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DWS-AccessWohnen2-Prospekt

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IV. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage<br />

und der Veräußerung der Fondsimmobilien<br />

angewiesen, die alt + kelber ihr und den Beteiligungsgesellschaften<br />

aufgrund von Geschäftsbesorgungsverträgen<br />

als Asset-Manager zu<br />

erbringen hat. Aufgrund der ausschlaggebenden<br />

Bedeutung dieser Leistungen besteht das Risiko,<br />

dass sich nicht vertragsgemäße Leistungen von<br />

alt + kelber besonders negativ auf die Erträge der<br />

Fondsgesellschaft und auf die Auszahlungen an<br />

die Anleger auswirken.<br />

Darüber hinaus beruht der Wert der zu erbringenden<br />

Leistungen wesentlich auf besonderen<br />

Erfahrungen und Marktkenntnissen, über die<br />

alt + kelber verfügt. Werden die mit alt + kelber<br />

geschlossenen Geschäftsbesorgungsverträge zum<br />

Ende ihrer Laufzeit am 31. Dezember 2023 oder<br />

aus wichtigem Grund auch früher beendet, besteht<br />

daher das Risiko, dass kein anderer gleichwertiger<br />

Asset-Manager beauftragt werden kann.<br />

4.2.3 Weitere Vertragserfüllungsrisiken<br />

Die Fondsgesellschaft und sowohl die Verwaltungs-<br />

als auch Entwicklungsgesellschaft werden<br />

mit zahlreichen Vertragspartnern Verträge abschließen.<br />

Dadurch tragen die Anleger mittelbar<br />

das Risiko, dass diese Verträge nicht oder nicht<br />

zu den geplanten Konditionen abgeschlossen<br />

werden, dass abgeschlossene Verträge anders als<br />

vereinbart ausgelegt und / oder nicht bzw. nicht<br />

ordnungsgemäß durchgeführt werden. Soweit<br />

die Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht<br />

nachkommen oder diese unzureichend umsetzen,<br />

könnte dies zur vorzeitigen Auflösung von Verträgen<br />

führen. Daneben besteht das Risiko, dass<br />

vertragliche Vereinbarungen unwirksam oder anfechtbar<br />

sind und bestehende Verträge verändert<br />

oder aufgelöst werden. Die Störungen bei der<br />

Durchführung von Verträgen oder ihre vorzeitige<br />

Auflösung können sich negativ auf die Erträge<br />

der jeweiligen Gesellschaften und auf die Auszahlungen<br />

an die Anleger auswirken.<br />

32 // <strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2<br />

In dem Kooperationsvertrag, an dem Gesellschaften<br />

der conwert-Gruppe, die <strong>DWS</strong> Finanz-<br />

Service GmbH und die Fondsgesellschaft sowie<br />

die Beteiligungsgesellschaften beteiligt sind,<br />

wird die Umsetzung der Beteiligungsstruktur der<br />

Fondsgesellschaft vereinbart. Hierzu übernehmen<br />

die Beteiligten verschiedene Leistungspflichten<br />

und geben Zusicherungen ab. Insbesondere übernimmt<br />

die conwert Wohn-Fonds GmbH gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft die Garantie, dass<br />

das Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaften<br />

bei dem Erwerb der Anteile durch die Fondsgesellschaft<br />

nicht infolge von Geschäftsvorfällen<br />

gemindert sein wird, die nicht zu den „erlaubten<br />

Geschäftsvorfällen“ gemäß dem Kooperationsvertrag<br />

gehören. Die Nichterfüllung des Kooperationsvertrags<br />

durch eine oder mehrere seiner<br />

Parteien kann das Funktionieren der Beteiligungsstruktur<br />

beeinträchtigen. Zusicherungen<br />

und Garantien können durch die Insolvenz oder<br />

sonstige Leistungsunfähigkeit des Verpflichteten<br />

entwertet werden. In solchen Fällen werden letztlich<br />

die Anleger wirtschaftlich belastet.<br />

Die Beteiligungsgesellschaften sind darauf angewiesen,<br />

dass die Verkäufer der Immobilien ihre<br />

aus dem Kaufvertrag folgenden Pflichten einschließlich<br />

der Verpflichtungen aus etwaigen Mietgarantien<br />

rechtzeitig erfüllen. Ansonsten können<br />

der Beteiligungsgesellschaft wirtschaftliche Nachteile<br />

entstehen, etwa durch die verspätete oder<br />

verschlechterte Vermiet- oder Veräußerbarkeit der<br />

Immobilien. Letztlich hat dies nachteilige Auswirkungen<br />

auf die Auszahlungen an die Anleger.<br />

Zudem stehen die Fondsgesellschaft und die<br />

Entwicklungsgesellschaft in Vertragsbeziehungen<br />

zu der Anbieterin <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH,<br />

die unter anderem als Fondsverwalterin fungiert.<br />

Insofern ist die Fondsgesellschaft auch auf deren<br />

ordnungsgemäße Vertragserfüllung angewiesen.

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