DWS-AccessWohnen2-Prospekt
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aums zu einem unmittelbaren oder mittelbaren<br />
Gesellschafterwechsel von insgesamt 95 % kommt,<br />
oder wenn die Konzeption von der Finanzverwaltung<br />
abweichend beurteilt wird. Zu einem schädlichen<br />
weiteren unmittelbaren oder mittelbaren<br />
Gesellschafterwechsel könnte es kommen, wenn<br />
binnen fünf Jahren die Holdinggesellschaft oder<br />
die Fondsgesellschaft ihre Beteiligung an der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder der Entwicklungsgesellschaft<br />
ganz oder teilweise an Dritte übertragen,<br />
wenn sich die Beteiligungsverhältnisse an der Holdinggesellschaft<br />
so ändern, dass weitere 0,1 % der<br />
Vermögensanteile auf die Fondsgesellschaft oder<br />
Dritte übergehen, oder wenn sich der unmittelbare<br />
oder mittelbare Gesellschafterbestand an der<br />
conwert Wohn-Fonds GmbH (d. h. der Mitgesellschafterin<br />
der Holdinggesellschaft) zu mindestens<br />
95 % ändert.<br />
Es kann auch zu einer Anteilsvereinigung in einer<br />
Hand auf der Ebene der Entwicklungsgesellschaft<br />
oder der Verwaltungsgesellschaft durch die Fondsgesellschaft<br />
kommen und somit Grunderwerbsteuer<br />
ausgelöst werden, wenn die Holdinggesellschaft<br />
finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in die<br />
Fondsgesellschaft eingegliedert wird (grunderwerbsteuerliche<br />
Organschaft). Eine solche organisatorische<br />
Eingliederung wäre gegeben, wenn<br />
die Fondsgesellschaft bei Annahme der Kaufangebote<br />
oder während der Fondslaufzeit die<br />
Ge schäftsführung dieser Gesellschaft in Personalunion<br />
durchführen würde.<br />
Im Falle der Verwirklichung eines der vorbenannten<br />
grunderwerbsteuerlichen Risiken entsteht entweder<br />
auf der Ebene der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder der Fondsgesellschaft eine Grunderwerbsteuer<br />
in Höhe von 3,5 % bzw. einem höheren<br />
Satz nach den jeweiligen Ländergesetzen (z. Zt.<br />
4,5 % in Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt)<br />
des Grundbesitzwertes der jeweils von der Verwaltungsgesellschaft<br />
oder der Entwicklungsgesellschaft<br />
gehaltenen Immobilien. In der Regel<br />
IV. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage<br />
ist der Grundbesitzwert geringer als der Verkehrswert.<br />
Die Zahlung der Grunderwerbsteuer würde<br />
das Beteiligungsangebot wirtschaftlich belasten,<br />
so dass der Anleger geringere oder gar keine Einkünfte<br />
aus der Fondsgesellschaft erzielt.<br />
Andere Qualifikation der Einkünfte<br />
(Einkommensteuer / Gewerbesteuer)<br />
Die Fondsgesellschaft und die Verwaltungsgesellschaft<br />
sind vermögensverwaltend tätige, nicht<br />
gewerblich geprägte Personengesellschaften.<br />
Der Anleger erzielt aus diesen Gesellschaften<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.<br />
Sollte die Verwaltungsgesellschaft entgegen ihres<br />
Unternehmensgegenstandes ihre Geschäftstätigkeit<br />
dergestalt ändern oder sollte die gegebene<br />
Geschäftstätigkeit abweichend so beurteilt<br />
werden, dass die von ihr erbrachten Leistungen<br />
über die reine Vermietung von Immobilien<br />
hinaus gehen, besteht das Risiko der Qualifikation<br />
dieser Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb.<br />
In diesem Fall unterliegt der gesamte Gewinn<br />
einschließlich der Veräußerungsgewinne aus der<br />
Fondsgesellschaft dem individuellen Einkommensteuersatz<br />
des Anlegers sowie einer auf der<br />
Ebene der Fondsgesellschaft entstehenden, beim<br />
Anleger grundsätzlich anrechenbaren Gewerbesteuer.<br />
Der Gewinn ermittelt sich als Differenz<br />
von Betriebseinnahmen und -ausgaben.<br />
Mit dem Halten einer Beteiligung an der Entwicklungsgesellschaft<br />
erzielt der Anleger über die Fondsgesellschaft<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen, die<br />
der Abgeltungsteuer unterliegen. Wird diese steuerliche<br />
Würdigung von der Finanzverwaltung nicht<br />
nachvollzogen, besteht das Risiko einer steuerlichen<br />
Mehrbelastung, wenn insofern Einkünfte<br />
aus Gewerbebetrieb angenommen werden sollten.<br />
Vereinigen sich zum Zeitpunkt des Beitritts oder<br />
während der Fondslaufzeit durch Erbschaft,<br />
Schenkung oder sonstige Erwerbungen innerhalb<br />
der letzten fünf Jahre unmittelbar oder mittelbar<br />
<strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2 // 41