DWS-AccessWohnen2-Prospekt
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XI. Sonstige Pflichtangaben, Negativfeststellungen<br />
11.1 Keine Garantieübernahme<br />
In Bezug auf das in diesem Verkaufsprospekt<br />
beschriebene Beteiligungsangebot hat keine<br />
juristische Person oder Gesellschaft die Gewährleistung<br />
für eine Verzinsung der Anlagebeträge<br />
der Anleger und / oder die Rückzahlung ihres<br />
eingesetzten Kapitals übernommen.<br />
11.2 Negativfeststellungen<br />
Am 1. Juli 2005 ist das Anlegerschutzverbesserungsgesetz<br />
(AnSVG) neben der Vermögens an la gen-<br />
Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) in<br />
Kraft getreten. Nach diesen Regelungen besteht<br />
u. a. die Pflicht zur Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts,<br />
bevor Anteile an geschlossenen<br />
Fonds oder Treuhandvermögen öffentlich angeboten<br />
werden. Das Gesetz und die Verordnung<br />
regeln den Mindestinhalt des Pros pektes.<br />
Der vorliegende <strong>Prospekt</strong> wurde nach Maßgabe<br />
des Gesetzes und der Verordnung erstellt<br />
und enthält die geforderten Mindestangaben.<br />
Nach folgender Aufstellung sind die Angaben<br />
der Verordnung zu entnehmen, die für dieses<br />
Beteiligungs angebot nicht zutreffen bzw. nicht<br />
relevant sind. Die Gliederung und Nummerierung<br />
entsprechen hierbei der Vermögensanlagen-<br />
Verkaufsprospektverordnung.<br />
§ 2 Allgemeine Grundsätze<br />
Absatz 1 Satz 5:<br />
Der Verkaufsprospekt wurde weder ganz noch<br />
teilweise in einer anderen in internationalen<br />
Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache abgefasst.<br />
Zusammenfassungen der wesentlichen tatsächlichen<br />
und rechtlichen Angaben zu Emittenten,<br />
Vermögenslage und Anlageobjekt in der deutschen<br />
Sprache entfallen daher.<br />
§ 4 VermVerkProspV: Angaben über die<br />
Vermögensanlagen<br />
Satz 1 Ziffer 2:<br />
Weder der Anbieter noch die Fondsgesellschaft<br />
übernimmt die Zahlung von Steuern für die Anleger.<br />
Satz 1 Ziffer 7:<br />
Eine vorzeitige Schließung der Zeichnung<br />
sowie die Kürzung von Zeichnungen, Anteilen<br />
oder Beteiligungen existieren nicht. Sollte ein<br />
Mindestplatzierungsvolumen in Höhe von<br />
20 Mio. EUR bis zum 30. November 2010 nicht<br />
erreicht werden, kann die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin jederzeit – im Falle der Platzierungsverlängerung<br />
längstenfalls bis zum 31. Mai<br />
2011 – entscheiden, die Umsetzung des Beteiligungsangebots<br />
nicht mehr weiter zu verfolgen.<br />
Satz 1 Ziffer 8:<br />
Das Beteiligungsangebot richtet sich ausschließlich<br />
an in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige<br />
Anleger. Das Beteiligungsangebot erfolgt<br />
nicht in verschiedenen Staaten mit bestimmten<br />
Teilbeträgen.<br />
§ 5 VermVerkProspV: Angaben über die<br />
Fondsgesellschaft<br />
Ziffer 2:<br />
Die Fondsgesellschaft ist nicht für eine bestimmte<br />
Zeit gegründet.<br />
§ 6 VermVerkProspV: Angaben über das<br />
Kapital der Fondsgesellschaft<br />
Satz 1 Ziffer 1:<br />
Das Kapital der Gesellschaft ist vollständig eingezahlt.<br />
Es bestehen keine ausstehenden Einlagen.<br />
Satz 1 Ziffer 2:<br />
Die Fondsgesellschaft hat bisher keine Wertpapiere<br />
und / oder Vermögensanlagen im Sinne des<br />
§ 8 f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben.<br />
Auch sind bisher keine Wertpapiere und / oder<br />
Vermögensanlagen in Bezug auf die Fondsgesellschaft<br />
ausgegeben worden.<br />
<strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2 // 177