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DWS-AccessWohnen2-Prospekt

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VII. Plan- und Prognoserechnungen<br />

22. Liquidationserlös nach Abzug der Kosten<br />

Ausschließlich für Prognosezwecke wurde ein<br />

Verkauf sämtlicher Immobilien der Verwaltungsgesellschaft<br />

zum Ende des Jahres 2021 unterstellt.<br />

Dabei wurde angenommen, dass die<br />

Immobilien zum 14,2fachen der prognostizierten<br />

Ist-Miete (entspricht dem durchschnittlichen<br />

Ankaufsfaktor der Erstinvestitionen) veräußert<br />

werden können. Für die Prognoserechnung wird<br />

unterstellt, dass die Immobilien als Gesamtportfolio<br />

veräußert werden. Sollte der Verkauf der Immobilien<br />

abweichend von der Prognoseerwartung<br />

nur zeitlich gestreckt über das Jahr 2021 hinaus<br />

zu realisieren sein, so würde der Liquida tionserlös<br />

in diesen folgenden Jahren anteilig anfallen. Nach<br />

Abzug von 1,0 % Verkaufsgebühr für alt + kelber<br />

und 0,75 % Liquidationsvergütung für den Liquidator<br />

(beide Vergütungen sind zzgl. Umsatzsteuer<br />

zu zahlen), der Mehr erlösbeteiligung für alt + kelber<br />

sowie nach Tilgung der Restdarlehen der Verwaltungsgesellschaft<br />

verbliebe der in der Prognoserechnung<br />

dargestellte Veräußerungserlös, der den<br />

Anlegern in Abhängigkeit vom Liquidationsfortschritt<br />

zufließen würde. Die Veräußerungs erlöse<br />

des Restbestandes an Immobilien der Ent-wick-<br />

lungsgesellschaft sind in dieser Position nicht<br />

enthalten – sie sind in den Veräußerungserlösen<br />

der Entwicklungsgesellschaft des Jahres 2021<br />

enthalten. Für Prognosezwecke ist ein Abverkauf<br />

sämtlicher Wohnungen im letzten Jahr unterstellt.<br />

23. Mehrerlösbeteiligung alt+kelber<br />

Bei unterstelltem Eintritt der obenstehenden Prognose<br />

erhält alt + kelber eine Mehrerlösbeteiligung<br />

für Fondsverwaltungs- und Beratungsleistungen in<br />

Höhe von ca. 366 TEUR.<br />

Bei lediglich prognosemäßigem oder schlechterem<br />

Verlauf erhält die <strong>DWS</strong> keine Mehrerlösbeteiligung.<br />

Siehe für die Darstellung der Mehrerlösbeteiligungen<br />

im Einzelnen Kapitel 8.7 „Verträge der Gesellschaften<br />

und die darin vereinbarten Vergütungen“.<br />

98 // <strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2<br />

24. Auszahlung vor Steuern auf Anlegerebene<br />

Die Auszahlung vor Steuern entspricht dem kalkulierten<br />

Anteil des Barüberschusses, der an die<br />

Anleger bei Eintreten der Prognoseerwartungen<br />

ausgeschüttet werden könnte, wovon allerdings<br />

die Abgeltungsteuer auf Dividendeneinkünfte von<br />

der Holdinggesellschaft und der Entwicklungsgesellschaft<br />

an das Finanzamt abzuführen ist.<br />

Diese Ausschüttung enthält die nach den Kosten<br />

der Fondsgesellschaft und den Veränderungen<br />

der Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft auszahlbaren<br />

Anteile aus den Auszahlungen der Verwaltungsgesellschaft<br />

sowie den Dividenden und<br />

Rückzahlungen der Kapitalrücklagen der Entwicklungsgesellschaft<br />

und der Holdinggesellschaft.<br />

25. Abzuführende Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte<br />

Die Dividendenauszahlungen der Entwicklungsgesellschaft<br />

und der Holdinggesellschaft unterliegen<br />

der Abgeltungsteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag.<br />

Die persönliche Steuerlast des Anlegers<br />

auf diesen Einkünften ist damit abgegolten. Ausgenommen<br />

ist etwaige Kirchensteuer.<br />

26. Steuerbe /-entlastung von Vermietungseinkünften<br />

Auf Ebene der Verwaltungsgesellschaft werden –<br />

steuerlich betrachtet – Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung erzielt, die anteilig der Fondsgesellschaft<br />

und damit den Anlegern zuzurechnen<br />

sind. Bei dem zu versteuernden Ergebnisanteil<br />

handelt es sich um den Anteil am Überschuss der<br />

Miet einnahmen über die Werbungskosten, der in<br />

einer besonderen steuerlichen Überschussrechnung<br />

ermittelt wird; er ist nicht identisch mit der<br />

anteiligen Liquiditätsausschüttung, die die Fondsgesellschaft<br />

von der Verwaltungsgesellschaft erhält<br />

und die steuerlich eine Entnahme darstellt. Die<br />

Berechnung der steuerpflichtigen Vermietungseinkünfte<br />

erfolgte in einer Nebenrechnung, die hier<br />

nicht wiedergegeben ist. Für die Zinsen auf die<br />

Liquiditätsreserven wurde für Zwecke der Progno-

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