord-<br />
Süd-Linie mit 0 Stationen war bereits Anfang des Jahres<br />
008. Wuxi ist darüber hinaus eine Modellstadt der Zentralregierung<br />
in Peking zur Entwicklung von effizienten<br />
Verkehrsleitsystemen.<br />
Die Stadt Wuxi hat im Oktober 007 den internationalen<br />
Flughafen in Betrieb genommen. Dieser entstand im „Wuxi<br />
New District“ auf dem Gelände des ehemaligen Militärflug-<br />
hafens und bot zunächst zahlreiche innerchinesische und in-<br />
nerasiatische Flüge, beispielsweise nach Hongkong, Macao<br />
und seit Frühjahr 008 auch nach Japan und Korea an.<br />
Die Stadt, eines der Hauptinvestitionsziele der japanischen<br />
Wirtschaft, u.a. Sony, Minolta, Panasonic u.v.m., erschließt<br />
zur Zeit umfangreiche attraktive Wohngebiete in der unmittelbaren<br />
Seelage, vornehmlich als Wohnraum für Ausländer.<br />
Zur Attraktivitätssteigerung entsteht ein neuer Zoo nach<br />
dem Vorbild Singapurs und einer der größten Freizeitparks<br />
Asiens, deren Fertigstellung für 008/09 geplant ist.<br />
Wuxi ist gleichzeitig eines der Zentren deutscher Bildung<br />
in China.<br />
7.3.3<br />
Beschreibung des Projektes<br />
Das Projekt wird auf einer Gesamtfläche von 79.6 m²<br />
realisiert werden. Davon werden 05.6 5 m² für<br />
die Wohnbebauung genutzt werden. Auf insgesamt<br />
4 . 88 m² werden Büroflächen entstehen. .634 m²<br />
stehen für das geplante Einkaufszentrum zur Verfügung.<br />
Weitere 0.085 m² für das Hotel inkl. .977 m² für den angrenzenden<br />
Parkplatz. Das Projekt befindet sich in einem<br />
qualitativ hochwertigen Wohngebiet, das bereits auf eine<br />
hervorragend ausgebaute Infrastruktur mit Parks und<br />
Naherholungseinrichtungen zurückgreifen kann.<br />
39<br />
Mögliche Projekte in China
40<br />
Mögliche Projekte in China<br />
Bei dem Projekt, das bereits 006 mit einer Gesamtlauf-<br />
zeit von 5 Jahren begonnen hat, wurden die gesamten<br />
Bauträgerkosten gemäß Planung mit 89,38 Mio. US-Dollar<br />
veranschlagt. Innerhalb der Laufzeit von 38 Monaten<br />
sollen Verkaufserlöse von etwa 470,68 Mio. US-Dollar<br />
erzielt werden.<br />
Das Projekt Phoenix in Wuxi, Computeranimation, Charlemagne Capital<br />
7.3.4<br />
Projektstatus<br />
Das Projekt beinhaltet einen 4-Phasen-Entwicklungs- und<br />
Bebauungsplan. Phase des Bauplanes befindet sich seit<br />
006 in Realisierung. 009 werden daher bereits erste<br />
Bauabschnitte fertiggestellt und verkauft. Der lokale Partner<br />
hat das komplette Grundstück während des Bebauungsplanes<br />
gesichert und den Großteil des Grundstücks<br />
bereits erworben.<br />
Die Marktanalysen des Joint-Venture-Parterns für dieses<br />
Projekt werden durch Marktstudien internationaler Experten<br />
gestützt. Über die wichtigsten Vertragsparameter<br />
haben sich die Vertragspartner (lokaler Projektpartner und<br />
Charlemagne Capital) bereits geeinigt.<br />
7.3.5<br />
Projektpartner<br />
Der Projektpartner ist ein angesehenes lokales Bauunternehmen<br />
aus der Provinz Jiangsu, das bereits im Jahr 97<br />
gegründet wurde. Seit dem Jahr 000 expandiert das<br />
Unternehmen sehr stark im Bereich Immobilienprojektentwicklung<br />
und hat bereits eine Vielzahl von Bauprojekten<br />
im Wohn- und Gewerbebereich in Wuxi, Shanghai und<br />
Chongqing erfolgreich realisiert. Der Bauträger verfügt<br />
daher über umfangreiche Erfahrung im lokalen Immobiliensektor<br />
und darüber hinaus über etablierte Kontakte zu<br />
den dortigen Behörden und Bauämtern.<br />
7.3.6<br />
Finanzstruktur<br />
Der aktuelle Wert des Grundstücks beträgt 65,6 Mio.<br />
US-Dollar.<br />
Die Investoren stellen dem Unternehmen 30,88 Mio. US-<br />
Dollar Eigenkapital zur Verfügung, dafür erhalten sie 3 %<br />
der Anteile der Gesellschaft und nach Realisierung des<br />
Projektes 3 % der Projekterlöse.<br />
7.3.7<br />
Modellprognose<br />
Nachstehend sind die geplanten Gesamterträge und Kosten<br />
für das Projekt nach Prognose des lokalen Partners<br />
zusammengefasst:<br />
Prognose<br />
Geplanter Gesamterlös 470.68 .9 6 US-Dollar<br />
Entwicklungskosten gesamt 89.386. 97 US-Dollar<br />
Gewinn vor Steuern 8 . 96.6 9 US-Dollar<br />
Gewinn nach Steuern 35.97 .465 US-Dollar<br />
Die Ertragsprognose beruht auf den Schätzungen des<br />
lokalen Partners, basierend auf seiner langjährigen Erfahrung,<br />
unter Beachtung der verfügbaren Marktdaten<br />
und Marktpreise und im Vergleich zu anderen ähnlichen<br />
Projekten in Wuxi.<br />
Die Entwicklungskosten beruhen auf den Schätzungen des<br />
lokalen Partners, basierend auf seiner langjährigen Erfahrung<br />
auch aus anderen vergleichbaren Projekten.<br />
7.3.8<br />
Beispielhafte IRR-Rendite für das Projekt<br />
Nach der geplanten Dauer des Projektes von 38 Monaten<br />
soll der Eigenkapitaleinsatz der Investoren von 30,88 Mio.<br />
US-Dollar (inkl. Transaktionskosten) eine Rendite nach<br />
Steuern von 3 % (IRR*) p.a. generieren.
7.3.9<br />
Finanzierung<br />
Die Gesamtentwicklungskosten von 89,38 Mio. US-Dol-<br />
lar sollen wie folgt aufgeteilt werden:<br />
Eigenkapitalbeitrag der Investoren<br />
und des lokalen Projektpartners<br />
7.4<br />
Das Projekt „East Mountain“ in Chengdu,<br />
Provinz Sichuan<br />
7.4.1<br />
Kurze Darstellung und Einführung in das Projekt<br />
Es handelt sich um ein Wohnimmobilienprojekt in Cheng-<br />
du, in der Provinz Sichuan. Das Grundstück befindet sich in<br />
an der Ostseite des Longquanyi Bezirkes der Stadt Cheng-<br />
du und wird durch einen lokalen Partner bereitgestellt.<br />
7.4.2<br />
Der Projektstandort<br />
Chengdu (chin. 成都市, Ch‘eng-tu) ist die Hauptstadt der<br />
chinesischen Provinz Sichuan. Der chinesische Kurzname<br />
ist Róng (蓉). Die Stadt hat 0,44 Millionen Einwohner<br />
und hat sich neben Chongqing zum Wirtschaftszentrum<br />
Westchinas entwickelt. Seit 006 zählt sie laut China Daily<br />
zu den vier lebenswertesten Städten.<br />
Projektstandort in der Provinz Sichuan<br />
Chengdu<br />
67,65 Mio. US-Dollar<br />
Bankdarlehen 85, 9 Mio. US-Dollar<br />
Vorverkäufe 36,44 Mio. US-Dollar<br />
Chengdu ist eine der bekanntesten historischen Kulturstädte<br />
Chinas. Chengdu liegt im westlichen Teil des<br />
Sichuan-Beckens und in der Mitte der Chengdu-Ebene.<br />
Da Chengdu in der Tang-Dynastie bekannt war für Brokat,<br />
heißt die Stadt auch „Jincheng (Brokat-Stadt)“. Ein weiterer<br />
Name ist „Tianfu (Land des Reichtums und der Fülle)“.<br />
Heute besteht Chengdu mit einer Fläche von .300 km²,<br />
in der rund zehn Millionen Menschen leben, aus sieben<br />
Bezirken, vier Außenstädten und acht Kreisen. Chengdu<br />
ist ein attraktives Reiseziel und zieht jährlich Millionen<br />
von Touristen an. In erreichbarer Nähe sind zahlreiche<br />
Sehenswürdigkeiten, wie das Stauwehr Dujiangyan, den<br />
Tempel Wuhouci, die Strohhütte von Du Fu, die Gebirge<br />
Emei und Leshan sowie das Landschaftsgebiet Jiuzhaigou<br />
zu besichtigen.<br />
Durch das strukturierte Straßennetz, viele moderne Gebäude<br />
sowie zahlreiche Grünanlagen ist Chengdu heute<br />
eine sehr begehrte Stadt für junge Chinesen. Überall findet<br />
man Restaurants und Cafes, in denen das Essen preiswert<br />
und sehr gut ist. Bekannt ist Chengdu für seinen Feuertopf<br />
und seine traditionellen Teehäuser.<br />
Chengdu ist heute der wichtigste Verkehrsknotenpunkt<br />
in Westchina. Obwohl Chengdu auf die Industrialisierung<br />
(Maschinenbau, Chemie, Nahrungsmittel, Flugzeugbau,<br />
Pharma) fokussiert ist, ist die Stadt stolz darauf, sich<br />
ein „grünes Herz“ erhalten zu haben. Neben der produzierenden<br />
Industrie entwickelt sich die Stadt zu einem<br />
Zentrum für Finanzwesen und Wissenschaft in Westchina.<br />
Für die Einwohner Chengdus ist es ein wichtiger Bestandteil<br />
des Lebens, Teehäuser zu besuchen. Während traditionelle<br />
Teehäuser in vielen großen Städten Chinas bei der<br />
wirtschaftlichen Entwicklung in den letzten Jahren allmählich<br />
durch westliche Bars und Cafés wie z.B. Starbucks aus<br />
den USA ersetzt worden sind, bleiben in Chengdu solche<br />
Teehäuser erhalten. Davon ist das Teehaus im Daci-Tempel<br />
am bekanntesten.<br />
Nur 0 km nördlich und sehr gut zu erreichen befindet sich<br />
die größte Pandaaufzuchtstation der Welt. Auf 600 Hektar<br />
Land, das speziell an den Lebensraum der Pandabären an-<br />
gepasst wurde, leben etwa 39 Exemplare dieser stark vom<br />
Aussterben bedrohten Tierart. Die Luft im Reservoir ist<br />
4<br />
Mögliche Projekte in China
4<br />
Mögliche Projekte in China<br />
stets sehr frisch, da überall dichter Bambus zu finden ist,<br />
welcher viel Sauerstoff produziert. Der Panda kann hier in<br />
seinem (simulierten) natürlichen Lebensraum beobachtet<br />
werden. In freier Wildbahn findet man nur noch sehr we-<br />
nige der weiß-schwarzen Bären, welche auch zunehmend<br />
durch Wohnsiedlungen verdrängt werden.<br />
Chengdus berühmteste Bären: Aufzuchtpandabären<br />
7.4.3<br />
Beschreibung des Projektes<br />
Das Projekt umfasst den Bau von etwa 3 6 hochklassigen<br />
Appartementhäusern mit einer bebauten Fläche von<br />
89.537 m² auf einem Gesamtgrundstück von .98 m².<br />
Wohnkomplex in Chengdu. Computeranimation, Charlemagne Capital<br />
Jedes Haus wird sich auf einer separaten Parzelle von<br />
mehr als . 00 m² befinden, zwei Stockwerke mit einer<br />
Bruttogeschoßfläche zwischen 00 bis 350 m² umfassen<br />
und eine Garage beinhalten.<br />
Etwa 45% des Grundstückes werden ausschließlich für<br />
den Ausbau des Wohnkomplexes vorgesehen, der Rest<br />
des Grundstückes wird für den Ausbau der umgebenden<br />
Infrastruktur, für Grünanlagen, Parks und Spielplätze<br />
genutzt.<br />
Die gesamten Bauträgerkosten des Projektes wurden auf<br />
97,57 Mio. US-Dollar veranschlagt. Innerhalb der -jährigen<br />
Laufzeit sollen Verkaufserlöse von etwa 39,54 Mio.<br />
US-Dollar erzielt werden.<br />
7.4.4<br />
Projektstatus<br />
Der lokale Partner hat das Grundstück bereits gesichert.<br />
Der Bebauungsplan befindet sich im Entwurf. Über die<br />
wichtigsten Vertragsparameter haben sich die Vertragspartner<br />
(lokaler Projektpartner und Charlemagne Capital)<br />
bereits geeinigt.<br />
7.4.5<br />
Projektpartner<br />
Der Projektpartner ist ein angesehenes und qualifiziertes<br />
lokales Bauunternehmen, das bereits seit 998 Erfahrung<br />
in der Entwicklung und Bebauung ähnlicher Projekte<br />
erworben hat.<br />
7.4.6<br />
Finanzstruktur<br />
Der aktuelle Wert des Grundstücks beträgt 49,4 Mio.<br />
US-Dollar. Der lokale Partner offeriert eine Joint-Venture-<br />
Struktur, an der sich die Investoren mit 4, Mio. US-Dollar<br />
beteiligen können. Dafür erhalten sie 49% der Anteile<br />
an der Joint-Venture-Gesellschaft sowie 49% aus den<br />
Projekteinnahmen nach der Realisierung des Projektes.
7.4.7<br />
Modellprognose<br />
Nachstehend sind die geplanten Gesamterträge und Kos-<br />
ten für das Projekt nach der Prognose des lokalen Partners<br />
zusammengefasst:<br />
Prognose<br />
Geplanter Gesamterlös 39.54 .987 US-Dollar<br />
Entwicklungskosten gesamt 97.570.085 US-Dollar<br />
Gewinn vor Steuern 4 .97 .90 US-Dollar<br />
Gewinn nach Steuern 3 .478.9 6 US-Dollar<br />
Die Prognosen erfolgten auf der Grundlage der oben<br />
beschriebenen Annahmen, einschließlich der aktuellen<br />
Marktpreise für vergleichbare Projekte in Chengdu.<br />
Die Entwicklungskosten beruhen auf den Schätzungen<br />
des lokalen Partners, basierend auf seiner langjährigen Er-<br />
fahrung unter Beachtung der verfügbaren Preise auf dem<br />
Markt und im Vergleich zu anderen ähnlichen Projekten.<br />
7.4.8<br />
Beispielhafte IRR-Rendite für das Projekt<br />
Nach der geplanten Dauer des Projektes von 4 Monaten<br />
soll der Eigenkapitaleinsatz der Investoren von 4, Mio.<br />
US-Dollar (inkl. Transaktionskosten) eine Rendite nach<br />
Steuern von 3 , % (IRR*) p.a. generieren<br />
7.4.9<br />
Finanzierung<br />
Die Entwicklungskosten von 97,57 Mio. US-Dollar sollen<br />
wie folgt verteilt werden:<br />
Mögliche Immobilienentwicklungsprojekte in China auf einen Blick<br />
Projekt Projektstandort Projekt-<br />
Prognostizierte Prognostizierter Gebeschreibung<br />
Laufzeit winn nach Steuern<br />
Mei Garden Hefei<br />
Wohn- und 48 Monate 04.45 .430<br />
Provinz Anhui Bürogebäude<br />
US-Dollar<br />
Innenstadt Einkaufszentrum<br />
Blue Bay Zhanjiang<br />
Wohngebäude 5 Monate 5.457. 9<br />
Provinz Guangdong Einkaufszentrum<br />
US-Dollar<br />
Phoenix Wuxi<br />
Wohn- und 38 Monate 35.97 .465<br />
Provinz Jiangsu Bürogebäude<br />
US-Dollar<br />
Innenstadt Einkaufszentrum<br />
Hotel<br />
East Chengdu<br />
Wohngebäude 4 Monate 3 .478.9 6<br />
Mountain Provinz Sichuan Appartementhäuser<br />
US-Dollar<br />
Immobilienentwicklungsprojekte in China, zusammengefasst<br />
Eigenkapitalbeitrag der Investoren 49,40 Mio. US-Dollar<br />
und des lokalen Projektpartners<br />
Bankdarlehen 4,70 Mio. US-Dollar<br />
Vorverkäufe 33,47 Mio. US-Dollar<br />
Prognostizierte<br />
IRR-Rendite*<br />
30, %<br />
3 , %<br />
3 %<br />
3 , %<br />
43<br />
Mögliche Projekte in China
44<br />
8.<br />
ein exklusiver<br />
Managementpartner:<br />
Charlemagne Capital<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property eröffnet seinen Anlegern<br />
den exklusiven Zugang zu einem <strong>Investment</strong>partner mit<br />
weit überdurchschnittlicher Erfolgsbilanz: Dem britischen<br />
<strong>Investment</strong>haus Charlemagne Capital, das sich u.a. auf<br />
Immobilienprojektentwicklungen spezialisiert hat.<br />
8.1<br />
Partner mit Renommee und Expertise<br />
Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> konnte für den <strong>SHEDLIN</strong> Chinese<br />
Property den renommierten Topmanager für Projektentwicklungen<br />
in Wachstumsmärkten, Charlemagne Capital,<br />
gewinnen. Charlemagne Capital ist eine <strong>Investment</strong>gesellschaft<br />
mit ausschließlichem Schwerpunkt auf Investitionen<br />
in Emerging Markets (sogenannten Schwellenländern) und<br />
*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3. 7, Seite 9<br />
Wachstumsmärkten. Dazu zählt neben Brasilien, Indien<br />
und Osteuropa auch China.<br />
Im Bereich der Immobilienprodukte liegt die Expertise im<br />
Erkennen von Renditemöglichkeiten, die sich aus frühen<br />
Beteiligungen an Immobilienprojekten ergeben.<br />
Charlemagne Capital verwaltet ca. 6 Mrd. US-Dollar für<br />
private und institutionelle Investoren, verteilt auf Aktien-<br />
publikumsfonds, Hedgefonds, Immobilienaktien, Immobi-<br />
lienaktiengesellschaften und Spezialfondsmandate.<br />
Die herausragenden Ergebnisse von Charlemagne Capital<br />
basieren im Wesentlichen auf zwei Komponenten: der<br />
langjährigen Expertise jedes einzelnen Mitarbeiters des<br />
Immobilienteams sowie der lokalen Präsenz im jeweiligen<br />
Investitionsland.<br />
In jedem Land, in dem Charlemagne Capital in Immobilien<br />
bzw. Immobilienprojekte investiert, verfügt die Gesell-<br />
schaft über lokale Niederlassungen. Die beiden wichtigs-<br />
ten Kriterien bei der Mitarbeiterauswahl sind die Kenntnis<br />
der lokalen Immobilienmärkte sowie überdurchschnitt-
liche Erfolge bei Immobilientransaktionen in vorherigen<br />
Anstellungen.<br />
Jeder leitende Mitarbeiter hat Zugang zu einem ver-<br />
trauenswürdigen Netzwerk von lokalen bzw. in den je-<br />
weiligen Ländern agierenden ausländischen Immobilien-<br />
entwicklungsgesellschaften.<br />
Damit wird sichergestellt, dass Projekte bereits in einem<br />
sehr frühen Stadium akquiriert werden können, was die<br />
durchschnittlichen Ertragsaussichten im Vergleich zu<br />
anderen Immobilieninvestments erhöht. Alle regionalen<br />
Entscheidungsträger setzen einen einheitlichen, von der<br />
Unternehmenszentrale vorgegebenen und kontrollierten<br />
Anlageprozess um.<br />
8.2<br />
Entstehungs- und Entwicklungsdaten des<br />
Unternehmens<br />
Zum Start von Charlemagne Capital im Jahr 000 steuerte<br />
die Templeton Charitable Foundation <strong>Investment</strong>kapital<br />
bei. Darüber hinaus erhielt die Gesellschaft Gelder von<br />
dem Eigentümer der Regent Pacific Group, der Fondsge-<br />
sellschaft, bei der die Gründer zuvor als Fondsmanager<br />
gearbeitet hatten. Osteuropafonds bildeten zunächst das<br />
Kerngeschäft des neuen Fondshauses. Am Anfang verwal-<br />
tete Charlemagne ca. 450 Mio. US-Dollar, die innerhalb<br />
von drei Jahren auf über Mrd. US-Dollar wuchsen.<br />
Ab 004, als die strategische Ausrichtung auf Emerging<br />
Markets, zu denen auch China gehört, erweitert wurde,<br />
beschleunigte sich das Wachstum auf mittlerweile ca.<br />
6 Mrd. US-Dollar.<br />
An den Immobilienprodukten konnten sich in der Vergan-<br />
genheit in der Regel lediglich institutionelle Investoren mit<br />
hohen Mindestvolumina beteiligen. Die seit vielen Jahren<br />
bestehende Geschäftsverbindung zwischen dem Manage-<br />
ment von <strong>SHEDLIN</strong> und Charlemagne Capital mündete<br />
007 in die Konzeption von Publikumsfonds.<br />
Nachdem der erste gemeinsame Publikumsfonds, der<br />
<strong>SHEDLIN</strong> New European Frontiers 3, eine sehr hohe Anlegernachfrage<br />
verzeichnet, wird nun mit dem <strong>SHEDLIN</strong><br />
Chinese Property der zweite gemeinsame Publikumsfonds<br />
angeboten. Mit diesen beiden Fonds wird erstmals<br />
einem breiten Publikum die Möglichkeit gegeben, sich an<br />
<strong>Investment</strong>s dieser Art zu beteiligen. Weitere Publikumsfonds<br />
befinden sich in der Konzeptionsphase.<br />
8.3<br />
Fondsmanagement für den deutschen Markt<br />
Charlemagne Capital hat eine Repräsentanz in Frankfurt<br />
am Main, von wo aus der deutsche und österreichische<br />
Markt betreut werden. An der Spitze des deutschen Teams<br />
steht Davut Deletioglu. Er ist seit September 003 als<br />
Country-Manager Deutschland/Österreich bei Charlemagne<br />
Capital tätig, unterstützt die Marketing- und Salesaktivitäten<br />
in beiden Ländern und hat maßgeblichen Anteil<br />
an den Erfolgen der Vergangenheit. Von 999 bis 00<br />
leitete er das Sales-Team des Consultingunternehmens<br />
Bridge, bevor er als Country-Manager für Brainpower, ein<br />
Unternehmen für Softwareprovider für den <strong>Investment</strong>-<br />
Decision-Support, arbeitete.<br />
8.4<br />
Der <strong>Investment</strong>manager für den Markt in<br />
China<br />
Ein Baustein des Erfolgs von Charlemagne Capital ist der<br />
Unternehmensgrundsatz, in jedem Land, in dem investiert<br />
wird, eine lokale Niederlassung aufzubauen um den direkten<br />
Zugang zum Markt zu haben. In China hat das Unternehmen<br />
Charlemagne Capital seinen Sitz direkt in Peking.<br />
Als Senior Consultant für China im Bereich Property &<br />
Private Equity ist Kelvin Zhang verantwortlich. Der gebürtige<br />
Chinese arbeitete zunächst als Senior Manager in der<br />
Hauptniederlassung der Industrie- und Commerzbank China<br />
(ICBC) – eine der größten Banken Chinas, bevor er 007 zur<br />
Charlemagne Capital wechselte. Kelvin Zhang war dort für<br />
die Umsetzung vieler Bankenimmobilieninvestionen für Gesamtchina<br />
verantwortlich und reiste durch das ganze Land.<br />
In den letzten vier Jahren lag der Fokus von Kelvin Zhang<br />
sowohl auf die Bewertung und Bewilligung potenzieller<br />
Immobilieninvestitionen, als auch auf deren Management,<br />
Leitung und Entwicklung.<br />
45<br />
Ein exklusiver Managementpartner: Charlemagne Capital
46<br />
Ein exklusiver Managementpartner: Charlemagne Capital<br />
Aufgrund seiner hervorragenden Leistung nahm er 006<br />
an dem, durch die United Kingdom und die chinesische Re-<br />
gierung dotierten Stipendium (FCO/CSC Chevening Scho-<br />
larship ) teil. So erwarb er die Titel „Master in Finanzen“<br />
an der London Business School und den „Bachelor in Wirt-<br />
schaftswissenschaft“ an der Universität Dalian in China.<br />
Bei Charlemagne Capital ist Kelvin Zhang für die Iden-<br />
tifikation, Analyse, Vermittlung, dem „Due Diligence-<br />
Verfahren“ und den anschließenden Transaktionen<br />
verantwortlich, unter anderem auch für die Abwicklung<br />
des ersten Charlemagne BRIC Fonds im August 008.<br />
Kelvin Zhang ist auch diplomierter Financial Risk Manager<br />
(FRM) und Mitglied der Vereinigung „Global Association<br />
of Risk Professionals“.<br />
8.5<br />
Charlemagne Capital im Überblick<br />
6 Mrd. US-Dollar verwaltetes Vermögen<br />
Seit April 006 börsennotiert; 70 Mitarbeiter<br />
Zahl der Fonds: 9 Aktienpublikumsfonds, Hedgefonds,<br />
3 Immobilienaktiengesellschaften, verschiedene<br />
Spezialfondsmandate<br />
Ausgezeichnete Leistungsbilanz bisheriger Projekte:<br />
Renditen von 4% bis zu 6 % p.a. (IRR*)<br />
30 bis 65% Rendite p.a. (IRR*) bei laufenden Projekten<br />
avisiert<br />
8.6<br />
<strong>Investment</strong>prozess – Methodik von<br />
Charlemagne Capital zur Auswahl der<br />
profitabelsten Immobilienprojekte<br />
Der wichtigste Bestandteil des Anlageprozesses ist die<br />
Kontrolle und Minimierung der Risiken, die jede Immobilienentwicklung<br />
mit sich bringt. Die Investitionsentscheidungen<br />
erfolgen daher in strenger Auswahl<br />
auf Grundlage folgender systematischer Analyse- und<br />
Bewertungsmechanismen:<br />
Wahl des Joint-Venture-Partners<br />
Bewertung des Standortes<br />
Juristische Analyse<br />
Machbarkeitsanalyse<br />
Charlemagne Capital setzt jedes einzelne Immobilienentwicklungsprojekt<br />
in Form eines Joint-Ventures mit dem<br />
jeweiligen lokalen Projektpartner um. Dabei muss sich der<br />
Entwicklungspartner in der Regel mit 50% am Eigenkapital<br />
der Joint-Venture-Gesellschaft beteiligen. Durch das<br />
Einbringen von Eigenkapital in dieser Höhe soll ein starkes<br />
Engagement der Partner gewährleistet werden. Insofern<br />
kann man von einer hohen Interessengleichschaltung zwischen<br />
den Anlegern, dem <strong>Investment</strong>management seitens<br />
Charlemagne Capitals und den jeweiligen Projektpartnern<br />
ausgehen.<br />
Außerdem muss jeder Projektpartner dem <strong>Investment</strong>team<br />
von Charlemagne Capital Belege für erfolgreich<br />
umgesetzte Projekte aus der jüngeren Vergangenheit vorlegen<br />
sowie Nachweise für vorhandene Liquidität, Bonität<br />
und Markterfahrung liefern.<br />
Eine umfangreiche Due Diligence, also eine detaillierte<br />
Untersuchung, Prüfung und Bewertung von möglichen<br />
Investitionsobjekten, ist die Grundlage für jede Investitionsentscheidung.<br />
Diese Prüfungen beinhalten insbesondere<br />
eine systematische Stärken-Schwächen-Analyse, eine<br />
Analyse der mit dem Kauf verbundenen Risiken sowie<br />
eine fundierte Bewertung des Objekts. Gegenstand der<br />
Prüfungen sind beispielsweise Bilanzen, personelle und<br />
sachliche Ressourcen, strategische Positionierung, rechtliche<br />
und finanzielle Risiken sowie Umweltlasten.<br />
Die Bewertung des Standortes ist eine der wesentlichen<br />
Aufgaben, die über den Erfolg oder Misserfolg<br />
eines Projektes entscheiden. Wenn die Standortanalyse<br />
das Erreichen der finanziellen Ziele infrage stellt, wird<br />
von einem Projekt Abstand genommen. Grundlage für<br />
Entscheidungen sind die Expertise und Statistiken von<br />
renommierten Immobilienanalysegesellschaften wie<br />
zum Beispiel Colliers, CB Richard Ellis oder Jones Lang<br />
Lasalle.<br />
Die juristische Analyse erfolgt bereits vor Beginn sowie<br />
während der Entwicklung eines Projektes. Vor einer Entscheidung<br />
dient sie der Überprüfung, ob die avisierten<br />
Grundstücke von laufenden Verfahren sowie jeglichen<br />
Eigentumsstreitigkeiten frei sind. Außerdem wird überprüft,<br />
inwieweit Baugenehmigungen und gegebenenfalls
Restriktionen vorliegen. Sämtliche vom Partner einge-<br />
reichten Dokumente werden juristisch überprüft. In Bezug<br />
auf die Projektphase werden alle juristisch relevanten<br />
Fragen geklärt, z.B. hinsichtlich Abtretung, Kaufoption<br />
und Konventionalstrafen.<br />
Die Machbarkeitsanalyse bewertet die Projekte aus kauf-<br />
männischer Sicht. Charlemagne Capital setzt sich als<br />
Mindestrenditeziel eine IRR-Rendite* von 30% p.a. auf<br />
Projektebene. Es wird bewertet, ob dieses Ziel erreicht<br />
werden kann und welche Ressourcen bzw. welche Voraus-<br />
setzungen dafür nötig sind. Zur Finanzierung der Projekte<br />
werden maximal bis 70% Fremdkapital aufgenommen.<br />
Dies ist im Vergleich zu anderen Projektfinanzierungen<br />
eine moderate Fremdfinanzierungsquote. Bei Wohnim-<br />
mobilienprojekten ist die Quote sogar noch geringer,<br />
da durch den frühen Abverkauf von Wohneinheiten der<br />
Kapitalbedarf verringert werden kann. Im Unterschied<br />
zu anderen Immobilienprojektentwicklern wird bei der<br />
kaufmännischen Bewertung des Projektes nicht von stei-<br />
genden Immobilienpreisen ausgegangen, sondern stets<br />
von den aktuell zu erzielenden Preisen.<br />
8.6.1<br />
Track-Record/Leistungsbilanz<br />
Charlemagne Capital kann hinsichtlich seiner <strong>Investment</strong>s<br />
auf überdurchschnittliche Ergebnisse verweisen.<br />
Im Jahr 000 und 00 beteiligte sich Charlemagne Capi-<br />
tal über einen Private-Equity-Fonds an Banken in Kroatien<br />
und Bulgarien. Diese Bankenportfolios enthielten auch<br />
Immobilien. Im Jahr 005 wurde dieser Fonds erfolgreich<br />
liquidiert: Das Portfolio der Hebros Bank wurde für 7<br />
Mio. US-Dollar an die Bank Austria/Unicredito verkauft,<br />
der Akquisitionspreis lag bei 3 Mio. US-Dollar. Das Port-<br />
folio der Nova Banka übernahm die ungarische OTP zu<br />
einem Preis von 55 Mio. US-Dollar, der Akquisitionspreis<br />
hatte 64 Mio. US-Dollar betragen.<br />
Unter den Aktienpublikumsfonds der Reihe „Magna“ liegen<br />
beispielsweise der Magna Eastern Europe und Magna<br />
Global Emerging Markets seit Auflage beständig im Topquartil<br />
der Vergleichsgruppe, d.h. unter den besten 5%.<br />
Unter den bisher realisierten Investitionen in Immobilien<br />
finden sich Renditen von weit über 30% (IRR*) p.a. In den<br />
letzten 8 Monaten wurden Projektentwicklungen sowie<br />
Immobilienkäufe mit einem Volumen von über 600 Mio.<br />
Euro umgesetzt und die Hälfte davon bereits wieder mit<br />
Gewinn veräußert.<br />
Die Initiatoren von <strong>SHEDLIN</strong> arbeiten bereits seit vielen<br />
Jahren erfolgreich mit Charlemagne Capital zusammen. Es<br />
wurde gemeinsam in drei Immobilienaktiengesellschaften<br />
investiert, wovon die erste nach bereits zwei Jahren<br />
Investitionsdauer mit einem hohen Rückfluss von 75%<br />
veräußert wurde.<br />
8.7<br />
Die Vorgängerinvestments<br />
Zusammen mit den Initiatoren von <strong>SHEDLIN</strong> wurden bereits<br />
mehrere Vorgängerprojekte als Private Placements<br />
realisiert. Es handelt sich um börsennotierte Immobiliengesellschaften.<br />
Nachstehend sind die wichtigsten Eckdaten der Vorgängerprojekte<br />
European Convergence Property Company<br />
PLC (New European Frontiers ) und European Convergence<br />
Development Company PLC (New European Frontiers<br />
) auf einen Blick zusammengefasst:<br />
European Convergence Property Company PLC (New European Frontiers 1)<br />
Projektvolumen Projektdauer IRR* p.a.<br />
Millenium Business Centre 4 ,5 Mio. Euro 5 Monate 6 %<br />
Constudava Business Centre 0, Mio. Euro 8 Monate 55%<br />
PGV Tower 4,4 Mio. Euro 4 Monate 4%<br />
Mall Veliko Turnovo 9,8 Mio. Euro (noch im Bestand) angestrebte Rendite 5,5%<br />
47<br />
Ein exklusiver Managementpartner: Charlemagne Capital
48<br />
Ein exklusiver Managementpartner: Charlemagne Capital<br />
European Convergence Development Company PLC (New European Frontiers 2)<br />
Charlemagne Capital hat alle Projekte, die zum 3 . De-<br />
zember 007 im Bau waren, von dem unabhängigen<br />
Gutachter „SHM Smith Hodgkinson“ bewerten lassen. Da<br />
die Gesellschaft an der Londoner Börse notiert ist, sind<br />
derartige unabhängige Bewertungen notwendig, um den<br />
Aktienwert feststellen zu können. Es handelte sich hierbei<br />
um „Asmita Gardens“, „Cascade“ und „Galeria Plovdiv“.<br />
Für diese Projekte wurden die angegebenen Renditeer-<br />
wartungen vom Gutachter bestätigt (siehe Seite 50 f.).<br />
8.8<br />
Der Vorgänger-Publikumsfonds<br />
New European Frontiers 3<br />
Der erste gemeinsame Publikumsfond <strong>SHEDLIN</strong> New<br />
European Frontiers 3 befindet sich zurzeit erfolgreich in<br />
der Platzierung. Dieser Fonds investiert über Tochterge-<br />
sellschaften in Immobilienprojektentwicklungen in den<br />
New European Frontiers 3<br />
derzeit lukrativsten Wirtschaftsstandorten in Osteuropa.<br />
In Rumänien, Bulgarien und Russland werden von erfah-<br />
renen Immobilien-Managementteams vor Ort Standorte<br />
mit einer überdurchschnittlichen Wirtschaftsentwicklung<br />
und dem daraus resultierenden Bedarf in den entspre-<br />
chenden Immobiliensegmenten identifiziert. Gemeinsam<br />
mit dem Projektmanager Charlemagne und erfahrenen<br />
und erfolgreichen <strong>Investment</strong>partnern vor Ort werden<br />
Entwicklungsprojekte mit außergewöhnlichen Erfolgs-<br />
aussichten eruiert. Alle <strong>Investment</strong>partner werden in den<br />
Projekten selbst investiert sein, was ein hohes Interesse<br />
aller Projektteilnehmer am erfolgreichen Verkauf innerhalb<br />
der Projektlaufzeit garantiert.<br />
Nachfolgende Immobilienentwicklungsprojekte befinden<br />
sich zurzeit in der Prüfungsphase. Die wichtigsten Eck-<br />
daten dieser Projekte sind in der nachfolgenden Übersicht<br />
zusammen gefasst:<br />
Projektbeschreibung Projektlaufzeit angestrebte IRR* nach Steuern p.a.<br />
Wohnprojekt in Krasnodar 36 Monate 37%<br />
Bürogebäude in Rostow 30 Monate 39%<br />
Wohnprojekt in Plovdiv 7 Monate 40%<br />
Büroturm in Sofia 30 Monate 36%<br />
Wohnprojekt in Straulesti 30 Monate 30%<br />
Einbkaufszentrum Temesvar 4 Monate 60%<br />
Projekt Burgas Mall 36 Monate 40%<br />
8.9<br />
Außergewöhnlicher Erfolg<br />
Die enorme Nachfrage nach den von Charlemagne Capital<br />
initiierten Projekten wird am Beispiel Asmita Gardens in<br />
Bukarest deutlich. Die 788 Eigentumswohnungen können<br />
Projektbeschreibung IRR* p.a.<br />
Asmita Gardens Appartementhäuser 3 ,9%<br />
Cascade Bürogebäude 59%<br />
DN1 Office Center Bürogebäude 40%<br />
Galeria Plovdiv Einkaufs-und Freizeitzentrum 45%<br />
Mega Mall Russe Einkaufs-und Freizeitzentrum 59%<br />
Projekt Burgas Einkaufszentrum 45%<br />
auf Basis von Hypothekenkrediten erworben werden. Die<br />
Möglichkeit der Hypothekenfinanzierung für Endkunden<br />
ist in Rumänien aktuell noch sehr eingeschränkt. Charle-<br />
magne Capital hat diese Finanzierungsmöglichkeit über<br />
eine Partnerbank ermöglicht. Dies führte u.a. zu einem
starken Käuferansturm, sodass die Vertriebsaktivitäten<br />
temporär gedrosselt werden mussten. Die Projektkosten<br />
belaufen sich auf etwa 0 Mio. Euro, fremdfinanziert<br />
sind davon lediglich 5 Mio. Euro. Eine zusätzliche Finanzierung<br />
ergibt sich aus den Vorverkäufen. Der Verkaufswert<br />
des Projekts beträgt ca. 60 Mio. Euro. Die<br />
geplante Bau- und Verkaufszeit wurde mit 36 Monaten<br />
veranschlagt.<br />
Ein weiteres <strong>Investment</strong> ist eine indische Projektentwicklungsgesellschaft,<br />
die nach demselben Muster wie die<br />
osteuropäischen Gesellschaften auch an der Londoner<br />
Börse notiert ist.<br />
Auch hier wurde gemeinsam mit institutionellen Investoren<br />
und Charlemagne Capital als Manager investiert. Auch<br />
dieses <strong>Investment</strong> entwickelt sich zum gegenwärtigen<br />
Zeitpunkt hervorragend.<br />
Weitere Publikumsfonds, die in Indien und Lateinamerika<br />
investieren werden, befinden sich zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
in der Planungsphase.<br />
8.10<br />
Ausgezeichneter <strong>Investment</strong>partner<br />
Charlemagne Capital ist auf seinen Spezialisierungsfeldern<br />
einer der weltweit renommiertesten Investitionsberater.<br />
Für seine Beratungs- und Managementqualitäten wurden<br />
die britischen <strong>Investment</strong>spezialisten vielfach ausgezeichnet.<br />
Fonds unter dem Management von Charlemagne<br />
Capital schneiden in Ratings mit Bestnoten ab und sind<br />
seit Jahren mehrfach ausgezeichnet:<br />
Charlemagne Capital<br />
„Fund Manager of the Year“ –<br />
mehrfache Auszeichnung<br />
„Fund of the Year“ und „Best Fund“ –<br />
mehrfache Auszeichnung<br />
„Leader for Consistent Return“ –<br />
Gewinnauszeichnung<br />
49<br />
Ein exklusiver Managementpartner: Charlemagne Capital
50<br />
Ein exklusiver Managementpartner: Charlemagne Capital<br />
Bewertung durch SHM Smith Hodgkinson<br />
European Convergence Development Company<br />
27 August 2008<br />
European Convergence Development Company Plc<br />
Valuation Update<br />
European Convergence Development Company plc (“ECDC” or the “Company”) is pleased to announce<br />
that, following an independent valuation of four of the Company’s portfolio of seven investments, the Board<br />
estimates that the pro forma net asset value (“NAV”) per share has increased to €1.14. This represents an<br />
increase of €0.09 on the pro forma NAV per share estimated as a result of the previous valuation exercise<br />
carried out as at 31 December 2007.<br />
Pro forma or estimated NAV is generated by independently assessing the completed value of each<br />
development project which has broken ground, and discounting this future value to determine a present<br />
value. The previous valuation of the Company’s Asmita Gardens, Cascade Euro Tower and Galleria<br />
Plovdiv development projects in January 2008 produced an estimate for the Company’s NAV per share of<br />
€1.05. In June 2008 a further independent valuation of these three projects and, in addition, the Mega Mall<br />
Rousse project, was carried out, resulting in the increased pro forma NAV per share of €1.14. This<br />
valuation takes full account of the current conditions in the market.<br />
In commissioning the independent valuations, the Board concluded that it was prudent to re-value only<br />
those projects where construction had already commenced, as the total cost and revenue expectation for<br />
those projects are much firmer.<br />
SHM Smith Hodgkinson (“SHM”) carried out the independent valuations. SHM is a British firm of Chartered<br />
Surveyors established in 1860 and specialising in property and corporate asset consulting and valuation<br />
services. In 2004, SHM was acquired by the Gordon Brothers Group of USA. SHM has approximately 100<br />
employees worldwide and offices in London, Manchester, Leeds, Bucharest, Belgrade and Kyiv.<br />
In Romania, SHM has been providing professional property advice since 1998 and has a 15-strong office in<br />
Bucharest which has established an unrivalled reputation in Romania as the leading advisor to the banking,<br />
developer and foreign investor sectors. In 2007, SHM completed over 2,500 valuation assignments and<br />
valued assets in Romania with a total value of over €3.5 billion.<br />
SHM visited all four properties and reviewed all available information relevant to building an estimate as to<br />
the open market value of each project on completion. In generating a current value, a discount rate of 20%<br />
was applied to each asset’s anticipated terminal value. The Board believes this to be significantly more<br />
conservative than other regional property companies.<br />
At cost, the Company’s investment in these four projects represented 32% of the net assets as at 31st<br />
December 2007.<br />
The estimate (pro forma NAV) has been prepared by ECDC’s Manager, Charlemagne Capital (IOM)<br />
Limited, using SHM’s estimated current values of the above four projects, the cost price of the other three<br />
projects as well as the Company’s remaining cash after deducting all transaction costs and creating tax and<br />
fee provisions. The estimate is provided purely for indicative purposes. It should be noted that the NAV per<br />
share of the Company in its audited financial statements includes the value of its investments at cost, and<br />
is therefore lower than the estimated / pro forma NAV figure.<br />
Details of the revaluations and the current status of the re-valued projects are summarised in the following<br />
tables.<br />
Asmita Gardens As at Dec. 31, 2007 As at June 30, 2008<br />
ECDC<br />
<strong>Investment</strong><br />
€ 8.<br />
80<br />
million<br />
€ 8.<br />
80<br />
million<br />
Expected Project Revenue €162.24 million €156.10 million<br />
Expected<br />
Project<br />
Cost<br />
€ 115.<br />
3 million<br />
€ 115.<br />
7 million<br />
Expected ECDC Capital Returned €23.47 million €20.19 million<br />
Forecast<br />
IRR<br />
48.<br />
0%<br />
31.<br />
9%<br />
Current Discounted Value €16.30 million €15.34 million<br />
Asmita Gardens<br />
C<br />
Ch<br />
Va<br />
Ga<br />
Ian<br />
Pan<br />
Hug<br />
Stua<br />
Smi<br />
John<br />
Geor<br />
Gem<br />
Note<br />
Europ<br />
advant<br />
range<br />
on Rom<br />
Disclaim<br />
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contained<br />
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(UK) Limite<br />
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might result<br />
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movements<br />
additional ris<br />
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any informat<br />
information. T<br />
revision, ame<br />
implied, is ma<br />
Capital (UK) L<br />
European Convergence D<br />
European Convergence De<br />
The independent valuation agent has eliminated pre<br />
remaining apartments. Also, the agent has reduc<br />
component from 8% to 8.25%. These are the primar<br />
revenue and reduction in the expected capital to be<br />
reduced capital returned and the fact that the indepe<br />
flats will continue for six months longer than previous<br />
Cascade Euro Tower<br />
Cascade Euro Tower<br />
ECDC<br />
<strong>Investment</strong><br />
Expected Project Revenue<br />
Expected<br />
Project<br />
Cost<br />
Expected ECDC Capital Returned<br />
Forecast<br />
IRR<br />
Current Discounted Value<br />
The independent valuation agent has increased t<br />
than anticipated pre-lets being achieved over th<br />
average rent will be achieved than that estimate<br />
expected on sale from 6.5% to 6.75% as a resu<br />
have risen as a result of increased raw material<br />
basis rather than a fixed price contract. As a r<br />
capital returned and the current discounted valu<br />
Galleria Plovdiv<br />
Galleria Plovdiv<br />
ECDC<br />
<strong>Investment</strong><br />
Expected Project Revenue<br />
Expected<br />
Project<br />
Cost<br />
Expected ECDC Capital Returned<br />
Forecast<br />
IRR<br />
Current Discounted Value<br />
The independent valuation agent has increa<br />
decision to increase the total net lettable area<br />
increase in the construction area. However<br />
7.5% due to tightening credit conditions in t<br />
has reduced due to these factors, plus an<br />
costs, the NPV of the development has incre<br />
Mega Mall Rousse<br />
Rousse Mega Mall<br />
ECDC<br />
<strong>Investment</strong><br />
Expected Project Revenue<br />
Expected<br />
Project<br />
Cost<br />
Expected ECDC Capital Returned<br />
Forecast<br />
IRR<br />
Current Discounted Value<br />
The Rousse Mega Mall has proceeded v<br />
and the independent valuation agent h<br />
Company.
