DWS-AccessWohnen2-Prospekt
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Dresden: Emil-Überall-Straße
IX. Steuerliche Grundlagen 9.1 Vorbemerkungen Die nachfolgenden Ausführungen stellen die wesentlichen steuerlichen Folgen einer Beteiligung an der Vermögensanlage dar. Die Darstellung geht von der Annahme aus, dass sich ausschließlich natürliche Personen an der Ver mögensanlage beteiligen, die nur in der Bundes republik Deutsch- land unbeschränkt steuerpflichtig sind, ihre Beteiligung im Privatvermögen halten, diese ausschließlich mit Eigenmitteln finanzieren und die mittelbare Beteiligung an der Entwicklungsgesellschaft sowie der Holding gesellschaft weniger als ein Prozent beträgt (im Folgenden „Anleger“). Bei Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen (z. B. Stiftungen und andere Körperschaften oder Personen, die die Vermögensanlage im Betriebsvermögen halten), können die nachfolgend beschriebenen Steuerfolgen nicht oder anders eintreten. Die Darstellung der Besteuerungsfolge für Anleger berücksichtigt sowohl die unmittelbare Beteiligung als Kommanditist an der Vermögensanlage als auch die mittelbare Beteiligung über die Treuhänderin. Es ist zu beachten, dass für die Darstellung, die die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage betrifft, nur anlagebezogene Aspekte, nicht jedoch individuelle anlegerbezogene Kriterien berücksichtigt werden können. Jedem Anleger ist daher anzuraten, die individuellen Steuerfolgen aus einer Beteiligung an dieser Vermögensanlage mit seinem persönlichen steuerlichen Berater zu besprechen. Die DWS ACCESS Wohnen 2 GmbH & Co. KG sowie der Anbieter übernehmen nicht die Zahlung von Steuern für den Anleger. Die Darstellung der steuerlichen Grundlagen berücksichtigt die am 20. August 2010 geltende Rechtslage, die sich aus den maßgebenden Steuergesetzen, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen ergibt. Gesetzgebung, Rechtsprechung und die Auffassungen der Finanzverwaltung zu ein- zelnen Besteuerungsfragen unterliegen einer ständigen Entwicklung. Eine Änderung der steuer lichen und rechtlichen Rahmenbedingungen während der Fondslaufzeit ist deshalb wahrscheinlich. Durch eine Änderung der Gesetze, der Recht sprechung und / oder der Auffassung der Finanz ver waltung können sich die in diesem Prospekt beschriebenen steuerlichen Folgen ändern, was auch zu einer Erhöhung der steuerlichen Belastung führen kann. Eine Haftung für den Eintritt der dargestellten steuerrechtlichen Folgen wird nicht übernommen. Die steuerlichen Risiken des Beteiligungsangebots sind in Kapitel 4.4 „Wesentliche Risiken der Vermögensanlage“ dargestellt. 9.2 Steuerliches Fondskonzept Die Fondsgesellschaft wird durch die Verwaltungsgesellschaft in Wohn- und Gewerbeimmobilien investieren, die langfristig vermietet sind und auch zukünftig langfristig vermietet werden sollen. Die Entwicklungsgesellschaft kann da gegen in überwiegend wohnwirtschaftliche genutzte Immobilien investieren, die kurzfristig im Bestand der Gesellschaft gehalten werden sollen. Der Anleger wird über die Fondsgesellschaft aus diesen Immobilienaktivitäten Einkünfte erzielen. 9.2.1 Fondsgesellschaft Die Fondsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft (KG) deutschen Rechts. Die Fondsgesell schaft unterliegt in Deutschland nicht der Einkommenoder Körperschaftsteuer, so dass ausschließlich die Gesellschafter steuerpflichtig sind, soweit diese selbst Steuersubjekt in Deutschland sind (Anleger). Der Anleger unterliegt mit den Einkünften entsprechend seinem Anteil am Ergebnis der Fondsgesellschaft der Einkommensteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Die einkommensteuerpflichtigen Einkünfte der Anleger werden gemäß §§ 179 Abs. 1, 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO zunächst auf der Ebene der Fondsgesellschaft einheitlich und sodann für den Ergebnisanteil eines jeden Anlegers gesondert festgestellt. DWS ACCESS Wohnen 2 // 159
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Steuerliche Grundlagen<br />
9.1 Vorbemerkungen<br />
Die nachfolgenden Ausführungen stellen die<br />
wesentlichen steuerlichen Folgen einer Beteiligung<br />
an der Vermögensanlage dar. Die Darstellung geht<br />
