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DWS-AccessWohnen2-Prospekt

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Die durch die Beauftragung Dritter entstehenden<br />

Kosten trägt die Gesellschaft. Die Komplementärin<br />

erteilt der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />

hiermit für die Gesellschaft die unwiderrufliche<br />

Vollmacht, die Gesellschaft bei allen nach diesem<br />

Vertrag vorzunehmenden Handlungen, Geschäften<br />

oder zu ergreifenden Maßnahmen allein zu<br />

vertreten. Die Komplementärin ist, soweit gesetzlich<br />

zulässig, von der Geschäftsführung ausgeschlossen.<br />

Die Geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt,<br />

alle Handlungen, die nicht über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen,<br />

vorzunehmen. Dazu gehören insbesondere:<br />

a) Anlage liquider Mittel in Tages-, Fest- oder<br />

Termingeldanlagen;<br />

b) Festlegung der auszuschüttenden Barüberschüsse<br />

und der Zuführungen zur Liquiditätsreserve<br />

bzw. der Entnahmen aus der Liquiditätsreserve;<br />

c) Erwerb der Beteiligungen an den Beteiligungsgesellschaften<br />

im Rahmen des prospektierten<br />

Investitionsvorhabens;<br />

d) Entscheidung über den Ankauf von<br />

geeigneten Immobilien und Durchführung<br />

der Ankaufstransaktionen im Rahmen der<br />

prospektierten Investitionskriterien;<br />

e) Abschluss von Vereinbarungen mit Dritten<br />

(z. B. Geschäftsbesorgungsverträge, Kauf-<br />

verträge, Finanzierungsverträge) im Rahmen<br />

des prospektierten Investitionsvorhabens;<br />

f) Beauftragung der laufenden Rechts- und<br />

Steuerberatung sowie die Erstellung des<br />

Jahresabschlusses;<br />

g) Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in<br />

den Beteiligungsgesellschaften (z. B. bei<br />

Beschlussfassungen), soweit hierfür nicht<br />

eine Beschlussfassung der Gesellschafter<br />

gemäß § 11 Ziffer 2 erforderlich ist;<br />

h) Eingehung, Änderung und Absicherung<br />

von Finanzierungsverträgen mit Dritten im<br />

Rahmen der im Verkaufsprospekt genannten<br />

Anhang 1 Gesellschaftsvertrag<br />

maximalen Fremdkapitalbelastung sowie<br />

Gewährung von Gesellschafterdarlehen an<br />

Beteiligungsgesellschaften;<br />

i) Beauftragung von Bewertungen des Immobilienbestands<br />

der Beteiligungsgesellschaften<br />

sowie die Ermittlung von Anteilswerten<br />

bezogen auf die Fondsgesellschaft;<br />

j) alle übrigen Maßnahmen und Handlungen<br />

der laufenden Verwaltung der Gesellschaft,<br />

soweit nicht die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung<br />

gegeben ist.<br />

Die Geschäftsführende Kommanditistin ist ferner<br />

zur Durchführung sämtlicher Maßnahmen und<br />

Geschäftsvorgänge berechtigt und verpflichtet,<br />

denen die Gesellschafter gemäß § 11 Ziffer 2<br />

durch Beschluss zugestimmt haben.<br />

(2) Vergütung der Komplementärin und der<br />

Geschäftsführenden Kommanditistin<br />

Die Komplementärin erhält für die Übernahme<br />

der persönlichen Haftung eine Vergütung von<br />

8.000 EUR pro Geschäftsjahr. Die Vergütung wird<br />

bis Vollbeendigung (Abschluss der Liquidation)<br />

gewährt.<br />

Die Geschäftsführende Kommanditistin erhält<br />

für die Geschäftsführung eine Vergütung von<br />

26.000 EUR pro Geschäftsjahr. Mit der Vergütung<br />

ist auch die Bereitstellung der Geschäftsführung<br />

der <strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2 Entwicklungs<br />

GmbH abgegolten. Der Vergütungsanspruch für<br />

die Geschäftsführung entfällt mit der Auflösung<br />

(Liquidationseröffnung) der Fondsgesellschaft.<br />

Zusätzlich werden der Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin ihre Auslagen mit 2,5 % der vorgenannten<br />

Vergütung pauschal erstattet.<br />

Die vorgenannten Vergütungen einschließlich<br />

Auslagenersatz verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer,<br />

soweit diese ohne Option kraft Gesetzes anfällt.<br />

Bei unterjährigem Eintritt oder Ausscheiden<br />

<strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2 // 195

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