DWS-AccessWohnen2-Prospekt
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VII. Plan- und Prognoserechnungen<br />
22. Liquidationserlös nach Abzug der Kosten<br />
Ausschließlich für Prognosezwecke wurde ein<br />
Verkauf sämtlicher Immobilien der Verwaltungsgesellschaft<br />
zum Ende des Jahres 2021 unterstellt.<br />
Dabei wurde angenommen, dass die<br />
Immobilien zum 14,2fachen der prognostizierten<br />
Ist-Miete (entspricht dem durchschnittlichen<br />
Ankaufsfaktor der Erstinvestitionen) veräußert<br />
werden können. Für die Prognoserechnung wird<br />
unterstellt, dass die Immobilien als Gesamtportfolio<br />
veräußert werden. Sollte der Verkauf der Immobilien<br />
abweichend von der Prognoseerwartung<br />
nur zeitlich gestreckt über das Jahr 2021 hinaus<br />
zu realisieren sein, so würde der Liquida tionserlös<br />
in diesen folgenden Jahren anteilig anfallen. Nach<br />
Abzug von 1,0 % Verkaufsgebühr für alt + kelber<br />
und 0,75 % Liquidationsvergütung für den Liquidator<br />
(beide Vergütungen sind zzgl. Umsatzsteuer<br />
zu zahlen), der Mehr erlösbeteiligung für alt + kelber<br />
sowie nach Tilgung der Restdarlehen der Verwaltungsgesellschaft<br />
verbliebe der in der Prognoserechnung<br />
dargestellte Veräußerungserlös, der den<br />
Anlegern in Abhängigkeit vom Liquidationsfortschritt<br />
zufließen würde. Die Veräußerungs erlöse<br />
des Restbestandes an Immobilien der Ent-wick-<br />
lungsgesellschaft sind in dieser Position nicht<br />
enthalten – sie sind in den Veräußerungserlösen<br />
der Entwicklungsgesellschaft des Jahres 2021<br />
enthalten. Für Prognosezwecke ist ein Abverkauf<br />
sämtlicher Wohnungen im letzten Jahr unterstellt.<br />
23. Mehrerlösbeteiligung alt+kelber<br />
Bei unterstelltem Eintritt der obenstehenden Prognose<br />
erhält alt + kelber eine Mehrerlösbeteiligung<br />
für Fondsverwaltungs- und Beratungsleistungen in<br />
Höhe von ca. 366 TEUR.<br />
Bei lediglich prognosemäßigem oder schlechterem<br />
Verlauf erhält die <strong>DWS</strong> keine Mehrerlösbeteiligung.<br />
Siehe für die Darstellung der Mehrerlösbeteiligungen<br />
im Einzelnen Kapitel 8.7 „Verträge der Gesellschaften<br />
und die darin vereinbarten Vergütungen“.<br />
98 // <strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2<br />
24. Auszahlung vor Steuern auf Anlegerebene<br />
Die Auszahlung vor Steuern entspricht dem kalkulierten<br />
Anteil des Barüberschusses, der an die<br />
Anleger bei Eintreten der Prognoseerwartungen<br />
ausgeschüttet werden könnte, wovon allerdings<br />
die Abgeltungsteuer auf Dividendeneinkünfte von<br />
der Holdinggesellschaft und der Entwicklungsgesellschaft<br />
an das Finanzamt abzuführen ist.<br />
Diese Ausschüttung enthält die nach den Kosten<br />
der Fondsgesellschaft und den Veränderungen<br />
der Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft auszahlbaren<br />
Anteile aus den Auszahlungen der Verwaltungsgesellschaft<br />
sowie den Dividenden und<br />
Rückzahlungen der Kapitalrücklagen der Entwicklungsgesellschaft<br />
und der Holdinggesellschaft.<br />
25. Abzuführende Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte<br />
Die Dividendenauszahlungen der Entwicklungsgesellschaft<br />
und der Holdinggesellschaft unterliegen<br />
der Abgeltungsteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag.<br />
Die persönliche Steuerlast des Anlegers<br />
auf diesen Einkünften ist damit abgegolten. Ausgenommen<br />
ist etwaige Kirchensteuer.<br />
26. Steuerbe /-entlastung von Vermietungseinkünften<br />
Auf Ebene der Verwaltungsgesellschaft werden –<br />
steuerlich betrachtet – Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung erzielt, die anteilig der Fondsgesellschaft<br />
und damit den Anlegern zuzurechnen<br />
sind. Bei dem zu versteuernden Ergebnisanteil<br />
handelt es sich um den Anteil am Überschuss der<br />
Miet einnahmen über die Werbungskosten, der in<br />
einer besonderen steuerlichen Überschussrechnung<br />
ermittelt wird; er ist nicht identisch mit der<br />
anteiligen Liquiditätsausschüttung, die die Fondsgesellschaft<br />
von der Verwaltungsgesellschaft erhält<br />
und die steuerlich eine Entnahme darstellt. Die<br />
Berechnung der steuerpflichtigen Vermietungseinkünfte<br />
erfolgte in einer Nebenrechnung, die hier<br />
nicht wiedergegeben ist. Für die Zinsen auf die<br />
Liquiditätsreserven wurde für Zwecke der Progno-