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III. Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />
zum Ende des folgenden Geschäftsjahres wirk-<br />
sam. Maßgeblich ist die Reihenfolge des Zugangs<br />
der Kündigungen bei der Gesellschaft.<br />
Im Falle einer wirksamen Kündigung erhält der<br />
Gesellschafter eine Abfindung von 90 % des Ver-<br />
kehrswerts seiner Beteiligung, die unter Berück-<br />
sichtigung der Liquidität der Gesellschaft in bis zu<br />
fünf Jahresraten ausgezahlt wird.<br />
3.13 Prognostizierte Auszahlungen<br />
Prognosegemäß sollen die Anleger erstmals für<br />
das Jahr 2011 Auszahlungen aus den Liquiditäts-<br />
überschüssen der Fondsgesellschaft erhalten. Die<br />
Auszahlungen erfolgen jährlich zum 30. Juni des<br />
Folgejahres auf Basis des Jahresabschlusses. Eine<br />
Auszahlung soll erstmalig am 30. Juni 2012 erfolgen.<br />
Bei einem prognosegemäßen Verlauf sollen ab<br />
2012 die prognostizierten Auszahlungen pro<br />
Geschäftsjahr ca. 6,25 % bezogen auf das Betei-<br />
ligungskapital (ohne Agio) betragen. Diese sollen<br />
prognosegemäß bis zum Jahre 2020 auf ca. 7 %<br />
ansteigen. Aufgrund der noch laufenden Investi-<br />
tionsphase wird für das Jahr 2011 eine geringere<br />
Auszahlung in Höhe von ca. 2,65 % prognostiziert.<br />
In dem nur für Prognosezwecke unterstellten Fall<br />
der Veräußerung sämtlicher Immobilien (Paket-<br />
verkauf) und der Liquidation der Verwaltungs-<br />
gesell schaft und der Entwicklungsgesellschaft<br />
zum Ende des Jahres 2021 würde für das Jahr<br />
2021 bei Eintritt der Prognoseerwartungen eine<br />
Auszahlung inklusive der Veräußerungserlöse<br />
nach Abzug der Liquidationskosten von ca. 100 %<br />
bezogen auf das Beteiligungskapital (ohne Agio)<br />
erfolgen können. Einzelheiten hierzu siehe Kapitel<br />
7.2 „Prognoserechnung“.<br />
3.14 Steuerliche Konzeption<br />
Die Fondsgesellschaft ist als vermögensver-<br />
waltende Personengesellschaft konzipiert und nicht<br />
gewerblich tätig. Aufgrund ihrer Ausgestaltung ist<br />
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sie auch nicht gewerblich geprägt. Sie ist bezüg-<br />
lich der Einkommensteuer kein eigenes Steuer-<br />
subjekt; dies sind vielmehr die Gesellschafter.<br />
Lediglich für die Bestimmung der Einkunftsart und<br />
die Ermittlung der Einkünfte wird grundsätz lich<br />
auf die Fondsgesellschaft abgestellt. Die Anbie-<br />
terin geht davon aus, dass die Fondsgesellschaft<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auf-<br />
grund der Beteiligung an der Verwaltungsgesell-<br />
schaft, Dividendeneinkünfte aufgrund der Beteili-<br />
gungen an der Entwicklungsgesellschaft und der<br />
Holdinggesellschaft sowie in geringem Umfang<br />
Zinseinkünfte aus der Anlage der Liquiditätsreserve<br />
in Tages-, Termin- oder Festgeld erzielen wird.<br />
3.15 Zielgruppe<br />
Das Beteiligungsangebot richtet sich an Anleger, die<br />
ihre Beteiligung im Privatvermögen halten, diese<br />
nicht fremdfinanzieren werden und die – auch vor<br />
dem Hintergrund ihrer Vermögens ver hältnisse –<br />
bereit sind, eine langfristige unternehmerische Be-<br />
teiligung als mittelbarer oder unmittelbarer Gesell-<br />
schafter einer Kommanditgesellschaft einzugehen,<br />
die mit unternehmerischen Risiken für den Anleger<br />
verbunden ist (siehe hierzu Kapitel IV. „Wesentliche<br />
Risiken der Vermögensanlage“). Dabei muss der<br />
Anleger berücksichtigen, dass die Rückflüsse auf<br />
das eingesetzte Kapital hin sichtlich der Höhe des<br />
Betrags und des Zeitpunkts ungewiss sind. Das<br />
Beteiligungsan gebot richtet sich an Interessenten,<br />
die nicht auf regel mäßige oder unregelmäßige Ein-<br />
künfte aus dem Investment angewiesen sind und<br />
die keine Rückzahlung des Anlagebetrags in einer<br />
Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt erwarten.<br />
Zudem sollte der Anleger die in diesem Verkaufs-<br />
prospekt gemachten Angaben und Einschätzungen<br />
teilen und unter anderem bereit sein, Unsicher-<br />
heiten insbesondere bezüglich der Entwicklung<br />
der Vermietungsmärkte und der erwarteten Veräu-<br />
ßerungserlöse aus Wohnungsverkäufen in Kauf zu<br />
nehmen. Auf die Darstellung in Kapitel IV. „Wesent-<br />
liche Risiken der Vermögensanlage“ wird verwiesen.