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Absatz 2 Ziffer 7:<br />
Für die Anlageobjekte wurde kein Bewertungsgutachten<br />
erstellt.<br />
Absatz 2 Ziffer 9:<br />
Die Eigenmittel werden auf unbestimmte Zeit gewährt.<br />
Die Fälligkeit des Fremdkapitals ergibt sich<br />
außer für die in Abschnitt 8.6.4 genannten Darlehensverträge<br />
aus den noch abzuschließenden<br />
Darlehensverträgen entsprechend den Vorgaben<br />
der Investitionskriterien.<br />
§ 12 VermVerkProspV: Angaben über Mitglieder<br />
der Geschäftsführung oder<br />
des Vorstandes, Aufsichtsgremien und<br />
Beiräte der Fondsgesellschaft, über<br />
den Treuhänder und sonstige Personen<br />
Absatz 1 Ziffer 1:<br />
Es gibt weder einen Beirat noch ein Aufsichtsgremium<br />
der Fondsgesellschaft. Herr Rolf Krauß und<br />
Herr Dr. Stefan Kucera sind als Geschäftsführer<br />
der Komplementärin und als Geschäftsführer der<br />
Geschäftsführenden Kommanditistin die Mitglieder<br />
der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft im<br />
Sinne des § 12 Abs. 1 VermVerkProspV. Geschäftsanschrift<br />
der Mitglieder der Geschäftsführung ist<br />
Friedensplatz 12, 64283 Darmstadt. Als Geschäftsführer<br />
der bei der Fondsgesellschaft vertretungsberechtigten<br />
und zur Geschäftsführung allein berechtigten<br />
Geschäftsführenden Kommanditistin haben<br />
sie bei der Fondsgesellschaft Funktionen innerhalb<br />
der Vertretung der Fondsgesellschaft nach außen<br />
und der Geschäftsführung. In ihrer Eigenschaft als<br />
Geschäftsführer der von der Geschäftsführung der<br />
Fondsgesellschaft ausgeschlossenen Persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin haben sie keine Geschäftsführungsfunktion<br />
bei der Fondsgesellschaft.<br />
Absatz 1 Ziffer 2:<br />
Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
im Sinne des § 12 Abs. 1 VermVerkProspV<br />
wurden für das letzte abgeschlossene<br />
Geschäftsjahr keine Gesamtbezüge, insbesondere<br />
Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschä-<br />
XI. Sonstige Pflichtangaben, Negativfeststellungen<br />
digungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />
Nebenleistungen jeder Art, gewährt.<br />
Allerdings fließt der Geschäftsführerin der Fondsgesellschaft,<br />
der Geschäftsführenden Kommanditistin,<br />
die in Abschnitt 8.2.7 beschriebene Vergütung für<br />
die Geschäftsführung nebst Auslagenerstattung zu.<br />
Absatz 2 Ziffer 1, 2 und 3:<br />
Mitglieder der Geschäftsführung sind in keiner<br />
Art und Weise für Unternehmen tätig, die mit dem<br />
Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen<br />
betraut sind, die der Fondsgesellschaft Fremdkapital<br />
geben oder die im Zusammenhang mit der<br />
Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige<br />
Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />
Absatz 4:<br />
Es gibt keine solchen Personen, die nicht in<br />
den Kreis der nach der Vermögensanlagen-<br />
Verkaufsprospektverordnung angabepflichtigen<br />
Personen fallen, die die Herausgabe oder den<br />
Inhalt des <strong>Prospekt</strong>s oder die Abgabe oder den<br />
Inhalt des Angebots der Vermögensanlage aber<br />
wesentlich beeinflusst haben.<br />
§ 14 VermVerkProspV: Gewährleistete<br />
Vermögensanlagen<br />
Für die angebotenen Vermögensanlagen hat<br />
keine juristische oder natürliche Person und keine<br />
Gesellschaft eine Gewährleistung der Verzinsung<br />
oder Rückzahlung übernommen.<br />
§ 15 VermVerkProspV: Verringerte<br />
<strong>Prospekt</strong>anforderungen<br />
Da die Fondsgesellschaft erst Mitte des Jahres<br />
2010 gegründet wurde und somit zum Zeitpunkt<br />
der <strong>Prospekt</strong>aufstellung vor weniger als 18<br />
Mo naten gegründet worden ist und noch keinen<br />
Jah res abschluss im Sinne von § 10 VermVerk-<br />
ProspV erstellt hat, muss der Verkaufsprospekt<br />
abweichend von den Anforderungen nach den<br />
§§ 10, 11 und 13 VermVerkProspV nur den verringerten<br />
<strong>Prospekt</strong>anforderungen gemäß § 15<br />
VermVerk ProspV entsprechen.<br />
<strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2 // 179