von der Annahme aus, dass sich ausschließlich<br />
natürliche Personen an der Ver mögensanlage<br />
beteiligen, die nur in der Bundes republik Deutsch-<br />
land unbeschränkt steuerpflichtig sind, ihre Beteiligung<br />
im Privatvermögen halten, diese ausschließlich<br />
mit Eigenmitteln finanzieren und die mittelbare<br />
Beteiligung an der Entwicklungsgesellschaft sowie<br />
der Holding gesellschaft weniger als ein Prozent<br />
beträgt (im Folgenden „Anleger“). Bei Personen,<br />
die diese Voraussetzungen nicht erfüllen (z. B. Stiftungen<br />
und andere Körperschaften oder Personen,<br />
die die Vermögensanlage im Betriebsvermögen<br />
halten), können die nachfolgend beschriebenen<br />
Steuerfolgen nicht oder anders eintreten. Die Darstellung<br />
der Besteuerungsfolge für Anleger berücksichtigt<br />
sowohl die unmittelbare Beteiligung als<br />
Kommanditist an der Vermögensanlage als auch<br />
die mittelbare Beteiligung über die Treuhänderin.<br />
Es ist zu beachten, dass für die Darstellung, die die<br />
wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />
der Vermögensanlage betrifft, nur anlagebezogene<br />
Aspekte, nicht jedoch individuelle anlegerbezogene<br />
Kriterien berücksichtigt werden können.<br />
Jedem Anleger ist daher anzuraten, die individuellen<br />
Steuerfolgen aus einer Beteiligung<br />
an dieser Vermögensanlage mit seinem persönlichen<br />
steuerlichen Berater zu besprechen.<br />
Die <strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2 GmbH & Co. KG<br />
sowie der Anbieter übernehmen nicht die<br />
Zahlung von Steuern für den Anleger.<br />
Die Darstellung der steuerlichen Grundlagen berücksichtigt<br />
die am 20. August 2010 geltende Rechtslage,<br />
die sich aus den maßgebenden Steuergesetzen,<br />
Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen<br />
ergibt. Gesetzgebung, Rechtsprechung<br />
und die Auffassungen der Finanzverwaltung zu ein-<br />
zelnen Besteuerungsfragen unterliegen einer ständigen<br />
Entwicklung. Eine Änderung der steuer lichen<br />
und rechtlichen Rahmenbedingungen während der<br />
Fondslaufzeit ist deshalb wahrscheinlich. Durch<br />
eine Änderung der Gesetze, der Recht sprechung<br />
und / oder der Auffassung der Finanz ver waltung<br />
können sich die in diesem <strong>Prospekt</strong> beschriebenen<br />
steuerlichen Folgen ändern, was auch zu einer<br />
Erhöhung der steuerlichen Belastung führen kann.<br />
Eine Haftung für den Eintritt der dargestellten<br />
steuerrechtlichen Folgen wird nicht übernommen.<br />
Die steuerlichen Risiken des Beteiligungsangebots<br />
sind in Kapitel 4.4 „Wesentliche Risiken der Vermögensanlage“<br />
dargestellt.<br />
9.2 Steuerliches Fondskonzept<br />
Die Fondsgesellschaft wird durch die Verwaltungsgesellschaft<br />
in Wohn- und Gewerbeimmobilien<br />
investieren, die langfristig vermietet sind<br />
und auch zukünftig langfristig vermietet werden<br />
sollen. Die Entwicklungsgesellschaft kann<br />
da gegen in überwiegend wohnwirtschaftliche<br />
genutzte Immobilien investieren, die kurzfristig im<br />
Bestand der Gesellschaft gehalten werden sollen.<br />
Der Anleger wird über die Fondsgesellschaft aus<br />
diesen Immobilienaktivitäten Einkünfte erzielen.<br />
9.2.1 Fondsgesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft<br />
(KG) deutschen Rechts. Die Fondsgesell schaft<br />
unterliegt in Deutschland nicht der Einkommenoder<br />
Körperschaftsteuer, so dass ausschließlich<br />
die Gesellschafter steuerpflichtig sind, soweit<br />
diese selbst Steuersubjekt in Deutschland sind<br />
(Anleger). Der Anleger unterliegt mit den Einkünften<br />
entsprechend seinem Anteil am Ergebnis der<br />
Fondsgesellschaft der Einkommensteuer (zzgl.<br />
Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Die<br />
einkommensteuerpflichtigen Einkünfte der Anleger<br />
werden gemäß §§ 179 Abs. 1, 180 Abs. 1 Nr. 2<br />
Buchst. a AO zunächst auf der Ebene der Fondsgesellschaft<br />
einheitlich und sodann für den Ergebnisanteil<br />
eines jeden Anlegers gesondert festgestellt.<br />
<strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2 // 159