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DWS-AccessWohnen2-Prospekt

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IV. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage<br />

bei denen eine vorzeitige Veräußerung zunächst<br />

geplant war, sich jedoch nicht erfolgreich durchführen<br />

ließ. Es besteht das Risiko, dass solche<br />

Anschlussfinanzierungen gänzlich versagt werden<br />

oder nur zu ungünstigeren Konditionen zu erlangen<br />

sind. Dies kann finanzielle Belastungen<br />

der Beteiligungsgesellschaften zur Folge haben<br />

und sie zum Verkauf von Immobilien – ggf. auch<br />

zu einem ungünstigen Zeitpunkt und zu nachteiligen<br />

Konditionen – zwingen. Hieraus können<br />

sich erhebliche negative Abweichungen von den<br />

prognostizierten Ergebnissen des Fonds ergeben.<br />

Sollte der Kapitaldienst der bestehenden Finanzierungen<br />

nicht geleistet werden können –<br />

bei spielsweise aufgrund von Mietausfällen oder<br />

geringeren Erlösen aus Veräußerungen von Fondsimmobilien<br />

als erwartet –, kann es zu außerordentlichen<br />

Kündigungen der Darlehen durch die<br />

finanzierende Bank und ggf. zu Zwangsverwertungen<br />

von Fondsimmobilien kommen. Negative<br />

Wertentwicklungen der Fondsimmobilien können<br />

zu Verletzungen von Zusicherungen in Darlehensverträgen<br />

(z. B. der Überschreitung des Beleihungsrahmens)<br />

führen und ggf. die Nachfor derung<br />

von Sicherheiten, den Weiterverkauf der Darlehen<br />

oder außerordentliche Kündigungen der finanzierenden<br />

Bank zur Folge haben. In allen Fällen<br />

kann es im Ergebnis zu erheblichen finanziellen<br />

Einbußen der Fondsgesellschaft kommen.<br />

Für den Anleger kann dies bis hin zum Totalverlust<br />

seiner Einlage führen, wenn die Verwertungserlöse<br />

nicht zur Begleichung der Verbindlich -<br />

keiten ausreichen.<br />

4.1.13 Guthabenzinsen aus der Zwischenanlage von<br />

liquiden Mitteln<br />

Die jährliche Verzinsung aus der Zwischenanlage<br />

von liquiden Mitteln kann niedriger ausfallen als<br />

in der Prognoserechnung angenommen. Dies<br />

kann negative Auswirkungen auf die möglichen<br />

Auszahlungen oder auf die Zuführungen zur<br />

Liquiditätsreserve haben.<br />

30 // <strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2<br />

4.1.14 Risiko des (teilweisen) Blindpools<br />

Teilweise stehen die Immobilien, die die Verwaltungsgesellschaft<br />

und die Entwicklungsgesellschaft<br />

erwerben werden, noch nicht fest (teilweiser Blindpool).<br />

Daher besteht das Risiko, dass sich nicht in<br />

ausreichendem Maße Immobilien finden lassen,<br />

die den Investitionskriterien genügen, wodurch<br />

sich insbesondere der Ankaufsprozess verlängern<br />

kann. Dieses Risiko besteht auch, soweit die vom<br />

Asset-Manager identifizierten Immobilien auch den<br />

Investitionskriterien des Vorgängerprodukts <strong>DWS</strong><br />

ACCESS Wohnen entsprechen und der Asset-Manager<br />

deshalb diese Immobilien bis zum 31. Dezember<br />

2010 den Portfoliogesellschaften des <strong>DWS</strong> ACCESS<br />

Wohnen anbieten muss, oder auch ggf. danach,<br />

sofern noch keine Vollinvestition im <strong>DWS</strong> ACCESS<br />

Wohnen erreicht wurde. Dies hätte negative Auswirkungen<br />

auf die Ertragslage der Verwaltungsgesellschaft<br />

und der Entwicklungsgesellschaft und<br />

somit auf die Auszahlungen der Fondsgesellschaft.<br />

Erworbene Immobilien können außerdem von den<br />

individuellen Erwartungen des Anlegers abweichen,<br />

obwohl sie den Investitionskriterien entsprechen.<br />

Weiterhin können Immobilien zu gegenüber den<br />

Annahmen der Prognoserechnung ungünstigeren<br />

Konditionen erworben werden. Auch könnte<br />

die Grunderwerbsteuerbelastung wegen Steuersatzerhöhungen<br />

in einzelnen Bundesländern<br />

insgesamt höher sein als kalkuliert. Dies hätte<br />

negative Auswirkungen auf die Ertragslage der<br />

Verwaltungsgesellschaft bzw. der Entwicklungsgesellschaft<br />

und somit auf die Auszahlungen<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

4.1.15 Risiken aus öffentlich-rechtlichen<br />

Bestimmungen<br />

Einige Immobilien des Portfolios unterliegen<br />

besonderen Bestimmungen des Denkmalschutzes<br />

oder liegen in Gebieten, für die Sanierungsfestsetzungen<br />

getroffen wurden. Dies kann auch bei<br />

künftigen Immobilieninvestitionen nicht aus geschlossen<br />

werden. Daraus können sich zusätz liche

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