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DWS-AccessWohnen2-Prospekt

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Anhang 1 Gesellschaftsvertrag<br />

verpflichtet. Das Angebot kann nur durch Einreichung<br />

der ausgefüllten Beitrittserklärung bei<br />

der Treuhand-Kommanditistin erfolgen.<br />

Sowohl der Abschluss des Treuhand- und<br />

Ver waltungsvertrags mit der Treuhand-Kommanditistin<br />

als auch die Beteiligung als Treugeber<br />

kommen mit der Annahme des Angebots auf<br />

mittelbaren Beitritt durch die Treuhand-Kommanditistin<br />

zustande. Der Anleger verzichtet insoweit<br />

auf den Zugang einer durch die Treuhand-Kommanditistin<br />

unterzeichneten Kopie der Annahmeerklärung.<br />

Der Anleger wird jedoch durch die<br />

Treuhand-Kommanditistin mit gesondertem<br />

Schreiben über die Annahme seines Bei trittsangebots<br />

und das vorläufige – vorbehaltlich der<br />

rechtzeitigen Zahlung des Anlagebetrags – Beitrittsdatum<br />

informiert.<br />

Der Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrags<br />

mit der Treuhand-Kommanditistin und die<br />

Beteiligung als Treugeber (Beitritt) erfolgen mit<br />

Wirkung zum Ende des jeweiligen Platzierungsabschnitts<br />

(Beitrittstermin). Der Beitritt steht<br />

jedoch unter der aufschiebenden Bedingung der<br />

vollständigen und fristgerechten Zahlung des<br />

Anlagebetrags zzgl. des erhobenen Agios gemäß<br />

§ 5 Ziffer 4 dieses Vertrags durch den Treugeber.<br />

Fällt die Zahlung – im Falle der Platzierungsverlängerung<br />

bis zum 31. Mai 2010 – in den zweiten,<br />

dritten oder vierten Platzierungsabschnitt, wird<br />

der Beitritt erst zum Ende des zweiten, dritten<br />

bzw. vierten Platzierungsabschnitts vollzogen.<br />

Geht die Zahlung nicht spätestens zehn Arbeitstage<br />

nach dem Ende des letzten Platzierungsabschnitts<br />

auf dem in § 5 Ziffer 4 genannten<br />

Konto ein, so wird der Beitritt gegenstandslos<br />

(auflösende Bedingung). Bei rechtzeitigem<br />

Zahlungseingang innerhalb dieser Nachfrist<br />

bleibt es beim Beitritt zum Ende des letzten<br />

Platzierungsabschnitts.<br />

190 // <strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2<br />

(7) Beteiligung als Kommanditist<br />

Treugeber können sich erstmals ab dem 1. September<br />

2011 (früheste Anmeldung zum Handelsregister)<br />

nach eigener Wahl auch persönlich und<br />

unmittelbar als Kommanditist an der Gesellschaft<br />

beteiligen und sich entscheiden, ob sie in diesem<br />

Fall ihre Beteiligung gemäß Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

durch die Treuhand-Kommanditistin<br />

verwalten lassen (Verwaltungsmandat) oder<br />

selbst verwalten möchten. Die Ausübung dieses<br />

Wahlrechts hat zusammen mit der ordentlichen<br />

Kündigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrags<br />

gemäß § 12 Ziffer 2 des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrags durch den Treugeber zu<br />

erfolgen. Die Übertragung des entsprechenden<br />

Teilkommanditanteils an den Treugeber richtet<br />

sich nach § 7 Ziffer 4.<br />

Die Beitrittsvoraussetzungen und -beschränkungen<br />

der vorstehenden Ziffer 5 gelten für die<br />

Beteiligung als Kommanditist entsprechend mit<br />

der Maßgabe, dass bei Verstößen gegen Ziffer 5<br />

die Geschäftsführende Kommanditistin die Kündigung<br />

mit sofortiger Wirkung aussprechen kann.<br />

§ 5 Einlage, Kapitalanteile, Ausschluss der<br />

Nachschusspflicht, Haftung<br />

(1) Einlagen<br />

Die Einlagen werden in eine Hafteinlage, die als<br />

Haftsumme in das Handelsregister einzutragen<br />

ist, und eine zusätzliche Pflichteinlage unterteilt.<br />

Die Hafteinlage eines jeden Kommanditisten<br />

beträgt stets 0,1 % seines gezeichneten Kapitalanteils.<br />

Der über die Hafteinlage hinausgehende Teil<br />

der Einlage ist Pflichteinlage. Davon abweichend<br />

hält die Geschäftsführende Kommanditistin eine<br />

einheitliche Haft- / Pflichteinlage von 500 EUR.<br />

(2) Kapitalanteile<br />

Die Kapitalanteile der Kommanditisten entsprechen<br />

ihren eingezahlten Einlagen ohne Agio. Nach<br />

Volleinzahlung der geschuldeten Einlagen sind die<br />

Kapitalanteile fest.

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