DWS-AccessWohnen2-Prospekt
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IV. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage<br />
und der Veräußerung der Fondsimmobilien<br />
angewiesen, die alt + kelber ihr und den Beteiligungsgesellschaften<br />
aufgrund von Geschäftsbesorgungsverträgen<br />
als Asset-Manager zu<br />
erbringen hat. Aufgrund der ausschlaggebenden<br />
Bedeutung dieser Leistungen besteht das Risiko,<br />
dass sich nicht vertragsgemäße Leistungen von<br />
alt + kelber besonders negativ auf die Erträge der<br />
Fondsgesellschaft und auf die Auszahlungen an<br />
die Anleger auswirken.<br />
Darüber hinaus beruht der Wert der zu erbringenden<br />
Leistungen wesentlich auf besonderen<br />
Erfahrungen und Marktkenntnissen, über die<br />
alt + kelber verfügt. Werden die mit alt + kelber<br />
geschlossenen Geschäftsbesorgungsverträge zum<br />
Ende ihrer Laufzeit am 31. Dezember 2023 oder<br />
aus wichtigem Grund auch früher beendet, besteht<br />
daher das Risiko, dass kein anderer gleichwertiger<br />
Asset-Manager beauftragt werden kann.<br />
4.2.3 Weitere Vertragserfüllungsrisiken<br />
Die Fondsgesellschaft und sowohl die Verwaltungs-<br />
als auch Entwicklungsgesellschaft werden<br />
mit zahlreichen Vertragspartnern Verträge abschließen.<br />
Dadurch tragen die Anleger mittelbar<br />
das Risiko, dass diese Verträge nicht oder nicht<br />
zu den geplanten Konditionen abgeschlossen<br />
werden, dass abgeschlossene Verträge anders als<br />
vereinbart ausgelegt und / oder nicht bzw. nicht<br />
ordnungsgemäß durchgeführt werden. Soweit<br />
die Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht<br />
nachkommen oder diese unzureichend umsetzen,<br />
könnte dies zur vorzeitigen Auflösung von Verträgen<br />
führen. Daneben besteht das Risiko, dass<br />
vertragliche Vereinbarungen unwirksam oder anfechtbar<br />
sind und bestehende Verträge verändert<br />
oder aufgelöst werden. Die Störungen bei der<br />
Durchführung von Verträgen oder ihre vorzeitige<br />
Auflösung können sich negativ auf die Erträge<br />
der jeweiligen Gesellschaften und auf die Auszahlungen<br />
an die Anleger auswirken.<br />
32 // <strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2<br />
In dem Kooperationsvertrag, an dem Gesellschaften<br />
der conwert-Gruppe, die <strong>DWS</strong> Finanz-<br />
Service GmbH und die Fondsgesellschaft sowie<br />
die Beteiligungsgesellschaften beteiligt sind,<br />
wird die Umsetzung der Beteiligungsstruktur der<br />
Fondsgesellschaft vereinbart. Hierzu übernehmen<br />
die Beteiligten verschiedene Leistungspflichten<br />
und geben Zusicherungen ab. Insbesondere übernimmt<br />
die conwert Wohn-Fonds GmbH gegenüber<br />
der Fondsgesellschaft die Garantie, dass<br />
das Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaften<br />
bei dem Erwerb der Anteile durch die Fondsgesellschaft<br />
nicht infolge von Geschäftsvorfällen<br />
gemindert sein wird, die nicht zu den „erlaubten<br />
Geschäftsvorfällen“ gemäß dem Kooperationsvertrag<br />
gehören. Die Nichterfüllung des Kooperationsvertrags<br />
durch eine oder mehrere seiner<br />
Parteien kann das Funktionieren der Beteiligungsstruktur<br />
beeinträchtigen. Zusicherungen<br />
und Garantien können durch die Insolvenz oder<br />
sonstige Leistungsunfähigkeit des Verpflichteten<br />
entwertet werden. In solchen Fällen werden letztlich<br />
die Anleger wirtschaftlich belastet.<br />
Die Beteiligungsgesellschaften sind darauf angewiesen,<br />
dass die Verkäufer der Immobilien ihre<br />
aus dem Kaufvertrag folgenden Pflichten einschließlich<br />
der Verpflichtungen aus etwaigen Mietgarantien<br />
rechtzeitig erfüllen. Ansonsten können<br />
der Beteiligungsgesellschaft wirtschaftliche Nachteile<br />
entstehen, etwa durch die verspätete oder<br />
verschlechterte Vermiet- oder Veräußerbarkeit der<br />
Immobilien. Letztlich hat dies nachteilige Auswirkungen<br />
auf die Auszahlungen an die Anleger.<br />
Zudem stehen die Fondsgesellschaft und die<br />
Entwicklungsgesellschaft in Vertragsbeziehungen<br />
zu der Anbieterin <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH,<br />
die unter anderem als Fondsverwalterin fungiert.<br />
Insofern ist die Fondsgesellschaft auch auf deren<br />
ordnungsgemäße Vertragserfüllung angewiesen.