DWS-AccessWohnen2-Prospekt

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VI. Das Investment 6.2 Der Investitionsprozess Der Investitionsprozess umfasst sämtliche mit der Akquisition von Immobilien zusammenhängenden Prozesse. Dabei obliegt alt + kelber die Vorbereitung und Durchführung von Investitionen in überwiegend wohnungswirtschaftlich genutzten Immobilien nach Maßgabe der von der Verwaltungsgesellschaft und der Entwicklungsgesellschaft festgelegten Investitionskriterien (siehe Kapitel 6. 3 „Die Investitionskriterien“) und der von der Verwaltungsgesellschaft und der Entwicklungsgesellschaft getroffenen Ankaufsentscheidungen. alt + kelber hat keine Entscheidungskompetenzen im Hinblick auf die Durchführung einer Investition. Vielmehr liegt die Entscheidung über die Umsetzung eines Investitionsvorhabens allein bei der Verwaltungsgesellschaft oder der Entwicklungsgesellschaft. Der Investitionsprozess gestaltet sich wie folgt: Selektionsphase In der Selektionsphase ist alt + kelber für das Identifizieren von geeigneten Immobilien verantwortlich. Während dieser Phase erfolgen die Marktsichtungen, Vorprüfungen, die Ansprache, die Begehung sowie die Vorverhandlungen mit den Verkäufern. Die Selektionsphase und die nachfolgende Due-Diligence-Phase können sich dabei überschneiden. Due-Diligence-Phase In der Due-Diligence-Phase wird alt + kelber die potenziellen Investitionsobjekte auf kaufmännische, rechtliche, steuerliche, technische und Umweltgesichtspunkte prüfen und analysieren. Die Durchführung der Due Diligence und die Steuerung der ggf. hinzugezogenen Berater und Sachverständigen obliegen alt + kelber. Für das jeweilige Objekt wird alt + kelber eine Markt- und Standortanalyse sowie einen Maßnahmen- und 64 // DWS ACCESS Wohnen 2 Ergebnisplan erstellen. Auf dieser Basis wird alt + kelber den Ankauf des Objektes der Verwaltungsgesellschaft oder der Entwicklungsgesellschaft ggf. empfehlen. Weiterhin ist alt + kelber für die Vermittlung des benötigten Fremdkapitals zuständig. Hierzu wird alt + kelber bereits in der Due-Diligence-Phase erste indikative Angebote von Kreditinstituten einholen. Prüfungsphase Die Verwaltungsgesellschaft oder die Entwicklungsgesellschaft werden ggf. externe Berater hinzuziehen, die die Objekte prüfen, die Objektstrategie einschätzen und die ordnungsgemäße Durchführung der Due Diligence bestätigen. Hierzu wird u. a. auch ein Wertgutachten durch einen unabhängigen Gutachter eingeholt. Entscheidungsphase Auf Basis der Meinung der externen Berater, der Entscheidungsempfehlung von alt + kelber sowie der Sichtung der Ergebnisse der Due Diligence wird die Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft oder der Entwicklungsgesellschaft über den Ankauf entscheiden. Umsetzungsphase Nach erfolgter Zustimmung der Geschäftsfüh rung der Verwaltungsgesellschaft oder der Ent wicklungs gesellschaft zu den Investitionen ist alt + kelber für die weitere Umsetzung der getrof- fenen Investitionsentscheidung verantwortlich. Dies beinhaltet das Verhandeln und den Abschluss der Kaufverträge einschließlich sämtlicher anfallender Tätigkeiten bis zum Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten der betreffenden Objekte. Die Vertragsverhandlungen und Akquisitionen erfolgen immer im Namen und auf Rechnung der Verwaltungsgesellschaft oder der Entwicklungsgesellschaft. Die Geschäftsführungen der Verwaltungsgesellschaft und der Entwicklungsgesell-