European Convergence Development Company<br />
European Convergence Development Company Plc<br />
ontacts<br />
arlemagne Capital +44 (0)20 7518 2100<br />
rda<br />
Lotan<br />
lileo Fund Services Limited +44 (0)1624 692600<br />
Dungate, Company Secretary<br />
mure Gordon (UK) Limited +44 (0)20 7459 3600<br />
h Morgan<br />
rt<br />
Gledhill<br />
thfield Consultants +44 (0)20 7360 4900<br />
Kiely<br />
ge<br />
Hudson<br />
ma<br />
Froggatt<br />
s to Editors<br />
27 August 2008<br />
ean Convergence Development Company plc is an Isle of Man company established to take<br />
age of opportunities that exist in the property markets of South-East Europe. ECDC invests in a<br />
of early stage developments in the residential, retail, commercial and industrial sectors, with a focus<br />
ania and Bulgaria. ECDC is managed by Charlemagne Capital (IOM) Limited.<br />
er<br />
ument does not constitute an offer to sell or solicitation of an offer to buy shares in the Company and<br />
ions for shares in the Company may only be made on the terms and subject to the conditions (and risk factors)<br />
in the prospectus of the Company. Potential investors should carefully read the prospectus to be issued by<br />
any which contains significant additional information needed to evaluate an investment in the Company. This<br />
has not been approved by a competent supervisory authority and no supervisory authority has consented to<br />
of this document. The information in this document is confidential and it should not be distributed or passed<br />
or indirectly, by the recipient to any other person without the prior written consent of Charlemagne Capital<br />
d. This document and shares in the Company shall not be distributed, offered or sold in any jurisdiction in<br />
distribution, offer or sale would be unlawful and until the requirements of such jurisdiction have been<br />
his document is not intended for public use or distribution. The purchase of shares in the Company<br />
a high risk investment and investors may lose a substantial portion or even all of the money they invest in<br />
ny. An investment in the Company is, therefore, suitable only for financially sophisticated investors who are<br />
valuating the risks and merits of such investment and who have sufficient resources to bear any loss that<br />
from such investment. If you are in any doubt about the contents of this document you should consult an<br />
financial adviser. Investors in the Company should note that: past performance should not be seen as an<br />
future performance; investments denominated in foreign currencies result in the risk of loss from currency<br />
as well as movements in the value, price or income derived from the investments themselves; and there are<br />
ks associated with investments (made directly or through investment vehicles which invest) in emerging or<br />
arkets. Charlemagne Capital (UK) Limited does not guarantee the accuracy, adequacy or completeness of<br />
ion contained herein and is not responsible for any omissions or for the results obtained from such<br />
he information is indicative only and is for background purposes and is subject to material updating,<br />
ndment and verification. All quoted returns are illustrative. No representation or warranty, express or<br />
de as to the matters stated in this document and no liability whatsoever is accepted by Charlemagne<br />
imited or any other person in relation thereto.<br />
evelopment Company<br />
velopment Company Plc<br />
27 August 2008<br />
viously anticipated price increases in the sales of the<br />
ed the yield expectation on the sale of the retail<br />
y reasons for the reduction in anticipated project sales<br />
returned to ECDC. The IRR reduction is a result of this<br />
ndent valuation agent has assumed that the sale of the<br />
ly estimated.<br />
As at December 31, 2007 As at June 30, 2008<br />
€ 5.<br />
00<br />
million<br />
€ 5.<br />
00<br />
million<br />
€53.73 million €59.23 million<br />
€ 30.<br />
75<br />
million<br />
€ 33.<br />
85<br />
million<br />
€10.45 million €11.31 million<br />
55.<br />
9%<br />
59.<br />
0%<br />
€7.29 million €9.4 million<br />
he expected project revenue forecast as a result of higher<br />
e past six months. The agent now believes that a higher<br />
d in January. However, the agent has reduced the yield<br />
lt of a perceived softening in the investment market. Costs<br />
prices as construction is being undertaken on a cost plus<br />
esult of these amendments to the forecast, the expected<br />
e have both risen during the period.<br />
As at December 31, 2007 As at June 30, 2008<br />
€ 10.<br />
00<br />
million<br />
€ 12.<br />
00<br />
million<br />
€125.90 million €129.10 million<br />
€ 53.<br />
30<br />
million<br />
€ 63.<br />
70<br />
million<br />
€35.04 million €34.16 million<br />
65%<br />
45%<br />
€24.33 million €27.19 million<br />
sed the expected project revenue forecast as a result of a<br />
of the development. Costs have increased mainly due to this<br />
the agent has reduced the yield expected on sale from 7% to<br />
he current economic climate. Although the overall project IRR<br />
increased capital requirement in order to fund the additional<br />
ased.<br />
Initial Internal Forecast As at June 30, 2008<br />
€ 4,<br />
000,<br />
000<br />
€ 4,<br />
000,<br />
000<br />
€51.0 million €51.86 million<br />
€ 28.<br />
30<br />
million<br />
€ 28.<br />
23<br />
million<br />
€13.57 million €13.82 million<br />
50.<br />
0%<br />
59.<br />
0%<br />
n/a €10.99 million<br />
ery closely to the initial forecasts made at the time of investment<br />
as determined a forecast valuation very similar to that of the<br />
European Convergence Development Company Plc<br />
European Convergence Development Company<br />
Developments Held At Cost and Not Subject to Revaluation<br />
<strong>Investment</strong>s in the following three developments are held at cost and have not been re-valued.<br />
Bourgas Retail Park<br />
27 August 2008<br />
A retail development with a focus on larger, high volume, retailers in Bourgas, a port city on the Bulgarian<br />
Black Sea coast.<br />
• Expect to break ground in fourth quarter 2008.<br />
• Tenancy negotiations progressing well.<br />
Baneasa<br />
A medium-sized class A office facility in Baneasa, a suburb of Bucharest, Romania, near the airport and<br />
adjacent to DN1, the main road linking Bucharest with the rest of the country.<br />
• Construction, and tenancy negotiations, expected to commence in fourth quarter 2008.<br />
Trade Centre Sliven<br />
A new shopping and leisure centre with a gross built area of approximately 45,000 m², in the town of<br />
Sliven, in the centre of Bulgaria.<br />
Company Update<br />
ECDC currently has approximately two thirds of its capital invested in seven projects. Further projects have<br />
been identified and are now being negotiated and the Company expects to be fully invested during the third<br />
quarter of this year. Since January, the Company has strengthened its approach to securing bank financing<br />
before signing joint venture agreements; although financing has never been a problem this change was<br />
considered prudent given the global financial backdrop, and explains the longer than envisaged period<br />
required to achieve full investment.<br />
The Company has also bought back a total of 2,330,000 of its own shares in two tranches during 2008; it<br />
remains Company policy to consider further share buy backs in accordance with the AIM Rules for<br />
Companies.<br />
Over the next eighteen months, the Company expects to be in a position to realise the value of several of<br />
its investments and therefore to return money to investors. Should the Company realise investments at<br />
completion of development at levels near those forecast by the independent valuer, investors will benefit<br />
from a significant dividend stream over the second half of 2009 and into 2010.<br />
The Company continues to be able to source financing locally, where it is considered by many banks to be<br />
a blue chip borrower. Equally, potential buyers of the Company’s assets tend to be institutional investors<br />
who employ reduced levels of leverage and who therefore also experience little difficulty in raising finance.<br />
Approved buyers of apartments in Asmita Gardens continue to enjoy the support of a local bank in<br />
mortgage financing and as the number of available units falls progressively, the Company expects the rarity<br />
factor and reduced time to occupancy to begin to further support sales.<br />
5<br />
Ein exklusiver Managementpartner: Charlemagne Capital
5<br />
9.<br />
Das Anlagekonzept<br />
9.1<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1<br />
Der Immobilienmarkt in China entwickelt sich rasant. Die<br />
Menschen drängen in die Städte. Die Wirtschaftsleistung<br />
steigt mit Wachstumsraten, die in Europa so nicht vor-<br />
stellbar sind und das Pro-Kopf-Einkommen entwickelt sich<br />
schnell. Diese Rahmenbedingungen lassen eine langfristig<br />
starke Nachfrage in unterschiedlichen Immobilienberei-<br />
chen erwarten. Die Investitionen werden sich innerhalb<br />
von China auf aufstrebende Regional- und Wirtschafts-<br />
zentren mit einem langfristig hohen Bedarf konzentrieren.<br />
9.2<br />
Die Strategie<br />
Der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property eröffnet privaten Anle-<br />
gern die Möglichkeit, an der Wertschöpfung der Immo-<br />
bilienmärkte in aufstrebenden Regionen von China zu<br />
partizipieren.<br />
*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3. 7, Seite 9<br />
Der <strong>Investment</strong>berater Charlemagne Capital fokussiert<br />
innerhalb des Fonds <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property vier<br />
Sektoren: Einkaufszentren, Bürogebäude, Hotels und<br />
Wohnimmobilien. Sie befinden sich in Zielregionen, in<br />
denen die Nachfrage nach diesen Immobilienarten besonders<br />
hoch ist. Denn gerade die aufstrebenden Provinzen<br />
außerhalb der überfüllten Hauptstadt werden für die<br />
Menschen immer attraktiver.<br />
Für den <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property verfolgt Charle-<br />
magne Capital eine Anlagestrategie, die den Einstieg in<br />
Immobilienentwicklungsprojekte in sehr frühen Stadien<br />
beinhaltet. Renommierte Partner vor Ort ermöglichen den<br />
Zugang zu potenziell aussichtsreichen Projekten. Der Ver-<br />
kauf der erworbenen Objekte soll planmäßig bereits nach<br />
kurzer Zeit erfolgen, meistens während der Bauphase.<br />
Die Beteiligungen an den Objektgesellschaften werden<br />
je nach Projektdauer etwa 4 bis 5 Jahre bestehen. Daher<br />
sind Ausschüttungen während der Fondslaufzeit nicht vor-<br />
gesehen – der Fonds erzielt planmäßig Rückflüsse durch<br />
die Veräußerung der Projekte. Das Ziel besteht darin, Ren-<br />
diten von mindestens 30% p.a. (IRR*) auf Projektebene<br />
zu realisieren.
9.3<br />
Diversifikation und Risikooptimierung<br />
Ausgeprägtes Risikomanagement hat bei Charlemagne<br />
Capital höchste Priorität. Besonders im Immobilienmarkt<br />
in China besteht darin die unverzichtbare Voraussetzung<br />
für erfolgreiche Investitionen. Ein Engagement verlangt<br />
daher langjährige Expertise und Erfahrung und den Zu-<br />
gang zu renommierten Partnern vor Ort.<br />
Die Investition erfolgt gemeinsam mit institutionellen<br />
Investoren in Form von Joint-Ventures. Der jeweilige lokale<br />
Entwicklungspartner muss in der Regel eine Kapitalbetei-<br />
ligung in Höhe von 50% eingehen. Die andere Hälfte des<br />
benötigten Kapitals wird unter weiteren institutionellen<br />
Anlegern sowie dem Fonds aufgeteilt. Dieses Verfahren<br />
sorgt für ein außerordentlich hohes Engagement und<br />
Interesse aller Kapitalgeber am erfolgreichen Verlauf des<br />
Projekts.<br />
Über eine vierfache Diversifikation kann eine optimale<br />
Streuung erreicht werden. Die fokussierten Immobilienklas-<br />
sen sind Wohn-, Büro-, Hotel- und Einzelhandelsimmobi-<br />
lien, wobei in jeder Zielregion jede der Immobilienklassen<br />
realisiert werden und ein Projekt auch aus mehreren Im-<br />
mobilienklassen bestehen kann. Der Managementpartner<br />
wird jedoch darauf achten, dass insgesamt eine ausrei-<br />
chende Differenzierung zwischen den Immobilienklassen<br />
stattfindet.<br />
9.4<br />
Blind-Pool-Konzept<br />
Die Investitionsprojekte stehen noch nicht endgültig fest<br />
bzw. befinden sich zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
in der Prüfungs- und Auswahlphase. Der Fonds ist daher<br />
als Blind-Pool konzipiert. Er soll zum Zwecke der Diversi-<br />
fikation in mindestens vier Objekte investieren. Folgende<br />
Projekte haben die ersten Prüfungsstadien bereits durch-<br />
laufen und konnten für den Fonds optioniert werden: Eine<br />
Wohnanlage mit Bürofläche und Einkaufszentrum in Hefei<br />
in der Provinz Anhui, eine Wohnanlage mit Einkaufszent-<br />
rum in Zhanjiang in der Provinz Guangdong, ein Projekt<br />
mit Hotel, Büro, Einkaufszentrum und Wohnungen in der<br />
Provinz Jiansu und eine Wohnanlage in Chengdu in der<br />
Provinz Sichuan. Im Kapitel 7 finden sich nähere Infor-<br />
mationen zu den potenziellen Projekten und Standorten.<br />
Weitere Objekte befinden sich in der Vorprüfung.<br />
Aus den genannten Gründen ist die Aufstellung einer<br />
detaillierten Prognoserechnung über die von der Fonds-<br />
gesellschaft zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben<br />
sowie deren zeitlichen Anfall weder sinnvoll noch seriös.<br />
Gleiches gilt für die Darstellung einer anlegerbezogenen<br />
Kapitalflussrechnung.<br />
Ziel der Fondsgesellschaft sowie des Managementpartners<br />
ist es, <strong>Investment</strong>s zu identifizieren, bei denen projektbe-<br />
zogene Renditen von mindestens 30% p.a. (IRR-Rendite*)<br />
realisiert werden können. Der Managementpartner hat<br />
in der Vergangenheit bereits mehrfach nachgewiesen,<br />
Immobilienprojektentwicklungen mit entsprechendem<br />
wirtschaftlichem Erfolg durchführen zu können; vgl. die<br />
Erläuterungen zur Leistungsbilanz von Charlemagne<br />
Capital in Kapitel 8.<br />
Der Managementpartner Charlemagne Capital erhält eine<br />
erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung in Abhängigkeit<br />
von den Rückflüsse aus den einzelnen Zielinvestments<br />
(Performance-Fee). Diese Gewinnbeteiligung greift jedoch<br />
erst dann, wenn das einzelne Zielinvestement mit einer<br />
Rendite von mindestens % p.a. (IRR-Rendite*) abgeschlossen<br />
hat. Von dem darüber hinaus erwirtschafteten<br />
Gewinn erhält Charlemagne Capital einen Anteil von<br />
5%. Die Erfolgsabhängigkeit der Gewinnbeteiligung<br />
des Managementpartners bedeutet aus Anlegersicht,<br />
dass der Managementpartner die gleichen Interessen wie<br />
die Anleger der Fondsgesellschaft verfolgt und an einer<br />
höchstmöglichen Wirtschaftlichkeit der einzelnen <strong>Investment</strong>s<br />
interessiert ist.<br />
Es kann nicht garantiert werden, dass die <strong>Investment</strong>s<br />
einzeln oder auch kumuliert wie erwartet verlaufen werden.<br />
Auch bieten in der Vergangenheit von Charlemagne<br />
Capital bei vergleichbaren Projekten erzielte Renditen<br />
keine Gewähr dafür, dass mit künftigen Projekten wie dem<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property ähnliche Renditen erwirtschaftet<br />
werden können.<br />
53<br />
Das Anlagekonzept
54<br />
10.<br />
Investitions- und<br />
Finanzplan (Prognose)<br />
Erläuterungen zum Investitions- und<br />
Finanzplan<br />
Der Erwerb bzw. die Gründung von Tochtergesellschaften<br />
zur mittelbaren Beteiligung an Immobilienobjektgesellschaften<br />
in China ist die wesentliche Investition der Gesellschaft.<br />
Weitere Aufwendungen betreffen lediglich die<br />
fondsabhängigen Kosten im Rahmen der Gründung der<br />
Gesellschaft sowie der Einwerbung des Eigenkapitals. Die<br />
Nettoeinnahmen aus der Emission der treugeberischen Beteiligungen<br />
bzw. Kommanditanteile decken planmäßig die<br />
Aufwendungen bzw. Anschaffungskosten der zu erwerbenden<br />
Beteiligungen vollständig ab. Für weitere Zwecke<br />
werden die Nettoeinnahmen nicht verwendet.<br />
Der Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern<br />
der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH & Co. KG sowie<br />
den Mitgliedern der Geschäftsführung der Komplementärin<br />
*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3. 7, Seite 9<br />
und der geschäftsführenden Kommanditistin der Emitten-<br />
tin, der Treuhänderin und der Mittelfreigabekontrolleurin<br />
standen und stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
das Eigentum an den Anlageobjekten oder wesentlichen<br />
Teilen derselben oder aus anderen Gründen eine dingliche<br />
Berechtigung an den Anlageobjekten nicht zu. Nach<br />
Kenntnis der Anbieterin bestehen keine nicht nur unerheb-<br />
liche dingliche Belastungen der Anlageobjekte.<br />
Behördliche Genehmigungen liegen zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung nicht vor. Die <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Pro-<br />
perty GmbH & Co. KG geht in Bezug auf den geplanten<br />
Erwerb bzw. die geplante Gründung von Tochtergesell-<br />
schaften im In- bzw. Ausland davon aus, dass behördliche<br />
Genehmigungen nicht erforderlich sind.<br />
Für die Kapitalbeschaffung erhält die <strong>SHEDLIN</strong> Capital<br />
<strong>AG</strong> bei prognosegemäßem Platzierungsverlauf eine Ver-<br />
gütung in Höhe von 3.500.000 Euro zzgl. des von den<br />
Anlegern zu zahlenden Agios in Höhe von .749.750 Euro.<br />
Für die Konzeption und Projektierung des vorgesehenen<br />
<strong>Investment</strong>s erhält sie darüber hinaus eine Vergütung in<br />
Höhe von 700.000 Euro.
Für die Erstellung des Fondsprospektes und die Einholung<br />
von Gutachten erhält sie eine Vergütung in Höhe von<br />
45.000 Euro, für die Koordination der erforderlichen<br />
rechtlichen und steuerlichen Beratung 0.000 Euro<br />
und für sonstige im Zusammenhang mit der Gründung<br />
anfallende Kosten (Handelsregister, Versicherungen usw.)<br />
35.000 Euro. Zur Erbringung der vorstehend genannten<br />
Leistungen kann die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> sich Dritter<br />
(z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,<br />
Finanzdienstleister) bedienen. Die Beauftragung erfolgt<br />
in diesen Fällen auf Rechnung der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong>.<br />
Darüber hinaus wurden 35.000 Euro für die Mittelfreigabekontrolle<br />
kalkuliert. Die vorstehend genannten<br />
Vergütungen sind vertraglich fest vereinbart und ändern<br />
sich quotal, wenn und insoweit das Eigenkapital der<br />
Fondsgesellschaft den Betrag von 35.000.000 Euro<br />
unter- oder überschreitet. Weitere Vergütungen, insbesondere<br />
erfolgsabhängige Provisionen, werden von der<br />
Emittentin nicht gezahlt.<br />
Die Liquiditätsreserve ist vorgesehen, um eventuelle<br />
Steigerungen der Investitionskosten aufgrund von Währungskursschwankungen<br />
sowie Veränderungen der<br />
Investitionspläne der Objektgesellschaften aufgrund<br />
unvorhergesehener Ereignisse und damit eventuell einhergehender<br />
Kostensteigerungen aufzufangen. Es wird davon<br />
ausgegangen, dass die Gründung bzw. der Erwerb der<br />
Tochtergesellschaften in Euro erfolgt.<br />
<strong>SHEDLIN</strong> CHINESE PROPERTY 1 GMBH & CO. KG<br />
A. Mittelverwendung (Prognose) Betrag in Euro in % des Kommanditkapitals<br />
1. Anschaffungskosten der Beteiligungen an<br />
Tochtergesellschaften / Objektgesellschaften 30.000.000 85,7 %<br />
2. Fondsabhängige Kosten<br />
Kapitalbeschaffung<br />
3.500.000<br />
0,00%<br />
Konzeption und Projektierung<br />
700.000<br />
,00%<br />
Prospekterstellung und Gutachten<br />
45.000<br />
0,70%<br />
Rechtliche und steuerliche Beratung<br />
0.000<br />
0,60%<br />
Mittelfreigabekontrolle<br />
35.000<br />
0, 0%<br />
Sonstige Kosten<br />
35.000<br />
0, 0%<br />
3. Liquiditätsreserve 75.000 0,79%<br />
Gesamtinvestition vor Agio 35.000.000 100,00%<br />
Agio .749.750 5,00%<br />
Gesamtinvestition inkl. Agio 36.749.750 105,00%<br />
B. Mittelherkunft (Prognose) Betrag in Euro in % des Kommanditkapitals<br />
1. Kommanditkapital<br />
. Kommanditkapital Gründungsgesellschafter 5.000 0,0 %<br />
. Einzuwerbendes Kommanditkapital 34.995.000 99,99%<br />
2. Agio (5% auf das einzuwerbende<br />
Kommanditkapital) .749.750 5,00%<br />
Gesamtfinanzierungsvolumen inkl. Agio 36.749.750 105,00%<br />
55<br />
Investitions- und Finanzplan (Prognose)
56<br />
11.<br />
Vermögens-, Finanz- und<br />
ertragslage<br />
Gemäß der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
ist über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />
Emittentin aufzuklären. Im Folgenden wird die Eröffnungsbilanz<br />
der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH & Co. KG<br />
zum .06. 008 dargestellt:<br />
<strong>SHEDLIN</strong> CHINESE PROPERTY 1 GMBH & CO. KG<br />
AKTIVA Eröffnungsbilanz zum 12.06.2008 PASSIVA<br />
Euro Euro<br />
AUSSTEHENDE EINL<strong>AG</strong>EN .000,00 EIGENKAPITAL<br />
Kapitalanteile Kommanditisten .000,00<br />
2.000,00 2.000,00<br />
*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3. 7, Seite 9
Seit der Eröffnungsbilanz haben sich bis zum Da-<br />
tum der Prospektaufstellung keine wesentlichen bi-<br />
lanzwirksamen Änderungen ergeben. Lediglich das<br />
Kommanditkapital wurde mit Neufassung des Gesell-<br />
schaftsvertrages vom .08. 008 auf 5.000 Euro er-<br />
höht. Das Kommanditkapital ist zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung in voller Höhe eingezahlt. Zum<br />
Zeitpunkt der Prospektaufstellung ergibt sich danach<br />
folgende Zwischenübersicht gemäß § 5 Abs. Nr.<br />
Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung:<br />
<strong>SHEDLIN</strong> CHINESE PROPERTY 1 GMBH & CO. KG<br />
AKTIVA Zwischenbilanz zum 05.09.2008 PASSIVA<br />
Euro Euro<br />
UMLAUFVERMÖGEN<br />
EIGENKAPITAL<br />
Guthaben bei Kreditinstituten 4.665, 6 Kapitalanteile Kommanditisten 4.665, 6<br />
4.665,26 4.665,26<br />
<strong>SHEDLIN</strong> CHINESE PROPERTY 1 GMBH & CO. KG<br />
Zwischen-Gewinn-und Verlustrechnung vom 12.06.2008 - 05.09.2008<br />
Euro<br />
. Sonstige betriebliche Aufwendungen -334,74<br />
. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -334,74<br />
3. Jahresfehlbetrag -334,74<br />
Die voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
für das laufende und das folgende Geschäftsjahr stellt sich<br />
wie folgt dar:<br />
<strong>SHEDLIN</strong> CHINESE PROPERTY 1 GMBH & CO. KG<br />
Prognose Der VerMÖgensLAge in euro Prognose 31.12.2008 Prognose 31.12.2009<br />
ANL<strong>AG</strong>EVERMÖGEN<br />
Euro Euro<br />
Beteiligungen<br />
UMLAUFVERMÖGEN<br />
30.000.000 30.000.000<br />
Guthaben bei Kreditinstituten 75.000 35.875<br />
Summe AKTIVA 30.275.000 30.135.875<br />
EIGENKAPITAL<br />
Festkapital 354.950 354.950<br />
Kapitalrücklage 36.394.800 36.394.800<br />
Entnahmekonten 0 0<br />
Ergebniskonten -6.6 3.875 -7. 70.375<br />
VERBINDLICHKEITEN 39. 5 556.500<br />
Summe PASSIVA 30.275.000 30.135.875<br />
57<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
58<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
<strong>SHEDLIN</strong> CHINESE PROPERTY 1 GMBH & CO. KG<br />
PROGNOSE DER FINANZL<strong>AG</strong>E in Euro Prognose 2008 Prognose 2009<br />
Euro Euro<br />
Mittelzufluss / -abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit -6.474.750 - 39. 5<br />
Mittelzufluss / -abfluss aus Investitionstätigkeit -30.000.000 0<br />
Mittelzufluss / -abfluss aus Finanzierungstätigkeit 36.749.750 0<br />
Zahlungswirksame Veränderungen 275.000 -139.125<br />
Liquide Mittel zu Beginn des Geschäftsjahres 0 75.000<br />
Liquide Mittel zum Ende des Geschäftsjahres 275.000 135.875<br />
<strong>SHEDLIN</strong> CHINESE PROPERTY 1 GMBH & CO. KG<br />
PROGNOSE DER ERTR<strong>AG</strong>SL<strong>AG</strong>E in Euro Prognose 2008 Prognose 2009<br />
Euro Euro<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen -6.6 3.875 -556.500<br />
Erträge aus Beteiligungen 0 0<br />
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0<br />
Jahresergebnis -6.613.875 -556.500<br />
11.1<br />
Erläuterungen zu den wesentlichen Annahmen<br />
und Wirkungszusammenhängen der Prognosen<br />
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslagen<br />
11.1.1<br />
Prognose der Vermögenslage<br />
Bei der Prognose der Vermögenslage wird unterstellt, dass<br />
im Geschäftsjahr 008 neben den bereits eingezahlten<br />
Kommanditeinlagen der Gründungskommanditisten in<br />
Höhe von insgesamt 5.000 Euro das zur Einwerbung bereitstehende<br />
Kommanditkapital in Höhe von 34.995.000<br />
Euro (zzgl. Agio) von Anlegern gezeichnet und auch<br />
eingezahlt wird.<br />
Gemäß Gesellschaftsvertrag werden dabei % der über-<br />
nommenen Einlagen als Festkapital und 99% der über-<br />
nommenen Einlagen als Kapitalrücklage ausgewiesen.<br />
Aus der verfügbaren Liquidität des eingezahlten Kom-<br />
manditkapitals werden im Geschäftsjahr 008 die An-<br />
schaffungskosten der Beteiligungen an den geplanten<br />
Tochtergesellschaften finanziert. Nach Abzug der fonds-<br />
abhängigen Kosten verbleibt eine Liquiditätsreserve in<br />
Höhe von 75.000 Euro. Es wird davon ausgegangen,<br />
dass die laufenden Kosten der Gesellschaft jeweils im<br />
Folgejahr beglichen werden. Sie werden daher in den prognostizierten<br />
Jahresabschlüssen jeweils als Verbindlichkeit<br />
ausgewiesen.<br />
11.1.2<br />
Prognose der Finanzlage<br />
Im Geschäftsjahr 008 ergibt sich der Saldo Mittelabfluss/<br />
-zufluss aus laufender Geschäftstätigkeit aus den<br />
als Aufwand zu erfassenden Fondsnebenkosten gemäß<br />
Investitionsplan. Zu den Fondsnebenkosten gehören die<br />
Aufwendungen für die Kapitalbeschaffung (5. 49.750<br />
Euro), die Konzeption und Prospektierung (700.000 Euro)<br />
sowie für sonstige Gründungs- und Beratungskosten<br />
(5 5.000 Euro). Für die laufende Fondsverwaltung des<br />
Jahres 008 werden Kosten in Höhe von 39. 5 Euro<br />
kalkuliert, die prognosegemäß jedoch erst im Jahr 009<br />
gezahlt werden. Konzeptionsgemäß fallen Rückflüsse aus<br />
den Beteiligungen der Fondsgesellschaft frühestens ab<br />
dem Jahr 0 an.<br />
Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit stellt die<br />
prospektierten Ausgaben für den Beteiligungserwerb einschließlich<br />
Anschaffungsnebenkosten gemäß Investitions-
plan dar. Es wird unterstellt, dass die Anschaffungskosten<br />
im Jahr 008 in voller Höhe anfallen.<br />
Der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit zeigt<br />
die Einzahlung des Eigenkapitals durch die Gründungsgesellschafter<br />
bzw. die beitretenden Anleger. Für 008<br />
wurde die Einzahlung des Gründungskommanditkapitals<br />
(5.000 Euro) und des einzuwerbenden Kommanditkapitals<br />
(34.995.000 Euro) zzgl. Agio ( .749.750 Euro)<br />
prognostiziert.<br />
11.1.3<br />
Prognose der Ertragslage<br />
Die prognostizierte Ertragslage berücksichtigt die kalkulierten<br />
Aufwendungen und Erträge wie folgt: Im<br />
ersten Geschäftsjahr 008 fallen die fest vereinbarten<br />
Aufwendungen für Kapitalbeschaffung (5. 49.750 Euro),<br />
für Konzeption und Projektierung (700.000 Euro), für<br />
Gründungs- und Beratungskosten (5 5.000 Euro), die<br />
laufenden Vergütungen für die persönlich haftende Gesellschafterin,<br />
die geschäftsführende Kommanditistin und<br />
die Treuhänderin ( 6.000 Euro) sowie die geschätzten<br />
laufenden Verwaltungskosten ( 3. 5 Euro) an. Hieraus<br />
ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.6 3.875<br />
Euro. Für 009 werden die laufenden Fondsverwaltungskosten<br />
(5 .500 Euro) und Vergütungen (504.000 Euro)<br />
kalkuliert, sodass sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von<br />
556.500 Euro ergibt.<br />
11.1.4<br />
Prognose zu Investitionen, Produktion,<br />
Umsatz und Ergebnis<br />
Eine Prognose zu Umsatz und Produktion gemäß § 5<br />
Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung ist nicht<br />
möglich, da die Fondsgesellschaft keine Umsatzerlöse<br />
erwirtschaftet, sondern ausschließlich Beteiligungserträge<br />
erzielt und keinen produzierenden Bereich hat. Die Investitionen<br />
im Jahr 008 ergeben sich aus den prospektierten<br />
Ausgaben für den Erwerb der vorgesehenen Beteiligungen<br />
einschließlich Anschaffungsnebenkosten.<br />
Die prognostizierten Jahresergebnisse ergeben sich durch<br />
Gegenüberstellung der prognostizierten jährlichen Erträge<br />
(Erträge aus Beteiligungen bzw. deren Veräußerung)<br />
und den prognostizierten jährlichen Aufwendungen der<br />
Gesellschaft (im Wesentlichen die Vergütungen für die<br />
Komplementärin, die geschäftsführende Kommanditistin<br />
und die Treuhänderin sowie die laufenden Buchführungsund<br />
Jahresabschlusskosten). Konzeptionsgemäß werden<br />
Beteiligungserträge bzw. Erträge aus der Veräußerung<br />
der Beteiligungen frühestens im Jahr 0 anfallen. Es<br />
wird für dieses Jahr von der Veräußerung einer Beteiligung<br />
ausgegangen und mit einem entsprechenden Ertrag aus<br />
der Veräußerung in Höhe von 3.750.000 Euro gerechnet.<br />
Daneben sind ab 009 jährlich die Vergütungen für die<br />
Komplementärin, die geschäftsführende Kommanditisten<br />
und die Treuhänderin in Höhe von insgesamt 504.000<br />
Euro sowie die laufenden Verwaltungskosten auf Fondsebene<br />
in Höhe von 5 .500 Euro zu berücksichtigen.<br />
Planzahlen der<br />
Emittentin in Euro<br />
Prognose 2008 Prognose 2009 Prognose 2010 Prognose 2011<br />
Euro Euro Euro Euro<br />
Investitionen 30.000.000 – – –<br />
Produktion – – – –<br />
Umsatz – – – –<br />
Ergebnis -6.6 3.875 -556.500 -556.500 3. 93.500<br />
59<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
60<br />
12.<br />
rechtliche grundlagen<br />
12.1<br />
Vorbemerkung<br />
Die nachfolgende Darstellung ist eine Zusammenfassung<br />
der wesentlichen rechtlichen Grundlagen für Anleger, die<br />
sich unmittelbar oder mittelbar über die Treuhänderin<br />
als Kommanditisten an der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property<br />
GmbH & Co. KG beteiligen.<br />
Eine Zusammenfassung kann nicht alle Aspekte, insbesondere<br />
nicht sämtliche Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH<br />
& Co. KG, berücksichtigen, die für einen Anleger bei einer<br />
Beteiligung an der Gesellschaft relevant werden können.<br />
Außerdem können solche Aspekte nicht behandelt werden,<br />
die sich aus persönlichen Umständen eines einzelnen<br />
Anlegers ergeben können. Die folgenden Ausführungen<br />
begründen keinen konkreten Rechtsrat für den einzelnen<br />
Anleger. Jedem Anleger wird daher dringend angeraten,<br />
insbesondere die Bestimmungen des im Kapitel 5. ab-<br />
*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3. 7, Seite 9<br />
gedruckten Gesellschaftsvertrages der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese<br />
Property GmbH & Co. KG vollständig zu prüfen und ggf.<br />
mit seinem persönlichen rechtlichen Berater zu erörtern.<br />
Die Prospektverantwortliche hat die Konzeption des<br />
vorliegenden Beteiligungsangebotes übernommen und<br />
ist mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen<br />
betraut (siehe .4.4). Die Komplementärin ist persönlich<br />
haftende Gesellschafterin (siehe . .3), die geschäftsführende<br />
Kommanditistin alleinige Geschäftsführerin (siehe<br />
. .4) der Emittentin. Beide werden jeweils durch ihre<br />
Geschäftsführungsmitglieder vertreten. Die Treuhänderin<br />
übernimmt die treuhänderische Verwaltung der von den<br />
Anlegern übernommenen Beteiligungen (siehe .8).<br />
Die Mittelfreigabekontrolleurin überwacht die vertragsund<br />
plangemäße Verwendung der Anlegergelder (siehe<br />
.4.5). Darüber hinaus erbringen die Prospektverantwortliche,<br />
die Gründungsgesellschafter, die Mitglieder der<br />
Geschäftsführung der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
und der Komplementärin der Emittentin, die Treuhänderin<br />
sowie die Mittelfreigabekontrolleurin keine nicht nur geringfügigen<br />
Lieferungen und Leistungen.
