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testens am 31. Januar 2011, 31. März 2011 bzw.<br />

31. Mai 2011 zumindest als Fax und spätestens<br />

fünf Tage danach im Original zugegangen sein.<br />

Ist das maximale Platzierungsvolumen erreicht,<br />

wird die Treuhand-Kommanditistin keine weiteren<br />

Angebote der Anleger annehmen.<br />

3.8 Einzahlung der Einlage<br />

Das von den Anlegern der Fondsgesellschaft<br />

einzuzahlende Beteiligungskapital und das Agio<br />

müssen zum Ende eines Platzierungsabschnitts<br />

(s. Abschnitt 3.7) auf dem Konto der Treuhand-<br />

Kommanditistin eingegangen sein. Sowohl der<br />

Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsver-<br />

trags als auch die Beteiligung als Treugeber<br />

er folgen mit Wirkung zum Ende des jeweiligen<br />

Platzierungsabschnitts und stehen unter der auf-<br />

schiebenden Bedingung der vollständigen und<br />

fristgerechten Zahlung des Anlagebetrags zzgl.<br />

des erhobenen Agios durch den Anleger. Die<br />

Treuhand-Kommanditistin der Fondsgesellschaft<br />

entscheidet in freiem Ermessen nach Absprache<br />

mit der Geschäftsführenden Kommanditistin über<br />

die Annahme der Beitrittserklärung des Anlegers.<br />

Für Einzelheiten siehe Kapitel XII „Abwicklungs-<br />

hinweis“.<br />

3.9 Weitere Leistungen der Anleger<br />

Die Zahlungsverpflichtung aus der Anlage be-<br />

schränkt sich auf die Höhe der Einlage zzgl. Agio.<br />

Eine Nachschusspflicht be steht nicht. Die Haftung<br />

des Anlegers kann duch Auszahlungen wieder<br />

aufleben, durch die sich die Einlage unter den<br />

Betrag der Hafteinlage vermindert. Dies gilt auch<br />

für Auszahlungen im Rahmen des Ausscheidens<br />

des Anlegers aus der Fondsgesellschaft oder ihrer<br />

Liquidation. Zu den Einzelheiten siehe Abschnitt<br />

3.17 „Haftung“. Darüber hinaus haben die<br />

Anleger keine weiteren Leistungen zu erbringen,<br />

insbesondere keine Zahlungen zu leisten. Ein-<br />

zelheiten bezüglich weiterer Kosten, die anfallen<br />

können, sind in Abschnitt 8.7.1 dargestellt.<br />

III. Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

3.10 Prognostizierte Beteiligungsdauer<br />

Bei der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

handelt es sich um ein zeitlich nicht von vornherein<br />

begrenztes Investment. Lediglich für<br />

Prog nosezwecke wurde eine Beteiligungsdauer<br />

bis zum Ende des Jahres 2021 unterstellt.<br />

3.11 Möglichkeit der Kündigung der Beteiligung<br />

ab dem 31. Dezember 2030<br />

Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft sollte als<br />

langfristige Vermögensanlage betrachtet werden.<br />

Die Laufzeit der Fondsgesellschaft ist gemäß dem<br />

Gesellschaftsvertrag unbegrenzt. Entsprechend<br />

der Regelung im Gesellschaftsvertrag unter<br />

§ 17 Ziffer 1 ist eine Kündigung schriftlich unter<br />

Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten zum<br />

Jahresende, erstmals zum 31. Dezember 2030,<br />

möglich. In diesem Fall erhält der ausscheidende<br />

Gesellschafter eine Abfindung in Höhe des Ver-<br />

kehrswerts seiner Beteiligung, die in bis zu fünf<br />

jährlichen Raten ausgezahlt werden kann.<br />

3.12 Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung<br />

der Beteiligung in persönlichen<br />

Notfällen<br />

Ein Gesellschafter kann auch vor dem 31. Dezem-<br />

ber 2030 außerordentlich mit einer Frist von<br />

sechs Monaten zum Ende des Geschäftsjahres<br />

kündigen, wenn er nach seinem Beitritt<br />

a) erwerbsunfähig in dem Sinne geworden ist, dass<br />

er unabhängig vom erlernten Beruf nur noch<br />

höchstens drei Stunden täglich tätig sein kann;<br />

b) arbeitslos geworden und mindestens seit sechs<br />

Monaten als arbeitssuchend gemeldet ist und<br />

er zuvor mindestens sechs Monate ununter-<br />

brochen vollzeitbeschäftigt war;<br />

c) pflegebedürftig im Sinne der Pflegestufe II oder<br />

III des Sozialgesetzbuches XI geworden ist.<br />

Die Möglichkeit zur Kündigung wegen eines<br />

persönlichen Notfalls ist jedoch pro Geschäftsjahr<br />

auf höchstens ein Prozent der Summe der Kapi-<br />

talanteile aller Gesellschafter begrenzt. Darüber<br />

hinaus gehende Kündigungen werden frühestens<br />

<strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2 // 21

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