DWS-AccessWohnen2-Prospekt
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XI. Sonstige Pflichtangaben, Negativfeststellungen Satz 2 und 3: Die Fondsgesellschaft ist weder eine Aktiengesellschaft noch eine Kommanditgesellschaft auf Aktien; folglich sind keine Wandel- und Bezugsrechte auf Aktien vorhanden. Aus diesem Grund wird darauf verzichtet, den Nennbetrag der umlaufenden Wertpapiere, die den Gläubigern ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien einräumen, sowie die Bedingungen und das Verfahren für den Umtausch zu nennen. § 7 VermVerkProspV: Angaben über die Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft Absatz 2 Ziffer 1 bis 3: Die Gründungsgesellschafter haben keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, die der Fondsgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellen sowie die in Zusammenarbeit mit der Herstellung der Anlageobjekte nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen. § 8 VermVerkProspV: Angaben über die Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft Absatz 1 Ziffer 2: Von dem Kooperationsvertrag, dem Anteilskaufvertrag, den Geschäftsbesorgungsverträgen der Beteiligungsgesellschaften und der Fondsgesellschaft jeweils mit alt + kelber, den Geschäftsbesorgungsverträgen der Fondsgesellschaft und der Entwicklungsgesellschaft jeweils mit der Anbieterin, dem Beteiligungskapitalvermittlungsvertrag und dem Vertrag über Konzeption und Marketing jeweils mit der Anbieterin (vgl. Abschnitte 8.7.2 bis 8.7.10), die im Zusammenhang mit diesem Beteiligungsangebot abgeschlossen sind, ist die Fondsgesellschaft abhängig, weil diese Vereinbarungen der Umsetzung des Beteiligungskonzeptes dienen. Von anderen Verträgen, Patenten, Lizenzen oder neuen Herstellungsverfahren ist die Fondsgesellschaft nicht abhängig. 178 // DWS ACCESS Wohnen 2 Absatz 1 Ziffer 3: Es sind keine Gerichts- oder Schiedsverfahren anhängig, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Fondsgesellschaft haben können. Absatz 1 Ziffer 4: Es existieren keine laufenden Investitionen mit Ausnahme der Finanzanlagen. Absatz 2: Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft wurde durch keinerlei außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst. § 9 VermVerkProspV: Angaben über die Anlageziele und Anlagepolitik der Vermögensanlagen Absatz 2 Ziffer 2: Der Prospektverantwortlichen (DWS Finanz- Service GmbH als Anbieterin des Beteiligungsangebots), den Gründungsgesellschaftern, den Mitgliedern der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft und der Treuhand-Kommanditistin stand oder steht das Eigentum an den Anlageobjekten oder wesentlichen Teilen derselben nicht zu und es steht diesen Personen auch aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten nicht zu. Absatz 2 Ziffer 3: Es bestehen keine nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen der Anlageobjekte. Absatz 2 Ziffer 4: Es bestehen keinerlei rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeit der Anlageobjekte. Absatz 2 Ziffer 5: Zur Erreichung der Anlageziele sind keine behördlichen Genehmigungen erforderlich.
Absatz 2 Ziffer 7: Für die Anlageobjekte wurde kein Bewertungsgutachten erstellt. Absatz 2 Ziffer 9: Die Eigenmittel werden auf unbestimmte Zeit gewährt. Die Fälligkeit des Fremdkapitals ergibt sich außer für die in Abschnitt 8.6.4 genannten Darlehensverträge aus den noch abzuschließenden Darlehensverträgen entsprechend den Vorgaben der Investitionskriterien. § 12 VermVerkProspV: Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstandes, Aufsichtsgremien und Beiräte der Fondsgesellschaft, über den Treuhänder und sonstige Personen Absatz 1 Ziffer 1: Es gibt weder einen Beirat noch ein Aufsichtsgremium der Fondsgesellschaft. Herr Rolf Krauß und Herr Dr. Stefan Kucera sind als Geschäftsführer der Komplementärin und als Geschäftsführer der Geschäftsführenden Kommanditistin die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft im Sinne des § 12 Abs. 1 VermVerkProspV. Geschäftsanschrift der Mitglieder der Geschäftsführung ist Friedensplatz 12, 64283 Darmstadt. Als Geschäftsführer der bei der Fondsgesellschaft vertretungsberechtigten und zur Geschäftsführung allein berechtigten Geschäftsführenden Kommanditistin haben sie bei der Fondsgesellschaft Funktionen innerhalb der Vertretung der Fondsgesellschaft nach außen und der Geschäftsführung. In ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer der von der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ausgeschlossenen Persönlich haftenden Gesellschafterin haben sie keine Geschäftsführungsfunktion bei der Fondsgesellschaft. Absatz 1 Ziffer 2: Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft im Sinne des § 12 Abs. 1 VermVerkProspV wurden für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr keine Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschä- XI. Sonstige Pflichtangaben, Negativfeststellungen digungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art, gewährt. Allerdings fließt der Geschäftsführerin der Fondsgesellschaft, der Geschäftsführenden Kommanditistin, die in Abschnitt 8.2.7 beschriebene Vergütung