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XII.<br />
Abwicklungshinweis<br />
Die Beitrittserklärung gibt die vom Anleger zu<br />
leistende Einlage in die Fondsgesellschaft an.<br />
Der Erwerbspreis beträgt mindestens 10.000 EUR.<br />
Darüber hinausgehende Beträge müssen ganzzahlig<br />
ohne Rest durch 1.000 teilbar sein.<br />
Im Einzelfall kann die Geschäfts führende Kommanditistin<br />
hiervon Abweichungen zulassen.<br />
Auf den Anlagebetrag wird ein Agio in Höhe von<br />
5 % erhoben, das zusätzlich zum Anlagebetrag<br />
zu entrichten ist.<br />
Die Anlagebeträge zzgl. des erhobenen Agios sind<br />
am 30. November 2010, bei einer Verlängerung<br />
des Platzierungszeitraums, am 31. Januar 2011<br />
(Ende des zweiten Platzierungsabschnitts), am<br />
31. März 2011 (Ende des dritten Platzierungsabschnitts)<br />
bzw. am 31. Mai 2011 (Ende des vierten<br />
Platzierungsabschnitts), in voller Höhe fällig.<br />
Die Anlagebeträge zzgl. des erhobenen Agios<br />
können für Deutsche Bank-Kunden vom Konto<br />
abgebucht werden. Sofern keine Abbuchung<br />
erfolgt, müssen sie spätestens am Fälligkeitstag<br />
auf dem Bankkonto der Treuhand-Kommanditistin<br />
eingegangen sein:<br />
Kontoinhaber: DI Deutsche Immobilien<br />
Treuhandgesellschaft mbH<br />
Kontonummer: 092 292 210<br />
Bank: Deutsche Bank AG,<br />
Frankfurt am Main<br />
BLZ: 500 700 10<br />
IBAN: DE58 5007 0010 0092 2922 10<br />
BIC / SWIFT-Code: DEUT DE FF XXX<br />
Steht der Betrag der Einlage des jeweiligen<br />
Anlegers bei Fälligkeit nicht auf dem Bankkonto<br />
des jeweiligen Anlegers für die Abbuchung zur<br />
Verfügung bzw. überweist er den Betrag der Einlage<br />
zzgl. des erhobenen Agios zu den genannten<br />
Terminen nicht, kommt der Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
und damit der Beitritt zum Fonds<br />
vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen<br />
nicht zustande.<br />
Fällt die Zahlung in den zweiten, dritten oder<br />
vierten Platzierungsabschnitt, wird der Beitritt erst<br />
am Ende des zweiten, dritten bzw. vierten Platzierungsabschnitts<br />
vollzogen.<br />
Geht die Zahlung nicht spätestens zehn Arbeitstage<br />
nach dem Ende des letzten Platzierungsabschnitts<br />
auf dem oben genannten Konto ein,<br />
wird der Beitritt gegenstandslos (vgl. § 3 Ziffer 2<br />
des Treuhand- und Verwaltungsvertrags).<br />
Zahlstelle, die Zahlungen an den Anleger ausführt,<br />
ist die DI Deutsche Immobilien Treuhandgesellschaft<br />
mbH, Alfred-Herrhausen-Allee 16 – 24,<br />
65760 Eschborn. Sie hält auch den Verkaufsprospekt<br />
zur kostenlosen Ausgabe bereit.<br />
<strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2 // 181