DWS-AccessWohnen2-Prospekt
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Anhang 1 Gesellschaftsvertrag<br />
mentärin“) ist die WiD Wohnen in Deutschland 2<br />
GmbH mit Sitz in Darmstadt. Sie leistet keine<br />
Einlage und ist nicht am Kapital der Gesellschaft<br />
beteiligt. Soweit der Komplementärin nach<br />
diesem Gesellschaftsvertrag die Vertretung von<br />
Gesellschaftern, Treugebern oder der Gesellschaft<br />
obliegt, ist sie von den Beschränkungen des<br />
§ 181 BGB befreit.<br />
(2) Geschäftsführende Kommanditistin<br />
Geschäftsführende Kommanditistin ist die KUCERA<br />
Beteiligungen Holding GmbH (im Folgenden<br />
„Geschäftsführende Kommanditistin“ genannt)<br />
mit Sitz in Darmstadt. Die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin hält eine Hafteinlage / Pflichteinlage<br />
von 500 EUR. Soweit der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin nach diesem Gesellschaftsvertrag<br />
die Vertretung von Gesellschaftern, Treugebern<br />
oder der Gesellschaft obliegt, ist sie von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />
(3) Treuhand-Kommanditistin<br />
Treuhand-Kommanditistin ist die DI Deutsche Immobilien<br />
Treuhandgesellschaft mbH mit Sitz in Eschborn,<br />
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts<br />
Frankfurt am Main unter HRB 36832. Die<br />
Treuhand-Kommanditistin ist zunächst mit einer<br />
Hafteinlage von 1 EUR und einer zusätzlichen Pflichteinlage<br />
von 999 EUR an der Gesellschaft beteiligt.<br />
(4) Kapitalerhöhung<br />
Die Treuhand-Kommanditistin ist unter Befreiung<br />
von den Beschränkungen des § 181 BGB bevollmächtigt,<br />
ihr Kommanditkapital (Summe der Haftund<br />
zusätzlichen Pflichteinlagen) durch Aufnahme<br />
von Treugebern ohne Zustimmung der Mitgesellschafter<br />
nach Maßgabe von § 4 Ziffer 6 bis zum<br />
30. November 2010 (erster Platzierungsabschnitt)<br />
auf bis zu 250 Mio. EUR (maximales Platzierungsvolumen)<br />
zu erhöhen.<br />
Die Geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt,<br />
die in Satz 1 genannte Frist bis zum 31. Mai<br />
188 // <strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2<br />
2011 zu verlängern. In diesem Fall läuft zunächst<br />
ein weiterer Platzierungsabschnitt vom 1. Dezember<br />
2010 bis zum 31. Januar 2011 (zweiter Platzierungsabschnitt),<br />
ein dritter Platzierungsabschnitt<br />
vom 1. Fe bruar 2011 bis zum 31. März 2011<br />
(dritter Platzierungsabschnitt) sowie ein abschließender<br />
vierter Platzierungsabschnitt vom 1. April<br />
2011 bis zum 31. Mai 2011 (vierter Platzierungsabschnitt).<br />
Sie wird die Treuhand-Kommanditistin<br />
über eine etwaige Platzierungsfristverlängerung<br />
rechtzeitig informieren.<br />
Ist das maximale Platzierungsvolumen erreicht,<br />
wird die Treuhand-Kommanditistin keine weiteren<br />
Angebote der Anleger annehmen.<br />
Sollte bis zum 30. November 2010 ein Mindestplatzierungsvolumen<br />
in Höhe von 20 Mio. EUR<br />
nicht erreicht werden, kann die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin jederzeit – im Falle der Platzierungsverlängerung<br />
längstenfalls bis zum 31. Mai<br />
2011 – entscheiden, das Beteiligungsangebot nicht<br />
fortzuführen.<br />
Entscheidet sich die Geschäftsführende Kommanditistin,<br />
das Beteiligungsangebot nicht<br />
fortzu führen, wird die Treuhand-Kommanditistin<br />
hinsichtlich der Anleger, deren in der Beitrittser-<br />
klärung ent haltenes Angebot auf Beteiligung noch<br />
nicht angenommen ist, dieses Angebot auf Beteiligung<br />
nicht annehmen. Anleger, deren Angebot<br />
auf Beteiligung durch die Treuhand-Kommanditistin<br />
bereits angenommen wurde, die ihrer Einlageverpflichtung<br />
jedoch noch nicht nachgekommen<br />
sind, scheiden in diesem Fall aus der Gesellschaft<br />
aus. Ihre Verpflichtung zur Erbringung der Pflichteinlage<br />
besteht nicht weiter fort. In Bezug auf Anleger,<br />
die ihrer Einlageverpflichtung bereits nachgekommen<br />
sind, erfolgt die Rückabwicklung in<br />
der Weise, dass diese Anleger ihre bereits eingezahlte<br />
Pflichteinlage und das Agio zurückerhalten.<br />
Eine Verzinsung erfolgt nicht. Vom Anleger individuell<br />
getätigte Ausgaben werden nicht erstattet.