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Anhang 1 Gesellschaftsvertrag<br />
sellschaft ein Vertrag geschlossen, so wird die<br />
Vergütung ausschließlich nach dieser Ziffer 5<br />
gewährt, auch wenn der Kaufpreis erst nach<br />
Liquidationseröffnung von der Gesellschaft vereinnahmt<br />
werden kann.<br />
Für Verkäufe von Veräußerungsgegenständen<br />
der Entwicklungsgesellschaft fällt eine Vergütung<br />
weder nach Ziffer 3 noch nach dieser Ziffer 5 an.<br />
§ 20 Kommanditistenregister, Vertraulichkeit,<br />
Datenherausgabe, Mitteilungen<br />
(1) Daten des Kommanditistenregisters<br />
Die Treuhand-Kommanditistin führt für alle<br />
Kommanditisten ein Register mit ihren personenbezogenen<br />
und beteiligungsbezogenen Daten.<br />
Personenbezogene Daten sind der Name, das<br />
Geburtsdatum, die Adresse, das Wohnsitzfinanzamt,<br />
die Steuernummer, die persönliche Steueridentifikationsnummer<br />
sowie die Bankverbindung.<br />
Die personenbezogenen Daten werden nur zum<br />
Zwecke der Anlegerverwaltung im Rahmen des<br />
Gesellschaftsverhältnisses verarbeitet und genutzt.<br />
(2) Mitteilungspflicht bei Änderungen<br />
Dem Kommanditisten obliegt es, alle Änderungen<br />
seiner personenbezogenen Daten unverzüglich der<br />
Treuhand-Kommanditistin bekannt zu geben und<br />
ggf. durch Vorlage entsprechender Urkunden (z. B.<br />
Erbschein, Übertragungsvertrag) nachzuweisen.<br />
(3) Auskünfte aus dem Kommanditistenregister,<br />
Vertraulichkeit<br />
Auskünfte aus dem Kommanditistenregister,<br />
insbesondere über die Beteiligung und die eingetragenen<br />
Daten des betreffenden Kommanditisten,<br />
darf die Treuhand-Kommanditistin in dem<br />
erforderlichen Umfang nur der Geschäftsleitung<br />
der Gesellschaft, dem zuständigen Finanzamt<br />
sowie beruflich zur Verschwiegenheit verpflichteten<br />
Prüfern und Beratern (z. B. Rechtsanwälte,<br />
Steuerberater) der Gesellschaft oder des betreffenden<br />
Kommanditisten und an etwaige sonstige<br />
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von der Treuhand-Kommanditistin beauftragte<br />
Dienstleister, die sie bei der Wahrnehmung ihrer<br />
Treuhandaufgaben unterstützen, erteilen. Im<br />
Übrigen sind diese Informationen von der Treuhand-Kommanditistin<br />
vertraulich zu behandeln.<br />
Die Treuhand-Kommanditistin wird insoweit die<br />
Vertraulichkeit durch geeignete Vereinbarungen<br />
mit den Empfängern sicherstellen. Der einzelne<br />
Kommanditist ist nur in Bezug auf seine eigenen<br />
Daten auskunftsberechtigt. Weitere Auskünfte in<br />
Bezug auf Daten aus dem Kommanditistenregister<br />
können nach Maßgabe der folgenden Ziffer<br />
dieses § 20 erfolgen.<br />
(4) Herausgabe von persönlichen Daten<br />
Der Kommanditist hat nach diesem Vertrag<br />
keinen Anspruch auf Einsicht in das Kommanditistenregister<br />
oder auf Angaben über die im<br />
Kommanditistenregister enthaltenen persönlichen<br />
Daten (d. h. Name und Anschrift) der übrigen<br />
Kommanditisten. Soweit es sich nicht um Angaben<br />
handelt, die im Handelsregister einsehbar<br />
sind, darf die Treuhand-Kommanditistin den<br />
Kommanditisten keine Auskünfte über die im<br />
Kommanditistenregister enthaltenen Daten der<br />
übrigen Kommanditisten erteilen, soweit nicht die<br />
von der Auskunft betroffenen Kommanditisten<br />
ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder<br />
hierzu eine rechtliche oder gesetzliche Verpflichtung<br />
besteht. Die Treuhand-Kommanditistin wird<br />
auf Verlangen eines Kommanditisten, der den<br />
Grund seines Begehrens angeben muss, auf<br />
dessen Kosten um die Zustimmung zur Datenherausgabe<br />
bei den betroffenen Kommanditisten<br />
ersuchen.<br />
Falls ein Kommanditist die Herausgabe von<br />
persönlichen Daten (d. h. Name und Anschrift)<br />
anderer Kommanditisten begehrt, wird die<br />
Treuhand-Kommanditistin den betroffenen Kommanditisten<br />
das Begehren unter Mitteilung des<br />
hierfür angegebenen Grundes innerhalb von 10<br />
Kalendertagen übermitteln und um das jewei-