12.2<br />
Struktur der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1<br />
GmbH & Co. KG<br />
12.2.1<br />
Angaben zur Emittentin<br />
Der Kapitalanleger beteiligt sich als Treugeber oder Kom-<br />
manditist an der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH &<br />
Co. KG mit Sitz in 9047 Nürnberg, Breslauer Str. 396.<br />
Gegenstand und wichtigster Tätigkeitsbereich der Emit-<br />
tentin ist der Erwerb, das Halten und das Verwalten von<br />
unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen an Immo-<br />
bilienprojektentwicklungsgesellschaften in China, deren<br />
Gesellschaftszweck der Erwerb, die Entwicklung und ggf.<br />
Veräußerung von Immobilien ist. Die Gesellschaft kann sich<br />
zum Erreichen des vorgenannten Gegenstands unmittelbar<br />
oder mittelbar an verschiedenen Objektgesellschaften in<br />
China beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle im In-<br />
und Ausland erforderlichen Geschäfte oder Maßnahmen<br />
durchzuführen, die mit dem Gegenstand der Gesellschaft<br />
unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen und die<br />
geeignet sind, dem Gesellschaftszweck zu dienen. Zu sol-<br />
chen Geschäften und Maßnahmen gehören insbesondere<br />
die Gründung von Unternehmen (Tochtergesellschaften)<br />
im In- und Ausland und der unmittelbare oder mittelbare<br />
Erwerb von Beteiligungen an solchen Unternehmen im<br />
In- und Ausland, deren Unternehmensgegenstand und<br />
tatsächliche Geschäftsführung der Erfüllung des Gesell-<br />
schaftszwecks dienen. Alle erforderlichen Geschäfte und<br />
Maßnahmen kann die Gesellschaft auch durch Dritte<br />
vornehmen lassen.<br />
Die Fondsgesellschaft wurde als Kommanditgesellschaft<br />
deutschen Rechts am .06. 008 gegründet und am<br />
0.06. 008 unter HRA 49 9 in das Handelsregister<br />
beim Amtsgericht Nürnberg eingetragen. Sitz der Fondsgesellschaft<br />
ist Nürnberg. Die Gesellschaft unterliegt der<br />
deutschen Rechtsordnung.<br />
Die Gesellschaft hat zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
ein Gesellschaftskapital in Höhe von 5.000 Euro.<br />
Es setzt sich zusammen aus den Kommanditeinlagen der<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH ( .500 Euro) und der <strong>SHEDLIN</strong><br />
Geschäftsführungs GmbH ( .500 Euro). Die Kommanditeinlagen<br />
sind in voller Höhe eingezahlt. Die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin <strong>SHEDLIN</strong> Management GmbH<br />
ist nicht am Kapital der Gesellschaft beteiligt.<br />
12.2.2<br />
Angaben zu den Gründungsgesellschaftern und<br />
zum Gründungskapital<br />
Die Gesellschaft wurde mit Vertrag vom .06. 008 gegründet<br />
und am 0.6. 008 in das Handelsregister eingetragen.<br />
Die Gesellschafter haben den Gesellschaftsvertrag<br />
mit Datum vom .08. 008 neu gefasst. Gründungsgesellschafter<br />
der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH & Co.<br />
KG sind die <strong>SHEDLIN</strong> Management GmbH als persönlich<br />
haftende Gründungsgesellschafterin (ohne Einlage) sowie<br />
als Gründungskommanditisten die <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand<br />
GmbH und die <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs GmbH. Alle<br />
Gründungsgesellschafter haben ihren Sitz in 9047 Nürnberg,<br />
Breslauer Str. 396.<br />
Die Gründungskommanditisten <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs<br />
GmbH und <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH haben jeweils<br />
zunächst eine Kommanditeinlage in Höhe von .000 Euro<br />
gezeichnet. Mit Neufassung des Gesellschaftsvertrages<br />
vom .08. 008 wurde das Kapital auf 5.000 Euro erhöht.<br />
Beide Gründungsgesellschafter haben ihre Kommanditeinlage<br />
auf je .500 Euro erhöht. Das Kapital bei Prospektaufstellung<br />
beträgt somit 5.000 Euro und ist voll eingezahlt.<br />
Die Gründungsgesellschafter sind weder mittelbar noch<br />
unmittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />
der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind,<br />
die der Emittentin Fremdkapital geben oder die im Zusammenhang<br />
mit der Herstellung des Anlageobjekts nicht nur<br />
geringfügige Lieferungen und Leistungen erbringen.<br />
Den Gründungsgesellschaftern stehen nach dem Gesellschaftsvertrag<br />
folgende Vergütungen zu: Die Komplementärin<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Management GmbH erhält für ihre Tätigkeit<br />
eine jährliche Vergütung in Höhe von 0, 5% bezogen auf<br />
das Kommanditkapital der Gesellschaft zum 3 . Dezember<br />
eines Geschäftsjahres, die geschäftsführende Kommanditistin<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs GmbH und die<br />
Kommanditistin <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH erhalten jeweils<br />
0,5% p.a. zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer bezogen<br />
auf das Kommanditkapital der Gesellschaft zum Jahresende.<br />
Die Vergütungen sind jeweils zum 3 . Dezember des<br />
6<br />
Rechtliche Grundlagen
6<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Geschäftsjahres fällig. Die geschäftsführende Kommandi-<br />
tistin erhält darüber hinaus 40% aller Ergebnisse, die die<br />
Fondsgesellschaft erwirtschaftet, nachdem die Anleger<br />
Auszahlungen in Höhe ihrer Kommanditeinlage zzgl. einer<br />
Rendite von % p.a. (IRR*) erhalten haben (vgl. Kapitel<br />
.5. ). Weitere Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />
oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />
Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen und Nebenleistungen jeder<br />
Art stehen den Gründungsgesellschaftern nicht zu.<br />
12.2.3<br />
Angaben zur Struktur der Komplementärin<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin/Komplementärin<br />
ist die <strong>SHEDLIN</strong> Management GmbH, Breslauer Str. 396,<br />
9047 Nürnberg. Sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht<br />
Nürnberg unter HRB 3903 eingetragen. Die Komplementärin<br />
ist am Kapital der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />
Das Stammkapital der Komplementärin beträgt 5.000<br />
Euro und ist voll eingezahlt. Die Haftung der Komplemen-<br />
tärin für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft ist Drit-<br />
ten gegenüber unbeschränkt. Da die Komplementärin im<br />
vorliegenden Fall eine Kapitalgesellschaft ist, beschränkt<br />
sich deren Haftung auf ihr Gesellschaftsvermögen. Die im<br />
Gesellschaftsvertrag bestimmte gesellschaftliche Struktur<br />
der Gesellschaft weicht insofern von dem gesetzlichen<br />
Leitbild des als natürliche Person unbeschränkt haftenden<br />
Komplementärs ab.<br />
Die Satzung der Komplementärin weicht hinsichtlich der<br />
Vertretungsbefugnis von den gesetzlichen Bestimmun-<br />
gen ab. Danach wird die Komplementärin, sofern sie<br />
mehrere Geschäftsführer hat, durch zwei Geschäftsfüh-<br />
rer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer<br />
in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Per<br />
Gesellschafterbeschluss kann Einzelvertretungsbefugnis<br />
sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 8 BGB<br />
erteilt werden. Weitere von der gesetzlichen Regelung<br />
abweichende Bestimmungen enthält die Satzung der<br />
Komplementärin nicht.<br />
Abweichend von der gesetzlichen Grundkonzeption einer<br />
Kommanditgesellschaft ist bei der Fondsgesellschaft<br />
nicht die Komplementärin mit der Geschäftsführung der<br />
Gesellschaft betraut. Die Geschäftsführungsbefugnis für<br />
die Fondsgesellschaft hat gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages<br />
die geschäftsführende Kommanditistin <strong>SHEDLIN</strong><br />
Geschäftsführungs GmbH inne (vgl. Kapitel . .4). Die<br />
Komplementärin erbringt zudem keine Einlage und ist am<br />
Ergebnis und Vermögen der Fondsgesellschaft nicht beteiligt.<br />
Weitere von der gesetzlichen Regelung abweichende<br />
Bestimmungen bezüglich der Komplementärin enthält der<br />
Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft nicht.<br />
12.2.4<br />
Geschäftsführung der Gesellschaft<br />
Gemäß Gesellschaftsvertrag ist zur alleinigen Geschäftsführung<br />
der Fondsgesellschaft die geschäftsführende<br />
Kommanditistin <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs GmbH<br />
berechtigt und verpflichtet. Sie wird durch ihre Geschäftsführerin<br />
Marei Küchler vertreten. Es liegt noch kein abgeschlossenes<br />
Geschäftsjahr vor. Den Mitgliedern der<br />
Geschäftsführung der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
wurden bislang keine Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />
Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />
jeder Art, gewährt.<br />
12.2.5<br />
Geplante Laufzeit der Gesellschaft<br />
Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
Jeder Kommanditist/Treugeber kann das Gesellschaftsverhältnis<br />
mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende<br />
eines Geschäftsjahres kündigen, erstmals jedoch zum 3 .<br />
Dezember 0 3. Davon unberührt bleibt die Kündigung<br />
aus wichtigem Grund.<br />
12.3<br />
Beitritt zur Gesellschaft und Kapitaleinzahlung<br />
12.3.1<br />
Grundlage<br />
Mit dem vorliegenden Verkaufsprospekt werden Kommanditanteile<br />
an der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH<br />
& Co. KG angeboten. Grundlage für die Übernahme<br />
eines Kommanditanteils an der Gesellschaft sind dieser<br />
Verkaufsprospekt einschließlich des beigefügten Gesellschaftsvertrages<br />
der Gesellschaft (Kapitel 5. ) und des
eigefügten Treuhand- und Verwaltungsvertrages (Kapitel<br />
5. ) sowie die zugehörigen Beitrittsunterlagen. Hinzu<br />
kommt eine Handelsregistervollmacht für Anleger, die der<br />
Gesellschaft unmittelbar beitreten.<br />
12.3.2<br />
Zeichnungsfrist, Mindestzeichnungsbetrag und<br />
Zeichnungskapital<br />
Das öffentliche Angebot für die Zeichnung einer Beteiligung<br />
an der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH & Co. KG beginnt<br />
frühestens einen Werktag nach Veröffentlichung dieses<br />
Verkaufsprospektes und endet mit vollständiger Zeichnung<br />
des Kommanditkapitals. Die Geschäftsführung kann die<br />
Gesellschaft unabhängig von der Höhe des eingeworbenen<br />
Kommanditkapitals spätestens zum 3 . Dezember 009 für<br />
den Beitritt von weiteren Anlegern schließen.<br />
Der Zeichnungsbetrag für eine Beteiligung an der Gesellschaft<br />
hat mindestens 5.000 Euro zu betragen und<br />
muss, sofern er darüber liegt, ohne Rest durch .000<br />
teilbar sein. Die Treuhänderin ist berechtigt, auch Beitritte<br />
von Anlegern anzunehmen, die von diesen Bedingungen<br />
abweichen. Damit ist auch eine Kürzung von Zeichnungen,<br />
Anteilen oder Beteiligungen möglich.<br />
Es steht ein Zeichnungskapital in Höhe von insgesamt<br />
34.995.000 Euro zur Verfügung, sodass mindestens Anteil<br />
und maximal .333 Anteile gezeichnet werden können. Die<br />
Treuhänderin ist mit Zustimmung der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin berechtigt, ein erhöhtes Kommanditkapital<br />
von weiteren bis zu 5.000.000 Euro zuzulassen und entsprechende<br />
Treugeber/Kommanditisten in die Gesellschaft<br />
aufzunehmen. In diesem Fall können weitere maximal<br />
.000 Anteile an der Gesellschaft ausgegeben werden.<br />
12.3.3<br />
Beteiligung als Treugeber oder<br />
Direktkommanditist<br />
Der Anleger beteiligt sich entweder unmittelbar als Direktkommanditist<br />
oder mittelbar über die <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand<br />
GmbH als Treugeber an der Gesellschaft. Der Beitritt<br />
des Anlegers erfolgt mit Vervollständigung und Unterzeichnung<br />
der Beitrittsunterlagen und der Annahme des<br />
Beitrittsangebotes durch die Treuhänderin im Auftrag<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin. Für den Fall des<br />
unmittelbaren Beitrittes ist die Unterzeichnung und Überlassung<br />
einer Handelsregistervollmacht durch den Anleger<br />
in notariell beglaubigter Form erforderlich.<br />
Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung bietet der Anleger<br />
der Treuhänderin den Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
an (Kapitel 5. ). Dieser kommt mit Annahme<br />
der Beitrittserklärung des Anlegers zustande. Auf der<br />
Grundlage des Treuhand- und Verwaltungsvertrages wird<br />
die Treuhänderin für Anleger, die der Gesellschaft mittelbar<br />
beitreten, die Beteiligung an der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property<br />
GmbH & Co. KG in eigenem Namen, aber auf Rechnung<br />
des Anlegers erwerben, halten und verwalten. Anleger,<br />
die der Gesellschaft unmittelbar beitreten, erwerben ihre<br />
Beteiligung an der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH &<br />
Co. KG in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Für<br />
diese Anleger wird die Treuhänderin die Beteiligung an der<br />
Gesellschaft nach Maßgabe der Bestimmungen des Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrages verwalten.<br />
12.3.4<br />
Beitrittsannahme<br />
Zur Annahme der Beitrittserklärung ist allein die <strong>SHEDLIN</strong><br />
Treuhand GmbH, Breslauer Str. 396, 9047 Nürnberg,<br />
berechtigt. Angebote zur Zeichnung von Anteilen an der<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH & Co. KG sind anhand<br />
der Beitrittsunterlagen abzugeben, die diesem Verkaufsprospekt<br />
beigefügt sind.<br />
12.3.5<br />
Erwerb, Einzahlungskonto,<br />
Einzahlungsmodalitäten<br />
Der Erwerbspreis für eine Beteiligung in Höhe von mindestens<br />
5.000 Euro zzgl. 5% Agio ist gemäß den Bestimmungen<br />
der Beitrittserklärung auf nachstehendes<br />
Sonderkonto zu überweisen:<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH wg.<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co KG<br />
Konto 349 786 354<br />
BLZ 760 00 70<br />
Bank HypoVereinsbank Nürnberg<br />
Verwendungszweck Kapitaleinlage <strong>SHEDLIN</strong> Chinese<br />
Property GmbH & Co. KG<br />
63<br />
Rechtliche Grundlagen
64<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Der Einzahlungsbetrag (Beteiligungssumme zzgl. 5%<br />
Agio) ist in voller Höhe innerhalb von 4 Tagen nach Annahme<br />
der Beitrittserklärung zu leisten. Die Annahme der<br />
Beitrittserklärung wird dem Anleger durch eine entsprechende<br />
schriftliche Mitteilung der Treuhänderin bestätigt.<br />
12.3.6<br />
Folgen bei Verzug<br />
Kommt der Anleger mit der Einzahlung seiner Kommanditeinlage<br />
zzgl. Agio in Verzug, so entstehen ihm ab dem<br />
Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere Mahnung der Gesellschaft<br />
Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem zum<br />
Zeitpunkt der Fälligkeit geltenden Basiszinssatz gemäß §<br />
47 BGB. Leistet der säumige Anleger danach seine fällige<br />
Einlage auf eine schriftliche Zahlungsaufforderung hin<br />
nicht innerhalb einer gesetzten Frist, ist die geschäftsführende<br />
Kommanditistin ermächtigt, den Anleger auch ohne<br />
besonderen Gesellschafterbeschluss ganz oder teilweise<br />
aus der Gesellschaft auszuschließen.<br />
12.4<br />
Kosten, Mittelverwendungskontrolle<br />
12.4.1<br />
Kosten des Anlegers bei Erwerb, Verwaltung und<br />
Veräußerung<br />
Gemäß Gesellschaftsvertrag und Beitrittserklärung wird<br />
bei Zeichnung einer Beteiligung an der Gesellschaft ein<br />
Agio in Höhe von 5% auf die Nominalbeteiligung erhoben.<br />
Sollte der Anleger sich selbst als Kommanditist in das Handelsregister<br />
eintragen lassen, fallen für die Beglaubigung<br />
der Handelsregistervollmacht und für die Eintragung in<br />
das Handelsregister Kosten an, die der Anleger selbst zu<br />
tragen hat. Diese Kosten richten sich nach dem Gesetz<br />
über die Kostenangelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit<br />
(Kostenordnung) und hängen von der Höhe der<br />
Beteiligung ab. Die genauen Kosten können bei einem<br />
Notar erfragt werden.<br />
Außer dem Agio, ggf. den Verzugszinsen (vgl. Kapitel<br />
.3.6)und den Kosten für die Eintragung in das Handelsregister<br />
entstehen dem Anleger für den Erwerb, die<br />
Verwaltung oder die Veräußerung der Vermögensanlage<br />
keine weiteren Kosten bzw. werden ihm von der Fondsge-<br />
sellschaft bzw. der Treuhänderin keine weiteren Kosten in<br />
Rechnung gestellt.<br />
12.4.2<br />
Kosten auf Ebene der Gesellschaft<br />
Die <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH & Co. KG trägt<br />
die Kosten im Zusammenhang mit ihrer Errichtung und<br />
der Eintragung beim Handelsregister sowie die Kosten im<br />
Zusammenhang mit ihrer Konzeption gemäß Investitionsund<br />
Finanzplan laut § 3 des Gesellschaftsvertrages. Der<br />
Investitions- und Finanzplan ist in Kapitel 0 abgedruckt.<br />
Daneben trägt die Gesellschaft die Kosten der Gründung<br />
bzw. des Erwerbs und der Verwaltung von Tochtergesellschaften<br />
(einschließlich der erforderlichen Rechts-, Steuerund<br />
sonstigen Beratungskosten), soweit sie sich mittelbar<br />
über diese an den Immobilienprojektentwicklungen im<br />
Investitionsland beteiligt, sowie ihre eigenen laufenden<br />
Kosten. Hierzu gehören die Vergütung für die Komplementärin<br />
in Höhe von 0, 5% des Kommanditkapitals sowie die<br />
Vergütungen für die geschäftsführende Kommanditistin<br />
und die Treuhänderin in Höhe von jeweils 0,5% des Kommanditkapitals<br />
zum Jahresende zzgl. USt.<br />
Daneben entstehen u.a. Kosten für die Erstellung der Finanzbuchhaltung,<br />
des Jahresabschlusses sowie der Steuererklärungen<br />
der Gesellschaft, aber auch Kosten zur Vorbereitung<br />
und Durchführung von Gesellschafterversammlungen. Sollte<br />
zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen keine ausreichende<br />
Liquidität vorhanden sein, so ist die Gesellschaft berechtigt,<br />
Fremdkapital zur Finanzierung dieser Kosten aufzunehmen.<br />
12.4.3<br />
Kosten auf Ebene der Tochter- und<br />
Objektgesellschaften<br />
Die Fondsgesellschaft wird sich planmäßig über Tochtergesellschaften<br />
an einzelnen Objektgesellschaften<br />
in China beteiligen, die dann wiederum die geplanten<br />
Immobilienprojektentwicklungsinvestments durchführen.<br />
Die Tochtergesellschaften werden aller Voraussicht nach<br />
ihren Sitz auf der Isle of Man haben. Die Gründung von<br />
Tochtergesellschaften in anderen Ländern ist jedoch auch<br />
möglich. Die Tochtergesellschaften tragen die laufenden<br />
Kosten ihrer eigenen Verwaltung selbst. Hierzu gehört<br />
auch die Vergütung an Charlemagne Capital, den Invest-
ment- und Managementpartner der Fondsgesellschaft. Die<br />
jährliche Managementvergütung für Charlemagne beträgt<br />
gemäß dem Managementvertrag, den die Tochtergesell-<br />
schaften der Fondsgesellschaft jeweils mit Charlemagne<br />
abschließen werden, ,95% des Nettovermögens der<br />
Tochtergesellschaften. Die Objektgesellschaften in den<br />
vorgesehenen Investitionsregionen in China tragen alle<br />
im Zusammenhang mit der jeweiligen Projektentwicklung<br />
verbunden Kosten. Hierzu zählen u.a. die Kosten des Erwerbs<br />
von Grundstücken einschließlich gesetzlicher oder<br />
vertraglicher Nebenkosten, die Kosten der Erschließung,<br />
Entwicklung und Bebauung der Grundstücke sowie die<br />
Kosten zur Vorbereitung und Durchführung der Veräußerung<br />
innerhalb des jeweils vorgesehenen Zeitraums. Darüber<br />
hinaus fallen regelmäßig eigene Verwaltungskosten<br />
bei den Objektgesellschaften an, die sich überwiegend<br />
aus abgeschlossenen Dienstleistungsverträgen sowie den<br />
gesetzlichen Bestimmungen im Investitionsland China<br />
ergeben.<br />
12.4.4<br />
Vermittlungsprovision und einmalige<br />
Vergütungen der Anbieterin<br />
Die Fondsgesellschaft hat einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
mit der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> geschlossen. Danach<br />
übernimmt die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> gegenüber der Fondsgesellschaft<br />
folgende Leistungen:<br />
a) die Konzeption des Beteiligungsangebotes der Fonds-<br />
gesellschaft einschließlich der Identifikation eines<br />
strategischen <strong>Investment</strong>- und Managementpartners<br />
für das Beteiligungskonzept;<br />
b) die Erstellung des Fondsprospektes und die Beauftra-<br />
gung von Gutachten;<br />
c) die Auswahl und Koordination der Berater (Rechts-<br />
und Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) in Bezug auf alle<br />
mit der rechtlichen und wirtschaftlichen Gründung der<br />
Fondsgesellschaft zusammenhängenden notwendigen<br />
bzw. als notwendig erachteten Leistungen (z.B. Han-<br />
delsregistereintragungen, rechtliche und steuerliche<br />
Beratung);<br />
d) die Kapitalbeschaffung.<br />
Soweit erforderlich, kann sich die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong><br />
bei Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben Dritter (z.B.<br />
Rechts- und Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Finanz-<br />
dienstleister) bedienen. Die Beauftragung erfolgt für<br />
Rechnung der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong>. Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital<br />
<strong>AG</strong> erhält für die vorstehend genannten Leistungen ge-<br />
mäß Buchstaben a) und b) eine Vergütung in Höhe von<br />
700.000 Euro inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für die<br />
Leistungen gemäß Buchstabe c) erhält sie eine Vergütung<br />
in Höhe von 490.000 Euro inkl. der gesetzlichen Umsatz-<br />
steuer. Die Vergütungen ändern sich jeweils quotal, wenn<br />
und insoweit das Eigenkapital der Fondsgesellschaft den<br />
Betrag von 35.000.000 Euro unter- oder überschreitet.<br />
Für die Leistungen gemäß Buchstabe d) erhält die <strong>SHEDLIN</strong><br />
Capital <strong>AG</strong> eine Vergütung von 0% des Eigenkapitals<br />
zzgl. Agio (5% bezogen auf das eingeworbene Eigen-<br />
kapital). Bei planmäßiger Einwerbung des Eigenkapitals<br />
werden somit insgesamt Provisionen in einer Gesamthöhe<br />
von 5. 49.750 Euro gezahlt.<br />
Weitere Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen<br />
oder vergleichbare Vergütungen, werden von der<br />
Fondsgesellschaft nicht gezahlt.<br />
12.4.5<br />
Mittelfreigabekontrolle<br />
Die Fondsgesellschaft hat mit einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
einen Mittelfreigabekontrollvertrag<br />
abgeschlossen. Der Mittelfreigabekontrollvertrag<br />
ist Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Mittelfreigabekontrolleurin<br />
und enthält deren Aufgaben sowie wesentliche<br />
Rechte und Pflichten. Danach dürfen die von den<br />
Anlegern auf das Treuhandkonto gezahlten Gelder nur<br />
dann an die Fondsgesellschaft weitergeleitet werden,<br />
wenn sämtliche im Mittelfreigabekontrollvertrag vorgesehenen<br />
Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Verwendung<br />
der Anlegergelder erfüllt sind. Hierzu gehören<br />
im Wesentlichen die Vorlage von nach Ansicht des <strong>Investment</strong>-<br />
und Managementpartners der Fondsgesellschaft<br />
geeigneten Immobilienprojektentwicklungen in China sowie<br />
der Eintritt der Fälligkeit der sonstigen prospektierten<br />
Kosten. Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft hat<br />
darüber zu entscheiden, ob die vom <strong>Investment</strong>- und<br />
Managementpartner vorgelegten Investitionsangebote<br />
65<br />
Rechtliche Grundlagen
66<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
mit der Anlagestrategie und den Anlagezielen der Fonds-<br />
gesellschaft übereinstimmen. Dies ist gegenüber der Mit-<br />
telfreigabekontrolleurin zu bestätigen.<br />
Die Mittelfreigabekontrolle umfasst lediglich die Überprü-<br />
fung der formalen Mittelfreigabevoraussetzungen. Nicht<br />
Gegenstand der Mittelfreigabekontrolle ist die Prüfung,<br />
ob die Investition unter rechtlichen, wirtschaftlichen oder<br />
steuerlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist.<br />
Die Vergütung für die Mittelfreigabekontrolle beträgt<br />
0, % inkl. Umsatzsteuer, bezogen auf das einzuwerbende<br />
Kommanditkapital. Der Mittelfreigabevertrag hat eine<br />
Laufzeit bis zum 3 . Dezember 0 0, endet jedoch spätestens<br />
mit der vollständigen Mittelverwendung für den Beteiligungsankauf.<br />
Im Übrigen kann eine Kündigung dieses<br />
Vertrages nur aus wichtigem Grund erfolgen. Umstände<br />
oder Beziehungen, die Interessenkonflikte der Mittelfreigabekontrolleurin<br />
begründen können, bestehen nicht.<br />
12.5<br />
Ergebnisverteilung und Ausschüttungen an<br />
Anleger<br />
12.5.1<br />
Frühzeichnerbonus<br />
Laut Gesellschaftsvertrag steht allen Kommanditisten, die<br />
bis zum 8. Februar 009 der Gesellschaft beigetreten sind<br />
und ihre Kommanditeinlage inkl. Agio vollständig geleistet<br />
haben, ab dem ersten des auf die Einzahlung folgenden<br />
Kalendermonats bis zur Schließung der Gesellschaft ein<br />
Frühzeichnerbonus in Höhe von 5% p.a. bezogen auf die<br />
von ihnen gezeichnete und eingezahlte Kommanditeinlage<br />
ohne Agio zu. Der Frühzeichnerbonus wird den Gesellschaftern<br />
als Gewinnvorab auf ihren Ergebnissonderkonten<br />
zugewiesen. Steht freie Liquidität für Auszahlungen an<br />
die Gesellschafter zur Verfügung, wird diese zunächst zur<br />
Zahlung der Frühzeichnerboni verwendet.<br />
12.5.2<br />
Ergebnisverteilung<br />
Die Verteilung des Jahresergebnisses der Fondsgesellschaft<br />
erfolgt dergestalt, dass zunächst den jeweils berechtigten<br />
Anlegern der Frühzeichnerbonus zugewiesen wird (vgl.<br />
Kapitel .5. ). Das danach verbleibende Ergebnis wird<br />
auf die Gesellschafter entsprechend dem Verhältnis ihrer<br />
Kommanditeinlagen zueinander verteilt. Maßgeblich ist<br />
hierbei das jeweils zum Ende eines Wirtschaftsjahres vorhandene<br />
gezeichnete Kapital.<br />
Die Ergebnisverteilung erfolgt auf diese Weise so lange,<br />
bis die Anleger Auszahlungen in Höhe ihrer Kommanditeinlagen<br />
(ohne Agio und Frühzeichnerbonus) zzgl. einer<br />
rechnerischen internen Verzinsung in Höhe von % p.a.<br />
für die Zeit der Kapitalbindung ab Schließung des Fonds<br />
erhalten haben (Berechnung auf Basis der internen Zinsfußmethode).<br />
Alle darüber hinausgehend erwirtschafteten<br />
Ergebnisse werden zu 60% auf die Anleger entsprechend<br />
ihrer Beteiligungsquote und zu 40% auf die geschäftsführende<br />
Kommanditistin verteilt.<br />
12.5.3<br />
Ausschüttungen an Anleger<br />
Die Fondsgesellschaft wird nach dem Konzept keine laufenden<br />
Dividendenausschüttungen aus den Beteiligungen<br />
an den Tochtergesellschaften erzielen. Es ist vorgesehen,<br />
dass Rückflüsse aus den Objektgesellschaften erst nach<br />
Beendigung und vollständiger Veräußerung der <strong>Investment</strong>s<br />
stattfinden. Zum gleichen Zeitpunkt sollen dann<br />
die Beteiligungen an den Tochtergesellschaften durch die<br />
Fondsgesellschaft veräußert und so Rückflüsse für die Anleger<br />
erwirtschaftet werden. Es wird davon ausgegangen,<br />
dass erstmals im Jahre 0 entsprechende Rückflüsse<br />
an die Fondsgesellschaft erfolgen und für Auszahlungen<br />
an die Anleger zur Verfügung stehen. Die verfügbare<br />
freie Liquidität wird sodann nach dem Ermessen der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin an die Anleger im<br />
Verhältnis der Kapitaleinlagen zueinander ausgeschüttet.<br />
Bei der Festlegung der auszuschüttenden Beträge ist eine<br />
angemessene Reserve zur Deckung der laufenden eigenen<br />
Kosten der Gesellschaft zu berücksichtigen.<br />
12.5.4<br />
Zahlstelle<br />
Zahlungen an die Anleger werden bestimmungsgemäß<br />
von der Treuhänderin <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH, Breslauer<br />
Str. 396, 9047 Nürnberg (Zahlstelle) vorgenommen.<br />
Diese hält auch den Verkaufsprospekt zur kostenlosen<br />
Ausgabe bereit.