schaft werden keinem Erwerb von Immobilien zustimmen, die sich im Eigentum von Unternehmen des Deutsche-Bank-Konzerns befinden. 6.3 Die Investitionskriterien Für den Erfolg eines geschlossenen Immobilienfonds ist die Auswahl der Objekte von maßgeblicher Bedeutung. Sie erfordert ein großes Maß an Marktkenntnis sowie Immobiliensachverstand. alt + kelber ist bereits seit mehr als 25 Jahren auf Wohn immobilien spezialisiert und inzwischen einer der führenden Wohnungsprivatisierer, Ver- mittler und Händler von Eigentumswohnungen sowie Immobilienmanager und Dienstleister in der Wohnungswirtschaft in Deutschland. alt + kelber wird für die Verwaltungsgesellschaft und die Entwicklungsgesellschaft geeignete Immobilien identifizieren. Für die Investitionen der Verwaltungsgesellschaft und der Entwicklungsgesellschaft sind bestimmte Kriterien maßgeblich. Sie gelten entsprechend für Reinvestitionen. Die wesentlichen Investitionskriterien werden nachfolgend beschrieben. Breite Streuung Es wird eine Vielzahl von Objekten erworben, um das Risiko der Investition breit zu streuen. Die Investitionen dürfen nur durchgeführt werden in den: » Metropolregionen Berlin-Brandenburg, Bremen-Oldenburg, Hamburg, Hannover- Braunschweig, München, Nürnberg, Rhein- Main, Rhein-Neckar, Rhein-Ruhr und Stuttgart » Oberzentren in den alten Bundesländern und deren Einzugsgebiet sowie den Städten Dresden, Erfurt, Jena, Leipzig und Weimar Investitionen dürfen dabei ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland getätigt werden. Über die Erstinvestitionen hinausgehende Immobilienerwerbe unterliegen nachfolgenden Kriterien: Durch den Erwerb einer Immobilie VI. Das Investment darf das Investitionsvolumen (inklusive des neu erworbenen Zielinvestments) pro Stadt mit Ausnahme der Ballungsräume Berlin, Frankfurt am Main, München, Hamburg, Köln und Düsseldorf (hier gelten abweichend je 25 %) nicht mehr als 15 % des Gesamtinvestitionsvolumens des Portfolios des Fonds zum Abschluss der Investitionsphase betragen. In den neuen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland (ohne den Ballungsraum Berlin) sollen ca. 10 % – und dürfen maximal 15 % – des Gesamtinvestitionsvolumens des Portfolios des Fonds zum Abschluss der Investitionsphase inves tiert werden. Pro Objekt sind in der Regel Kaufpreise von weniger als 5 Mio. EUR vorgesehen, maximal jedoch 15 Mio. EUR. Schwerpunkt langfristige Vermietung Mit ca. 75 % des Investitionsvolumens soll der überwiegende Teil der Fondsobjekte zur langfristigen Vermietung und Bewirtschaftung als so genanntes Verwaltungsportfolio erworben werden. Die verbleibenden ca. 25 % werden als so genanntes Entwicklungsportfolio erworben. Die Objekte hier werden in Eigentumswohnungen umgewandelt, die anschließend einzeln an Mieter, Kapitalanleger oder Eigennutzer veräußert werden. Diese Konzeption kombiniert die Vorzüge eines Bestands immobilienportfolios mit den Chancen eines Entwicklungsportfolios, dessen Verkaufserlöse zu höheren Auszahlungen beitragen können. Keine Neubauprojekte Es wird ausschließlich in bereits fertig gestellte Immobilien investiert, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Gerade in wirtschaftlich turbulenten Zeiten bringen Neubauprojekte eine höhere Gefahr mit sich, beispielsweise durch Baukosten- und Bauzeitenüberschreitungen. Deutlich steigende Baukosten verteuern die Preise für Neubauten, zudem weisen sie innerhalb der DWS ACCESS Wohnen 2 // 65

