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testens am 31. Januar 2011, 31. März 2011 bzw.<br />
31. Mai 2011 zumindest als Fax und spätestens<br />
fünf Tage danach im Original zugegangen sein.<br />
Ist das maximale Platzierungsvolumen erreicht,<br />
wird die Treuhand-Kommanditistin keine weiteren<br />
Angebote der Anleger annehmen.<br />
3.8 Einzahlung der Einlage<br />
Das von den Anlegern der Fondsgesellschaft<br />
einzuzahlende Beteiligungskapital und das Agio<br />
müssen zum Ende eines Platzierungsabschnitts<br />
(s. Abschnitt 3.7) auf dem Konto der Treuhand-<br />
Kommanditistin eingegangen sein. Sowohl der<br />
Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsver-<br />
trags als auch die Beteiligung als Treugeber<br />
er folgen mit Wirkung zum Ende des jeweiligen<br />
Platzierungsabschnitts und stehen unter der auf-<br />
schiebenden Bedingung der vollständigen und<br />
fristgerechten Zahlung des Anlagebetrags zzgl.<br />
des erhobenen Agios durch den Anleger. Die<br />
Treuhand-Kommanditistin der Fondsgesellschaft<br />
entscheidet in freiem Ermessen nach Absprache<br />
mit der Geschäftsführenden Kommanditistin über<br />
die Annahme der Beitrittserklärung des Anlegers.<br />
Für Einzelheiten siehe Kapitel XII „Abwicklungs-<br />
hinweis“.<br />
3.9 Weitere Leistungen der Anleger<br />
Die Zahlungsverpflichtung aus der Anlage be-<br />
schränkt sich auf die Höhe der Einlage zzgl. Agio.<br />
Eine Nachschusspflicht be steht nicht. Die Haftung<br />
des Anlegers kann duch Auszahlungen wieder<br />
aufleben, durch die sich die Einlage unter den<br />
Betrag der Hafteinlage vermindert. Dies gilt auch<br />
für Auszahlungen im Rahmen des Ausscheidens<br />
des Anlegers aus der Fondsgesellschaft oder ihrer<br />
Liquidation. Zu den Einzelheiten siehe Abschnitt<br />
3.17 „Haftung“. Darüber hinaus haben die<br />
Anleger keine weiteren Leistungen zu erbringen,<br />
insbesondere keine Zahlungen zu leisten. Ein-<br />
zelheiten bezüglich weiterer Kosten, die anfallen<br />
können, sind in Abschnitt 8.7.1 dargestellt.<br />
III. Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />
3.10 Prognostizierte Beteiligungsdauer<br />
Bei der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
handelt es sich um ein zeitlich nicht von vornherein<br />
begrenztes Investment. Lediglich für<br />
Prog nosezwecke wurde eine Beteiligungsdauer<br />
bis zum Ende des Jahres 2021 unterstellt.<br />
3.11 Möglichkeit der Kündigung der Beteiligung<br />
ab dem 31. Dezember 2030<br />
Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft sollte als<br />
langfristige Vermögensanlage betrachtet werden.<br />
Die Laufzeit der Fondsgesellschaft ist gemäß dem<br />
Gesellschaftsvertrag unbegrenzt. Entsprechend<br />
der Regelung im Gesellschaftsvertrag unter<br />
§ 17 Ziffer 1 ist eine Kündigung schriftlich unter<br />
Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten zum<br />
Jahresende, erstmals zum 31. Dezember 2030,<br />
möglich. In diesem Fall erhält der ausscheidende<br />
Gesellschafter eine Abfindung in Höhe des Ver-<br />
kehrswerts seiner Beteiligung, die in bis zu fünf<br />
jährlichen Raten ausgezahlt werden kann.<br />
3.12 Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung<br />
der Beteiligung in persönlichen<br />
Notfällen<br />
Ein Gesellschafter kann auch vor dem 31. Dezem-<br />
ber 2030 außerordentlich mit einer Frist von<br />
sechs Monaten zum Ende des Geschäftsjahres<br />
kündigen, wenn er nach seinem Beitritt<br />
a) erwerbsunfähig in dem Sinne geworden ist, dass<br />
er unabhängig vom erlernten Beruf nur noch<br />
höchstens drei Stunden täglich tätig sein kann;<br />
b) arbeitslos geworden und mindestens seit sechs<br />
Monaten als arbeitssuchend gemeldet ist und<br />
er zuvor mindestens sechs Monate ununter-<br />
brochen vollzeitbeschäftigt war;<br />
c) pflegebedürftig im Sinne der Pflegestufe II oder<br />
III des Sozialgesetzbuches XI geworden ist.<br />
Die Möglichkeit zur Kündigung wegen eines<br />
persönlichen Notfalls ist jedoch pro Geschäftsjahr<br />
auf höchstens ein Prozent der Summe der Kapi-<br />
talanteile aller Gesellschafter begrenzt. Darüber<br />
hinaus gehende Kündigungen werden frühestens<br />
<strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2 // 21