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DWS-AccessWohnen2-Prospekt

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XII.<br />

Abwicklungshinweis<br />

Die Beitrittserklärung gibt die vom Anleger zu<br />

leistende Einlage in die Fondsgesellschaft an.<br />

Der Erwerbspreis beträgt mindestens 10.000 EUR.<br />

Darüber hinausgehende Beträge müssen ganzzahlig<br />

ohne Rest durch 1.000 teilbar sein.<br />

Im Einzelfall kann die Geschäfts führende Kommanditistin<br />

hiervon Abweichungen zulassen.<br />

Auf den Anlagebetrag wird ein Agio in Höhe von<br />

5 % erhoben, das zusätzlich zum Anlagebetrag<br />

zu entrichten ist.<br />

Die Anlagebeträge zzgl. des erhobenen Agios sind<br />

am 30. November 2010, bei einer Verlängerung<br />

des Platzierungszeitraums, am 31. Januar 2011<br />

(Ende des zweiten Platzierungsabschnitts), am<br />

31. März 2011 (Ende des dritten Platzierungsabschnitts)<br />

bzw. am 31. Mai 2011 (Ende des vierten<br />

Platzierungsabschnitts), in voller Höhe fällig.<br />

Die Anlagebeträge zzgl. des erhobenen Agios<br />

können für Deutsche Bank-Kunden vom Konto<br />

abgebucht werden. Sofern keine Abbuchung<br />

erfolgt, müssen sie spätestens am Fälligkeitstag<br />

auf dem Bankkonto der Treuhand-Kommanditistin<br />

eingegangen sein:<br />

Kontoinhaber: DI Deutsche Immobilien<br />

Treuhandgesellschaft mbH<br />

Kontonummer: 092 292 210<br />

Bank: Deutsche Bank AG,<br />

Frankfurt am Main<br />

BLZ: 500 700 10<br />

IBAN: DE58 5007 0010 0092 2922 10<br />

BIC / SWIFT-Code: DEUT DE FF XXX<br />

Steht der Betrag der Einlage des jeweiligen<br />

Anlegers bei Fälligkeit nicht auf dem Bankkonto<br />

des jeweiligen Anlegers für die Abbuchung zur<br />

Verfügung bzw. überweist er den Betrag der Einlage<br />

zzgl. des erhobenen Agios zu den genannten<br />

Terminen nicht, kommt der Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

und damit der Beitritt zum Fonds<br />

vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen<br />

nicht zustande.<br />

Fällt die Zahlung in den zweiten, dritten oder<br />

vierten Platzierungsabschnitt, wird der Beitritt erst<br />

am Ende des zweiten, dritten bzw. vierten Platzierungsabschnitts<br />

vollzogen.<br />

Geht die Zahlung nicht spätestens zehn Arbeitstage<br />

nach dem Ende des letzten Platzierungsabschnitts<br />

auf dem oben genannten Konto ein,<br />

wird der Beitritt gegenstandslos (vgl. § 3 Ziffer 2<br />

des Treuhand- und Verwaltungsvertrags).<br />

Zahlstelle, die Zahlungen an den Anleger ausführt,<br />

ist die DI Deutsche Immobilien Treuhandgesellschaft<br />

mbH, Alfred-Herrhausen-Allee 16 – 24,<br />

65760 Eschborn. Sie hält auch den Verkaufsprospekt<br />

zur kostenlosen Ausgabe bereit.<br />

<strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2 // 181

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