DWS-AccessWohnen2-Prospekt
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IV. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage<br />
Bei Käufen kann die verzögerte Abwicklung<br />
außerdem zu Kosten für die Bereitstellung oder<br />
die Rückabwicklung von Darlehensverträgen<br />
führen. Die Kosten müssen aus der Liquiditätsreserve<br />
der Gesellschaften aufgebracht werden.<br />
Außerdem wird Eigenkapital bis zur verspäteten<br />
Erfüllung des Geschäftes gebunden.<br />
Bezüglich des conwert-Portfolios besteht das<br />
Risiko, dass aufgrund bei <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />
nicht bekannter Umstände die Kaufangebote von<br />
der Verwaltungsgesellschaft und der Entwicklungsgesellschaft<br />
nicht angenommen werden<br />
und es infolgedessen ganz oder teilweise nicht<br />
zum Eigentumserwerb kommt. Die Zusammensetzung<br />
des Startportfolios und die darauf aufbauende<br />
Prognoserechnung könnten sich dadurch<br />
zuungunsten des Anlegers verändern.<br />
4.1.7 Ankaufsprüfung (Due Diligence)<br />
Bei der Durchführung der Ankaufsprüfung (Due<br />
Diligence) durch alt + kelber besteht das Risiko,<br />
dass in Bereichen, die die Investition betreffen,<br />
bestimmte Sachverhalte nicht erkannt und / oder<br />
Risiken falsch bewertet werden (z. B. technische<br />
Mängel, Mängel von Verträgen, grundbuchrechtliche<br />
Mängel). Dies gilt auch in Bezug auf weitere,<br />
in den Erwerbsprozess eingeschaltete Berater<br />
und Sachverständige (u. a. BIIS AG).<br />
Ein grundsätzliches Risiko beim Ankauf von<br />
Immobilien ergibt sich daraus, dass nicht immer<br />
alle Mieteinheiten vollständig zugänglich sind.<br />
Bei Bestandsimmobilien besteht das Risiko der<br />
eingeschränkten Zugänglichkeit verschiedener<br />
technischer Elemente (z. B. verkleideter Versorgungsleitungen)<br />
und in dem fehlenden Zugang<br />
zu allen relevanten Daten und Verträgen.<br />
Bei der Prüfung der Grundbücher auf Lasten und<br />
Beschränkungen besteht das Risiko,dass kaufpreisrelevante<br />
Lasten und Beschränkungen nicht<br />
erkannt oder bei der Kauf preis findung nicht<br />
28 // <strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2<br />
angemessen berücksichtigt werden. Dies kann<br />
einen erheblichen Einfluss auf die Werthaltigkeit<br />
der Vermögensanlage haben.<br />
4.1.8 Altlasten – Grundstücks- und Gebäudemängel<br />
Nicht entdeckte Bodenverunreinigungen (Altlasten)<br />
können – soweit nicht im Einzelfall der<br />
Verkäufer dafür einsteht – zulasten der Verwaltungsgesellschaft<br />
bzw. der Entwicklungsgesellschaft<br />
gehen.<br />
Es besteht allgemein das Risiko, dass Grundstücks-<br />
und Gebäudemängel der Fondsimmobi<br />
lien, bei denen es sich um im Zeitpunkt des<br />
Erwerbs bereits bebaute Grundstücke handelt,<br />
erst zu einem späteren Zeitpunkt erkannt werden<br />
oder auftreten und nicht mehr gegenüber dem<br />
Verkäufer geltend gemacht werden können. Dies<br />
hätte einen nicht einkalkulierten Instandhaltungsoder<br />
Instandsetzungsaufwand zur Folge.<br />
Unerwartet auftretende, besonders hohe Aufwendungen<br />
für die Beseitigung von Altlasten oder<br />
von Grundstücks- oder Gebäudemängeln können<br />
sich auch anlagegefährdend auswirken. Sie<br />
wären von der Entwicklungsgesellschaft oder der<br />
Verwaltungsgesellschaft zu tragen und würden<br />
dadurch Auszahlungen an die Fondsgesellschaft<br />
mindern oder im äußersten Fall ausschließen.<br />
4.1.9 Erbbaurechte<br />
Die Investitionstätigkeit der Verwaltungsgesellschaft<br />
bzw. der Entwicklungsgesellschaft kann sich auch<br />
auf Erbbaurechte erstrecken. Erbbaurechtsverträge<br />
können Vereinbarungen enthalten, die zu unvorhergesehenen<br />
Kosten für die Verwaltungsgesellschaft<br />
oder die Entwicklungsgesellschaft führen. Außerdem<br />
können Kündigungsrechte und Heimfallregelungen<br />
bestehen, die den Wert der Investition in<br />
erheblichem Maße negativ beeinflussen. Es besteht<br />
das Risiko, dass derartige nachteilige Regelungen<br />
beim Ankauf nicht erkannt und bei der Bemessung<br />
der Kaufpreise nicht berücksichtigt werden.