für die Geschäftsführung nebst Auslagenerstattung zu. Absatz 2 Ziffer 1, 2 und 3: Mitglieder der Geschäftsführung sind in keiner Art und Weise für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen betraut sind, die der Fondsgesellschaft Fremdkapital geben oder die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen. Absatz 4: Es gibt keine solchen Personen, die nicht in den Kreis der nach der Vermögensanlagen- Verkaufsprospektverordnung angabepflichtigen Personen fallen, die die Herausgabe oder den Inhalt des Prospekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage aber wesentlich beeinflusst haben. § 14 VermVerkProspV: Gewährleistete Vermögensanlagen Für die angebotenen Vermögensanlagen hat keine juristische oder natürliche Person und keine Gesellschaft eine Gewährleistung der Verzinsung oder Rückzahlung übernommen. § 15 VermVerkProspV: Verringerte Prospektanforderungen Da die Fondsgesellschaft erst Mitte des Jahres 2010 gegründet wurde und somit zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung vor weniger als 18 Mo naten gegründet worden ist und noch keinen Jah res abschluss im Sinne von § 10 VermVerk- ProspV erstellt hat, muss der Verkaufsprospekt abweichend von den Anforderungen nach den §§ 10, 11 und 13 VermVerkProspV nur den verringerten Prospektanforderungen gemäß § 15 VermVerk ProspV entsprechen. DWS ACCESS Wohnen 2 // 179
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XI. Sonstige Pflichtangaben, Negativfeststellungen<br />
Satz 2 und 3:<br />
Die Fondsgesellschaft ist weder eine Aktiengesellschaft<br />
noch eine Kommanditgesellschaft auf<br />
Aktien; folglich sind keine Wandel- und Bezugsrechte<br />
auf Aktien vorhanden. Aus diesem Grund<br />
wird darauf verzichtet, den Nennbetrag der umlaufenden<br />
Wertpapiere, die den Gläubigern ein<br />
Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien einräumen,<br />
sowie die Bedingungen und das Verfahren<br />
für den Umtausch zu nennen.<br />
§ 7 VermVerkProspV: Angaben über die<br />
Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
Absatz 2 Ziffer 1 bis 3:<br />
Die Gründungsgesellschafter haben keine unmittelbaren<br />
oder mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen,<br />
die mit dem Vertrieb der emittierten<br />
Vermögensanlage beauftragt sind, die der Fondsgesellschaft<br />
Fremdkapital zur Verfügung stellen<br />
sowie die in Zusammenarbeit mit der Herstellung<br />
der Anlageobjekte nicht nur geringfügige Lieferungen<br />
oder Leistungen erbringen.<br />
§ 8 VermVerkProspV: Angaben über die Geschäftstätigkeit<br />
der Fondsgesellschaft<br />
Absatz 1 Ziffer 2:<br />
Von dem Kooperationsvertrag, dem Anteilskaufvertrag,<br />
den Geschäftsbesorgungsverträgen der<br />
Beteiligungsgesellschaften und der Fondsgesellschaft<br />
jeweils mit alt + kelber, den Geschäftsbesorgungsverträgen<br />
der Fondsgesellschaft und der<br />
Entwicklungsgesellschaft jeweils mit der Anbieterin,<br />
dem Beteiligungskapitalvermittlungsvertrag<br />
und dem Vertrag über Konzeption und Marketing<br />
jeweils mit der Anbieterin (vgl. Abschnitte 8.7.2<br />
bis 8.7.10), die im Zusammenhang mit diesem<br />
Beteiligungsangebot abgeschlossen sind, ist die<br />
Fondsgesellschaft abhängig, weil diese Vereinbarungen<br />
der Umsetzung des Beteiligungskonzeptes<br />
dienen. Von anderen Verträgen, Patenten, Lizenzen<br />
oder neuen Herstellungsverfahren ist die Fondsgesellschaft<br />
nicht abhängig.<br />
178 // <strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2<br />
Absatz 1 Ziffer 3:<br />
Es sind keine Gerichts- oder Schiedsverfahren<br />
anhängig, die einen wesentlichen Einfluss auf die<br />
wirtschaftliche Lage der Fondsgesellschaft haben<br />
können.<br />
Absatz 1 Ziffer 4:<br />
Es existieren keine laufenden Investitionen mit<br />
Ausnahme der Finanzanlagen.<br />
Absatz 2:<br />
Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft wurde durch<br />
keinerlei außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst.<br />
§ 9 VermVerkProspV: Angaben über die<br />
Anlageziele und Anlagepolitik der<br />
Vermögensanlagen<br />
Absatz 2 Ziffer 2:<br />
Der <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen (<strong>DWS</strong> Finanz-<br />
Service GmbH als Anbieterin des Beteiligungsangebots),<br />
den Gründungsgesellschaftern, den<br />
Mitgliedern der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
und der Treuhand-Kommanditistin stand<br />
oder steht das Eigentum an den Anlageobjekten<br />
oder wesentlichen Teilen derselben nicht zu und<br />
es steht diesen Personen auch aus anderen Gründen<br />
eine dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten<br />
nicht zu.<br />
Absatz 2 Ziffer 3:<br />
Es bestehen keine nicht nur unerheblichen<br />
dinglichen Belastungen der Anlageobjekte.<br />
Absatz 2 Ziffer 4:<br />
Es bestehen keinerlei rechtliche oder tatsächliche<br />
Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeit<br />
der Anlageobjekte.<br />
Absatz 2 Ziffer 5:<br />
Zur Erreichung der Anlageziele sind keine behördlichen<br />
Genehmigungen erforderlich.