12.6<br />
Rechte und Pflichten der Anleger<br />
12.6.1<br />
Vorbemerkung<br />
Nachfolgend werden die Rechte und Pflichten der Anleger<br />
dargestellt, die sich aus der Beteiligung an der <strong>SHEDLIN</strong><br />
Chinese Property GmbH & Co. KG bzw. aus dem Gesetz<br />
und dem Gesellschaftsvertrag ergeben. Kapitel .8 enthält<br />
darüber hinaus Ausführungen zu den rechtlichen Aspekten<br />
des Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Die wesentlichen<br />
Rechte und Pflichten der Anleger im Zusammenhang<br />
mit der Kapitaleinzahlung und der Ergebnisbeteiligung<br />
wurden bereits in den vorherigen Abschnitten dargestellt.<br />
Im übrigen haben die beitretenden Anleger die selben<br />
Rechte und Pflichten wie die Gründungskommanditisten.<br />
12.6.2<br />
Gesellschafterversammlungen,<br />
Gesellschafterbeschlüsse<br />
Gesellschafterversammlungen sollen einmal jährlich nach<br />
Ablauf eines Geschäftsjahres bis spätestens zum 3 .<br />
Dezember des Folgejahres stattfinden. Außerordentliche<br />
Gesellschafterversammlungen sind von der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin einzuberufen, wenn es das<br />
dringende Interesse der Gesellschaft erfordert oder wenn<br />
sie dies für zweckmäßig hält.<br />
Die Verpflichtung zur Einberufung einer außerordentlichen<br />
Gesellschafterversammlung besteht auch dann, wenn<br />
Kommanditisten, die zusammen mindestens 5% des<br />
Kommanditkapitals auf sich vereinigen, dies unter Angabe<br />
einer Tagesordnung und einer Begründung gegenüber der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin schriftlich verlangen.<br />
Ordentliche und außerordentliche Gesellschafterversammlungen<br />
können auch im schriftlichen Umlaufverfahren<br />
durchgeführt werden.<br />
In der Gesellschafterversammlung gewähren jeweils<br />
volle .000 Euro der geleisteten Kommanditeinlage eine<br />
Stimme. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich in der<br />
Gesellschafterversammlung durch eine oder mehrere mit<br />
schriftlicher Vollmacht versehene Person(en) vertreten<br />
zu lassen. Als Treugeber mittelbar über die Treuhänderin<br />
beteiligte Anleger sind berechtigt, der Treuhänderin<br />
Weisungen hinsichtlich der Ausübung ihres Stimmrechts<br />
in der Gesellschafterversammlung zu erteilen. Sowohl<br />
unmittelbar beteiligte Kommanditisten als auch mittelbar<br />
als Treugeber beteiligte Anleger haben nach dem Gesellschafts-<br />
und dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
weitgehende Mitwirkungs- und Informationsrechte.<br />
So haben die Gesellschafter das Recht, Einsicht in die<br />
Geschäftsunterlagen der Gesellschaft zu verlangen und<br />
entsprechende Auskünfte zu den Angelegenheiten der<br />
Gesellschaft zu erhalten.<br />
Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn<br />
die anwesenden oder vertretenen Gesellschafter zusammen<br />
über mindestens 50% des Kommanditkapitals<br />
verfügen. Im schriftlichen Beschlussverfahren ist die<br />
Beschlussfähigkeit stets gegeben, unabhängig von der Anzahl<br />
der wirksam ausgeübten Stimmrechte. Die einzelnen<br />
Beschlussgegenstände regelt § 0 des Gesellschaftsvertrages,<br />
der in Kapitel 5. abgedruckt ist. Die Gesellschafter<br />
beschließen in der Regel mit der einfachen Mehrheit<br />
der abgegebenen Stimmen. Hiervon abweichend bedürfen<br />
insbesondere die Änderungen des Gesellschaftsvertrages<br />
und die Auflösung der Gesellschaft einer Dreiviertelmehrheit<br />
der abgegebenen Stimmen sowie der ausdrücklichen<br />
Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin.<br />
12.6.3<br />
Beendigung der Beteiligung, Kündigung,<br />
Ausscheiden aus der Gesellschaft<br />
Die Gesellschaft wurde auf unbestimmte Dauer geschlossen.<br />
Eine Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses durch<br />
die Kommanditisten/Treugeber ist mit einer Frist von sechs<br />
Monaten, erstmals zum 3 . Dezember 0 3, möglich.<br />
Davon unberührt bleibt die Kündigung aus wichtigem<br />
Grund, die zu jedem Zeitpunkt möglich ist. Ein wichtiger<br />
Grund liegt auch dann vor, wenn nach Beitritt zur Gesellschaft<br />
einer der folgenden Härtefälle eintritt und zum<br />
Zeitpunkt der Kündigung besteht: Ununterbrochene Arbeitslosigkeit<br />
von mehr als Monaten Dauer, Berufs- oder<br />
Erwerbsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
oder eine rechtskräftig erfolgte Ehescheidung.<br />
Ein Gesellschafter kann auch durch Ausschluss aus der<br />
Gesellschaft ausscheiden. Die Gesellschaft wird dann<br />
67<br />
Rechtliche Grundlagen
68<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
grundsätzlich ohne den ausgeschiedenen Gesellschafter<br />
fortgesetzt. Ein Gesellschafter kann aus der Gesellschaft<br />
ausgeschlossen werden, wenn er seinen Einzahlungsver-<br />
pflichtungen nicht nachkommt. Darüber hinaus scheidet<br />
er aus der Gesellschaft aus, wenn über sein Vermögen das<br />
Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels<br />
Masse abgelehnt wird oder sein Auseinandersetzungsgut-<br />
haben gepfändet und die Gesellschaft gemäß § 35 HGB<br />
wirksam gekündigt wird. Entsprechend scheidet anteilig<br />
die Treuhandkommanditistin aus, sofern der Ausschluss in<br />
der Person eines Treugebers begründet liegt.<br />
12.6.4<br />
Verfügungen über die Beteiligung an der<br />
Gesellschaft<br />
Die Anleger können ihre Beteiligung an der Gesellschaft<br />
mit schriftlicher Zustimmung der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin zu Beginn bzw. zum Ende eines Kalen-<br />
dervierteljahres im Wege der Abtretung übertragen. Die<br />
Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin darf<br />
nur aus wichtigem Grund verweigert werden.<br />
Nicht der Zustimmung der geschäftsführenden Komman-<br />
ditistin bedürfen Verfügungen zugunsten von Personen,<br />
die in gerader Linie mit dem Gesellschafter verwandt oder<br />
mit ihm verheiratet sind. Sofern Verfügungen nur einen Teil<br />
eines Gesellschaftsanteils betreffen, müssen entstehende<br />
Gesellschaftsanteile ohne Rest durch .000 teilbar sein.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die freie Handelbarkeit<br />
einer Beteiligung an der Gesellschaft eingeschränkt ist,<br />
da für den Handel von Anteilen an geschlossenen Fonds<br />
noch kein geregelter Zweitmarkt existiert bzw. ein solcher<br />
gerade erst im Aufbau befindlich ist.<br />
Im Erbfall geht die Beteiligung des Anlegers auf den oder<br />
die Erben oder den oder die Vermächtnisnehmer über. Die<br />
Erben haben sich durch Vorlage eines Erbscheins oder<br />
durch einen anderen entsprechend geeigneten Nachweis<br />
zu legitimieren.<br />
12.6.5 Widerrufsrecht<br />
Die Zeichner der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH & Co.<br />
KG haben Das Recht, ihre Zeichnung innerhalb von zwei<br />
Wochen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.<br />
12.7<br />
Haftung<br />
Die Haftung des Anlegers, der sich unmittelbar als Kommanditist<br />
an der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH & Co.<br />
KG beteiligt, ist im Innenverhältnis auf die Verpflichtung<br />
zur Einzahlung der übernommenen Kommanditeinlage<br />
beschränkt. Im Außenverhältnis haftet der Kommanditist<br />
gegenüber Gläubigern der Gesellschaft bis zur Höhe seiner<br />
im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage unmittelbar.<br />
Die Hafteinlage beträgt gemäß § 6 Ziffer des Gesellschaftsvertrages<br />
% der gezeichneten Kommanditeinlage.<br />
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern<br />
die Hafteinlage geleistet ist (§ 7 Abs. HGB). Sofern<br />
die Hafteinlage nur zum Teil eingezahlt ist, haftet der<br />
Kommanditist gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft<br />
weiter in Höhe des Differenzbetrages zwischen Hafteinlage<br />
und tatsächlich darauf geleisteter Beträge.<br />
Wenn die Kommanditeinlage durch Entnahmen (Ausschüttungen)<br />
unter den Betrag der eingezahlten Hafteinlage<br />
herabgemindert wird, lebt die Haftung nach § 7 Abs. 4<br />
HGB bis maximal in Höhe der Hafteinlage wieder auf. Das<br />
Gleiche gilt, sofern Entnahmen – auch auf Gewinne – getätigt<br />
werden, während der Kapitalanteil des Kommanditisten<br />
durch Verluste unter den Betrag der eingezahlten<br />
Hafteinlage herabgemindert ist.<br />
Die Haftung des Anlegers, der sich mittelbar über die<br />
Treuhänderin an der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH<br />
& Co. KG beteiligt, ist im Innenverhältnis ebenfalls auf<br />
die von ihm gezeichnete Kommanditeinlage beschränkt.<br />
Sobald diese Kommanditeinlage in voller Höhe geleistet<br />
ist, unterliegt der Treugeber keiner Nachschusspflicht.<br />
Sollte die Treuhänderin in ihrer Eigenschaft als Kommanditistin<br />
über die geleistete Einlage hinaus haften, haben die<br />
Treugeber die Treuhänderin aufgrund des Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages freizustellen.<br />
Darüber hinausgehende Umstände, die den Anleger verpflichten,<br />
weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere<br />
Zahlungen zu leisten, bestehen nicht.<br />
Die Gesellschaft stellt die persönlich haftende Gesellschafterin,<br />
die geschäftsführende Kommanditistin, die<br />
Treuhänderin sowie ihre Geschäftsführer, Angestellten
und sonstigen Beauftragten vollumfänglich von jedem<br />
Schaden und jeder Haftung frei, die diesen aus ihrer Tätig-<br />
keit für die Gesellschaft erwachsen können. Davon ausge-<br />
nommen bleibt die unbeschränkte Haftung der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin. Die Freistellung bezieht sich<br />
darüber hinaus nicht auf Schäden infolge vorsätzlichen<br />
oder grob fahrlässigen Handelns.<br />
12.8<br />
Rechtliche Aspekte des Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages<br />
12.8.1<br />
Aufgaben, Rechtsgrundlagen, wesentliche Rechte<br />
und Pflichten der Treuhänderin<br />
Treuhänderin ist die <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH mit Sitz in<br />
9047 Nürnberg, Breslauer Str. 396. Die Treuhänderin erwirbt<br />
und verwaltet die von den Anlegern übernommenen<br />
Beteiligungen in eigenem Namen, jedoch auf Rechnung<br />
der beigetretenen Anleger (§ des Treuhand- und Verwaltungsvertrages).<br />
Mit der Beitrittserklärung beauftragen<br />
die beitrittswilligen Anleger als Treugeber die Treuhänderin,<br />
Kommanditanteile treuhänderisch zu erwerben und zu<br />
halten. Mit Annahme der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin<br />
tritt jeder einzelne Treugeber dem Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag bei. Bestandteil des Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages ist der Gesellschaftsvertrag, nach<br />
dessen Maßgabe sich die Treuhänderin als Treuhandkommanditistin<br />
an der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH &<br />
Co. KG beteiligt.<br />
Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Treuhänderin ist der<br />
beigefügte Treuhand- und Verwaltungsvertrag (Kapitel<br />
5. ). Die Treuhänderin informiert die Anleger über die<br />
wirtschaftlichen Verhältnisse der Fondsgesellschaft und<br />
ist erste Ansprechpartnerin bei allen die Beteiligung betreffenden<br />
Fragen. Sie hat die Stimm- und Kontrollrechte<br />
nach Maßgabe des Gesellschafts- und des Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages. Sie ist den Treugebern nach §<br />
3 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages gegenüber<br />
berechtigt und verpflichtet, die Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung<br />
gemäß den Weisungen der<br />
Treugeber auszuüben. Jeder Treugeber ist jedoch auch<br />
berechtigt, seine Gesellschafterrechte persönlich wahrzu-<br />
nehmen und an Gesellschafterversammlungen persönlich<br />
teilzunehmen.<br />
12.8.2<br />
Vergütung der Treuhänderin<br />
Die Treuhänderin erhält für ihre Tätigkeit von der Fondsgesellschaft<br />
eine laufende jährliche Vergütung in Höhe<br />
von 0,5% zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer bezogen<br />
auf das treuhänderisch gehaltene oder im Wege der<br />
Verwaltungstreuhand verwaltete Kommanditkapital zum<br />
jeweiligen Ende eines Geschäftsjahres. Bei planmäßiger<br />
Einwerbung des Eigenkapitals in Höhe von 35.000.000<br />
Euro stünde der Treuhänderin somit eine jährliche Vergütung<br />
in Höhe von 75.000 Euro zzgl. USt zu. Da der<br />
Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung der Aufgaben<br />
vereinbarten Vergütung von der Laufzeit der Fondsgesellschaft<br />
abhängig ist, ist eine Angabe des Betrages auf<br />
Grund der unbestimmten Laufzeit der Gesellschaft nicht<br />
möglich.<br />
12.8.3<br />
Mögliche Interessenkonflikte der Treuhänderin<br />
Es bestehen gesellschaftsrechtliche Verbindungen zwischen<br />
der Treuhänderin und den übrigen Gründungsgesellschaftern<br />
der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property GmbH &<br />
Co. KG sowie der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong>. Die Treuhänderin<br />
ist eine 00%ige Tochtergesellschaft der <strong>SHEDLIN</strong> Capital<br />
<strong>AG</strong>, die mit dem Vertrieb von Anteilen an der <strong>SHEDLIN</strong><br />
Chinese Property GmbH & Co. KG betraut ist. Herr Jörg<br />
Bähren ist Geschäftsführer der <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH<br />
und gleichzeitig Angestellter der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong>,<br />
die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage<br />
betraut ist. Interessenkonflikte der Treuhänderin sind nicht<br />
auszuschließen.<br />
12.9<br />
Managementvertrag mit Charlemagne Capital<br />
12.9.1<br />
Vorbemerkung<br />
Zur Umsetzung des Fondskonzeptes und der Anlagestrategie<br />
der Fondsgesellschaft haben die Anbieterin<br />
und die Fondsgesellschaft mit der Charlemagne Capital<br />
(nachfolgend „Charlemagne“) einen Managementvertrag<br />
69<br />
Rechtliche Grundlagen
70<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
ausgehandelt. Charlemagne übernimmt für das vorlie-<br />
gende Beteiligungsangebot die Funktion des strategischen<br />
<strong>Investment</strong>- und Managementpartners für die Fondsge-<br />
sellschaft bzw. ihre Tochtergesellschaften. Zu den lang-<br />
jährigen Kenntnissen und Erfahrungen von Charlemagne<br />
und der herausragenden Leistungsbilanz wird auf die<br />
Ausführungen in Kapitel 8 verwiesen.<br />
Den Managementvertrag mit Charlemagne werden die<br />
Tochtergesellschaften der Fondsgesellschaft abschließen.<br />
Diese werden dann das Anlegerkapital – mittelbar oder<br />
unmittelbar – in einzelne Immobilienprojektentwicklun-<br />
gen in China investieren. Nach dem Managementvertrag<br />
wird Charlemagne als Manager zum Anlageverwalter<br />
der Firmengruppe (Tochter- und ggf. Enkelgesellschaften<br />
der Fondsgesellschaft) ernannt, der die Firmengruppe in<br />
Fragen des Managements, der Projektentwicklung sowie<br />
der Beteiligung und Unterbeteiligung von Vermögens-<br />
werten der Firmengruppe eigenverantwortlich verwaltet<br />
und berät.<br />
Charlemagne hat die einzelnen Beteiligungen bzw. Pro-<br />
jektentwicklungen innerhalb des gesamten Portfolios<br />
der Gruppe nach Maßgabe und im Einklang mit der<br />
Anlagepolitik der Fondsgesellschaft auf Anordnung und<br />
Führung durch die Fondsgesellschaft zu überwachen.<br />
Die Fondsgesellschaft selbst wird keine Identifikation,<br />
Auswahl und Bewertung von möglichen Zielinvestitionen<br />
vornehmen.<br />
Dies erfolgt ausschließlich durch Charlemagne als Mana-<br />
ger bzw. Anlageverwalter. Charlemagne wird der Fonds-<br />
gesellschaft verschiedene Investitionen bzw. einzelne<br />
Projektentwicklungen einschließlich der für die Umsetzung<br />
erforderlichen wirtschaftlichen, rechtlichen oder steu-<br />
erlichen Strukturen vorschlagen. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin der Fondsgesellschaft prüft dann, ob<br />
die vorgeschlagenen <strong>Investment</strong>s der vorgesehenen An-<br />
lagestrategie entsprechen und geeignet erscheinen, die<br />
Anlageziele zu erreichen.<br />
Im Falle einer positiven Beurteilung durch die geschäfts-<br />
führende Kommanditistin wird der Manager und An-<br />
lageverwalter angewiesen werden, die entsprechende<br />
Investition zu tätigen.<br />
12.9.2<br />
Rechte und Pflichten des<br />
Managers/Anlageverwalters<br />
Der von den Tochtergesellschaften der Fondsgesellschaft<br />
abzuschließende Managementvertrag regelt umfassend<br />
die Pflichten und Befugnisse von Charlemagne als Ma-<br />
nager/Anlageverwalter. Zu den wesentlichen Pflichten<br />
gehören u.a.:<br />
Verwaltung von Beteiligung und Unterbeteiligung<br />
der Vermögenswerte der Gruppe im Einklang mit der<br />
Anlagepolitik und im Hinblick auf die Erreichung der<br />
Anlageziele der Gruppe, die ggf. per Beschluss des<br />
Vorstands bestimmt und dem Manager schriftlich mit-<br />
geteilt wurden,<br />
Verhandlung und Überwachung von Darlehen der Fir-<br />
mengruppe gemäß den vom Vorstand ggf.festgelegten<br />
Limits,<br />
Auswahl und Bewertung von Anlagemöglichkeiten für<br />
die Firmengruppe und Erstellung oder Erbringung von<br />
Transaktionsangeboten in der erforderlichen Weise,<br />
Überwachung und Analyse der Ausführung der Betei-<br />
ligungen der Firmengruppe, allgemeine Beratung der<br />
Gruppe in Bezug auf Anlagetrends, Marktbewegungen<br />
und sämtliche sonstigen Angelegenheiten, die sich mit<br />
großer Wahrscheinlichkeit auf die Anlagepolitik der<br />
Gruppe auswirken werden oder bei denen begründe-<br />
termaßen davon auszugehen ist, dass sie sich auf die<br />
Beteiligungspolitik der Gruppe auswirken werden; des<br />
Weiteren ist auch der Vorstand so bald wie möglich auf<br />
wichtige Angelegenheiten aufmerksam zu machen,<br />
die sich auf die Beteiligung oder Unterbeteiligung der<br />
Vermögenswerte der Firmengruppe auswirken.<br />
Vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Genehmigung<br />
durch den Vorstand darf der Manager keine Beteiligung er-<br />
werben, konsolidieren, entwickeln oder darüber verfügen.<br />
Im Übrigen hat der Manager u.a. folgende Befugnisse:<br />
Anweisungen in Bezug auf den Erwerb, die Projek-<br />
tentwicklung und die Verfügung von Beteiligungen<br />
zu erteilen; dazu gehören uneingeschränkt Gelder<br />
und sonstige Vermögenswerte der Firmengruppe,
jeweils unter der Voraussetzung, dass der jeweilige<br />
Erwerb, die Projektentwicklung oder die Verfügung<br />
jederzeit nach Maßgabe eines jedweden besonderen<br />
jeweils schriftlichen gültigen Vertrages zwischen der<br />
Gesellschaft oder weiteren Mitgliedern der Firmen-<br />
gruppe und dem Manager getroffen und ausgeführt<br />
werden;<br />
Gelder in Form von Bargeld im Namen der Firmen-<br />
gruppe jeweils im Namen der Firmengruppe so lange<br />
einzubehalten oder hinterlegen zu lassen, wie das für<br />
eine solche Währung bzw. solche Währungen bei einer<br />
solchen Bank oder sonstigen Personen und in einem<br />
solchen Land nach angemessenen Erwägungen des<br />
Managers wünschenswert sein mag;<br />
sämtliche Verträge, Vereinbarungen und sonstige Vor-<br />
haben zu verhandeln, einzugehen, abzuschließen und<br />
zu erfüllen, wie das nach angemessenen Erwägungen<br />
des Managers für die Ausführung der in diesem Ver-<br />
trag festgelegten Ziele erforderlich oder ratsam oder<br />
von Bedeutung ist;<br />
Sachverständige, Betreiber, Gutachter, Planungsex-<br />
perten, Umweltexperten, Bauträger und Spezialisten<br />
jedweder Art anzuweisen und zu ernennen, die der<br />
Manager nach angemessenen Erwägungen für die<br />
Idyllische Landschaft Chinas<br />
Umsetzung der Anlagepolitik und/oder den Betrieb<br />
und/oder die Bedienung der Beteiligungen für erfor-<br />
derlich oder ratsam hält;<br />
im Namen der Firmengruppe zu handeln; dazu gehört<br />
die Erteilung von Anweisungen an Rechtsanwälte und<br />
Berater für die Vertretung der Firmengruppe hinsicht-<br />
lich einer jedweden Transaktion sowie Verfahren oder<br />
Anhörungen eines jedweden Gerichts, eines Beurtei-<br />
lungsgremiums des für Mietstreitigkeiten zuständigen<br />
Gerichts oder eines sonstiges Gerichts;<br />
sich nach besten Kräften zu bemühen, sämtliche für<br />
eine jedwede Beteiligung erforderlichen Lizenzen,<br />
Genehmigungen und Bewilligungen in Namen der<br />
Firmengruppe zu erlangen;<br />
die gesamte erforderliche Dokumentation vorzu-<br />
bereiten (oder vorbereiten zu lassen) und diese der<br />
Firmengruppe erforderlichenfalls zur Unterschrift, Aus-<br />
fertigung als Urkunde oder Versiegelung vorzulegen.<br />
Die Befugnisse aus dem Managementvertrag kann der<br />
Manager auch nach pflichtgemäßem Ermessen an Dritte<br />
delegieren. In diesem Fall haftet der Manager für die<br />
Handlungen des Dritten, als ob es seine eigenen Hand-<br />
lungen wären.<br />
7<br />
Rechtliche Grundlagen
7<br />
13.<br />
Vertragspartner und<br />
Verflechtungen<br />
13.1<br />
Übersicht über Vertragspartner und<br />
Verflechtungen<br />
Nach der Beschreibung der rechtlichen Verhältnisse im vor-<br />
herigen Kapitel werden im Folgenden die wesentlichen<br />
Vertragspartner des vorliegenden Beteiligungsangebotes<br />
und ihre Verflechtungen zusammenfassend dargestellt<br />
(siehe Übersicht auf der gegenüberliegenden Seite).<br />
Die HTB Hanseatische Beratungsgesellschaft mbH Wirt-<br />
schaftsprüfungsgesellschaft hat ihren Sitz in Bremen. Alle<br />
übrigen Vertragspartner haben ihren Sitz in Nürnberg.<br />
13.2<br />
Verflechtungen<br />
Im Folgenden werden die kapitalrelevanten und perso-<br />
*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3. 7, Seite 9<br />
nellen Verflechtungen der Emittentin, ihrer Gründungs-<br />
gesellschafter und der Anbieterin mit den wichtigsten<br />
Vertragspartnern dargestellt.<br />
Eine kapitalrelevante Verflechtung ist gegeben, wenn die<br />
Beteiligung allein oder zusammen mit Beteiligungen der<br />
anderen Vertragspartner oder von nahen Angehörigen im<br />
Sinne von § 5 Abs. Nr. –4 AO direkt oder indirekt mindestens<br />
5% des Nennkapitals der Gesellschaft beträgt<br />
oder Stimmrechte oder Gewinnbeteiligungen in diesem<br />
Umfang gewährt werden.<br />
Personelle Verflechtungen sind dann gegeben, wenn mehrere<br />
wesentliche Funktionen im Rahmen des Gesamtprojektes<br />
durch die gleiche Person, durch einen Angehörigen<br />
im Sinne von § 5 Abs. Nr. – 4 AO oder durch dieselbe<br />
Gesellschaft wahrgenommen werden. Dies gilt auch,<br />
wenn solche Funktionen von einem mindestens zu 5%<br />
beteiligten Gesellschafter oder durch Geschäftsführer<br />
wahrgenommen werden.<br />
Bei der <strong>SHEDLIN</strong> Management GmbH, der <strong>SHEDLIN</strong><br />
Treuhand GmbH und der der <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs
GmbH besteht Gesellschafteridentität; alleinige Gesell-<br />
schafterin ist die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong>.<br />
Der Geschäftsführer der Komplementärin <strong>SHEDLIN</strong> Ma-<br />
nagement GmbH, Herr Robert Schmidt, ist zugleich Vor-<br />
stand der Anbieterin <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong>, die mit dem<br />
Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut ist. Die<br />
Geschäftsführerin der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs GmbH, Frau Marei Küchler, ist<br />
zugleich Angestellte der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong>, die mit dem<br />
<strong>SHEDLIN</strong><br />
Capital <strong>AG</strong><br />
<strong>SHEDLIN</strong><br />
Chinese<br />
Property 1<br />
GmbH & Co. KG<br />
<strong>SHEDLIN</strong><br />
Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut ist.<br />
Außer den dargestellten Sachverhalten sind keine weiteren<br />
personellen Verflechtungen gegeben. Insbesondere sind<br />
die Mitglieder der Geschäftsführung der Komplementärin<br />
und der geschäftsführenden Kommanditistin der Emitten-<br />
tin nicht für weitere Unternehmen tätig, die im Zusam-<br />
menhang mit der Herstellung der Anlageobjekte nicht nur<br />
geringfügige Lieferungen und Leistungen erbringen oder<br />
die der Emittentin Fremdkapital geben.<br />
Management<br />
GmbH<br />
Funktion Anbieterin und Emittentin und persönlich<br />
Prospektheraus- Fondsgesellschaft haftende Gesellgeberinschafterin<br />
der<br />
Fondsgesellschaft<br />
Handelsregister Amtsgericht Amtsgericht Amtsgericht<br />
Nürnberg, Nürnberg Nürnberg<br />
HRB 383 HRB 49 9 HRB 3903,<br />
eingetragen am eingetragen am eingetragen am<br />
30. 0. 007 0.06. 008 05. . 007<br />
Kapital Grundkapital Kommandit- Stammkapital:<br />
60.000 EURO kapital:<br />
5.000 EURO; das<br />
Kommanditkapital<br />
soll im Rahmen der<br />
Emission auf bis<br />
zu 35 Mio. Euro<br />
erhöht werden<br />
5.000 EURO<br />
Geschäftsführer Vorstand: <strong>SHEDLIN</strong> Robert Schmidt<br />
Robert Schmidt Geschäftsführungs geschäftsansässig<br />
GmbH, vertreten Breslauer Str. 396,<br />
durch ihre<br />
Geschäftsführerin<br />
Marei Küchler<br />
9047 Nürnberg<br />
Gesellschafter Robert Schmidt Bei Prospektauf- <strong>SHEDLIN</strong><br />
mit mind. 5%<br />
stellung: <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong><br />
Beteiligung<br />
Geschäftsführungs<br />
GmbH, <strong>SHEDLIN</strong><br />
Treuhand GmbH<br />
<strong>SHEDLIN</strong><br />
Geschäfts-<br />
führungs<br />
GmbH<br />
geschäftsfüh-<br />
rendeKomman- ditistin bei der<br />
Fondsgesellschaft<br />
Amtsgericht<br />
Nürnberg,<br />
HRB 394 ,<br />
eingetragen am<br />
0. . 007<br />
Stammkapital:<br />
5.000 EURO<br />
Marei Küchler<br />
geschäftsansässig<br />
Breslauer Str. 396,<br />
9047 Nürnberg<br />
<strong>SHEDLIN</strong><br />
Capital <strong>AG</strong><br />
<strong>SHEDLIN</strong><br />
Treuhand<br />
GmbH<br />
Treuhandkom-<br />
manditistin bei der<br />
Fondsgesellschaft<br />
Amtsgericht<br />
Nürnberg<br />
HRB 3940,<br />
eingetragen am<br />
0. . 007<br />
Stammkapital:<br />
5.000 EURO<br />
Jörg Bähren<br />
geschäftsansässig<br />
Breslauer Str. 396,<br />
9047 Nürnberg<br />
<strong>SHEDLIN</strong><br />
Capital <strong>AG</strong><br />
HTB Hanseatische<br />
Beratungsgesell-<br />
schaft mbH Wirt-<br />
schaftsprüfungs-<br />
gesellschaft<br />
Mittelfreigabe-<br />
kontrolleurin<br />
Amtsgericht<br />
Bremen,<br />
HRB 7888<br />
eingetragen am<br />
7.0 . 998<br />
Stammkapital:<br />
60.000 EURO<br />
Ditmar Hermsdorf,<br />
Wolfgang Küster,<br />
Thomas Milkoreit<br />
Wolfgang Küster,<br />
Thomas Milkoreit<br />
73<br />
Vertragspartner und Verflechtungen
74<br />
14.<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
14.1<br />
Vorbemerkung<br />
Die nachstehende Darstellung enthält die wesentlichen<br />
Grundlagen der steuerlichen Konzeption für eine Betei-<br />
ligung an der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co.<br />
KG („Fondsgesellschaft“). Dabei wird davon ausgegan-<br />
gen, dass der Anleger eine in Deutschland unbeschränkt<br />
steuerpflichtige natürliche Person ist, die die Beteiligung<br />
im Privatvermögen hält. Bei Beteiligungen, die im Be-<br />
triebsvermögen gehalten werden, bzw. bei Beteiligungen<br />
von Kapitalgesellschaften an der Fondsgesellschaft gelten<br />
zum Teil erheblich abweichende steuerliche Regelungen.<br />
Gleiches gilt für Beteiligte, die in Deutschland nicht der<br />
unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. In diesen Fällen<br />
wird empfohlen, vor dem Eingehen einer Beteiligung an<br />
der Fondsgesellschaft unbedingt mit einem steuerlichen<br />
Berater die zu erwartenden steuerlichen Konsequenzen<br />
eines Beteiligungserwerbs zu erörtern.<br />
*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3.17, Seite 9<br />
Die nachfolgenden Ausführungen können nicht alle steu-<br />
erlichen Bedingungen und Wirkungen berücksichtigen,<br />
die sich aus den persönlichen Umständen des Anlegers<br />
ergeben. Jedem Anleger wird deshalb dringend geraten,<br />
sich wegen der Steuerfolgen einer Beteiligung an der<br />
Gesellschaft mit seinem persönlichen Steuerberater in<br />
Verbindung zu setzen.<br />
Die Darstellung begründet keinen konkreten steuerlichen<br />
Rat, sondern ist lediglich eine allgemeine Darstellung an-<br />
lagebezogener Aspekte aus steuerlicher Sicht.<br />
Die nachstehenden Ausführungen beruhen auf der Rechts-<br />
lage zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, die sich aus<br />
den Steuergesetzen, der veröffentlichten Rechtsprechung<br />
sowie der veröffentlichen Auffassung der Finanzverwal-<br />
tung ergibt.<br />
Weder die Anbieterin noch die Fondsgesellschaft über-<br />
nehmen die Zahlung von Steuern für die Anleger bzw.<br />
zugunsten der Anleger.
14.2<br />
Beschreibung der steuerlichen Struktur<br />
der Fondsgesellschaft<br />
Bei der Fondsgesellschaft handelt es sich um eine deut-<br />
sche Personengesellschaft (Kommanditgesellschaft). Eine<br />
Personengesellschaft ist für die Einkommensbesteuerung<br />
kein eigenes Steuersubjekt. Steuersubjekte für die Ein-<br />
kommensbesteuerung sind vielmehr die Gesellschafter<br />
der Personengesellschaft. Die Personengesellschaft dient<br />
lediglich zur Ermittlung des Gewinns und zu dessen<br />
Verteilung auf die Gesellschafter sowie zur Qualifikation<br />
der Einkunftsart. Anschließend hat jeder einzelne Gesell-<br />
schafter seinen auf Ebene der Gesellschaft festgestellten<br />
Ergebnisanteil nach seinen individuellen Verhältnissen der<br />
Einkommensbesteuerung zu unterwerfen (sog. steuerliche<br />
Transparenz der Personengesellschaft).<br />
Die Fondsgesellschaft plant, sich an Immobilienprojekt-<br />
entwicklungen in China zu beteiligen. Hierzu wird sie sich<br />
nicht unmittelbar selbst, sondern mittelbar über Tochter-<br />
gesellschaften an den Objektgesellschaften beteiligen,<br />
die für einzelne Investitionen in den genannten Ländern<br />
gegründet werden. Die Tochtergesellschaften, über die<br />
sich die Fondsgesellschaft an den Immobilieninvestitionen<br />
mittelbar beteiligen wird, werden die Rechtsform der<br />
Kapitalgesellschaft und ihren Sitz im Ausland haben, vor-<br />
aussichtlich auf der Isle of Man. Die Gründung von Toch-<br />
tergesellschaften in anderen Jurisdiktionen ist jedoch auch<br />
möglich. Die Entscheidung hierüber obliegt der Geschäfts-<br />
führung der Fondsgesellschaft nach entsprechendem Vor-<br />
schlag des <strong>Investment</strong>- und Managementpartners.<br />
Aufgrund des Transparenzprinzips ist ein Anleger der<br />
Fondsgesellschaft mittelbar an den ausländischen Toch-<br />
tergesellschaften der Fondsgesellschaft beteiligt. Auf der<br />
Ebene der Tochtergesellschaften entstehende Gewinne<br />
sind bei den Anlegern jedoch erst dann steuerlich zu er-<br />
fassen, wenn sie an die Fondsgesellschaft ausgeschüttet<br />
werden.<br />
Sofern ein Anleger nur mittelbar über die Treuhänderin<br />
(<strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH) an der Fondsgesellschaft<br />
beteiligt ist, ist zivilrechtlich nur diese Gesellschafterin der<br />
Fondsgesellschaft. Durch den zwischen jedem Anleger und<br />
der Treuhänderin abzuschließenden Treuhand- und Ver-<br />
waltungsvertrag wird aber sichergestellt, dass der Anleger<br />
als Treugeber für steuerliche Zwecke so zu behandeln ist,<br />
als ob er unmittelbar Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
wäre. Steuersubjekt für die Einkommensbesteuerung ist<br />
somit jeweils der Anleger bzw. Treugeber.<br />
14.3<br />
Einkunftsart der Fondsgesellschaft<br />
Eine Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG<br />
erzielt kraft Gesetzes grundsätzlich Einkünfte aus Ge-<br />
werbebetrieb. Dies gilt auch dann, wenn sie selbst keine<br />
originäre gewerbliche Tätigkeit ausübt, ihr persönlich<br />
haftender Gesellschafter aber ausschließlich eine oder<br />
mehrere Kapitalgesellschaften ist bzw. sind und nach dem<br />
Gesellschaftsvertrag nur diese oder Personen, die nicht<br />
Gesellschafter sind, zur Geschäftsführung befugt sind<br />
(sog. gewerblich geprägte Personengesellschaft).<br />
Die Fondsgesellschaft wird planmäßig nur Beteiligungen<br />
an Kapitalgesellschaften erwerben und halten. Das bloße<br />
Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften stellt<br />
jedoch für sich genommen keine gewerbliche Tätigkeit dar,<br />
sondern ist als Vermögensverwaltung anzusehen.<br />
Des Weiteren ist bei der Fondsgesellschaft die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin von der Geschäftsführung<br />
ausgeschlossen. Zur Geschäftsführung ist allein die ge-<br />
schäftsführende Kommanditistin <strong>SHEDLIN</strong> Geschäfts-<br />
führungs GmbH berechtigt. Somit ist die Gesellschaft im<br />
steuerlichen Sinn nicht gewerblich geprägt. Die Fondsge-<br />
sellschaft ist damit vermögensverwaltend tätig und erzielt<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen.<br />
14.4<br />
Besteuerung der Tochtergesellschaften<br />
Die Investitionen der Fondsgesellschaft in verschiedenen<br />
Regionen Chinas erfolgen mittelbar über zwischenge-<br />
schaltete ausländische Tochterkapitalgesellschaften der<br />
Fondsgesellschaft. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
ist noch keine Tochtergesellschaft gegründet bzw. noch<br />
nicht über die Ansässigkeit der Tochtergesellschaften<br />
entschieden worden. Die Entscheidung über die Gründung<br />
einer Tochtergesellschaft in einer bestimmten Jurisdiktion<br />
75<br />
Steuerliche Grundlagen
76<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
wird die Fondsgesellschaft auf Vorschlag des <strong>Investment</strong>-<br />
und Managementpartners unter Berücksichtigung von<br />
mit der Investition in China verbundenen rechtlichen und<br />
steuerlichen Konsequenzen treffen. Aller Voraussicht<br />
nach werden die Tochtergesellschaften der Fondsgesell-<br />
schaft ihren Sitz auf der Isle of Man haben. Aber auch<br />
die Gründung von Tochtergesellschaften in anderen<br />
Ländern ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht<br />
auszuschließen.<br />
Die Besteuerung der Tochtergesellschaften der Fonds-<br />
gesellschaft richtet sich zum einen nach dem jeweiligen<br />
Steuersystem des Standortes einer Tochtergesellschaft und<br />
zum anderen nach eventuell bestehenden Doppelbesteu-<br />
erungsabkommen dieser Länder mit dem Investitionsland<br />
China. Die Tochtergesellschaften der Fondsgesellschaft<br />
investieren über einzelne lokale Objektgesellschaften in<br />
die Immobilienprojektentwicklungen in China.<br />
Sollten die Tochtergesellschaften der Fondsgesellschaft<br />
beispielsweise ihren Sitz auf der Isle of Man haben, un-<br />
terliegen sie mit ihren Einkünften aus den chinesischen<br />
Objektgesellschaften der dortigen Ertragsbesteuerung. Da<br />
es sich in diesen Fällen um Einkünfte bzw. Gewinne aus<br />
ausländischen Tätigkeiten handelt, würde nur eine Pau-<br />
schalsteuer in Höhe von 750 Pfund p.a. anfallen.<br />
14.5<br />
Besteuerung in China<br />
Wie bereits oben erläutert, erfolgen die Investitionen in die<br />
Immobilienmärkte der verschiedenen Regionen in Chinas<br />
über ausländische Tochtergesellschaften der Fondsgesell-<br />
schaft, die sich ihrerseits wiederum an einzelnen Objekt-<br />
gesellschaften in China beteiligen werden.<br />
Die Objektgesellschaften haben jeweils die Rechtsform der<br />
Kapitalgesellschaft und unterliegen mit ihren laufenden<br />
Einkünften sowie ggf. Veräußerungsgewinnen grundsätz-<br />
lich der jeweiligen Besteuerung in China.<br />
Der Steuersatz auf Gewinne von Kapitalgesellschaften<br />
beträgt in China seit dem Inkrafttreten des neuen, einheit-<br />
lichen Körperschaftsteuergesetzes zum 01.01.2008 25%<br />
des Gewinns. Zusätzlich sieht das Gesetz für Dividenden-<br />
zahlungen an nicht in China ansässige Unternehmen eine<br />
Quellensteuer von 20% vor, die allerdings gemäß dem<br />
unverbindlichen Entwurf einer Durchführungsverordnung<br />
zufolge auf 10% ermäßigt werden soll. Einzelheiten hierzu<br />
und zu den steuerlichen Konsequenzen der Ausschüttung<br />
entstehender Gewinne bei den Objektgesellschaften<br />
richten sich nach den Regelungen ggf. bestehender Dop-<br />
pelbesteuerungsabkommen zwischen dem Sitzland der<br />
beteiligten Tochtergesellschaft und China.<br />
Der <strong>Investment</strong>- und Managementpartner der Fondsge-<br />
sellschaft wird unter Zuhilfenahme seiner rechtlichen und<br />
steuerlichen Berater der Geschäftsführung der Fonds-<br />
gesellschaft die geeignete Investitionsstruktur empfeh-<br />
len. Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft wird<br />
dann über die Umsetzung einer solchen Empfehlung<br />
entscheiden.<br />
14.6<br />
Einkommensbesteuerung in Deutschland<br />
Nach dem Konzept ist vorgesehen, dass sich die Fonds-<br />
gesellschaft über ausländische Tochtergesellschaften<br />
mittelbar an Investitionen im Bereich Immobilienprojekt-<br />
entwicklung in China beteiligt.<br />
Die ausländischen Tochtergesellschaften werden die<br />
Rechtsform der Kapitalgesellschaft haben. Die Anleger<br />
der Fondsgesellschaft erzielen somit unabhängig von der<br />
eigentlichen Investitionstätigkeit in den Zielländern Ein-<br />
künfte aus Kapitalvermögen.<br />
Für die Besteuerung von Kapitaleinkünften gilt ab dem<br />
Jahr 2009 die sog. Abgeltungsteuer. Danach werden<br />
sowohl laufende Dividendeneinnahmen als auch Gewinne<br />
aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaften mit einem<br />
Pauschalsteuersatz von 25% zzgl. 5,5% Solidaritäts-<br />
zuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Für Beteili-<br />
gungen, die noch im Jahr 2008 eingegangen werden, gilt<br />
das alte Recht hinsichtlich der Besteuerung eventueller<br />
Veräußerungsgewinne weiter. Da geplant ist, die Tochter-<br />
gesellschaften im Ausland noch im Jahr 2008 zu gründen,<br />
werden im Folgenden sowohl das alte als auch das neue<br />
Recht hinsichtlich der Besteuerung von Kapitaleinkünften<br />
dargestellt.
