DWS-AccessWohnen2-Prospekt

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IV. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage einem weitgehenden oder gar vollständigen Verlust der Anlage mitsamt Agio führen kann. 4.3.12 Interessenkonflikte Der Anleger ist Risiken ausgesetzt, die sich aufgrund von Interessenkonflikten eines oder mehrerer Transaktionsbeteiligten ergeben: Der Asset- Manager alt + kelber gehört zur conwert-Gruppe. alt + kelber verwaltet sowohl Immobilien des Eigenbestandes für Gesellschaften der conwert- Gruppe als auch für Dritte. Interessenkonflikte bei der Auswahl des an die Fondsgesellschaft zu übertragenden Immobilienportfolios – insbesondere bezüglich der Immobilien, die aus dem Bestand der conwert-Gruppe übertragen werden sollen und die einen bedeutenden Teil der anfänglichen Investitionen ausmachen – sind daher möglich. Interessenkonflikte können sich außerdem für den Zeitraum bis zum Erwerb der Gesellschaftsanteile an den Beteiligungsgesellschaften durch die Fondsgesellschaft aufgrund der per sonellen und sachlichen Verflechtungen von alt + kelber mit der conwert-Gruppe in Hinblick auf die Wahrnehmung der Verpflichtungen als Asset-Manager durch alt + kelber ergeben. Insbesondere hat alt + kelber die Due Diligence für das conwert- Portfolio durchgeführt, das alt + kelber im Übrigen auch als Immobilienverwalter betreut. Gleiches gilt in diesem Zeitraum im Hinblick auf die Führung der Geschäfte der Beteiligungsgesellschaften für die mit der conwert-Gruppe personell und sachlich verflochtenen Personen, die die Geschäftsleitung der Beteiligungs gesellschaften bilden. Weitere Interessenkonflikte können sich für alt + kelber daraus ergeben, dass alt + kelber beim DWS ACCESS Wohnen 2 die gleichen Aufgabenbereiche im Rahmen der Geschäftsbesorgungsverträge wie bereits im Zusammenhang mit dem Fonds DWS ACCESS Wohnen übertragen wurden, was insbesondere die Erfüllung der Pflichten im Zusammenhang mit dem Ankauf, der Vermietung sowie dem Verkauf der Immobilien tangieren 38 // DWS ACCESS Wohnen 2 könnte. Interessenkonflikte aufgrund der Wahrnehmung von äquivalenten Funktionen innerhalb der Fonds DWS ACCESS Wohnen und DWS ACCESS Wohnen 2 können im Rahmen der Geschäftsführungsentscheidungen auch für die Geschäftsführende Kommanditistin sowie im Rahmen der Fondsverwaltung für die DWS Finanz- Service GmbH und bei der Anlegerverwaltung für die Treuhand-Kommanditistin bestehen. Die Treuhand-Kommanditistin gehört ebenso wie die Anbieterin zum Deutsche Bank-Konzern. Diese Konzernverflechtung kann zu Interessenkonflikten führen. Es besteht das Risiko, dass die Treuhand-Kommanditistin ihre Verpflichtungen aus dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllen und bei widerstreitenden Interessen die Interessen des Deutsche Bank- Konzerns oder einzelner Konzernunternehmen über die Anlegerinteressen stellen könnte, was die Anleger benachteiligen könnte. Für den Anleger besteht das Risiko, dass nicht alle Interessenkonflikte erkannt oder, sofern sie erkannt werden, nicht zugunsten des Anlegers gelöst werden können. 4.3.13 Rechtsänderungsrisiko Änderungen (auch möglicherweise rückwirkende) von Rechtsvorschriften, der Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis können sich auch außerhalb des Steuerrechts (vgl. 4.4.1) zum Nachteil der Fondsgesellschaft, der Beteiligungsgesellschaften oder sonstiger Beteiligter auswirken und die Erträge aus der Vermögensanlage oder ihre Werthaltigkeit vermindern. Insbesondere kann aufgrund der zu erwartenden europarechtlichen Regulierung der Manager von alternativen Investmentfonds (bspw. durch die sog. AIFM-Richtlinie) und der erforderlichen Umsetzung in Deutschland eine Umstrukturierung des Fonds DWS ACCESS Wohnen 2 erforderlich werden. Ähnliche Auswirkungen könnten von nationalen Regulierungsvor-