VI. Das Investment<br />

6.2 Der Investitionsprozess<br />

Der Investitionsprozess umfasst sämtliche mit<br />

der Akquisition von Immobilien zusammenhängenden<br />

Prozesse. Dabei obliegt alt + kelber<br />

die Vorbereitung und Durchführung von Investitionen<br />

in überwiegend wohnungswirtschaftlich<br />

genutzten Immobilien nach Maßgabe der von der<br />

Verwaltungsgesellschaft und der Entwicklungsgesellschaft<br />

festgelegten Investitionskriterien<br />

(siehe Kapitel 6. 3 „Die Investitionskriterien“) und<br />

der von der Verwaltungsgesellschaft und der<br />

Entwicklungsgesellschaft getroffenen Ankaufsentscheidungen.<br />

alt + kelber hat keine Entscheidungskompetenzen<br />

im Hinblick auf die Durchführung einer Investition.<br />

Vielmehr liegt die Entscheidung über die<br />

Umsetzung eines Investitionsvorhabens allein bei<br />

der Verwaltungsgesellschaft oder der Entwicklungsgesellschaft.<br />

Der Investitionsprozess gestaltet sich wie folgt:<br />

Selektionsphase<br />

In der Selektionsphase ist alt + kelber für das<br />

Identifizieren von geeigneten Immobilien verantwortlich.<br />

Während dieser Phase erfolgen die<br />

Marktsichtungen, Vorprüfungen, die Ansprache,<br />

die Begehung sowie die Vorverhandlungen mit<br />

den Verkäufern. Die Selektionsphase und die<br />

nachfolgende Due-Diligence-Phase können sich<br />

dabei überschneiden.<br />

Due-Diligence-Phase<br />

In der Due-Diligence-Phase wird alt + kelber die<br />

potenziellen Investitionsobjekte auf kaufmännische,<br />

rechtliche, steuerliche, technische und<br />

Umweltgesichtspunkte prüfen und analysieren.<br />

Die Durchführung der Due Diligence und die<br />

Steuerung der ggf. hinzugezogenen Berater und<br />

Sachverständigen obliegen alt + kelber. Für das<br />

jeweilige Objekt wird alt + kelber eine Markt- und<br />

Standortanalyse sowie einen Maßnahmen- und<br />

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Ergebnisplan erstellen. Auf dieser Basis wird<br />

alt + kelber den Ankauf des Objektes der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder der Entwicklungsgesellschaft<br />

ggf. empfehlen.<br />

Weiterhin ist alt + kelber für die Vermittlung des<br />

benötigten Fremdkapitals zuständig. Hierzu wird<br />

alt + kelber bereits in der Due-Diligence-Phase<br />

erste indikative Angebote von Kreditinstituten<br />

einholen.<br />

Prüfungsphase<br />

Die Verwaltungsgesellschaft oder die Entwicklungsgesellschaft<br />

werden ggf. externe Berater<br />

hinzuziehen, die die Objekte prüfen, die Objektstrategie<br />

einschätzen und die ordnungsgemäße<br />

Durchführung der Due Diligence bestätigen.<br />

Hierzu wird u. a. auch ein Wertgutachten durch<br />

einen unabhängigen Gutachter eingeholt.<br />

Entscheidungsphase<br />

Auf Basis der Meinung der externen Berater, der<br />

Entscheidungsempfehlung von alt + kelber sowie<br />

der Sichtung der Ergebnisse der Due Diligence<br />

wird die Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft<br />

oder der Entwicklungsgesellschaft über<br />

den Ankauf entscheiden.<br />

Umsetzungsphase<br />

Nach erfolgter Zustimmung der Geschäftsfüh rung<br />

der Verwaltungsgesellschaft oder der Ent wicklungs<br />

gesellschaft zu den Investitionen ist<br />

alt + kelber für die weitere Umsetzung der getrof-<br />

fenen Investitionsentscheidung verantwortlich.<br />

Dies beinhaltet das Verhandeln und den Abschluss<br />

der Kaufverträge einschließlich sämtlicher anfallender<br />

Tätigkeiten bis zum Übergang von Besitz,<br />

Nutzen und Lasten der betreffenden Objekte.<br />

Die Vertragsverhandlungen und Akquisitionen<br />

erfolgen immer im Namen und auf Rechnung der<br />

Verwaltungsgesellschaft oder der Entwicklungsgesellschaft.<br />

Die Geschäftsführungen der Verwaltungsgesellschaft<br />

und der Entwicklungsgesell-

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