DWS-AccessWohnen2-Prospekt
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Die durch die Beauftragung Dritter entstehenden<br />
Kosten trägt die Gesellschaft. Die Komplementärin<br />
erteilt der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />
hiermit für die Gesellschaft die unwiderrufliche<br />
Vollmacht, die Gesellschaft bei allen nach diesem<br />
Vertrag vorzunehmenden Handlungen, Geschäften<br />
oder zu ergreifenden Maßnahmen allein zu<br />
vertreten. Die Komplementärin ist, soweit gesetzlich<br />
zulässig, von der Geschäftsführung ausgeschlossen.<br />
Die Geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt,<br />
alle Handlungen, die nicht über den gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen,<br />
vorzunehmen. Dazu gehören insbesondere:<br />
a) Anlage liquider Mittel in Tages-, Fest- oder<br />
Termingeldanlagen;<br />
b) Festlegung der auszuschüttenden Barüberschüsse<br />
und der Zuführungen zur Liquiditätsreserve<br />
bzw. der Entnahmen aus der Liquiditätsreserve;<br />
c) Erwerb der Beteiligungen an den Beteiligungsgesellschaften<br />
im Rahmen des prospektierten<br />
Investitionsvorhabens;<br />
d) Entscheidung über den Ankauf von<br />
geeigneten Immobilien und Durchführung<br />
der Ankaufstransaktionen im Rahmen der<br />
prospektierten Investitionskriterien;<br />
e) Abschluss von Vereinbarungen mit Dritten<br />
(z. B. Geschäftsbesorgungsverträge, Kauf-<br />
verträge, Finanzierungsverträge) im Rahmen<br />
des prospektierten Investitionsvorhabens;<br />
f) Beauftragung der laufenden Rechts- und<br />
Steuerberatung sowie die Erstellung des<br />
Jahresabschlusses;<br />
g) Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in<br />
den Beteiligungsgesellschaften (z. B. bei<br />
Beschlussfassungen), soweit hierfür nicht<br />
eine Beschlussfassung der Gesellschafter<br />
gemäß § 11 Ziffer 2 erforderlich ist;<br />
h) Eingehung, Änderung und Absicherung<br />
von Finanzierungsverträgen mit Dritten im<br />
Rahmen der im Verkaufsprospekt genannten<br />
Anhang 1 Gesellschaftsvertrag<br />
maximalen Fremdkapitalbelastung sowie<br />
Gewährung von Gesellschafterdarlehen an<br />
Beteiligungsgesellschaften;<br />
i) Beauftragung von Bewertungen des Immobilienbestands<br />
der Beteiligungsgesellschaften<br />
sowie die Ermittlung von Anteilswerten<br />
bezogen auf die Fondsgesellschaft;<br />
j) alle übrigen Maßnahmen und Handlungen<br />
der laufenden Verwaltung der Gesellschaft,<br />
soweit nicht die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung<br />
gegeben ist.<br />
Die Geschäftsführende Kommanditistin ist ferner<br />
zur Durchführung sämtlicher Maßnahmen und<br />
Geschäftsvorgänge berechtigt und verpflichtet,<br />
denen die Gesellschafter gemäß § 11 Ziffer 2<br />
durch Beschluss zugestimmt haben.<br />
(2) Vergütung der Komplementärin und der<br />
Geschäftsführenden Kommanditistin<br />
Die Komplementärin erhält für die Übernahme<br />
der persönlichen Haftung eine Vergütung von<br />
8.000 EUR pro Geschäftsjahr. Die Vergütung wird<br />
bis Vollbeendigung (Abschluss der Liquidation)<br />
gewährt.<br />
Die Geschäftsführende Kommanditistin erhält<br />
für die Geschäftsführung eine Vergütung von<br />
26.000 EUR pro Geschäftsjahr. Mit der Vergütung<br />
ist auch die Bereitstellung der Geschäftsführung<br />
der <strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2 Entwicklungs<br />
GmbH abgegolten. Der Vergütungsanspruch für<br />
die Geschäftsführung entfällt mit der Auflösung<br />
(Liquidationseröffnung) der Fondsgesellschaft.<br />
Zusätzlich werden der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin ihre Auslagen mit 2,5 % der vorgenannten<br />
Vergütung pauschal erstattet.<br />
Die vorgenannten Vergütungen einschließlich<br />
Auslagenersatz verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer,<br />
soweit diese ohne Option kraft Gesetzes anfällt.<br />
Bei unterjährigem Eintritt oder Ausscheiden<br />
<strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2 // 195