haben ausgehen. Dadurch verursachte Kosten können das Fondsvermögen u. U. erheblich schmälern. 4.3.14 Prognoserisiko Bei den in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Prognosen handelt es sich um zukunftsbezogene Aussagen, die auf einer Reihe von Annahmen beruhen. Es ist nicht auszuschließen, dass die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen sich später als unzutreffend erweisen. Künftige Ereignisse und Entwicklungen lassen sich nur schwer im Voraus einschätzen und werden unter Umständen durch Faktoren beeinflusst, die nicht berücksichtigt wurden oder sich der Kontrolle durch die Fondsgesellschaft oder sonstige Beteiligte entziehen. In die Prognoserechnung fließen verschiedene Variablen ein, z. B. Inflationsrate, Zinssätze von Darlehen und Anschlussfinanzierungen, Guthabenzinssätze, Mietentwicklung, Kosten z. B. für die Instandhaltung und die angenommenen Verkaufspreise und -zeitpunkte der Immobilien. Die in den Berechnungen zugrunde gelegten absoluten Größen dieser Variablen basieren auf Schätzungen, welchen unter anderem durchschnittliche historische Werte der wirtschaftlichen Entwicklung zugrunde liegen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Werte im Rahmen einer Langzeitbetrachtung auch zukünftig als Indikator herangezogen werden können. Allerdings besteht vor dem Hintergrund der anhaltenden globalen Finanz- und Wirtschaftskrise das Risiko, dass die künftige Entwicklung von den historischen Werten erheblich negativ abweichen könnte. 4.3.15 Angaben von externen Dritten Im vorliegenden Verkaufsprospekt werden auch Angaben von externen Dritten, insbesondere von den Beratern der Fondsgesellschaft, dem Asset- Manager sowie von Immobiliensachverständigen, wiedergegeben. Eine inhaltliche Überprüfung die- IV. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage ser Angaben auf ihre Richtigkeit ist den Prospektverantwortlichen oder der Fondsgesellschaft vielfach nicht möglich. Es ist nicht auszuschließen, dass die von externen Dritten übernommenen und im Verkaufsprospekt korrekt wiedergegebenen Aussagen und Angaben inhaltlich unrichtig, unvollständig oder aus ihrem Sachzusammenhang herausgelöst und dadurch missverständlich oder sogar irreführend sind. Eine Haftung der externen Dritten, deren Aussagen und Angaben übernommen wurden, ist nicht in jedem Fall oder nur mit Einschränkungen gegeben. 4.3.16 Kosten und Aufwendungen Unter bestimmten Umständen hat der Anleger nach dem Gesellschaftsvertrag und dem Treuhandvertrag Kosten und Aufwendungen zu erstatten oder selbst zu tragen, deren Höhe nicht im Vorhinein feststeht und die nicht in die Prognoserechnung einbezogen sind. Dazu gehören die Kosten der Verkehrswertermittlung bei Uneinigkeit über den Abfindungsanspruch, die durch einen Erbfall bedingten Aufwendungen, die Kosten der Übertragung der Beteiligung auf einen anderen, die Kosten der Umwandlung einer Treugeber- in eine Direktkommanditistenbeteiligung, die Kosten für die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen und die Kosten, die sich aus dem etwaigen Ausschluss des Anlegers ergeben. 4.3.17 Insolvenz der Fondsgesellschaft; keine Kapitalgarantie Die Anleger tragen das Risiko der Insolvenz der Fondsgesellschaft. Die Ansprüche der Kommanditisten oder der Treugeber (mittelbar über die Treuhand-Kommanditistin) gegenüber der Fondsgesellschaft sind nicht gesichert und in der Insolvenz gegenüber den Forderungen anderer Gläubiger der Fondsgesellschaft nachrangig. Ansprüche der Anleger werden erst befriedigt, nachdem die Ansprüche der anderen Gläubiger beglichen wurden. Dadurch können sich die Auszahlungen an die Anleger vermindern oder sogar entfallen. DWS ACCESS Wohnen 2 // 39

