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DWS-AccessWohnen2-Prospekt

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Etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber<br />

Vertragspartnern wegen Verletzung ihrer vertraglichen<br />

Pflichten sind möglicherweise nicht oder<br />

nicht in vollem Umfang durchsetzbar. In den Verträgen<br />

können zudem im jeweils marktüblichen<br />

Umfang Haftungsbeschränkungen enthalten sein.<br />

Insbesondere sind die Haftung von <strong>DWS</strong> Finanz-<br />

Service GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

und die Haftung von alt + kelber wegen<br />

einfacher Fahrlässigkeit auf 3 Mio. EUR pro<br />

Schadensfall und 6 Mio. EUR pro Kalenderjahr<br />

beschränkt, wenn nicht deren Betriebshaftpflichtversicherung<br />

eine höhere Versicherungssumme<br />

aufweisen sollte. Für unmittelbare Vermögensschäden<br />

beschränkt sich die Haftung<br />

von alt + kelber auf 250 TEUR pro Schadensfall<br />

und 1,5 Mio. EUR pro Kalenderjahr.<br />

4.2.4 Rechtsstreitigkeiten<br />

Es besteht das Risiko, dass es im Zusammenhang<br />

mit dem Erwerb der Beteiligungen an den Beteiligungsgesellschaften,<br />

dem An- und Verkauf von<br />

Immobilien sowie deren Bewirtschaftung oder<br />

im Zusammenhang mit sonstigen Verträgen zu<br />

Rechtsstreitigkeiten kommt, die negative Auswirkungen<br />

auf die Ertragslage der Fondsgesellschaft<br />

haben können.<br />

4.2.5 Geschäftsführungsrisiken / Schlüsselpersonenrisiko<br />

Die Rentabilität der Investition in die Fondsgesellschaft<br />

ist unter anderem von der effizienten<br />

Geschäftsführung der Fondsgesellschaft und der<br />

Beteiligungsgesellschaften, aber auch des Asset-<br />

Managers alt + kelber abhängig. Die Effizienz der<br />

Geschäftsführung hängt unter anderem mit der<br />

Qualifikation, der Erfahrung, den Marktkenntnissen<br />

und den Geschäftsverbindungen der jeweiligen<br />

Geschäftsführung zusammen. Geschäftsführungsfehler<br />

vor allem bei Vertragsabschluss<br />

und bei Vertragsdurchführung oder Fehlent-<br />

IV. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage<br />

scheidungen bei Investitionen oder Fehlverwendungen<br />

von Anlegergeldern können dazu führen,<br />

dass die angestrebten Erträge nicht erzielt oder<br />

höhere Kosten verursacht werden. Der Verlust<br />

von Schlüsselpersonal, insbesondere innerhalb<br />

der Geschäftsführenden Kommanditistin oder des<br />

Asset-Managers, kann die vorgenannten Risiken<br />

weiter erhöhen. Auch kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass sich Geschäftsführungsentscheidungen<br />

später als falsch herausstellen können.<br />

Insbesondere kann bei Entscheidungsträgern,<br />

die in der Vergangenheit durch ihre Geschäftsführungsentscheidungen<br />

wirtschaftliche Erfolge<br />

erzielt haben, nicht generell angenommen wer-<br />

den, dass sie auch zukünftig erfolgreiche Geschäftsführungsentscheidungen<br />

treffen werden.<br />

<strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2 // 33

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