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§ 17 Tod des Anlegers<br />
Beim Tod eines Anlegers wird dieser Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrag mit dem oder den Erben<br />
fortgesetzt. Die Erben tragen sämtliche der<br />
Treu hand-Kommanditistin hieraus entstehenden<br />
Kosten sowie die nach § 9 Ziffer 3 anfallende Verwaltungsgebühr.<br />
Im Übrigen bestimmen sich die<br />
Rechtsfolgen nach § 16 des Gesellschaftsvertrags.<br />
§ 18 Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand,<br />
Datenschutz<br />
(1) Salvatorische Klausel<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags<br />
ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte<br />
sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so<br />
soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen<br />
nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen<br />
Bestimmung oder zur Auffüllung der<br />
Lücke soll eine angemessene Regelung gelten,<br />
die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten<br />
kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben<br />
oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags<br />
gewollt haben würden, wenn sie die Angelegenheit<br />
bedacht hätten.<br />
(2) Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl<br />
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand<br />
für sämtliche Streitigkeiten aus<br />
diesem Vertrag sowie über das Zustande kommen<br />
dieses Vertrags ist der Sitz der Treuhand-<br />
Kommanditistin, soweit dies rechtlich zulässig<br />
vereinbart werden kann. Dieser Vertrag unterliegt<br />
ausschließlich deutschem Recht.<br />
(3) Datenschutz<br />
Jeder Anleger erklärt sich damit einverstanden,<br />
dass seine personenbezogenen Daten im Wege<br />
der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert<br />
und dass die in die Anlegerverwaltung einbezogenen<br />
Parteien über die Verhältnisse der Gesellschaft<br />
und seine Person informiert werden, soweit<br />
dies zur Verwaltung und Betreuung der Beteiligung<br />
des jeweiligen Anlegers erforderlich ist.<br />
Anhang 2 Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
<strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2 // 223