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Anhang 1 Gesellschaftsvertrag<br />
verpflichtet. Das Angebot kann nur durch Einreichung<br />
der ausgefüllten Beitrittserklärung bei<br />
der Treuhand-Kommanditistin erfolgen.<br />
Sowohl der Abschluss des Treuhand- und<br />
Ver waltungsvertrags mit der Treuhand-Kommanditistin<br />
als auch die Beteiligung als Treugeber<br />
kommen mit der Annahme des Angebots auf<br />
mittelbaren Beitritt durch die Treuhand-Kommanditistin<br />
zustande. Der Anleger verzichtet insoweit<br />
auf den Zugang einer durch die Treuhand-Kommanditistin<br />
unterzeichneten Kopie der Annahmeerklärung.<br />
Der Anleger wird jedoch durch die<br />
Treuhand-Kommanditistin mit gesondertem<br />
Schreiben über die Annahme seines Bei trittsangebots<br />
und das vorläufige – vorbehaltlich der<br />
rechtzeitigen Zahlung des Anlagebetrags – Beitrittsdatum<br />
informiert.<br />
Der Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrags<br />
mit der Treuhand-Kommanditistin und die<br />
Beteiligung als Treugeber (Beitritt) erfolgen mit<br />
Wirkung zum Ende des jeweiligen Platzierungsabschnitts<br />
(Beitrittstermin). Der Beitritt steht<br />
jedoch unter der aufschiebenden Bedingung der<br />
vollständigen und fristgerechten Zahlung des<br />
Anlagebetrags zzgl. des erhobenen Agios gemäß<br />
§ 5 Ziffer 4 dieses Vertrags durch den Treugeber.<br />
Fällt die Zahlung – im Falle der Platzierungsverlängerung<br />
bis zum 31. Mai 2010 – in den zweiten,<br />
dritten oder vierten Platzierungsabschnitt, wird<br />
der Beitritt erst zum Ende des zweiten, dritten<br />
bzw. vierten Platzierungsabschnitts vollzogen.<br />
Geht die Zahlung nicht spätestens zehn Arbeitstage<br />
nach dem Ende des letzten Platzierungsabschnitts<br />
auf dem in § 5 Ziffer 4 genannten<br />
Konto ein, so wird der Beitritt gegenstandslos<br />
(auflösende Bedingung). Bei rechtzeitigem<br />
Zahlungseingang innerhalb dieser Nachfrist<br />
bleibt es beim Beitritt zum Ende des letzten<br />
Platzierungsabschnitts.<br />
190 // <strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2<br />
(7) Beteiligung als Kommanditist<br />
Treugeber können sich erstmals ab dem 1. September<br />
2011 (früheste Anmeldung zum Handelsregister)<br />
nach eigener Wahl auch persönlich und<br />
unmittelbar als Kommanditist an der Gesellschaft<br />
beteiligen und sich entscheiden, ob sie in diesem<br />
Fall ihre Beteiligung gemäß Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
durch die Treuhand-Kommanditistin<br />
verwalten lassen (Verwaltungsmandat) oder<br />
selbst verwalten möchten. Die Ausübung dieses<br />
Wahlrechts hat zusammen mit der ordentlichen<br />
Kündigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrags<br />
gemäß § 12 Ziffer 2 des Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrags durch den Treugeber zu<br />
erfolgen. Die Übertragung des entsprechenden<br />
Teilkommanditanteils an den Treugeber richtet<br />
sich nach § 7 Ziffer 4.<br />
Die Beitrittsvoraussetzungen und -beschränkungen<br />
der vorstehenden Ziffer 5 gelten für die<br />
Beteiligung als Kommanditist entsprechend mit<br />
der Maßgabe, dass bei Verstößen gegen Ziffer 5<br />
die Geschäftsführende Kommanditistin die Kündigung<br />
mit sofortiger Wirkung aussprechen kann.<br />
§ 5 Einlage, Kapitalanteile, Ausschluss der<br />
Nachschusspflicht, Haftung<br />
(1) Einlagen<br />
Die Einlagen werden in eine Hafteinlage, die als<br />
Haftsumme in das Handelsregister einzutragen<br />
ist, und eine zusätzliche Pflichteinlage unterteilt.<br />
Die Hafteinlage eines jeden Kommanditisten<br />
beträgt stets 0,1 % seines gezeichneten Kapitalanteils.<br />
Der über die Hafteinlage hinausgehende Teil<br />
der Einlage ist Pflichteinlage. Davon abweichend<br />
hält die Geschäftsführende Kommanditistin eine<br />
einheitliche Haft- / Pflichteinlage von 500 EUR.<br />
(2) Kapitalanteile<br />
Die Kapitalanteile der Kommanditisten entsprechen<br />
ihren eingezahlten Einlagen ohne Agio. Nach<br />
Volleinzahlung der geschuldeten Einlagen sind die<br />
Kapitalanteile fest.