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DWS-AccessWohnen2-Prospekt

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einem neuen Treuhand-Kommanditisten fort-<br />

gesetzt werden oder die von der Treuhand-Kommanditistin<br />

gehaltenen Anteile auf die Treugeber<br />

als Direktkommanditisten übertragen werden.<br />

Die Treuhand-Kommanditistin kann eine Abfindung<br />

nur insoweit beanspruchen, als sie Anteile<br />

im eigenen Namen und für eigene Rechnung<br />

hält oder aufgrund des Treuhandverhältnisses –<br />

nach entsprechender Herabsetzung ihres Kommanditanteils<br />

– zur Auszahlung des Werts des<br />

treuhänderisch verwalteten Teilkommanditanteils<br />

an den Treugeber verpflichtet ist. Die Ermittlung<br />

des Verkehrswerts erfolgt gemäß Ziffern 1 und<br />

2, wobei die Einigung gemäß Ziffer 1 Satz 3<br />

zwischen der Gesellschaft und den betreffenden<br />

Treugebern zu erzielen ist. Die hieraus entstehenden<br />

Kosten trägt der Treugeber. Die Fälligkeit der<br />

Auszahlungs ansprüche des Treugebers richtet<br />

sich nach Ziffer 2.<br />

§ 19 Liquidation; teilweise Veräußerung von<br />

Gesellschaftsvermögen<br />

(1) Liquidation der Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft kann durch Gesellschafterbeschluss<br />

mit einer Mehrheit von mindestens 75 %<br />

der abgegebenen Stimmen aufgelöst werden.<br />

(2) Liquidator<br />

Im Falle der Auflösung ist die Treuhand-Kommanditistin<br />

oder ein von ihr bestimmter Dritter alleiniger<br />

Liquidator. Durch Gesellschafterbeschluss mit einer<br />

Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen<br />

kann ein anderer Liquidator bestimmt werden.<br />

(3) Vergütung des Liquidators<br />

Der Liquidator verwertet das Vermögen unter<br />

Wahrung der Interessen der Gesellschafter mit<br />

wirtschaftlich vertretbarer Beschleunigung. Der<br />

Liquidator erhält zu Lasten des Liquidationserlöses<br />

(das nach Ausgleich aller noch bestehenden<br />

Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen) ein<br />

Entgelt von 0,75 % der von der Fondsgesellschaft<br />

und den Beteiligungsgesellschaften erzielten<br />

Anhang 1 Gesellschaftsvertrag<br />

Verkaufserlöse oder im Falle der Veräußerung<br />

von Gesellschaftsanteilen 0,75 % des Verkehrswerts<br />

des gegebenenfalls mittelbar gehaltenen<br />

Immobilienvermögens der Gesellschaften zum<br />

Zeitpunkt der Veräußerung (ggf. zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer). Die Liquidationsvergütung wird<br />

mit Eingang der entsprechenden Beträge bei der<br />

Gesellschaft anteilig zur Zahlung fällig.<br />

(4) Auszahlung des Liquidationserlöses<br />

Der verbleibende Liquidationserlös ist an die<br />

Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitalanteile<br />

in mehreren Raten nach Liquidationsfortschritt<br />

auszuzahlen. Der Liquidator hat nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen für die Dauer der Liquidation<br />

angemessene Liquiditätsreserven in der Gesellschaft<br />

zu belassen, um die erwarteten Kosten<br />

der Abwicklung aus dem Gesellschaftsvermögen<br />

bedienen zu können.<br />

(5) Teilliquidation<br />

Die Treuhand-Kommanditistin oder ein von ihr<br />

beauftragter Dritte ist auch im Falle einer Teilveräußerung<br />

des Gesellschafts- bzw. Immobilienvermögens<br />

im Vorfeld der Liquidation der Gesellschaft<br />

mit der Vorbereitung und Abwicklung der<br />

angestrebten Veräußerungen unter Wahrung<br />

der Interessen der Gesellschafter beauftragt und<br />

bevollmächtigt. Sie kann statt ihrer selbst auch<br />

einen Dritten mit dieser Aufgabe betrauen. Die<br />

Treuhand-Kommanditistin oder der von ihr beauftragte<br />

Dritte erhält für ihre bzw. seine Leistungen<br />

ein Entgelt, dessen Höhe sich nach Ziffer 3<br />

bestimmt. Die Vergütung wird mit Eingang der<br />

entsprechenden Beträge bei der Gesellschaft zur<br />

Zahlung fällig.<br />

Die Vergütungen von Leistungen nach dieser<br />

Ziffer 5 (für Leistungen im Vorfeld der Liquidation)<br />

und nach Ziffer 3 (für Leistungen während der<br />

Liquidation) schließen sich gegenseitig aus.<br />

Wird über die Veräußerung eines Vermögensgegenstandes<br />

noch vor der Auflösung der Ge-<br />

<strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2 // 205

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