14.6.1<br />
Besteuerung von laufenden<br />
Dividenden und Zinsen<br />
a) Bis einschließlich 2008 unterliegen die einem Anleger<br />
zuzurechnenden Dividenden und Zinsen der Normal-<br />
besteuerung. Für Dividenden gilt dabei das sogenann-<br />
te Halbeinkünfteverfahren. Sie unterliegen danach<br />
lediglich zur Hälfte der normalen Einkommensbesteu-<br />
erung. Zinsen unterliegen bis einschließlich 2008 der<br />
normalen tariflichen Einkommensbesteuerung beim<br />
Anleger.<br />
b) Ab 2009 unterliegen alle Kapitaleinkünfte der Abgel-<br />
14.6.2<br />
tungsteuer in Höhe von 25% zzgl. 5,5% Solidaritäts-<br />
zuschlag und ggf. Kirchensteuer. Eine Unterscheidung<br />
zwischen Dividenden und Zinsen findet nicht mehr<br />
statt. Grundsätzlich wird die Abgeltung durch Steuerab-<br />
zug (Kapitalertragsteuer) von dem die Dividenden oder<br />
Zinsen auszahlenden inländischen Bankinstitut vorge-<br />
nommen. Da die Fondsgesellschaft kein Bankinstitut ist,<br />
ist der Steuerabzug nicht von ihr vorzunehmen.<br />
Vielmehr hat der Anleger die Kapitaleinkünfte in seiner<br />
Einkommensteuererklärung anzugeben. Die Abgel-<br />
tungsteuer wird dann im Rahmen des Veranlagungs-<br />
verfahrens durch das Finanzamt erhoben. Sofern der<br />
persönliche Steuersatz des Anlegers niedriger ist als<br />
der Abgeltungsteuersatz, kann er beantragen, dass die<br />
Kapitaleinkünfte mit seinem persönlichen Steuersatz<br />
versteuert werden (sog. Günstigerprüfung).<br />
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen<br />
a) Bis einschließlich 2008 zählen Veräußerungsgewinne<br />
nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, sondern<br />
zu den sonstigen Einkünften gemäß § 22 EStG, wenn<br />
es sich um private Veräußerungsgeschäfte im Sinne<br />
von § 23 EStG handelt (sog. Spekulationsgewinne).<br />
Da es sich bei der Fondsgesellschaft um eine vermö-<br />
gensverwaltende Personengesellschaft handelt, liegt<br />
ein privates Veräußerungsgeschäft im Hinblick auf<br />
die Beteiligungen an den ausländischen Tochterka-<br />
pitalgesellschaften vor, wenn entweder der Anleger<br />
seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft oder die<br />
Fondsgesellschaft ihre Beteiligungen an den auslän-<br />
dischen Tochtergesellschaften veräußert. Im Falle der<br />
Veräußerung einer unwesentlichen Beteiligung an<br />
einer Kapitalgesellschaft gilt im Jahr 2008 noch die<br />
bisherige Spekulationsfrist von einem Jahr. Als unwe-<br />
sentliche Beteiligung gilt dabei eine Beteiligungsquote<br />
von unter 1% zu jedem Zeitpunkt innerhalb der ver-<br />
gangenen 5 Jahre. Im vorliegenden Fall bedeutet dies,<br />
dass die mittelbare Beteiligung an den ausländischen<br />
Tochtergesellschaften stets unter 1% liegen muss.<br />
Bei der Bemessung der einjährigen Spekulationsfrist<br />
kommt es auf den wirtschaftlichen Erwerb der Beteili-<br />
gung durch den Anleger der Fondsgesellschaft an. In-<br />
sofern liegt hier ein steuerfreier Veräußerungsgewinn<br />
nur dann vor, wenn zum Zeitpunkt der Veräußerung<br />
die Fondsgesellschaft die veräußerte Beteiligung<br />
an einer ausländischen Tochtergesellschaft länger<br />
als ein Jahr gehalten hat und<br />
der Anleger seine Beteiligung an der Fondsgesell-<br />
schaft zum Zeitpunkt der Veräußerung der Beteili-<br />
gung länger als ein Jahr gehalten hat.<br />
Da die Fondsgesellschaft die Beteiligungen an den<br />
Tochtergesellschaften noch im Jahr 2008 erwerben<br />
bzw. die Tochtergesellschaften noch im Jahr 2008<br />
gründen wird, unterliegt ein Veräußerungsgewinn<br />
aus einer eventuellen Beteiligungsveräußerung im<br />
Jahr 2008 in jedem Fall der normalen Einkommensbe-<br />
steuerung. Gleiches gilt für den Fall der Veräußerung<br />
einer wesentlichen Beteiligung im Sinne von § 17 EStG<br />
(mittelbare Beteiligung eines Anlegers in Höhe von<br />
mindestens 1% an den ausländischen Tochtergesell-<br />
schaften, unabhängig von der Haltedauer).<br />
Sowohl im Falle der Veräußerung einer unwesentlichen<br />
Beteiligung als auch im Falle der Veräußerung einer<br />
wesentlichen Beteiligung gemäß § 17 EStG ist der Ver-<br />
äußerungsgewinn im Jahr 2008 nach den Regelungen<br />
des Halbeinkünfteverfahrens zu versteuern, d.h. er<br />
geht zu 50% in die Bemessungsgrundlage des Steuer-<br />
pflichtigen ein.<br />
b) Ab 2009 gehören Gewinne aus der Veräußerung von<br />
Anteilen an Kapitalgesellschaften zu den Einkünften<br />
77<br />
Steuerliche Grundlagen
78<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
aus Kapitalvermögen. Gewinne aus Veräußerungsge-<br />
schäften unterliegen dann grundsätzlich unabhängig<br />
von etwaigen Haltefristen der Abgeltungsteuer von<br />
25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchen-<br />
steuer.<br />
Die neuen Regelungen sind auf Anteile an Kapitalge-<br />
sellschaften anzuwenden, die nach dem 31. Dezember<br />
2008 erworben werden.<br />
Die Fondsgesellschaft wird die Tochtergesellschaften<br />
noch im Jahr 2008 gründen bzw. die entsprechenden<br />
Beteiligungen erwerben, sodass das neue Recht auf<br />
diese Vermögensanlage bei einem Beitritt zur Ge-<br />
sellschaft im Jahr 2008 nicht anzuwenden ist. Für<br />
Beteiligungen, die noch vor dem 1. Januar 2009 ange-<br />
schafft wurden, gilt hinsichtlich der Besteuerung eines<br />
Veräußerungsgewinns noch die alte Rechtslage (vgl.<br />
oben unter Buchstabe a). Das bedeutet, dass Gewinne<br />
aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kapital-<br />
gesellschaften steuerfrei sind, sofern die Beteiligung<br />
zum Zeitpunkt der Veräußerung länger als ein Jahr ge-<br />
halten wurde und der Veräußerer an der Gesellschaft<br />
zu jedem Zeitpunkt innerhalb der letzten 5 Jahre zu<br />
weniger als 1% beteiligt war.<br />
Veräußert die Fondsgesellschaft ihre Beteiligungen an<br />
den ausländischen Tochtergesellschaften später als<br />
ein Jahr nach Anschaffung oder veräußert ein Anleger<br />
seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft später als<br />
ein Jahr nach seinem Beitritt zur Gesellschaft, so ist ein<br />
entstehender Veräußerungsgewinn für den Anleger<br />
in jedem Fall steuerfrei, wenn der Anleger an jeweils<br />
einer Tochtergesellschaft mittelbar zu weniger als<br />
1% beteiligt war. Voraussetzung ist jedoch, dass der<br />
Anleger der Fondsgesellschaft vor dem 1. Januar 2009<br />
beigetreten ist und die Fondsgesellschaft selbst die<br />
Beteiligungen an den Tochtergesellschaften ebenfalls<br />
vor dem 1. Januar 2009 erworben hat.<br />
c) Ist ein Anleger über die Fondsgesellschaft mittelbar<br />
zu mehr als 1% an einer der Tochtergesellschaften<br />
beteiligt, liegt eine wesentliche Beteiligung im Sinne<br />
von § 17 EStG vor. Gewinne aus der Veräußerung<br />
von wesentlichen Beteiligungen unterliegen ab 2009<br />
14.7<br />
nicht der Abgeltungsteuer, sondern dem sog. Teil-<br />
einkünfteverfahren. Danach ist ein entstehender Ver-<br />
äußerungsgewinn zu 60% der normalen tariflichen<br />
Einkommensbesteuerung beim Anleger zu unterwer-<br />
fen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Anleger der<br />
Fondsgesellschaft noch im Jahr 2008 oder später<br />
beitritt.<br />
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen<br />
14.7.1<br />
Aufwendungen in der Gründungsphase<br />
Steuerlich gehören die Aufwendungen der Gesellschaft<br />
für die Gründung, die Konzeption und die Einwerbung<br />
des Eigenkapitals nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />
in analoger Anwendung des BMF-Schreibens vom 20.<br />
Oktober 2003 – IV C 3 – S 2253 a – 48/03 (BStBl I 2003,<br />
S. 546) überwiegend zu den Anschaffungskosten der Be-<br />
teiligungen an den Tochtergesellschaften. Die Gründungs-<br />
kosten können deshalb in der steuerlichen Rechnung nicht<br />
als sofort abziehbarer Aufwand berücksichtigt werden.<br />
Sie gehören zu den steuerlichen Anschaffungsneben-<br />
kosten für die Beteiligungen und können sich daher erst<br />
bei einer Veräußerung der Beteiligungen steuermindernd<br />
auswirken.<br />
14.7.2<br />
Laufende Aufwendungen<br />
Die laufenden Aufwendungen der Fondsgesellschaft<br />
können im Jahr 2008 noch zur Hälfte als Werbungskosten<br />
angesetzt werden, soweit die Einkünfte in 2008 unter das<br />
Halbeinkünfteverfahren fallen. Werbungskosten können<br />
im Jahr 2008 noch in voller Höhe angesetzt werden,<br />
soweit sie auf Einkünfte entfallen, die der Normalbesteue-<br />
rung unterliegen (z.B. Zinsen).<br />
Ab 2009 können keine Werbungskosten mehr berück-<br />
sichtigt werden, soweit diese auf Einkünfte entfallen,<br />
die der Abgeltungsteuer unterliegen. Auch wenn im Fall<br />
der sog. Günstigerprüfung die Kapitaleinkünfte der Nor-<br />
malbesteuerung unterworfen werden, können ab 2009<br />
keine Werbungskosten mehr geltend gemacht werden.<br />
Soweit Anleger Sonderwerbungskosten (z.B. Zinsen zur
Finanzierung der Beteiligung) geltend machen, gelten die<br />
vorstehenden Ausführungen entsprechend. Ab 2009 ist<br />
ein Abzug von Sonderwerbungskosten ausgeschlossen.<br />
Das Abzugsverbot für Werbungskosten gilt auch im Falle<br />
einer eventuellen Veräußerungsgewinnbesteuerung ab<br />
2009. Vom Veräußerungserlös können in diesem Fall<br />
lediglich die Anschaffungskosten (einschließlich Anschaf-<br />
fungsnebenkosten) der Beteiligung sowie unmittelbar mit<br />
der Veräußerung zusammenhängende Kosten in Abzug<br />
gebracht werden.<br />
14.8<br />
Verlustausgleichsbeschränkungen<br />
14.8.1<br />
§ 15b EStG<br />
Nach § 15b EStG dürfen Verluste im Zusammenhang mit<br />
sog. Steuerstundungsmodellen nicht mehr mit Einkünften<br />
aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Dies<br />
gilt sinngemäß auch für Einkünfte aus Kapitalvermögen.<br />
Entstehende Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die<br />
der Anleger in den folgenden Wirtschaftsjahren aus<br />
derselben Einkunftsquelle erzielt. Die Regelung des §<br />
15b EStG kommt nur dann zur Anwendung, wenn die<br />
anfänglichen Verluste mehr als 10% des Eigenkapitals<br />
betragen. Dies ist jedoch nach dem Konzept nicht zu<br />
erwarten, sodass § 15b EStG bei der Fondsgesellschaft<br />
keine Anwendung findet.<br />
14.8.2<br />
Verluste aus Kapitaleinkünften ab 2009<br />
Ab 2009 ist eine Verrechnung von Verlusten aus Ka-<br />
pitaleinkünften mit positiven Einkünften aus anderen<br />
Einkunftsarten beim Anleger nicht mehr möglich. Verluste<br />
aus Kapitaleinkünften dürfen nur noch mit Gewinnen aus<br />
anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden. Sofern<br />
Verluste aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesell-<br />
schaften (z.B. Aktien, GmbH-Anteile) entstehen, dürfen<br />
diese künftig nur noch mit Gewinnen aus Anteilsverkäufen<br />
verrechnet werden.<br />
14.9<br />
Anrechenbarkeit von Steuerabzugsbeträgen<br />
und ausländischer Quellensteuer<br />
Ob Gewinnausschüttungen aus den ausländischen Toch-<br />
tergesellschaften einem Quellensteuerabzug unterliegen,<br />
richtet sich nach dem jeweiligen nationalen Steuersystem<br />
des Sitzlandes einer Tochtergesellschaft bzw. nach den<br />
Regelungen eines eventuell bestehenden Doppelbe-<br />
steuerungsabkommens zwischen Deutschland und dem<br />
Sitzland der Tochtergesellschaft. Sofern es zum Einbehalt<br />
ausländischer Quellensteuer kommt, ist diese unter den<br />
Voraussetzungen des § 34c EStG auf die deutsche Ein-<br />
kommensteuer des Anlegers anrechenbar.<br />
Soweit auf inländische Kapitalerträge Steuerabzugsbeträ-<br />
ge (Zinsabschlagsteuer, Solidaritätszuschlag) einbehalten<br />
werden, können diese auf die persönliche Einkommen-<br />
steuer des Anlegers angerechnet werden. Ab 2009 hat der<br />
Kapitalertragsteuerabzug Abgeltungswirkung.<br />
Eine Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz erfolgt<br />
auf Antrag nur noch dann, wenn der persönliche Steuer-<br />
satz des Anlegers niedriger als der Abgeltungsteuersatz<br />
(25%) ist (sog. Günstigerprüfung).<br />
14.10<br />
Außensteuergesetz<br />
Bei Beteiligungen von inländischen Steuerpflichtigen an<br />
ausländischen Gesellschaften ist grundsätzlich zu prüfen,<br />
ob die Voraussetzungen für die sog. Hinzurechnungsbe-<br />
steuerung gemäß §§ 7 bis 14 des Außensteuergesetzes<br />
(AStG) vorliegen, d.h., ob die ausländische Gesellschaft als<br />
Zwischengesellschaft i. S. v. § 8 AStG anzusehen ist, deren<br />
Einkünfte einer niedrigen Besteuerung unterliegen.<br />
Eine ausländische Gesellschaft gilt als Zwischengesell-<br />
schaft in diesem Sinn, wenn folgende Voraussetzungen<br />
erfüllt sind:<br />
a) Beherrschung durch Steuerinländer,<br />
b) niedrige Besteuerung,<br />
c) Einkünfte aus passivem Erwerb.<br />
79<br />
Steuerliche Grundlagen
80<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
Die Voraussetzungen zu vorstehend a) werden bei den<br />
ausländischen Tochtergesellschaften erfüllt sein, da die<br />
Fondsgesellschaft voraussichtlich alleinige Gesellschaf-<br />
terin dieser ausländischen Gesellschaften wird und diese<br />
damit mittelbar zu mehr als 50% von inländischen Steu-<br />
erpflichtigen beherrscht wird. Ob die Voraussetzung zu<br />
vorstehend b) erfüllt sein wird, lässt sich zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung nicht mit abschließender Sicher-<br />
heit vorhersagen.<br />
Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Tochterkapital-<br />
gesellschaften in Ländern gegründet werden, in denen die<br />
Einkünfte einer niedrigeren Besteuerung unterliegen. Dies<br />
würde beispielsweise bei der Gründung von Tochtergesell-<br />
schaften auf der Isle of Man zutreffen.<br />
Einkünfte aus passivem Erwerb (Voraussetzung c)) sind<br />
Einkünfte, die nicht aus Tätigkeiten stammen, die unter<br />
den Katalog des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 AStG fallen.<br />
Gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 8 AStG gehören Gewinnausschüt-<br />
tungen aus Kapitalgesellschaften nicht zu den passiven<br />
Einkünften. Gleiches gilt nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 AStG für<br />
Einkünfte aus der Veräußerung eines Anteils an einer<br />
anderen Gesellschaft.<br />
Die Tochtergesellschaften halten voraussichtlich lediglich<br />
Beteiligungen an den Objektgesellschaften im Zielland, die<br />
selbst wiederum die Rechtsform der Kapitalgesellschaft<br />
haben. Die einzigen Einkünfte erzielen sie somit durch die<br />
Gewinnausschüttungen aus diesen Beteiligungen bzw.<br />
aus der Veräußerung der Beteiligungen im Zielland. Im<br />
Ergebnis wird damit für das vorliegende Konzept davon<br />
ausgegangen, dass die oben genannte Voraussetzung unter<br />
c) nicht erfüllt ist, sodass die ausländischen Tochterkapital-<br />
gesellschaften der Fondsgesellschaft keine Zwischengesell-<br />
schaften im Sinne der §§ 7 ff. AStG sind. Die Vorschriften<br />
der Hinzurechnungsbesteuerung sind daher auf die Einkünf-<br />
te der Tochtergesellschaften, soweit diese auf die Fondsge-<br />
sellschaft entfallen, nicht anzuwenden. Lediglich soweit die<br />
Tochtergesellschaften geringfügige Zinseinkünfte aus der<br />
Anlage liquider Mittel in ihren Sitzländern erzielen, würde<br />
eine Hinzurechnungsbesteuerung in Betracht kommen.<br />
Die vorstehenden Ausführungen zur Einordnung der<br />
Einkünfte der Tochtergesellschaften gelten auch, soweit<br />
die Tochtergesellschaften die Investitionen in die Objekt-<br />
gesellschaften in China nicht selbst, sondern nur mittelbar<br />
über eigene Tochtergesellschaften vornehmen.<br />
Gemäß § 14 AStG orientiert sich die Beurteilung von sol-<br />
chen sog. nachgeschalteten Zwischengesellschaften eben-<br />
falls an den Kriterien des § 8 AStG. Soweit nachgewiesen<br />
werden kann, dass die Einkünfte einer ausländischen Un-<br />
tergesellschaft, an denen eine ausländische Gesellschaft<br />
im Sinne der §§ 7 ff. AStG (hier die jeweilige ausländische<br />
Tochtergesellschaft der Fondsgesellschaft) beteiligt ist,<br />
Einkünfte aus unter § 8 Abs. 1 Nr. 1 – 7 fallende Tätig-<br />
keiten sind oder es sich um Einkünfte im Sinne des § 8<br />
Abs. 1 Nr. 8 – 10 handelt, gelten auch die Einkünfte der<br />
jeweiligen ausländischen Untergesellschaften als aktive<br />
Einkünfte im Sinne des AStG. Sofern zur Investition in Chi-<br />
na die ausländischen Tochtergesellschaften der Fondsge-<br />
sellschaft weitere, eigene Tochtergesellschaften gründen,<br />
wird sichergestellt, dass es sich auch bei diesen Gesell-<br />
schaften um Kapitalgesellschaften handelt. Es wird daher<br />
davon ausgegangen, dass auch in solchen Konstellationen<br />
die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuer-<br />
gesetz nicht zur Anwendung kommt. Ausnahmen können<br />
sich wiederum nur durch Zinseinkünfte aus der kurzfristi-<br />
gen Anlage freier Liquidität ergeben, was jedoch nur in<br />
geringfügigem Umfang zu erwarten ist.<br />
14.11<br />
<strong>Investment</strong>steuergesetz<br />
Bei Investitionen in ausländisches Vermögen ist zu prüfen,<br />
ob ausländisches <strong>Investment</strong>vermögen i. S. d. <strong>Investment</strong>-<br />
gesetzes (InvG) vorliegt und dies zur Anwendung des<br />
<strong>Investment</strong>steuergesetzes (InvStG) führen kann.<br />
Hinsichtlich der Berücksichtigung von ausländischem<br />
<strong>Investment</strong>vermögen hat sich zum 1. Januar 2008 eine<br />
wesentliche Änderung im InvG ergeben. Auch für auslän-<br />
disches <strong>Investment</strong>vermögen gilt nunmehr – wie bisher<br />
schon für inländisches <strong>Investment</strong>vermögen – ein sog.<br />
formeller <strong>Investment</strong>begriff. Danach liegt ausländisches<br />
<strong>Investment</strong>vermögen nur dann vor und sind demzufolge<br />
das InvG und das InvStG nur dann anzuwenden, wenn der<br />
Anleger ein Recht auf Rückgabe (Einlösung) seines Anteils<br />
hat oder die ausländische Gesellschaft, die die Anteile
ausgibt, in ihrem Sitzstaat einer investmentrechtlichen<br />
Aufsicht unterliegt. Beide Kriterien sind bei dem hier vor-<br />
liegenden Beteiligungsangebot nicht erfüllt. Die Anteile an<br />
den Objektgesellschaften im Zielland China werden nicht<br />
an einem öffentlichen Markt bzw. einer Börse gehandelt<br />
werden.<br />
Die Gesellschaften werden jeweils durch privatrechtliche<br />
Vereinbarungen zwischen fest vorgesehenen Gesellschaf-<br />
tern geschlossen. Die Anteile an diesen Gesellschaften<br />
können von den einzelnen Gesellschaftern nicht zurückge-<br />
geben werden. Dies gilt auch für die Fondsgesellschaft, die<br />
über Tochtergesellschaften an den Objektgesellschaften<br />
beteiligt sein wird. Die Objektgesellschaften unterliegen in<br />
China auch nicht einer investmentrechtlichen Aufsicht, da<br />
es sich wie oben ausgeführt um Gesellschaften handelt,<br />
deren Anteile nicht an einer Börse oder einem vergleich-<br />
baren öffentlichen Markt gehandelt werden. Gleiches<br />
gilt darüber hinaus für die Tochtergesellschaften, die die<br />
Fondsgesellschaft zwecks Beteiligung an den Objektge-<br />
sellschaften gründen bzw. erwerben wird.<br />
Nach der hier vertretenen Auffassung kommen somit die<br />
Regelungen des InvStG für das vorliegende Beteiligung-<br />
sangebot nicht zur Anwendung. Sollte die Finanzverwal-<br />
tung im Rahmen des Veranlagungsverfahrens oder einer<br />
späteren Außenprüfung zu einer anderen Auffassung<br />
gelangen, könnte es zu einer Gewinnschätzung bzw. zu<br />
den Besteuerungsfolgen gemäß § 6 InvStG (sog. Straf-<br />
besteuerung) kommen, sofern nicht die erforderlichen<br />
Mitteilungs- und Publizitätspflichten gemäß § 5 InvStG<br />
erfüllt werden.<br />
14.12<br />
Gewerbesteuer<br />
Bei der Fondsgesellschaft handelt es sich um eine vermö-<br />
gensverwaltende Personengesellschaft (vgl. Kapitel 14.3),<br />
die weder durch eigenes gewerbliches Handeln noch durch<br />
ihre direkten bzw. indirekten Beteiligungen Einkünfte aus<br />
Gewerbebetrieb erzielt. Die Fondsgesellschaft ist deshalb<br />
kein Gewerbesteuersubjekt; es fällt bei ihr keine Gewer-<br />
besteuer an.<br />
14.13<br />
Hinweis auf neue BFH-Rechtsprechung zur Be-<br />
steuerung von Veräußerungsgewinnen<br />
In zwei Urteilen aus dem Jahr 2007 hat der Bundesfinanz-<br />
hof seine bisherige Rechtsprechung zur Abgrenzung der<br />
vermögensverwaltenden von der gewerblichen Tätigkeit<br />
im Zusammenhang mit der Vermietung von beweglichen<br />
Wirtschaftsgütern erweitert. So wurde entschieden,<br />
dass der Gewinn aus der Veräußerung beweglicher Wirt-<br />
schaftsgüter dann zu gewerblichen Einkünften führt,<br />
wenn die Veräußerung der Wirtschaftsgüter von Beginn<br />
an zum betrieblichen Konzept gehört hat und der Gewinn<br />
aus der Veräußerung zur Erreichung eines Totalgewinnes<br />
notwendig ist.<br />
Es bleibt daher abzuwarten, ob die neue BFH-Rechtspre-<br />
chung auch auf die Veräußerung von Anteilen an Kapital-<br />
gesellschaften anzuwenden ist. Zum jetzigen Zeitpunkt<br />
kann hierzu jedoch keine Aussage getroffen werden.<br />
Bezüglich der sich hieraus ggf. ergebenen Auswirkungen<br />
wird auf das Risikokapitel auf Seite 12 ff. verwiesen.<br />
14.14<br />
Umsatzsteuer<br />
Die Fondsgesellschaft hat eine reine Holdingfunktion. Sie<br />
ist deshalb kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuer-<br />
gesetzes und daher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.<br />
Sofern von Dritten Vorsteuer in Rechnung gestellt wird,<br />
gehört die Vorsteuer zum Aufwand.<br />
14.15<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts<br />
(BVerfG) vom 7. November 2006 (Az.: I BvL 10/02)<br />
befindet sich das Erbschaftsteuerrecht im Wandel. Das<br />
BVerfG hat in seinem vorgenannten Beschluss insbe-<br />
sondere die Wertansätze nach dem bisherigen Recht<br />
hinsichtlich des Grundvermögens und des Betriebsver-<br />
mögens kritisiert.<br />
Da es sich bei der Fondsgesellschaft um eine vermö-<br />
gensverwaltende Personengesellschaft handelt, ist Be-<br />
triebsvermögen nicht vorhanden. Für schenkung- oder<br />
81<br />
Steuerliche Grundlagen
82<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
erbschaftsteuerliche Zwecke können deshalb sowohl nach<br />
altem wie nach dem geplanten neuen Recht begünsti-<br />
gende Vorschriften für Betriebsvermögen nicht ange-<br />
wendet werden. Seit dem 11. Dezember 2007 liegt der<br />
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer-<br />
und Bewertungsrechts (ErbStRG) vor. Nach der geplanten<br />
Änderung des Bewertungsgesetzes werden sich u.a. die<br />
Wertansätze für den gemeinen Wert von GmbH-Anteilen<br />
gegenüber dem bisherigen Recht erhöhen. Da es sich le-<br />
diglich um den ersten Gesetzentwurf handelt, ist noch mit<br />
weiteren Änderungen zu rechnen.<br />
Die Fondsgesellschaft erzielt Einkünfte aus Vermögens-<br />
verwaltung. Der schenkung- oder erbschaftsteuerliche<br />
Wert eines Anteils an der Fondsgesellschaft ist deshalb in<br />
der gleichen Weise zu ermitteln, als wenn der Anleger die<br />
einzelnen Vermögensgegenstände der Fondsgesellschaft<br />
in seinem Privatvermögen besitzen würde. Hieraus folgt,<br />
dass zum Fondsvermögen gehörende Anteile an Kapi-<br />
talgesellschaften, die nicht an einer Börse notiert sind,<br />
primär aus zeitnahen Anteilsverkäufen abzuleiten sind.<br />
Liegen solche Anteilsverkäufe nicht vor, ist nach dem oben<br />
genannten Gesetzentwurf eine Bewertung nach einem<br />
vereinfachten Ertragswertverfahren vorgesehen.<br />
Einzelheiten des Bewertungsverfahrens werden in einer<br />
Rechtsverordnung geregelt. Es ist in jedem Fall davon<br />
auszugehen, dass die neuen Bewertungsvorschriften im<br />
Vergleich zur bisherigen Rechtslage zu einem höheren<br />
Wertansatz von Beteiligungen an nicht börsennotierten<br />
Kapitalgesellschaften führen werden. Ob der Gesetz-<br />
entwurf in der vorliegenden Fassung letztendlich inkraft<br />
tritt, ist aufgrund der anhaltenden politischen Diskussion<br />
derzeit noch offen.
Pulsierendes Leben in den Straßen Chinas<br />
83<br />
Steuerliche Grundlagen
84<br />
15.<br />
Wichtige Verträge<br />
15.1<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG<br />
zwischen<br />
1.<br />
der <strong>SHEDLIN</strong> Management GmbH, Nürnberg,<br />
(im Folgenden auch „Komplementärin“ genannt)<br />
und<br />
2.<br />
der <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs GmbH,<br />
Nürnberg,<br />
(im Folgenden auch „geschäftsführende Kommanditistin“<br />
genannt)<br />
und<br />
*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3.17, Seite 9<br />
3.<br />
der <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH, Nürnberg<br />
(im Folgenden auch „Treuhänderin“ genannt)<br />
wird unter Aufhebung sämtlicher bisheriger Verein-<br />
barungen folgender Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
geschlossen:<br />
§ 1<br />
Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Beginn der<br />
Gesellschaft<br />
1. Die Firma der Kommanditgesellschaft lautet:<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG<br />
2. Der Sitz der Kommanditgesellschaft ist Nürnberg.<br />
3. Das Geschäftsjahr der Kommanditgesellschaft ist das<br />
Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfge-<br />
schäftsjahr, das am 12.06.2008 begonnen hat und am<br />
31.12.2008 endet.
Mittelverwendung EUR<br />
(1) Investition in Objektgesellschaften (unmittelbar oder mittelbar über Tochtergesellschaften) 30.000.000<br />
(2) Konzeption und Projektierung 700.000<br />
(3) Kapitalbeschaffung 3.500.000<br />
(4) Gründungs- und Beratungskosten, Mittelfreigabekontrolle,<br />
§ 2<br />
Handelsregistergebühren, Prospekterstellung und Gutachten 525.000<br />
(5) Liquiditätsreserve 275.000<br />
Gesamt 35.000.000<br />
Mittelherkunft EUR<br />
Kommanditkapital Gründungsgesellschafter 5.000<br />
einzuwerbendes Kommanditkapital 34.995.000<br />
Gesamt 35.000.000<br />
1) zzgl. gezahltes Agio<br />
2) zzgl. 5% Agio<br />
Gegenstand der Gesellschaft<br />
1. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten<br />
und das Verwalten von unmittelbaren oder mittelbaren<br />
Beteiligungen an Immobilienprojektentwicklungsge-<br />
sellschaften in China, deren Gesellschaftszweck der<br />
Erwerb, die Entwicklung und ggf. Veräußerung von<br />
Immobilien ist. Die Gesellschaft kann sich zum Errei-<br />
chen des vorgenannten Gegenstands unmittelbar oder<br />
mittelbar an verschiedenen Objektgesellschaften in<br />
China beteiligen.<br />
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle im In- und Ausland<br />
erforderlichen Geschäfte oder Maßnahmen durchzufüh-<br />
ren, die mit dem Gegenstand der Gesellschaft unmittel-<br />
bar oder mittelbar zusammenhängen und die geeignet<br />
sind, dem Gesellschaftszweck zu dienen. Zu solchen<br />
Geschäften und Maßnahmen gehören insbesondere die<br />
Gründung von Unternehmen (Tochtergesellschaften) im<br />
In- und Ausland und der unmittelbare oder mittelbare<br />
Erwerb von Beteiligungen an solchen Unternehmen im<br />
In- und Ausland, deren Unternehmensgegenstand und<br />
tatsächliche Geschäftsführung der Erfüllung des Gesell-<br />
schaftszwecks gem. Ziffer 1 dienen. Alle erforderlichen<br />
Geschäfte und Maßnahmen kann die Gesellschaft auch<br />
durch Dritte vornehmen lassen.<br />
§ 3<br />
Investitions- und Finanzplan<br />
Die Mittelherkunft und die Mittelverwendung stellen sich<br />
für die Gesellschaft plangemäß, wie oben aufgeführt, dar.<br />
§ 4<br />
Gesellschafter, Kommanditkapital,<br />
Treuhänderin<br />
1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>SHEDLIN</strong><br />
Management GmbH, Nürnberg. Sie leistet keine Einla-<br />
ge in die Gesellschaft und ist am Gesellschaftsvermö-<br />
gen nicht beteiligt.<br />
2. Gründungskommanditisten sind<br />
a) die <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs GmbH, Nürnberg,<br />
mit einer Kommanditeinlage (Pflichteinlage) in<br />
Höhe von EUR 2.500<br />
b) die <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH, Nürnberg, mit einer<br />
Kommanditeinlage (Pflichteinlage) in Höhe von<br />
EUR 2.500<br />
3. Die <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH ist berechtigt, ihre<br />
Kommanditeinlage als Treuhänderin für Dritte (Treu-<br />
1)<br />
2)<br />
85<br />
Wichtige Verträge
86<br />
Wichtige Verträge<br />
geber bzw. „Anleger“) um den Betrag von bis zu<br />
EUR 34.995.000 zu erhöhen. Mit Zustimmung der ge-<br />
schäftsführenden Kommanditistin ist die Treuhänderin<br />
berechtigt, ihre Kommanditeinlage für Dritte um wei-<br />
tere bis zu EUR 15.000.000 (Überplatzierungsreserve)<br />
auf maximal EUR 49.997.500 zu erhöhen.<br />
Die Erhöhung der Kommanditbeteiligung erfolgt durch<br />
die Annahme der Beitrittserklärung eines Treugebers<br />
durch die Treuhänderin.<br />
4. Der Mindestzeichnungsbetrag für jeden Anleger be-<br />
trägt EUR 15.000. Höhere Einlagen müssen ohne Rest<br />
durch 1.000 teilbar sein. Daneben ist ein Agio in Höhe<br />
von 5% des Zeichnungsbetrages zu entrichten.<br />
Die Treuhänderin ist mit Zustimmung der geschäfts-<br />
führenden Kommanditistin berechtigt, auch Beitritte<br />
von Anlegern anzunehmen, die von den vorstehenden<br />
Bedingungen abweichen.<br />
5. Die Geschäftsführung ist berechtigt, die Gesellschaft<br />
unabhängig von der Höhe des eingeworbenen Kom-<br />
manditkapitals spätestens zum 31.12.2009 für den<br />
Beitritt von weiteren Anlegern zu schließen.<br />
In den Fällen des Satzes 1 ändern sich die Planzahlen<br />
der vorstehenden Mittelverwendung (§ 3) entspre-<br />
chend (quotal) in Abhängigkeit von dem zum Zeit-<br />
punkt der Schließung der Gesellschaft gezeichneten<br />
Kommanditkapital. Gleiches gilt in den Fällen der<br />
zusätzlichen Kapitalerhöhung gem. Ziffer 3 Satz 2.<br />
6. Die Gründungskommanditisten werden in voller Höhe<br />
§ 5<br />
ihrer Pflichteinlage in das Handelsregister eingetragen.<br />
Beteiligung als Treugeber<br />
1. Soweit die Treuhänderin Kommanditeinlagen für Treu-<br />
geber übernimmt, hält und verwaltet sie diese nach<br />
Maßgabe eines von ihr mit ihren Treugebern separat<br />
abzuschließenden Treuhand- und Verwaltungsver-<br />
trages (Vollrechtstreuhand).<br />
Die Treugeber werden im Verhältnis zur Gesellschaft,<br />
soweit gesetzlich zulässig, wie Kommanditisten be-<br />
handelt.<br />
2. Der Beitritt der Treugeber zur Gesellschaft wird im<br />
Innenverhältnis wirksam durch Unterzeichnung der<br />
Beitrittserklärung durch den Treugeber und Annahme<br />
der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin. Im<br />
Außenverhältnis wird die Aufnahme als Kommanditist<br />
wirksam mit der Eintragung in das Handelsregister.<br />
Bis dahin werden die Anleger wie atypisch stille Ge-<br />
sellschafter behandelt, wobei alle Regelungen dieses<br />
Vertrages in dieser Zeit sinngemäß anzuwenden sind.<br />
3. Soweit beitretende Anleger sich an der Kommandit-<br />
gesellschaft beteiligen, ist die Einlage auf das in der<br />
Beitrittserklärung angegebene Treuhandkonto einzu-<br />
zahlen.<br />
4. Die <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH darf Auszahlungen<br />
von diesem Treuhandkonto zugunsten der Komman-<br />
ditgesellschaft nur im Rahmen des Investitions- und<br />
Finanzplans gem. § 3 nach Freigabe durch eine Wirt-<br />
schaftsprüfungsgesellschaft gemäß separat abge-<br />
schlossenem Mittelfreigabevertrag vornehmen.<br />
5. Soweit Eigenmittel der Gesellschaft bis zum 30.06.2010<br />
nicht in Anspruch genommen werden, sind sie an die<br />
Gesellschafter (Treugeber) unter Berücksichtigung ei-<br />
ner angemessenen Liquiditätsreserve zurückzuzahlen.<br />
6. Die Treuhänderin ist zur Einzahlung einer gem. § 4<br />
Ziffer 3 erhöhten Kommanditeinlage nur insoweit<br />
verpflichtet, als Anleger ihr entsprechende Mittel zur<br />
Verfügung gestellt haben.<br />
7. Kommt ein Treugeber seiner Verpflichtung zur Ein-<br />
zahlung der von ihm übernommenen Einlage nicht<br />
fristgemäß nach, so befindet er sich ab dem Zeitpunkt<br />
der Fälligkeit in Verzug. Dem Treugeber entstehen in<br />
diesem Falle ohne weitere Mahnungen Verzugszinsen<br />
in Höhe von 5% p.a. über dem zum Zeitpunkt der<br />
Fälligkeit geltenden Basiszinssatz gem. § 247 BGB. Die<br />
Geltendmachung eines aus der Verzögerung entstan-<br />
denen weiteren Schadens bleibt davon unberührt.
