DWS-AccessWohnen2-Prospekt
DWS-AccessWohnen2-Prospekt
DWS-AccessWohnen2-Prospekt
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
noch höchstens drei Stunden täglich tätig<br />
sein kann,<br />
b) arbeitslos geworden ist und mindestens seit<br />
sechs Monaten als arbeitssuchend gemeldet<br />
ist und zuvor mindestens sechs Monate<br />
ununterbrochen vollzeitbeschäftigt war oder<br />
c) pflegebedürftig im Sinne der Pflegestufe II oder<br />
III des Sozialgesetzbuches XI geworden ist<br />
Die Möglichkeit zur Kündigung nach dieser<br />
Ziffer 2 ist pro Geschäftsjahr auf höchstens<br />
ein Prozent der Summe der Kapitalanteile aller<br />
Gesellschafter begrenzt. Darüber hinaus gehende<br />
Kündigungen werden frühestens zum Ende des<br />
folgenden Geschäftsjahres wirksam. Maßgeblich<br />
ist die Reihenfolge des Zugangs der Kündigungen<br />
bei der Gesellschaft.<br />
Die unter Buchstaben a), b) oder c) genannten<br />
Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt<br />
des Zugangs der Kündigungserklärung bei der<br />
Gesellschaft gegeben sein und durch geeignete<br />
Nachweise belegt werden.<br />
Weitere Kündigungsrechte stehen den Gesellschaftern<br />
nicht zu, soweit sich nicht aus diesem<br />
Gesellschaftsvertrag oder zwingenden gesetzlichen<br />
Vorschriften etwas anderes ergibt.<br />
(3) Ausscheiden aus wichtigem Grund<br />
Wird ein Gesellschafter zahlungsunfähig, wird<br />
über sein Vermögen das Insolvenzverfahren<br />
eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels<br />
Masse abgelehnt (Ausscheidensgrund), so scheidet<br />
der betreffende Gesellschafter mit sofortiger<br />
Wirkung aus der Gesellschaft aus, ohne dass es<br />
einer Kündigung, eines Gesellschafterbeschlusses<br />
oder der gerichtlichen Klage bedarf. Dies gilt auch<br />
während der Liquidation der Gesellschaft. Treten<br />
die vorgenannten Umstände bei der Treuhand-<br />
Kommanditistin ein, treten die Treugeber an ihrer<br />
Stelle unmittelbar als Direktkommanditisten –<br />
Anhang 1 Gesellschaftsvertrag<br />
unter Übernahme der Beteiligung der Treuhand-<br />
Kommanditistin – in die Gesellschaft ein.<br />
(4) Ausschluss<br />
Im Übrigen kann ein Gesellschafter nur aus wichtigem<br />
in seiner Person liegendem Grund durch<br />
Gesellschafterbeschluss mit mindestens 75 % der<br />
abgegebenen Stimmen aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />
werden. Die aus seinem Ausschluss<br />
entstehenden Kosten hat der ausgeschlossene<br />
Gesellschafter zu tragen. Weitere Ansprüche, insbesondere<br />
Schadensersatzansprüche der Gesellschaft,<br />
bleiben unberührt.<br />
(5) Ausscheiden der Geschäftsführenden Kommanditistin,<br />
der Komplementärin und der Treuhand-<br />
Kommanditistin<br />
Ein Ausscheiden der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />
aus der Gesellschaft erfolgt erst zu<br />
dem Zeitpunkt, zu dem eine neue Geschäftsführende<br />
Kommanditistin in die Gesellschaft<br />
aufgenommen wurde bzw. einem anderen<br />
Kommanditisten die Geschäftsführungsbefugnis<br />
eingeräumt wurde. Entsprechendes gilt für die<br />
Komplementärin. Ein Ausscheiden der Treuhand-<br />
Kommanditis tin aus der Gesellschaft erfolgt –<br />
abgesehen von dem in § 17 Ziffer 4 geregelten<br />
Sonderfall – erst zu dem Zeitpunkt, zu dem eine<br />
neue Treuhand-Kommanditistin in die Gesellschaft<br />
aufgenommen wurde und ihr im Wege der<br />
Sonderrechtsnach folge die treuhänderisch gehal-<br />
tenen Beteiligungen sowie sämtliche Rechte und<br />
Pflichten aus dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
mit den Treugebern übertragen wurden.<br />
(6) Folgen des Ausscheidens<br />
In allen vorgenannten Fällen des Ausscheidens von<br />
Gesellschaftern wird die Gesellschaft fortgesetzt<br />
und der Gesellschaftsanteil des ausscheidenden<br />
Gesellschafters wächst den übrigen Gesellschaftern<br />
anteilig an, soweit der Anteil nicht auf einen Dritten<br />
übertragen wurde. Sobald ein Treugeber ausscheidet,<br />
ist die Treuhand-Kommanditistin berechtigt<br />
<strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2 // 203