IV. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage<br />

einem weitgehenden oder gar vollständigen Verlust<br />

der Anlage mitsamt Agio führen kann.<br />

4.3.12 Interessenkonflikte<br />

Der Anleger ist Risiken ausgesetzt, die sich aufgrund<br />

von Interessenkonflikten eines oder mehrerer<br />

Transaktionsbeteiligten ergeben: Der Asset-<br />

Manager alt + kelber gehört zur conwert-Gruppe.<br />

alt + kelber verwaltet sowohl Immobilien des<br />

Eigenbestandes für Gesellschaften der conwert-<br />

Gruppe als auch für Dritte. Interessenkonflikte bei<br />

der Auswahl des an die Fondsgesellschaft zu<br />

übertragenden Immobilienportfolios – insbesondere<br />

bezüglich der Immobilien, die aus dem<br />

Bestand der conwert-Gruppe übertragen werden<br />

sollen und die einen bedeutenden Teil der anfänglichen<br />

Investitionen ausmachen – sind daher<br />

möglich. Interessenkonflikte können sich außerdem<br />

für den Zeitraum bis zum Erwerb der Gesellschaftsanteile<br />

an den Beteiligungsgesellschaften durch<br />

die Fondsgesellschaft aufgrund der per sonellen<br />

und sachlichen Verflechtungen von alt + kelber<br />

mit der conwert-Gruppe in Hinblick auf die Wahrnehmung<br />

der Verpflichtungen als Asset-Manager<br />

durch alt + kelber ergeben. Insbesondere hat<br />

alt + kelber die Due Diligence für das conwert-<br />

Portfolio durchgeführt, das alt + kelber im Übrigen<br />

auch als Immobilienverwalter betreut. Gleiches<br />

gilt in diesem Zeitraum im Hinblick auf die Führung<br />

der Geschäfte der Beteiligungsgesellschaften<br />

für die mit der conwert-Gruppe personell und<br />

sachlich verflochtenen Personen, die die Geschäftsleitung<br />

der Beteiligungs gesellschaften bilden.<br />

Weitere Interessenkonflikte können sich für<br />

alt + kelber daraus ergeben, dass alt + kelber beim<br />

<strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2 die gleichen Aufgabenbereiche<br />

im Rahmen der Geschäftsbesorgungsverträge<br />

wie bereits im Zusammenhang mit dem<br />

Fonds <strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen übertragen wurden,<br />

was insbesondere die Erfüllung der Pflichten<br />

im Zusammenhang mit dem Ankauf, der Vermietung<br />

sowie dem Verkauf der Immobilien tangieren<br />

38 // <strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2<br />

könnte. Interessenkonflikte aufgrund der Wahrnehmung<br />

von äquivalenten Funktionen innerhalb<br />

der Fonds <strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen und <strong>DWS</strong><br />

ACCESS Wohnen 2 können im Rahmen der Geschäftsführungsentscheidungen<br />

auch für die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin sowie im Rahmen<br />

der Fondsverwaltung für die <strong>DWS</strong> Finanz-<br />

Service GmbH und bei der Anlegerverwaltung<br />

für die Treuhand-Kommanditistin bestehen.<br />

Die Treuhand-Kommanditistin gehört ebenso<br />

wie die Anbieterin zum Deutsche Bank-Konzern.<br />

Diese Konzernverflechtung kann zu Interessenkonflikten<br />

führen. Es besteht das Risiko, dass die<br />

Treuhand-Kommanditistin ihre Verpflichtungen<br />

aus dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag nicht<br />

ordnungsgemäß erfüllen und bei widerstreitenden<br />

Interessen die Interessen des Deutsche Bank-<br />

Konzerns oder einzelner Konzernunternehmen<br />

über die Anlegerinteressen stellen könnte, was<br />

die Anleger benachteiligen könnte.<br />

Für den Anleger besteht das Risiko, dass nicht<br />

alle Interessenkonflikte erkannt oder, sofern sie<br />

erkannt werden, nicht zugunsten des Anlegers<br />

gelöst werden können.<br />

4.3.13 Rechtsänderungsrisiko<br />

Änderungen (auch möglicherweise rückwirkende)<br />

von Rechtsvorschriften, der Rechtsprechung oder<br />

der Verwaltungspraxis können sich auch außerhalb<br />

des Steuerrechts (vgl. 4.4.1) zum Nachteil<br />

der Fondsgesellschaft, der Beteiligungsgesellschaften<br />

oder sonstiger Beteiligter auswirken und<br />

die Erträge aus der Vermögensanlage oder ihre<br />

Werthaltigkeit vermindern. Insbesondere kann<br />

aufgrund der zu erwartenden europarechtlichen<br />

Regulierung der Manager von alternativen Investmentfonds<br />

(bspw. durch die sog. AIFM-Richtlinie)<br />

und der erforderlichen Umsetzung in Deutschland<br />

eine Umstrukturierung des Fonds <strong>DWS</strong> ACCESS<br />

Wohnen 2 erforderlich werden. Ähnliche Auswirkungen<br />

könnten von nationalen Regulierungsvor-

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