8. Die geschäftsführende Kommanditistin ist ermächtigt,<br />
einen Treugeber, der seine fällige Einlage trotz schrift-<br />
licher Mahnung nach Fristsetzung und Ausschlie-<br />
ßungsandrohung ganz oder teilweise nicht erbringt,<br />
durch schriftlichen Bescheid aus der Gesellschaft ganz<br />
oder teilweise auszuschließen, ohne dass es insoweit<br />
eines Gesellschafterbeschlusses bedarf. Insoweit ist<br />
die geschäftsführende Kommanditistin ermächtigt, die<br />
Treuhänderin anteilig mit dem Teil ihrer Kommandit-<br />
beteiligung aus der Gesellschaft auszuschließen, der<br />
auf den säumigen und ausgeschlossenen Treugeber<br />
entfällt. § 4 Ziffer 4 gilt entsprechend.<br />
9. Die Treugeber sind berechtigt, sich selbst als Komman-<br />
ditisten der Gesellschaft in das Handelsregister ein-<br />
tragen zu lassen. Diese Eintragung setzt voraus, dass<br />
der jeweilige Treugeber zuvor der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin eine notariell beglaubigte Handelsre-<br />
gistervollmacht erteilt hat, welche über den Tod des<br />
Treugebers hinaus und unwiderruflich erteilt wird und<br />
zur Vornahme sämtlicher handelsregisterlicher Anmel-<br />
dungen, welche die Gesellschaft betreffen können,<br />
ermächtigt. Die mit der eigenen Handelsregistereintra-<br />
gung eines Treugebers entstehenden Kosten sind von<br />
diesem zu tragen.<br />
10. Soweit sich ein Treugeber selbst als Kommanditist<br />
§ 6<br />
in das Handelsregister eintragen lässt, setzt sich das<br />
Treuhandverhältnis mit der Treuhänderin als Verwal-<br />
tungstreuhand fort. Das Nähere regelt der Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrag.<br />
Haftung der Gesellschafter, Nachschusspflicht<br />
1. Die Haftung der als Kommanditisten bzw. Treugeber<br />
beitretenden Anleger für Verbindlichkeiten der Ge-<br />
sellschaft ist gegenüber Gläubigern der Gesellschaft<br />
auf die Höhe der im Handelsregister eingetragenen<br />
Hafteinlage beschränkt.<br />
2. Die Hafteinlage der Treuhänderin beträgt zunächst<br />
EUR 2.500 und entspricht ihrer eigenen Kommanditein-<br />
lage. Die Hafteinlage wird nach Zeichnungsschluss um<br />
1% der Summe der von den treuhänderisch beteiligten<br />
Anlegern gem. § 5 Ziffer 1 übernommenen Kommandit-<br />
einlagen erhöht. Unmittelbar als Direktkommanditisten<br />
der Gesellschaft beigetretene Anleger werden ebenfalls<br />
mit einer Hafteinlage von 1% ihrer gezeichneten Kom-<br />
manditeinlage in das Handelsregister eingetragen.<br />
3. Zu weiteren Nachschüssen gegenüber der Gesellschaft<br />
§ 7<br />
oder zu Zahlungen gegenüber Dritten sind die Kom-<br />
manditisten und Treugeber nicht verpflichtet.<br />
Geschäftsführung und Vertretung<br />
1. Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft<br />
ist die <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs GmbH („geschäfts-<br />
führende Kommanditistin“) berechtigt und verpflichtet.<br />
Durch sie wird die Gesellschaft nach außen vertreten,<br />
soweit nicht aus gesetzlich zwingenden Gründen eine<br />
Vertretung durch die persönlich haftende Gesellschaf-<br />
terin erforderlich ist. Die geschäftsführende Komman-<br />
ditistin ist von den Beschränkungen des § 112 HGB<br />
und § 181 BGB befreit.<br />
Die Komplementärin ist von der Geschäftsführung<br />
ausgeschlossen. Sie verpflichtet sich – soweit sie aus<br />
zwingenden Gründen im Außenverhältnis die Kom-<br />
manditgesellschaft vertreten muss – hierbei stets den<br />
Weisungen der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
Folge zu leisten, soweit diese nicht gegen Recht und<br />
Gesetz verstoßen.<br />
2. Die geschäftsführende Kommanditistin ist zu allen<br />
Maßnahmen und Handlungen berechtigt, die zur<br />
Förderung des Gegenstands der Gesellschaft (§ 2)<br />
notwendig oder zweckmäßig sind.<br />
3. Die geschäftsführende Kommanditistin bedarf für<br />
Geschäftsführungsmaßnahmen, welche über den<br />
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft<br />
hinausgehen, der Zustimmung der Gesellschafterver-<br />
sammlung. Maßnahmen zur Durchführung der in § 3<br />
genannten Investitionen, insbesondere die Gründung<br />
von Tochtergesellschaften im In- und Ausland und der<br />
unmittelbare oder mittelbare Erwerb von Beteiligungen<br />
an Immobilienprojektentwicklungsgesellschaften<br />
87<br />
Wichtige Verträge
88<br />
Wichtige Verträge<br />
in China (§ 2), bedürfen nicht der Zustimmung der<br />
Gesellschafterversammlung. Der Erwerb von weiteren<br />
Beteiligungen über die in § 3 (1) genannten Beteili-<br />
gungen hinaus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung<br />
der Gesellschafterversammlung.<br />
4. Nicht der Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
§ 8<br />
bedarf die Ausübung des Stimmrechts der Gesellschaft<br />
in Gesellschafterversammlungen von Tochter- oder<br />
Beteiligungsgesellschaften, in denen die Gesellschaft<br />
von der geschäftsführenden Kommanditistin vertreten<br />
wird. Die geschäftsführende Kommanditistin darf sich<br />
insoweit ihrerseits von geeigneten Personen vertreten<br />
lassen. Ebenso bedarf die Aufnahme von Fremdkapital<br />
gem. §14 Ziff. 8 nicht der Zustimmung der Gesellschaf-<br />
terversammlung.<br />
Kapitalkonten<br />
1. Für jeden Gesellschafter werden die folgenden Kapital-<br />
konten geführt:<br />
a) ein Kapitalkonto I (»Hafteinlagenkonto«),<br />
b) ein Kapitalkonto II (»Rücklagenkonto«).<br />
c) ein Kapitalkonto III (»Ergebnissonderkonto«) und<br />
d) ein Kapitalkonto IV (»Entnahmekonto«).<br />
2. Auf dem Kapitalkonto I werden die Einzahlungen auf<br />
die in das Handelsregister eingetragene Hafteinlage<br />
gebucht (§ 6 Ziffer 2). Diese bilden den Kapitalanteil<br />
eines Gesellschafters i.S.d. § 264c Abs. 2 Satz 1 Ziffer<br />
I. HGB.<br />
Auf dem Kapitalkonto II werden Einzahlungen des die<br />
Hafteinlage übersteigenden Teils der gezeichneten<br />
Kommanditeinlage sowie die Einzahlung des Agios ge-<br />
bucht. Diese bilden die Rücklage im Sinne von § 264c<br />
Abs. 2 Satz 1 Ziffer II. HGB.<br />
Auf dem Kapitalkonto III werden die jährlichen Ergeb-<br />
niszuweisungen gebucht.<br />
Auf dem Kapitalkonto IV werden laufende Entnahmen<br />
und Auszahlungen an die Gesellschafter einschließlich<br />
etwaiger verauslagter Steuerabzugsbeträge gebucht.<br />
3. Sämtliche Kapitalkonten sind weder im Soll noch im<br />
§ 9<br />
Haben verzinslich.<br />
Gesellschafterversammlung<br />
1. Die ordentliche Gesellschafterversammlung soll einmal<br />
jährlich bis zum 31. Dezember nach Ablauf eines jeden<br />
Geschäftsjahres in Nürnberg abgehalten werden. Die<br />
geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, für<br />
die Gesellschafterversammlung einen anderen Ort<br />
festzulegen. Entsprechend § 10 Ziffer 3 dieses Ver-<br />
trages kann die Gesellschafterversammlung auch im<br />
schriftlichen oder fernschriftlichen Verfahren durchge-<br />
führt werden.<br />
2. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind<br />
von der geschäftsführenden Kommanditistin ein-<br />
zuberufen, wenn es das dringende Interesse der<br />
Gesellschaft erfordert oder die geschäftsführende<br />
Kommanditistin dies für zweckmäßig hält. Die ge-<br />
schäftsführende Kommanditistin ist zur Einberufung<br />
einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
auch dann verpflichtet, wenn Kommanditisten, die<br />
zusammen mindestens 25% der Kommanditeinlagen<br />
auf sich vereinigen, dies schriftlich unter Übersendung<br />
einer Tagesordnung und einer Begründung verlangen.<br />
Kommt die geschäftsführende Kommanditistin der<br />
Aufforderung von Kommanditisten zur Einberufung<br />
einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
nicht binnen zwei Wochen nach, sind die Kommandi-<br />
tisten selbst berechtigt, eine Gesellschafterversamm-<br />
lung in entsprechender Form und Frist einzuberufen.<br />
Ziffer 1 Satz 3 und Ziffer 3 finden auf außerordentliche<br />
Gesellschafterversammlungen entsprechende Anwen-<br />
dung.<br />
3. Die geschäftsführende Kommanditistin hat Gesell-<br />
schafterversammlungen schriftlich (d. h. durch ein-<br />
fachen Brief) unter Übersendung einer Tagesordnung<br />
einzuberufen. Die Einberufung muss spätestens drei
Wochen vor dem Versammlungstermin an alle Gesell-<br />
schafter abgesandt worden sein.<br />
Die Leitung der Gesellschafterversammlung steht der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin zu. Sie hat durch<br />
eine von ihr benannte geeignete Person ein Protokoll<br />
führen und unterzeichen zu lassen. Eine Kopie des<br />
Protokolls ist allen Gesellschaftern zu übersenden. Es<br />
gilt als inhaltlich richtig wenn nicht innerhalb von vier<br />
Wochen nach Zugang der geschäftsführenden Kom-<br />
manditistin ein schriftlicher Widerspruch zugegangen<br />
ist. Über den Widerspruch entscheidet die nächste<br />
Gesellschafterversammlung.<br />
4. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig,<br />
wenn mindestens 50% der gesamten Stimmen an-<br />
wesend oder rechtlich wirksam vertreten sind und die<br />
geschäftsführende Kommanditistin rechtlich wirksam<br />
vertreten ist.<br />
5. Sind in einer Gesellschafterversammlung Kommanditis-<br />
ten, die zusammen mehr als 50% des Kommanditka-<br />
pitals auf sich vereinigen, oder die geschäftsführende<br />
Kommanditistin nicht anwesend oder vertreten, so ist<br />
unverzüglich eine neue Gesellschafterversammlung<br />
mit gleicher Form und Frist einzuberufen, die ohne<br />
Rücksicht auf die Zahl der dann anwesenden oder<br />
vertretenen Stimmen beschlussfähig ist. Hierauf ist in<br />
der Ladung besonders hinzuweisen.<br />
6. Je volle EUR 1.000 der übernommenen Kommanditein-<br />
lage gewähren eine Stimme.<br />
7. Die Treuhänderin (§ 4 Ziffer 3) ist berechtigt, ihr<br />
Stimmrecht unterschiedlich entsprechend den Kapital-<br />
anteilen der von ihr vertretenen Treugeber auszuüben,<br />
und zwar nach Maßgabe der ihr von den Treugebern<br />
erteilten Weisungen (gespaltenes Stimmrecht). Soweit<br />
die Treuhänderin trotz Nachfrage keine Weisungen der<br />
Treugeber erhält, wird die Treuhänderin ihr Stimmrecht<br />
entsprechend des mitgeteilten Abstimmungsvorschlags,<br />
im Übrigen nach pflichtgemäßem Ermessen ausüben.<br />
8. Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesell-<br />
schafterversammlung durch einen mit schriftlicher<br />
Vollmacht versehenen Mitgesellschafter oder durch<br />
eine mit schriftlicher Vollmacht versehene und zur<br />
Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person (Rechts-<br />
anwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Notar)<br />
vertreten zu lassen. Die schriftliche Vollmacht ist zu<br />
Beginn der Gesellschafterversammlung der geschäfts-<br />
führenden Kommanditistin auszuhändigen. Die Vertre-<br />
tung durch sonstige Personen kann durch Beschluss<br />
der Gesellschafterversammlung zugelassen werden.<br />
Die Regelungen dieser Ziffer gelten nicht für die Bevoll-<br />
mächtigung der Treuhänderin als Verwaltungstreuhän-<br />
derin in den Fällen des § 5 Ziffer 10.<br />
9. Die Treugeber sind berechtigt, an Gesellschafterver-<br />
sammlungen persönlich teilzunehmen (§ 5 Ziffer 1).<br />
10. Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses<br />
§ 10<br />
kann nur geltend gemacht werden, wenn binnen einer<br />
Ausschlussfrist von einem Monat nach Absendung des<br />
Protokolls der Gesellschafterversammlung bzw. der<br />
schriftlichen Mitteilung des Gesellschafterbeschlusses<br />
Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit gegen die<br />
Gesellschaft erhoben wird. Nach Ablauf der Frist gilt<br />
ein evtl. Mangel des Beschlusses als geheilt.<br />
Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung<br />
und Beschlussfassung<br />
1. Die Gesellschafterversammlung beschließt in allen ihr<br />
gesetzlich oder kraft dieses Gesellschaftsvertrages<br />
zugewiesenen Angelegenheiten, insbesondere<br />
a) über die Feststellung bzw. Genehmigung des Jah-<br />
resabschlusses der Gesellschaft;<br />
b) über die Entlastung der Geschäftsführung;<br />
c) über die Auszahlung (Entnahme) von Liquiditäts-<br />
überschüssen bzw. deren nachträgliche Geneh-<br />
migung unter Berücksichtigung der Regelungen<br />
des § 13;<br />
d) über die Wahl des Abschlussprüfers der Gesell-<br />
schaft, sofern ein solcher zu wählen ist;<br />
e) über die Änderung dieses Gesellschaftsvertrages;<br />
f) über die Auflösung der Gesellschaft.<br />
89<br />
Wichtige Verträge
90<br />
Wichtige Verträge<br />
2. Ein Gesellschafterbeschluss wird mit einfacher Mehr-<br />
heit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit dieser<br />
Gesellschaftsvertrag oder das Gesetz nicht zwingend<br />
eine andere Mehrheit vorsehen. Ungültige Stimmen<br />
und Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene<br />
Stimmen.<br />
a) Folgende Beschlussgegenstände bedürfen abwei-<br />
chend von Satz 1 einer Mehrheit von 75% der<br />
abgegebenen Stimmen, sowie der ausdrücklichen<br />
Zustimmung der geschäftsführenden Kommandi-<br />
tistin:<br />
Änderungen des Gesellschaftsvertrages;<br />
die Auflösung der Gesellschaft.<br />
b) Änderungen dieses Gesellschaftsvertrags zulasten<br />
der Gründungsgesellschafter (§ 4 Ziffer 1 und 2)<br />
bedürfen deren vorheriger Einwilligung.<br />
c) Änderungen des § 12 (Ergebnisverteilung) und<br />
des § 13 (Auszahlungen, Entnahmen) dieses Gesellschaftsvertrages,<br />
welche die Rechte einzelner<br />
Gesellschafter betreffen, bedürfen der vorherigen<br />
Einwilligung der jeweils betroffenen Gesellschafter.<br />
3. Gesellschafterbeschlüsse können im schriftlichen Verfahren<br />
(auch per E-Mail und Telefax) gefasst werden.<br />
Eine solche Beschlussfassung ist in den Fällen der Ziffer<br />
2 ausgeschlossen.<br />
§ 11<br />
Jahresabschluss<br />
1. Die geschäftsführende Kommanditistin hat den Jahresabschluss<br />
innerhalb von neun Monaten nach dem<br />
Ende eines Wirtschaftsjahres nach den Grundsätzen<br />
ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.<br />
2. Nach Vorliegen des Erstellungsberichtes erhält jeder<br />
Gesellschafter ein Exemplar des Jahresabschlusses der<br />
Gesellschaft zugesandt, spätestens mit der Einladung<br />
zur Gesellschafterversammlung.<br />
3. Die geschäftsführende Kommanditistin hat der Treu-<br />
händerin auf Verlangen ein Exemplar des Jahresabschlusses<br />
für jeden von ihr vertretenen Treugeber<br />
auszuhändigen. Dies gilt sowohl im Falle der Vollrechts-<br />
als auch der Verwaltungstreuhand.<br />
§ 12<br />
Ergebnisverteilung<br />
1. Begriffsdefinition<br />
a) »Vollrückzahlung« ist der Zeitpunkt, zu dem die<br />
Gesellschaft einen Betrag in Höhe der insgesamt<br />
gezeichneten Kommanditeinlagen ohne Agio zu-<br />
züglich der Vorzugsrendite an die Gesellschafter<br />
ausgezahlt hat.<br />
b) »Vorzugsrendite« ist eine rechnerische interne<br />
Verzinsung der von den Gesellschaftern gezeich-<br />
neten und geleisteten Kommanditeinlagen ohne<br />
Agio in Höhe von 12% p.a. für die Zeit der Kapi-<br />
talbindung bei der Gesellschaft ab dem Zeitpunkt<br />
der Schließung der Gesellschaft (Berechnung nach<br />
der Internen-Zinsfußmethode mit jährlicher Zins-<br />
berechnung). Die Vorzugsrendite wird nur so weit<br />
und so lange berechnet, wie die Summe der ge-<br />
leisteten Kommanditeinlagen ohne Agio zuzüglich<br />
der Vorzugsrendite die Summe der empfangenen<br />
Auszahlungen (ohne Auszahlungen auf den Früh-<br />
zeichnerbonus gem. Buchst. d) übersteigt.<br />
c) »Bilanzgewinn« ist der nach den handelsrecht-<br />
lichen Bestimmungen ermittelte Jahresüberschuss<br />
bzw. Jahresfehlbetrag zuzüglich der Entnahmen<br />
aus den Rücklagen zugunsten des Bilanzgewinns<br />
gemäß § 275 Abs. 4 HGB. Im Rahmen der Erstel-<br />
lung des Jahresabschlusses ist die Gesellschaft be-<br />
rechtigt, Rücklagen zu Gunsten des Bilanzgewinns<br />
aufzulösen.<br />
d) »Frühzeichnerbonus« ist der Betrag, der den<br />
Kommanditisten, die der Gesellschaft bis zum<br />
28.02.2009 beitreten und ihre Kommanditein-<br />
lage inkl. Agio vollständig geleistet haben, im<br />
Rahmen der Ergebnisverteilung in den Jahren<br />
2008 und 2009 vorab zugewiesen wird. Im Jahr
2008 beträgt der Frühzeichnerbonus 5% p.a. auf<br />
das gezeichnete und eingezahlte Nominalkapital<br />
(ohne Agio) gerechnet ab dem 1. des Monats, der<br />
auf die Einzahlung folgt, bis zum Jahresende. In<br />
2009 beträgt der Frühzeichnerbonus für in 2008<br />
beigetretene Gesellschafter 5% p.a. vom 1.1.2009<br />
bis zum Zeitpunkt der Schließung der Gesellschaft.<br />
Für Anleger, die der Gesellschaft in 2009 bis zum<br />
28.02.2009 beitreten, beträgt der Frühzeichner-<br />
bonus 5% p.a. gerechnet ab dem 1. des Monats,<br />
der auf die Einzahlung folgt bis zum Zeitpunkt der<br />
Schließung der Gesellschaft.<br />
2. Der Frühzeichnerbonus wird den jeweiligen Gesell-<br />
schaftern auf deren Ergebnissonderkonto gem. § 8<br />
Ziffer 1 c) gutgeschrieben.<br />
3. Das danach verbleibende Ergebnis wird bis zur Vollrück-<br />
zahlung den Ergebnissonderkonten der Gesellschafter<br />
im Verhältnis ihrer gezeichneten Kommanditeinlagen<br />
zueinander zugewiesen. Für das Geschäftsjahr 2008<br />
ist hierfür das gezeichnete Kommanditkapital zum<br />
31.12.2008 – unabhängig vom Beitritt eines Gesell-<br />
schafters – maßgeblich. Satz 2 gilt sinngemäß für<br />
Gesellschafter, die der Gesellschaft im Jahr 2009<br />
beitreten. Dabei werden die Ergebnisse vom Zeitpunkt<br />
des Beitritts eines Gesellschafters an zunächst dem<br />
beitretenden Gesellschafter in dem Umfang allein<br />
zugerechnet, in dem im Jahr 2008 beigetretene Gesell-<br />
schafter an dem Ergebnis beteiligt waren (ohne Früh-<br />
zeichnerbonus). Das verbleibende Ergebnis wird auf<br />
die Gesellschafter im Verhältnis ihrer übernommenen<br />
Kommanditeinlagen zum 31.12.2009 verteilt.<br />
4. Nach dem Zeitpunkt der Vollrückzahlung wird der<br />
§ 13<br />
Bilanzgewinn der Gesellschaft im Verhältnis 60:40 auf<br />
die Anleger (Treugeber) und die geschäftsführende<br />
Kommanditistin verteilt.<br />
Auszahlungen, Entnahmen<br />
1. a) Die Gesellschaft schüttet freie Liquidität nach<br />
Ermessen der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
aus. Bei der Bestimmung des auszuschüttenden<br />
Betrages ist eine angemessene Reserve zur Bestrei-<br />
tung der Kosten der Gesellschaft unter Berücksich-<br />
tigung der Erfüllung der vertraglichen, gesetzlichen<br />
und sonstigen Verpflichtungen der Gesellschaft zu<br />
bilden.<br />
b) Auszahlungen können durch die geschäftsfüh-<br />
rende Kommanditistin auch dann vorgenommen<br />
werden, wenn der Saldo der Kapitalkonten der<br />
Gesellschafter hierdurch negativ wird oder durch<br />
vorhergehende Verluste oder Auszahlungen bereits<br />
negativ geworden ist.<br />
c) Soweit die Gesellschaft Steuerabzugsbeträge (z.B.<br />
Quellensteuern, Kapitalertragsteuer, Solidaritäts-<br />
zuschlag) für einen Gesellschafter verauslagt hat,<br />
sind die Beträge bei der nächsten Auszahlung in<br />
Abzug zu bringen. Solche verauslagten Steuer-<br />
abzugsbeträge werden als Entnahmen auf dem<br />
Kapitalkonto IV gebucht.<br />
2. Die für Auszahlungen bzw. Entnahmen vorgesehene<br />
§ 14<br />
freie Liquidität steht zunächst den Berechtigten des<br />
Frühzeichnerbonus gem. § 12 Ziffer 1 d) zu. Die da-<br />
nach verbleibende Liquidität wird unter Berücksichti-<br />
gung der Regelungen zur Ergebnisverteilung (§ 12) an<br />
die Gesellschafter ausgeschüttet.<br />
Kosten, Vergütungen<br />
1. Die Gesellschaft trägt alle Kosten ihrer eigenen Ver-<br />
waltung, soweit sie nicht gemäß den Bestimmungen<br />
der nachfolgenden Ziffer 2 von der geschäftsführen-<br />
den Kommanditistin zu tragen sind. Zu den von der<br />
Gesellschaft zu tragenden Kosten zählen insbesondere<br />
die folgenden:<br />
a) die externen Kosten der Konzeption und Projektie-<br />
rung der Gesellschaft bis zu einem Betrag in Höhe<br />
von 2% des gesamten gezeichneten Komman-<br />
ditkapitals der Gesellschaft inkl. Umsatzsteuer,<br />
der Gründung und der Prospekterstellung und<br />
–begutachtung (einschließlich Rechts- und Steu-<br />
erberatung sowie Durchführung der Mittelverwen-<br />
91<br />
Wichtige Verträge
92<br />
Wichtige Verträge<br />
dungskontrolle) bis zu einem Betrag in Höhe von<br />
1,5% des gesamten gezeichneten Kommanditkapi-<br />
tals der Gesellschaft inkl. Umsatzsteuer;<br />
b) die Kosten für die Kapitalbeschaffung bis zu<br />
einem Betrag in Höhe von 10% des gesamten<br />
gezeichneten Kommanditkapitals der Gesellschaft<br />
zzgl. des von den beitretenden Anlegern gezahl-<br />
ten Agios;<br />
c) alle direkt zuordenbaren Kosten in Zusammenhang<br />
mit der Gründung von Tochtergesellschaften im<br />
In- und Ausland bzw. dem unmittelbaren oder<br />
mittelbaren Erwerb und der Veräußerung von<br />
Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland<br />
zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks (§ 2) ein-<br />
schließlich der erforderlichen Rechts-, Steuer- und<br />
sonstiger Beratungskosten; hierunter fällt auch<br />
die angemessene Kapitalausstattung der Tochter-<br />
oder (mittelbarer) Beteiligungsgesellschaften, die<br />
zur Finanzierung der vorgesehenen Investitionen<br />
notwendig ist;<br />
d) die Kosten der Buchhaltung der Gesellschaft sowie<br />
der Erstellung und ggf. Prüfung des Jahresab-<br />
schlusses der Gesellschaft;<br />
e) die Kosten der Erstellung, des Drucks und Versands<br />
von Berichten an die Gesellschafter sowie die Kos-<br />
ten für die Abhaltung von Gesellschafterversamm-<br />
lungen;<br />
f) die Kosten und Gebühren für die eigene Rechts-,<br />
Steuer- und sonstige Beratung der Gesellschaft,<br />
insbesondere für die Erstellung der Steuererklä-<br />
rungen der Gesellschaft;<br />
g) die Kosten des Geldverkehrs;<br />
h) nachgewiesene Reisekosten der geschäftsführen-<br />
den Kommanditistin für Reisen zwecks Überwa-<br />
chung der erworbenen Beteiligungsgesellschaft,<br />
sowie Wahrnehmung von Gesellschafterfunkti-<br />
onen in der Beteiligungsgesellschaft;<br />
i) etwaige Steuern und Abgaben jeglicher Art der<br />
Gesellschaft.<br />
2. Mit der Wahrnehmung der Aufgaben gem. Ziffer 1<br />
kann die geschäftsführende Kommanditistin Dritte auf<br />
Kosten der Gesellschaft beauftragen. Dies gilt nicht für<br />
die Übernahme der unbeschränkten Haftung durch die<br />
Komplementärin und die Übernahme der Geschäfts-<br />
führung der Gesellschaft durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin.<br />
3. Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für die<br />
Übernahme der Haftung eine jährliche Vergütung in<br />
Höhe von 0,25% des Kommanditkapitals.<br />
4. Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für ihre<br />
Tätigkeit eine Vergütung von jährlich 0,5% des Kom-<br />
manditkapitals zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
5. Die Treuhandgesellschaft erhält für ihre Tätigkeit eine<br />
Vergütung von jährlich 0,5% des Kommanditkapitals<br />
zzgl. der gesetzlichen USt. nach Maßgabe des jewei-<br />
ligen Treuhandvertrages.<br />
6. Die Vergütungen gem. Ziffern 3 bis 5 sind jeweils zum<br />
31. Dezember eines Geschäftsjahres fällig. Die jeweils<br />
Berechtigten sind berechtigt, unterjährig Abschlags-<br />
zahlungen in angemessener Höhe zu verlangen, so-<br />
weit die Liquidität der Gesellschaft hierfür ausreicht.<br />
7. Für das Jahr 2008 betragen die vorstehend genannten<br />
Vergütungen gem. Ziffern 3 bis 5 25% des jeweiligen<br />
Betrages.<br />
8. Sollte zu den Fälligkeitsterminen der vorstehend<br />
§ 15<br />
genannten Kosten keine ausreichende Liquidität vor-<br />
handen sein, ist die geschäftsführende Kommanditistin<br />
berechtigt, Fremdkapital zur Finanzierung dieser Kos-<br />
ten aufzunehmen.<br />
Laufzeit der Gesellschaft, Kündigung<br />
1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Jeder Gesellschafter kann das Gesellschaftsverhältnis<br />
§ 16<br />
mit einer Frist von sechs Monaten auf das Ende eines<br />
Geschäftsjahres kündigen, erstmals jedoch zum 31.<br />
Dezember 2013. Die Kündigung bedarf der Schriftform<br />
und ist an die geschäftsführende Kommanditistin zu<br />
richten. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund<br />
bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt auch<br />
dann vor, wenn bei einem Gesellschafter nach Beitritt<br />
zur Gesellschaft einer der folgenden Härtefälle eintritt<br />
und dieser zum Zeitpunkt der Kündigung fortbesteht:<br />
Ununterbrochene Arbeitslosigkeit von mehr als 12 Mo-<br />
naten Dauer, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit im Sinne<br />
der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine rechts-<br />
kräftig erfolgte Ehescheidung. Ein Härtefall ist der<br />
Gesellschaft durch eine entsprechende Bescheinigung<br />
des Arbeitsamtes, ein amtsärztliches Gutachten bzw.<br />
ein rechtskräftiges Scheidungsurteil nachzuweisen.<br />
Tod eines Kommanditisten<br />
1. Verstirbt ein Kommanditist, so wird die Gesellschaft mit<br />
seinen Erben oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt.<br />
Diese haben sich durch Vorlage einer Ausfertigung<br />
des Erbscheins oder eines entsprechend geeigneten<br />
Nachweises zu legitimieren.<br />
2. Falls mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer vor-<br />
§ 17<br />
handen sind, haben diese zwecks Ausübung der<br />
Gesellschafterrechte einen einheitlichen Vertreter zu<br />
benennen. Bis zur Benennung ruht das Stimmrecht<br />
aus der Beteiligung des Erblassers sowie das Recht<br />
auf Auszahlungen / Entnahmen gem. §13. Das gilt<br />
sinngemäß im Falle der treugeberischen Beteiligung<br />
des Erblassers.<br />
Ausscheiden eines Gesellschafters<br />
1. Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die<br />
Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern unter den ver-<br />
bleibenden Gesellschaftern fortgesetzt.<br />
2. Ein Kommanditist scheidet aus der Gesellschaft aus,<br />
wenn<br />
a) er das Gesellschaftsverhältnis gem. §15 Ziffer 2 S. 1<br />
kündigt;<br />
b) er das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem<br />
Grund kündigt;<br />
c) ein Gläubiger eines Kommanditisten dessen Aus-<br />
einandersetzungsguthaben pfändet und die Ge-<br />
sellschaft gem. § 135 HGB wirksam kündigt, und<br />
zwar zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der<br />
Kündigung;<br />
d) in der Person des Kommanditisten ein wichtiger<br />
Grund vorliegt und er daraufhin durch Beschluss<br />
der Gesellschafterversammlung aus der Gesell-<br />
schaft ausgeschlossen wird;<br />
e) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröff-<br />
net oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt<br />
wird, und zwar nach Ablauf von zwei Monaten<br />
nach diesem Zeitpunkt, sofern das Insolvenzver-<br />
fahren zu diesem Zeitpunkt nicht abgewendet<br />
worden ist;<br />
f) er eine Klage auf Auflösung der Gesellschaft er-<br />
hebt;<br />
g) er aus der Gesellschaft durch die geschäftsfüh-<br />
rende Kommanditistin wegen Nichteinzahlung der<br />
fälligen Einlage nach Fristsetzung mit Ausschluss-<br />
androhung ausgeschlossen wird (§ 5 Ziffer 8).<br />
3. Die Regelungen der Ziffer 2 gelten entsprechend für<br />
Treugeber mit der Maßgabe, dass in den dort genann-<br />
ten Fällen die Treuhänderin anteilig mit dem Teil ihrer<br />
Kommanditbeteiligung aus der Gesellschaft ausschei-<br />
det, den sie treuhänderisch für den jeweils betroffenen<br />
Treugeber hält.<br />
4. Scheidet die Komplementärin aus der Gesellschaft<br />
aus, so beruft die geschäftsführende Kommanditistin<br />
unverzüglich eine Gesellschafterversammlung ein,<br />
welche einen neuen Komplementär wählt.<br />
93<br />
Wichtige Verträge
94<br />
Wichtige Verträge<br />
5. Scheidet die geschäftsführende Kommanditistin aus<br />
der Gesellschaft aus, so tritt unverzüglich und unmit-<br />
telbar die <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH an ihre Stelle. Sie<br />
übernimmt die Geschäftsführung der Gesellschaft so<br />
lange, bis die Gesellschafterversammlung einen neuen<br />
geschäftsführenden Kommanditisten bestimmt hat.<br />
6. Scheidet die Treuhänderin aus der Gesellschaft aus, so<br />
ist die geschäftsführende Kommanditistin ermächtigt,<br />
für die Zeit bis zur Neueinsetzung eines Treuhänders<br />
deren Rechte und Pflichten nach Maßgabe des Treu-<br />
hand- und Verwaltungsvertrages gegenüber den<br />
Treugebern wahrzunehmen.<br />
7. Bei Ausscheiden eines Gesellschafters ist die geschäfts-<br />
§ 18<br />
führende Kommanditistin berechtigt, den Kommandit-<br />
anteil des ausscheidenden Gesellschafters innerhalb<br />
von 60 Tagen nach der Erklärung des Ausscheidens<br />
zum Verkehrswert zu veräußern. Kommt eine Veräuße-<br />
rung innerhalb dieser Frist nicht zustande, so wächst<br />
der Gesellschaftsanteil den übrigen Gesellschaftern<br />
im Verhältnis ihrer Kommanditeinlagen zueinander zu.<br />
Dem ausscheidenden Gesellschafter steht in diesem<br />
Falle als Abfindung ein Auseinandersetzungsguthaben<br />
zum Zeitpunkt des Ausscheidens zu. Das Auseinander-<br />
setzungsguthaben bemisst sich nach den Regelungen<br />
des § 19.<br />
Ausschluss von Gesellschaftern<br />
1. Ein Gesellschafter kann aus der Gesellschaft durch<br />
Beschluss der Gesellschafterversammlung mit einer<br />
Mehrheit von mindestens 75% der abgegebenen Stim-<br />
men ausgeschlossen werden, wenn in seiner Person<br />
ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist<br />
insbesondere dann gegeben, wenn er vorsätzlich oder<br />
grob fahrlässig eine wesentliche Bestimmung dieses<br />
Gesellschaftsvertrages verletzt. Hiervon unberührt<br />
bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zum Aus-<br />
schluss eines Gesellschafters.<br />
2. Wird ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausge-<br />
schlossen, so steht ihm ein Abfindungs- bzw. Ausein-<br />
andersetzungsguthaben gem. § 19 zu.<br />
§ 19<br />
Auseinandersetzung<br />
1. Scheidet ein Kommanditist/Treugeber aus der Gesell-<br />
schaft aus und findet eine Fortsetzung des Gesell-<br />
schaftsverhältnisses mit seinen Rechtsnachfolgern<br />
nicht statt, so ist an den ausscheidenden Gesellschaf-<br />
ter eine Abfindung zu zahlen.<br />
Die Abfindung bemisst sich grundsätzlich aufgrund ei-<br />
ner Auseinandersetzungsbilanz auf den letzten Bilanz-<br />
stichtag vor dem Ausscheiden des Gesellschafters. In<br />
der Auseinandersetzungsbilanz sind die stillen Reserven<br />
der Gesellschaft zu berücksichtigen, d. h. insbesondere<br />
die Vermögensgegenstände der Gesellschaft mit ihrem<br />
Verkehrswert zu bewerten. Schwebende Geschäfte<br />
zum Bilanzstichtag sind nicht zu berücksichtigen.<br />
Zwischen dem Stichtag der Auseinandersetzungsbilanz<br />
und dem Ausscheiden an den Gesellschafter geflossene<br />
Auszahlungen/Entnahmen sind von dem errechneten<br />
Verkehrswert zu kürzen, in diesem Zeitraum geleistete<br />
Einlagen sind hinzuzurechnen.<br />
2. Besteht im Rahmen der Ermittlung des Auseinander-<br />
setzungsguthabens Uneinigkeit über den Wertansatz<br />
einzelner Vermögensgegenstände der Gesellschaft,<br />
insbesondere der Beteiligungen, so hat der ausschei-<br />
dende Kommanditist/Treugeber auf seine Kosten<br />
ein Schiedsgutachten eines von der Handelskammer<br />
Nürnberg zu benennenden Sachverständigen einzu-<br />
holen. Kommt auf Basis dieses Schiedsgutachtens eine<br />
Einigung über die strittigen Wertansätze nicht zustan-<br />
de, so kann die Gesellschaft ihrerseits ein weiteres<br />
Gutachten eines von der Handelskammer Nürnberg<br />
zu benennenden Sachverständigen in Auftrag geben.<br />
Dem zweiten Gutachter darf das Gutachten des ersten<br />
Sachverständigen nicht vorgelegt werden. Die Kosten<br />
des zweiten Gutachtens trägt die Gesellschaft. Die<br />
Bewertung der Vermögensgegenstände in der Ausein-<br />
andersetzungsbilanz hat dann mit dem arithmetischen<br />
Mittel der in den beiden Schiedsgutachten festgestell-<br />
ten Werte zu erfolgen.<br />
3. Abfindungsansprüche gem. vorstehender Ziffer 1 sind<br />
unverzinslich und in fünf gleichen Halbjahresraten, je-<br />
weils zum Ende eines Kalenderhalbjahres, an den aus-
geschiedenen Kommanditisten/Treugeber zu zahlen,<br />
erstmals zum Ende des dem Ausscheiden folgenden<br />
Kalenderhalbjahres.<br />
Die Gesellschaft kann die Abfindungszahlung ausset-<br />
zen, wenn die Liquiditätslage der Gesellschaft eine<br />
Zahlung nicht zulässt oder Darlehen zwecks Zahlung<br />
aufgenommen werden müssten.<br />
4. Ergibt sich für den ausscheidenden Kommanditisten/<br />
Treugeber ein negatives Auseinandersetzungsgutha-<br />
ben, kann die Gesellschaft keinen Ausgleich verlangen.<br />
Hat er jedoch Entnahmen getätigt bzw. Auszahlungen<br />
erhalten, sind diese an die Gesellschaft unverzüglich<br />
zurückzuzahlen, soweit sie die Gewinnanteile des<br />
Kommanditisten/Treugebers übersteigen.<br />
5. Der ausscheidende Kommanditist/Treugeber kann eine<br />
Sicherheitsleistung für ein etwaiges Auseinanderset-<br />
zungsguthaben nicht verlangen.<br />
6. Ermäßigt sich die Beteiligung der Treuhänderin durch<br />
Beendigung eines Treuhandverhältnisses, gelten die<br />
vorstehenden Bestimmungen entsprechend, soweit<br />
die entsprechende Kommanditbeteiligung nicht auf<br />
den Treugeber oder einen Übernehmer übertragen<br />
wird.<br />
7. Scheidet ein Kommanditist/Treugeber gem. § 17 Ziffer<br />
2 lit. d) – g) aus der Kommanditgesellschaft aus, be-<br />
stimmt sich sein Abfindungsguthaben abweichend von<br />
den vorstehenden Regelungen nach dem Buchwert<br />
seiner Beteiligung im Zeitpunkt seines Ausscheidens,<br />
beschränkt jedoch auf den Nennwert seiner geleiste-<br />
ten Einlage. Die Regelungen der Ziffern 2 – 5 finden<br />
entsprechende Anwendung.<br />
8. Scheidet ein Kommanditist/Treugeber auf Grund der<br />
Härtefallregelung gem. § 15 Ziff. 2 S. 4 aus der Gesell-<br />
schaft aus, so beträgt das Abfindungsguthaben 80%<br />
des nach Ziff. 1 berechneten Wertes. Abweichend zu<br />
Ziff. 3 wird das Guthaben innerhalb von 3 Monaten<br />
nach dem Ausscheiden aus der Gesellschaft in voller<br />
Höhe zur Zahlung fällig, sofern die Liquiditätslage der<br />
Gesellschaft dies zulässt.<br />
§ 20<br />
Verfügungen über Gesellschaftsanteile<br />
1. Unbeschadet der Regelungen des § 5 Ziffer 9, 10<br />
kann die Treuhänderin über das von ihr treuhänderisch<br />
gehaltene Kommanditkapital nur mit Zustimmung der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin nach Maßgabe<br />
des Treuhand- und Verwaltungsvertrages verfügen.<br />
2. Jeder Kommanditist/Treugeber kann auf den Beginn<br />
oder das Ende eines Kalenderquartals über seinen<br />
Gesellschaftsanteil verfügen, sofern der Rechtsnach-<br />
folger vollumfänglich in die Rechte und Pflichten des<br />
Gesellschafters aus diesem Vertrag und aus dem<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag eintritt. Sofern Ver-<br />
fügungen nur einen Teil des Gesellschaftsanteils eines<br />
Kommanditisten/Treugebers betreffen, gilt § 4 Ziffer 4<br />
entsprechend. Verfügungen über Gesellschaftsanteile<br />
bedürfen der Schriftform sowie der vorherigen schrift-<br />
lichen Zustimmung der geschäftsführenden Komman-<br />
ditistin. Nicht der Zustimmung der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin bedürfen Übertragungen an Ehe-<br />
gatten, Geschwister oder in gerader Linie Verwandte<br />
des Gesellschafters. Die Zustimmung darf nur aus<br />
wichtigem Grund versagt werden. Ein wichtiger Grund<br />
ist insbesondere dann gegeben, wenn der Gesellschaft<br />
gegen den betreffenden Gesellschafter fällige Ansprü-<br />
che zustehen oder wenn der Erwerber unmittelbar<br />
oder mittelbar mit der Gesellschaft oder Gesellschaf-<br />
