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schaft übernommene Kapitaleinlage bei der Ver-<br />

waltungs gesell schaft wird durch Übernahme der<br />

Kom mandit einlage des bisherigen Kommanditisten<br />

und entsprechende Umbuchung erbracht. Die nach<br />

Anteilserwerb erfolgende Zuführung des Kapitals<br />

bei der Verwaltungsgesellschaft wird entsprechend<br />

dem Gesellschaftsvertrag der Verwaltungsgesellschaft<br />

verbucht. Die Fondsgesellschaft wird folglich<br />

als Gesellschafterin in entspre chen dem Umfang<br />

an dem eingezahlten Kapital berechtigt sein.<br />

Außerdem wird sie als Gesellschaf terin Stimmrechte<br />

erhalten, die sie in den Gesellschafterversammlungen<br />

ausüben kann. Als Mehrheitsgesellschafterin<br />

wird die Fondsgesellschaft darüber<br />

hinaus die Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaften<br />

bestimmen und diese von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreien sowie alle<br />

Mehrheitsbeschlüsse, die von den Gesellschafterversammlungen<br />

der Beteiligungsgesellschaften<br />

gefasst werden, fassen dürfen, soweit hierfür<br />

keine gesetzlichen oder vertraglichen Beschränkungen<br />

bestehen. Sie darf außerdem eine<br />

außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen<br />

lassen. Die Nettoeinnahmen aus der Platzierung<br />

der Gesellschaftsanteile werden bei plangemäßem<br />

Platzierungsverlauf für die Realisierung<br />

der Anlageziele (Beteiligung an den Beteiligungsgesellschaften)<br />

ausreichen und werden für keine<br />

sons tigen Zwecke genutzt. Die Fondsgesellschaft<br />

nimmt keine Fremdmittel (Zwischen- oder Endfinanzierungsmittel)<br />

auf.<br />

7.2 Prognoserechnung<br />

Die nachstehende Prognoserechnung wurde auf<br />

der Grundlage des Startportfolios und mit Hilfe<br />

von Schätzungen für ein Zielinvestitionsvolumen<br />

von 120.000 TEUR kalkuliert. Sie beruht im<br />

Wesentlichen auf geschätzten Einnahmen (z. B.<br />

Miet einnahmen, Veräußerungserlöse, Zinseinnahmen<br />

aus der Liquiditätsreserve) und Ausgaben<br />

(z. B. Instandhaltungskosten, Kosten von<br />

Anschluss finanzierungen).<br />

VII. Plan- und Prognoserechnungen<br />

Es ist davon auszugehen, dass die tatsächliche<br />

Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben von<br />

den prognostizierten Werten abweichen werden.<br />

Je weiter die prognostizierten Werte in der<br />

Zukunft liegen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit<br />

einer abweichenden tatsächlichen Entwicklung.<br />

In dem Maße, wie die Investitionen von<br />

den vorstehend genannten Gesellschaften noch zu<br />

tätigen sind, handelt es sich um einen so genannten<br />

Blindpool. Die einer Prognoserechnung innewohnenden<br />

Unwägbarkeiten werden hierdurch erhöht.<br />

Die Prognoserechnung bildet die anteiligen<br />

künftigen geschätzten Erträge, Aufwendungen,<br />

Darlehen und Liquiditätsreserven und Überschüsse<br />

der Verwaltungsgesellschaft und der Entwicklungsgesellschaft<br />

zu 99,74 % ab. Die Beteiligung<br />

an den Zinserträgen und den Kosten der Holdinggesellschaft<br />

wurden gemäß der Beteiligungsquote<br />

mit 94,9 %, die eigenen Zinserträge und Kosten<br />

der Fondsgesellschaft mit 100 % angesetzt.<br />

Da es sich bei der Entwicklungsgesellschaft um<br />

eine steuerlich nicht transparente Kapitalgesellschaft<br />

handelt, gehen deren Mieteinnahmen und<br />

Veräußerungserlöse sowie die anteiligen Aufwandspositionen<br />

in ihren Gewinn aus Gewerbebetrieb<br />

ein. Die Weiterleitung an die Fondsgesellschaft<br />

erfolgt in der Prognoserechnung im Wege<br />

der Gewinnausschüttung (Dividende), was bei der<br />

Fondsgesellschaft zu Einkünften aus Kapitalvermögen<br />

führt, und durch Auflösung von Kapitalrücklagen.<br />

Ebenso verhält es sich mit den Ergebnisteilen,<br />

die zunächst aufgrund ihres Anteils von<br />

5,1 % der Holdinggesellschaft zuzurechnen sind;<br />

sie gehen in deren gewerblichen Gewinn ein und<br />

fließen ggf. als Dividende und Auflösung von<br />

Kapitalrücklagen an die Fondsgesellschaft. Der<br />

Ausweis als Mieteinnahmen bzw. Veräußerungserlöse<br />

im Rahmen der konsolidierten Prognoserechnung<br />

erfolgt lediglich zu dem Zweck, die<br />

Ergebnisherkunft aus den Immobilien transparent<br />

darzustellen.<br />

<strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2 // 91

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