DWS-AccessWohnen2-Prospekt
DWS-AccessWohnen2-Prospekt
DWS-AccessWohnen2-Prospekt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Anhang 1 Gesellschaftsvertrag<br />
der Komplementärin oder der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin bzw. bei unterjährigem Wegfall<br />
des Vergütungsanspruchs wird die Haftungsoder<br />
die Geschäftsführungsvergütung pro rata<br />
temporis für jeden vollen Monat der Zugehörigkeit<br />
als Komplementärin oder als Geschäftsführende<br />
Kommanditistin gewährt. Alle Vergütungen<br />
der Komplementärin und der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin sind zu Beginn des Geschäftsjahres<br />
fällig, für das sie zu leisten sind. Die<br />
vor genannten Vergütungen werden jährlich auf<br />
ihre Angemessenheit hin durch die Treuhand-<br />
Kommanditistin überprüft und mit Zustimmung<br />
der Gesellschafterversammlung für die Folgejahre<br />
angepasst. Die Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
ist nicht erforderlich, wenn die<br />
Vergütung um nicht mehr als 2 % p. a. erhöht<br />
werden soll.<br />
(3) Befreiung vom Wettbewerbsverbot<br />
Durch diesen Gesellschaftsvertrag werden für die<br />
Gesellschafter keine Wettbewerbsverbote begründet.<br />
Die Gesellschafter sind vom Wettbewerbsverbot<br />
gemäß § 112 HGB entbunden.<br />
§ 10 Haftung der Gesellschaftsorgane<br />
Die Geschäftsführende Kommanditistin, die Komplementärin<br />
und die Treuhand-Kommanditistin haften<br />
nicht für Schäden und Verluste der Gesellschaft<br />
und der Gesellschafter, die infolge pflichtwidriger<br />
oder fehlerhafter Erfüllung ihrer Pflichten entstehen.<br />
Hiervon ausgenommen sind Ansprüche, die<br />
auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Bei<br />
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haften<br />
die genannten Gesellschafter auch bei einfacher<br />
Fahrlässigkeit, jedoch nur für den typischerweise<br />
vorhersehbaren Schaden. Sie haften weiter<br />
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des<br />
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen<br />
oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.<br />
Eine Haftung für den Eintritt der wirtschaftlichen<br />
Ziele und der steuerlichen Folgen bei den Kommanditisten<br />
/ Treugebern wird nicht übernommen.<br />
196 // <strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2<br />
Etwaige Ansprüche gegen die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin, die Komplementärin und die Treuhand-Kommanditistin<br />
verjähren drei Jahre nach<br />
Entstehen des Anspruchs, soweit nicht kraft Gesetzes<br />
eine kürzere Verjährung gilt. Sie sind innerhalb<br />
einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach<br />
Kenntniserlangung gegenüber dem Anspruchsverpflichteten<br />
schriftlich geltend zu machen. Die<br />
vorgenannten Verjährungs- und Ausschlussfristen<br />
gelten nicht, soweit die Haftung in einem vorsätzlichen<br />
oder grob fahrlässigen Handeln begründet<br />
ist oder Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher<br />
Pflichten oder des Lebens, des Körpers<br />
oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen<br />
oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen,<br />
geltend gemacht werden oder soweit gesetzlich<br />
längere Fristen zwingend bestimmt sind.<br />
§ 11 Beschlussfassung, Gesellschafterversammlung;<br />
schriftliches Verfahren<br />
(1) Beschlussfassung<br />
Die von den Gesellschaftern in den Angelegenheiten<br />
der Gesellschaft zu treffenden Bestimmungen<br />
erfolgen durch Beschlussfassung. Es<br />
findet jährlich mindestens eine Beschlussfassung<br />
statt. Die Gesellschafterbeschlüsse werden im<br />
schriftlichen Verfahren (Regelfall) oder in Gesellschafterversammlungen<br />
am Sitz der Gesellschaft<br />
oder in Frankfurt am Main gefasst. An der<br />
Beschlussfassung nehmen die Gesellschafter<br />
bzw. – namens der Treuhand-Kommanditistin – die<br />
Treugeber kraft der ihnen im Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
erteilten Vollmacht teil. Anleger<br />
können sich bei der Beschlussfassung nur durch<br />
andere Kommanditisten, Treugeber oder Personen<br />
aus dem Kreis der rechts- oder wirtschaftsberatenden<br />
Berufe, die zur Berufsverschwiegenheit<br />
verpflichtet sind, vertreten lassen.<br />
Über die Beschlussfassungen der Gesellschafter<br />
wird ein Protokoll angefertigt, das den Kommanditisten<br />
bzw. Treugebern im Rahmen der üblichen<br />
Korrespondenz übermittelt wird.