tern oder ihren Tochter- bzw. Enkelgesellschaften im<br />
Wettbewerb steht. Verweigert die geschäftsführende<br />
Kommanditistin ihre Zustimmung, entscheidet hierüber<br />
die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung.<br />
Diese Regelung gilt entsprechend für die Belastung<br />
von Kommanditanteilen. Eine vollständige oder teil-<br />
weise Verpfändung zum Zwecke der Erstfinanzierung<br />
von Einlagen ist jedoch ohne Zustimmung der ge-<br />
schäftsführenden Kommanditistin jederzeit möglich.<br />
Der Rechtsnachfolger hat eine notarielle Handelsregis-<br />
tervollmacht gem. § 5 Ziffer 9 zu erteilen.<br />
3. Soweit eine Anteilsübernahme gem. Ziffer 2 mittelbar<br />
wie unmittelbar zu einer Beteiligung des Übernehmers<br />
von mehr als 25% an der Gesellschaft führen würde,<br />
bedarf die Anteilsübernahme der vorherigen Zustim-<br />
mung der Gesellschafterversammlung einschließlich<br />
95<br />
Wichtige Verträge
96<br />
Wichtige Verträge<br />
der vorherigen Zustimmung der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin. Die Gesellschafterversammlung und<br />
die geschäftsführende Kommanditistin sind berechtigt,<br />
die Zustimmung zu versagen, wenn hierdurch eine<br />
Schädigung oder sonstige Beeinträchtigung der Gesell-<br />
schaft oder einzelner Gesellschafter zu befürchten ist.<br />
4. Bei Übertragungen auf einen Dritten im Rahmen einer<br />
Gesamtrechts- oder Sonderrechtsnachfolge werden<br />
alle Konten gem. § 8 unverändert fortgeführt.<br />
5. Verfügungen der Gründungsgesellschafter über ihren<br />
Gesellschaftsanteil zugunsten von Dritten bedürfen<br />
der Zustimmung der Gesellschafterversammlung mit<br />
einer Mehrheit von 75% der abgegebenen Stimmen<br />
der übrigen Gesellschafter. Einer solchen Zustimmung<br />
bedürfen nicht Verfügungen der Gründungsgesell-<br />
schafter zugunsten von verbundenen Unternehmen im<br />
Sinne des § 15 AktG. Die geschäftsführende Komman-<br />
ditistin darf ihren Kommanditanteil nur dann auf Dritte<br />
übertragen, wenn die Gesellschafterversammlung zu-<br />
vor einen neuen geschäftsführenden Kommanditisten<br />
bestimmt hat.<br />
6. Für die Veräußerung eines Gesellschaftsanteils an Drit-<br />
te steht der geschäftsführenden Kommanditistin ein<br />
Vorkaufsrecht zu. Der Verkäufer hat zu diesem Zweck<br />
seine Beteiligung zunächst der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin durch Vorlage des Kaufvertrages bzw.<br />
des Kaufvertragsangebotes zum Erwerb anzubieten.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin kann das Vor-<br />
kaufsrecht selbst ausüben oder nach ihrer Wahl einen<br />
Dritten als Käufer benennen. Für das Vorkaufsrecht<br />
gelten folgende Regelungen:<br />
a) Das Vorkaufsrecht kann nur innerhalb einer Frist<br />
von 30 Tagen nach Vorlage des Kaufvertrages bzw.<br />
des Kaufvertragsangebotes durch den Veräußerer<br />
ausgeübt werden. Hierzu ist eine schriftliche An-<br />
zeige an den Veräußerer zu richten.<br />
b) Übt die geschäftsführende Kommanditistin ihr<br />
Recht nicht innerhalb der in Buchstabe a) ge-<br />
nannten Frist aus, ist der veräußerungswillige<br />
Gesellschafter zur Veräußerung berechtigt. Die<br />
§ 21<br />
geschäftsführende Kommanditistin kann auf ihr<br />
Vorkaufsrecht auch vor Ablauf der Frist gem. Buch-<br />
stabe a) durch schriftliche Erklärung gegenüber<br />
dem Veräußerer verzichten.<br />
c) Das Vorkaufsrecht gilt nur bei Veräußerungen<br />
an Dritte, es gilt nicht bei einer Veräußerung an<br />
Ehegatten, Geschwister oder in gerader Linie Ver-<br />
wandte des Veräußerers.<br />
Als Veräußerung von Gesellschaftsanteilen in<br />
diesem Sinne gelten sowohl die Veräußerung von<br />
unmittelbaren Kommanditbeteiligungen als auch<br />
die Veräußerung von mittelbaren, über die Treu-<br />
händerin gehaltenen Kommanditbeteiligungen.<br />
Auflösung der Gesellschaft<br />
1. Wird die Gesellschaft aufgelöst, so ist die geschäfts-<br />
führende Kommanditistin Liquidatorin.<br />
2. Die Liquidatorin hat das Gesellschaftsvermögen best-<br />
möglich zu verwerten, sämtliche Forderungen der Ge-<br />
sellschaft einzuziehen und den Verwertungserlös nach<br />
Begleichung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft an<br />
die Gesellschafter unter Beachtung der Regelungen<br />
des § 12 Ziffern 2 bis 4 nach Maßgabe der jeweiligen<br />
Kapitalkonten zueinander zu verteilen.<br />
3. Zu den Verbindlichkeiten der Gesellschaft zählen auch<br />
die beschlossenen und nicht entnommenen Auszah-<br />
lungen an die Gesellschafter.<br />
4. Die geschäftsführende Kommanditistin erhält ihre Auf-<br />
§ 22<br />
wendungen ersetzt, die ihr im Zusammenhang mit der<br />
Auflösung der Gesellschaft entstehen.<br />
Freistellung<br />
1. Die Gesellschaft stellt die Komplementärin, die ge-<br />
schäftsführende Kommanditistin und die Treuhände-<br />
rin sowie ihre Organe, Angestellten und Beauftragten<br />
(zusammen die »Freistellungsberechtigten«) voll um-
fänglich von jedem Schaden, sämtlichen Kosten und<br />
sonstigen Aufwendungen sowie jeder Haftung frei,<br />
die den Freistellungsberechtigten aus ihrer Tätigkeit<br />
für die Gesellschaft erwachsen können, ausgenom-<br />
men die Haftung der Komplementärin aus ihrer<br />
Stellung als unbeschränkt haftende Gesellschafterin.<br />
Die Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechts-<br />
verfolgung und Rechtsverteidigung. Die Freistellung<br />
hat auf erstes Anfordern zu erfolgen. Ein Anspruch<br />
auf Freistellung ist ausgeschlossen, wenn der be-<br />
treffende Freistellungsberechtigte vorsätzlich oder<br />
grob fahrlässig gehandelt hat. Bei Meinungsverschie-<br />
denheiten darüber, ob ein Freistellungsberechtigter<br />
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, hat<br />
der Freistellungsberechtigte Anspruch auf Freistel-<br />
lung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die<br />
Meinungsverschiedenheit; wird Vorsatz oder grobe<br />
Fahrlässigkeit festgestellt, hat der betreffende Frei-<br />
stellungsberechtigte die empfangenen Leistungen<br />
zurückzugewähren.<br />
2. Die Gesellschafter haften anteilig für die Freistellungs-<br />
§ 23<br />
verpflichtung der Gesellschaft bis zur Summe der emp-<br />
fangenen Auszahlungen. Die vorstehende persönliche<br />
Haftung der Gesellschafter besteht nur gegenüber der<br />
Gesellschaft, nicht aber gegenüber Dritten und erlischt<br />
mit Eintragung der Vollbeendigung der Gesellschaft im<br />
Handelsregister.<br />
Schlussbestimmungen<br />
1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Ände-<br />
rungen und Ergänzungen dieses Vertrages können nur<br />
durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss<br />
erfolgen.<br />
2. Die Anleger sind verpflichtet, der Gesellschaft sämtliche<br />
Änderungen bzgl. Ihrer Bestandsdaten (Name, Wohn-<br />
sitz, Anschrift, Bankverbindungen, Finanzamt, Steuer-<br />
nummer) unverzüglich mitzuteilen. Mitteilungen an die<br />
Anleger erfolgen mit einfachem Brief an die letzte der<br />
Gesellschaft bekannt gegebene Adresse. Sie gelten drei<br />
Werktage nach Absendung als zugegangen.<br />
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages un-<br />
wirksam oder undurchführbar sein, wird hierdurch die<br />
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.<br />
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren<br />
Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem<br />
wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen oder undurch-<br />
führbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.<br />
4. Die Kosten dieses Vertrages und der daraus fol-<br />
genden notwendigen Registereintragungen trägt die<br />
Gesellschaft.<br />
5. Gerichtsstand ist Nürnberg.<br />
Nürnberg, den 12. August 2008<br />
gez. Robert Schmidt als Geschäftsführer der<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Management GmbH<br />
gez. Marei Küchler als Geschäftsführerin der<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs GmbH<br />
gez. Jörg Bähren als Geschäftsführer der<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH<br />
97<br />
Wichtige Verträge
98<br />
15.2<br />
Treuhand -und<br />
Verwaltungsvertrag<br />
für die treuhänderische Beteiligung an der<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG<br />
zwischen<br />
1.<br />
der <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH, Breslauer Str. 396,<br />
90471 Nürnberg<br />
(nachstehend „Treuhänderin“ genannt)<br />
und<br />
2.<br />
dem der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH &<br />
Co. KG über die Treuhänderin beitretenden Treu-<br />
geber<br />
(nachstehend „Treugeber“ genannt)<br />
*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3.17, Seite 9<br />
unter Beitritt der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1<br />
GmbH & Co. KG<br />
(nachstehend „Fondsgesellschaft“ genannt)<br />
Vorbemerkung<br />
Die Treuhänderin hat sich als Treuhandkommanditistin an<br />
der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG beteiligt.<br />
Gegenstand der Fondsgesellschaft ist der Erwerb, das<br />
Halten und das Verwalten von unmittelbaren oder mittel-<br />
baren Beteiligungen an Immobilienprojektentwicklungs-<br />
gesellschaften in China.<br />
Gem. § 4 Ziffern 2 und 3 des Gesellschaftsvertrages der<br />
Fondsgesellschaft ist die Treuhänderin mit einer eigenen<br />
Einlage von EUR 2.500 an der Fondsgesellschaft beteiligt,<br />
welche sie um bis zu EUR 34.995.000 (sowie ggf. um<br />
weitere EUR 15.000.000 gem. § 4 Ziffer 3 Satz 2 des<br />
Gesellschaftsvertrages) erhöhen kann. Die Treuhänderin<br />
wird die erhöhte Einlage treuhänderisch im Rahmen einer<br />
Vollrechts-, ggf. Verwaltungstreuhand für Treugeber hal-<br />
ten. Dies vorausgeschickt, übernimmt die Treuhänderin<br />
nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen den
treuhänderischen Erwerb und die treuhänderische Verwal-<br />
tung von Beteiligungen an der Fondsgesellschaft für den<br />
jeweiligen Treugeber.<br />
§ 1<br />
Abschluss des Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages<br />
Dieser Treuhandvertrag wird durch Unterzeichnung der<br />
Beitrittserklärung durch den jeweiligen Treugeber und die<br />
Annahme dieser Beitrittserklärung durch die Treuhänderin<br />
geschlossen. Für die Wirksamkeit der Annahme genügt<br />
die Gegenzeichnung oder Faksimilierung der Beitrittser-<br />
klärung durch die Treuhänderin. Die Treuhänderin wird<br />
den jeweiligen Treugeber von der Annahme seiner Bei-<br />
trittserklärung durch Übersendung einer Kopie der von<br />
der Treuhänderin gegengezeichneten oder faksimilierten<br />
Beitrittserklärung des Treugebers informieren.<br />
§ 2<br />
Gegenstand des Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages<br />
1. Die Treuhänderin ist verpflichtet, im eigenen Na-<br />
men, im Innenverhältnis jedoch im Auftrag und für<br />
Rechnung des Treugebers, nach Maßgabe dieses<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrages, des Gesell-<br />
schaftsvertrages und der Beitrittserklärung des<br />
Treugebers eine Kommanditbeteiligung an der Fonds-<br />
gesellschaft in Höhe des in der Beitrittserklärung an-<br />
gegebenen Zeichnungsbetrages nach dessen Zahlung<br />
durch den Treugeber an die Treuhänderin nach Maß-<br />
gabe der nachfolgenden Regelungen zu erwerben, zu<br />
halten und zu verwalten.<br />
2. Im Außenverhältnis hält die Treuhänderin ihre Kom-<br />
manditbeteiligung an der Gesellschaft als einheitlichen<br />
Gesellschaftsanteil. Im Innenverhältnis handelt die<br />
Treuhänderin jedoch ausschließlich im Auftrag und für<br />
Rechnung der Treugeber. Die Stellung des Treugebers<br />
entspricht daher wirtschaftlich der eines unmittelbar<br />
an der Gesellschaft beteiligten Kommanditisten.<br />
3. Das Rechtsverhältnis zwischen der Treuhänderin<br />
und dem Treugeber sowie zwischen den Treugebern<br />
untereinander wird geregelt durch die Vorschriften<br />
dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages sowie<br />
durch die entsprechend anwendbaren Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrages, und zwar auch in den Fäl-<br />
len, in denen ein besonderer Verweis auf die Rechte<br />
und Pflichten aus dem Gesellschaftsvertrag in diesem<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag nicht ausdrücklich<br />
erfolgt. Der Gesellschaftsvertrag ist dem Treugeber<br />
bei Abschluss dieses Treuhandvertrages ausgehän-<br />
digt und von ihm zur Kenntnis genommen worden.<br />
Der Gesellschaftsvertrag ist Bestandteil dieses Ver-<br />
trages.<br />
4. Der Treugeber ist verpflichtet, den in seiner Beitritts-<br />
erklärung genannten Zeichnungsbetrag zzgl. Agio<br />
an die Treuhänderin auf das in der Beitrittserklärung<br />
genannte und von der Treuhänderin eingerichtete<br />
Treuhandkonto zu zahlen.<br />
5. Die Treuhänderin ist verpflichtet, die auf das Treu-<br />
§ 3<br />
handkonto eingezahlten Beträge ausschließlich zur<br />
Leistung der im Hinblick auf die Beitrittserklärung des<br />
Treugebers übernommenen Pflichteinlage zzgl. Agio zu<br />
verwenden.<br />
Weisungsrecht<br />
1. Der Treugeber ist berechtigt, der Treuhänderin Wei-<br />
sungen hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechtes<br />
bei der Fassung von Beschlüssen für die Fondsgesell-<br />
schaft zu erteilen. Die Treuhänderin ist verpflichtet, di-<br />
ese Weisungen zu berücksichtigen und ihr Stimmrecht<br />
entsprechend auszuüben.<br />
2. Die Treuhänderin ist verpflichtet, vor jeder ordentlichen<br />
Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft die<br />
Weisungen des Treugebers einzuholen. Soweit die<br />
Treuhänderin trotz Nachfrage keine Weisungen des<br />
Treugebers erhält, wird die Treuhänderin ihr Stimm-<br />
recht entsprechend dem mitgeteilten Abstimmungs-<br />
vorschlag, im Übrigen nach pflichtgemäßem Ermessen<br />
ausüben.<br />
99<br />
Wichtige Verträge
100<br />
Wichtige Verträge<br />
3. Der Treugeber erteilt der Treuhänderin hiermit Voll-<br />
macht zur Ausübung des Stimmrechts auf der Ge-<br />
sellschafterversammlung unter Berücksichtigung<br />
vorstehender Ziffern 1. und 2.<br />
4. Eine Handlung der Treuhänderin, für die eine Zustim-<br />
§ 4<br />
mung des Treugebers erforderlich ist, darf von der<br />
Treuhänderin in Fällen unabweisbarer Dringlichkeit<br />
ohne eine solche Zustimmung vorgenommen werden,<br />
wenn dies nach ihrem eigenen pflichtgemäßen Ermes-<br />
sen für die Gesellschaft erforderlich ist. Sie hat über<br />
ein solches selbstständiges Handeln dem Treugeber<br />
unverzüglich zu berichten.<br />
Herausgabepflicht<br />
Die Treuhänderin ist auf entsprechendes Verlangen des<br />
Treugebers verpflichtet, die von ihr für den Treugeber ge-<br />
haltene Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
auf den Treugeber zu übertragen. Die Kosten der Übertra-<br />
gung trägt der Treugeber.<br />
§5<br />
Pflichten des Treugebers<br />
Der Treugeber ist verpflichtet, die Treuhänderin von allen<br />
Verbindlichkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang<br />
mit der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung an der<br />
Gesellschaft freizuhalten bzw., soweit die Treuhänderin<br />
bereits geleistet hat, dieser den Gegenwert der Leistungen<br />
auf erste Anforderung zu erstatten.<br />
§6<br />
Übertragung von Beteiligungen<br />
Für die Übertragung von Beteiligungen an der Fondsge-<br />
sellschaft durch den Treugeber gilt § 20 des Gesellschafts-<br />
vertrages der Fondsgesellschaft entsprechend. Dies gilt<br />
sinngemäß für die Übertragung von Rechten, welche dem<br />
Treugeber aus diesem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
gegenüber der Treuhänderin zustehen.<br />
§7<br />
Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />
1. Dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf<br />
unbestimmte Zeit geschlossen. Er sowie das Treuhand-<br />
verhältnis enden in jedem Fall mit der Vollbeendigung<br />
der Fondsgesellschaft.<br />
2. Unbeschadet der Ziffer 1 endet die Vollrechtstreuhand<br />
mit der Übertragung der treuhänderisch gehaltenen<br />
Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft von<br />
der Treuhänderin auf den Treugeber. Das Treuhandver-<br />
hältnis setzt sich in diesem Fall als Verwaltungstreu-<br />
hand fort.<br />
3. Eine ordentliche Kündigung dieses Treuhand- und<br />
§8<br />
Verwaltungsvertrages durch die Treuhänderin ist nicht<br />
zulässig. Davon unberührt bleibt das Recht zur Kündi-<br />
gung aus wichtigem Grund.<br />
Vergütung der Treuhänderin<br />
1. Die Treuhänderin erhält für ihre Tätigkeit von der<br />
Fondsgesellschaft eine Vergütung in Höhe von 0,5%<br />
p.a. bezogen auf das zum 31. Dezember eines jeden<br />
Jahres treuhänderisch gehaltene oder im Wege der<br />
Verwaltungstreuhand verwaltete Kommanditkapital<br />
zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Jahr<br />
2008 beträgt die Vergütung 25% des vorgenannten<br />
Betrages.<br />
2. Aufwendungen, welche die Treuhänderin für Rech-<br />
nung der Fondsgesellschaft außerhalb der Treuhand-<br />
und Verwaltungstätigkeit hat, kann sie dieser in<br />
Rechnung stellen. Die Fondsgesellschaft ersetzt der<br />
Treuhänderin die Kosten, insbesondere Notar- und<br />
Handelsregistergebühren, die durch die Eintragung der<br />
Treuhänderin als Kommanditistin der Gesellschaft und<br />
durch die Erhöhung ihrer Einlage entstehen, sowie die<br />
ggf. anfallenden Kosten für die Eintragung der Treuge-<br />
ber als Direktkommanditisten.
§9<br />
Haftung der Treuhänderin<br />
1. Grundlage der treuhänderischen Beteiligung des An-<br />
legers sind ausschließlich die im <strong>Emissionsprospekt</strong><br />
der Fondsgesellschaft enthaltenen Informationen. Die<br />
Treuhänderin hat den <strong>Emissionsprospekt</strong> und die darin<br />
enthaltenen Angaben keiner eigenen Überprüfung<br />
unterzogen. Sie haftet daher auch nicht für den Inhalt<br />
des <strong>Emissionsprospekt</strong>es und für die Angaben zur<br />
Wirtschaftlichkeit und zu den steuerlichen Folgen der<br />
Beteiligung.<br />
2. Die Treuhänderin ist verpflichtet, die sich aus diesem<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag ergebenden Rech-<br />
te und Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Kaufmanns wahrzunehmen.<br />
3. Die Treuhänderin und die Personen, die sie vertreten,<br />
haften auch für ein vor dem Abschluss des Treuhand-<br />
vertrages liegendes Verhalten nur, soweit ihnen Vor-<br />
satz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle<br />
der Haftung, ausgenommen vorsätzliches Verschul-<br />
den, haftet die Treuhänderin nur für den typischen und<br />
vorhersehbaren Schaden. In jedem Fall ist der Umfang<br />
der Haftung auf die jeweilige Höhe des vom Anleger<br />
gezeichneten Zeichnungsbetrages begrenzt.<br />
4. Ein etwaiger Ersatzanspruch gegen die Treuhänderin<br />
verjährt nach 12 Monaten ab Kenntnisnahme; soweit<br />
kraft Gesetz kürzere Verjährungsfristen gelten, sind<br />
diese anwendbar. Diese Verjährungsfrist beginnt<br />
für alle Ersatzansprüche gegen die Treuhänderin<br />
grundsätzlich mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme<br />
der tatsächlichen Umstände, die eine Haftung der<br />
Treuhänderin begründen. Spätestens mit dem dritten<br />
Tag nach der Absendung des jeweiligen Geschäfts-<br />
berichtes und/oder des Berichtes der Treuhänderin<br />
an die Treugeber beginnt die Verjährungsfrist für<br />
Ansprüche, die während des Geschäftsjahres der<br />
Kommanditgesellschaft entstanden sind, auf die sich<br />
der Geschäftsbericht und/oder der Bericht der Treu-<br />
händerin an die Treugeber bezieht. § 103 BGB findet<br />
keine Anwendung.<br />
5. Die Ausführung von Weisungen des Treugebers gem. §<br />
§10<br />
3 dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages stellt die<br />
Treuhänderin im Verhältnis zum Treugeber von jeder<br />
Verantwortlichkeit frei, soweit dem nicht zwingende<br />
gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />
Schlussbestimmungen<br />
1. Schriftliche Mitteilungen der Treuhänderin an die<br />
zuletzt bekannt gegebene Anschrift des Treugebers<br />
gelten nach dem gewöhnlichen Postlauf (3 Werktage)<br />
als dem Treugeber zugegangen.<br />
2. Die Treuhänderin weist darauf hin, dass die persön-<br />
lichen Daten im Rahmen dieses Treuhand- und Ver-<br />
waltungsvertrages elektronisch gespeichert werden<br />
und dass die in die Platzierung des Eigenkapitals<br />
eingeschalteten Personen über die Verhältnisse der<br />
Gesellschaft zu Vertriebszwecken informiert werden.<br />
Der Treugeber ist verpflichtet, sämtliche Änderungen<br />
bzgl. seiner Bestandsdaten (Name, Wohnsitz, An-<br />
schrift, Bankverbindungen, Finanzamt, Steuernummer)<br />
unverzüglich der Treuhänderin schriftlich mitzuteilen.<br />
3. Soweit in diesem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
nicht anders bestimmt, gelten die Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrages in seiner jeweils gültigen<br />
Fassung für das Treuhandverhältnis sinngemäß. Die<br />
Beitrittserklärung des Treugebers sowie der Gesell-<br />
schaftsvertrag sind integrale Bestandteile des Treu-<br />
hand- und Verwaltungsvertrages.<br />
4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen wor-<br />
den. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages<br />
einschließlich dieser Bestimmungen bedürfen der<br />
Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das<br />
Schriftformerfordernis.<br />
5. Sollte eine Bestimmung dieses Treuhand- und Ver-<br />
waltungsvertrages ganz oder teilweise unwirksam<br />
oder nicht durchsetzbar sein oder werden, werden die<br />
Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen<br />
Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.<br />
Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung<br />
101<br />
Wichtige Verträge
102<br />
Wichtige Verträge<br />
ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare<br />
Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem von den Par-<br />
teien mit der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren<br />
Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am<br />
nächsten kommt. Dies gilt auch für ergänzungsbedürf-<br />
tige Lücken in diesem Vertrag.<br />
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten<br />
aus oder im Zusammenhang mit diesem Treuhandver-<br />
trag ist der Sitz der Treuhänderin.<br />
Nürnberg, den 12.08.2008<br />
gez. Jörg Bähren als Geschäftsführer der<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH<br />
gez. Marei Küchler als Geschäftsführerin der<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs GmbH als Vertreter der<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG
103<br />
Wichtige Verträge
104<br />
16.<br />
Besondere Angaben<br />
gemäß Vermögens-<br />
anlagen-Verkaufs-<br />
prospektverordnung<br />
Folgende Informationen gemäß der Vermögensanlagen-<br />
Verkaufsprospektverordnung wurden im Prospekt nicht<br />
erwähnt, da sie nach der Rechtsnatur des vorliegenden<br />
Beteiligungsangebotes nicht möglich sind bzw. im kon-<br />
kreten Fall nicht zutreffen:<br />
§ 2 Abs. 1 Satz 5<br />
Es liegt nur ein Prospekt in deutscher Fassung vor.<br />
§ 3 Halbsatz 1<br />
Die Verantwortung für den Inhalt des Verkaufsprospektes<br />
*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3.17, Seite 9<br />
wird von juristischen Personen übernommen.<br />
§ 4 Satz 1 Nr. 8<br />
Das Angebot der Vermögensanlagen erfolgt in Deutsch-<br />
land und Österreich. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des<br />
Prospekts sind die einzelnen Teilbeträge für das Angebot<br />
in beiden Ländern nicht bekannt.<br />
§ 5 Nr. 6, § 10 Abs. 2 Satz 1 und Satz 3<br />
Die Emittentin ist kein Konzernunternehmen.<br />
§ 6 Satz 1 Nr. 1<br />
Ausstehende Einlagen auf das Kapital sind zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung nicht vorhanden.<br />
§ 6 Satz 1 Nr. 2<br />
Bisher wurden keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen<br />
von der Emittentin emittiert.
§ 6 Satz 2<br />
Die Emittentin ist eine Kommanditgesellschaft.<br />
§ 6 Satz 3<br />
Umtausch- oder Bezugsrechte sind nicht vorgesehen.<br />
§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1<br />
Keiner der Gründungsgesellschafter ist eine natürliche<br />
Person.<br />
§ 7 Abs. 1 Satz 2<br />
Die Emittentin ist vor weniger als fünf Jahren gegründet<br />
worden.<br />
§ 8 Abs. 1 Nr. 2<br />
Abhängigkeiten der Emittentin von Patenten, Lizenzen,<br />
Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren bestehen<br />
nicht.<br />
§ 8 Abs. 1 Nr. 3<br />
Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen<br />
Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Emittentin haben<br />
können, sind nicht anhängig.<br />
§ 8 Abs. 1 Nr. 4<br />
Laufende Investitionen liegen nicht vor.<br />
§ 8 Abs. 2<br />
Die Tätigkeit der Emittentin wurde nicht durch außerge-<br />
wöhnliche Ereignisse beeinflusst.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 4<br />
Rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen der Verwen-<br />
dungsmöglichkeiten der Anlageobjekte, insbesondere im<br />
Hinblick auf das Anlageziel, bestehen nicht.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 6<br />
Verträge über die Anschaffung oder Herstellung des An-<br />
lageobjektes oder wesentlichen Teilen davon wurden von<br />
der Emittentin nicht geschlossen.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 7<br />
Nach Kenntnis der Anbieterin existieren keine Bewer-<br />
tungsgutachten.<br />
§§ 10, 11, 13<br />
Die Emittentin wurde vor weniger als 18 Monaten gegrün-<br />
det und hat noch keinen Jahresabschluss im Sinne des<br />
§ 10 Abs. 1 Nr. 1 erstellt.<br />
§ 12 Abs. 1 und 2<br />
Aufsichtsgremien oder ein Beirat sind bei der Emittentin<br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht vorhanden<br />
und auch nicht vorgesehen.<br />
§ 12 Abs. 4<br />
Neben der Prospektverantwortlichen und der Emittentin<br />
gibt es keine Personen bzw. Gesellschaften, die die Her-<br />
ausgabe oder den Inhalt des Prospektes oder die Abgabe<br />
oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage we-<br />
sentlich beeinflusst haben.<br />
§ 14<br />
Für das Angebot der Vermögensanlage, deren Verzinsung<br />
oder Rückzahlung bzw. Entnahmen wird weder von einer<br />
juristischen Person oder Gesellschaft eine Gewährleistung<br />
übernommen.<br />
105<br />
Besondere Angaben gemäß Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung
106<br />
17.<br />
Verbraucher-<br />
informationen zum<br />
Fernabsatz<br />
Sofern der Beitritt des Anlegers (Verbrauchers) nicht<br />
unmittelbar über den Anlageberater erfolgt, sondern auf<br />
dem Wege des Fernabsatzes durch sog. Fernkommunika-<br />
tionsmittel (Brief, Telefon, Fax, elektronische Medien wie<br />
E-Mail oder Internet), sind nach § 312c BGB i. V. m. § 1<br />
BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) dem<br />
Anleger bestimmte Informationen zu erteilen.<br />
Bei telefonischen Kontakten gelten folgende Informations-<br />
pflichten:<br />
Der Unternehmer hat seine Identität sowie den geschäft-<br />
lichen Zweck des Telefonats zu Beginn des Gesprächs<br />
ungefragt vollständig offenzulegen. Alle Vertragsbestim-<br />
mungen sind dem Anleger vorzulegen. Das sind:<br />
*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3.17, Seite 9<br />
Gesellschaftsvertrag (Kapitel 15.1),<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
(Kapitel 15.2),<br />
Beitrittserklärung (dem Prospekt beiliegend),<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen (vorliegend<br />
entfallend).<br />
Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen nach der<br />
BGB-InfoV in Textform:<br />
1.<br />
Identität des Unternehmers und ladungsfähige<br />
Anschriften<br />
a) Beteiligungsgesellschaft/Emittentin<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG (Amts-<br />
gericht Nürnberg, HRA 14929), vertreten durch die<br />
geschäftsführende Kommanditistin, die <strong>SHEDLIN</strong> Ge-<br />
schäftsführungs GmbH (Amtsgericht Nürnberg, HRB<br />
23942), Geschäftsführerin: Marei Küchler, Breslauer<br />
Str. 396, 90471 Nürnberg
) Persönlich haftende Gesellschafterin<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Management GmbH (Amtsgericht Nürnberg,<br />
HRB 23903), vertreten durch den Geschäftsführer<br />
Robert Schmidt, Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg<br />
c) Anbieterin<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> (Amtsgericht Nürnberg, HRB<br />
23832), vertreten durch den Vorstand Robert Schmidt,<br />
Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg<br />
d) Treuhandgesellschaft<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH (Amtsgericht Nürnberg,<br />
HRB 23940), vertreten durch den Geschäftsführer Jörg<br />
Bähren, Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg<br />
e) Anlageberater/Vermittler<br />
2.<br />
Der Vertrieb der Anteile erfolgt durch die <strong>SHEDLIN</strong><br />
Capital <strong>AG</strong>, Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg, sowie<br />
weitere Untervermittler.<br />
Wesentliche Merkmale der Kapitalanlage<br />
Sämtliche wesentlichen Merkmale der Kapitalanlage<br />
ergeben sich aus dem Prospekt zum Beteiligungsangebot<br />
der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG (Aufstel-<br />
lungsdatum: 05.09.2008). Mit der Annahme der Beitritts-<br />
erklärung kommt eine vertragliche Beziehung zwischen<br />
dem Anleger und der <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH zustande;<br />
neben einer mittelbaren Beteiligung über obige Gesell-<br />
schaft kann der Anleger der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property<br />
1 GmbH & Co. KG auch unmittelbar als Kommanditist<br />
beitreten.<br />
3.<br />
Mindestlaufzeit der Beteiligung<br />
Die Gesellschaft hat keine Mindestlaufzeit. Anleger kön-<br />
nen das Gesellschaftsverhältnis mit einer Frist von 6 Mo-<br />
naten erstmals zum 31. Dezember 2013 kündigen.<br />
4.<br />
Angaben über einen Vorbehalt, eine in Quali-<br />
tät und Preis gleichwertige Kapitalanlage zu<br />
erbringen, und über einen Vorbehalt, verspro-<br />
chene Leistungen im Falle ihrer Nichtverfügbar-<br />
keit nicht zu erbringen<br />
Der Vertrag kommt mit der Annahme der Beitrittser-<br />
klärung durch die <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH zustande.<br />
Nach Annahme des Beitritts bestehen keine Leistungs-<br />
vorbehalte. Eine Alternativanlage entfällt. Anteile an der<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG können nur<br />
erworben werden, solange diese Gesellschaft noch nicht<br />
geschlossen ist.<br />
5.<br />
Angaben über den Gesamtpreis einschließlich<br />
aller Steuern, die der Unternehmer abführen<br />
muss, und sonstiger Preisbestandteile<br />
Die Mindestzeichnungssumme beträgt 15.000 Euro zzgl.<br />
5% Agio auf die Zeichnungssumme. Bezüglich der zu leis-<br />
tenden Steuern wird auf das Kapitel „Steuerliche Grundla-<br />
gen“ (Kapitel 14) verwiesen.<br />
6.<br />
Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer-<br />
und Versandkosten sowie ein Hinweis auf mög-<br />
liche weitere Steuern oder Kosten, die nicht<br />
über den Unternehmer abgeführt oder von ihm<br />
in Rechnung gestellt werden<br />
Der Anleger trägt als Kommanditist, sollte er sich unmit-<br />
telbar beteiligen, die anfallenden Kosten für eine notariell<br />
beglaubigte Handelsregistervollmacht sowie die Kosten<br />
der Registeranmeldung und der Eintragung in das Han-<br />
delsregister. Die Einkommensteuer fällt direkt bei dem<br />
einzelnen Anleger an. Zu den Einzelheiten wird auf das<br />
Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ (Kapitel 14) verwiesen.<br />
7.<br />
Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der<br />
Lieferung oder Erfüllung<br />
Die Einzahlungstermine und -raten ergeben sich aus der<br />
Beitrittserklärung. Die Einlage ist nach Annahme des Bei-<br />
tritts und Aufforderung entsprechend der Beitrittserklä-<br />
rung auf das angegebene Konto der Treuhandgesellschaft<br />
zu zahlen.<br />
107<br />
Verbraucherinformationen zum Fernabsatz
108<br />
Verbraucherinformationen zum Fernabsatz<br />
8.<br />
Angaben über das Bestehen oder Nichtbeste-<br />
hen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts<br />
sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Aus-<br />
übung, insbesondere Namen und Anschrift<br />
desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu<br />
erklären ist, die Rechtsfolgen des Widerrufs<br />
oder der Rückgabe, einschließlich Informati-<br />
onen über den Betrag, den der Verbraucher im<br />
Falle des Widerrufs oder der Rückgabe gemäß §<br />
357 Abs. 1 BGB für die erbrachte Dienstleistung<br />
zu zahlen hat<br />
Der Anleger kann seine Beitrittserklärung binnen 14 Tagen<br />
widerrufen. Die Einzelheiten des Widerrufs und seiner<br />
Rechtsfolgen ergeben sich aus der in der Beitrittserklärung<br />
abgedruckten Widerrufsbelehrung.<br />
9.<br />
Alle spezifischen, zusätzlichen Kosten, die der<br />
Verbraucher für die Benutzung des Fernkom-<br />
munikationsmittels zu tragen hat, wenn solche<br />
zusätzlichen Kosten durch den Unternehmer in<br />
Rechnung gestellt werden<br />
Derartige Kosten fallen nicht an.<br />
10.<br />
Eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur<br />
Verfügung gestellten Informationen, z.B. die<br />
Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbe-<br />
sondere hinsichtlich des Preises<br />
Eine Befristung der Gültigkeitsdauer der Informationen ist<br />
nicht vorgesehen. Anteile an der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Proper-<br />
ty 1 GmbH & Co. KG können jedoch nur erworben werden,<br />
solange die Gesellschaft nicht geschlossen ist.<br />
11.<br />
Die Hauptgeschäftstätigkeit des<br />
Unternehmers und die für seine Zulassung<br />
zuständige Aufsichtsbehörde<br />
a) Emittentin<br />
Für die <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG<br />
ergibt sich die Hauptgeschäftstätigkeit aus dem Unter-<br />
nehmensgegenstand in § 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
(Kapitel 15.1).<br />
b) Persönlich haftende Gesellschafterin<br />
Die <strong>SHEDLIN</strong> Management GmbH ist die Komplemen-<br />
tärin der Fondsgesellschaft. Ihre Aufgabe besteht in<br />
der Übernahme der persönlichen Haftung an Fondsge-<br />
sellschaften.<br />
c) Anbieterin und Vertriebsgesellschaft<br />
12.<br />
Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> ist die Anbieterin und über-<br />
nimmt den Kapitalvertrieb.<br />
Gegebenenfalls der Hinweis darauf, dass sich<br />
die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente<br />
bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale<br />
oder der durchzuführenden Vorgänge mit spe-<br />
ziellen Risiken behaftet sind oder deren Preise<br />
Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterlie-<br />
gen, auf die der Unter-nehmer keinen Einfluss<br />
hat, und dass in der Vergangenheit erwirt-<br />
schaftete Erträge kein Indikator für künftige<br />
Erträge sind<br />
Auf die Risiken der Beteiligung wird ausführlich im Pro-<br />
spekt (Kapitel 4) hingewiesen.<br />
13.<br />
Hinweis auf die vertraglichen Kündigungsbe-<br />
dingungen einschließlich etwaiger Vertrags-<br />
strafen<br />
Während der Laufzeit der Gesellschaft kann ein Anleger<br />
erstmals zum 31.12.2013 seine Beteiligung an der Gesell-<br />
schaft mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Hier-<br />
von ausgenommen bleibt die Kündigung aus wichtigem<br />
Grund. In diesem Fall ist die Kündigung an die <strong>SHEDLIN</strong><br />
Geschäftsführungs GmbH, Breslauer Str. 396, 90471<br />
Nürnberg, zu richten.
