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Der Kapitalanteil eines jeden Kommanditisten –<br />
mit Ausnahme der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />
– muss darüber hinaus nach der Kapitalerhöhung<br />
stets mindestens 10.000 EUR betragen.<br />
Höhere Kapitalanteile müssen durch 1.000 ohne<br />
Rest teilbar sein. Ausnahmen hiervon bedürfen<br />
der Zustimmung der Geschäftsführenden Kommanditistin.<br />
(3) Keine Nachschusspflicht<br />
Der Anspruch der Gesellschaft auf Leistung der<br />
Einlage erlischt mit deren Einzahlung endgültig.<br />
Er lebt auch dann nicht wieder auf, wenn Einlagen<br />
durch Ausschüttungen oder in sonstiger<br />
Weise zurückgezahlt werden. Die nachfolgende<br />
Regelung unter Ziffer 5 bleibt unberührt.<br />
(4) Leistung der Einlage<br />
Soweit kein Bankeinzug vereinbart wurde, hat der<br />
Anleger den Anlagebetrag zzgl. eines erhobenen<br />
Agios bis spätestens 14 Tage nach Erhalt des<br />
Informationsschreibens der Treuhand-Kommanditistin<br />
über die Annahme, spätestens jedoch<br />
bis zum Ende des betreffenden Platzierungsabschnitts<br />
(§ 4 Ziffer 4), auf das nachfolgend<br />
genannte Konto zu überweisen:<br />
Kontoinhaber: DI Deutsche Immobilien<br />
Treuhandgesellschaft mbH<br />
Kontonummer: 092 292 210<br />
Bank: Deutsche Bank AG<br />
BLZ: 500 700 10<br />
IBAN: DE58 5007 0010 0092 2922 10<br />
BIC / SWIFT-Code: DEUTDEFFXXX<br />
Verwendungszweck: Name, Vorname des Anlegers<br />
(nicht des Kontoinhabers)<br />
Für die Rechtzeitigkeit der Einzahlung des Anlagebetrags<br />
ist die Gutschrift auf dem oben genannten<br />
Konto maßgeblich. Die Treuhand-Kommanditistin<br />
prüft, ob der Treugeber seine in der Beitrittserklärung<br />
angegebene Einlage zzgl. des Agios vollständig<br />
und fristgerecht geleistet hat, und leitet diese<br />
Anhang 1 Gesellschaftsvertrag<br />
zum Schluss des jeweiligen Platzierungsabschnitts<br />
an die Gesellschaft weiter.<br />
Alle durch eine nicht bzw. nicht fristgerecht<br />
erbrachte Einlage bzw. ein nicht fristgerecht<br />
erbrachtes Agio verursachten Kosten und<br />
Schäden der Gesellschaft und der Treuhand-<br />
Kommanditistin sowie seine eigenen Aufwendungen,<br />
die ihm im Zusammenhang mit dem<br />
Beteiligungsangebot entstanden sind, trägt der<br />
säumige Anleger, es sei denn, er hat die Säumnis<br />
nicht zu vertreten.<br />
Einzahlungen von Teilbeträgen werden zunächst<br />
auf die Hafteinlage, anschließend auf die Pflichteinlage<br />
und zuletzt auf das Agio angerechnet.<br />
Säumige Kommanditisten haben vom Zeitpunkt<br />
der Fälligkeit an auf den Betrag der verspäteten<br />
Einlagezahlung (zzgl. Agio) Verzugszinsen in Höhe<br />
von fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden<br />
Basiszins gemäß § 247 BGB zu zahlen, es<br />
sei denn, sie haben die Säumnis nicht zu vertreten.<br />
(5) Haftung<br />
Die Haftung eines jeden Kommanditisten gegenüber<br />
Dritten ist vom Zeitpunkt seiner Eintragung<br />
in das Handelsregister an für danach entstehende<br />
Verbindlichkeiten auf die Höhe der vereinbarten<br />
und als Haftsumme in das Handelsregister eingetragenen<br />
Hafteinlage beschränkt. Die Haftung<br />
erlischt, wenn und soweit die Einlage geleistet ist.<br />
Soweit Ausschüttungen Rückzahlungen oder Entnahmen<br />
im Sinne von § 172 Abs. 4 HGB darstellen,<br />
lebt die Haftung in diesem Umfang wieder<br />
auf. Die Komplementärin haftet unbeschränkt.<br />
§ 6 Verfügung über Kommanditanteile<br />
(1) Zustimmungserfordernis, Übertragungszeitpunkt<br />
Kommanditisten können unter Beachtung von<br />
§ 5 Ziffern 1 und 2 und ohne Zustimmung der<br />
anderen Mitgesellschafter ihre Kommanditanteile<br />
oder Teile davon mit Zustimmung der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin verpfänden sowie auf<br />
<strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2 // 191