14.<br />
Hinweis auf die Mitgliedstaaten der Europä-<br />
ischen Union, deren Rechte der Unternehmer<br />
der Aufnahme von Beziehungen zum Verbrau-<br />
cher vor Abschluss des Fernabsatzvertrages<br />
zugrunde legt<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
15.<br />
Hinweis auf eine Vertragsklausel über das auf<br />
den Fernabsatzvertrag anwendbare Recht oder<br />
über das zuständige Gericht<br />
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />
16.<br />
Hinweis auf die Sprachen, in denen die Ver-<br />
tragsinformationen und die in dieser Vorschrift<br />
genannten Vorabinformationen mitgeteilt wer-<br />
den, sowie auf die Sprache, in der sich der<br />
Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des<br />
Verbrauchers die Kommunikation während der<br />
Laufzeit des Vertrages zu führen<br />
Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache.<br />
17.<br />
Hinweis auf einen möglichen Zugang des Ver-<br />
brauchers zu einem außergerichtlichen Be-<br />
schwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und<br />
ggf. die Voraussetzungen für diesen Zugang<br />
Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Beitritt zur<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG sind die<br />
Zivilgerichte zuständig.<br />
18.<br />
Hinweis auf das Bestehen eines Garantiefonds<br />
oder anderer Entschädigungsregelungen, die<br />
nicht unter die Richtlinie 94/19/EG des Europä-<br />
ischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai<br />
1994 über Einlagesicherungssysteme (ABl. EG<br />
Nr. L 135, S. 5) und unter die Richtlinie 97/9/EG<br />
des Europäischen Parlaments und des Rates vom<br />
3. März 1997 über Systeme für die Entschädigung<br />
der Anleger (ABl. EG Nr. L 84, S. 22) fallen<br />
Solche Garantiefonds und/oder andere Entschädigungsre-<br />
gelungen der vorstehenden Art sind bei dieser Anlageform<br />
nicht vorgesehen.<br />
109<br />
Verbraucherinformationen zum Fernabsatz
110<br />
18.<br />
Quellenverzeichnis<br />
Primärliteratur:<br />
China Statistical Yearbook 2007, NBS, CASS<br />
Großes China, kleines China, Wirtschaftswoche vom<br />
28.07.2008<br />
Herbert Hainer/Adidas-Chef, Interview, in: Wirtschaftswo-<br />
che vom 28.07.2008<br />
Pilny Karl, Tanz der Riesen, Indien und China prägen die<br />
Welt, Frankfurt/M. 2006<br />
Sieren Frank, Der China Code, Berlin 2005<br />
Tee oder Kaffe: Lateinamerika oder China,<br />
aus: procontra 02/08<br />
Weggel Oskar, Die Asiaten, München 1997<br />
*Erläuterungen zur IRR-Rendite siehe Kapitel 3.17, Seite 9<br />
Sekundärliteratur:<br />
„Wenn Mao das wüsste“, aus: http://www.focus.de/politik<br />
Ausländische Unternehmen in China,<br />
aus: http://www.german.china.org<br />
Außenhandel Chinas, aus: http://www.bfai.de<br />
Außenpolitik Chinas, Stefan Friedrich,<br />
aus: http://www.bpb.de<br />
Baron Stefan, Interview, Wirtschaftswoche<br />
Beijing drops out of top 10 „best city“ list,<br />
aus: http:// www.chinadaily.com.cn/english/doc/2006-<br />
01/03/content_508828.htm<br />
Bericht von Corinne Abele vom Mai 2008,<br />
aus: http://www.bfai.de<br />
Charakteristika des politischen Systems Chinas,<br />
aus: http://www.bpb.de
China erzielt im Außenhandel Rekord-Plus,<br />
aus:http://www.welt.de/wirtschaft<br />
China- EU-Verband will Handelsbeziehungen fördern,<br />
aus: http://www.china-botschaft.de<br />
China in der Weltwirtschaft, Doris Fischer,<br />
aus: http://www.bpb.de<br />
China setzt zum Überholen Deutschlands an,<br />
aus: http://www.spiegel.de/wirtschaft<br />
China: Drittgrößte Handelsmacht,<br />
aus: http://www.wto.org<br />
Chinas Partei will begrenzte politische Reformen zulassen,<br />
aus: http://welt.de<br />
Chinas sozialistische Marktwirtschaft, Doris Fischer,<br />
aus: http://www.bpb.de<br />
Chinas sozialistische Marktwirtschaft, Maass Harald, Der<br />
Unternehmer, Frankfurter Rundschau vom 03.12.04,<br />
aus: http:// www.bpb.de<br />
Chinas Wirtschaftswachstum bleibt stark,<br />
aus:http:// www.tagesspiegel.de/wirtschaft<br />
Corinne Abele, Bericht vom Mai 2008,<br />
aus: http://www.bfai.de<br />
Entwicklung des Außenhandels Chinas 2006,<br />
aus: http://www.bfai.de<br />
Entwicklung von Chinas Immobiliensektor 2006 und 2007,<br />
aus: China Economic Information Network (CEInet)<br />
Erfolgsrezepte für wirtschaftliches Wachstum,<br />
aus: http://www.presseportal.de<br />
Fakten und Zahlen zu China,<br />
aus: http:// www.china-botschaft.de<br />
Geschichte Chinas, aus: http://www.chinaproject.de<br />
Handelspartner in China, aus: http://www.bfai.de<br />
Infrastruktur China, aus:http://www.infrastruktur-china.<br />
de/Wirtschaftswachstum<br />
Investitionen in China,<br />
aus: http://www.german.china.org.ch<br />
Langsamere Wirtschaftsentwicklung in den USA ohne<br />
großen Einfluss auf Wirtschaftswachstum in China,<br />
aus: http:// www.bjrundschau.com/nachrichten<br />
Meinhard von Gerkan, Interview<br />
in: Hamburger Abendblatt vom 2./3.09.2008<br />
Offizielle Statistik der VR China, National Bureau of<br />
Statistic<br />
Öffnungspolitik Chinas, Stand März 2008,<br />
aus: http:// www.auswärtigesamt.de<br />
Rolle der kulturellen Tradition, aus: http://www.bpb.de<br />
Sonderwirtschaftszonen, aus: http://www.chin9.de<br />
Spekulationsgelder treiben Chinas Wirtschaft an,<br />
aus: http:// www.welt.de/wirtschaft<br />
Starkes Wirtschaftswachstum für China im Jahr 2008 pro-<br />
gnostiziert, aus: http://www.german.china.org.cn<br />
Statistische Daten zu China, aus: http://www.ipicture.de<br />
Universitäten in China, aus: http://www.daad.de<br />
Warum heißt China „Reich der Mitte“,<br />
aus: http://www.german.china.org.cn<br />
Weltökonom sieht dauerhaftes Wirtschaftswachstum für<br />
China als gesichert, aus:http://www.china2day.de<br />
Wirkliches und wahrhaftiges Wirtschaftswachstum in<br />
China, aus:http://www.china-embassy.ch<br />
Zeit online, Bericht vom 16.06.2006, aus: www.zeit.de<br />
111<br />
Quellenverzeichnis
112<br />
Notizen
Breslauer Straße 396<br />
90471 Nürnberg<br />
Tel.: +49 911 51 94 29-90<br />
Fax: +49 911 51 94 29-99<br />
www.shedlin.de<br />
info@shedlin.de
Prospektnachtrag<br />
<strong>SHEDLIN</strong><br />
Chinese Property 1<br />
Nachtrag Nr. 1 gem. § 11 Verkaufsprospektgesetz<br />
der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> vom 15.12.2008<br />
zum veröffentlichten Verkaufsprospekt vom<br />
05.09.2008 betreffend das öffentliche Angebot<br />
über den Erwerb von Kommanditanteilen an der<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG.<br />
Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> gibt folgende Veränderung gegenüber<br />
dem bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt<br />
vom 05.09.2008 bekannt:<br />
Der Verkaufsprospekt vom 05.09.2008 enthält an ver-<br />
schiedenen Stellen (u.a. auf den Seiten 57-59, 76-78) die<br />
Aussage, dass die geplante Gründung der ausländischen<br />
Tochtergesellschaften bzw. der Erwerb entsprechender<br />
Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften<br />
durch die Fondsgesellschaft noch im Jahr 2008 erfolgt. In<br />
diesem Zusammenhang wurde beschrieben, dass für Anleger,<br />
die der Fondsgesellschaft vor dem 01.01.2009 beitreten,<br />
Rückflüsse aus der Veräußerung der Beteiligungen an<br />
den ausländischen Tochtergesellschaften steuerfrei sind<br />
(u.a. S. 5, 78 des Verkaufsprospektes).<br />
Die Anbieterin geht inzwischen davon aus, dass die vorgesehene<br />
Gründung der ausländischen Tochtergesellschaften<br />
bzw. der Erwerb von entsprechenden Beteiligungen nicht<br />
mehr (vollständig) im Jahr 2008 erfolgen wird. In diesem<br />
Fall unterliegen evtl. Gewinne aus einer späteren Veräußerung<br />
der Beteiligungen von ab 2009 gegründeten<br />
bzw. erworbenen ausländischen Tochtergesellschaften<br />
der Abgeltungsteuer. Dies gilt auch für Anleger, die der<br />
Fondsgesellschaft im Jahr 2008 beigetreten sind für den<br />
Teil ihrer Einkünfte, der auf Beteiligungen entfällt, die ab<br />
dem Jahr 2009 gegründet bzw. erworben werden.<br />
Nürnberg, den 16.12.2008<br />
Robert G. Schmidt<br />
Vorstand der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong><br />
1/1<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG – Prospektnachtrag
Prospektnachtrag<br />
<strong>SHEDLIN</strong><br />
Chinese Property 1<br />
GmbH & Co. KG<br />
Nachtrag Nr. 2 gem. § 11 Verkaufsprospektgesetz<br />
der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> vom 30.10.2009<br />
zum veröffentlichten Verkaufsprospekt vom<br />
05.09.2008 betreffend das öffentliche Angebot<br />
über den Erwerb von Kommanditanteilen an der<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG<br />
Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> gibt folgende Veränderung gegenüber<br />
dem bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt<br />
vom 05.09.2008 in der Fassung des Nachtrags Nr. 1 vom<br />
15.12.2008 bekannt:<br />
Das Umfeld für Beteiligungen in China<br />
(Kapitel 6 im Verkaufsprospekt)<br />
Seite 26 und 27 des Prospektes –<br />
Binnenkonsum<br />
In den städtischen Gebieten Chinas stiegen die Anlageinvestitionen,<br />
die in früheren Jahren hauptsächlich hinter<br />
Chinas zweistelligen Wachstumsraten standen, in den<br />
ersten neun Monaten des Jahres 2009 um ein Drittel. Wo<br />
in der ersten Jahreshälfte vorwiegend Regierungsgelder<br />
investiert wurden, springen jetzt private Immobilienentwickler<br />
in die Lücke, beflügelt durch die Verfügbarkeit von<br />
Krediten und Vertrauen in die Wirtschaft. Chinas städtische<br />
Bevölkerung verfügt in den ersten neun Monaten<br />
des Jahres 2009 über ein 10,5% höheres Einkommen als<br />
im Vorjahr. Auch der Konsum stieg deutlich an. Bis September<br />
2009 stiegen die Einzelhandelsumsätze der letzten<br />
12 Monate um 15,5%.<br />
Quelle: www.tagesschau.de vom 30.10.2009<br />
Seite 28, Kapitel 6.4.4 „Bruttoinlandsprodukt“<br />
Trotz der weltweiten Krise ist die chinesische Wirtschaft<br />
im zweiten Quartal 2009 um fast 8% gewachsen. Das<br />
verdankt die Volksrepublik auch dem staatlichen Konjunkturprogramm,<br />
das große Infrastrukturprojekte ermöglicht<br />
und somit den Konsum ankurbelt. Erst kürzlich hatten<br />
der Internationale Währungsfonds und die Weltbank ihre<br />
Wachstumsprognosen für das Gesamtjahr 2009 auf über<br />
7% nach oben korrigiert - China selbst will 8% erreichen.<br />
Entwicklung des BIP von 2000 – 2009 (2009 Prognose) Quelle: WIIW 6.08.2009<br />
BIP<br />
Wachstum<br />
BIP pro Kopf<br />
in EUR<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
8% 7,5% 9,1% 10% 10,1% 10,4% 11,6% 13% 9% 7,9%<br />
946 1.038 1.212 1.126 1.094 1.400 1.600 1.900 2.200 k.A.<br />
1/7<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG – Prospektnachtrag
Seite 30, Kapitel 6.4.6 „Außenhandel“<br />
Auch China wurde im Jahr 2008 von der weltweiten<br />
Wirtschaftskrise erfasst. Im September 2009 gingen die<br />
chinesischen Exporte jedoch im Jahresvergleich nur noch<br />
um 15,2% zurück, der schwächste Rückgang seit einem<br />
Dreivierteljahr. Damit verzeichnet China im September<br />
2009 Ausfuhren im Wert von USD 116 Mrd. Ähnlich ist die<br />
Entwicklung bei den Importen, die um 3,5% schrumpften,<br />
auf USD 103 Mrd. So gering war der Rückgang seit dem<br />
Beginn der Krise im November vergangenen Jahres nicht<br />
mehr. Auch im Vergleich zum August 2009 sind die Zahlen<br />
ermutigend. Da fielen die Exporte im Vorjahresvergleich<br />
noch um 23% und die Importe um 17%. Bei der deutschen<br />
Handelskammer Shanghai registriert man eine<br />
positive Stimmung unter den über 1.000 Mitgliedern vor<br />
allem aus dem Mittelstand. Auch Großkonzerne geben<br />
sich zuversichtlich. „Insgesamt bin ich relativ zufrieden“,<br />
sagt etwa Siemens-China-Chef Richard Hausmann schon<br />
Ende Mai.<br />
Quelle: www.manager-magazin.de am 14.10.2009<br />
Mögliche Projekte in China<br />
(Kapitel 7 im Verkaufsprospekt)<br />
Das im Kapitel 7.3 dargestellte Projekt „Phoenix“ in Wuxi<br />
wurde im Februar 2009 ausgewählt und befindet sich in<br />
der Realisierung. Die Projektentwicklung verläuft über<br />
Plan. Die erste Projektentwicklungsphase wurde planmäßig<br />
im Juni 2009 abgeschlossen. Diese Phase bestand<br />
aus 279 Wohnungen, 1.807m² Einzelhandels-, 41.288m²<br />
Büro-, und 10.085m² Hotelfläche. Per September dieses<br />
Jahres wurden bereits 87% der Wohnungen, das sind 244<br />
Einheiten, 5% der Bürofläche, der gesamte Einzelhandelsbereich<br />
sowie das Hotel verkauft. 5 Wohnungen, das sind<br />
2%, sowie 8.209m² der Bürofläche sind reserviert. Daraus<br />
resultiert, dass nur noch 30 Wohnungen und 75% der<br />
Bürofläche zum Verkauf stehen. Der scheinbar niedrige<br />
Büroflächenverkauf ist im Plan und ist auf die Verkaufsaktivitäten<br />
zurückzuführen, die gemäß Werbestrategie erst<br />
im 3. Quartal lanciert wurden.<br />
Mit dem Bau der zweiten Phase, die 225 Wohnungen<br />
beinhaltet, wurde im März 2009 begonnen. Die Fertigstellung<br />
ist für 2011 geplant. Per September wurden<br />
bereits 128 Wohnungen für Kaufinteressenten reserviert.<br />
Dies entspricht einem Anteil von 58% der verfügbaren<br />
Wohnungen.<br />
Es wurde eine Bewertung für Referenzzwecke von DTZ,<br />
einem der weltgrößten Bewertungs- und Immobilienconsultants,<br />
des gesamten Projektes im Juni dieses Jahres<br />
durchgeführt. Diese Bewertung bestätigte eine Wertsteigerung<br />
von rund 58% gegenüber der ersten Bewertung,<br />
die zur Beginn des Projektes durchgeführte wurde. Diese<br />
Steigerung ergab sich durch einen schnelleren Absatz der<br />
Apartments und der Einzelhandel- und Hotelflächen sowie<br />
ein professionelles Projektmanagement.<br />
Der Fonds ist derzeit mit 1,4% am gesamten Projekt<br />
beteiligt. Basierend auf den aktuellen Prognosen ist der<br />
voraussichtliche Kapitalrückfluss an den Fonds mit 199%<br />
des vom Fonds eingesetzten Kapitals antizipiert. Mit dem<br />
Rückfluss aus dem Projekt an den Fonds ist nach der<br />
Beendigung des Wuxi-Projekts voraussichtlich Ende 2012<br />
zu rechnen.<br />
Aufgrund der Finanzkrise konnte die notwendige Kapi-<br />
taleinwerbung seitens der Anleger in Deutschland nur<br />
schleppend erfolgen. Die im Prospekt aufgeführten potentiellen<br />
Projekte konnten daher – bis auf das o.g. Projekt<br />
„Phoenix“ in Wuxi – nicht gesichert werden. Der Managementpartner<br />
Charlemagne Capital ist jedoch in der Lage,<br />
bei Bereitstellung von weiteren Mitteln zwischenzeitlich<br />
neu identifizierte Projekte für die Fondsgesellschaft zu<br />
sichern.<br />
Der chinesische Immobilienmarkt war weit weniger, teil-<br />
weise gar nicht, von den Auswirkungen der Finanzkrise<br />
betroffen. Die Chancen zur Identifikation und Realisierung<br />
weiterer Investitionsmöglichkeiten für die Fondsgesellschaft<br />
werden daher trotz der Verzögerung bei der Kapitaleinwerbung<br />
weiterhin als sehr positiv eingeschätzt.<br />
Investitions- und Finanzplan<br />
(Kapitel 10 im Verkaufsprospekt)<br />
In den Erläuterungen zum Investitions- und Finanzplan<br />
auf Seite 54 des Verkaufsprospektes sowie u. a. auf den<br />
Seiten 60, 65, 73, 107 und 108 wird die <strong>SHEDLIN</strong> Capital<br />
<strong>AG</strong> als Empfängerin der Vergütung für die Vermittlung<br />
des Eigenkapitals und des Agios bzw. als die Gesellschaft<br />
genannt, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage<br />
beauftragt ist. In die entsprechende Vertriebsvereinbarung<br />
ist mit Wirkung zum 01.12.2008 die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice<br />
GmbH, Nürnberg, unter Übernahme aller<br />
2/7<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG – Prospektnachtrag
vertraglichen Rechte und Pflichten der <strong>SHEDLIN</strong> Capital<br />
<strong>AG</strong> eingetreten.<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
(Kapitel 11 im Verkaufsprospekt)<br />
Im Folgenden wird der Jahresabschluss der Gesellschaft<br />
zum 31.12.2008 dargestellt:<br />
Bilanz der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2008<br />
AKTIVA PASSIVA<br />
A. Ausstehende Einlagen auf<br />
das gezeichnete Kapital<br />
1. Ausstehende Einlagen auf das<br />
gezeichnete Kapital<br />
31.12.08<br />
EUR<br />
12.06.08<br />
TEUR<br />
A. Eigenkapital<br />
31.12.2008<br />
EUR<br />
1.356.000,00 0 I. Kapitalanteil Kommanditisten 30.030,00 0<br />
a) davon eingefordert 1.356.000,00 0 II. Kapitalrücklage 1.676.231,64 0<br />
B. Anlagevermögen<br />
I. Finanzanlagen B. Rückstellungen<br />
12.06.08<br />
TEUR<br />
1.356.000,00 0 III. Bilanzergebnis 0,00 0<br />
1.706.261,64 0<br />
1. Beteiligungen 2,00 0 1. Sonstige Rückstellungen 2.450,00 0<br />
C. Umlaufvermögen<br />
I. Kassenbestand und Guthaben<br />
bei Kreditinstituten<br />
1.086.862,53 0<br />
C. Verbindlichkeiten<br />
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />
und Leistungen<br />
2. Verbindlichkeiten gegenüber<br />
Gesellschaftern<br />
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG VoM 12. JUNI BIS zUM 31. DEzEMBER 2008<br />
2.450,00 0<br />
725.437,22 0<br />
8.713,67 0<br />
3. Sonstige Verbindlichkeiten 2,00 0<br />
734.152,89 0<br />
2.442.864,53 0 2.442.864,53 0<br />
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen -860.803,98<br />
2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 365,62<br />
3. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit / Jahresfehlbetrag -860.438,36<br />
4. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 860.438,36<br />
5. Bilanzergebnis 0,00<br />
2008<br />
EUR<br />
3/7<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG – Prospektnachtrag
Anhang für das Geschäftsjahr vom 12.06.2008<br />
bis 31.12.2008<br />
I. Allgemeine Angaben<br />
Der Jahresabschluss der <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1<br />
GmbH & Co. KG, Nürnberg, für das Rumpf-Geschäftsjahr<br />
vom 12.06.2008 bis zum 31.12.2008 wurde nach den<br />
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung<br />
der Vorschriften für Personenhandelsgesellschaften<br />
im Sinne des § 264 a HGB sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />
Buchführung unter Berücksichtigung der<br />
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.<br />
Es handelt sich um eine kleine Gesellschaft im Sinne des<br />
§ 267 in Verbindung mit § 264 a HGB. Die Gewinn und<br />
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren<br />
erstellt.<br />
II. Bilanzierungs und Bewertungsgrundsätze<br />
Das Finanzanlagevermögen wird mit den Anschaffungskosten<br />
inkl. Anschaffungsnebenkosten angesetzt.<br />
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände<br />
sind zu Nennwerten angesetzt.<br />
Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und<br />
ungewisse Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des Betrages<br />
passiviert worden, der nach kaufmännischer Beurteilung<br />
notwendig ist.<br />
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag<br />
ausgewiesen<br />
III. Sonstige Angaben<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>SHEDLIN</strong><br />
Management GmbH mit Sitz in Nürnberg. Sie hat ein gezeichnetes<br />
Kapital in Höhe von EUR 25.000,00 und ist an<br />
der Gesellschaft ohne Einlage beteiligt.<br />
organe der Gesellschaft<br />
Zur Geschäftsführung ist die geschäftsführende Kommanditistin,<br />
die <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs GmbH, berechtigt<br />
und verpflichtet.<br />
Einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin waren bzw. sind:<br />
Herr Volkmar Heinz, München, (bis 30.05.2008)<br />
Frau Marei Küchler, Mittelhembach (bis 04.06.2009)<br />
Frau Susanne Rieger, Nürnberg (ab 17.03.2009)<br />
Frau Johanna Borus, Nürnberg (ab 04.06.2009)<br />
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des<br />
§ 181 BGB befreit.<br />
Nürnberg, den 25.08.2009<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs GmbH<br />
4/7<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG – Prospektnachtrag
Ein Lagebericht war nicht notwendig und wurde<br />
nicht erstellt. Auf eine Prüfung des Jahresabschlusses<br />
wurde verzichtet.<br />
Nach dem 31.12.2008 sind bei der Gesellschaft bis zur Auf-<br />
stellung dieses zweiten Nachtrags zum Verkaufsprospekt<br />
weitere EUR 2.346.925,00 Eigenkapital eingeworben worden,<br />
so dass das eingeworbene Eigenkapital der Gesellschaft<br />
(ohne Gründungsgesellschafter) zum 30.10.2009<br />
insgesamt EUR 4.908.625,00 beträgt.<br />
Mit einem Teil des bereits eingeworbenen Eigenkapitals<br />
wurden im Wege der Kapitalerhöhung weitere Anteile an<br />
der <strong>SHEDLIN</strong> CP 1 (IOM) 1 Ltd. erworben. Die <strong>SHEDLIN</strong><br />
CP 1 (IOM) 1 Ltd. hat mit den zur Verfügung gestellten<br />
Firma Funktion Handelsregister Kapital Vorstand/<br />
Geschäftsführung<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> Anbieterin und<br />
Prospektherausgeberin<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Chinese<br />
Property 1 GmbH &<br />
Co. KG<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Management<br />
GmbH<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs<br />
GmbH<br />
Emittentin und<br />
Fondsgesellschaft<br />
Persönlich haftende<br />
Gesellschafterin der<br />
Fondsgesellschaft<br />
Geschäftsführende<br />
Kommanditistin der<br />
Fondsgesellschaft<br />
Aureus Treuhand GmbH Treuhandkommanditistin<br />
der Fondsgesellschaft<br />
HTB Hanseatische Beratungsgesellschaft<br />
mbH<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Mittelverwendungskontrolleur<br />
Amtsgericht Nürnberg,<br />
HRB 23832 eingetragen<br />
am 30.10.2007<br />
Amtsgericht Nürnberg,<br />
HRA 14775, eingetragen<br />
am 09.01.2008<br />
Amtsgericht Nürnberg,<br />
HRB 23903, eingetragen<br />
am 05.12.2007<br />
Amtsgericht Nürnberg,<br />
HRB 23942, eingetragen<br />
am 20.12.2007<br />
Amtsgericht Nürnberg,<br />
HRB 23940, eingetragen<br />
am 20.12.2007<br />
Amtsgericht Bremen<br />
HRB 17888, eingetragen<br />
am 17.02.1998<br />
Mitteln Investitionen in das Wuxi-Projekt (s.o.) finanziert.<br />
Bei dem Projekt besteht die Möglichkeit, den Anteil der<br />
Fondsgesellschaft bzw. ihrer Tochtergesellschaft <strong>SHEDLIN</strong><br />
CP 1 (IOM) 1 Ltd. auf bis zu USD 5 Mio. zu erhöhen.<br />
Vertragspartner und Verflechtungen<br />
(Kapitel 13 im Verkaufsprospekt)<br />
Bei der Fondsgesellschaft und ihren wesentlichen Vertragspartnern<br />
haben sich zwischenzeitlich verschiedene<br />
gesellschaftsrechtliche Veränderungen ergeben. Die<br />
Übersicht der wesentlichen Vertragspartner auf Seite 73<br />
des Verkaufsprospektes wird daher durch die folgende<br />
ersetzt:<br />
Grundkapital<br />
EUR 98.500<br />
Kommanditkapital<br />
EUR 4.913.625; das<br />
Komanditkapital<br />
soll im Rahmen der<br />
Emission auf bis zu<br />
EUR 35 Mio. erhöht<br />
werden<br />
Stammkapital<br />
EUR 25.000<br />
Stammkapital<br />
EUR 25.000<br />
Stammkapital<br />
EUR 25.000<br />
Stammkapital<br />
EUR 60.000<br />
Robert Schmidt (CEO)<br />
Ludwig Müller (CFO)<br />
Johanna Borus (CIO)<br />
Dr. Gerald Schüssel<br />
(COO)<br />
Davut Deletioglu (CSO)<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs<br />
GmbH, vertreten<br />
durch ihre alleinvertretungsberechtigten<br />
Geschäftsführerinnen<br />
Johanna Borus und<br />
Susanne Rieger<br />
Robert Schmidt<br />
Dr. Gerald Schüssel<br />
Johanna Borus<br />
Susanne Rieger<br />
Jörg Bähren<br />
Kathlen Schneider<br />
Ditmar Hermsdorf<br />
Wolfgang Küster<br />
Thomas Milkoreit<br />
Gesellschafter mit mind.<br />
25% Beteiligung<br />
wealthshare Holding GmbH<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong><br />
<strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong><br />
<strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong><br />
Wolfgang Küster<br />
Thomas Milkoreit<br />
5/7<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG – Prospektnachtrag
Abweichend zu den bisherigen Angaben im Verkaufspro-<br />
spekt wird die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> durch ihre Vorstands-<br />
mitglieder Robert Schmidt (Vorstandsvorsitzender), Davut<br />
Deletioglu (Vertrieb), Johanna Borus (Investitionen), Dr.<br />
Gerald Schüssel (Organisation) und Ludwig Müller (Finanzen)<br />
vertreten.<br />
Bei der <strong>SHEDLIN</strong> Management GmbH wurde Herr Dr. Ger-<br />
ald Schüssel zum weiteren Geschäftsführer bestellt.<br />
Als Geschäftsführerinnen der <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs<br />
GmbH wurden Frau Susanne Rieger und Frau Johanna Borus<br />
bestellt. Frau Marei Küchler ist nicht mehr Geschäftsführerin<br />
der Gesellschaft.<br />
Die <strong>SHEDLIN</strong> Treuhand GmbH wurde umfirmiert in Aureus<br />
Treuhand GmbH. Zur weiteren Geschäftsführerin wurde<br />
Frau Kathlen Schneider bestellt.<br />
Die Ausführungen zu den Verflechtungen auf den Seiten<br />
72/73 werden durch die folgenden Ausführungen ersetzt:<br />
Bei der <strong>SHEDLIN</strong> Management GmbH, der <strong>SHEDLIN</strong> Ge-<br />
schäftsführungs GmbH, der Aureus Treuhand GmbH und<br />
der <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice GmbH besteht Gesellschafteridentität.<br />
Alleinige Gesellschafterin ist die <strong>SHEDLIN</strong><br />
Capital <strong>AG</strong>.<br />
Der Geschäftsführer der Komplementärin, Herr Robert<br />
Schmidt, ist zugleich Geschäftsführer der <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice<br />
GmbH, die mit dem Vertrieb der angebotenen<br />
Vermögensanlage betraut ist. Darüber hinaus sind<br />
die Mitglieder der Geschäftsführung der Komplementärin<br />
und der geschäftsführenden Kommanditistin nicht für<br />
Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen<br />
Vermögensanlage betraut sind, die im Zusammenhang mit<br />
der Herstellung der Anlageobjekte nicht nur geringfügige<br />
Lieferungen und Leistungen erbringen oder die der Emittentin<br />
Fremdkapital geben.<br />
Die Geschäftsführer der Komplementärin <strong>SHEDLIN</strong> Ma-<br />
nagement GmbH, Herr Robert Schmidt und Herr Dr. Ger-<br />
ald Schüssel, sind zugleich Mitglieder des Vorstands der<br />
Anbieterin <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong>. Die Geschäftsführerin der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs<br />
GmbH, Frau Johanna Borus, ist zugleich Mitglied<br />
des Vorstands der Anbieterin <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong>.<br />
Der Geschäftsführer der mit dem Vertrieb beauftragten<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice GmbH, Herr Davut Deletioglu,<br />
ist zugleich Vorstand der Anbieterin <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong>.<br />
Außer den dargestellten Sachverhalten sind keine weiteren<br />
personellen Verflechtungen gegeben.<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
(Kapitel 14 im Verkaufsprospekt)<br />
Das bisherige Kapitel 14.15 „Erbschaft- und Schenkungsteuer“<br />
auf den Seiten 81/82 des Prospektes wird durch<br />
das nachfolgende Kapitel ersetzt:<br />
14.15. Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Der Bundestag hat am 27.11.2008 das Gesetz zur Reform<br />
des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts beschlossen.<br />
Nach Zustimmung des Bundesrates am 05.12.2008 und<br />
Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt<br />
am 31.12.2008 ist es zum 01.01.2009 in Kraft getreten.<br />
Bei Erbfällen, die im Zeitraum vom 01.01.2007 bis zum<br />
31.12.2008 eingetreten sind, besteht jedoch auf Antrag<br />
ein Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht.<br />
Die neue gesetzliche Regelung sieht vor, dass alle Ver-<br />
mögensgegenstände am Verkehrswert ausgerichtet be-<br />
wertet werden sollen. Die Bewertungsgrundsätze wurden<br />
hierfür im Bewertungsgesetz geregelt. Aus den neuen<br />
Bewertungsvorschriften resultiert i.d.R. eine Erhöhung<br />
der Wertansätze für Grundvermögen und für Anteile an<br />
Kapitalgesellschaften. Im Gegenzug hierzu wurden zwar<br />
die persönlichen Freibeträge erhöht, gleichzeitig erfolgte<br />
jedoch auch eine Anhebung der Steuersätze in den Steuerklassen<br />
II und III. Die Steuersätze der Steuerklasse I, die<br />
z.B. für Ehegatten und Kinder gilt, blieben unverändert.<br />
Da es sich bei der Fondsgesellschaft um eine vermögens-<br />
verwaltend tätige Personengesellschaft handelt, ist der<br />
schenkung- oder erbschaftsteuerliche Wert eines Anteils<br />
an der Fondsgesellschaft in der gleichen Weise zu ermitteln,<br />
als wenn der Anleger Anteile an den Tochter(kapital)gesellschaften<br />
der Fondsgesellschaft (z.B. an der <strong>SHEDLIN</strong><br />
CP 1 (IOM) 1 Ltd. in seinem Privatvermögen halten würde.<br />
Die für Betriebsvermögen geltenden Verschonungsregelungen<br />
kommen nicht zur Anwendung.<br />
Der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die nicht<br />
an der Börse notiert sind, ist aus Verkäufen innerhalb des<br />
letzten Jahres vor dem Besteuerungszeitpunkt abzuleiten.<br />
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Hierbei werden nur solche Verkäufe berücksichtigt, die<br />
im gewöhnlichen Geschäftsverkehr wie unter fremden<br />
Dritten erfolgt sind. Haben in dem entsprechenden Zeitraum<br />
keine relevanten Verkäufe stattgefunden, wird der<br />
Wert der Kapitalgesellschaft mit Hilfe des vereinfachten<br />
Ertragswertverfahrens ermittelt, sofern kein anderes branchentypisch<br />
anerkanntes Bewertungsverfahren existiert<br />
und das Verfahren nicht zu offensichtlich unzutreffenden<br />
Ergebnissen führt.<br />
Bei den konzeptionell vorgesehenen Tochtergesellschaften<br />
der Fondsgesellschaft handelt es sich um ausländische<br />
Kapitalgesellschaften. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung<br />
des EuGH dürften die genannten Bewertungsmethoden<br />
für inländische Kapitalgesellschaften jedoch auch<br />
bei der Ermittlung des gemeinen Wertes ausländischer<br />
Kapitalgesellschaften anzuwenden sein.<br />
Nürnberg, den 30.10.2009<br />
Johanna Borus<br />
Vorstand der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong><br />
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Prospektnachtrag Nr. 3<br />
<strong>SHEDLIN</strong><br />
Chinese Property 1<br />
GmbH & Co. KG<br />
Nachtrag Nr. 3 gem. § 11 Verkaufsprospektgesetz<br />
der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> vom 19.05.2010<br />
zum veröffentlichten Verkaufsprospekt vom<br />
05.09.2008 betreffend das öffentliche Angebot<br />
über den Erwerb von Kommanditanteilen an der<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1 GmbH & Co. KG.<br />
Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong> gibt folgende Veränderung gegenüber<br />
dem bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt<br />
vom 05.09.2008 in der Fassung des Nachtrags Nr. 2 vom<br />
30.10.2009 bekannt:<br />
1. Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />
Am 07. Mai 2010 hat die Gesellschafterversammlung<br />
der Gesellschaft einstimmig § 4 Abs. 5 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages<br />
unter Aufhebung etwaiger zeitlicher<br />
Beschränkungen wie folgt neu gefasst:<br />
Die Geschäftsführung ist berechtigt, die Gesellschaft<br />
unabhängig von der Höhe des eingeworbenen Kommanditkapitals<br />
für den Beitritt von weiteren Anlegern zu<br />
schließen.<br />
2. Sonderausschüttung<br />
Auf Seite 8 des Verkaufsprospektes unter Punkt 3.12, auf<br />
Seite 52 unter Punkt 9.2 sowie auf Seite 66 unter Punkt<br />
12.5 werden Angaben zur Fondskonzeption und zu den<br />
erwarteten Ausschüttungen an die Anleger gemacht.<br />
Demnach sind laufende Ausschüttungen der Gesellschaft<br />
nicht vorgesehen sondern ausschließlich Ausschüttungen<br />
aus der Veräußerung von Tochtergesellschaften nach Abschluss<br />
der jeweiligen Immobilienprojektentwicklung.<br />
Aufgrund der hervorragenden Entwicklung des Phoenix-<br />
Projektes in Wuxi erwartet der Fonds zum Zeitpunkt<br />
der Aufstellung dieses Nachtrags bereits einen ersten<br />
Rückfluss aus diesem Projekt. Es ist daher geplant, diesen<br />
Rückfluss im Rahmen einer Sonderausschüttung an die<br />
zum 30. April 2010 vorhandenen Gesellschafter auszuschütten.<br />
Der konkrete Zeitpunkt und die Höhe dieser Ausschüttung<br />
stehen zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses<br />
Nachtrags noch nicht fest.<br />
Am 07. Mai 2010 hat die Gesellschafterversammlung der<br />
Gesellschaft einstimmig eine Sonderausschüttung auf das<br />
zum 30. April 2010 vorhandene Kommanditkapital der<br />
Gesellschaft genehmigt.<br />
Nürnberg, den 19.05.2010<br />
Johanna Borus<br />
Vorstand der <strong>SHEDLIN</strong> Capital <strong>AG</strong><br />
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